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V/0090/2008

Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster

Vorlagen 24.01.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 26.02.2008, TOP 4.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10413 Zeichen

V/0090/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
 Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.02.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Das in der Vorlage Nr. V/0246/2006 beschlossene Handlungskonzept zur Bekämpfung des 
Riesen-Bärenklaus in Münster wird fortgesetzt. 
 
2. Ergänzend sollen auch entlang der Werse in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes 
Haskenau befristet bis zum 31.12.2009 Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Riesen-
Bärenklaus eingesetzt werden. 
 
3. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen wird nach 2 Jahren erneut über die Ergeb-
nisse unterrichtet. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Sachentscheidung stehen wie folgt zur Verfü-
gung: 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Ausgaben - Teilergebnisplan - 
Zuordnung im 
Haushalt 
Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerkung 
Produktgruppe 
1303 
Natur, Landschaft, Erho-
lung, Wasserschutz 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2008 179.710,00 € 
(Gesamtansatz) 
davon 
12.000,00 €  
für die Maß-
nahme 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0090/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dreier 
Ruf: 
492 67 27 
E-Mail: 
DreierD@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0090/2008 
Tiefbauamt 
Ausgaben - Teilergebnisplan - 
Zuordnung im 
Haushalt 
Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerkung 
Produktgruppe 
1304 
Fließende Gewässer 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
 
2008 596.830,00 € 
(Gesamtansatz)  
davon 
13.000,00 €  
für die Maß-
nahme 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionshaushaltes 
2007 - 2011 steht. 
 
 
Begründung:  
 
Die Problematik der Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus wurde bereits in der Vorlage Nr. 
V/0246/2006 „Handlungskonzept zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster“ ausführlich 
dargestellt. Mit Beschluss dieser Vorlage am 09.05.2006 konnte die Stadt Münster für einen Zeit-
raum von 2 Jahren - abweichend vom Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwe-
sen vom 11.09.1990 - Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus einsetzen. 
Auf Wunsch des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen wurde in 2007 ein Zwischenbe-
richt gegeben (Vorlage Nr. V/0151/2007).  
 
In 2006/07 durchgeführte Maßnahmen 
Das Tiefbauamt
 hat 2006 eine Ausnahmegenehmigung für die Einzelpflanzenbehandlung des Rie-
sen-Bärenklaus mit Pflanzenschutzmitteln auf nicht bewirtschafteten Böschungsflächen bei der 
Landwirtschaftskammer erwirkt. Eingesetzt werden durften die Mittel Roundup und Garlon 4. Die 
Ausnahmegenehmigung, die bis zum 31.12.2007 gilt, wurde auch an andere Unterhaltungsträger 
in Münster übertragen. 
 
Entlang von Angel und Werse außerhalb der Wasser- und Naturschutzgebiete wurden 2006/07 in 
jeweils 3 Durchgängen die o. g. Wirkstoffe durch einen Lohnunternehmer eingesetzt. Die Arbeiten 
erfolgten überwiegend mit der Rückenspritze, im unmittelbaren Uferbereich mit einem Docht-
streichgerät. Auf einer städtischen Weidefläche an der Angel, auf der sich ein Bestand von mehre-
ren 1.000 m² befindet, wurde in 2007 auch eine Feldspritze eingesetzt.  
 
Es entstanden durchschnittliche Kosten von ca. 13.000 € pro Jahr. Bei stichprobenartigen Kontrol-
len im Spätsommer 2007 und bei den Wasserschauen wurden keine Blütenstände des Riesen-
Bärenklaus in den bearbeiteten Abschnitten festgestellt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass 
aufgrund des großen Samenpotentials im Boden (Keimfähigkeit nach Literaturangaben 7 Jahre) 
auch in den Folgejahren Sämlinge auflaufen werden.  
 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz
 hat in 2006/07 wie in den letzten Jahren den Riesen-
Bärenklau rein mechanisch durch Ausstechen/Abschneiden der Pflanzen bekämpft. 
 
