2924/2023
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
5648 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2924/2023
Stand: 04.09.2024
Sachstandsbericht
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in
Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen inklusive
der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zugang zur Tief-
garage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vor-
gelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kos-
tenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne
Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von
rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1
Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 %
Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt.
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr-
scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss.
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leis-
tungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalunterneh-
men für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüber-
wachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung und im Sinne der Wirt-
schaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt,
welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau
für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig
eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt.
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Generalunter-
nehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalunterneh-
mer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risiken (Preis-
änderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunternehmerausfälle, et
cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden.
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haus-
halt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach
Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik und
Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist über den
städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter
Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbei-
geführt.
2
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer temporären Freian-
lage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen
Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsgebäudes an der Oststraße 12 wird
dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregen-
prävention vom 06.09.2021 (Nachhaltigkeitsaspekte).
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro
brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvorhergesehenes in
den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustel-
len.
Die Verw altung soll prüfen,
a) dass die Tiefgarage auch für Bürger*innen und externe Kunden*Kundinnen
nutzbar ist und
b) dass die Tiefgarage auch abends und am Wochenende als Quartiersgarage
genutzt w erden kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Entwurfsplanung des Generalplaners sieht eine Tiefgarage mit maximaler Ausdehnung
von 63 Stellplätzen vor. Davon wären 42 PKW-Stellplätze Mitarbeiter*innen und 21 PKW-
Stellplätze internen Besucher*innen zuzuordnen. Diese bilden die notwendigen Stellplätze für
Mitarbeiter*innen und Besucher*innen mit Anliegen im Bezirksrathaus ab. In der Planung sind
keine weiteren Stellplätze vorhanden, um diese für Bürger*innen und externe Kund*innen frei-
zugeben.
Hauptargument bildet das fehlende Bauplanungsrecht. Der Bebauungsplan Nummer
69400/04 lässt kein öffentliches Parken unter dem Vorplatz zu. Eine Nutzung einer solchen
Tiefgarage (in Teilen oder gänzlich) für die allgemeine Öffentlichkeit ist im Bebauungsplan
nicht vorgesehen, da im konkreten Fall eine entsprechende Festsetzung für eine Tiefgarage
unter der Platzfläche vor dem Bezirksrathaus nicht erfolgt ist. Vielmehr ist in der Begründung
zum Bebauungsplan zu lesen, dass extra in der Walther-Rathenau-Straße ein bestehender
Bediensteten-Parkplatz als öffentlicher Parkplatz festgesetzt wurde, um dem Parkdruck ge-
recht zu werden.
Der Änderungsantrag der Politik stellt somit eine Abweichung der Festsetzungen des Bebau-
ungsplans dar. Dieser müsste in einem Bebauungsplanverfahren geändert werden. Eine sol-
che Änderung ist nicht kurzfristig umsetzbar.
Aufgrund der vorgenannten Punkte kann die geplante Tiefgarage für Bürger*innen und ex-
terne Kund*innen aus planungsrechtlichen Gründen nicht nutzbar gemacht werden.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage 4 - Energiecheckliste
5301 Zeichen
Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 1/3 Energie-Checkliste Projektangaben Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse: BBR Neubau des Rathaus Rodenkirchen Hauptstraße 85, 50996 Köln Ifd.Nr Kap. Thema liegt vor Anmerkung 4. Hochbau Begründung in Stichworten eintragen 1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, Lichtumlenksysteme oder andere Konzepte berücksichtigt □ ja □ nein Alle ständigen Arbeitsplätze liegen an der Fassade. Verglasungsanteil ca. 60% 2 4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und Lichtlenkung □ Ja □ nein außenliegender Sonnenschutz geplant, Ausnahmen: EG zur Passage, Stadtbalkon und Fassade Sicherheitstreppenhaus, hier nur Sonnenschutzgläser geplant 3 4.2.1 Neubauten: Passivhaus-Bauweise nach Leitlinien □ ja □ nein 4 4.2.2 Wärmebrückennachweis und Konzept, gern. Leitlinien □ ja □ nein 5 4.2.3 Gebäudedichtheit incl. Konzept und Nachweis, gern. Leitlinien □ ja □ nein Durchführung Druckdifferenztest nach Fertigstellung geplant 6 4.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte nach Leitlinien □ ja □ nein Neubau 7 4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ Primärenergienachweis nach GEG □ ja □ nein Neubau 5. Heizungstechnik 8 5.2 Ermittlung der Heizwärme leistung nach Rechenverfahren (ausführlich oder vereinfacht) □ ja □ nein ausführliches Rechenverfahren 9 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, Antwort auf Anschlussanfrage liegt vor □ ja □ nein Fernwärme nicht möglich. (Außerhalb des Fernwärmenetzes) 10 5.4 Auslegung der Systemtemperaturen auf max. 60°C Vorlauf □ ja □ nein 11 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach unterschiedlichen Raumtemper- raturen und Nutzungsbereichen Mia 3 nein 12 5.8 Thermostatventile mit fest einstellbarer oberer Temperaturbegrenzung und Frostschutz □ ja □ nein 13 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung □ ja □ nein Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpe in Verbindung mit einem Eisspeicher. 6. Raumlufttechnik 14 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit entsprechender Rückwärmezahl vorgesehen □ ja □ nein Wärmerückgewinnung als Multi-KV System (Rückwärmezahl > 75%) 15 6.3 Ventilatoreffizienz gleich oder besser Klasse P3 nach EN 13053 □ ja □ nein 230821_BRR_TOHR_TEN_Energiecheckliste.xlsx Anlage 4 Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 2/3 Energie-Checkliste Projektangaben Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse: BBR Neubau des Rathaus Rodenkirchen Hauptstraße 85, 50996 Köln ifd. Nr. Kap. Thema liegt vor Anmerkung 16 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt vor □ ja Q nein 1Z 6.5 Kühlung von Sonderzonen erforderlich □ ja □ nein Dezentrale Kühleinrichtung für elektrische Betriebsräume 18 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung bei geplanten Kälteanlagen □ ja □ nein 7. Gebäudeautomation 19 7.2 Automationsschwerpunkt (ASP) mit Optimierungsprogrammen It. Leitlinien (Anhang Anforderungen Gebäudeautomation) □ ja □ nein 20 7.3 Datenübetragung des ASP zur Bedien- und Managementebene des Energiemanagement. (Objekte Sondervermögen GW) □ ja □ nein 21 7.4 Erweiterung ASP Bestand, Angaben Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.) □ ja □ nein 8. Sanitärtechnik, Trinkwasser 22 8.2 Einhaltung der Durchfluss Mengenbegrenzung bei WC- Spülung,Waschtischen und Duschen □ ja □ nein 23 8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen □ ja □ nein 24 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder dezentral gern. Vorgaben □ ja □ nein dezentral 25 8.5 Versickerungsflächen für Hof- und Wegentwässerung vorgesehen, Dachbegrünung geprüft? □ ja □ nein nicht KG 400 9. Elektrotechnik 26 9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel- /Planwerte der install.Beleuchtung je Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel- □ Ja □ nein Zielwert / installierter Wert / Grenzwert: / / W/m2 /Grenz-Zinstallierter Wert) 2Z 9.7 Beschreibung Grundkonzept für die Steuerung der Beleuchtung einschließlich Funktionsschema □ ja □ nein IM u/t /l# 28 9.8 werden Präsenzmelder der Beleuchtung auch für RLT Anlagen genutzt □ ja □ nein 29 9.10 Leistungsmessung für Gesamt anschlusswert > 30kW □ ja [3 nein 230821_BRR_T0HR_TEN_Energiecheckliste.xisx Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 3/3 Energie-Checkliste Projektangaben Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse: BBR Neubau des Rathaus Rodenkirchen Hauptstraße 85, 50996 Köln Ifd. Nr. Kap. Thema liegt vor Anmerkung 10. Photovoltaik 30 10.1 Ist Dachfläche für PV-Anlage geeignet? Verschattungsfreie Fläche in m2. Flachdach/ Schrägdach mit Neigungswinkel □ ja □ nein Auf den Dachflächen des fünfgeschossigen und des dreigeschossigen Gebäudeteils wird eine PV-Anlage (nach dem akuteilen Stand der Technik) mit 90,3kWp ausgeführt. 31 10.1 Installation der PV-Anlage durch AG/Gebäudewirtschaft □ ja I | nein 32 10.1 Kombination PV-Anlage mit Dachbegrünung? □ ja □ nein 33 10.1 Batteriespeichervorgesehen □ ja □ nein 34 10.2 Anforderungen Eigenerzeug ungsanlagen werden eingehalten □ ja □ nein 11. Konzeption Energiezähler 35 11.1 Konzeption Energiezähler It. Leitlinien, Datenfernübertragung zum Versorgungsnetz gemäß TAB des EVU □ ja □ nein 36 11.2 Konzeption Energiezähler (Unterzähler) It. Leitlinien, Anschluss an GA (ASP) mit M-Bus □ ja □ nein Planungsstand (Datum): Vorlage für: □ Vorplanung □ Weiterplanungsbeschluss □ Entwurfsplanung Baubeschluss Stand Abgabe LPH3 21.08.2023 □ Sonstiges H Kommentar 264/1 - Datum/Unterschrift Projektleitung 'naflement Wiedervorlage bis: 230821_BRR_TOHR_TEN_Energiecheckliste.xlsx
Anlage 8 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.03.2024
5611 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 10.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.03.2024 öffentlich 9.2.1 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss 2924/2023 Der Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit Tagesordnungspunkten 10.2.1 Verkehrsgutachten zum Bezirksrathaus Rodenkirchen 3779/2023 10.2.2 Sachstand zum Bezirksrathaus Rodenkirchen, Stand 4. Januar 2024 0007/2024 behandelt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt für die Präsentation, welche der Vorlage beigefügt wird. Es wird auf den Inhalt der Vorlage 2924/2023 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln – Baubeschluss verwiesen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=117273 Die CDU-Fraktion hat zu Ziffer 6 Beratungsbedarf angemeldet und bittet um Vertagung der Ziffer 6. 1. Beschluss: Die Ziffer 6 wird aufgrund Beratungsbedarf zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim- men der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau abgelehnt. (nicht anwesend: Herr Giesen) Sodann lässt Frau Sandow über die Beschlussvorlage Ziffer 1 – 5 abstimmen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver- kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge- samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän- zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General- unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni- gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene- ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene- ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli- che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub- unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer- den. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre- chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech- nungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech- nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir- chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der CDU -Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Giesen, Herr Hertel) Zusätzliche Option (Alternative): 6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat- haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem- porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge- bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal- tigkeitsaspekte). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor- hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim- men der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Giesen, Herr Hertel)
Anlage 12 Vorabauszug Rat 21.03.2024
3390 Zeichen
Anlage 12 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 25.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 21.03.2024 öffentlich 10.7 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln Baubeschluss 2924/2023 Beschluss über die Beschlusspunkte 1-5 der Vorlage und den Verweis des Be- schlusspunktes 6 zur erneuten Beratung in die Fachausschüsse: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen in- klusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zu- gang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr- scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalun- ternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tief- bauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstel- lung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausfüh- rungsphase 2 eingeholt. 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen General- unternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalun- ternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risi- ken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunterneh- merausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städti- schen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Miet- zahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Anlage 1b - Nachhaltigkeitsaspekte im Projekt
9249 Zeichen
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Nachhaltigkeit im Projekt BRR
Entwurfsplanung LPH3
Anlage 1c
Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
2
Technische
GebäudeausrüstungGebäudeausstattung
Konstruktion +Gebäudehülle
Glasanteil ca. 60%
(Passivhausbauweise)
geringe Wärmebrücken
(Passivhausbauweise)
Hoher Dämmstandard
(Passivhausbauweise)
Solare Gewinne durch große
Öffnungen an der Südfassade
extensive Dachbegrünung
angestrebt:
Recycling-Beton als
Fassadenbekleidung
Skelettbau
(ressourcenschonend)
flexibler Grundrissaufbau
E-Autoladestationen
vorgerüstet, 21 Stellplätze mit
Leerrohrer zur späteren Nach-
rüstung vorgesehen
Infrastruktur für 24 E-Bike
Ladespinte vorgerüstet
weiteres Potential:
Recycling-Beton für
Tragkonstruktion
Energieeffiziente Lüftung
Wärmerückgewinnung
Eisspeicher
Wärmepumpe
PV-Anlage (beide Dächer)
Verschattung durch
Sonnenschutz
Betonkerntemperierung
Monovalenzbetrieb
(Verzicht auf Gas)
adiabate Kühlung
Freiflächen
Vorplatz mit möglicher
Marktnutzung und
Aufenthaltsqualität
autofrei
Option zum Baubeschluss:
Erweiterung Freiflächen
Flurstücke 2462 zur
Ausbildung von mehr Grün-
und Retentionsflächen
Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
3
Passivhausbauweise:
- Gemäß Auslobung zum Wettbewerb ist der Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen in
Passivhausbauweise nach den Energieleitlinien der Stadt Köln Stand 2021 zu errichten.
