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2924/2023

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.03.2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 4 - Energiecheckliste

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Anlage 8 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.03.2024

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Anlage 12 Vorabauszug Rat 21.03.2024

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Anlage 1b - Nachhaltigkeitsaspekte im Projekt

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Anlage 11, Auszug Finanzausschuss 18.03.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1a - Präsentation Entwurfsplanung vom 21-08-2023

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Anlage 3.2 - Kostenberechnung mit Option Grünraum

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Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024

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Anlage 2 - Option Gruenraum für die Alternative

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Ansehen

Anlage 15 - Auszug aus der Niederschrift vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 17.06.2024

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Anlage 6 - aktualisierte Präsentation der Entwurfsplanung

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Anlage 5 - Risikobetrachtung

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Anlage 10 AVR 11.03.2024 Vorabauszug aus dem Beschlussprotokoll_2924-2024

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Anlage 14 - Beantwortung einer Nachfrage von RM Roß-Belkner aus dem Betriebsausschuss vom 29. April 2024

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Anlage 13 Vorabauszug BA Gebäudewirtschaft vom 29.04.2024

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Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 3.1 - Kostenberechnung ohne Option Grünraum

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

5648 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2924/2023
Stand: 04.09.2024 
Sachstandsbericht  
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in 
Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen inklusive 
der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zugang zur Tief-
garage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vor-
gelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kos-
tenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne 
Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von 
rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 
Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % 
Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. 
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr-
scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leis-
tungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalunterneh-
men für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüber-
wachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) 
beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung und im Sinne der Wirt-
schaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, 
welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau 
für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig 
eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Generalunter-
nehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalunterneh-
mer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risiken (Preis-
änderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunternehmerausfälle, et 
cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haus-
halt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach 
Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik und 
Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist über den 
städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter 
Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbei-
geführt.

2 
 
 
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer temporären Freian-
lage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen 
Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsgebäudes an der Oststraße 12 wird 
dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregen-
prävention vom 06.09.2021 (Nachhaltigkeitsaspekte).  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro 
brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvorhergesehenes in 
den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustel-
len. 
Die Verw altung soll prüfen, 
a) dass die Tiefgarage auch für Bürger*innen und externe Kunden*Kundinnen 
nutzbar ist und 
b) dass die Tiefgarage auch abends und am Wochenende als Quartiersgarage  
genutzt w erden kann. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Entwurfsplanung des Generalplaners sieht eine Tiefgarage mit maximaler Ausdehnung 
von 63 Stellplätzen vor. Davon wären 42 PKW-Stellplätze Mitarbeiter*innen und 21 PKW-
Stellplätze internen Besucher*innen zuzuordnen. Diese bilden die notwendigen Stellplätze für 
Mitarbeiter*innen und Besucher*innen mit Anliegen im Bezirksrathaus ab. In der Planung sind 
keine weiteren Stellplätze vorhanden, um diese für Bürger*innen und externe Kund*innen frei-
zugeben. 
Hauptargument bildet das fehlende Bauplanungsrecht. Der Bebauungsplan Nummer 
69400/04 lässt kein öffentliches Parken unter dem Vorplatz zu. Eine Nutzung einer solchen 
Tiefgarage (in Teilen oder gänzlich) für die allgemeine Öffentlichkeit ist im Bebauungsplan 
nicht vorgesehen, da im konkreten Fall eine entsprechende Festsetzung für eine Tiefgarage 
unter der Platzfläche vor dem Bezirksrathaus nicht erfolgt ist. Vielmehr ist in der Begründung 
zum Bebauungsplan zu lesen, dass extra in der Walther-Rathenau-Straße ein bestehender 
Bediensteten-Parkplatz als öffentlicher Parkplatz festgesetzt wurde, um dem Parkdruck ge-
recht zu werden. 
Der Änderungsantrag der Politik stellt somit eine Abweichung der Festsetzungen des Bebau-
ungsplans dar. Dieser müsste in einem Bebauungsplanverfahren geändert werden. Eine sol-
che Änderung ist nicht kurzfristig umsetzbar. 
Aufgrund der vorgenannten Punkte kann die geplante Tiefgarage für Bürger*innen und ex-
terne Kund*innen aus planungsrechtlichen Gründen nicht nutzbar gemacht werden. 
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 4 - Energiecheckliste

