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2360/2023

Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 (Vorlagen-Nr.1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.22

Anlage 12 Vorabauszug Bezirksvertretung Innenstadt vom 13.06.2024

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Anlage 13, Vorab-Auszug aus dem Beschlusspotokoll TOP 6.5 Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024

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Anlage 4 Übersichtslageplan

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Anlage 7 Stellungnahme Rechnungsprüfungamt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 15 Vorabauszug Finanzausschuss vom 24.06.2024

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Anlage 14 Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2024

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Anlage 9 Auszug Verkehrsausschuss 23.04.2024

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Anlage 3 Querschnitte

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Anlage 5 Kurzfassung Planungsergebnisse

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Anlage 2 Bereichseinteilung der Planung

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Anlage 6 Mittelabfluss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 8 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 02.05.2024

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Anlage 10 Auszug BV Mülheim 03.06.2024

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Anlage 11 Auszug Verkehrsausschuss 11.06.2024

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Anlage 12 Vorabauszug Bezirksvertretung Innenstadt vom 13.06.2024

5201 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 13.06.2024  
öffentlich 
3.2 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, erinnert an die lange Debatte, ob die Trasse in 
Hoch- oder Niederflur errichtet werden soll. Niederflur sei für das Stadtbild verträgli-
cher und für die langfristige Einbindung an die Linie 7 und weiter nach Norden Rich-
tung Flittard. Dies sei eine Zukunftsvision, die langfristig trage und mit dem Ände-
rungsantrag dokumentiert werden soll. Gleichzeitig sei bewusst, dass auf Ratsebene 
eventuell eine andere Entscheidung fallen werde. Es gebe das gegenläufige Interesse 
einer möglichst schnellen Realisierung einer Stadtbahnanbindung im Mülheimer Sü-
den für die dort entstehenden Wohnungen. Er spreche sich für eine durchgehende 
Nord-Süd-Stadtbahn aus und sich die Möglichkeit dafür zu erhalten. Auch wenn dies 
ein langer Weg sei, eröffne er langfristige Perspektiven.  
Herr Schmitz, CDU, stimmt dem Änderungsantrag nicht zu, da er erhebliche Fragen 
habe. Er bittet, dass der Bezirksvertretung die Beschlüsse in einem Fachvortrag visu-
ell vorgestellt werden. 
Ergänzter Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von ex-
ternen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in 
Höhe von 15.940.200 € fest. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß 
des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbin-
dung Mülheimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen 
und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in 
Höhe des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden 
kann. 
4.  Die Stadtbahn wird als Niederflurbahn weiter geplant.  
 
4.1 Sie soll perspektivisch von der Deutz-Mülheimer Straße in die Opladener

Straße zum Bahnhof Deutz geführt werden. Ziel ist eine Integration in eine 
neue rechtsrheinische Stadtbahnlinie 8 mit der Fahrtstrecke Zündorf – Porz – 
Poll – Deutz – Mülheim Süd – Wiener Platz – Stammheim – Flittard.  
 
4.2 An der Station Köln-Messe sollen Hoch- und Niederflur-Mittelbahnsteige ent-
stehen.  
 
4.3 Die Planungen einer oberirdischen Führung der künftigen Linie 8 von Poll 
kommend über die Mindener Straße Richtung Bahnhof Deutz werden fortge-
führt.  
 
4.4 Bei der Vermarktung des Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz 
in Köln-Deutz (vgl. Beschlussvorlage 2337/2023) ist zu berücksichtigen, dass 
die Möglichkeit bestehen muss, in ein künftig dort zu errichtendes Gebäude 
eine Stadtbahnhaltestelle auf Erdgeschossniveau einzurichten.  
 
4.5 Um die rechtzeitige verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes Mül-
heim-Süd zu gewährleisten, erfolgt die Planung der Stadtbahnanbindung un-
abhängig von einer möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zu realisie-
renden Lückenschluss an die geplante Linie 8, wie in Punkt 4.1 beschrieben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der FDP zugestimmt.

3.2.1 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Stadtbahnanbindung Mülhei-
mer Süden TOP 3.2 (2630/2023), gem. Änderungsantrag B90/Die Grünen, 
Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei 
AN/0959/2024 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
4. Die Stadtbahn wird als Niederflurbahn weiter geplant.  
 
4.1 Sie soll perspektivisch von der Deutz-Mülheimer Straße in die Opladener Straße 
zum Bahnhof Deutz geführt werden. Ziel ist eine Integration in eine neue rechtsrheini-
sche Stadtbahnlinie 8 mit der Fahrtstrecke Zündorf – Porz – Poll – Deutz – Mülheim 
Süd – Wiener Platz – Stammheim – Flittard.  
 
4.2 An der Station Köln-Messe sollen Hoch- und Niederflur-Mittelbahnsteige entste-
hen.  
 
4.3 Die Planungen einer oberirdischen Führung der künftigen Linie 8 von Poll kom-
mend über die Mindener Straße Richtung Bahnhof Deutz werden fortgeführt.  
 
4.4 Bei der Vermarktung des Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in 
Köln-Deutz (vgl. Beschlussvorlage 2337/2023) ist zu berücksichtigen, dass die Mög-
lichkeit bestehen muss, in ein künftig dort zu errichtendes Gebäude eine Stadtbahn-
haltestelle auf Erdgeschossniveau einzurichten.  
 
4.5 Um die rechtzeitige verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes Mülheim-Süd 
zu gewährleisten, erfolgt die Planung der Stadtbahnanbindung unabhängig von einer 
möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierenden Lückenschluss an die 
geplante Linie 8, wie in Punkt 4.1 beschrieben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen 
SPD, CDU und FDP zugestimmt.

Anlage 13, Vorab-Auszug aus dem Beschlusspotokoll TOP 6.5 Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024

2497 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
   
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 21.06.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 20.06.2024 
öffentlich 
6.5 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
 
Mündlicher Antrag vom SB Frenzel (SPD) in der Sitzung des Stadtentwicklungs-
ausschusses vom 20.06.2024:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, sich der Beschlussfassung des 
Verkehrsausschusses vom 11.06.2024 anzuschließen und möglichst den Punkt 4 zur 
Buslinie aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Mühlheim vom 03.06.2024 (fett) zu 
berücksichtigen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von ex-
ternen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in 
Höhe von 15.940.200 € fest. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß 
des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbin-
dung Mülheimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen 
und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in 
Höhe des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden 
kann. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Deutz-Mülheimer Straße eine zusätzli-
che vierte Haltestelle einzuplanen, sofern dies die Förderfähigkeit der Maßnahme

nicht gefährdet.  
 
4. Es soll geprüft werden, wie die Hochflurbahnsteige gebaut werden können, so dass 
sie zukünftig auf Niederflurniveau rückbaubar sind.  
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen wie der Baumentfall an der Haltestelle 
KölnMesse Nord reduziert werden kann.  
 
6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob unter der Annahme eines abnehmenden 
MIV das Netzelement 3 entfallen kann. 
 
Um die Anbindung des Mülheimer Südens bereits jetzt sicherzustellen, ist im 
Vorlaufbetrieb eine Buslinie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzurichten, die 
bis Leverkusen-Mitte führt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig empfohlen.

Anlage 4 Übersichtslageplan

5636 Zeichen

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Dehnungsfuge
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Dehnungsfuge
Dehnungsfuge
Dehnungsfuge
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BPL 69460/07-000-01Euroforum Nord(nachrichtlich)
BPL 69469 / 08Otto-Langen-Quartier(nachrichtlich)
BPL Deutz Areal
BPL Lindgens Areal
BPL Niko & Eugen
vorh. Geh- u. Radweg
AUSBAUGRENZE
FREIHALTEN
FREIHALTENFREIHALTEN
Deutz-Mülheimer Str.
Pfälzischer Ring
FREIHALTENFREIHALTEN
HSt Koelnmesse
Abfahrt Pfälzischer Ring Zufahrt Rampe Messe Tor D
Auffahrt B55a Rampe
B55a RampeRampeB55aAuffahrt
Abfahrt Rampe Messe Tor D
Auffahrt B55a Rampe
Zufahrt Rampe Messe Tor D
Taxispur
Fußgängerbrücke
Zufahrt KölnmesseHalle 9 - Tor B(zusätzliche Sicherung durch Lichtzeichen)
Zufahrt KölnmesseTor C (Ebene 0)Tor D (Ebene +1)(zusätzliche Sicherung durch Lichtzeichen)
Zufahrt MessehochhausParkhaus(zusätzliche Sicherung durch Lichtzeichen)
Messeallee Nord
Abfahrt 
Auffahrt B55aRampe
Auffahrt RampeRampeB55aAbfahrt
B55aAbfahrtFußgängerbrücke(nachrichtlich)
Zufahrt KölnmesseEingang Nord(zusätzliche Sicherung durch Lichtzeichen)Shuttlebus
vorh. Radweg
Geh- und Radweg
vorh. Gehweg
vorh.Gehwegvorh.Radweg
P22
P21
P22
P21
Zufahrt KölnmesseEingang Ost(zusätzliche Sicherung durch Lichtzeichen)FREIHALTEN
HSt Koelnmesse Nord
B55a
Variante Geh- u. Radwegzur Führung neben NE3
Variante Geh- u. Radwegzur Führung neben NE3
Stadtautobahn B55a
ZufahrtParkplatz/TiefgarageVorfahrtDorint Hotel
ZufahrtParkplatz
Rampe Parkdeck
Ferdinandstraße
Adam-Stegerwald-Straße
ZufahrtEinzelhandel (Lidl)
HSt Gaußstraße
GaußstraßeEisenbahnbrücke
Auenweg
Deutz-Mülheimer Str.
Deutz-Mülheimer Str.
Deutz-Mülheimer Str.
ZuwegungEinzelhandel (Lidl)
Fläche Lidl
Fläche Lidl
Fläche LidlFläche Lidl
Denkmalschutz
Denkmalschutz
Denkmalschutz
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt(Bestand)
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt
Hafenstraße
FREIHALTEN
FREIHALTEN
FREIHALTEN
FREIHALTEN
FREIHALTEN
FREIHALTEN
Bergischer Ring
Danzierstraße
Danzierstraße
Papageienstraße
Lülsdorffstraße
Pestalozzistraße
Mainaustraße
Overbergstraße
SchleiermacherstraßeSchleiermacherstraße
Andreaestraße
Bergischer Ring
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt
Stellplätze
Stellplätze(u. U. neue Anordnungin der Lülsdorffstr.)
Feuerwehrzufahrt
Stell-plätze
Stell-plätze
ZufahrtGaragen
LaufenbergstraßeGrünstraße
Zufahrt Deutz-Areal
Windmühlenstraße
Deutz-Mülheimer-Straße
Danzierstraße
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrt
HSt Danzierstraße
Horststraße
HardenbergstraßeLaufenbergstraßeGrünstraße
Baum steht in Geh- und RadwegbereichBei Berücksichtigung des Baums in derPlanung verbleibt eine Restbreite von3,00 m für Geh- und Radweg
In diesen Bereichen sindGehölze / Hecken betroffen.Der Bereich ist noch genauerzu vermessen.
0+000
0+050
0+100
0+150
0+200
0+250
0+300
0+642 Grenze B1 / B2
1+746 Grenze B2 / B3
0+306
gepr.
Projekt-Nr.:
bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com
Auftraggeber:
Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage:
Projekt:Stadtbahnanbindung Mülheim SüdAbschnitt Deutz-Mülheimer Straße - DanzierstraßeLindgens & Söhne GmbH & Co. KG
K:\500401 Stadtbahn MüSü\04_Planung\VP\500401_Lageplan_Komplett_B1-3_V08.dwg   Layout: Gesamt_LP
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Flurstücksgrenze mitFlurstücksnummerZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper  gepl. / vorh.
Fremdplanung (B-Pläne, Baumaßnahmen)Gebäude / Bauten vorh.
Zaun / Mauer vorh.Baum vorh. / entfällt / neu /bereits entferntGrünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz  gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.740 Gemeinsamer Geh- und Radweggepl. / vorh.
Geländer gepl.
LSA ÖV - IV gepl.LSA ÖV (optional) gepl.
Gefällter Baum wäre gem.BLP zu erhalten / zu entfernenSchotterfläche gepl. / vorh.
Sicherheitstrennstreifen gepl.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.Grundstückszufahrten vorh.
Bahnsteiganlage gepl. / vorh.Poller / Fahnenmast /Beleuchtung vorh.Verkehrsschild / LSA vorh.
Straßenablauf / Kanaldeckel /Kanallüfter vorh.
FW
Kablelschacht klein, groß /Schaltkasten / Trafo vorh.Strommast / Solarmast vorh.Fahrkartenautomat /Parkautomat vorh.Fernwärme / Hydrant /Wasser- u. Gasschieber vorh.PAutFAut
Fahrradständer / Mülleimer /Bank vorh.M
INFOSchild KVB / Werbetafel /Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh.Hecke, Buschwerk vorh.
Bank
WT
Höhe im Bestand überNHN (Hst. 160)Gleisachsenparameter:UA = Übergangsbogen AnfangUE = Übergangsbogen Endelg= Länge Geradestreckelu= Länge Übergangsbogenlb= Länge Kurvenradiusr= KurvenradiusAnbindung der Radverkehrsanlagenan das Radverkehrsnetz Köln
22.03.2022JoFaAktualisierung B01 - B0301.04.2022MaYÜberarbeitungen gem. E-Mail Herr Dahlke vom 22.03.2022, Einarbeitung der Kehrgleisanlage Pfälzischer Ring0201
ÜbersichtslageplanÜbersichtslageplan mit VorzugsvariantenVorplanung1 : 100008.12.2021594 x 2870U03_ÜGR_ÜLP_-_01
50040108.12.2021MaY08.12.2021MaY08.12.2021HeT