Es findet zudem eine Bilanzierung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) statt.
- Besonders Beachtung finden folgende Faktoren:
a) Heizenergiebedarf:
geringe Wärmebrücken, ein hoher Dämmstandard, Lüftung mit hoher Wärmerückgewinnung,
hohe Luftdichtheit und die Nutzung passiver,solarer Gewinne in der Heizperiode
b) Primärenergiebedarf:
ein möglichst hoher Anteil an regenerativen Energien und eine hohe Energieeffizienz der
Verbraucher (z.B. Beleuchtung, Equipment)
- Zur Erfüllung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ist der Fensterflächen-
anteil auf ca. 60% begrenzt, um den Energieeintrag durch Sonnenlicht zu reduzieren.
Extensive Dachbegrünung:
- Eine extensive Dachbegrünung trägt u.a. zur Verbesserung des Stadtklimas bei und ist in
Kombination mit einer PV Anlage möglich. Dafür werden in der Regel niedrigwüchsige Pflanzen, wie
eine Sedum-Moos-Kräuter/Gräser-Vegetation gewählt. Die extensive Begrünung ist im Rahmen der
Instandhaltung begehbar. Die geschlossene Vegetationsdecke dient in erster Linie als ökologischer
Ausgleich überbauter und stark versiegelter Räume in Ballungsgebieten.
- Die extensive Begrünung kommt hier auf dem Dach des dreigeschossigen Gebäudeteils und auf
dem Dach des Verkehrsbauwerks zum Einsatz.
Gebäudehülle
Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
4
Recycling-Beton als Fassadenbekleidung:
- Im Sinne der Wiederverwertung von Baustoffen nach dem „cradle to cradle“-Prinzip
kann ein Teil des Beton-Abbruchmaterials des Bestandsgebäudes in der Fassaden-
bekleidung des neuen Bezirksrathauses wieder verwendet werden.
Als Recyclingbeton kann nach EN 206-1 ein Beton bezeichnet werden, dessen Zuschlag
zu mindestens 13 % aus Recyclingmaterial in Form von Betongranulat oder
Mischabbruchgranulat besteht.
- Eine vorgehängte Fassadenbekleidung ermöglicht später eine sortenreine Trennung, so dass
die Baustoffe wiederverwendet werden können.
Recycling-Beton für Tragkonstruktion und Gründung (weiteres Potential):
- Der umfassende Einsatz von Recycling-Beton, nach Möglichkeit für die gesamte Tragkonstruktion,
bzw. Teilbereiche des Tragwerks, sowie Sauberkeitsschicht, etc.
- Als Ziel kann hier der Einsatz von 40-70% Recyclingbetonanteil angestrebt werden.
Gebäudehülle
Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
5
Skelettbau:
- Das geplante Bezirksrathaus ist in der Skelettbauweise konstruiert, wobei es sich durch die
meist direkte vertikale Lastabtragung um eine konstruktionseffiziente Bauweise handelt.
Zudem ist sie durch den geringeren Materialeinsatz innerhalb der Tragkonstruktion
ressourcenschonender.
Flexibler Grundrissaufbau:
- Die Skelettbauweise ermöglicht eine hohe Flexibilität in der Grundriss- und Fassaden-
gestaltung . Das Gebäude kann hierdurch gut auf zukünftige Gegebenheiten reagieren.
- Neben einer geschlossenen Grundrisszonierung lässt die Skelettbau-Tragkonstruktion
ebenso eine offene Raumaufteilung zu. So können z.B. einzelne Etagen mit einer
geschlossenen Bürostruktur zu einem offenen Co-Working Bereich umgebaut werden.
- Die vorgehängte Fassade ermöglicht eine Umgestaltung bei gleichzeitigem Erhalt der
Tragstruktur, wodurch das Gebäude auf mögliche, zukünftige Nutzungsänderungen reagieren könnte.
Stellplätze für E-Mobilität:
- Für 21 Stellplätze werden in der Tiefgarage Leerrohre zur späteren Nachrüstung der E-Ladestationen
vorgesehen.
- Im Fahrradraum im Untergeschoss der Rathauses als auch in der Tiefgarage ist die Infrastruktur für
jeweils 12 Ladestationen für E-Bikes vorgerüstet.
Gebäudeausstattung
Konstruktion +
Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
6
Energieeffiziente Lüftung:
- Die Planung der masch. Lüftung folgt hygienischen, sowie energetischen Richtlinien und
obliegt den Forderungen der Bau- und Qualitätsbeschreibung: Aus hygienischen und energetischen
Gründen sind alle raumlufttechnischen Anlagen des vorliegenden Projekts als 100-prozentige
Außenluftanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (min. 75%) mit Multi-KV System konzipiert.
- Die Auslegung der RLT-Anlagen erfolgt nach den geltenden DIN-Normen und VDI- bzw.
VDERichtlinien, sowie der Arbeitsstätten-Richtlinie. Bezüglich der energetischen Kennwerte
wurde die Ökodesign-Richtlinie 2018 zugrunde gelegt.
Heizung + Kühlung mit hohem Autarkiegrad:
- Die Beheizung und Kühlung kann im Wesentlichen über einen im Erdreich versenkten saisonalen
Eisspeicher in Kombination mit einer Wärmepumpe und einem Solarkollektor zur Regeneration
erfolgen. Das Energiedesign der Heizung und Kälte forciert neben der thermischen Behaglichkeit einen
hohen Autarkiegrad von ca. 69% bezogen auf die Verbräuche von Lüftung und Kühlung.
Die Abhängigkeit von externer Energieinanspruchnahme wird damit reduziert.
Fossilfreie Energieversorgung:
- Durch die Entscheidung den Gasbrennwertkessel zur Deckung des Wärmebedarfs durch einen Elektro-
heizkessel zu ersetzen, funktioniert das Gebäude unabhängig von der fossilen Energieversorgung.
Eine bivalente Betriebsweise bleibt weiterhin bestehen. Die Grundlastabdeckung der Heizung erfolgt
über den Eisspeicher und die Spitzenlastabdeckung über einen Elektroheizkessel. Der Eisenergiespeicher
und die Wärmepumpe versorgen zu ca. 95 % der Betriebszeit das Gebäude mit der erforderlichen Wärme.
In der kleinen Restbetriebszeit erfolgt die Zuheizung über Strom (PV-Anlage oder Netzbezug).
Photovoltaik Anlage auf den Gebäudedachflächen:
- Der Einsatz der Photovoltaik Anlage folgt einerseits dem GEG und ermöglicht die vorrangige
Stromversorgung der Wärmepumpe und zum anderen kann gemeinsam mit dem Eisspeicher
der Autarkiegrad erhöht und somit die Abhängigkeit von externen Erzeugungsquellen (Strom,
Wärme, Kälte) reduziert werden.
- Vor dem Hintergrund der derzeitigen globalen Situation und dem volkswirtschaftlich erklärten Ziel
der dezentralen Energieerzeugung wurde entschieden, dass die PV-Anlage auf beiden Dachflächen
geplant wird.
Technische
Gebäudeausrüstung
Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
7
Freiflächen
Rathausvorplatz:
- Zentraler Punkt des Entwurfs ist die Hinführung der Bürger über den Rathausvorplatz in das
Rathausgebäude. Verstärkt wird diese städtebauliche Geste mittels Platzbelag und einer, sich
auf der rechten Seite befindenden Baumreihe. Da sich der Vorplatz über die Tiefgarage erstreckt,
werden die Bäume, wie im Wettbewerb bereits ausgelobt, in Hochbeeten vorgesehen.
- Die schattenspendenden Bäume bieten hier in Kombination mit den angrenzenden
Sitzgelegenheiten eine angenehme Möglichkeit zum Verweilen.
- Die aus der Auslobung hervorgehenden Anforderungen an eine autofreie und flexible
Vorplatznutzung, sowie u.a. der Möglichkeit regelmäßig Marktveranstaltungen stattfinden
zu lassen, erfordern ein robustes, versiegeltes Oberflächenmaterial. Gleichzeitig sind in Bezug
auf die Platzmöblierung entsprechende Verkehrs- und Abstellflächen für die u.a die Feuerwehr
und die Marktfahrzeuge zu berücksichtigen.
Freianlagenerweiterung, Flurstück 2462 (optional)
- Eine temporäre Grünraumplanung würde sich auf dem Flurstück 2462 anbieten.
Mit einer wassergebundenen Wegedecke, schattenspendender Bepflanzung und die Ausbildung
von Retentionsmulden zur Regenwasserrückhaltung könnte mehr unversiegelte Fläche mit hoher
Aufenthaltsqualität im Bereich des neuen Rathauses entstehen und zudem den Gedanken der
Rheinpassage unterstützen.
