3626/2020
Planungen der Autobahnverwaltung zum Umbau des Autobahndreiecks Heumar - Auswirkungen auf den Stadtbezirk Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3650 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 3626/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021 Planungen der Autobahnverwaltung zum Umbau des Autobahndreiecks Heumar - Auswirkungen auf den Stadtbezirk Kalk hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 3.12.2020, TOP 9.2.4 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welche Maßnahmen plant die Autobahnverwaltung im Zusammenhang mit dem Umbau des Autobahndreieck Heumar genau und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden? 2. Welche Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden oder werden dazu durchgeführt? 3. Wie ist bzw. wird die Stadt Köln (Verwaltung und Rat/Bezirksvertretung) bei Planung und Umset- zung beteiligt? 4. Welche Auswirkungen werden die Baumaßnahmen auf die Verkehrsabwicklung im Stadtbezirk Kalk haben (Kfz-Verkehr, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr)?“ Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beantwortet die Anfrage wie folgt: Antwort zu Frage 1: Bei den Nachrechnungen der Brückenbauwerke im AD Heumar stellte sich heraus, dass alle Brü- cken abgängig sind und kurz- oder mittelfristig ersetzt werden müssen. In diesem Zusammenhang wurde eine mögliche Optimierung untersucht, die nun unmittelbar mit der Erneuerung der Bau- werke umgesetzt wird. Im Wesentlichen werden in verschiedenen Bauphasen alle Brückenbau- werke sowie die Verkehrsanlage im AD Heumar teilweise in gleicher, teilweise in etwas versetzter Lage ersatzweise neugebaut. Die erste Baumaßnahme beginnt bereits im Januar 2021. Der aktu- elle Planungsstand sagt Arbeiten bis Ende 2029 voraus, abhängig unter anderem von den aus- stehenden Genehmigungsverfahren. Antwort zu Frage 2: Der Umbau des AD Heumar wurde genehmigungstechnisch in 2 Teilprojekte aufgeteilt. Das Teil- projekt „Rampe A4“ umfasst den Ersatzneubau des B 8-Bauwerkes (Frankfurter Str.) über die A 4, den Ersatzneubau der Rampe der A4 FaRi Olpe und den Ersatzneubau der Bauwerke über die KVB. Diese Maßnahmen wurden im Fall unwesentlicher Bedeutung genehmigt. Das Teilprojekt „AD Heumar“, das alle restlichen Arbeiten umfasst, ist zurzeit noch in der Planung. Abhängig von den Planungsergebnissen wird ggf. ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. 2 Antwort zu Frage 3: Im Rahmen des Falles unwesentlicher Bedeutung für das Teilprojekt Rampe A 4 wurde die Stadt Köln unmittelbar einbezogen. Weiterhin finden regelmäßige Besprechungstermine, bspw. mit der Bezirksregierung Köln, statt, in denen auf aktuelle Fragestellungen eingegangen wird und Ab- stimmungen für die Planung und Ausführung getroffen werden. Bei der Koordinierung des Ver- kehrs (z. B. kurzfristige Vollsperrungen der Autobahn oder geänderter Verkehrsführungen der B 8) wurden und werden die Bezirksregierung, das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Polizei usw. in den Verkehrsbesprechungen involviert. Antwort zu Frage 4: Der Umbau des AD Heumar soll unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehrs erfolgen. Der Betrieb der Stadtbahnlinie 9 soll nicht längerfristig beeinträchtigt werden. Es werden jedoch ein- zelne Sperrpausen von kürzerer Dauer (einige Tage) z. B. für Abriss- und Umbaumaßnahmen notwendig, in denen aber ein Schienenersatzverkehr eingesetzt wird. Für den Ersatzneubau der Brücker B 8/Frankfurter Str. über die A 4 ist eine einspurige Verkehrsführung mit Umleitungsstre- cke geplant. Diese Arbeiten laufen von Januar 2021 bis ca. März 2022.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Frankfurter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 3626/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.12.2020
- Erstellt
- 14.12.2020 14:49