5301 Zeichen

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 1/3
Energie-Checkliste
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse:
BBR Neubau des Rathaus Rodenkirchen Hauptstraße 85, 50996 Köln
Ifd.Nr Kap. Thema liegt vor Anmerkung
4. Hochbau Begründung in Stichworten eintragen
1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, 
Lichtumlenksysteme oder andere 
Konzepte berücksichtigt
□ ja
□ nein
Alle ständigen Arbeitsplätze liegen an der Fassade.
Verglasungsanteil ca. 60%
2 4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und 
Lichtlenkung
□ Ja
□ nein
außenliegender Sonnenschutz geplant, Ausnahmen: EG zur 
Passage, Stadtbalkon und Fassade Sicherheitstreppenhaus, hier 
nur Sonnenschutzgläser geplant
3 4.2.1 Neubauten: Passivhaus-Bauweise nach 
Leitlinien
□ ja
□ nein
4 4.2.2 Wärmebrückennachweis und 
Konzept, gern. Leitlinien
□ ja
□ nein
5 4.2.3 Gebäudedichtheit incl. Konzept und 
Nachweis, gern. Leitlinien
□ ja
□ nein
Durchführung Druckdifferenztest nach Fertigstellung geplant
6 4.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte 
nach Leitlinien
□ ja
□ nein
Neubau
7 4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ 
Primärenergienachweis nach GEG
□ ja
□ nein
Neubau
5. Heizungstechnik
8 5.2 Ermittlung der Heizwärme­
leistung nach Rechenverfahren 
(ausführlich oder vereinfacht)
□ ja
□ nein
ausführliches Rechenverfahren
9 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, 
Antwort auf Anschlussanfrage liegt 
vor
□ ja
□ nein
Fernwärme nicht möglich. (Außerhalb des Fernwärmenetzes)
10 5.4 Auslegung der Systemtemperaturen 
auf max. 60°C Vorlauf
□ ja
□ nein
11 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach 
unterschiedlichen Raumtemper- 
raturen und Nutzungsbereichen
Mia 
3 nein
12 5.8 Thermostatventile mit fest 
einstellbarer oberer 
Temperaturbegrenzung und 
Frostschutz
□ ja
□ nein
13 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit 
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
□ ja
□ nein
Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpe in Verbindung mit einem 
Eisspeicher.
6. Raumlufttechnik
14 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit 
entsprechender Rückwärmezahl 
vorgesehen
□ ja
□ nein
Wärmerückgewinnung als Multi-KV System (Rückwärmezahl > 
75%)
15 6.3 Ventilatoreffizienz gleich oder besser 
Klasse P3 nach EN 13053
□ ja
□ nein
230821_BRR_TOHR_TEN_Energiecheckliste.xlsx
Anlage 4

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 2/3
Energie-Checkliste
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse:
BBR Neubau des Rathaus Rodenkirchen Hauptstraße 85, 50996 Köln
ifd. 
Nr. Kap. Thema liegt vor Anmerkung
16 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt 
vor
□ ja
Q nein
1Z 6.5 Kühlung von Sonderzonen 
erforderlich
□ ja
□ nein
Dezentrale Kühleinrichtung für elektrische Betriebsräume
18 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung 
bei geplanten Kälteanlagen
□ ja
□ nein
7. Gebäudeautomation
19 7.2 Automationsschwerpunkt (ASP) mit 
Optimierungsprogrammen It. 
Leitlinien (Anhang Anforderungen 
Gebäudeautomation)
□ ja
□ nein
20 7.3 Datenübetragung des ASP zur 
Bedien- und Managementebene 
des Energiemanagement. (Objekte 
Sondervermögen GW)
□ ja
□ nein
21 7.4 Erweiterung ASP Bestand, Angaben 
Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.)
□ ja
□ nein
8. Sanitärtechnik, Trinkwasser
22 8.2 Einhaltung der Durchfluss­
Mengenbegrenzung bei WC- 
Spülung,Waschtischen und Duschen
□ ja
□ nein
23 8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen □ ja
□ nein
24 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder 
dezentral gern. Vorgaben
□ ja
□ nein
dezentral
25 8.5 Versickerungsflächen für Hof- und 
Wegentwässerung vorgesehen, 
Dachbegrünung geprüft?
□ ja
□ nein
nicht KG 400
9. Elektrotechnik
26 9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel- 
/Planwerte der install.Beleuchtung je 
Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel-
□ Ja
□ nein
Zielwert / installierter Wert / Grenzwert:
/ / W/m2
/Grenz-Zinstallierter Wert)
2Z 9.7 Beschreibung Grundkonzept für die 
Steuerung der Beleuchtung 
einschließlich Funktionsschema
□ ja
□ nein IM u/t /l#
28 9.8 werden Präsenzmelder der
Beleuchtung auch für RLT Anlagen 
genutzt
□ ja
□ nein
29 9.10 Leistungsmessung für Gesamt­
anschlusswert > 30kW
□ ja
[3 nein
230821_BRR_T0HR_TEN_Energiecheckliste.xisx

