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V/0091/2006

Entwicklung der Reitanlage des RV St. Georg Münster e. V.

Vorlage 02.02.2006

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 08.03.2006, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0091/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwicklung der Reitanlage des RV St. Georg Münster e. V. 
hier: Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.03.2006 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt dem Reiterverein St. Georg Münster e. V. nach ihrer Sportför-
derrichtlinie für den Abriss eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau 
nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall 
auf der vereinseigenen Reitanlage in Mecklenbeck den förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt dem Reiterverein St. Georg Münster e. V. den förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss vollkommen unbeein-
flusst, den der Reiterverein St. Georg Münster e. V. 2001 zu seinem Aufwand für den Abriss 
eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger 
Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitan-
lage bei der Stadt Münster beantragt hatte. 
 
2.2 Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen 
darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für den Abriss eines baufälligen 
Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit 
Trainer- und Richterbereich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitanlage zu erhalten. 
 
2.2 Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. wird bei dem sachgemäßen, fachgerechten Abriss 
eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger 
Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitan-
lage die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Der Verein wird sich über Ab-
weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener 
Austausch möglich ist. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0091/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0091/2006 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginns keinerlei Hinweise auf ihre Bewertung des Vereinsantrages zur Förderung 
der geplanten Baumaßnahme aus dem Sportetat. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt 
Münster über den Baukostenzuschuss aus Sportfö rdermitteln entscheiden wird, den der Rei-
terverein St. Georg Münster e. V. für den Abriss eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) 
und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit Trainer- und Richterbe-
reich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitanlage beantragt hatte, ist offen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse gemäß Be-
schlussvorschlag Ziffer 1., 2., 3. bezüglich des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginns weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
A. Die Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
 
Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrichtlinie den Reiterverein St. Georg Münster e. V. 
als Mitgliedsverein des Stadtsportbund Münster e. V. mit Mitteln des Sportetats fördern. Beantragt 
der Reiterverein St. Georg Münster e. V. zu einer Baumaßnahme städtische Sportförderung, muss 
er mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Zuschussantrag war-
ten. Startet der Verein die geplante Baumaßnahme ohne städtische Erlaubnis nach der Sportför-
derrichtlinie vor der städtischen Entscheidung über den Zuschussantrag, ist die städtische Sport-
förderung ausgeschlossen. Genehmigt jedoch der Sportausschuss dem Reiterverein St. Georg 
Münster e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, darf er nach seinem Zeitplan 
handeln, während das städtische Verfahren zur Antragsentscheidung weiterläuft. Die Genehmi-
gung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Zwang bei der Zuschuss-
entscheidung für die Stadt Münster die zügige Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen des 
Reiterverein St. Georg Münster e. V. 
 
 Die geplanten Maßnahmen des Reiterverein St. Georg Münster e. V.  
 
Der Reiterverein St. Georg Münster e. V., ein traditionsreicher und sportlich überaus erfolgreicher 
Reitverein, betreibt zwischen der Mecklenbecker Straße und der Sentruper Straße am Haus Kump 
eine Reitanlage mit zwei Reithallen, zwei Dressurvierecken, zwei Springplätzen, einer Rennbahn, 
33 Boxen und sechs Paddocks. Die Reitanlage bietet zudem weitere Möglichkeiten zum Ausritt. 
 
Der Reitverein St. Georg Münster e. V. plant seit 2000 verschiedene Bau- und Strukturmaßnah-
men zur zukunftsgerichteten Entwicklung sei ner Vereinsanlage. Gegenstand der Planungen sind 
zahlreiche Um-, Aus- und Neubauten von Funktionsgebäuden, Sanierungen und Erweiterungen 
der Hochbauten und Außenanlagen. Zu den fachbezogen geschätzten Gesamtkosten von rund 
1.050.000 € für alle Maßnahmen beantragte der Reiterverein St. Georg Münster e. V. am 
26.02.2001 einen Zuschuss aus dem Sportetat. Da der Vereinsantrag zunächst unvollständig war, 
führte der Reiterverein St. Georg Münster e. V. in der Zwischenzeit mit verschiedenen städtischen 
Stellen Abstimmungsgespräche zur tragfähigen Planung der beabsichtigten Baumaßnahmen, zur 
Finanzierung und evtl. Ausführung in sachgemäßen Bauabschnitten.  
 