Anlage 11, Auszug Finanzausschuss 18.03.2024
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 19.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.03.2024 öffentlich 10.6 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss 2924/2023 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen und den Ziffern 1 bis 5 zuzustimmen: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla- nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar- chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro- denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver- kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge- samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän- zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General- unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni- gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene- ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene- ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli- che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub- unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer- den. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre- chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech- nungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech- nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir- chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Der Finanzausschuss schließt sich dem Votum des Betriebsausschusses Gebäude- wirtschaft an und stellt den Beschluss über Ziffer 6 zurück . Zusätzliche Option (Alternative): 6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat- haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem- porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge- bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal- tigkeitsaspekte). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor- hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2924/2023 Freigabedatum 02.02.2024 / 25.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zugang zur Tief- garage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vor- gelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kos- tenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr- scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leis- tungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalunterneh- men für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüber- wachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung und im Sinne der Wirt- schaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 11.03.2024 29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 11.03.2024 29.04.2024 Finanzausschuss nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 18.03.2024 06.05.2024 Rat nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 21.03.2024 16.05.2024 2 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Generalunter- nehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalunterneh- mer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risiken (Preis- änderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haus- halt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbei- geführt. Zusätzliche Option (Alternative): 6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrathaus Ro- denkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer temporären Freian- lage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsgebäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregen- prävention vom 06.09.2021 (Nachhaltigkeitsaspekte). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvorhergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustel- len. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Dem entgegen wirkt das Nachhaltigkeitskonzept: Es wird unter anderem angestrebt, Betonre- cycling in der Fassade und –falls möglich- auch an anderen Stellen einzusetzen. Auf Dachflächen soll eine extensive Begrünung und eine Photovoltaikanlage umgesetzt wer- den. Solarkollektoren betreiben die Wärmepumpe. Das Neubauvorhaben kommt ohne fossile Brennstoffe aus. Eine Lebenszyklusanalyse (LCA) wird im Projekt erbracht. Begründung: Historie Seit 2007 wurden für das Bezirksrathaus Rodenkirchen Vergleiche zur Sanierung oder Neu- bau des Gebäudes angestellt und Investorenmodelle geprüft (Beschluss-Nummer 4946/2007). Im Jahr 2009 erfolgte ein städtebaulicher Wettbewerb zur Auslotung der hochbaulichen Mög- lichkeiten auf dem Planungsgebiet. Mit Beschluss vom 27. April 2012 (Vorlagen-Nummer 1273/2012) beauftragte der Rat die Ver- waltung mit der Planung eines Ersatzneubaus inklusive Abbruch für das Bezirksrathaus Ro- 4 denkirchen an gleicher Stelle. Nach Abschluss des nichtoffenen hochbaulichen und freiraum- planerischen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 erfolgte die Auslobung im Jahr 2018. Im Jahr 2020 erfolgte die Beauftragung an den Generalplaner für die Abbruchplanung, den Neubau mit eingeschossiger Tiefgarage und Freianlagenplanung (Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 4 sowie LPH 6 und LPH 7). Die Vergabe aus der funktionalen Leistungsbeschreibung sollte an einen Unternehmer erfolgen. Zum Auftrag an den Generalplaner gehört auch die Pla- nung einer städtebaulichen Entwurfsplanung im Maßstab bis 1:500 (LPH 1 bis LPH 3) als „Vi- sionsplanung“. Mit Beschluss vom 3. Februar 2022 (Vorlagen-Nummer 3890/2021) wurde der Abriss des Be- standsgebäudes bereits vorgezogen. Der Planungsbeschluss aus 2012 ist Basis dieser Baubeschlussvorlage. Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des Bestandsbaus zur Realisierung des Ersatzneu- baus an gleicher Stelle. Bereits vor Auftrag an den Generalunternehmer war bekannt, dass das Gebäude schadstoffbelastet ist und nicht mehr den Anforderungen an ein barrierefreies, modernes Verwaltungsgebäude entspricht. Neben dem Verwaltungs-Neubau in Anlehnung an die Passivhausbauweise für 140 bis 160 Beschäftigte zuzüglich Reserve mit bis zu 180 mögli- chen Arbeitsplätzen inklusive Kundenzentrum erfolgt die autofreie Neugestaltung der Freianla- gen um den Standort auf projektierter Fläche. Zum Neubau gehört eine eingeschossige Tief- garage mit circa 63 PKW-Stellplätzen, 6 Motorrollerstellplätzen, 35 Fahrradstellplätzen im Be- schäftigtenkeller und 28 Stellplätzen für Räder oder Lastenräder oberirdisch, mit neu ausge- richteter Tiefgaragenzufahrt zur Oststraße. Das Projekt wird als BIM-Pilotprojekt über alle Leistungsphasen erfasst. Die BIM-Methodik un- terstützt die Planung, dient der Kollisionsprüfung in der Planung, ist Basis der Lebenszyk- lusanalyse, der Massenermittlung und Kalkulationsgrundlage für Ausschreibungen und Kos- tenberechnung. Sie soll das Betreiber-Management erleichtern. Der Neubau soll die Anforderungen an ein modernes Verwaltungsgebäude erfüllen und barrie- refrei sein. Die Stahlbetonskelettbauweise ermöglicht eine flexible Nutzung. Die Planung bie- tet einen reduzierten Aufwand zur Umstellung von der Zellenbürostruktur auf eine Multi-Space Variante. Im Gebäude wird auch eine Unisex-WC-Anlage eingeplant. Der Sitzungssaal wird auf Basis einer Medienplanung nach dem Stand der Technik und in Abstimmung mit den Nut- zerdienststellen ausgestattet. Die Außenanlagen verfolgen das ausgelobte städtebauliche Planungsziel der „Rheinpassage“ von der Hauptstraße entlang des Neubaus bis zum Rhein. Die Planung umfasst ein Erschlie- ßungsbauwerk an der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle als direkten Zugang zur Tief- garage. Die Taxistellplätze sind gebäudenah umgezogen und entfallen nicht. Die Tiefgaragen- planung ist so konzipiert, dass ein Betrieb durch Externe möglich wäre. Die Infrastruktur für E- Mobilität für PKW (maximal 21 Stück) und Fahrräder (Ladespinde) wird vorbereitet. Die La- destationen selbst sind nicht Gegenstand der Realisierung. Hinter dem Rathaus wird ein „Nut- zergarten“ errichtet zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Der Zugang zur Gartenfläche ist durch Toranlagen beschränkt. Flucht- und Rettungswege werden dadurch nicht eingeschränkt und mit der Nachbarschaft geregelt. Wie gefordert ist der Vorplatz autofrei und hält Versorgungsleitungen für Veranstaltungen vor. Nur die Feuerwehr, die Müllabfuhr und notwendiger Anlieferverkehr können den Vorplatz um- fahren. Die Zufahrtsmöglichkeit wird durch steckbare Poller geregelt. Vier Schatten spen- dende Bäume in Hochbeeten werden gemäß Wettbewerbsentwurf auf der Tiefgarage in einer Achse platziert und lassen gleichzeitig Raum für Veranstaltungen. Das Brandschutzkonzept wurde mit der Feuerwehr Köln abgestimmt. Die weitere Prüfung er- folgt bei Einholung der Baugenehmigung. Option – temporäre Grünraumplanung Ein Teil der Abbruchmaßnahme erfolgt auf dem Flurstück 2462. Das Flurstück ist für die Rea- lisierung des Neubaus gemäß Wettbewerb nicht projektiert und von dem Neubau nicht betrof- fen. Die Verwaltung schlägt wegen der exponierten Lage und zur Erweiterung der Freianlagen für die Öffentlichkeit vor, auf dem Flurstück eine temporäre Grünraumgestaltung gemäß An- lage 2 umzusetzen. Die Grünraumlösung gilt als temporär, um der visionären städtebaulichen 5 Entwicklung Freiraum zu lassen. Die Statik des Neubaus berücksichtigt bereits einen mögli- chen Durchbruch zum angrenzenden Flurstück als Erweiterung der Tiefgarage mit geleichzei- tiger Nutzung derselben Tiefgaragenzufahrt. Chancen und Risiken (exemplarisch) Das Bauvorhaben ist, über seine städtebauliche Komplexität und das Energiekonzept hinaus, anspruchsvoll. - Innenstadtlage: Das Rodenkirchener Stadtzentrum ist eng, hochfrequentiert, und der Vor- platz steht den Kölner Bürgerinnen und Bürgern für diverse Veranstaltungen (Märkte et cetera) zur Verfügung. Das Bauvorhaben grenzt an die direkte Nachbarschaft und Einkaufs- straße und bedarf deshalb einer aufwändigen und eng abgestimmten Verkehrslenkungs-, Ter- min- und Nachbarschaftsplanung. Die Baustelleinrichtung wird sich phasenweise verändern, um den Standort in einem vertretbaren Rahmen zu belasten. Flucht- und Rettungswege sind dabei zu gewährleisten. - Verkehrskonzepte im direkten Zusammenhang des Bauvorhabens werden durch und in Zu- sammenarbeit mit dem Amt für Mobilitätsentwicklung und einem extern beauftragten Ver- kehrsgutachter geprüft und beantwortet (Vorlagen-Nummer AN/0496/2018). - Gründungskonzept: Die Nachbarschaftsbebauung grenzt dicht an den Neubau mit Tiefga- rage. Das Bauvorhaben befindet sich in der Hochwasserschutzzone III. - Die Kampfmittelräumung und Denkmalpflege werden in die Abwicklung der Tiefbaumaßnah- men eingebunden. Funde sind möglich. - Die öffentliche Beleuchtung wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement und der Rhein- Energie abgestimmt, durch diese geprüft und freigegeben. - Die temporäre Grünraumfläche bietet die Chance für mehr Aufenthaltsqualität und Grün in der Innenstadtlage von Rodenkirchen und rahmt die „Rheinpassage“. - Der Risikozuschlag wurde in Anlage 5 aufgelistet und bewertet. Umsetzung Energieleitlinien Die Energieleitlinien der Stadt Köln sind Gegenstand der Planung. Die Energie-Checkliste liegt als Anlage 4 bei. Barrierefreiheit Das Gebäude wird barrierefrei geplant und errichtet. Der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat wurden die Entwurfs- planung und das Konzept vorgestellt und fanden Zustimmung. Raumprogramm Das Raumprogramm wurde im Zuge der Vorplanung (LPH 2) und der Entwurfsplanung (LPH 3) fortgeschrieben und mit dem Zentralen Raummanagement (ZRM) und den Nutzerdienst- stellen