Anlage 7 Stellungnahme Rechnungsprüfungamt

2069 Zeichen

/ 2 
14 11.03.2024 
143 Herr Sahin 
 31428 
  
66 über Dez. III 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage Nr. 2360/2023, Stand 27.02.2024 
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 (Vorla-
gen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
Planung von Netzelementen im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungen im 
Mülheimer Süden; Projekt: Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
Kosten eingereicht:  13.395.200 €, netto  15.940.200 €, brutto 
RPA Nr.: 143/26/01/24 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
66/Amt für Straßen und Radwegebau reicht Unterlagen für das oben genannte Pro-
jekt ein, um einen Bedarfsfeststellungs- und Weiterplanungsbeschluss für verschie-
dene extern zu vergebene Ingenieurleistungen zu erwirken. 
Konkret handelt es sich um eine Erweiterung der Bedarfsfeststellung, die im Jahr 
2021 auf Basis eines Kostenrahmens aus 2018 geprüft wurde. Die damalige Stel-
lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA-Nr.: BD 2021/0641) zeigte im Er-
gebnis beispielhaft noch offene Bedarfe, welche die Fachdienststelle im Rahmen die-
ser Beschlussvorlage mit aufnimmt. 
Zudem sind die angedachten Baubereiche und Bauleistungen ausgeweitet worden. 
Hierzu zählen unter anderem: 
- sämtliche Fahrbahnbereiche, 
- Neuintegration von Radverkehrsanlagen, 
- Verbesserungen für den Fußverkehr, 
- Ausgestaltung der Knotenpunkte sowie die Anschlussbereiche Messekreisel 
und Bergischer Ring,

- 2 - 
 
 
- eine neue Straßenverbindung zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Pfälzi-
scher Ring. 
Ebenfalls wurde die Kostensteigerung für die Zeitspanne von der Kostenermittlung 
bis zum hypothetischen Baubeginn in 2028 berücksichtigt. 
Es kann festgestellt werden, dass die geschätzten Baukosten (netto) von ehemals 
circa 45 Millionen auf circa 103,5 Millionen Euro gestiegen sind. 
Auf Grund der gestiegenen Baukosten kommt es zu einer Erhöhung der Honorare für 
die externen Ingenieure. 
Einer Fortführung der Beauftragung weiterer Ingenieure steht nichts entgegen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1610 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Zur Konzeption, Gestaltung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung soll ein externer 
Fachdienstleister beauftragt werden. Vor dem Hi ntergrund des gemeinsamen Auslösers, der 
Aufsiedlungen im Rechtsrheinischen, sollen die beiden Infrastrukturmaßnahmen „Östlicher 
Ringschluss“ u nd „Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden“ für die öffentliche Wahrnehmung 
unter einem gemeinsamen „Dach -Konzept“ zusammengeführt  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 15 Vorabauszug Finanzausschuss vom 24.06.2024

2045 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 25.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 24.06.2024  
öffentlich 
10.2 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von externen 
Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architek-
ten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und Dienstleistungen zur 
Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in Höhe von 15.940.200 € fest. 
Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbindung Mül-
heimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen und die Planfest-
stellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verw altung, auf der Deutz-Mülheimer Straße eine zusätzli-
che vierte Haltestelle einzuplanen, sofern dies die Förderfähigkeit der Maßnahme 
nicht gefährdet.  
 
4. Es soll geprüft w erden, w ie die Hochflurbahnsteige gebaut w erden können, so dass 
sie zukünftig auf Niederflurniveau rückbaubar sind.  
 
5. Die Verw altung w ird beauftragt zu prüfen w ie der Baumentfall an der Haltestelle 
KölnMesse Nord reduziert w erden kann.  
 
6. Die Verw altung w ird gebeten zu prüfen, ob unter der Annahme eines abnehmenden 
MIV das Netzelement 3 entfallen kann.  
 
7. Um die Anbindung des Mülheimer Südens bereits jetzt sicherzustellen, ist im Vor-
laufbetrieb eine Buslinie durch Umlegung der w upsi-Linie SB25 zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 14 Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2024

2516 Zeichen

Anlage 14 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon: (0221) 221-25909 
Fax:  (0221) 221-24447 
E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 24.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung (10. Sondersitzung) des 
Verkehrsausschusses  vom 24.06.2024  
öffentlich 
2.4 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
1. Beschluss (Mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion): 
Um die Anbindung des Mülheimer Südens bereits jetzt sicherzustellen, ist im Vorlauf-
betrieb eine Buslinie durch Umlegung der wupsi-Linie SB25 zu prüfen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 
 
 
2. Geänderter Beschluss:  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
  
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von ex-
ternen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in 
Höhe von 15.940.200 € fest. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß 
des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbin-
dung Mülheimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen 
und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in 
Höhe des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden 
kann.

2 
 
3. Der Rat beauftragt die Verw altung, auf der Deutz-Mülheimer Straße eine zusätzli-
che vierte Haltestelle einzuplanen, sofern dies die Förderfähigkeit der Maßnahme 
nicht gefährdet.  
 
4. Es soll geprüft w erden, w ie die Hochflurbahnsteige gebaut w erden können, so dass 
sie zukünftig auf Niederflurniveau rückbaubar sind.  
 
5. Die Verw altung w ird beauftragt zu prüfen w ie der Baumentfall an der Haltestelle 
KölnMesse Nord reduziert w erden kann.  
 
6. Die Verw altung w ird gebeten zu prüfen, ob unter der Annahme eines abnehmenden 
MIV das Netzelement 3 entfallen kann.  
 
7. Um die Anbindung des Mülheimer Südens bereits jetzt sicherzustellen, ist im Vor-
laufbetrieb eine Buslinie durch Umlegung der w upsi-Linie SB25 zu prüfen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 9 Auszug Verkehrsausschuss 23.04.2024

2226 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.04.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.04.2024  
öffentlich 
4.7 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
RM Wahlen beantragt, die Vorlage ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verwei-
sen. Er bittet zudem noch um Mitteilung, ob mit dieser Vorlage bereits Fakten und 
Vorentscheidungen zum Netzelement 4 geschaffen werden.  
 
SB Meinhardt schließt sich dieser Fragestellung an und weist darauf hin, dass die BV 
Mülheim die Beschlussfassung gestern bis zum 03.06.2024 vertagt habe. Weiterhin 
führt er aus, dass die Fraktion Die Linke. sich auf dieser Strecke Niederflur wünsche 
oder zumindest Hochflur mit einer späteren Demontiermöglichkeit und perspektivisch 
die Möglichkeit erhalten bleibe, die Strecke vom Deutzer Bahnhof zum Deutzer Hafen 
weiterzuführen. Er möchte sich hier für die Zukunft nichts verbauen. 
 
Frau Stach-Reinartz, Leiterin des Amtes für Straßen und Radwegebau, stellt mit Blick 
auf das Netzelement 4 klar, dass hier zwar eine Verknüpfung bestehe, jedoch keine 
Vorentscheidung getroffen werde. Die hier in Rede stehenden Leistungen müssen 
nach Beschlussfassung zunächst europaweit und damit zeitaufwändig ausgeschrie-
ben werden, so dass in diesem Zeitfenster die Möglichkeit bestände, die Variantenun-
tersuchungen für das Netzelement 4 vorzunehmen und die Ergebnisse entsprechend 
einfließen zu lassen.  
 
Im Moment gehe die Verwaltung vom Hochflur-Bestandsnetz aus; darauf sei auch die 
Vorplanung ausgelegt.  
 
Ausschussvorsitzender Hammer schlägt vor, die Beschlussfassung heute zurückzu-
stellen und zunächst die Voten der Bezirksvertretungen abzuwarten.

Beschluss: 
Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 11.06.2024 zurückgestellt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
(Hinw eis: Ein stimmberechtigtes Mitglied der Volt-Fraktion sow ie der SPD-Fraktion 
w aren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anw esend.)

Anlage 3 Querschnitte

11805 Zeichen

Querschnitt 1-1
freie Strecke
Vollausbau Deutz-Mülheimer-Straße
3,25
6,806,55
38,74
Vallant G.
3,402,25
Grünstreifen
mit Baunpflanzung
Besonderer
Bahnkörper
Fahrbahn
3,10
Achse
3,40
mögliche Straßenraumbegrenzung
1,85 1,85
3,80
Einrichtungs-
Radweg
Gehweg
Grundstücksgrenze 742 / 741
3,001,6710,19
möglicher
Grunderwerb
privates
Grundstück
3,25 3,25
Fahrstreifen
Fahrstreifen
2,75 2,25 5,97
3,254,6710,19
6,80
Einrichtungs-
Radweg
Gehweg
Grundstücksgrenze 365 / 214
Grünstreifen
mit Baumpflanzung
10,19
13,40privates
Grundstück
14,01
6,50 10,97 14,01
Gebäude im Bestand
Gebäude im Bestand
Ausführungsplanung
Kölnmesse
Vallant G.
50
1,67
Sicherheits-
trennstreifen
DeutzMülheim
1:100
Bereich 1 Koelnmesse
Querschnitt 1-1
U12_B01_QS1_-_01 22.10.2021
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname / Maßnahme
Bezirk / Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664)Gruppenleiter/-in (664)
PlannummerEDV-Projekt / Dateiname
PlanartProjektleiter/-in / Datum
Maßstab
Zeichner/-in / Datum
ÄnderungenBearb. Gez. Gepr.Geneh.Datum Pos.
O
N
M
Übersichtsplan
L
K
Sicherheitsaudit vom:Sitzung/Gremium:
Auditor/in:Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:Koordinatensystem:
NNUTM/ETSR85
Vorplanung
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Abschnitt Deutz-Mülheimer Straße - Danzierstraße
Stadtbezirk Mülheim
Gauß-Krüger
P
I
H
G
F
E
J
D
C
B
AAustausch der Bahnbeschriftung (Fahrtrichtung)21.03.2022
Anlage 03 Querschnitte1
gez. Dietz
08.02.2023
gez. Stach-Reinartz
08.02.2023
gez. Jusen
08.02.2023

Querschnitt 2-2
Bahnsteiganlage
Vollausbau Deutz-Mülheimer-Straße
3,255
12,017,75
37,01
Vallant G.
5,503,25
Besonderer
Bahnkörper
Fahrbahn
Achse
2,25 Einrichtungs-
Radweg
3,00
Gehweg
3,255 3,25
Fahrstreifen
2,50 3,00 86
3,25
Einrichtungs-
Radweg
Gehweg
3,25 7,75
Grundstücksgrenze 365 / 742 vorh.
2,50
Bahsteiganlage
Besonderer
Bahnkörper
2,25
Grünstreifen
Grünstreifen
mit Baumpflanzung
3,00
3,00
Grünstreifen
mit Baumpflanzung
Gebäude im Bestand
86
86
Grundstücksgrenze 365 / 374
mögliche Straßenraumbegrenzung
1,50
8,30
Mülheim Deutz
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname / Maßnahme
Bezirk / Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664)Gruppenleiter/-in (664)
PlannummerEDV-Projekt / Dateiname
PlanartProjektleiter/-in / Datum
Maßstab
Zeichner/-in / Datum
ÄnderungenBearb. Gez. Gepr.Geneh.Datum Pos.
O
N
M
Übersichtsplan
L
K
Sicherheitsaudit vom:Sitzung/Gremium:
Auditor/in:Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:Koordinatensystem:
NNUTM/ETSR85
Vorplanung
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Abschnitt Deutz-Mülheimer Straße - Danzierstraße
Stadtbezirk Mülheim
Gauß-Krüger
P
I
H
G
F
E
J
D
C
B
A
1:100
Bereich 1 Koelnmesse - Bahnsteig
Querschnitt 2-2
U12_B01_QS2_-_01 22.10.2021
Austausch der Bahnbeschriftung (Fahrtrichtung), Einfügen des Fahrgastunterstands21.03.2022
Anlage 03 Querschnitte2
gez. Stach-Reinartz
08.02.2023
gez. Dietz
08.02.2023
gez. Jusen
08.02.2023