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 3/3
Energie-Checkliste
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse:
BBR Neubau des Rathaus Rodenkirchen Hauptstraße 85, 50996 Köln
Ifd. 
Nr. Kap. Thema liegt vor Anmerkung
10. Photovoltaik
30 10.1 Ist Dachfläche für PV-Anlage 
geeignet? Verschattungsfreie Fläche 
in m2. Flachdach/ Schrägdach mit 
Neigungswinkel
□ ja
□ nein
Auf den Dachflächen des fünfgeschossigen und des 
dreigeschossigen Gebäudeteils wird eine PV-Anlage (nach dem 
akuteilen Stand der Technik) mit 90,3kWp ausgeführt.
31 10.1 Installation der PV-Anlage durch 
AG/Gebäudewirtschaft
□ ja
I | nein
32 10.1 Kombination PV-Anlage mit 
Dachbegrünung?
□ ja
□ nein
33 10.1 Batteriespeichervorgesehen □ ja
□ nein
34 10.2 Anforderungen Eigenerzeug­
ungsanlagen werden eingehalten
□ ja
□ nein
11. Konzeption Energiezähler
35 11.1 Konzeption Energiezähler
It. Leitlinien, Datenfernübertragung 
zum Versorgungsnetz gemäß 
TAB des EVU
□ ja
□ nein
36 11.2 Konzeption Energiezähler 
(Unterzähler) It. Leitlinien, Anschluss 
an GA (ASP) mit M-Bus
□ ja
□ nein
Planungsstand (Datum): Vorlage für:
□ Vorplanung □ Weiterplanungsbeschluss
□ Entwurfsplanung Baubeschluss
Stand Abgabe LPH3 21.08.2023
□ Sonstiges
H
Kommentar 264/1 -
Datum/Unterschrift Projektleitung 'naflement
Wiedervorlage bis:
230821_BRR_TOHR_TEN_Energiecheckliste.xlsx

Anlage 8 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.03.2024

5611 Zeichen

Anlage 8 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 10.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 11.03.2024  
öffentlich 
9.2.1 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - 
Baubeschluss 
2924/2023 
Der Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit Tagesordnungspunkten 
10.2.1 Verkehrsgutachten zum Bezirksrathaus Rodenkirchen 
3779/2023 
10.2.2 Sachstand zum Bezirksrathaus Rodenkirchen, Stand 4. Januar 2024 
0007/2024 
 
behandelt. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt für die Präsentation, welche der Vorlage 
beigefügt wird. 
Es wird auf den Inhalt der Vorlage 2924/2023 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, 
Hauptstraße 85, 50996 Köln – Baubeschluss verwiesen: 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=117273 
 
Die CDU-Fraktion hat zu Ziffer 6 Beratungsbedarf angemeldet und bittet um  
Vertagung der Ziffer 6. 
1. Beschluss:  
 
Die Ziffer 6 wird aufgrund Beratungsbedarf zurückgestellt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim-
men der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender gegen die Stimmen 
der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau abgelehnt. 
(nicht anwesend: Herr Giesen)

Sodann lässt Frau Sandow über die Beschlussvorlage Ziffer 1 – 5 abstimmen. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu  
fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der  
Planung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für 
Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus 
Rodenkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver-
kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter 
Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 
21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän-
zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 
Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. 
Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 
% Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt.  
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe 
Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden 
muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale 
Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General-
unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 
8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 
9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni-
gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- 
und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie 
die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. 
Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung 
für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene-
ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene-
ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli-
che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub-
unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer-
den.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech-
nungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech-
nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir-
chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen 
Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu 
einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der CDU -Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Giesen, Herr Hertel)

Zusätzliche Option (Alternative): 
 
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat-
haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem-
porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung 
einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge-
bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der 
Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal-
tigkeitsaspekte).  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 
Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor-
hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der 
Stadt Köln bereitzustellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim-
men der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender 
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau  
zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Giesen, Herr Hertel)

Anlage 12 Vorabauszug Rat 21.03.2024

3390 Zeichen

Anlage 12 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 25.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 
21.03.2024  
öffentlich 
10.7 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln  
Baubeschluss 
2924/2023 
Beschluss über die Beschlusspunkte 1-5 der Vorlage und den Verweis des Be-
schlusspunktes 6 zur erneuten Beratung in die Fachausschüsse:  
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung 
in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten 
und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen in-
klusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zu-
gang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der 
Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis 
der qualifizierten Kostenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 
Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen 
(KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen 
nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag 
(rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 
Mio. Euro brutto) berücksichtigt.  
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr-
scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale 
Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalun-
ternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 
(Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 
(Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung 
und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tief-
bauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstel-
lung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird 
mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung für die Ausfüh-
rungsphase 2 eingeholt.