abgestimmt. Kostenentwicklung Der Beschluss 4946/2007 aus dem Jahr 2007 basiert auf Leistungsphase Null (Projektent- wicklung). Dem Beschluss wurde eine nicht weiter indizierte grobe Kostenindikation von rund 18,2 Mio. Euro aus dem Jahr 2002 hinterlegt. Die Berechnung aus dem Jahr 2002 wurde auf der Grundlage einer groben Schätzung zum damaligen Anforderungsbedarf über BRI (Brutto-Raum-Inhalt = umbauter Raum) mit 32.709 cbm vorgenommen. Die rund 18,2 Mio. Euro beinhalten Kosten für das Bauwerk (Kostengruppe (KG) 300) und der technischen Anla- gen (KG 400) als wesentliche Kostenbestandteile. Für die Außenanlagen (KG 500 mit 3 %) und die Baunebenkosten (Honorare, Gebühren, et cetera = KG 700 mit 20 %) wurde die Kos- tenannahme mit seiner Zeit dem Architekten bekannten zusätzlichen Prozentsätzen hochge- rechnet. Die hier vorliegende aktuelle Baubeschluss-Vorlage zur Leistungsphase 3 basiert auf einer Fortschreibung des ausgelobten Wettbewerbsentwurfs aus 2018 als Entwurfsplanung. Der 6 Generalplaner hat einen BRI von 35.588 cbm für den Ersatzneubau ermittelt. Zur Kostenbe- rechnung wurden die Kostengruppen 300 bis 700 gemäß DIN 276 sach- und fachgerecht er- mittelt und durch den Projektsteurer geprüft. Der gesamte Beschluss-Wert läge bei rund 78,72 Mio. Euro brutto ohne die bereits beschlossene Rückbaumaßnahme. Zum Beschluss-Wert gehört der Ersatzneubau mit eingeschossiger Tiefgarage, der neuen Position der Tiefgagenerschließung in Richtung Oststraße, die Berücksichtigung der Entwick- lungen an den Stand der Qualitätsanforderungen und Standards für ein modernes Ver- waltungsgebäude mit einem umfangreichen Nachhaltigkeitskonzept. Darüber hinaus bietet die Beschluss-Vorlage eine Alternative, die „Grünraum Option“ an. Die Entwurfsplanung des Ersatzneubaus und die dazugehörige Umgestaltung der Freianlagen greifen die ausgelobten Wettbewerbsziele auf und schreiben diese fort. Dementsprechend wurde die Kubatur des Gebäudes erweitert und optimiert. Dies erfolgte zum einen zur Erfüllung des Raumprogrammes und zur Deckung des Mehrbedarfs an Flä- chen für die Technik. Zum anderen wurden die Ausstattungsanforderungen für ein modernes und flexibles Verwaltungsgebäude berücksichtigt und zeigen einen Mehrwehrt in der Entwick- lung von 2002 wie auch 2018 zu heute. Zudem werden Kosten für höhere Energiestandards auf Basis eines effektiven Nachhaltigkeitskonzeptes sowie Barrierefreiheit im gesamten Gebäude beschlossen. Die Beschlusslage weist eine Entwicklung und einen Mehrwert auf. Die Medientechnik für einen modernen Sitzungssaal ist in der KG 600 berücksichtigt. Um die Neugestaltung rund um den Ersatzneubau zu einem städtebaulichen Gesamtbild zu fassen, wurden zusätzliche Flurstücke bei der Außenanlagenplanung und Berechnung (KG 500) berücksichtigt. Hier bietet der Entwurf über die notwendigen Fahrradstellplätze hin- aus 20 weitere, öffentliche Fahrradstellplätze an. Der Neubauentwurf sieht Dachbegrü- nung auf Dachflächen vor. Durch die Abbruchmaßnahme entsteht auf dem angrenzenden Flurstück eine Brachfläche. Als städtebaulichen Mehrwert bietet die Beschluss-Vorlage eine zusätzliche Option an: eine temporäre Lösung für mehr Grün in den Städten zum Beispiel zur Regenwasserrückhaltung. Zum Nachhaltigkeitskonzept des Ersatzneubaus gehört ebenso, dass die Entwurfsplanung in Anlehnung an die Passivhausbauweise erfolgte. Die Skelett- bauweise ist ressourcenschonend und bietet einen flexiblen Grundrissaufbau für Zellenbüros (Realisierung) oder auch die Möglichkeit zum Umbau in ein Multi-Space-Konzept. Für die Fas- sade ist Recycling-Beton und für die Tiefgarage ist eine Infrastruktur für Mobilitätsangebote eingeplant. Auf den Gebäudedachflächen werden Photovoltaik-Anlagen errichtet zur Strom- versorgung. Es ist gelungen, den Verwaltungsbau mit fossilfreier Energieversorgung zu pla- nen. Finanzierung Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi- schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er- träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der nutzenden Dienststelle abgerechnet. Aus der Errichtung des Neubaus ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Sparte „Verwaltungsgebäude“ eine jährliche Haushaltsbelastung von rund 4,05 Mio. Euro zu- züglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 0,66 Mio. Euro jährlich. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 2,51 Mio. Euro (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkos- ten) auf das Bezirksrathaus Rodenkirchen. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der Sparte „Verwal- tungsgebäude“ abgebildet. Der Haushaltsbelastung durch den Neubau steht eine Entlastung 7 durch den Wegfall der bisherigen Miete für das Bestandsgebäude (inklusive Nebenkosten; jährlich rund 1,16 Mio. Euro). und der Kosten der beiden Interimsanmietungen (Pacht inklu- sive Nebenkosten und anteiligen Kosten der Herrichtung; jährlich rund 1,64 Mio. Euro) gegen- über. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für den Zentralansatz der Mieten inklusive Neben- kosten werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 ab dem Haushaltsjahr 2027 vom Zentralen Raummanagement in der erforderlichen Höhe berücksichtigt. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung der Kostengruppe 600 (Möblierung, Medien- technik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist ab dem Jahr 2026 vorgesehen und über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erfor- derlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu ei- nem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Termine Der Terminplan zur Leistungsphase 3 vom 29.08.2023 sieht einen Baubeginn für die Projekt- ausführungsphase 2 „Abbruch unterirdisch mit Baugrube“ ab dem 2. Halbjahr 2024 vor und für den Neubau im 1. Halbjahr 2025. Die Inbetriebnahme des Neubaus (nach Baufertigstellung und technischer Inbetriebnahme) könnte ab 1. Halbjahr 2027 erfolgen. Für die Inbetriebnahme zur Übergabe an die Nutzer wird von circa sechs Monaten ausgegangen. Es handelt sich um die Fortführung einer bereits laufenden Maßnahme. Es wurde bereits ein Vertrag mit dem ausgelobten Generalplaner abgeschlossen. Ein erster Abbruchunternehmer zur Projektausführungsphase 1 ist beauftragt. Die Vorbereitung der Ausschreibung für den zweiten Abbruchunternehmer befindet sich in Bearbeitung. Anlagen Anlage 1a –Präsentation des Generalplaners zur Entwurfsplanung vom 21.08.2023 Anlage 1b – Nachhaltigkeitskonzept des Generalplaners Anlage 2 – Option für die Alternative Grünraumplanung Anlage 3.1 – Kostenberechnung ohne Option Grünraum Anlage 3.2 – Kostenberechnung mit Option Grünraum Anlage 4 – Energie-Checkliste Anlage 5 – Risikobetrachtung Anlage 6 – aktualisierte Präsentation zur Entwurfsplanung Anlage 7 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (wird bis zur ersten Sitzung des Sit- zungslaufes nachgereicht)
Anlage 1a - Präsentation Entwurfsplanung vom 21-08-2023
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Entwurfsplanung LP3 Oktober 2023 Anlage 1b Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 2 Städtebauliche Einordnung geplander Neubau im Kontext | o.M. | Luftbild Hauptstraße Hauptstraße Oststraße Barbarastraße geplanter Neubau Spielplatz Sommershof Köln Rewe Center geplanter Rathausvorplatz inkl. Tiefgarage Parkplatz Rheinpassage Walter-Rathenau-Straße ca. 23.00 m Umriss Bestand ca. 30.00 m Bezirksrathaus Rodenkirchen geplanter Neubau HauptstraßeRathausvorplatz inkl. Tiefgarage ca.+12.00 m ca.+10.30 m ca.+23.00 m ca.+8.00 m ca +4.00 m ca.+17.50 m ca. 59,45 m üNHN ca. 61,15m üNHN ca. 53,15 m üNHN ca. 72,15 m üNHN ca. 66,65 m üNHN ca. 56,00 m üNHN +0 .00 m 49,15 m üNHN Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 4 Übersicht Entwurfsplanung LP3 V I I I I T G E i n f a h r t1 5 % S t e i g u n g R a t h a u s v o r p l a t z B u s h a l t e s t e l l e H a u p t s t r a ße Oststraße S p i e l p l a t z 3 9 2 3 4 0 4 0 8 5 0 72 6 9 5 2 4 4 6 2 6 9 6 2 4 6 2 2 5 8 7 2 8 3 4 1 3 2 7 8 8 5 2 5 8 5 2 5 9 1 2 4 6 1 2 4 6 1 0 4 0 9 4 1 0 3 9 5 4 5 2 W alther-Ratenau-Straße Im Park 2 4 7 1 Rheinpassage I H a u p t e i n g a n g Tiefgarage 2 7 0 1 5 % S t e i g u n g 5 % S t e i g u n g N o t a u s g a n g N o t a u s g a n g Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten. JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln Tel.: +49 (0) 221 93 555 0-0 Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99 Generalplaner/ Architekt Fachplaner Projektsteuerung Bauherr Projekt Hinweise Datum Maßstab Format Planbezeichnung Leistungsphase Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Weitergehende Detaillierungen sind der Fach- und Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Bei Unstimmigk eiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu inf ormieren. Alle Stahlbetonteile sind zu fasen: Fertigteile Fase = 6mm (Diagonale), Ortbeton Fase = 15mm (Diagonale), im Bereich von Abdichtungen Fase = 30mm (Diagonale) Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKF. Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n. Tel.: Fax.: Tel.: Fax.: Tel.: Fax.: ±0.00 = 49.15 üNN A1 Abkürzungen AK Außenkante AHD Abhangdecke AL Abluft BD Bodendurchbruch BS Bodenschlitz BRH BrüstungshöheBMZ Brandmeldezentrale BTB Bauteilblatt BTK Bauteilkatalog BW Brandwand F Fertig FK Fundamentkante IK Innenkante i.L. Im Lichten LH Lichte Raumhöhe NA Notausgang OK Oberkante OL Oberlicht RA Rauchabzug RB Rohboden RBV Rohbodenversprung RD Rohdecke RDV Rohdeckenversprung FW Feuerwehraufzug RDA Rauchschutz-Druck-Anl. RWA Rauchwärmeabzug STG Steigungen UK Unterkante UZ Unterzug ÜZ ÜberzugüNN über NormalnullVK Vorderkante WD Wanddurchbruch WS Wandschlitz ZL Zuluft DD Deckendurchbruch fb feuerbeständige Wand fh feuerhemmende Wand fh-G feuerhemmende Brandschutzverglasung BWQ Brandwandqualität BArd-A Wand Bauart rauchdicht aus nichtbrennbaren Stoffen dT dichtschließender Abschluss dsT dicht- und selbstschließend rd rauchdichter Abschluss fh feuerhemmender, dicht- abschließender Abschluss fh-rd feuerhemmender, rauchdichter Abschluss E90 feuerbeständiger Fahrschachtabschluss Planchronik Anlegung 00.00.0000 dz A1 (841x594) Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planinhalt_Nummer_Index_Planstatus Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planinhalt_Nummer_Index_Planstatus A A B B F Frauenparkplatz e Stellplatz für Elektroauto R Rollerstellplatz Sechtemer Straße 5 50968 Köln 1 : 500 12.06.2023 16:52:06 13.06.23 Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen Lageplan (Geographischer Norden) Ottoplatz 1 50679 Köln Hauptstr.85 50996 Köln Entwurfplanung 11020_00_B01_AR_3_001_LA_DA_001_0_P 11020_00_B01_AR_3_001_LA_DA_001_0_P Index Bemerkung Datum Name Zugang TG Einfahrt TG Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 5 Eingang Notausgang Grundstücksgrenze Notausgang Tor MA-Eingang Zufahrt TG Bushaltestelle Rathausvorplatz Rheinpassage Lageplan Neubau | o.M.