Querschnitt 3-3
freie Strecke
Vollausbau Deutz-Mülheimer-Straße
2,00
5,503,00
8,50
3,00
9,15
Vallant G.
2,003,503,50
5,50
17,00
3,00 3,00
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
3,10
Achse
Katestergrenze
Katestergrenze
Fahrbahn
Querschnitt 4-4
Bahnsteiganlage
Vollausbau Deutz-Mülheimer-Straße
2,00
5,752,50
10,65
2,50
10,65
2,50
Vallant G.
2,003,253,25
5,75
21,30
2,50
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
7,60
Katestergrenze
Fahrbahn
4,80
4,80
Mittelbahnsteig
Grundstücksgrenze 365 / 459 vorh.
3,98
Grundstücksgrenze 365 / 459 Neu
Eingriff der öffentlichen
Anlagen
in private Fläche 536 m²
Grunderwerb bzw.
Baulastverfahren f. Gehrecht
Gebäude im Bestand
6,45
6,45
6,45
6,45 privates
Grundstück
5050
Sicherheitsabstand
Sicherheitsabstand
2,00 2,50
Radweg
Gehweg
50Sicherheits-
trennstreifen
2,002,50
Gehweg
Radweg
50Sicherheits-
trennstreifen
1,60 2,50
Radweg
Gehweg
40Sicherheits-
trennstreifen
(reduziert)
1,602,50
Gehweg
Radweg
40
Sicherheits-
trennstreifen
(reduziert)
DeutzMülheimMülheim Deutz
≥1,50
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname / Maßnahme
Bezirk / Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664)Gruppenleiter/-in (664)
PlannummerEDV-Projekt / Dateiname
PlanartProjektleiter/-in / Datum
Maßstab
Zeichner/-in / Datum
ÄnderungenBearb. Gez. Gepr.Geneh.Datum Pos.
O
N
M
Übersichtsplan
L
K
Sicherheitsaudit vom:Sitzung/Gremium:
Auditor/in:Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:Koordinatensystem:
NNUTM/ETSR85
Vorplanung
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Abschnitt Deutz-Mülheimer Straße - Danzierstraße
Stadtbezirk Mülheim
Gauß-Krüger
P
I
H
G
F
E
J
D
C
B
A
1:100
Bereich 2 Süden
Querschnitt 3-3 bis 4-4
U12_B02_QS3_-_01 22.10.2021
-21.03.2022
Austausch Bahnbeschriftung (Fahrtrichtung), Einfügen Fahrgastunterstand, Vermaßung
Sicherheitsabstands an Haltestellenkante
Anlage 03 Querschnitte3
gez. Stach-Reinartz
08.02.2023
gez. Dietz
08.02.2023
gez. Jusen
08.02.2023

52.73
51.59
53.26
53.72
53.37
52.82
51.26
Querschnitt Eisenbahnbrücke
freie Strecke
Deutz-Mülheimer-Straße
2,00
5,502,50
8,00
3,64
9,15
Vallant G.
2,003,503,50
5,50
17,14
2,50 3,64
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
3,10
Achse
Fahrbahn
Umgrenzung Fahrzeuglichtraum
ohne Spiegel
48.80
1,05
1,325
1,475
5,60
Fahrzeugbegrenzung
4,55
4,02
4,74
3,93
4,46
4,65
*Anmerkung: Neue Fahrbahnhöhen, Fahrbahnneigungen
und Unregelmäßigkeiten zwischen den einzelnen Bögen
der Brücke können die lichte Höhe verringern.
Konstruktiver Brückenschutz
(Skizze)
Fahrleitungsbefestigung
(Skizze)
4,60
4,30
DeutzMülheim
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname / Maßnahme
Bezirk / Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664)Gruppenleiter/-in (664)
PlannummerEDV-Projekt / Dateiname
PlanartProjektleiter/-in / Datum
Maßstab
Zeichner/-in / Datum
ÄnderungenBearb. Gez. Gepr.Geneh.Datum Pos.
O
N
M
Übersichtsplan
L
K
Sicherheitsaudit vom:Sitzung/Gremium:
Auditor/in:Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:Koordinatensystem:
NNUTM/ETSR85
Vorplanung
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Abschnitt Deutz-Mülheimer Straße - Danzierstraße
Stadtbezirk Mülheim
Gauß-Krüger
P
I
H
G
F
E
J
D
C
B
A
1:100
Bereich 2
        Querschnitt Eisenbahnbrücke
U12_B02_QS4_-_01 05.11.2021
Austausch der Bahnbeschriftung (Fahrtrichtung)21.03.2022
Anlage 03 Querschnitte4
gez. Stach-Reinartz
08.02.2023
gez. Dietz
08.02.2023
gez. Jusen
08.02.2023

Querschnitt 5-5
freie Strecke
Vollausbau Deutz-Mülheimer-Straße
2,00
5,50 3,35
8,85
3,35
9,15
Vallant G.
2,00 3,50 3,50
5,50
17,70
3,353,35
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
3,10
Achse
Katestergrenze
Katestergrenze
Fahrbahn
Querschnitt 6-6
freie Strecke
Vollausbau Deutz-Mülheimer-Straße
1,50
8,00 2,45
10,45
2,50
9,15
Vallant G.
1,50 3,25 3,25
4,75
17,70
2,452,50
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Katestergrenze
Katestergrenze
Fahrbahn
3,25
Fahrbahn
2,00
5,50 2,60
8,10
4,50
9,15
2,00
Vallant G.
2,40 3,50 3,50
5,90
18,50
2,602,50
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
Grünstreifen
3,10
Achse
Fahrbahn
Querschnitt 7-7
freie Strecke
Vollausbau Deutz-Mülheimer-Straße
Schutzstreifen
Schutzstreifen
Grundstücksgrenze 931 / 1072 vorh.
Gebäude im Bestand
Eingriff des Gehwegs
in private Fläche 299 m²
Grunderwerb bzw.
Baulastverfahren f. Gehrecht
1,92
Katestergrenze
6,50 3,1253,125
2,002,85
Radweg
Gehweg
50Sicherheits-
trennstreifen
2,00 2,85
Gehweg
Radweg
50Sicherheits-
trennstreifen
2,00 2,10
Gehweg
Radweg
50Sicherheits-
trennstreifen
2,152,35
Radweg
Grünstreifen
1,90
Gehweg
Deutz Mülheim Deutz MülheimDeutz Mülheim
50Sicherheits-
trennstreifen
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname / Maßnahme
Bezirk / Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664)
Plannummer EDV-Projekt / Dateiname
Planart Projektleiter/-in / Datum
Maßstab
Zeichner/-in / Datum
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
O
N
M
Übersichtsplan
L
K
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NN UTM/ETSR85
Vorplanung
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Abschnitt Deutz-Mülheimer Straße - Danzierstraße
Stadtbezirk Mülheim
Gauß-Krüger
P
I
H
G
F
E
J
D
C
B
A
1:100
Bereich 2 Norden
Querschnitt 5-5 bis 7-7
U12_B02_QS5_-_0122.10.2021
- 21.03.2022
Austausch der Bahnbeschriftung (Fahrtrichtung), Aktualisierung des QS 6-6 aufgrund der
Verbreiterung des Linksabbiegestreifens
Anlage 03 Querschnitte 5
gez. Stach-Reinartz
08.02.2023
gez. Dietz
08.02.2023
gez. Jusen
08.02.2023

Querschnitt 8-8
Bahnsteiganlage
Vollausbau Danzierstraße
2,00
5,75 2,503,00
Vallant G.
2,00 3,25 3,25
5,75
22,00
2,503,00
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
Achse
Fahrbahn
Achse
Bahnsteiganlage
5,00
5,00
10,75
Querschnitt 9-9
freie Strecke
Vollausbau Danzierstraße
2,00
5,50 3,50
9,00
3,00
9,15
Vallant G.
2,00 3,50 3,50
5,50
17,50
2,003,00
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
3,10
Achse
Katestergrenze
Katestergrenze
Fahrbahn
1,50 Begehbares
Baumbeet mit
Baumschutzrost
Querschnitt 10-10
freie Strecke
Vollausbau Danzierstraße
3,15
17,75
3,15
Gehweg
Katestergrenze
Katestergrenze
3,60
11,25
Grundstücksgrenze 1035 / 1036 vorh.
Eingriff des Gehwegs
in private Fläche 245 m²
Grunderwerb bzw.
Baulastverfahren f. Gehrecht
2,55
mögliche Straßenraumbegrenzung
2,00
5,50
9,109,15
Vallant G.
2,00 3,50 3,50
5,50
Fahrbahn
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
3,10
Achse
Fahrbahn
3,60
Gehweg
mögliche Straßenraumbegrenzung
5050
Sicherheitsabstand
Sicherheitsabstand
2,002,50
Radweg
Gehweg
50Sicherheits-
trennstreifen
1,60 2,50
Gehweg
Radweg
40
Sicherheits-
trennstreifen
(reduziert)
2,002,50
Radweg
Gehweg
50Sicherheits-
trennstreifen
1,50 2,00
Gehweg
Radweg
2,00
Begehbares
Baumbeet mit
Baumschutzrost
2,002,65
Radweg
Gehweg
50Sicherheits-
trennstreifen
2,00 3,10
Gehweg
Radweg
50Sicherheits-
trennstreifen
Deutz Mülheim Deutz MülheimMülheimDeutz
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname / Maßnahme
Bezirk / Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664)
Plannummer EDV-Projekt / Dateiname
Planart Projektleiter/-in / Datum
Maßstab
Zeichner/-in / Datum
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
O
N
M
Übersichtsplan
L
K
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NN UTM/ETSR85
Vorplanung
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Abschnitt Deutz-Mülheimer Straße - Danzierstraße
Stadtbezirk Mülheim
Gauß-Krüger
P
I
H
G
F
E
J
D
C
B
A
1:100
Bereich 3 Danzierstraße
Querschnitt 8-8 bis 10-10
U12_B03_QS6_-_0122.10.2021
- 21.03.2022
Austausch Bahnbeschriftung (Fahrtrichtung), Einfügen Fahrgastunterstand, Separate
Vermaßung Sicherheitsabstand an Haltestelle
Anlage 03 Querschnitte 6
gez. Stach-Reinartz
08.02.2023
gez. Dietz
08.02.2023
gez. Jusen
08.02.2023

Vallant G.
Querschnitt 11 - 11
freie Strecke
Vollausbau Bergischer Ring
6,804,75 2,50
2,003,253,25
6,50
34,80
5,25 2,50
Gehweg
Fahrbahn
Radweg
Fahrbahn
Besonderer
Bahnkörper
3,25
6,50
11,75 11,50
3,10
503,252,002,00
Gehweg
Radweg
75 6,80
Fahrbahn
Fahrbahn
Grünfläche /
Aufstellfläche
des Z-Überwegs
5,25
11,55
mögliche Straßenraumbegrenzung
Achse
2,50
Beginn Danzierstraße
Grünfläche
Gehweg
Danzierstraße
Achse
Sicherheits-
trennstreifen
Sicherheits-
trennstreifen
DeutzMülheim
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname / Maßnahme
Bezirk / Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664)Gruppenleiter/-in (664)
PlannummerEDV-Projekt / Dateiname
PlanartProjektleiter/-in / Datum
Maßstab
Zeichner/-in / Datum
ÄnderungenBearb. Gez. Gepr.Geneh.Datum Pos.
O
N
M
Übersichtsplan
L
K
Sicherheitsaudit vom:Sitzung/Gremium:
Auditor/in:Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:Koordinatensystem:
NNUTM/ETSR85
Vorplanung
Stadtbahnanbindung Mülheim Süd
Abschnitt Deutz-Mülheimer Straße - Danzierstraße
Stadtbezirk Mülheim
Gauß-Krüger
P
I
H
G
F
E
J
D
C
B
A
1:100
Bereich 3 Bergischer Ring
Querschnitt 11-11
U12_B03_QS7_-_01 22.10.2021
Austausch der Bahnbeschriftung (Fahrtrichtung)21.03.2022
Anlage 03 Querschnitte7
gez. Stach-Reinartz
08.02.2023
gez. Dietz
08.02.2023
gez. Jusen
08.02.2023

Anlage 5 Kurzfassung Planungsergebnisse

18429 Zeichen

Anlage 05 Kurzfassung Planungsergebnisse 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
 
Beschreibung der Planungsergebnisse  
nach HOAI § 48 Leistungsphase 2 (Vorplanung) 
Kurzfassung

Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss – Anlage 05 
Beschreibung der Planungsergebnisse nach der Vorplanung – Kurzfassung 
 
2 
 
Allgemein 
 
Bei der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  handelt es sich um die nördliche 
Verlängerung der vorhandenen Stadtbahntrasse der Linien 3 und 4, die heute am 
Messekreisel in Richtung Pfälzischer Ring abzweigt. Die Neubaustrecke ist ca. 2,4 km 
lang und schließt über die Deutz-Mülheimer Straße  und Danzierstraße am Wiener 
Platz wieder an die bestehende Stadtbahntrasse der Linie 4  an. Insgesamt sind 3 
Haltestellen vorgesehen: Eine im Bereich der Zoobrücke, eine weitere auf Höhe der 
Gaußstraße und eine dritte Haltestelle am Abzweig Danzierstraße. Gleichzeitig mit der 
Stadtbahnanbindung werden Radverkehrsanlagen neu in den Straßenquerschnitt 
integriert und die Situation für den Fußverkehr durch angemessen dimensionierte 
Nebenanlagen verbessert. Dies bedingt eine vollständige Neuaufteilung des 
Querschnittes innerhalb des Planungsraumes und somit eine Überplanung von 
Hauskante zu Hauskante.  
 
