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2241/2017

Förderkonzept Tanz - Vorgezogene Änderung von Förderinstrumenten

Beschlussvorlage Ausschuss 17.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.09.2017, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7254 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2241/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderkonzept Tanz - Vorgezogene Änderung von Förderinstrumenten 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Vorgriff auf die geplante Aktualisierung des Tanzför-
derkonzeptes vom 18.01.2011 die Änderung bzw. Ergänzung folgender Förderinstrumente: 
 
Zu 4.1 Konzeptionsförderung 
 Für die 2018 beginnende Neuvergabe der Konzeptionsförderung wird die Einschränkung auf 
„professionell arbeitende Choreografinnen und Choreografen beziehungsweise Gruppen“ um 
die Bewerbung von „Produktionsstrukturen“ erweitert. 
Die Erweiterung des Bewerberpotenzials auf Produktionsstrukturen ist auf Spielorte bezogen, 
die als Produktions- und Aufführungsort zur Verfügung stehen. 
 
 Für die 2018 beginnende Neuvergabe der Konzeptionsförderung wird die bisherige Beschrän-
kung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufgehoben. 
 
 
Zu 4.2 Dreijährige Projektförderung 
 Für die 2018 beginnende Neuvergabe der dreijährigen Projektförderung wird die bisherige Be-
schränkung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufgehoben. 
 
 
Zu Vergabe Ko-Finanzierungszuschuss „Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ 
Die Stadt Köln stellt ab 2018 für ein neues Förderinstrument „Ko-Finanzierungszuschuss Tanzpakt 
STADT-LAND-BUND““ – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltrechtlichen Bedingungen – Mittel in 
Höhe von 60.000 Euro bereit. Die Mittel stehen im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 
15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
Damit soll bis zu drei Initiativen eine Antragsstellung im Bundes-Förderprogramm „Tanzpakt STADT-
LAND-BUND“ ermöglicht werden. Eine Landes-Ko-Förderung ist wünschenswert. 
Der städtische Anteil der Tanzpaktförderung wird jedoch nur bei einer gesicherten Gesamtfinanzie-
rung gemäß den ausgeschriebenen Kriterien des Bundesförderprogramms genehmigt. 
 
 
Die Änderung der Förderinstrumente wird bei der in Kürze anstehenden Votierung des Tanzbeirates 
berücksichtigt und umgesetzt. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Nach den positiven Erfahrungen aus dem Prozess zur Aktualisierung des Theaterförderkonzeptes soll 
das am 18.01.2011 verabschiedete Tanzförderkonzept Köln in einem partizipativen Prozess mit der 
freien Tanzszene ebenfalls aktualisiert werden. Dafür sind folgende Schritte geplant: 
 
September 2017: Vorstellung Prozessgestaltung und Zeitplan im Jour Fixe Tanz 
März 2018: 1. Runder Tisch mit Jour Fixe Tanz über die Änderungspläne des  
 Kulturamtes und die Änderungsvorschläge des Open Space aus der  
 Tanzszene 
Mai 2018: Vorstellung der Ergebnisse des 1. Runden Tisches in der Politik 
Juli/August 2018:  Erster Konzeptentwurf des Kulturamtes 
September 2018: Diskussion des Konzeptentwurfes mit Szene und Politik  
Dezember 2018/: Letztentwurf und Beschlussfassung 
Januar 2019 
 
Die Planung kann durch aktuelle Entwicklungen anzupassen sein. In diesen Prozess werden die Er-
fahrungen mit den vorhandenen Förderinstrumenten und auch die Entwicklungen in der Tanzszene 
einbezogen.  
Da jedoch sowohl die Konzeptionsförderung als auch die dreijährige Projektförderung ausgeschrie-
ben sind und bereits ab 2018 neu vergeben werden, ist es notwendig im Vorgriff auf den beschriebe-
nen Prozess die genannten Änderungen der Förderinstrumente vorzuziehen. 
Die Änderungen zu Punkt 4.1 und 4.2 des Tanzförderkonzeptes Köln passen sich den in anderen 
Förderkonzepten des Kulturamtes bereits vorhandenen Öffnungen und Erweiterungen an und werden 
von der freien Tanzszene ebenfalls formuliert und gefordert.  
 
Durch das neue Förderinstrument „Ko-Finanzierungszuschuss Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ möch-
te die Kulturverwaltung den freien Tanz in Köln zusätzlich stärken und der freien Tanzszene die for-
male Möglichkeit geben, sich für eine Förderung für das neue Bundesförderprogramm „Tanzpakt

3 
STADT-LAND-BUND“ mit einer ersten Bewerbungsfrist 15.11.2017 für den Förderzeitraum 2018 bis 
2021 zu bewerben. 
Als formale Voraussetzung für die Bundesförderung werden Komplementärförderungen durch die 
Kommune und das Land vorausgesetzt, die zwingend aus zusätzlichen Finanzmitteln bestehen sol-
len. Die sehr enge Terminsetzung kollidiert jedoch mit den Haushaltsplanberatungen von Land und 
Stadt Köln sowie mit den Förderentscheidungen zu der „Spitzenförderung Tanz“ des Landes und der 
Konzeptionsförderung der Stadt Köln. 
Um Ensembles und Produktionsstätten aus Köln trotz dieser zeitlich sehr kritischen Fristsetzung die 
Möglichkeit einer Bewerbung für den „Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ geben zu können, ist die Ein-
führung dieses neuen Förderinstruments notwendig. 
 
Basierend auf der Einführung des neuen Förderinstruments sind die notwendigen Grundlagen für 
eine Förderentscheidung sicher zu stellen. Ergänzend zu der Informationsveranstaltung des Bundes 
am 04.07.2017 in Köln wurden daher die Sprecher des Tanz Jour fixe über das städtische Antrags-
verfahren informiert mit der Bitte diese Informationen an die Tanzszene weiterzugeben sowie die 
Tanzszene über eine Rundmail über das Verfahren informiert.  
Das städtische Verfahren sieht vor, zu dem Antrag auf Konzeptionsförderung ein ergänzendes Grob-
konzept für einen Ko-Finanzierungsantrag für den Tanzpakt bis zur Bewerbungsfrist am 15.08.2017 
einzureichen. Das Kulturamt stellt dafür ab 2018 – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes – 
Mittel in Höhe von 60.000 Euro bereit. Die Mittel stehen im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der 
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. 
Da die Entscheidungen zur Ko-Förderung auf Landesebene noch nicht getroffen sind, ist für die An-
tragsstellung bei der Stadt Köln eine Landes-Ko-Förderung wünschenswert, aber nicht zwingend. 
 
Der neue Tanzbeirat wird nach seiner Bestellung im September in der ersten Sitzung über die Anträ-
ge zur Konzeptionsförderung und auch über die ggfls. vorliegenden Anträge zum Ko-
Finanzierungszuschuss „Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ votieren. 
 
Die Beschlussvorlage zur Konzeptionsförderung und zu den Ko-Finanzierungszuschüssen „Tanzpakt 
STADT-LAND-BUND“ ab 2018 ist für die Sitzung des Ausschusses am 10.10.2017 und die Ratssit-
zung am 14.11.2017 vorgesehen. Aufgrund der sehr engen Terminierung zwischen Bestellung des 
neuen Tanzbeirates und dessen erster Sitzung kann die Beschlussvorlage voraussichtlich nur verfris-
tet eingebracht werden.

Beratungsverlauf (1)

12.09.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2241/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27