| Zuwegungen & Erschließung Neubau Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 6 Eingang Self-Service Büro gr. Wartezone Hausmeister Post Büro gr. Büro gr. Büro gr. Büro gr. Büro gr. VZ Amtsleiter Amtsleiter Windfang Leitung Tresor K Back office Kasse Infotheke Büro kl. Co-Working I Personal Büro DBZ Pförtner Multifunktionszone WC H WC D WC H Be Prüfraum ID Tresor M WC D Be WC B U Be WC B Be Sozial Kopieren ELT IT Foyer Zugang Tiefgarage Bushaltestelle Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. Mülltonnenaufzug Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. TGA-Schacht Rathausvorplatz Tor Meldehalle Snack Automat Tor Fluchttreppe Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten. JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln Tel.: +49 (0) 221 93 555 0-0 Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99 Generalplaner / Architekt Nutzer (gemeinschaftlich) Projektsteuerung Bauherr Projekt Hinweise Datum Maßstab Format Planbezeichnung Leistungsphase Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift ±0.00 = 49.15 üNN A1 Abkürzungen AK Außenkante AHD Abhangdecke AL Abluft BD Bodendurchbruch BS Bodenschlitz BRH Brüstungshöhe BMZ Brandmeldezentrale BTB Bauteilblatt BTK Bauteilkatalog BW Brandwand F Fertig FK Fundamentkante IK Innenkante i.L. Im Lichten LH Lichte Raumhöhe NA Notausgang OK Oberkante OL Oberlicht RA Rauchabzug RB Rohboden RBV Rohbodenversprung RD Rohdecke RDV Rohdeckenversprung FW Feuerwehraufzug RDA Rauchschutz-Druck-Anl. RWA Rauchwärmeabzug STG Steigungen UK Unterkante UZ Unterzug ÜZ Überzug üNN über Normalnull VK Vorderkante WD Wanddurchbruch WS Wandschlitz ZL Zuluft DD Deckendurchbruch fb fh fh-G BWQ BArd-A dT dsT rd fh fh-rd E90 Planchronik Anlegung 00.00.0000 dz A1 (841x594) Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus A A B C F Frauenparkplatz e Stellplatz für Elektroauto R Rollerstellplatz Sechtemer Straße 5 50968 Köln B C Plansymbolik / Plangrafik feuerbeständige Wand feuerhemmende Wand feuerhemmende Brandschutzverglasung Brandwandqualität Wand Bauart rauchdicht aus nichtbrennbaren Stoffen dichtschließender Abschluss dicht- und selbstschließend rauchdichter Abschluss feuerhemmender, dicht- abschließender Abschluss feuerhemmender, rauchdichter Abschluss feuerbeständiger Fahrschachtabschluss Stahlbeton Dachdeckung Begrünung Mauerwerk Kalksandstein Dämmung hart OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKRFB Oberkante Rohfußboden UKFD Unterkante Fertigdecke UKRD Unterkante Rohdecke Trockenbau Gipsplatte Dämmung weich Grundstucksgrenze % Sauberkeitsschicht Schacht WD b / h / OK/UK Erdreich Neigungskote Projektleitung: Mirja Richter Tel.: +49 (0)221 221 20445 Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi Tel.: +49 (0)221 120690 06 0 Drehkipp mit Schließvorrichtung (Dreh nur zu Reinigungszwecken) Fassade Festverglasung Fassade Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren. Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n. Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau. Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept. Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung. Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt. Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik. Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen. 1 : 200 13.10.2023 15:45:59 07/11/22 Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen Grundriss EG Ottoplatz 1 50679 Köln Hauptstr.85 50996 Köln 000_Va 000_Va Index Bemerkung Datum Name Erdgeschoss N | o.M. | Erdgeschoss Meldehalle Verwaltung Rathausvorplatz Foyer Foyer Meldehalle Verwaltung Meldehalle Wartezone Foyer Aufzug Verwaltung Grundstücksgrenze Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 7 Stadtbalkon Rathausterasse I Büro gr. Sitzungssaal Catering Lager Besprecher Fraktion gr. Fraktion gr. Fraktion kl. Fraktion kl. Einzelm.SeniorenvertretungJugendfo. VZ Bezirksbürgerm. Bezirksbürgerm. Archiv Kopieren Büro gr. Sozial Büro kl. ELT IT Pumi I WC Unisex WC D WC B U WC H Be WC D Be Archiv Atrium 0.9 x1.2 Wartefläche Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. I I Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten. JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln Tel.: +49 (0) 221 93 555 0-0 Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99 Generalplaner / Architekt Nutzer (gemeinschaftlich) Projektsteuerung Bauherr Projekt Hinweise Datum Maßstab Format Planbezeichnung Leistungsphase Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift ±0.00 = 49.15 üNN A1 Abkürzungen AK Außenkante AHD Abhangdecke AL Abluft BD Bodendurchbruch BS Bodenschlitz BRH Brüstungshöhe BMZ Brandmeldezentrale BTB Bauteilblatt BTK Bauteilkatalog BW Brandwand F Fertig FK Fundamentkante IK Innenkante i.L. Im Lichten LH Lichte Raumhöhe NA Notausgang OK Oberkante OL Oberlicht RA Rauchabzug RB Rohboden RBV Rohbodenversprung RD Rohdecke RDV Rohdeckenversprung FW Feuerwehraufzug RDA Rauchschutz-Druck-Anl. RWA Rauchwärmeabzug STG Steigungen UK Unterkante UZ Unterzug ÜZ Überzug üNN über Normalnull VK Vorderkante WD Wanddurchbruch WS Wandschlitz ZL Zuluft DD Deckendurchbruch fb fh fh-G BWQ BArd-A dT dsT rd fh fh-rd E90 Planchronik Anlegung 00.00.0000 dz A1 (841x594) Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus A A B C F Frauenparkplatz e Stellplatz für Elektroauto R Rollerstellplatz Sechtemer Straße 5 50968 Köln B C Plansymbolik / Plangrafik feuerbeständige Wand feuerhemmende Wand feuerhemmende Brandschutzverglasung Brandwandqualität Wand Bauart rauchdicht aus nichtbrennbaren Stoffen dichtschließender Abschluss dicht- und selbstschließend rauchdichter Abschluss feuerhemmender, dicht- abschließender Abschluss feuerhemmender, rauchdichter Abschluss feuerbeständiger Fahrschachtabschluss Stahlbeton Dachdeckung Begrünung Mauerwerk Kalksandstein Dämmung hart OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKRFB Oberkante Rohfußboden UKFD Unterkante Fertigdecke UKRD Unterkante Rohdecke Trockenbau Gipsplatte Dämmung weich Grundstucksgrenze % Sauberkeitsschicht Schacht WD b / h / OK/UK Erdreich Neigungskote Projektleitung: Mirja Richter Tel.: +49 (0)221 221 20445 Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi Tel.: +49 (0)221 120690 06 0 Drehkipp mit Schließvorrichtung (Dreh nur zu Reinigungszwecken) Fassade Festverglasung Fassade Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren. Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n. Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau. Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept. Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung. Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt. Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik. Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen. 1 : 200 13.10.2023 15:46:02 24/11/22 Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen Grundriss 1.OG Ottoplatz 1 50679 Köln Hauptstr.85 50996 Köln 010_Va 010_Va Index Bemerkung Datum Name 1. Obergeschoss N | o.M. | 1. Obergeschoss Sitzungssaal Verwaltung Saalfoyer Stadtbalkon Rathausterrasse Foyer Sitzungssaal Rathausterasse / Stadtbalkon Verwaltung Sitzungssaal Saalfoyer Verwaltung Aufzug Grundstücksgrenze Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 8 I Büro gr. Büro gr. Co-Working II Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. VZ AmtsleiterBesprecher Amtsleiter Büro kl.Büro kl.Büro kl.Büro kl. Kopieren Sozial Büro kl. WC B U Archiv Büro gr. Büro gr. Büro kl. Besprecher Archiv ELT IT I WC H WC D Luftraum Luftraum Pumi 0.9 x1.2 Wartefläche Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten. JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln Tel.: +49 (0) 221 93 555 0-0 Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99 Generalplaner / Architekt Nutzer (gemeinschaftlich) Projektsteuerung Bauherr Projekt Hinweise Datum Maßstab Format Planbezeichnung Leistungsphase Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift ±0.00 = 49.15 üNN A1 Abkürzungen AK Außenkante AHD Abhangdecke AL Abluft BD Bodendurchbruch BS Bodenschlitz BRH Brüstungshöhe BMZ Brandmeldezentrale BTB Bauteilblatt BTK Bauteilkatalog BW Brandwand F Fertig FK Fundamentkante IK Innenkante i.L. Im Lichten LH Lichte Raumhöhe NA Notausgang OK Oberkante OL Oberlicht RA Rauchabzug RB Rohboden RBV Rohbodenversprung RD Rohdecke RDV Rohdeckenversprung FW Feuerwehraufzug RDA Rauchschutz-Druck-Anl. RWA Rauchwärmeabzug STG Steigungen UK Unterkante UZ Unterzug ÜZ Überzug üNN über Normalnull VK Vorderkante WD Wanddurchbruch WS Wandschlitz ZL Zuluft DD Deckendurchbruch fb fh fh-G BWQ BArd-A dT dsT rd fh fh-rd E90 Planchronik Anlegung 00.00.0000 dz A1 (841x594) Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus A A B C F Frauenparkplatz e Stellplatz für Elektroauto R Rollerstellplatz Sechtemer Straße 5 50968 Köln B C Plansymbolik / Plangrafik feuerbeständige Wand feuerhemmende Wand feuerhemmende Brandschutzverglasung Brandwandqualität Wand Bauart rauchdicht aus nichtbrennbaren Stoffen dichtschließender Abschluss dicht- und selbstschließend rauchdichter Abschluss feuerhemmender, dicht- abschließender Abschluss feuerhemmender, rauchdichter Abschluss feuerbeständiger Fahrschachtabschluss Stahlbeton Dachdeckung Begrünung Mauerwerk Kalksandstein Dämmung hart OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKRFB Oberkante Rohfußboden UKFD Unterkante Fertigdecke UKRD Unterkante Rohdecke Trockenbau Gipsplatte Dämmung weich Grundstucksgrenze % Sauberkeitsschicht Schacht WD b / h / OK/UK Erdreich Neigungskote Projektleitung: Mirja Richter Tel.: +49 (0)221 221 20445 Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi Tel.: +49 (0)221 120690 06 0 Drehkipp mit Schließvorrichtung (Dreh nur zu Reinigungszwecken) Fassade Festverglasung Fassade Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren. Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n. Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau. Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept. Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung. Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt. Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik. Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen. 1 : 200 13.10.2023 15:24:12 07/11/22 Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen Grundriss 2.OG Ottoplatz 1 50679 Köln Hauptstr.85 50996 Köln 020_Va 020_Va Index Bemerkung Datum Name 2. Obergeschoss N | o.M. | 2. Obergeschoss Sitzungssaal Verwaltung Saalfoyer Verwaltung Verwaltung Rathausterrasse Aufsicht Luftraum Luftraum Aufsicht Luftraum Luftraum Aufzug Grundstücksgrenze Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 9 III I Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro gr. Sozial Büro kl.Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro gr. Büro kl. Büro kl. Besprecher WC B U Büro kl. Büro gr. Büro gr. ELT IT Dachbegrünung I Kopieren WC DWC H Flur 0.9 x 2.14 Wartefläche Pumi Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten. JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln Tel.: +49 (0) 221 93 555 0-0 Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99 Generalplaner / Architekt Nutzer (gemeinschaftlich) Projektsteuerung Bauherr Projekt Hinweise Datum Maßstab Format Planbezeichnung Leistungsphase Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift ±0.00 = 49.15 üNN A1 Abkürzungen AK Außenkante AHD Abhangdecke AL Abluft BD Bodendurchbruch BS Bodenschlitz BRH Brüstungshöhe BMZ Brandmeldezentrale BTB Bauteilblatt BTK Bauteilkatalog BW Brandwand F Fertig FK Fundamentkante IK Innenkante i.L. Im Lichten LH Lichte Raumhöhe NA Notausgang OK Oberkante OL Oberlicht RA Rauchabzug RB Rohboden RBV Rohbodenversprung RD Rohdecke RDV Rohdeckenversprung FW Feuerwehraufzug RDA Rauchschutz-Druck-Anl. RWA Rauchwärmeabzug STG Steigungen UK Unterkante UZ Unterzug ÜZ Überzug üNN über Normalnull VK Vorderkante WD Wanddurchbruch WS Wandschlitz ZL Zuluft DD Deckendurchbruch fb fh fh-G BWQ BArd-A dT dsT rd fh fh-rd E90 Planchronik Anlegung 00.00.0000 dz A1 (841x594) Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus A A B C F Frauenparkplatz e Stellplatz für Elektroauto R Rollerstellplatz Sechtemer Straße 5 50968 Köln B C Plansymbolik / Plangrafik feuerbeständige Wand feuerhemmende Wand feuerhemmende Brandschutzverglasung Brandwandqualität Wand Bauart rauchdicht aus nichtbrennbaren Stoffen dichtschließender Abschluss dicht- und selbstschließend rauchdichter Abschluss feuerhemmender, dicht- abschließender Abschluss feuerhemmender, rauchdichter Abschluss feuerbeständiger Fahrschachtabschluss Stahlbeton Dachdeckung Begrünung Mauerwerk Kalksandstein Dämmung hart OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKRFB Oberkante Rohfußboden UKFD Unterkante Fertigdecke UKRD Unterkante Rohdecke Trockenbau Gipsplatte Dämmung weich Grundstucksgrenze % Sauberkeitsschicht Schacht WD b / h / OK/UK Erdreich Neigungskote Projektleitung: Mirja Richter Tel.: +49 (0)221 221 20445 Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi Tel.: +49 (0)221 120690 06 0 Drehkipp mit Schließvorrichtung (Dreh nur zu Reinigungszwecken) Fassade Festverglasung Fassade Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren. Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n. Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau. Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept. Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung. Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt. Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik. Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen. 1 : 200 13.10.2023 15:24:14 07/11/22 Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen Grundriss 3.OG Ottoplatz 1 50679 Köln Hauptstr.85 50996 Köln 030_Va 030_Va Index Bemerkung Datum Name 3-5. OG | Regelgeschoss N | o.M. | 3-5. Obergeschoss Verwaltung Verwaltung Verwaltung Beraterbüros PV und Gründach Aufzug Grundstücksgrenze Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 10 1,5 m Abstand für Arbeitsraum Baugrube 1,5 m RLT Zentrale II Elektro- Betriebsräume RLT Zentrale I Sitzungssaal Büros USV SiBe HAR TW GebäudetechnikBMA Lichtschacht Traforaum HAR Gas Z u f a h r t T i e f g a r a g e Zugang Rathausvorplatz Parkautomat Umkleide D Umkleide H Gebäudetechnik Archiv Sanitätsraum BOD-Spind Foyer UG Fahrradstellplätze Müllraum Gebäudetechnik Gebäudetechnik Mülltonnenaufzug Eisspeicher WC B U Sportraum WC D Be WC H Be EDV Anlagen Kabinenmaß 1250 x 2100 mm 1150kg / 15 Pers. TGA Schacht TGA Schacht TGA Schacht Treppenraum Archiv e e e e e e FFFF RRRRR Hauptstraße Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten. JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln Tel.: +49 (0) 221 93 555 0-0 Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99 Generalplaner / Architekt Nutzer (gemeinschaftlich) Projektsteuerung Bauherr Projekt Hinweise Datum Maßstab Format Planbezeichnung Leistungsphase Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift Freigabe ................................................... ..... Datum, Unterschrift ±0.00 = 49.15 üNN A1 Abkürzungen AK Außenkante AHD Abhangdecke AL Abluft BD Bodendurchbruch BS Bodenschlitz BRH Brüstungshöhe BMZ Brandmeldezentrale BTB Bauteilblatt BTK Bauteilkatalog BW Brandwand F Fertig FK Fundamentkante IK Innenkante i.L. Im Lichten LH Lichte Raumhöhe NA Notausgang OK Oberkante OL Oberlicht RA Rauchabzug RB Rohboden RBV Rohbodenversprung RD Rohdecke RDV Rohdeckenversprung FW Feuerwehraufzug RDA Rauchschutz-Druck-Anl. RWA Rauchwärmeabzug STG Steigungen UK Unterkante UZ Unterzug ÜZ Überzug üNN über Normalnull VK Vorderkante WD Wanddurchbruch WS Wandschlitz ZL Zuluft DD Deckendurchbruch fb fh fh-G BWQ BArd-A dT dsT rd fh fh-rd E90 Planchronik Anlegung 00.00.0000 dz A1 (841x594) Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planinhalt_Nummer_Index_Planstatus Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus A A B C F Frauenparkplatz e Stellplatz für Elektroauto R Rollerstellplatz Sechtemer Straße 5 50968 Köln B C Plansymbolik / Plangrafik feuerbeständige Wand feuerhemmende Wand feuerhemmende Brandschutzverglasung Brandwandqualität Wand Bauart rauchdicht aus nichtbrennbaren Stoffen dichtschließender Abschluss dicht- und selbstschließend rauchdichter Abschluss feuerhemmender, dicht- abschließender Abschluss feuerhemmender, rauchdichter Abschluss feuerbeständiger Fahrschachtabschluss Stahlbeton Dachdeckung Begrünung Mauerwerk Kalksandstein Dämmung hart OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKFFB Oberkante Fertigfußboden OKRFB Oberkante Rohfußboden UKFD Unterkante Fertigdecke UKRD Unterkante Rohdecke Trockenbau Gipsplatte Dämmung weich Grundstucksgrenze % Sauberkeitsschicht Schacht WD b / h / OK/UK Erdreich Neigungskote Projektleitung: Mirja Richter Tel.: +49 (0)221 221 20445 Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi Tel.: +49 (0)221 120690 06 0 Drehkipp mit Schließvorrichtung (Dreh nur zu Reinigungszwecken) Fassade Festverglasung Fassade Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren. Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n. Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau. Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept. Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung. Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt. Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik. Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen. 1 : 200 13.10.2023 15:24:09 24/11/22 Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen Grundriss UG Ottoplatz 1 50679 Köln Hauptstr.85 50996 Köln 001_Va 001_Va Index Bemerkung Datum Name Untergeschoss N | o.M. | Untergeschoss Technikräume, Archive, Sportraum Mitarbeiter Fahrradkeller Tiefgarage Technikräume Archive Sportraum Fahrradkeller Mitarbeiter Tiefgarage 63 STP Aufzug Grundstücksgrenze Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 11 Foyer / Meldehalle Sitzungssaal / Saalfoyer Verwaltung Schnitt A - A Technikräume, Archive, Sportraum Tiefgarage Foyer Saalfoyer Tiefgarage Rheinpassage Flur Flur Flur Flur Umkleide Büro Büro Büro UG - FoyerHaustechnik Büro Büro Büro Besprecher Wartebereich Besprecher Flur Flur Flur Haustechnik Foyer Saalfoyer Tiefgarage Rheinpassage Flur Flur Flur Flur Umkleide Büro Büro Büro UG - FoyerHaustechnik Büro Büro Büro Besprecher Wartebereich Besprecher Flur Flur Flur Haustechnik 1 2 3 4 5 8 8.1 96 7 1'' 5.OG OKFFB +18,80 4.OG OKFFB +15,10 3.OG OKFFB +11,40 1.OG OKFFB +4,00 EG OKFFB +0,00 2.OG OKFFB +7,70 OKRFB -3,97 5.OG UKRD +18,32 4.OG UKRD +14,62 3.OG UKRD +10,92 2.OG UKRD +7,22 1.OG UKRD +3,52 Attika +23,10 DG UKRD +22,02 DG OKRFB +22,27 5.OG OKRFB +18,57 4.OG OKRFB +14,87 3.OG OKRFB +11,17 2.OG OKRFB +7,47 1.OG OKRFB +3,77 EG OKRFB -0,24 EG UKRD -0,49 UG OKRFB -4,40 Attika +12,00 - - - - 2 2 2 2 3 3 1 1 2 2 o.M. | Schnitt A-A Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 12 Ansichten Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 13 Rheinpassage Rathausvorplatz Haupteingang Nebeneingang Mitarbeiterzugang Stadtbalkon Anschluss an Nachbar KolonnadeHausmeister Nebenzugang Tiefgarage Untergeschoss Rathausgarten 5.OG OKFFB +18,80 4.OG OKFFB +15,10 3.OG OKFFB +11,40 1.OG OKFFB +4,00 EG OKFFB +0,00 2.OG OKFFB +7,70 Attika +23,10 Attika +12,00 Ansicht Süd-West Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 14 Ansicht Nord-West Rheinpassage RathausvorplatzRathausterrasse Sitzungssaal Saalfoyer Meldehalle Foyer Stadtbalkon Kolonnade 5.OG OKFFB +18,80 4.OG OKFFB +15,10 3.OG OKFFB +11,40 1.OG OKFFB +4,00 2.OG OKFFB +7,70 EG OKFFB +0,00 Attika +23,10 Attika +12,00 Attika +4,34 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 15 Ansicht Süd-Ost Büros Meldehalle Notausgang KIK RathausterrasseNotausgang Lüftungs- türme Mitarbeiterzugang Untergeschoss Eisspeicher 5.OG OKFFB +18,80 4.OG OKFFB +15,10 3.OG OKFFB +11,40 2.OG OKFFB +7,70 1.OG OKFFB +4,00 EG OKFFB +0,00 UG OKFFB -4,32 Attika +23,10 Attika +12,00 Attika +4,36 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023 16 Ansicht Nord-Ost MeldehalleBüros RheinpassageRathausterrasseNotausgang Untergeschoss TiefgarageEisspeicher Lüftungs- turm Lüftungs- turm Lüftungs- turm Fluchttreppe 5.OG OKFFB +18,80 4.OG OKFFB +15,10 3.OG OKFFB +11,40 1.OG OKFFB +4,00 EG OKFFB +0,00 2.OG OKFFB +7,70 Attika +23,10 Attika +12,00
Anlage 3.2 - Kostenberechnung mit Option Grünraum
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BRR - BAUBESCHLUSSVORLAGE Stand: 09.08.2023 1 I 1 BRR - Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Einholung Baubeschluss 2023 Anlage 03.2 Datum 09.11.23 Thema Kostenberechnung Erstellt von JSWD, HI, 263-13 Generalplaner JSWD Architekten GmbH & Co. KG, 50996 Köln Projektsteuerer Hitzler Ingenieure, 50968 Köln 10/2023 – Kostenberechnung (KB) in Kurzfassung, alle Werte gerundet, alle Werte Brutto in Euro KG = Kostengruppe Aufteilung nach Ausführungsbereichen Ersatzneuba u Beschlussvorlage- Nr.: 2924/2023 Rückbau Beschluss-Nr.: 3890/2021 Teil A (Kostenberechnung) KB (KG 200) KB (KG 300-700) inkl. T-TU/GU Zuschlag 60,5 – 3 Mio. = 57,5 Mio. Zuzügl. Baupreisindex-Prognose 3,1 Mio. Risikozuschlag 10,5 Mio. Zuzügl. Unvorhergesehenes 7,1 Mio. Gesamt 78,2 Mio. Teil B Alternative Punkt 5 in Beschlussvorlage 2924/2023 (Kostenschätzung) Zuzüglich „Option Grünraum“ (siehe Anlage 02 Option_Grünraumplanung) 0,36 Mio. Zuzügl. Baupreisindex-Prognose 0,03 Mio. Risikozuschlag 0,09 Mio. Zuzügl. Unvorhergesehenes 0,04 Mio. Zwischensumme Option 0,5 2 Mio . Gesamt Teil A + B 78,72 Mio. Beschlusslage offen 6,4 Mio. Euro
Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024
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Anlage 9 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 13.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024 öffentlich 7.2 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss 2924/2023 Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme der Punkte 1-5. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla- nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar- chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro- denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver- kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge- samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän- zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General- unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni- gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene- ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene- ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli- che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub- unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer- den. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre- chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech- nungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech- nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir- chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen Zusätzliche Option (Alternative): Die Alternative unter Punkt 6 stellt der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zurück und wünscht eine erneute Vorlage im nächsten Beratungslauf: 1. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat- haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem- porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge- bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal- tigkeitsaspekte). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor- hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen.
