V/0091/2006
Entwicklung der Reitanlage des RV St. Georg Münster e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0091/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Entwicklung der Reitanlage des RV St. Georg Münster e. V. hier: Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns Beratungsfolge 09.02.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.03.2006 Sportausschuss Entscheidung Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem Reiterverein St. Georg Münster e. V. nach ihrer Sportför- derrichtlinie für den Abriss eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitanlage in Mecklenbeck den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 2. Die Stadt Münster genehmigt dem Reiterverein St. Georg Münster e. V. den förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari- sche Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss vollkommen unbeein- flusst, den der Reiterverein St. Georg Münster e. V. 2001 zu seinem Aufwand für den Abriss eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitan- lage bei der Stadt Münster beantragt hatte. 2.2 Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für den Abriss eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitanlage zu erhalten. 2.2 Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. wird bei dem sachgemäßen, fachgerechten Abriss eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitan- lage die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Der Verein wird sich über Ab- weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch möglich ist. Vorlagen-Nr.: V/0091/2006 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0091/2006 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginns keinerlei Hinweise auf ihre Bewertung des Vereinsantrages zur Förderung der geplanten Baumaßnahme aus dem Sportetat. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss aus Sportfö rdermitteln entscheiden wird, den der Rei- terverein St. Georg Münster e. V. für den Abriss eines baufälligen Gebäudes („Teehaus“) und für den Ersatzbau nicht mehr sanierungsfähiger Hochbauten mit Trainer- und Richterbe- reich und Außenstall auf der vereinseigenen Reitanlage beantragt hatte, ist offen. Kosten/Folgekosten 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse gemäß Be- schlussvorschlag Ziffer 1., 2., 3. bezüglich des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginns weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: A. Die Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrichtlinie den Reiterverein St. Georg Münster e. V. als Mitgliedsverein des Stadtsportbund Münster e. V. mit Mitteln des Sportetats fördern. Beantragt der Reiterverein St. Georg Münster e. V. zu einer Baumaßnahme städtische Sportförderung, muss er mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Zuschussantrag war- ten. Startet der Verein die geplante Baumaßnahme ohne städtische Erlaubnis nach der Sportför- derrichtlinie vor der städtischen Entscheidung über den Zuschussantrag, ist die städtische Sport- förderung ausgeschlossen. Genehmigt jedoch der Sportausschuss dem Reiterverein St. Georg Münster e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, darf er nach seinem Zeitplan handeln, während das städtische Verfahren zur Antragsentscheidung weiterläuft. Die Genehmi- gung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Zwang bei der Zuschuss- entscheidung für die Stadt Münster die zügige Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen des Reiterverein St. Georg Münster e. V. Die geplanten Maßnahmen des Reiterverein St. Georg Münster e. V. Der Reiterverein St. Georg Münster e. V., ein traditionsreicher und sportlich überaus erfolgreicher Reitverein, betreibt zwischen der Mecklenbecker Straße und der Sentruper Straße am Haus Kump eine Reitanlage mit zwei Reithallen, zwei Dressurvierecken, zwei Springplätzen, einer Rennbahn, 33 Boxen und sechs Paddocks. Die Reitanlage bietet zudem weitere Möglichkeiten zum Ausritt. Der Reitverein St. Georg Münster e. V. plant seit 2000 verschiedene Bau- und Strukturmaßnah- men zur zukunftsgerichteten Entwicklung sei ner Vereinsanlage. Gegenstand der Planungen sind zahlreiche Um-, Aus- und Neubauten von Funktionsgebäuden, Sanierungen und Erweiterungen der Hochbauten und Außenanlagen. Zu den fachbezogen geschätzten Gesamtkosten von rund 1.050.000 € für alle Maßnahmen beantragte der Reiterverein St. Georg Münster e. V. am 26.02.2001 einen Zuschuss aus dem Sportetat. Da der Vereinsantrag zunächst unvollständig