Für eine ausreichend leistungsfähige und konfliktfreie Führung der neuen 
Stadtbahntrasse muss der Messekreisel in seiner heutigen Form aufgelöst und in 
einen signalisierten Knotenpunkt überführt werden. Hieraus resultiert eine Kreuzung, 
die aufgrund ihrer spitzwinkeligen Geometrie nicht mehr alle Fahrbeziehungen 
anbieten kann. Eine Kompensation dieser künftig wegfallenden Verbindung erfolgt 
mittels einer neuen Straßenverbindung zwischen Deutz -Mülheimer Straße und 
Pfälzischer Ring über den Messeparkplatz P21 (Netzelement 3).  
 
Im Rahmen der Vorplanung wurde das betrachtete Gebiet in 3 Teilbereiche gegliedert 
(vgl. Anlage 2): 
 
- Bereich 1 umfasst die Deutz-Mülheimer Straße in nördlicher Richtung von der 
Bestandshaltstelle Koelnmesse und dem heutigen Messekreisel bis zum 
Knotenpunkt der Deutz -Mülheimer Straße mit der Messeallee Nord auf Höhe 
der Zoobrücke. Ebenfalls zum Bereich 1 gehört ein Teil des pfälzischen Ringes 
zwischen Messekreisel und Zoobrücke, der für die Umgestaltung des 
Messekreisels und die Eingliederung des Netzelementes 3 angepasst werden 
muss. 
- Bereich 2 folgt der Deutz -Mülheimer Straße nach Norden vom Knotenpunkt 
Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord/Netzelement 3 bis zum Knotenpunkt 
Deutz-Mülheimer Straße/Danzierstraße. 
- Bereich 3  beginnt am Knotenpunkt Deutz -Mülheimer Straße/Danzierstraße 
und umfasst die gesamte Danzierstraße bis zum Knotenpunkt Danzierstraße/ 
Bergischer Ring.

Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss – Anlage 05 
Beschreibung der Planungsergebnisse nach der Vorplanung – Kurzfassung 
 
3 
 
Bereich 1 (Messekreisel bis Messeallee Nord) 
 
Die neue Stadtbahntrasse schließt an die Bestandsgleise der Haltstelle Koelnmesse 
an und wird zweigleisig in nördlicher Richtung über den heutigen Messekreisel auf 
die Deutz -Mülheimer Straße geführt. Di e Gleisführung ist in Mittellage und der 
Bahnkörper wird bis zur neuen Haltestelle „Koelnmesse Nord“ als besonderer 
Bahnkörper in Regelbreite von 6,80 m, baulich getrennt vom Motorisierten 
Individualverkehr (MIV), ausgebildet. Entlang des besonderen Bahnkö rpers bis zum 
Knotenpunkt Deutz -Mülheimer Straße/ Messeallee Nord/ Netzelement 3 sind die 
Fahrstreifen des MIV in beide Richtungen 3,25 m breit. 
 
Der Radverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße bis zum heutigen Messekreisel wird 
beidseitig auf einem baulich getrennten Einrichtungsradweg geführt. Der Radweg 
hat über die gesamte Länge des Abschnitts eine nutzbare Breite von 2,25 m.  
 
Der Knotenpunkt Messekreisel wird ohne die heute vorhandene Kreisfahrbahn 
geplant und zu einem signalisierten Knotenpunkt  umgestaltet. Einige 
Fahrbeziehungen des MIV sind dadurch nicht mehr möglich. Diese werden über das 
neue Netzelement 3 weiter nördlich am pfälzischen Ring kompensiert.  
 
 
Abb. 1 Bereich 1 - Umgestaltung Messekreisel (links) / Einbindung Netzelement 3 (rechts)  
 
Die Deutz -Mülheimer Straße von Norden ermöglicht ausschließlich die Fahrt in 
Richtung Süden ( Fahrtrichtung Deutz). In die nördliche Deutz-Mülheimer Straße 
kann nur aus dem Pfälzischen Ring eingebogen werden. Aus Süden sowie vom 
Pfälzischen Ring kommend, kann weiterhin in die Brügelmannstraße abgebogen 
werden.  
 
Auf der Südseite des pfälzischen Rings  wird der Radverkehr im 
Zweirichtungsverkehr geführt. Radfahrende aus der Br ügelmannstraße kommend, 
können die neu eingerichtete Z-Querung am pfälzischen Ring nutzen, um der Deutz-
Mülheimer Straße in nördlicher Richtung  zu folgen. Für die Fahrtrichtung Süd  
muss die Versatz-Querung an der Haltestelle Koelnmesse genutzt werden. An den 
Querungsstellen sind Aufweitungen bis 4,00 m eingeplant.

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Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss – Anlage 05 
Beschreibung der Planungsergebnisse nach der Vorplanung – Kurzfassung 
 
4 
 
Dem Bestand entsprechend, wird der MIV in der südlichen Zuführung  des 
ehemaligen Messekreisels dreistreifig, mit jeweils 3,25 m breiten Fahrstreifen in 
Richtung Norden und mit je 3,00 m in Richtu ng Süden, geführt. In der nördlichen 
Zuführung zum Knotenpunkt wird die Deutz -Mülheimer Straße für den MIV in 
Fahrtrichtung Norden  ausschließlich einstreifig geführt. In die Fahrtrichtung 
Süden weitet sich die Deutz -Mülheimer Straße ab der neu geplanten Ha ltestelle 
Koelnmesse Nord schrittweise von einem auf drei Fahrstreifen  auf, um für 
Messeverkehrszustände eine hinreichende Abflusskapazität zu ermöglichen. 
 
Auf Höhe des Messegebäudes Haus Nr. 111 soll die neue Haltestelle „Koelnmesse 
Nord“ als Mittelbahnsteig angeordnet werden. Die Haltestelle soll als Hochflur -
Bahnsteig mit einer Länge von 60 m und einer Breite von 5,50 m ausgebildet werden. 
Für den barrierefreien Zugang wird der Bahnsteig beidseitig mit einer jeweils 18 m 
langen Rampe ausgestattet. Die nördliche und südliche Zuwegung soll über geradlinig 
geführte, durchgehend signalisierte Querungsstellen erfolgen.  
 
Abb. 2 Bereich 1 - Haltestelle Koelnmesse Nord 
Ab der Haltestelle „Koelnmesse Nord“ wird die Stadtbahn weiterhin in Mittellage der 
Deutz-Mülheimer Straße, dann jedoch, bedingt durch den begrenzteren Straßenraum, 
fahrbahngleich, gemeinsam mit dem MIV, geführt.  
Zwischen ehemaligem Messekreisel und dem Kontenpunkt Deutz -Mülheimer Straße/ 
Messeallee Nord/ Netzelement 3 wird der Radverkehr weiterhin beidseitig auf einem 
baulich getrennten  Einrichtungsradweg geführt. Nicht signalisierte Furten an 
Einmündungen werden durch roten Fahrbahnbelag gekennzeichnet.  
 
Abb. 3 Bereich 1 - Straßenquerschnitt Haltestelle Koelnmesse Nord 
Der Knotenpunkt Deutz-Mülheimer Str./ Messeallee Nord/ Netzelement 3  wird auf 
Grund der kreuzenden neuen Stadtbahnlinie, analog dem Messekreisel, von einem 
Kreisverkehrsplatz in einen signalisierten Knotenpunkt überführt. In Fahrtrichtung 
Norden wird die Deutz -Mülheimer Straße ausschließlich einstreifig im Mischverkehr 
geführt.

Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss – Anlage 05 
Beschreibung der Planungsergebnisse nach der Vorplanung – Kurzfassung 
 
5 
 
Am östlichen Ende  des Netzelements 3  bedingt dessen Anbindung an den 
pfälzischen Ring die Verlagerung der dort befindlichen Stadtbahn-Wendeanlage. 
Das Kehrgleis wird inklusive der Technik - und WC -Gebäude weiter nördlich am 
Pfälzischen Ring platziert. Auswirkungen der geplanten Bahnsteigverlängerung an der 
Haltestelle Stegerwaldsiedlung wurden bei der Planung berücksichtigt.  
 
Bereich 2 – Messeallee Nord bis Danzierstraße 
 
Nördlich des Knotenpunktes Deutz-Mülheimer Straße/ Messeallee Nord / 
Netzelement 3 wird der Radverkehr über beidseitige, 2,00 m breite Radfahrstreifen 
auf der Fahrbahn geführt. Linksabbiegender Radverkehr wird im Knoten indirekt über 
markierte Aufstelltaschen geleitet. 
Die Stadtbahn wird weiterhin in Mittellage der Deutz -Mülheimer Straße, 
fahrbahngleich, gemeinsam mit dem MIV, geführt. In der nördlichen Zufahrt des 
Knotenpunktes Deutz-Mülheimer Straße/ Adam-Stegerwald Straße/ Netzelement 
2 soll die Haltestelle „Gaußstraße“  angeordnet werden. Die Ausführung erfolgt 
analog der Haltestelle „Koelnmesse -Nord“. Abweichend davon erhält der Bahnsteig 
jedoch nur eine Breite von 4,80 m . Dadurch kann der Stadtbahn eine geradlinige 
Gleisführung in der Zu - und Abfahrt zur Haltestelle Gaußstraße ermöglicht und die 
für die Stadtbahn, MIV, Rad - und Fußverkehr die nötigen 
Mindestquerschnittsbreiten eingehalten sowie konfliktfreie Schleppk urven 
nachgewiesen werden. Zwischen der Bahnsteigkante und dem 3,25 m breiten 
Fahrstreifen wird ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m vorgesehen.  
 
Abb. 4 Bereich 2 - Haltestelle Gaußstraße / Knotenpunkt Deutz-Mülheimer Straße/ Adam-Stegerwald Straße 
Die südliche Zuführung zum Knotenpunkt  Deutz-Mülheimer Straße/ Adam -
Stegerwald Straße/ Netzelement 2 wird um eine Linksabbiegespur für den MIV 
ergänzt. Im Sinne geringeren Materialverschleises und zu Senkung der 
Schallemissionen wurden für die Gleisverschwenkung am Knotenpunkt und nördlich 
der Haltestelle besonders großzügige Radien gewählt. An der Einmündung der Adam-
Stegerwald-Straße wird die Fahrstreifenaufteilung von einer richtungsbezogenen, 
zweistreifigen Ausfahrt zu einem Mischfahrstreifen geändert. Das 
gegenüberliegende Netzelement 2  erhält im Knotenbereich einen separaten 
Linkabbiegefahrstreifen. Die Fahrbahnbreiten der kreuzenden oder einmündenden 
Nebenstraßen orientieren sich in den Anschlussbereichen an den Bestandsbreiten, 
um unweit der neuen Fahrbahnausrundungen am Bestand anschließen zu können.

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Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss – Anlage 05 
Beschreibung der Planungsergebnisse nach der Vorplanung – Kurzfassung 
 
6 
 
 
Abb. 5 Straßenquerschnitte Bereich 2 - Freie Strecke (links) & Haltestellenbereich (rechts) 
Ab der Haltestelle Gaußstraße führen die Fahrstreifen beider Fahrtrichtungen mit 
einer Breite von 3,50 m im Mischverkehr mit der Stadtbahn bis zum Knotenpunkt 
Deutz-Mülheimer-Straße / Auenweg/ Netzelement 1.  
Dem Radverkehr wird eine durchgehende Infrastruktur in Form von beidseitig auf der 
Fahrbahn geführte n, 2,00 m breiten Radfahrstreifen bereitgestellt. Am 
Knotenpunkt Deutz-Mülheimer Straße/ Auenweg/ Planstraße A (Deutz -Areal) lässt 
die verfügbare Fläche am südlichen Knotenpunktarm nur einen Schutzstreifen von 
1,50 m Breite zu. Von Norden kommend wird der Radverkehr über eine Rampe in den 
Seitenbereich und dann gemeinsam mit den zu Fuß gehenden gesichert über den 
Knotenpunkt geführt.  
Bedingt durch die starken MIV-Verbindungen in den Auenweg werden am südlichen 
Zulauf ein Linksabbiegestreifen und am nördlichen Arm ein 
Rechtsabbiegestreifen integriert. Für die resultierende Gleisverschwenkung am 
Knotenpunkt wurden besonders großzügige Radien gewählt. 
 
Abb. 6 Bereich 2 - Knotenpunkt Deutz-Mülheimer Straße/ Auenweg/ Planstraße A (Deutz-Areal) 
 
Bereich 3 – Danzierstraße bis Bergischer Ring 
Am Knotenpunkt Deutz -Mülheimer Straße/ Danzierstraße  erfolgt eine kurze 
Separation der Fahrtrichtungen. Der MIV aus südlicher Richtung kommend, biegt 
gemeinsam mit der Stadtbahn in die Danzierstraße ein. Der von Nord-Osten 
kommende Kfz-Strom auf der Danzierstraße wird unmittelbar hinter der Haltestelle, vor 
der Einmündung in die Deutz -Mülheimer Straße, vom Stadtbahnverkehr getr ennt 
und nördlich der neu entstehenden Verkehrsinsel geführt. Das Linksabbiegen von 
der Deutz-Mülheimer-Straße aus Norden in die Danzierstraße wird zukünftig nicht 
mehr möglich sein.