Anlage 2 - Option Gruenraum für die Alternative
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Entwurfsplanung LPH3 zusätzliche projektierte Flächen Anlage 2b Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen zusätzliche projektierte Flächen | Entwurfsplanung LPH 3 2 2462 2471 Grundfläche Neubau 1.453 m² Legende: + + = + 409 2462 Option Bezirksrathaus ca. 1.453 m2 Ausschnitt Rampe 210 m² Freianlagen 3.590 m² Beschlussfläche Gesamt 5.253 m² Option Grünraum 1.136 m² 2834 Neubau Freianlagen Rampe Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen zusätzliche projektierte Flächen | Entwurfsplanung LPH 3 3 48,90 48,90 48,90 48,90 48,4548,45 48,45 48,45 48,17 48,62 48,75 48,76 Holzblockbank Wassergebundene Wegedecke Stein-Sitzkante Rampe Retentionsmulde Rasen Haupteingang Self-Service Tiefgarage Multifunktionszone Atrium Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht Fluchttreppe Notausgang Notausgang Leitsystem Regenwasser Zisterne Lüftungsbauwerke Tor Mülltonnenaufzug Nebenzugang Hausmeister Tiefgarage 15% Steigung 5% Steigung Brüstungshöhe 1,10m 1,8% 48,90 DD DD DD DD 300m² 29,3m² 6,25 3,00 3,90 1,00 4,00 2,25 2,25 1,90 0,30 0,85 1,20 3,60 5,70 3,60 9,60 1,20 5,40 4,80 3,90 1,20 3,90 4,20 3,80 0,20 1,00 0,25 4,30 16,60 1,10 1,40 2,25 2,5% 49,15 49,05 48,78 49,10 49,09 49,13 49,11 2,7% 2,5% 2,1% (48,77) (48,80) (48,79)? (48,59) 48,76 48,64 48,90 48,90 48,78 49,15 (49,06)(49,11) (49,31) 2,0% OKRD 48,00 2,8% OKRD 48,00 OKRD 48,00 2,8% OKRD 48,00 (48,72) (48,86) (48,87) (48,81) (49,05) (48,92) (49,34) (46,42) (49,28) 48,9448,94 2,5% 48,90 48,94 2,5% 48,96 48,85 (48,57) 49,09 2,5% OKRD 48,00 (48,19)(48,58) OKM (50,41) 48,93 49,03 48,94 49,15 49,1149,09 OKFF 49,15 OKFF EG 49,15 49,01 49,10 Planänderungsliste/Datum/Name Freigabe: Teamleitung: BauherrProjekt Datum Maßstab Index bearbeitet Höhenbezug Format Leistungsphase Plannummer Planinhalt N Alle Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden. 420 297x Druckdatum 16.10.2023 K:\2020\20-170 Bezirksrathaus Rodenkirchen, Köln\LPH 3\3.3_Planwerk_Entwurf\3.3.2_Pläne_Aktuell\11020_00_Z00_LA_2_005_KP_00_004_0_F_Konzept mit Flur 2462.dwg Generalplaner / Architekt Geprüft Projektleitung: Geprüft Freigabe: Fachplaner JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln 1:250 29.11.2022 1_F SB Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen, Köln Konzept Integration Flur 2462 Vorentwurfsplanung 11020_00_Z00_LA_2_005_KP_00_004 NHN Entwässerungsrinne 0: Planerstellung LP 2 - Abgabe zur LPH3 //SB 11.08.2023 12.06.2023 1: Beleuchtung gem. Rheinenergie angepasst //SB 16.10.2023 Eine temporäre Grünraumplanung würde sich insbesondere auf dem Flurstück 2462 anbieten. Mit einer wassergebundenen Wege- decke, schattenspendender Bepflanzung und die Ausbildung von Retentionsmulden zur Regenwasser- rückhaltung könnte mehr unversiegelte Fläche mit hoher Aufenthaltsqualität im Bereich des neuen Rathauses entstehen. Konzept Flurstück 2462 Sicherstellung Garagezufahrt Oststraße 12 Rheinpassage Option Nutzergarten Haupteingang Vorplatz
Anlage 15 - Auszug aus der Niederschrift vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 17.06.2024
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 20.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 17.06.2024 öffentlich 7.1 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss 2924/2023 RM Roß-Belkner bittet darum die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Beigeordneter Greitemann ergänzt, dass es sich hier um die rechtliche Darstellung der Verwaltungsseite handele. Sollte die Politik hier einen Parkplatz verwirklichen wol- len, so müsse hierfür der Bebauungsplan geändert und somit eine rechtlich sichere Grundlage geschaffen werden. Grundsätzlich wäre dies möglich. Des Weiteren seien bei dem Bezirksrathaus Rodenkirchen genügend Parkplätze für Mitarbeitende und Besucher geplant worden und würden entsprechend realisiert, wie dargestellt. RM Roß-Belkner weist darauf hin, dass die in unter Punkt 6 dargestellte „temporäre Parkanlange“ auch nicht mit dem hinterlegten Bebauungsplan übereinstimme und trotzdem realisiert werden solle. Sie plädiert abermals für eine Weitergabe der Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Beschluss: Die Punkte 1-5 wurden in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024 dem Rat zur Annahme empfohlen. In der heutigen Sitzung wurde lediglich Punkt 6 beraten. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla- nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar- chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro- denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver- kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge- samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän- zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General- unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni- gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene- ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene- ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli- che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub- unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer- den. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre- chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech- nungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech- nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir- chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Beschluss zu Punkt 6: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Zusätzliche Option (Alternative): 6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat- haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem- porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge- bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal- tigkeitsaspekte). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor- hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig verwiesen
Anlage 6 - aktualisierte Präsentation der Entwurfsplanung
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen (BRR) Präsentation Entwurfsplanung: • Kurzvorstellung Stand der Planung 21.08.23 • Kostenentwicklung seit 2002 • Termine JSWD Architekten / PLAY-TIME Anlage 6 Präsentation Entwurfsplanung Kurzvorstellung 2 Städtebauliche Einordung und Beschlussfläche 5.253 qm + Option 1.136 qm Konzept Flurstück 2462 (Aufnahme in Projektierungsfläche) Vorschlag: temporäre Grünraumplanung zur Vermeidung von Brachfläche - wassergebundenen Wegedecke - schattenspendender Bepflanzung - Ausbildung von Retentionsmulden zur Regenwasserrückhaltung = mehr unversiegelte Fläche mit hoher Aufenthaltsqualität Schnitt Neubau und Bestand, JSWD, o. Maßstab Option Grünraum Option Grünraum 3 Bestand Neubau Vorplatz inkl. Tiefgarage Rheinpassage Parkplatz, Bestand Sommershof Bestand Neubau Realisierung – Städtebau Städtebau / Lage gem. Anforderungen Auslobung: - Rheinpassage wird verfolgt - Vorplatz ist autofrei - Verkehrsbauwerk mit integrierter Bushaltestelle - Taxiplatz dauerhaft umgezogen - Keine Kurzparker-Stellplätze - Veranstaltungsnutzung - Eingeschossige TG für Mieter und Besucher - Fassadenanschluss Nachbar - Mietergarten - Insgesamt 60 Fahrradstellplätze im Projekt Lageplan, JSWD, o. Maßstab 4 Erdgeschoss - Barrierefreies Gebäude - Trennung zw. Öffentlich und Verwaltung - 18 x Arbeitsplätze KUZ - Nutzungsmöglichkeit für Veranstaltungen (Foyer, Saalfoyer und Sitzungssaal) - Nutzung Windfang für Terminal - Sicherheitstreppenhaus - Unisex WC verortet - Aufzüge als Durchlader 5 Galeriegeschoss / 1. OG - Terrassennutzung mit Nutzungskonzept - Sitzungssaal hybrid - Medientechnik für Sitzungssaal - Anordnung der Büros an Fassade - Versorgung und Besprechungsräume im Kern Terrasse 6 Regelgeschoss / 3.-5. OG - Anordnung der Büros an Fassade - Versorgung und Besprechungsbüros im Kern - Beraterbüros nach Angabe ZRM mit Vorhängen an Glastrennwänden - Keine festgelegte Verortung der Nutzdienststellen auf Ebenen - Dachflächen mit extensiver Begrünung und Photovoltaik Beraterbüro Aufsicht Dachfläche III Aufsicht Terrasse Dachfläche I 7 Untergeschoss / Tiefgarage - mehr Technikfläche als im Wettbewerb - Hauszugang über TG möglich - 35 Fahrradstellplätze im Mieterkeller - Infrastruktur für Ladespinte Fahrrad und PKW - Traforaum entfällt und wird oberirdisch verortet - Müllraum über Aufzug erreichbar - Sportraum, Umkleide etc. gem. abgestimmtem Raumprogramm - TG bietet Möglichkeit zur Betreibung durch Dritte - Infrastruktur für Parkscheinautomat, Kassenautomat Ampelsystem für Zufahrtsregelung - Rolltor 8 Grundriss, JSWD, o. Maßstab Untergeschoss / Tiefgarage Verkehrsbauwerk Zuständigkeitsschnittstelle: GW und KVB - 63 PKW-Stellplätze in TG - 6 Rollerstellplätze in TG - 21 Ladepunkte PKW angedacht - 6 Frauenparkplätze verortet - 3 Behindertenstellplätze verortet 9 Grundriss, JSWD, o. Maßstab Grundriss, JSWD, o. Maßstab Perspektive, JSWD, o. Maßstab Schnitt A-A 10 Schnitt A-A, JSWD, o. Maßstab Kostenentwicklung seit 2002 Kurzfassung 11 Kostenentwicklung KG = Kostengruppe 12 • 4 946/2007 Beschluss Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen 2007 (nicht indizierte Kosten aus 2002) LPH 0 rd. 18,2 Mio. € K osten basieren auf einer groben Indikation über BRI 32.709 cbm für KG 300 + 400 + KG 500 mit 3% + KG 700 mit 20% • 2924/2023 Baubeschlussvorlage Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen 2023 Kostenberechnung LPH 3 rd. 78,72 Mio. € Kosten basieren auf Kostenberechnung zur LPH 3 (Entwurfsplanung) mit BRI 35.588 cbm für KG 300 bis KG 700 inklusive Realisierung Flurstück „Grünraum Option“ unter Berücksichtigung der Entwicklung an Qualität und Standards • Optimierung der Kubatur zum Wettbewerb / KG 300 - Mehr Bruttorauminhalt zur Erfüllung des Raumprogramm s und Deckung des Mehrbedarfs an Fläche für die Technik - Ausstattungsqualitätsanpassung für ein modernes und flexi bles Verwaltungsgebäude • Technische Ausstattung / KG 400 + KG 600 - höherer Energiestandard auf Basis eines effektiven Nachha ltigkeitskonzeptes (siehe Folie 14) - Erhöhte Barrierefreiheit - Medientechnik für einen modernen Sitzungssaal • Freianlagen / KG 500 - Zusätzlich notwendige Flurstücke zur Erfüllung des Entwurf es und ein städtebauliches Gesamtbild - Dachbegrünung auf allen Dachflächen - 20 Stück zusätzliche Fahrradstellplätze anstatt nur notwend ige - Optional: zusätzliches Flurstück zur Vermeidung von Brachfläch e für mehr Grün in Städten (Regenwasserrückhaltung) 13 Mehrwert - Entwicklung von Qualität und Standards Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitskonzepts Exemplarisch: - Neubauplanung in Anlehnung an die Passivhausbauweise - Skelettbauweise (ressourcenschonend) - Flexibler Grundrissaufbau (Zellenbüro + Multi-Space -K onzept) - Infrastrukturbereitstellung für Mobilitätsangebot (E-P KW, E-Bike) - Recycling-Beton in Fassade sowie Suche nach weiteren Einsat z-Potentialen (z.B. in Tragkonstruktion und Gründung) - Extensive Dachbegrünung auf allen Dachflächen - PV-Anlage auf allen Gebäude-Dachflächen - Heizung + Kühlung mit ca. 69% Autarkiegrad unter Verw endung Eisspeicher + Wärmepumpe (Hauptversorgung über Solarkollektor) - Fossilfreie Energieversorgung - Adiabate Kühlung - Option Grünraum: Erweiterung Freifläche mit Flurstück 2462 für mehr Grün- und Retentionsflächen zur Regenwasserrückhaltung. 14 Kostenberechnung (KB) Stand 10/2023 Kostenberechnung liegt zur Prüfung dem RPA vor. 70 % 4 % 8 %1 % 13 % 4 % 15 Termine 16 Terminplan LPH 3 Stand 10/2023 Phase 1 Abbruch oberirdisch Q2 2023 Phase 2 Baugrube & Restabbruch ca. Q2 2024 Phase 3 Neubau ca. Q1 2025 Bauliche Fertigstellung ca. Q4 2026 ca. 12 Monate ca. 9 Monate ca. 24 Monate Projektstatus Einzug Nutzer ca. 3 Monate Legende: Bauliche Fertigstellung = Baurechtliche Abnahme, die tech nische Inbetriebnahme Einzug Nutzer = - Einrichtung (Möblierung, IT, Arbeitspla tzeinrichtung) - Einzug der Nutzer (Umzug) Nachjustierung, Regelbetrieb = Beginn des Regelbetriebs - Nachregulierung, Nachjustierung - Klärung von unwesentlichen Mängeln - Bearbeitung von Störmeldungen ca. 3 Monate Nachjustierung Regelbetrieb ca. 2027 17 JSWD Architekten / PLAY-TIME Vielen Dank! 18 Stand 22.11.2023