3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen General-
unternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalun-
ternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risi-
ken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunterneh-
merausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städti-
schen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Miet-
zahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik 
und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist 
über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse 
werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren 
Zeitpunkt herbeigeführt. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

Anlage 1b - Nachhaltigkeitsaspekte im Projekt

9249 Zeichen

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Nachhaltigkeit im Projekt BRR
Entwurfsplanung LPH3 
Anlage 1c

Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
2
Technische 
GebäudeausrüstungGebäudeausstattung
Konstruktion +Gebäudehülle
Glasanteil ca. 60%
(Passivhausbauweise)
geringe Wärmebrücken 
(Passivhausbauweise)
Hoher Dämmstandard
(Passivhausbauweise)
Solare Gewinne durch große 
Öffnungen an der Südfassade
extensive Dachbegrünung
angestrebt:
Recycling-Beton als
Fassadenbekleidung
Skelettbau 
(ressourcenschonend)
flexibler Grundrissaufbau
E-Autoladestationen
vorgerüstet, 21 Stellplätze mit 
Leerrohrer zur späteren Nach-
rüstung vorgesehen
Infrastruktur für 24 E-Bike 
Ladespinte vorgerüstet
weiteres Potential:
Recycling-Beton für 
Tragkonstruktion
Energieeffiziente Lüftung
Wärmerückgewinnung
Eisspeicher
Wärmepumpe
PV-Anlage (beide Dächer)
Verschattung durch 
Sonnenschutz
Betonkerntemperierung
Monovalenzbetrieb 
(Verzicht auf Gas)
adiabate Kühlung
Freiflächen
Vorplatz mit möglicher 
Marktnutzung und
Aufenthaltsqualität
autofrei
Option zum Baubeschluss:
Erweiterung Freiflächen 
Flurstücke 2462 zur 
Ausbildung von mehr Grün- 
und Retentionsflächen

Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
3
Passivhausbauweise:
-  Gemäß Auslobung zum Wettbewerb ist der Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen in 
  Passivhausbauweise nach den Energieleitlinien der Stadt Köln Stand 2021 zu errichten. 
 Es findet zudem eine Bilanzierung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) statt.
-  Besonders Beachtung finden folgende Faktoren: 
 a) Heizenergiebedarf:
     geringe Wärmebrücken, ein hoher Dämmstandard, Lüftung mit hoher Wärmerückgewinnung, 
     hohe Luftdichtheit und die Nutzung passiver,solarer Gewinne in der Heizperiode 
 b) Primärenergiebedarf:
      ein möglichst hoher Anteil an regenerativen Energien und eine hohe Energieeffizienz der 
     Verbraucher (z.B. Beleuchtung, Equipment)
 
-  Zur Erfüllung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ist der Fensterflächen-
 anteil auf ca. 60% begrenzt, um den Energieeintrag durch Sonnenlicht zu reduzieren. 
Extensive Dachbegrünung:
-  Eine extensive Dachbegrünung trägt u.a. zur Verbesserung des Stadtklimas bei und ist in    
 Kombination mit einer PV Anlage möglich. Dafür werden in der Regel niedrigwüchsige Pflanzen, wie   
 eine Sedum-Moos-Kräuter/Gräser-Vegetation gewählt. Die extensive Begrünung ist im Rahmen der   
  Instandhaltung begehbar. Die geschlossene Vegetationsdecke dient in erster Linie als ökologischer      
  Ausgleich überbauter und stark versiegelter Räume in Ballungsgebieten.
-   Die extensive Begrünung kommt hier auf dem Dach des dreigeschossigen Gebäudeteils und auf   
 dem Dach des Verkehrsbauwerks zum Einsatz. 
 