Bei den zahlreichen kleineren Vorkommen im nahezu gesamten Stadtgebiet konnte eine mobile 
„Ein-Euro-Truppe“ unter fachkundiger Anleitung eingesetzt werden. Es fanden Einsätze in der Zeit 
von April bis Ende August an ca. 200 Stellen statt.  
 
Nördlich der Havichhorster Mühle befindet sich entlang der Werse ein Verbreitungsschwerpunkt 
des Riesen-Bärenklaus in Münster. Dieser Bereich liegt im Wasserschutzgebiet Haskenau sowie 
im nördlichen Abschnitt im Naturschutzgebiet Emsaue. Daher wurde hier bisher nur mechanisch 
bekämpft. In 2006/07 wurden eine Gruppe aus einer sozialen Einrichtung sowie unterstützend

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V/0090/2008 
auch die „Ein-Euro-Truppe“ zur mechanischen Bekämpfung eingesetzt. Im Jahr 2007 musste zu-
sätzlich noch ein Lohnunternehmer beauftragt werden, um durch Abschneiden der Blütenstände 
die Hauptblüte zu verhindern. Es entstanden für diesen Abschnitt allein in 2007 Kosten in Höhe 
von 16.740 €.   
 
Um ein gemeinsames Handeln zu erreichen, wurden betroffene Landwirte und Jäger
 direkt ange-
schrieben sowie die Öffentlichkeit über Presseartikel informiert.  
 
Auch andere Unterhaltungsträger  (z. B. Wasser- und Bodenverbände) haben von der Ausnahme-
genehmigung Gebrauch gemacht und den Riesen-Bärenk lau am Oberlauf der Aa, an der Angel 
und am Dortmund-Ems-Kanal mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft.  
 
Fazit 
Der Einsatz 
von Pflanzenschutzmitteln hat sich als erfolgreich und zweckmäßig herausgestellt.  
 
Die mechanische Bekämpfung war bei kleineren Beständen erfolgreich. Wo bereits 2006 gründlich 
gearbeitet wurde, sind die Bestände in 2007 deutlich zurückgegangen. Andererseits wurden auch 
in 2007 noch zahlreiche neue Vorkommen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet bekannt. 
 
Problematisch war die mechanische Bekämpfung an der Werse von der Havichhorster Mühle bis 
zur Einmündung in die Ems. Bei den großflächigen Vorkommen gab es beim Ausstechen der 
Pflanzen kaum Fortkommen. Trotz des sehr arbeits- und kostenintensiven Einsatzes konnte allen-
falls nur der Status quo erhalten werden. 
 
Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung, den Riesen-Bärenklau entlang der Bahnstrecken zu 
bekämpfen, zeigte sich die Deutsche Bahn nur s ehr zögerlich. Entweder wurden keine, unvollstän-
dige oder nicht fachgerechte Maßnahmen durchgeführt.  Die Mitarbeit der anderen Unterhaltungs-
träger war erfreulicher, jedoch mussten auch sie teilweise an die gemeinsam vereinbarten Maß-
nahmen erinnert werden.  
 
 
Geplantes weiteres Vorgehen 
 
• 
Fortführen der mechanischen Bekämpfung durch die „Ein-Euro-Truppe“ 
Für 2008 und die Folgejahre ist geplant, die Bekämpfung wie in den letzten Jahren fortzuset-
zen. Da die Kenntnisse über die Verbreitung inzwischen relativ gut sind und Erfahrungen aus 
den letzten Jahren vorliegen, wird der Betreuungsaufwand für die „Ein-Euro-Truppe“ zurück-
gehen.  
 
