Mandari Insight

3142/2021

Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2022

Mitteilung Ausschuss 03.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.09.2021, TOP 18.13

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5753 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
150/3 
Vorlagen-Nummer 03.09.2021 
 3142/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 
 
Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2022 
Der Programmaufruf zum Städtebauförderprogramm 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommuna-
les, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) wurde im Februar 2021 
veröffentlicht. Die Anträge sind bis zum 30.09.2021 einzureichen. Es ist erfahrungsgemäß davon 
auszugehen, dass die Bewilligungen ab dem Sommer 2022 ausgesprochen werden. 
 
Seitens der Verwaltung ist folgende Antragstellung geplant: 
 
Reguläres Städtebauförderungsprogramm 2022 
Ausfinanzierung der Maßnahme „Archäologische Zone / Museum im Quartier 
(MiQua)“ 
 
Es ist beabsichtigt den Ausfinanzierungsbedarf von 3,4 Mio. Euro zur Antragstellung zu bringen. 
 
Der maximal zuwendungsfähige Kostenrahmen liegt bei 40,9 Mio. Euro. Dies ergeben maximale För-
dermittel von 32,7 Mio. Euro. Im Zuge der Coronakrise hat die Landesregierung am 23.06.20202 ein 
Investitionspaket zur Entlastung der kommunalen Haushalte beschlossen. Kernpunkt des Beschlus-
ses war die vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in der Städtebauförderung im Jahr 
2020. Damit erhöhen sich die vg. Fördermittel um 1 Mio. Euro auf insgesamt maximal 33,7 Mio. Euro.  
Bewilligt wurden hiervon in vergangenen Jahren bereits 27,3 Mio. Euro. Mit der für das STEP 2021 
Jahr vom MHKBG angekündigten Fördertranche von 3,0 Mio. Euro wird ein Bewilligungsvolumen von 
insgesamt 30,3 Mio. Euro bis 2021 für das Projekt erreicht. 
 
Eine Nachförderung für die Maßnahme wurde seitens des MHKBG NRW trotz der Kostenerhöhungen 
ausgeschlossen. 
 
Projektaufrufe aus dem Bereich der Städtebauförderung 
Für den Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundes für innovative Konzepte 
und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung“ ist eine Antragstellung in 
Vorbereitung. Fördergegenstände sind hier die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten 
und Handlungsstrategien sowie die Entwicklung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Dies 
schließt die konzeptionelle Beratung und Begleitung im Rahmen der Konzeptumsetzung, bei der Pro-
jektentwicklung, für investitionsvorbereitende Aktivitäten sowie – daraus resultierende – geringfügige 
investive Maßnahmen zur Stärkung von multifunktionalen, resilienten und kooperativen Innenstädten 
sowie Stadt- und Ortsteilzentren ein. In der ersten Stufe sind die Interessenbekundungen spätestens  
am 17.09.2021 einzureichen. Nach Vorprüfung der Interessenbekundung durch das Bundesinstitut für 
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Erstellung einer  
Förderempfehlung zur Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury. Die abschließende Auswahl trifft 
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). 
 
Daneben hat das BMI den Projektaufruf 2022 zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte

2 
 
des Städtebaus“ gestartet. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive und konzeptionelle Pro-
jekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qua-
lität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotential gefördert 
werden. Entsprechende Projekte werden derzeit innerhalb der Verwaltung eruiert. Geeignete Projekte 
sind bis spätestens zum 14.12.2021 einzureichen. 
 
In Ergänzung zu den laufenden Prüfungen für die Antragstellung im Bereich des Städtebauförderpro-
gramms NRW 2022 werden alle relevanten alternativen Städtebauförderzugänge für eine Antragstel-
lung in 2021 geprüft, sofern die entsprechenden Förderaufrufe vorliegen. Hierzu zählt  unter anderem  
das Landesprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“. 
 
Perspektiven 
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Porz Mitte befindet sich derzeit in der Fortschrei-
bung. Die Kosten werden qualifiziert ermittelt. Im Jahr 2020 erfolgte eine inhaltliche Neuausrichtung 
der Städtebauförderung mit einer Reduzierung der bisherigen fünf auf die folgenden drei Programmli-
nien:  
- Lebendige Zentren –Erhalt und Entwicklung der Stadt-und Ortskerne 
- Sozialer Zusammenhalt –Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten 
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung –Lebenswerte Quartiere gestalten.  
 
Das Konzept Porz Mitte ist in eine dieser drei Programmlinien zuzuordnen. Verpflichtend sind künftig 
auch die Aspekte des Klimawandels und der Klimaanpassung bei der Konzeptentwicklung und -
bewertung zu berücksichtigen. In der Praxis bedeutet dies, dass in jedem Förderantrag zu einem Jah-
resprogramm mindestens eine klimarelevante Maßnahme zur Antragstellung kommen muss. Die Vo-
raussetzung ist ebenfalls erfüllt, wenn die Maßnahme außerhalb der Städtebauförderung finanziert 
wird (im Wege der Mittelbündelung). Die Umsetzung dieser Maßnahme im Durchführungszeitraum 
des Bescheids ist verpflichtend. Die ersten Antragstellungen sind zum STEP 2023 geplant. Der Pla-
nungsstand soll förderunschädlich möglichst weit fortgeschritten sein, um die Kostensicherheit und 
die daraus abgeleitete Förderung bestmöglich zu kalkulieren. Neue städtebauliche Gesamtmaßnah-
men im Rahmen der Regelprogramme der Städtebauförderung – wie Porz Mitte - sind grundsätzlich 
innerhalb eines achtjährigen Zeitraumes umzusetzen. 
 
Aktuell befindet sich die Verwaltung in der Neuausrichtung der Fördergebiete für die kommenden 
Jahre. Dafür werden die bisherigen Gebiete auf eine Fortschreibung bzw. Neuaufstellung eines inte-
grierten Handlungskonzeptes sowie neue Räume für die Städtebauförderung überprüft. 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3142/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.09.2021
Erstellt
31.08.2021 09:26