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Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss – Anlage 05 
Beschreibung der Planungsergebnisse nach der Vorplanung – Kurzfassung 
 
7 
 
Durch die Separation des MIV kann an der Einmündung Deutz -Mülheimer 
Straße/Danzierstraße eingleisig ein 70 m langer Bereich der Trasse als besonderer 
Bahnkörper ausgeführt werden. In Abstimmung mit der KVB erfolgt der Abzweig in 
die Danzierstraße durch einen 50 m Radius. Dadurch wird die Grenze des geplanten 
Grünzugs am Deutz-Areal verschoben. 
 
Abb. 7 Bereich 3 - Haltestelle Danzierstraße/ Knotenpunkt Deutz-Mülheimer Straße/ Danzierstraße 
Auch im dritten Streckenabschnitt wird der Radverkehr analog der vorhergehenden 
Bereiche über beidseitige, 2,00 m breite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt. 
Der Knotenpunkt Danzierstraße / Deutz -Mülheimer-Straße stellt auf Grund der 
Trennung durch den besonderen Bahnkörper eine Ausnahme dar. Zum einen wird der 
nach Norden geradeausfahrende Radfahrende entlang der Deutz-Mülheimer Straße 
nicht direkt geführt. Der Radfahrende muss hier zunächst der Stadtbahn aus der 
Deutz-Mülheimer-Straße in die Danzierstraße folgen, um dann als Quasi-
Linksabbiegender die Stadtbahn auf die neu erzeugte Verkehrsinsel zu kreuzen.  
Dazu wird in diesem Bereich der Radverkehr über 5,00 m lange Rampen kurzzeitig 
auf einen baulich getrennten Radweg geführt. Der bauliche Radweg an der Westseite 
der Mittelinsel ist ein Zweirichtungsradweg, um den Radverkehrsstrom aus Norden 
ebenfalls über die Mittelinsel in die Danzierstraße zu leiten. Aus diesem Grund wird 
eine Aufstellfläche am nördlichen Arm der Deutz -Mülheimer Straße für den 
linksabbiegenden Radverkehr  auf ehemaligen Park flächen für den Kfz -Verkehr 
vorgesehen. Die Führung des Radverkehrs an diesem Knotenpunkt gilt es in 
kommenden Planungsphasen zu konkretisieren.

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Beschreibung der Planungsergebnisse nach der Vorplanung – Kurzfassung 
 
8 
 
 
Abb. 8 Straßenquerschnitt Haltestellenbereich Danzierstraße 
In direkter Folge zur neu erzeugten Verkehrsinsel schließt die Haltestelle 
„Danzierstraße“ kopfseitig der Einmündung Windmühlenstraße an. Die 
Ausgestaltung ist analog der Haltestelle „Koelnmesse Nord“. Abweichend davon sollen 
die Querungsstellen an der Danzierstraße im Versatz angeordnet werden. 
Die Einmündung zur Windmühlenstraße wird neu geordnet. Einzelne Fahrstreifen 
zum Links- und Rechtsabbiegen sowie die Mittel - und Dreiecksinseln entfallen bzw. 
werden zusammengefasst. Stattdessen wird, bedingt durch die Stadtbahnhaltestelle, 
nur noch das Rechtsein- und Rechtsausfahren  aus/in die Windmühlenstraße 
erlaubt. 
Dem MIV stehen, mit Ausnahme des Haltestellenbereichs, analog der vorhergehenden 
Bereiche pro Fahrtrichtung je ein Fahrstreifen von 3,50 m  zur Verfüg ung. An der 
Haltestelle Danzierstraße wird zwischen der Bahnsteigkante und dem 3,25 m breiten 
Fahrstreifen ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m vorgesehen. 
Die Stadtbahn wird auf der Danzierstraße, wie auch auf dem Großteil der Deutz -
Mülheimer Straße, fahrbahngleich, gemeinsam mit dem MIV, geführt. Im 
lichtsignalisierten Knotenpunkt Schleiermacherstraße / Danzierstraße werden nur an 
der Schleiermacherstraße aus Nord -Westen separate Abbiegefahrstreifen, dem 
Bestand entsprechend, vorgesehen. 
Für den Anschluss der neuen Stadtbahn am Bergischen Ring  bedarf es einer 
Anpassung der Führung der dortigen Bestands-Trasse. Die Verlagerung der Gleise 
aus der Mittel- in die Seitenlage soll nun weiter südlich des Knotenpunktes erfolgen. 
Dadurch entstehen weniger Konfliktpunkte mit dem MIV am Knoten und es können bei 
der Einbindung der neuen Stadtbahnlinie großzügigere Radien genutzt werden.  
Das Rechtsabbiegen von der Danzierstraße auf den Bergischen Ring in Richtung 
Süden ist nicht mehr erlaubt, da der Rechtsabbiegefah rstreifen aus Gründen der 
Leistungsfähigkeit und geringer Belastung entfallen soll. Dementsprechend wird der 
MIV gemeinsam mit der neuen Stadtbahnlinie aus der Danzierstraße in nördlicher 
Richtung auf den Bergischen Ring geführt. 
Die zusätzlichen Einmündungen der Lülsdorffstraße und der separaten 
Anliegerfahrbahn des Bergischen Rings werden vor dem Hintergrund der 
Verringerung von Konfliktpunkten, insbesondere mit dem kreuzenden Radverkehr, 
geschlossen. Die Zufahrt zur Lülsdorffstraße kann dann nur noch über das 
Wohnquartier und die am nord -westlichen Ende der Danzierstraße einmündende 
Papageienstraße erfolgen.

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9 
 
 
 
Abb. 9 Bereich 3 - Knotenpunkt Bergischer Ring/ Danzierstraße 
Entlang des Bergischen Rings  und der Wendefahrstreifen im Süden wird die 
zweistreifige Führung des MIV in beiden Richtungen beibehalten, die Achslage aber 
entsprechend der neuen Bedingungen angepasst. Zusätzlich wird von Norden 
kommend ein Rechtsabbiegestreifen angeschlossen. 
Am Knotenpunkt Danzierstraße / Bergis cher Ring  ist der geradeausfahrende 
Radverkehr von Norden nach Süden ebenfalls als indirekter Linksabbieger  mit 
gesicherter Querungsstelle geregelt. Es erhöht die Sicherheit für den Radverkehr und 
begünstigt die Leistungsfähigkeit des Knotens. Ab der Einmündung Papageienstraße 
wird der von Norden kommende Radverkehr von einem baulichen Radweg auf den 
Radfahrstreifen der Danzierstraße geleitet.  
 
Abb. 10 Straßenquerschnitt Bergischer Ring (südliche Zufahrt) 
Der Radweg entlang des Bergischen Rings  in nördlicher Richtung wird mit einer 
Breite von 2,00 m östlich der Bahntrasse geführt. Der Radverkehr, der aus der 
Danzierstraße in Richtung Norden fahren möchte, muss die Fahrbahn am 
Bergischen Ring und die Bahntrasse queren . Er wird gem einsam mit dem 
Fußverkehr mit einer signalisierten Furt über die Fahrbahn und daraufhin mit der 
angrenzenden Z-Querung über den Bahnkörper geführt. 
Die derzeit im Knotenpunktbereich liegende Zufahrt zur Turnhalle  und in Richtung 
Stadthalle Köln-Mülheim am östlichen Fahrbahnrand wird zurückgebaut und in einem 
ersten Konzept durch eine Verbindung entlang der Sporthalle (Haus -Nr. 40), parallel

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10 
 
zum Bergischen Ring, geleitet. Südlich der Wendefahrbahn wird diese 
Verbindungsstrecke über eine neue Zufahrt am Bergischen Ring angebunden.

Anlage 2 Bereichseinteilung der Planung

93 Zeichen

MIHO

FR: 43098 Ta1

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uspns Jowiayınyy Bunpuıqueuyegjpejs
Bunjsjulssysie4sg Zo aßeluy

Anlage 6 Mittelabfluss

2399 Zeichen

Stand: 30.03.2024 Werte auf ganze 100er aufgerundet
Status Zeitpunkt d. 
Vergabe
geschätzter 
Auftragswert 
(Brutto)
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
vergeben Q1/22 621.700,00 € 110.900,00 € 221.800,00 € 95.100,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 19.400,00 € 174.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
vergeben Q4/23 258.600,00 € 0,00 € 258.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
offen erwartet Q2/24 73.300,00 € 0,00 € 0,00 € 2.200,00 € 14.800,00 € 5.700,00 € 800,00 € 6.200,00 € 13.300,00 € 4.600,00 € 8.800,00 € 6.600,00 € 6.600,00 € 2.200,00 € 1.500,00 €
offen erwartet Q2/24 327.000,00 € 0,00 € 0,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 0,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 32.700,00 € 0,00 €
offen erwartet Q2/24 3.464.700,00 € 0,00 € 0,00 € 692.900,00 € 519.700,00 € 0,00 € 0,00 € 346.500,00 € 519.700,00 € 0,00 € 519.700,00 € 519.700,00 € 346.500,00 € 0,00 € 0,00 €
offen erwartet Q4/30 2.319.700,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 464.000,00 € 579.900,00 € 579.900,00 € 579.900,00 € 116.000,00 €
offen erwartet Q2/24 8.875.200,00 € 0,00 € 44.700,00 € 359.700,00 € 2.375.900,00 € 430.100,00 € 54.200,00 € 231.000,00 € 867.000,00 € 452.600,00 € 1.284.400,00 € 964.400,00 € 964.400,00 € 802.500,00 € 44.300,00 €
15.940.200,00 € 110.900,00 € 525.100,00 € 1.182.600,00 € 2.943.100,00 € 435.800,00 € 87.700,00 € 635.800,00 € 1.607.200,00 € 489.900,00 € 2.309.600,00 € 2.103.300,00 € 1.930.100,00 € 1.417.300,00 € 161.800,00 €
123.165.200,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 24.633.000,00 € 30.791.300,00 € 30.791.300,00 € 30.791.300,00 € 6.158.300,00 €
139.105.400,00 € 110.900,00 € 525.100,00 € 1.182.600,00 € 2.943.100,00 € 435.800,00 € 87.700,00 € 635.800,00 € 1.607.200,00 € 489.900,00 € 26.942.600,00 € 32.894.600,00 € 32.721.400,00 € 32.208.600,00 € 6.320.100,00 €
STADTBAHNANBINDUNG MÜLHEIMER SÜDEN prognostizierter Mittelabfluss
Vergaben
Verkehrsuntersuchung Mülheimer Süden - Östlicher Ringschluss/ 
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden
Vergabemanager
Freianlagenplanung
Projektsteuerung
Begleitung Öffentlichkeitsbeteiligung
Bauoberleitung/ örtliche Bauüberwachung
Generalplanung
Gesamt Planungskosten
Gesamt Baukosten (nach Kostenschätzung 2022 - Prognose für 2028)
Gesamtkostenprognose

Beschlussvorlage Rat

27279 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-7 
 
Vorlagen-Nummer 
 2360/2023 
Freigabedatum 
 09.04.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden 
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 (Vorlagen-Nr. 
1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von externen 
Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architek-
ten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und Dienstleistungen zur 
Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in Höhe von 15.940.200 € fest. 
Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbindung Mül-
heimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen und die Planfest-
stellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in Höhe 
des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden kann. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage sofern die nachfolgenden Gremien 
uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.04.2024 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 06.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   15.940.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Hintergrund 
Die städtebaulichen Entwicklungen im Mülheimer Süden werden zu einer Zunahme des Ver-
kehrsaufkommens führen. Um diese Mehrverkehre zu bewältigen, wurden auf Grundlage ei-
ner Verkehrsuntersuchung verschiedene Netzelemente für die innere Erschließung und den 
Ausbau des umliegenden Verkehrsnetzes ausgearbeitet. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 
Sitzung am 11.12.2018 die Verwaltung beauftragt, die Planung dieser Netzelemente zu kon-
kretisieren und umzusetzen (s. Vorlagen-Nr.: 3245/2018).  
 
Die Stadtbahnanbindung der neuen Siedlungsgebiete bildet eines dieser Netzelemente. Die 
Maßnahme dient der umweltverträglichen Abwicklung der prognostizierten Verkehre und trägt 
als ein Kernelement des Mobilitätskonzeptes für die Neuentwicklung des Mülheimer Südens 
maßgeblich zur Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbundes bei. Das Net-
zelement 3 ist ebenfalls Bestandteil des hier vorliegenden Beschlusses, da es für die Realisie-
rung der Stadtbahnmaßnahme zwingend erforderlich. Die Netzelemente 1, 2 und 4 sind nicht 
Gegenstand des hier vorliegenden Beschlusses.