• Fortführen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln durch das Tiefbauamt  
Der Einsatz soll wie in den letzten Jahren durch einen Lohnunternehmer erfolgen. Da inzwi-
schen die großflächigen Bestände zurückgegangen sind, kann statt des Mittels Roundup ver-
stärkt das selektiv wirkende Garlon 4 eingesetzt werden. Dadurch werden Gräser geschont 
und es entstehen keine Kahlstellen, auf denen die Samen des Riesen-Blärenklaus zum Kei-
men kommen können. Es besteht die Hoffnung, dass der Aufwand in den bisher bearbeiteten 
Bereichen zurückgehen wird. 
 
• Ausdehnung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auch auf die Wasserschutzzone III 
 
des Wasserschutzgebietes Haskenau 
Da die mechanische Bekämpfung bei den großflächigen Beständen an der Werse nicht erfolg-
reich war, wird vorgeschlagen, auch hier in der Wasserschutzzone III die o. g. Pflanzen-
schutzmittel zur Einzelpflanzenbehandlung einzusetzen. Diese Mittel sind für den Einsatz in 
Wasserschutzgebieten zugelassen. Roundup wird auch auf den landwirtschaftlich genutzten 
Flächen im Wasserschutzgebiet (u. a. Spargelkulturen, Maisanbau) eingesetzt. Der Einsatz 
der Mittel soll differenziert nach den jeweiligen Zulassungsvorschriften (Abstände zu Gewäs-
sern) erfolgen.  Wegen der sensiblen Lage im Nahbereich der Werse sowie in der Wasser-

- 4 - 
V/0090/2008 
schutzgebietszone III soll hier verstärkt das Dochtstreichverfahren zur Anwendung kommen. 
Einzelheiten werden in der Ausnahmegenehmigung des Pflanzenschutzdienstes der Landwirt-
schaftskammer geregelt. Die Bestände in der Wasserschutzzone II und I (teilweise Gelände 
der Stadtwerke) sind wesentlich kleinflächiger. Sie sollen auch zukünftig mechanisch durch 
Ausstechen bekämpft werden. 
 
• Fortführen des engen Kontaktes zu anderen Unterhaltungsträgern und Betroffenen
 
Der enge Informationsaustausch mit anderen Unterhaltungsträgern, dem Pflanzenschutz-
dienst der Landwirtschaftskammer und mit den Nachbarkreisen soll fortgeführt werden. Die 
betroffenen Grundeigentümer und Nutzungsberechtigen sowie die Öffentlichkeit werden durch 
Pressemitteilungen und Faltblätter informiert.  
 
 
Ausblick 
Wenn die vorgeschlagenen Maßn
ahmen umgesetzt werden, ist es realistisch, den Riesen-
Bärenklau soweit zurückzudrängen, dass der Bekämpfungsaufwand später wieder deutlich redu-
ziert werden kann. Dies ist umso wichtiger, da zukünftig mit dem verstärkten Auftreten weiterer 
invasiver Neophyten gerechnet werden muss.  
 
Als besonders problematisch ist hier die Aufrec hte Ambrosie zu nennen, die nach Münster durch 
Vogelfutter in Privatgärten eingeschleppt wurde und ein hohes allergenes Potential besitzt. Hier 
wird die in 2006/07 erfolgte Öffentlichkeitsarbeit noch intensiviert. Bekämpfungsmaßnahmen im 
größeren Umfang sind derzeit nicht absehbar. 
 
Erfreulicherweise beteiligen sich inzwischen auch die Nachbarkreise an der Bekämpfung des Rie-
sen-Bärenklaus. Das ehemalige Staatliche Umweltamt (jetzt Bezirksregierung Münster, Dez. 53 
Umweltüberwachung) setzt ebenfalls im Kreis Steinfurt und im Kreis Warendorf an der Ems und an 
einigen Nebengewässern Pflanzenschutzmittel bei der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus ein. 
Die Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer gilt dort auch für die betroffenen Wasser-
schutzgebiete.  
 
Nur durch flächendeckende Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass nicht immer wieder neue Sa-
men durch die Fließgewässer (Werse, Angel, Aa) in das Stadtgebiet eingetragen werden.  
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

26.02.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Havichhorster Mühle
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0090/2008
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37