3142/2021
Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 150/3 Vorlagen-Nummer 03.09.2021 3142/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2022 Der Programmaufruf zum Städtebauförderprogramm 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommuna- les, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) wurde im Februar 2021 veröffentlicht. Die Anträge sind bis zum 30.09.2021 einzureichen. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Bewilligungen ab dem Sommer 2022 ausgesprochen werden. Seitens der Verwaltung ist folgende Antragstellung geplant: Reguläres Städtebauförderungsprogramm 2022 Ausfinanzierung der Maßnahme „Archäologische Zone / Museum im Quartier (MiQua)“ Es ist beabsichtigt den Ausfinanzierungsbedarf von 3,4 Mio. Euro zur Antragstellung zu bringen. Der maximal zuwendungsfähige Kostenrahmen liegt bei 40,9 Mio. Euro. Dies ergeben maximale För- dermittel von 32,7 Mio. Euro. Im Zuge der Coronakrise hat die Landesregierung am 23.06.20202 ein Investitionspaket zur Entlastung der kommunalen Haushalte beschlossen. Kernpunkt des Beschlus- ses war die vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in der Städtebauförderung im Jahr 2020. Damit erhöhen sich die vg. Fördermittel um 1 Mio. Euro auf insgesamt maximal 33,7 Mio. Euro. Bewilligt wurden hiervon in vergangenen Jahren bereits 27,3 Mio. Euro. Mit der für das STEP 2021 Jahr vom MHKBG angekündigten Fördertranche von 3,0 Mio. Euro wird ein Bewilligungsvolumen von insgesamt 30,3 Mio. Euro bis 2021 für das Projekt erreicht. Eine Nachförderung für die Maßnahme wurde seitens des MHKBG NRW trotz der Kostenerhöhungen ausgeschlossen. Projektaufrufe aus dem Bereich der Städtebauförderung Für den Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundes für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung“ ist eine Antragstellung in Vorbereitung. Fördergegenstände sind hier die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien sowie die Entwicklung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Dies schließt die konzeptionelle Beratung und Begleitung im Rahmen der Konzeptumsetzung, bei der Pro- jektentwicklung, für investitionsvorbereitende Aktivitäten sowie – daraus resultierende – geringfügige investive Maßnahmen zur Stärkung von multifunktionalen, resilienten und kooperativen Innenstädten sowie Stadt- und Ortsteilzentren ein. In der ersten Stufe sind die Interessenbekundungen spätestens am 17.09.2021 einzureichen. Nach Vorprüfung der Interessenbekundung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Erstellung einer Förderempfehlung zur Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury. Die abschließende Auswahl trifft das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Daneben hat das BMI den Projektaufruf 2022 zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte 2 des Städtebaus“ gestartet. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive und konzeptionelle Pro- jekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qua- lität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotential gefördert werden. Entsprechende Projekte werden derzeit innerhalb der Verwaltung eruiert. Geeignete Projekte sind bis spätestens zum 14.12.2021 einzureichen. In Ergänzung zu den laufenden Prüfungen für die Antragstellung im Bereich des Städtebauförderpro- gramms NRW 2022 werden alle relevanten alternativen Städtebauförderzugänge für eine Antragstel- lung in 2021 geprüft, sofern die entsprechenden Förderaufrufe vorliegen. Hierzu zählt unter anderem das Landesprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“. Perspektiven Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Porz Mitte befindet sich derzeit in der Fortschrei- bung. Die Kosten werden qualifiziert ermittelt. Im Jahr 2020 erfolgte eine inhaltliche Neuausrichtung der Städtebauförderung mit einer Reduzierung der bisherigen fünf auf die folgenden drei Programmli- nien: - Lebendige Zentren –Erhalt und Entwicklung der Stadt-und Ortskerne - Sozialer Zusammenhalt –Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten - Wachstum und nachhaltige Erneuerung –Lebenswerte Quartiere gestalten. Das Konzept Porz Mitte ist in eine dieser drei Programmlinien zuzuordnen. Verpflichtend sind künftig auch die Aspekte des Klimawandels und der Klimaanpassung bei der Konzeptentwicklung und - bewertung zu berücksichtigen. In der Praxis bedeutet dies, dass in jedem Förderantrag zu einem Jah- resprogramm mindestens eine klimarelevante Maßnahme zur Antragstellung kommen muss. Die Vo- raussetzung ist ebenfalls erfüllt, wenn die Maßnahme außerhalb der Städtebauförderung finanziert wird (im Wege der Mittelbündelung). Die Umsetzung dieser Maßnahme im Durchführungszeitraum des Bescheids ist verpflichtend. Die ersten Antragstellungen sind zum STEP 2023 geplant. Der Pla- nungsstand soll förderunschädlich möglichst weit fortgeschritten sein, um die Kostensicherheit und die daraus abgeleitete Förderung bestmöglich zu kalkulieren. Neue städtebauliche Gesamtmaßnah- men im Rahmen der Regelprogramme der Städtebauförderung – wie Porz Mitte - sind grundsätzlich innerhalb eines achtjährigen Zeitraumes umzusetzen. Aktuell befindet sich die Verwaltung in der Neuausrichtung der Fördergebiete für die kommenden Jahre. Dafür werden die bisherigen Gebiete auf eine Fortschreibung bzw. Neuaufstellung eines inte- grierten Handlungskonzeptes sowie neue Räume für die Städtebauförderung überprüft. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3142/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.09.2021
- Erstellt
- 31.08.2021 09:26