3 
Der Bedarf zur Vergabe von externen Ingenieurleistungen zur Realisierung der Stadtbahnan-
bindung wurde durch den Rat am 24.06.2021 festgestellt (Vorlagen-Nr. 1218/2021). Die Fort-
schreibung der Bedarfsfeststellung erfolgt nun mit Abschluss der Vorplanung (HOAI Leis-
tungsphase 2) und damit einhergehenden Kostensteigerungen, die nachfolgend in dieser Vor-
lage erläutert werden. 
 
Ergänzend zur Maßnahme im Mülheimer Süden ist eine Stadtbahnverlängerung nach Stamm-
heim/Flittard geplant. Die Federführung zur Planung dieses Bauabschnittes, der ab der Halte-
stelle Keupstraße die Bestandsstrecke verlässt und nach Norden abzweigt, wurde am 
18.06.2020 an die KVB übertragen (Vorlagen-Nr. 0866/2020). Diese Maßnahme ist jedoch 
nicht Teil des hier vorliegenden Beschlusses.  
 
2. Allgemeines 
Bei der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden handelt es sich um die nördliche Verlängerung 
der vorhandenen Stadtbahntrasse der Linien 3 und 4, die heute am Messekreisel in Richtung 
Pfälzischer Ring abzweigt. Die Neubaustrecke ist ca. 2,4 km lang und schließt über die Deutz-
Mülheimer Straße und Danzierstraße am Wiener Platz wieder an die bestehende Stadt-
bahntrasse der Linie 4 an. Insgesamt sind 3 Haltestellen vorgesehen: Eine im Bereich der 
Zoobrücke/Messe Eingang Nord, eine weitere auf Höhe der Gaußstraße und eine dritte Halte-
stelle am Abzweig Danzierstraße. Gleichzeitig mit der Stadtbahnanbindung werden Radver-
kehrsanlagen neu in den Straßenquerschnitt integriert und die Situation für den Fußverkehr 
durch angemessen dimensionierte Nebenanlagen verbessert. Dies bedingt eine vollständige 
Neuaufteilung des Querschnittes innerhalb des Planungsraumes und somit eine Überplanung 
von Hauskante zu Hauskante.  
 
Für eine ausreichend leistungsfähige und konfliktfreie Führung der neuen Stadtbahntrasse 
muss der Messekreisel in seiner heutigen Form aufgelöst und in einen signalisierten Knoten-
punkt überführt werden. Hieraus resultiert eine Kreuzung, die aufgrund ihrer spitzwinkeligen 
Geometrie nicht mehr alle Fahrbeziehungen anbieten kann. Eine Kompensation dieser künftig 
wegfallenden Verbindung erfolgt mittels einer neuen Straßenverbindung zwischen Deutz-Mül-
heimer Straße und Pfälzischer Ring über den Messeparkplatz P21 (Netzelement 3).  
 
Im Rahmen der Vorplanung wurde das betrachtete Gebiet in 3 Teilbereiche gegliedert (vgl. 
Anlage 2). 
 
3. Planungsgrundsätze 
Zu Beginn der Planungen wurden, neben den Standardvorgaben, wie die Einhaltung von gän-
gigen Richtlinien und städtischen Vorgaben (z. B. Gestaltungshandbuch, Grünhandbuch, 
Handbuch der Straßenplanung), folgende Planungsgrundsätze und Ziele für die Umsetzung 
der Maßnahme festgelegt: 
 
Stadtbahn 
- Auf dem Streckzug der Deutz-Mülheimer Straße und Danzierstraße wird eine hoch-
flurige Stadtbahnlinie integriert.  
- Entlang der Trasse werden 3 neue, barrierefrei zugängliche Haltestellen positioniert. 
Die Ausführung erfolgt jeweils als Mittelbahnsteig.  
- Die neue Stadtbahnlinie wird so weit wie möglich auf einem besonderen Bahnkörper 
geführt, d. h. die Gleise liegen im Verkehrsraum der öffentlichen Straße, sind jedoch 
durch bauliche Maßnahmen vom übrigen Verkehr getrennt. 
- Die Gleistrassierung erfolgt möglichst emissions- und insbesondere geräuscharm. 
- Die Stadtbahn wird an jeder Lichtsignalanlage priorisiert. 
 
Rad- & Fußverkehr 
- Neue Radverkehrsanlagen werden in den Straßenraum eingegliedert. 
- Die vorhandenen Fußverkehrsanlagen werden verbreitert und verbessert. 
- Die Trennwirkung für den Rad- und Fußverkehr wird minimiert.  
- Eine barrierefreie Signalisierung wird in allen signalisierten Querungen realisiert. 
 
MIV 
- Die durchgängige Befahrbarkeit des Straßenzuges wird gewährleistet.

4 
- Auch nach Auflösung des Messekreisels werden alle Fahrbeziehungen aufrechterhal-
ten. 
 
- Die Planung wird vollständig in das bestehende und geplante Straßen- und Wegenetz 
integriert. 
 
Freiraum 
- Die vorhandenen Bäume sind, soweit dies technisch möglich ist, zu erhalten. Für zu 
fällende Bäume sind Ersatzpflanzungen vorzusehen. 
- Bestehende und geplante Freiräume werden vernetzt. 
- Durch städtebauliche Qualifizierung des Freiraums wird die Aufenthaltsqualität gestei-
gert. 
 
4. Planungsergebnisse 
Die Integration zweier zusätzlicher Verkehrsarten und der damit verbundene Platzbedarf sto-
ßen in dem bestehenden Straßenraum mit seinen Bestandsgebäuden an Grenzen und führen 
an vielen Zwangspunkten zu Kompromisslösungen. Im Einzelnen sind folgende Punkte zu be-
nennen: 
 
Die Vorgabe nach § 2 Nr. 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die Stadt-
bahn überwiegend auf einem besonderen Bahnkörper zu führen, ist räumlich nicht durchgän-
gig umsetzbar. Insbesondere in den Bereichen 2 und 3 (Bereiche nördlich des Loses D der 
Zoobrücke, vgl. Anlage 2) lässt sich nur eine straßenbündige Führung im Mischverkehr um-
setzen. Durch Lichtsignalsteuerung an den Knotenpunkten wird eine Vorrangregelung der 
Stadtbahn realisiert. Analog zum besonderen Bahnkörper wird mit der Pulkführung („dem 
vorne-weg-fahren“) der Stadtbahn ein ebenso ungestörter und sicherer Betriebsablauf im 
Mischverkehr mit dem MIV gewährleistet. Durch die Bevorrechtigung der Stadtbahnen durch 
geeignete Fahrleitsysteme lässt sich die Fördervoraussetzung nach § 2 Nr. 1 GVFG dennoch 
sicherstellen. Die Qualitätsanforderungen an den Verkehrsablauf wurden geprüft und als aus-
reichend bewertet. Im Rahmen eines bereits beauftragten Verkehrsgutachtens werden derzeit 
konkrete Simulationen für den Planfall durchgeführt. Mit einem ersten Ergebnis der Untersu-
chung kann im Laufe des Jahres 2024 gerechnet werden. 
 
Trotz vornehmlich straßenbündiger Führung erzeugen die Stadtbahnanlagen eine Trennwir-
kung innerhalb des Straßenraums. Eine sichere und komfortable Überquerbarkeit an den fest 
dafür vorgesehenen Punkten war und ist daher ein essentielles Planungsziel. Für den Radver-
kehr konnte die komfortable und durchgängige Befahrbarkeit der Querungsstellen noch nicht 
vollständig umgesetzt werden. Insbesondere am Messekreisel und am Bergischen Ring be-
steht Optimierungsbedarf, der in der Entwurfsplanung weiterverfolgt wird. 
 
Die Reduktion der Parkstände im Planungsraum zu Gunsten der Stadtbahntrasse sowie kom-
fortabler Rad- und Fußverkehrsanlagen führt zu einem Entfall von ca. 335 öffentlichen Stell-
plätzen. Im Rahmen der Parkraumbilanzierung wurde ein hoher Parkdruck im gesamten Un-
tersuchungsgebiet festgestellt. Der Anteil regelwidrigen Parkens lag bei ca. 20%. In Berei-
chen, die ausreichend Raum bieten und in denen andere Nutzungen nicht beeinträchtigt wer-
den, sollen Anlagen für den ruhenden Verkehr vorgesehen werden. Art und Umfang sind das 
Ergebnis der nächsten Planungsschritte. Mögliche Kompensationsmaßnahmen für wegfal-
lende Stellplätze werden im weiteren Planungsprozess untersucht. 
 
Die Radverkehrsanlagen in den Bereichen 2 und 3 wurden vorerst als fahrbahnbündige Rad-
fahrstreifen geplant. Die eingeplanten Breiten erlauben jedoch auch die Führung als baulich 
getrennter Radweg. In den vorliegenden Querschnitten (vgl. Anlage 3) sind beide Varianten 
dargestellt. In der Entwurfsplanung werden beide Optionen nochmals detaillierter betrachtet.  
 
Bedingt durch die Einbindung der Stadtbahntrasse sowie die Optimierung der Rad- und Fuß-
verkehrssituation sind im gesamten Planungsbereich Eingriffe in den Baumbestand zu erwar-
ten. Dies betrifft insbesondere die geplanten Haltestellenbereiche sowie die Anschlusspunkte 
am Pfälzischer Ring/Bergischer Ring. Im weiteren Planungsprozess werden sämtliche Ein-
griffe in die Gehölzbestände erfasst, bilanziert und geeignete Kompensationsmaßnahmen de-
finiert, wobei der Schwerpunkt auf der Festlegung neuer Standorte zur Pflanzung von Bäumen

5 
im Umfeld des Trassenbereiches liegen wird. Im Rahmen der Knotenpunktanpassungen erge-
ben sich zusätzliche Platzflächen an den Einmündungen Danzierstraße/Deutz-Mülheimer 
Straße, Windmühlenstraße/Danzierstraße und Bergischer Ring/Danzierstraße. Die Freiräume 
an diesen Flächen, wie auch der gesamte Trassenbereich, werden in der kommenden Pla-
nungsphase in engem Austausch mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen freiraumplanerisch qualifiziert. Bestandteil dieser Qualifizierung ist 
auch die Vernetzung mit den zukünftigen und den bestehenden Grünstrukturen im Umfeld der 
geplanten Stadtbahntrasse. Beispielhaft zu nennen sind die derzeit laufende Freiraumgestal-
tung des Deutz- und des Lindgens-Areals. Für den Mülheimer Stadtgarten wird eine Vernet-
zung der bestehenden Struktur in Richtung Bergischer Ring mitgedacht. 
 
Die vollständigen Ergebnisse der Vorplanung können den Lageplänen und Straßenquer-
schnitten (vgl. Anlagen 3 und 4) bzw. der Kurzfassung des Erläuterungsberichts (vgl. Anlage 
5) entnommen werden. 
 
5. Weiteres Vorgehen  
5.1 Planungsprozess 
Der Nachweis und die Darstellung der technischen Machbarkeit, die Entwicklung, Ausarbei-
tung und Prüfung von Varianten bis hin zur Vorzugsvariante wurden erfüllt. Darüber hinaus 
haben sich weitere Detailfragen, erforderliche Gutachten und Dienstleistungen ergeben, wel-
che den Standard einer Vorplanung überschreiten. In der folgenden Entwurfsplanung, die als 
das Kernstück des Planungsprozesses ein Viertel der insgesamt 9 Leistungsphasen der Ho-
norarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschreibt, werden diese Details weiter 
konkretisiert und einer Lösung zugeführt. Zusätzlich erfolgt eine freiraumplanerische Gesamt-
betrachtung des Projektes. Der Planungsprozess wird durch eine stetige Kommunikation mit 
Politik und Öffentlichkeit begleitet. 
 
Des Weiteren wird auf Grundlage des Antrags an die Bezirksvertretung Mülheim (AN 
1576/2023) in der nächsten Planungsphase die Machbarkeit einer zusätzlichen, vierten Stadt-
bahnhaltestelle in Höhe der ehemaligen Lindgens-Kantine zu prüfen sein. 
 
Das für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Baurecht wird über ein Planfeststellungs-
verfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz erlangt. Für das Genehmigungsverfahren 
wird eine Reihe von Fachgutachten benötigt, mit denen die Auswirkungen der Maßnahme be-
schrieben und quantifiziert werden. Vor Einreichung der Unterlagen und Beantragung des 
Verfahrens bei der Bezirksregierung Köln werden die politischen Gremien über das Ergebnis 
des Planungsprozesses informiert.  
 
5.2 Vergabe 
Es wird beabsichtigt, die notwendigen Planungsleistungen und Gutachten durch einen exter-
nen Generalplaner erbringen zu lassen. Diese Vergabe wird durch einen externen Vergabe-
manager unterstützt. Die gestalterische Planung der Maßnahme soll durch einen Freiraumpla-
nungsbüro zusätzlich erarbeitet werden. Übergeordnet soll eine externe Projektsteuerung ein-
gesetzt werden. Mit dem Abschluss der Vergabeverfahren wird im Laufe des Jahres 2024 ge-
rechnet. 
 