Anlage 10 AVR 11.03.2024 Vorabauszug aus dem Beschlussprotokoll_2924-2024
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Siemon Telefon: (0221) 221 25001 Fax: (0221) 221 22026 E-Mail: 11-Gremien@stadt-koeln.de Datum: 14.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 11.03.2024 öffentlich 10.2 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss 2924/2023 Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla- nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar- chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro- denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver- kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge- samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän- zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General- unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni- gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene- ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene- ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli- che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub- unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer- den. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre- chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech- nungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech- nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir- chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Zusätzliche Option (Alternative): 6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat- haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem- porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge- bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal- tigkeitsaspekte). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor- hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen. l. Abstimmungsergebnis: Für die Punkte 1-5 wird einstimmig zugestimmt. ll. Abstimmungsergebnis: Für den Punkt 6 wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien beschlossen.
Anlage 14 - Beantwortung einer Nachfrage von RM Roß-Belkner aus dem Betriebsausschuss vom 29. April 2024
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Anlage 14 zur Beschlussvorlage 2924/2023: Antwort auf eine Nachfrage vom RM Roß-Belkner aus der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 29. April 2024 RM Roß-Belkner, CDU -Fraktion, beantragte in der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 29. April 2024 die Prüfung der maximalen Anzahl von zu- sätzlichen Parkplätzen unter Berücksichtigung der Klimaanforderungen an dieser Stelle nebst den Parkplätzen der Tiefgarage und die Kostendarlegung dieser Nut- zungsvariante. Außerdem sei die Summe von 0,52 Mio. Euro aufgeführt. In den Anlagen 3, 3.1 und 3.2 weise die Gesamtsumme Rückbau einmal 82 Mio. Euro und ohne 78 Mio. Euro aus. Dies sei ein Unterschied von 4 Mio. Euro und nicht von 0,52 Mio. Euro. In der Be- schlusslage offen sei die Summe von 6,4 Mio. Euro genannt. Sie bittet um Erklärung der Summen. Antwort der Verwaltung Zusätzliche Parkplätze: Die maximale Anzahl zusätzlicher Stellplätze kann ermittelt werden. Allerdings ist diese Fläche im B-Plan als Fläche für den Gemeinbedarf (Bezirksrathaus) festgesetzt und sieht keine Nutzung als Parkplatz vor. Die Fläche für die Grünraumoption wurde bisher als „wilder Parkplatz“ benutzt und ge- duldet. Es gab für diese Fläche nie eine offizielle Widmung als Parkplatz. Die Park- platzfläche ist bereits zum Großteil abgerissen, da es für den Abbruch der bestehen- den Tiefgarageneinfahrt notwendig war. Darüber hinaus wird die Fläche für die Baustellenlogistik benötigt. Eine zukünftige Parkplatznutzung entspricht nicht den Festsetzungen im B-Plan. Mög- lich wären hier gemäß der Baunutzungsverordnung kulturelle oder soziale Einrichtun- gen. Erklärung der Summen: Die Kosten der Grünraumoption unter Nummer 6 betragen 0,52 Mio. Euro brutto. Die Kosten des Neubaus betragen 78,2 Mio. Euro (ohne Grünraum). Der Abriss kostet gemäß Kostenberechnung aus dem Jahr 2023 rund 4,2 Mio. Euro brutto. Abriss und Neubau kosten nach der Kostenberechnung 2023 zusammen rund 82,4 Mio. Euro brutto (Anlage 3.1). Der in Anlage 3.2 in der zweiten Spalte genannte Betrag in Höhe von 6,4 Mio. Euro für den Abriss stammt aus der Vorlage zum Rückbaubeschluss (Beschluss- Nr.3890/2021) und beruht auf einer Kostenannahme aus dem Jahr 2021. Das „of- fen“ bezieht sich nicht auf die zweite Spalte und somit nicht auf diesen Betrag. Für die Beschlussvorlage 2924-2023 ergibt sich zusammen mit der Grünraumoption aus Nr. 6 eine offene Gesamtsumme aller Beschlussteile in Höhe von rund 82,9 Mio. Euro brutto.
Anlage 13 Vorabauszug BA Gebäudewirtschaft vom 29.04.2024
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Anlage 13 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 02.05.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 29.04.2024 öffentlich 7.3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss 2924/2023 Die Punkte 1-5 wurden in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024 dem Rat zur Annahme empfohlen. In der heutigen Sitzung wurde lediglich Punkt 6 beraten. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla- nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar- chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro- denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver- kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge- samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän- zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General- unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni- gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene- ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene- ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli- che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub- unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer- den. 4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre- chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech- nungspreises. 5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech- nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir- chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Beschluss zu Punkt 6: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft stellt die Angelegenheit zurück. Zusätzliche Option (Alternative): 6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat- haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem- porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge- bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal- tigkeitsaspekte). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor- hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zurückgestellt
Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 22.02.2024 143/1 Dezernat VI/26 Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2924/2023 (Stand 20.02.2024) Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85 in 50996 Köln hier: Baubeschluss Gesamtkosten Neubau: 78,2 Mio. € brutto ohne Rückbau Kosten Freianlage zusätzlich: 0,52 Mio. € brutto RPA-Nr. 143/14/01/24 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Baubeschluss beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den Neu- bau des Bezirksrathauses Rodenkirchen inklusive der Freianlagen und Tiefgarage zu realisieren und die dafür erforderliche Planung fortzuführen. Der Vertrag mit dem Ge- neralplaner wurde bereits geschlossen und das erste Abbruchunternehmen beauf- tragt. Der Rückbau wurde bereits am 03.02.2022 (Vorlagen Nr. 3890/2021) vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Zusätzlich ist als Alternative der Beschluss für die Planung und Realisierung einer temporären Freianlage auf dem Nachbargrundstück vorgesehen. Hierfür wurden Kosten in Höhe von 520.000 € errechnet. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wurden für den Neubau des barrierefreien mo- dernen Verwaltungsgebäudes Gesamtkosten in Höhe von 78,2 Mio. € ermittelt. In dieser Summe ist ein Generalunternehmerzuschlag von rund 7,7 Mio. € enthalten. Für Risiken, Erhöhungen des Baupreisindexes und Unvorhergesehenes wurde in der Kostenberechnung ein Budget von rund 20,7 Mio. € eingerechnet. Aufgrund der Be- sonderheiten der Baumaßnahme wird schon jetzt davon ausgegangen, dass die Kos- tenreserven in Anspruch genommen werden müssen. Kosten für die Ausstattung und Möblierung des Rathauses sind nicht Bestandteil der Kostenberechnung. Anlage 7 Für die Hauptkostengruppen 300- Baukonstruktion und 400- Technische Anlagen wurden Kosten in Höhe von rund 33,5 Mio. € errechnet. Bezogen auf die bebaute Bruttogrundfläche ergibt sich ein m²- Preis von rund 3.700 €. Der Preis verdeutlicht sowohl architektonisch als auch technisch eine anspruchsvolle Planung nach dem neusten Stand der Technik. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die allgemeine Lage in der Bauwirtschaft und die Energiekosten weiterhin zu Unsicher- heiten führen. Es wird davon ausgegangen, dass für die Einhaltung der geplanten Bauablaufter- mine und die anvisierte Fertigstellung bis Ende 2027, die erforderliche Planreife er- reicht ist, um damit verbundene Störungen im Bauablauf zu vermeiden. Anhand der vorgelegten Kostenberechnung und Planunterlagen ergeben sich für die bereits begonnene Maßnahme keine Anhaltspunkte, die einem Baubeschluss entge- genstehen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2924/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.03.2024
- Erstellt
- 07.09.2023 15:24