Zunächst will der Reiterverein St. Georg Münster e. V. den Abriss eines Gebäudes („Teehaus“) 
und den Neubau von Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall angehen. Die 
Kosten für diesen ersten Bauabschnitt schätzt der Vereinsarchitekt auf rund 180.000 €. Der Reiter-
verein St. Georg Münster e. V. geht davon aus, dass er rund 50 % dieses Aufwands finanzieren

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V/0091/2006 
können wird.  Die Stadt Münster kann grundsätzlich bis zu 50 % der Kosten fördern, die dem Ver-
ein für die sachgemäße Ausführung der geplanten Maßnahmen entstehen werden. Sie wird zur 
Vorbereitung einer Zuschussentscheidung später nur den Aufwand berücksichtigen, der unabding-
bar notwendig ist, um die funktionalen Anfor derungen dauerhaft zu sichern. Der Aufwand, der dar-
über hinausgeht, wird vollständig zu Lasten des Reitervereins St. Georg Münster e. V. gehen. Die 
Stadt Münster wird zudem bei ihrer Zuschussentscheidung die Förderung berücksichtigen, die der 
Reiterverein St. Georg Münster e. V. evtl. von anderer Stelle erhalten wird bzw. erhalten kann, 
wenn er sich an das Förderverfahren hält. Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. wurde dem 
entsprechend beraten. 
 
Die geplanten Vereinsmaßnahmen müssen sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit 
sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförderung bezahlt machen kann. Der 
Reiterverein St. Georg Münster e. V. wird sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen 
von verbindlichen Standards und Vorschriften abstimmen bzw. zur Bauausführung beraten.  
 
B. Der Zeitplan des Reiterverein St. Georg Münster e. V.  
 
Die Stadt Münster kann frühestens im Sommer 2006 über die beantragte Sportförderung entschei-
den. Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. möchte jedoch vorher das abgängige Gebäude 
(„Teehaus“) abreißen und rechtzeitig vor den Feierlichkeiten seines 40-jährigen Bestehens im 
Sommer 2006 einen Trainer- und Richterbereich und Außenstall neu bauen.  
 
In weiteren Bauabschnitten, die zeitlich noch nicht eingegrenzt sind, will er die übrigen Maßnah-
men der Gesamtplanung umsetzen.  
 
D.  Baubeginn und städtische Förderung  
 
Grundsätzlich darf der Reiterverein St. Georg Münster e. V. die geplanten Maßnahmen erst ange-
hen, wenn der Sportausschuss über seinen Zuschussantrag entschieden hat; es sei denn, der 
Sportausschuss genehmigt nach der Sportförderrichtlinie den förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn. Der förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn dient der störungsfreien Durchfüh-
rung der Maßnahmen im Jubiläumsjahr.  
 
Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zur beantragten Zuschussgewährung. Das städti-
sche Zuschussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies den 
Reiterverein St. Georg Münster e. V. ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvorstand wird nach der 
Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass er die Regelung zur Kenntnis nimmt.  
 
Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte das Sportamt, ob für die Förderung des Reiter-
verein St. Georg Münster e. V. die grundsätzlichen Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie vor-
liegen. Der Verein verhandelt zz. mit der Eigentümerin der Pachtflächen, auf denen er seine Reit-
anlage führt, über eine Verlängerung des Pachtvertrages. Das Amt für Liegenschaften der Stadt 
Münster als Eigentümerin und der Reiterverein St. Georg Münster e. V. sind sich über den Vertrag 
einig, wenngleich er noch nicht unterschrieben ist. Die Eigentümerin erklärte letztmals in der 5. 
Kalenderwoche 2006, dass dem Vertragsschluss keine grundlegenden Sachfragen entgegenste-
hen. 
 
D. Die sonstige Förderung 
   
Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplanten Maßnahmen und entlasten die Vereinskasse, im 
Falle einer städtischen Förderung mittelbar auch den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien 
Dritter muss der Reiterverein St. Georg  Münster e. V. selbständig ermitteln und beachten und das 
Sportamt über die Förderung informieren. Das Sportamt unterstützt den Verein bei Bedarf in ande-
ren Zuschussverfahren.

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V/0091/2006 
 
 I. V.  
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
08.03.2006 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mecklenbecker Straße
  • Sentruper Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0091/2006
Typ
Vorlage
Datum
02.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37