5.3 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Bereits in den vergangenen Jahren wurden erste Maßnahmen zur Information und Beteiligung 
von Politik und Öffentlichkeit ergriffen. Die Verwaltung hat im April und Mai 2022 erste Fach-
gespräche gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen Innenstadt 
und Mülheim durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Mülheimer Süden 
konnten Bürger*innen erstmalig öffentlich die Planungen zur Stadtbahnanbindung im Mülhei-
mer Süden in Augenschein nehmen und bei Vertreter*innen der Fachämter Fragen und Anre-
gungen platzieren. Parallel dazu wurde auf der Messe „polisMobility“ über die geplante ÖPNV-
Maßnahme informiert. Des Weiteren konnten sich die Vertreter*innen der politischen Gremien 
im Rahmen eines Trassenspaziergangs mit den Fachverantwortlichen gemeinsam ein Bild vor 
Ort machen. 
 
Für den nun folgenden Planungsprozess wird zur Konzeptionierung, Gestaltung und Durch-

6 
führung der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung, die unter Anderem im Rahmen des Planfest-
stellungsverfahrens zwingend vorgeschrieben ist, ein externer Fachdienstleister beauftragt. 
Unterstützt wird die Vergabe, analog zur Generalplanervergabe, durch einen Vergabemana-
ger. 
 
6. Kosten 
Mit dem 2018 erwirkten Planungsbeschluss wurde im Rahmen der dort beschriebenen Mach-
barkeitsstudie eine erste Kostenprognose für die Stadtbahnanbindung aufgestellt. Auf dieser 
Grundlage wurde dann für den Bedarfsfeststellungsbeschluss 2021 die Kostenprognose für 
die Stadtbahnanlagen fortgeschrieben. Für den vorliegenden erweiterten Planungsbeschluss 
wurde, basierend auf den Ergebnissen der Vorplanung, eine erste Kostenschätzung aufge-
stellt. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der ermittelten Kosten: 
 
  Baukosten 
Planungs-
leistungen 
& Gutach-
ten 
Flächen Bruttogesamt-
kosten 
Stadtbahn 
Kostenprognose 
2018  - 55.000 qm 38 Mio. € 
Kostenprognose 
2021   55.000 qm 56 Mio. € 
Stadtbahn 
und Straße 
Kostenschätzung 
2022   122.000 qm 117,6 Mio. € 
Kostenschätzung 
Hochrechnung Bau-
beginn 2028 
  122.000 qm 139,1 Mio. € 
 
Gegenüber den Prognosen von 2018 und 2021 hat sich in der Kostenschätzung der Pla-
nungsumfang mehr als verdoppelt. Hintergrund ist, dass zum damaligen Zeitpunkt lediglich 
die Kosten für die Stadtbahnanlagen auf der Deutz-Mülheimer Straße und Danzierstraße er-
mittelt wurden. In die Berechnungen nicht eingeflossen sind sämtliche Fahrbahnbereiche au-
ßerhalb der Stadtbahnanlagen, Geh- und Radverkehrsanlagen, die Ausgestaltung der Kno-
tenpunkte sowie die Anschlussbereiche Messekreisel und Bergischer Ring. Außerdem wurden 
das Netzelement 3 sowie sämtliche Anlagen der Versorgungsträger nicht berücksichtigt.  
 
Zu der Ausweitung des Planungsumfangs kommt hinzu, dass seit 2018 laut Baukostenindex 
die Einheitspreise um 20 % gestiegen sind. Angesichts aktuell zu beobachtender Preissteige-
rungen wurde zusätzlich eine Hochrechnung der Kosten für einen hypothetischen Baubeginn 
2028 aufgeschlagen. Der Gutachter geht hier von einer Kostensteigerung in Höhe von weite-
ren 17,3 % zwischen den Jahren 2022 und 2028 aus. Die zu erwartenden Bau- und Planungs-
kosten liegen damit aus heutiger Sicht bei ca. 139,1 Mio. €.  
 
Die final zur Vorplanung erstellte Kostenschätzung bildet erstmalig den Gesamtumfang der 
Maßnahme inkl. aller von der Planung betroffenen Knoten und Anschlussbereiche ab. Mit fort-
schreitender Planung werden auch die Kostenansätze konkretisiert. So erfolgt auf Basis der 
kommenden Entwurfsplanung eine detaillierte Kostenberechnung der Baukosten. Im Rahmen 
laufender Bauprojekte sind starke Kostensteigerung in Folge des aktuellen Ukrainekonfliktes 
und der Energiekrise zu beobachten. Eine konkrete Auswirkung auf die Maßnahme zur Stadt-
bahnanbindung Mülheimer Süden, zusätzlich zur erstellten Prognose, ist zum jetzigen Zeit-
punkt nicht kalkulierbar. 
 
Die Planungskosten der Maßnahme werden zum heutigen Zeitpunkt auf insgesamt rd. 
15.940.200 € geschätzt. Davon entfallen rd. 8.875.200 € auf die Leistungen, die durch einen

7 
Generalplaner erbracht werden und 7.065.000 € auf erforderliche Gutachter- und Dienstleis-
tungen. 
 
7. Finanzierung 
Die Planungskosten in Höhe von 15.940.200 € sind investiv zu finanzieren. Von den erforderli-
chen investiven Finanzmitteln wurden bis zum 31.12.2022 bereits rd. 110.900 € für Verkehrs-
untersuchungen verausgabt. Demnach sind noch investive Finanzmittel in Höhe von rd. 
15.829.300 € zu finanzieren. Die Mittelabflussplanung sowie die jeweiligen Vergabezeitpunkte 
sind der Anlage 6 zu entnehmen. 
 
Während die Beauftragung des Vergabemanagers noch in 2023 erfolgt ist, sind die externen 
Vergaben für die Freianlagenplanung, die Projektsteuerung, die Begleitung der Öffentlichkeits-
arbeit sowie die Generalplanung für das Jahr 2024 vorgesehen. Vom Grundsatz her wird im 
Rahmen der jeweiligen Vergaben eine stufenweise Beauftragung vertraglich vereinbart. Diese 
ist insbesondere abhängig von der Beschlusslage sowie dem Planungs- bzw. Baufortschritt. 
Die stufenweise Vergabe orientiert sich damit an den einzelnen Planungsphasen (bzw. im 
weiteren Verlauf Bauphasen) und ermöglicht eine hohe Flexibilität. Insofern sind alle genann-
ten Rahmendaten mit Blick auf die zukünftigen Mittelabflüsse als vorläufig zu betrachten. In 
der ersten Stufe werden die notwendigen Leistungen für die Erstellung der Entwurfs- und Ge-
nehmigungsplanung abgerufen. Diese Vergaben sind notwendig, damit der Planfeststellungs-
beschluss entsprechend vorbereitet werden kann. Aus heutiger Sicht soll dieser im Hj. 2028 
erfolgen. 
 
Für die Fortsetzung der Verkehrsuntersuchung, die Leistungen des externen Vergabemana-
gers sowie vorbereitende Arbeiten im Zusammenhang mit der Generalplanung sind im Haus-
haltsjahr 2023 Kassenmittel in Höhe von 525.100 € notwendig. Entsprechende investive Aus-
zahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Hj. 2023 im Teilfinanzplan 
des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze 
(Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109 
Straßen- und Stadtbahnbau Mülheimer Süden zur Verfügung.  
 
Im Haushaltsjahr 2024 sind Kassenmittel in Höhe von insgesamt 1.182.600 € für die Fortset-
zung der Verkehrsuntersuchung sowie für die Freianlagenplanung, die Projektsteuerung, die 
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Generalplanung notwendig (jeweils Vergabe im 2. Quartal 
2024). Auf der o.g. Finanzstelle stehen gemäß Haushaltsplan 2023/2024 insgesamt 172.000 € 
in Hj. 2024 zur Verfügung. Der Differenzbetrag von 1.010.600 € kann im Rahmen einer ver-
waltungsinternen Umbuchung im gleichen Teilfinanzplan bei gleicher Produktgruppe (Teilplan-
zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung er-
folgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6601-1201-1-1113 - Umge-
staltung des Altstadtufers (800.000 €), da sich die Umsetzung dieser Maßnahme zeitlich ver-
zögert und Finanzstelle 6601-1201-1-1019 - Umgestaltung Komödienstraße (210.600 €), die 
aufgrund der vorlaufenden Umsetzung des verkehrlichen Konzeptes erst später geplant und 
umgesetzt werden kann.  
 
Für die im 2. Quartal 2024 zu vergebenden Aufträge sind darüber hinaus entsprechende Ver-
pflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre notwendig. Dabei bezieht sich ein Teil-
betrag von 3.466.600 € auf den Zeitraum der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung von 
2025-2027.  
 
Für den Mittelfristzeitraum 2025-2027 stehen im Hpl. 2023/2024 bei der Finanzstelle 6601-
1201-9-1109 Straßen- und Stadtbahnbau Mülheimer Süden Verpflichtungsermächtigung in 
Höhe von insgesamt 1.080.000 € zur Verfügung (für Hj. 2025 ein Betrag von 80.000 € sowie 
jeweils 500.000 € für die Jahre 2026 und 2027). Insgesamt werden für den Zeitraum 2025 bis 
2027 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.466.600 (für 2025: 2.943.100 €, für 2026: 
435.800 €, für 2027: 87.700 €) benötigt. Die Deckung des Differenzbetrages für 2025 von 
2.863.100 € erfolgt durch veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im 
gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Produktgruppe bei Finanzstelle 6601-1201-1-1019 – 
Umgestaltung Komödienstraße. Für 2026 und 2027 stehen Verpflichtungsermächtigungen in 
ausreichender Höhe zur Verfügung.

8 
Für den Zeitraum ab 2028 stehen summarisch betrachtet ausreichend Verpflichtungsermächti-
gungen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Produktgruppe 1201) bei 
Bedarf zur Verfügung bzw. werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahren 2025 ff. ent-
sprechend der Beschlusslage bzw. der stufenweisen Vergabe der Leistungen bedarfsgerecht 
berücksichtigt.  
 
Die für die Ablösung der eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren 
notwendigen Kassenmittel werden ebenfalls im Rahmen der Hpl.-Aufstellungsverfahren 2025 
ff. in entsprechender Höhe bei Finanzstelle 6601-1201-9-1109 Straßen- und Stadtbahnbau 
Mülheimer Süden veranschlagt. Mit Blick auf die bereits im Hj. 2022 vergebene Verkehrsun-
tersuchung kommt es aus heutiger Sicht in 2028 und 2029 zu weiteren Mittelabflüssen in 
Höhe von saldiert 193.900 €. 
 
Die Vergabe der Bauoberleitung bzw. örtlichen Bauüberwachung in Höhe von insgesamt 
2.319.700 € wird nach derzeitiger Planung im 4. Quartal 2030 erwartet. Aus heutiger Sicht ist 
von ersten Mittelabflüssen im Hj. 2031 auszugehen. Aufgrund des sehr langen Zeithorizontes 
bedarf es bei dieser Kostenposition mit hoher Wahrscheinlichkeit im weiteren Verlauf des Ver-
fahrens einer Aktualisierung. Die Einplanung erfolgt im Rahmen zukünftiger Hpl.-Aufstellungs-
verfahren. 
 
Grundsätzlich sind die Gesamtkosten der Maßnahme auf den Individualverkehr und den öf-
fentlichen Verkehr aufzuteilen. Aufgrund des noch nicht abschließend festgelegten Teilungs-
schlüssels erfolgt die Darstellung der Finanzierung der Planungskosten - wie im Detail oben 
ausgeführt - zunächst in voller Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radewege-
bau (Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze). Sobald die Ermittlung der Anteile vorliegt, 
erfolgt eine entsprechende Aufteilung unter Einbeziehung des Amtes für Brücken und Stadt-
bahnbau (Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn; ÖPNV) im Rahmen der Haus-
haltsaufstellungsprozesse 2025 ff. Bei einer erneuten Vorlage der Planungsergebnisse in den 
Gremien bzw. im Rahmen des Baubeschlusses wird diese Aufteilung berücksichtigt. 
 
8. Förderung 
Für die Gesamtmaßnahme Mülheimer Süden und Stammheim/Flittard kommen unter ande-
rem Zuwendungen nach dem GVFG in Betracht. Förderfähig sind die Grunderwerbs- und 
Baukosten, sowie anteilig die Planungskosten nach Maßgabe der jeweiligen Förderbestim-
mungen. Eine im Rahmen des Förderverfahrens erforderliche Programmanmeldung für den 
ÖPNV-Anteil wurde beim Zweckverband go.Rheinland (ehemals Nahverkehr Rheinland) im 
Sommer 2018 von der KVB AG eingereicht. Im Zuge der Aufstellung des GVFG Bundespro-
gramms 2021-2025 zwischen Bund und Ländern wurde die Gesamtmaßnahme in „Zeile c“ 
des GVFG Bundesprogrammes aufgenommen (bedingte Aufnahme). Nach der umfassenden 
Novellierung des GVFG ist die Maßnahme in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen 
Kosten grundsätzlich förderfähig, hiervon bis zu 75 % aus Mitteln des Bundes nach § 2 Abs. 1 
Nr. 1a GVFG und ergänzenden Mitteln des Landes Nordrhein–Westfalen nach § 13 Abs. 1 Nr. 
1 ÖPNVG NRW. Erst nach Vorliegen aller Fördervoraussetzungen (Abschluss der Entwurfs- 
und Genehmigungsplanung, Nachweis eines Nutzen-Kosten-Faktors über 1,0 im Rahmen des 
Verfahrens der Standardisierten Bewertung und Vorliegen des Baurechts) können Zuwendun-
gen für die Maßnahme bewilligt werden. Im Rahmen des Fördermittelmanagements werden 
die weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gemeinsam mit den Zuwendungsgebern sondiert. 
 