war, führte der Reiterverein St. Georg Münster e. V. in der Zwischenzeit mit verschiedenen städtischen Stellen Abstimmungsgespräche zur tragfähigen Planung der beabsichtigten Baumaßnahmen, zur Finanzierung und evtl. Ausführung in sachgemäßen Bauabschnitten. Zunächst will der Reiterverein St. Georg Münster e. V. den Abriss eines Gebäudes („Teehaus“) und den Neubau von Hochbauten mit Trainer- und Richterbereich und Außenstall angehen. Die Kosten für diesen ersten Bauabschnitt schätzt der Vereinsarchitekt auf rund 180.000 €. Der Reiter- verein St. Georg Münster e. V. geht davon aus, dass er rund 50 % dieses Aufwands finanzieren - 3 - V/0091/2006 können wird. Die Stadt Münster kann grundsätzlich bis zu 50 % der Kosten fördern, die dem Ver- ein für die sachgemäße Ausführung der geplanten Maßnahmen entstehen werden. Sie wird zur Vorbereitung einer Zuschussentscheidung später nur den Aufwand berücksichtigen, der unabding- bar notwendig ist, um die funktionalen Anfor derungen dauerhaft zu sichern. Der Aufwand, der dar- über hinausgeht, wird vollständig zu Lasten des Reitervereins St. Georg Münster e. V. gehen. Die Stadt Münster wird zudem bei ihrer Zuschussentscheidung die Förderung berücksichtigen, die der Reiterverein St. Georg Münster e. V. evtl. von anderer Stelle erhalten wird bzw. erhalten kann, wenn er sich an das Förderverfahren hält. Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. wurde dem entsprechend beraten. Die geplanten Vereinsmaßnahmen müssen sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförderung bezahlt machen kann. Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. wird sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen von verbindlichen Standards und Vorschriften abstimmen bzw. zur Bauausführung beraten. B. Der Zeitplan des Reiterverein St. Georg Münster e. V. Die Stadt Münster kann frühestens im Sommer 2006 über die beantragte Sportförderung entschei- den. Der Reiterverein St. Georg Münster e. V. möchte jedoch vorher das abgängige Gebäude („Teehaus“) abreißen und rechtzeitig vor den Feierlichkeiten seines 40-jährigen Bestehens im Sommer 2006 einen Trainer- und Richterbereich und Außenstall neu bauen. In weiteren Bauabschnitten, die zeitlich noch nicht eingegrenzt sind, will er die übrigen Maßnah- men der Gesamtplanung umsetzen. D. Baubeginn und städtische Förderung Grundsätzlich darf der Reiterverein St. Georg Münster e. V. die geplanten Maßnahmen erst ange- hen, wenn der Sportausschuss über seinen Zuschussantrag entschieden hat; es sei denn, der Sportausschuss genehmigt nach der Sportförderrichtlinie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Der förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn dient der störungsfreien Durchfüh- rung der Maßnahmen im Jubiläumsjahr. Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zur beantragten Zuschussgewährung. Das städti- sche Zuschussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies den Reiterverein St. Georg Münster e. V. ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvorstand wird nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass er die Regelung zur Kenntnis nimmt. Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte das Sportamt, ob für die Förderung des Reiter- verein St. Georg Münster e. V. die grundsätzlichen Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie vor- liegen. Der Verein verhandelt zz. mit der Eigentümerin der Pachtflächen, auf denen er seine Reit- anlage führt, über eine Verlängerung des Pachtvertrages. Das Amt für Liegenschaften der Stadt Münster als Eigentümerin und der Reiterverein St. Georg Münster e. V. sind sich über den Vertrag einig, wenngleich er noch nicht unterschrieben ist. Die Eigentümerin erklärte letztmals in der 5. Kalenderwoche 2006, dass dem Vertragsschluss keine grundlegenden Sachfragen entgegenste- hen. D. Die sonstige Förderung Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplanten Maßnahmen und entlasten die Vereinskasse, im Falle einer städtischen Förderung mittelbar auch den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien Dritter muss der Reiterverein St. Georg Münster e. V. selbständig ermitteln und beachten und das Sportamt über die Förderung informieren. Das Sportamt unterstützt den Verein bei Bedarf in ande- ren Zuschussverfahren. - 4 - V/0091/2006 I. V. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (2)
- Mecklenbecker Straße
- Sentruper Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0091/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37