9. Rechnungsprüfungsamt 
Die Unterlagen zur Bedarfsprüfung wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme 
vorgelegt. Diese ist der Anlage 7 zu entnehmen. 
 
10. Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.

9 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Bereichseinteilung der Planung  
Anlage 3 Querschnitte  
Anlage 4 Übersichtslageplan  
Anlage 5 Erläuterungsbericht  
Anlage 6 Geplanter Mittelabfluss  
Anlage 7 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 8 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 02.05.2024

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Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.05.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2024 
öffentlich 
6.5 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
SB Frenzel (SPD) möchte zunächst die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf seiner 
Fraktion zurückstellen lassen, da die Bezirksvertretung Mülheim die Vorlage noch 
nicht beschlossen hat und es aus seiner Sicht offene Punkte gibt. Er möchte folgende 
drei Fragen beantwortet wissen: 
 
- Wie wirkt sich die geänderte mittelfristige Finanzplanung des Stadtwerke-Kon-
zerns auf die geplanten Investitionen und Realisierungschancen aus? 
 
- Welche Veränderungen ergeben sich für die Baugenehmigungsverfahren und 
ggfs. für die städtebaulichen Verträge?  
 
- Welche Konsequenzen ergeben sich auf der Zeitschiene?  
 
RM Pakulat (Ausschussvorsitzende) erkundigt sich, ob durch einen Beratungsbedarf 
der SPD-Fraktion Nachteile entstehen könnten. 
 
RM Sterck (FDP) stellt insbesondere zur ersten Frage vom SB Frenzel heraus, dass 
diese nicht kurzfristig zu beantworten sei und warnt vor einer Verzögerung des Ver-
fahrens. Er spricht sich für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung aus.  
Er weist darauf hin, dass er sich bei der späteren Umsetzung des Vorhabens Informa-
tionen zur Drittmittelfinanzierung wünscht. 
 
BG Egerer (Dezernat für Mobilität) zeigt die Ziele des Vorhabens und das Thema 
ÖPNV- Finanzierung im Gesamtkontext auf und weist gleichwohl darauf hin, dass es 
aktuell um die Fortführung der Planung und Fortsetzung der Projekte gehe. Er wirbt 
um Zustimmung zur Verwaltungsvorlage und stellt deutlich die Gefahren eines Zeit-
verzuges heraus, falls die Vorlage nicht beschlossen würde. Er stellt als Beispiel das 
Projekt Mülheimer Süden in seinem Wortbeitrag im Kontext zur Verkehrserschließung 
heraus.

RM Pakulat schlägt vor, dass die städtebaulichen Fragen heute im Stadtentwicklungs-
ausschuss behandelt werden sollen und bittet SB Frenzel, seine Fragen in den feder-
führenden Ausschuss zu geben, damit die Vorlage nicht erneut im Stadtentwicklungs-
ausschuss behandelt werden muss. 
 
SB Frenzel entgegnet und ergänzt, dass der Rat der Stadt Köln hohe finanzielle Mittel 
freigeben soll und möchte gesichert sehen, dass die Planungen unter den geänderten 
Bedingungen umsetzbar sind.  
 
RM Sterck spricht sich gegen die Strategie der SPD-Fraktion aus, die Vorlage zurück-
zustellen, sieht die Gefahr einer erheblichen Zeitverzögerung und möchte die Planun-
gen fortsetzen. Er zeigt zudem auf, dass er dem Verkehrsausschuss empfehlen 
würde, die 4. Haltestelle im Verkehrsausschuss beschließen zu lassen, anstatt einen 
Prüfauftrag zu erteilen. 
 
RM Kienitz (CDU) erläutert, dass die vorgebrachten Argumente schlüssig seinen und 
für eine Beschlussfassung sprechen. Er bittet die SPD-Fraktion sich einer Beschluss-
fassung anzuschließen. 
 
BG Greitemann (Dezernat für Planen und Bauen) ergänzt die Wortmeldung vom BG 
Egerer insofern, dass eine enge dezernatsübergreifende Synchronisierung zu diesem 
Vorhaben bestehe. Er zeigt deutlich die Notwendigkeit einer heutigen Beschlussfas-
sung im Kontext des Projektes „Mülheimer Süden“, zu den Offenlagen zum Deutz 
Areal und Lindgens Areal sowie einer beabsichtigen Änderung des FNP auf. Des Wei-
teren führt er aus, dass die Verkehrsgutachten einfließen und dass die äußere Er-
schließung eine Stadtbahn vorsehe. Beim Deutz Areal und Lindgens-Areal sei eine 
Erarbeitung der städtebaulichen Verträge in Bearbeitung, die auch die verkehrliche Er-
schließung betreffen und es bestehe ein intensiver Austausch mit BG Egerer hinsicht-
lich der gemeinsamen Schnittstellen. Abschließend warnt er vor formalrechtlichen 
Problemen hinsichtlich späterer B-Pläne, falls die Vorlage nicht beschlossen wird und 
wirbt um Zustimmung zur Vorlage. 
 
SE Intveen (Stadt AG-Behindertenpolitik) möchte wissen, wie die personellen Res-
sourcen sind und ob externe Büros eingebunden werden.  
 
BG Greitemann (Dezernat Planen und Bauen) informiert, dass personelle Ressourcen 
eingeplant sind und sagt eine Darstellung der Verflechtungen zu den B-Plänen zu. Die 
Verflechtungen zu den finanziellen Mitteln könne nicht kurzfristig dargestellt werden. 
 
RM Pakulat (Ausschussvorsitzende) schlägt der SPD-Fraktion vor, wie im Folgenden 
dargestellt, abzustimmen. Die SPD-Fraktion schließt sich dem Vorschlag vom RM Pa-
kulat an und möchte seine Fragen beantwortet wissen, bzw. dass eine Tendenz der 
Entwicklungen bis zur Behandlung im Rat vorliege. 
 
I Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von ex-
ternen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in 
Höhe von 15.940.200 € fest. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß 
des Planungs- bzw. Baufortschritts.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbin-
dung Mülheimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen 
und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in 
Höhe des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden 
kann. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage sofern die nachfolgenden 
Gremien uneingeschränkt zustimmen. 
 
II Mündlicher Ergänzungsantrag vom RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen) (Er-
gänzung fett) 
 
Beschluss:  
Der Verkehrsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss verzichten auf eine 
Wiedervorlage, sofern die nachfolgenden Gremien uneingeschränkt zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:  
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von ex-
ternen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in 
Höhe von 15.940.200 € fest. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß 
des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbindung Mül-
heimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen und die Planfest-
stellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in 
Höhe des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden 
kann. 
 
Der Verkehrsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss verzichten auf eine 
Wiedervorlage, sofern die nachfolgenden Gremien uneingeschränkt zustimmen. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig empfohlen.

Anlage 10 Auszug BV Mülheim 03.06.2024

4625 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 221 - 99322 
Fax:  (0221) 221 - 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 03.06.2024 
öffentlich 
9.2.1 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
Herr Bezirksbürgermeister lässt über den zu Ziffer 3 geänderten und mit Ziffer 4 er-
gänzten Beschlussvorschlag abstimmen: 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von ex-
ternen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in 
Höhe von 15.940.200 € fest. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß 
des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbin-
dung Mülheimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen 
und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in 
Höhe des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden 
kann.  
  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage sofern die nachfolgen-
den Gremien uneingeschränkt zustimmen.

3.1 Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Deutz-Mülheimer-Straße in Höhe 
desLindgens-Areals eine zusätzliche Haltestelle einzurichten. 
 
3.2. Die Haltestelle Danzierstraße wird für einen gleichmäßigen Abstand der Hal-
testellen und zur Verbesserung der Erschließung von Mülheim-Süd zur 
Schleiermacherstraße verschoben. 
 
4. Um die Anbindung des Mülheimer Südens bereits jetzt sicherzustellen, ist im 
Vorlaufbetrieb eine Buslinie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzurichten, die 
bis Leverkusen-Mitte führt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Änderungsantrag zu Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden, Vorlage 
2360/2023  
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE 
LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 
22.04.2024 
AN/0650/2024 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über den Änderungsantrag einzeln zu 
jeder Ziffer abstimmen. 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Streichung der bisherigen Ziffer 3  
2. Aufnahme folgender weiterer Ziffern:  
3.1 Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Deutz -Mülheimer-Straße in Höhe des 
Lindgens-Areals eine zusätzliche Haltestelle einzurichten.  
3.2. Die Haltestelle Danzierstraße wird für einen gleichmäßigen Abstand der Haltestel-
len und zur Verbesserung der E rschließung von Mülheim -Süd zur Schleiermacher-
straße verschoben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen  bei Enthaltung der Einzelmandatsträgerin Dworeck -Da-
nielowski (AfD) 
 
4. Die Stadtbahn wird als Niederflurstadtbahn weiter geplant. Sie soll von de r Deutz-
Mülheimer-Straße in die Opladener Str. zum Bahnhof Deutz geführt werden. Ziel ist 
eine Integration in eine neue rechtsrheinische Stadtbahnlinie Deutz - Mülheim Süd - 
Wiener Platz - Stammheim - Flittard.  
An den Stationen Kölnmesse und Wiener Platz sollen Hoch- und Niederflur-Mittelbahn-
steige  
entstehen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion 
DIE LINKE abgelehnt. 
 
5. Die Deutz-Mülheimer Straße wird im Bereich der Haltestelle Lindgens -Areal für den 
Autoverkehr gesperrt, sodass die Gestaltung eines stadtbildprägenden Platzes ermög-
licht wird. Bahn, Bus, Rad und Fuß können passieren.  
Für den Autoverkehr ist die neue Entlastungsstraße zum Bergischen Ring vorgesehen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion 
DIE LINKE abgelehnt. 
 
6. Bei der weiteren Planung sind (im Bereich Stadtautobahn/Pfälzischer Ring) die von 
verschiedenen Bürgerinitiativen eingebrachten Alternativvorschläge  zum Netzelement 
4 zu berücksichtigen. Ohne deren gründliche Prüfung und Vorstellung der Ergebnisse 
in der BV darf keine Überplanung möglicherweise für die Realisierung der Alternativen 
erforderlicher Flächen erfolgen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Frak-
tion DIE LINKE abgelehnt.

Anlage 11 Auszug Verkehrsausschuss 11.06.2024

3024 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon: (0221) 221-25909 
Fax:  (0221) 221-24447 
E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 12.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 11.06.2024  
öffentlich 
4.3 Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden  
Fortschreibung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses vom 31.05.2021 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021) und erweiterter Planungsbeschluss 
2360/2023 
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die 
Grünen, CDU und Volt): 
Punkt 3 des Beschlussvorschlags wird gestrichen. 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Deutz-Mülheimer Straße eine zusätzli-
che vierte Haltestelle einzuplanen, sofern dies die Förderfähigkeit der Maßnahme 
nicht gefährdet. 
4. Es soll geprüft werden, wie die Hochflurbahnsteige gebaut werden können, so dass 
sie zukünftig auf Niederflurniveau rückbaubar sind. 
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen wie der Baumentfall an der Haltestelle 
KölnMesse Nord reduziert werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
2. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Volt-Fraktion):  
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob unter der Annahme eines abnehmenden 
MIV das Netzelement 3 entfallen kann. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion

2 
 
3. Geänderter Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage):  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den fortgeschriebenen Bedarf für die Vergabe von ex-
ternen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und 
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in 
Höhe von 15.940.200 € fest. Die Vergabe der Aufträge erfolgt stufenweise gemäß 
des Planungs- bzw. Baufortschritts. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Planung der Stadtbahnanbin-
dung Mülheimer Süden bis einschließlich der Genehmigungsplanung fortzuführen 
und die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Deutz-Mülheimer Straße in 
Höhe des Lindgens-Areals eine zusätzliche vierte Haltestelle eingeplant werden 
kann. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verw altung, auf der Deutz-Mülheimer Straße eine zusätzli-
che vierte Haltestelle einzuplanen, sofern dies die Förderfähigkeit der Maßnahme 
nicht gefährdet.  
 
4. Es soll geprüft w erden, w ie die Hochflurbahnsteige gebaut w erden können, so dass 
sie zukünftig auf Niederflurniveau rückbaubar sind.  
 
5. Die Verw altung w ird beauftragt zu prüfen w ie der Baumentfall an der Haltestelle 
KölnMesse Nord reduziert w erden kann.  
 
6. Die Verw altung w ird gebeten zu prüfen, ob unter der Annahme eines abnehmenden 
MIV das Netzelement 3 entfallen kann. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (8)

02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
03.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
13.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2360/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.04.2024
Erstellt
25.07.2023 13:39