Gebäudehülle

Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
4
Recycling-Beton als Fassadenbekleidung:
- Im Sinne der Wiederverwertung von Baustoffen nach dem „cradle to cradle“-Prinzip 
 kann ein Teil des Beton-Abbruchmaterials des Bestandsgebäudes in der Fassaden-
 bekleidung des neuen Bezirksrathauses wieder verwendet werden.
  Als Recyclingbeton kann nach EN 206-1 ein Beton bezeichnet werden, dessen Zuschlag 
 zu mindestens 13 % aus Recyclingmaterial in Form von Betongranulat oder 
 Mischabbruchgranulat besteht. 
- Eine vorgehängte Fassadenbekleidung ermöglicht später eine sortenreine Trennung, so dass 
 die Baustoffe wiederverwendet werden können.
Recycling-Beton für Tragkonstruktion und Gründung (weiteres Potential):
-  Der umfassende Einsatz von Recycling-Beton, nach Möglichkeit für die gesamte Tragkonstruktion,   
    bzw.  Teilbereiche des Tragwerks, sowie Sauberkeitsschicht, etc. 
- Als Ziel kann hier der Einsatz von 40-70% Recyclingbetonanteil angestrebt werden.  
Gebäudehülle

Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
5
Skelettbau:
-  Das geplante Bezirksrathaus ist in der Skelettbauweise konstruiert, wobei es sich durch die
 meist direkte vertikale Lastabtragung um eine konstruktionseffiziente Bauweise handelt. 
 Zudem ist sie durch den geringeren Materialeinsatz innerhalb der Tragkonstruktion 
 ressourcenschonender.
Flexibler Grundrissaufbau:
-  Die Skelettbauweise ermöglicht eine hohe Flexibilität in der Grundriss- und Fassaden-
 gestaltung . Das Gebäude kann hierdurch gut auf zukünftige Gegebenheiten reagieren. 
- Neben einer geschlossenen Grundrisszonierung lässt die Skelettbau-Tragkonstruktion 
 ebenso eine offene Raumaufteilung zu. So können z.B. einzelne Etagen mit einer 
 geschlossenen Bürostruktur zu einem offenen Co-Working Bereich umgebaut werden.
- Die vorgehängte Fassade ermöglicht eine Umgestaltung bei gleichzeitigem Erhalt der 
 Tragstruktur, wodurch das Gebäude auf mögliche, zukünftige Nutzungsänderungen reagieren könnte.
Stellplätze für E-Mobilität:
- Für 21 Stellplätze werden in der Tiefgarage Leerrohre zur späteren Nachrüstung der E-Ladestationen 
 vorgesehen. 
- Im Fahrradraum im Untergeschoss der Rathauses als auch in der Tiefgarage ist die Infrastruktur für   
  jeweils 12 Ladestationen für E-Bikes vorgerüstet.
Gebäudeausstattung
Konstruktion +

Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
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Nachhaltigkeitsaspekte
6
Energieeffiziente Lüftung:
-  Die Planung der masch. Lüftung folgt hygienischen, sowie energetischen Richtlinien und 
 obliegt den Forderungen der Bau- und Qualitätsbeschreibung: Aus hygienischen und energetischen 
 Gründen sind alle raumlufttechnischen Anlagen des vorliegenden Projekts als 100-prozentige 
 Außenluftanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (min. 75%) mit Multi-KV System konzipiert.
- Die Auslegung der RLT-Anlagen erfolgt nach den geltenden DIN-Normen und VDI- bzw. 
 VDERichtlinien, sowie der Arbeitsstätten-Richtlinie. Bezüglich der energetischen Kennwerte  
 wurde die Ökodesign-Richtlinie 2018 zugrunde gelegt.
Heizung + Kühlung mit hohem Autarkiegrad:
-  Die Beheizung und Kühlung kann im Wesentlichen über einen im Erdreich versenkten saisonalen 
 Eisspeicher in Kombination mit einer Wärmepumpe und einem Solarkollektor zur Regeneration 
 erfolgen. Das Energiedesign der Heizung und Kälte forciert neben der thermischen Behaglichkeit einen 
 hohen Autarkiegrad von ca. 69% bezogen auf die Verbräuche von Lüftung und Kühlung.  
 Die Abhängigkeit von externer Energieinanspruchnahme wird damit reduziert.
Fossilfreie Energieversorgung:
-  Durch die Entscheidung den Gasbrennwertkessel zur Deckung des Wärmebedarfs durch einen Elektro-
 heizkessel zu ersetzen, funktioniert das Gebäude unabhängig von der fossilen Energieversorgung. 
 Eine bivalente Betriebsweise bleibt weiterhin bestehen. Die Grundlastabdeckung der Heizung erfolgt 
 über den Eisspeicher und die Spitzenlastabdeckung über einen Elektroheizkessel. Der Eisenergiespeicher 
 und die Wärmepumpe versorgen zu ca. 95 % der Betriebszeit das Gebäude mit der erforderlichen Wärme. 
 In der kleinen Restbetriebszeit erfolgt die Zuheizung über Strom (PV-Anlage oder Netzbezug).
Photovoltaik Anlage auf den Gebäudedachflächen:
- Der Einsatz der Photovoltaik Anlage folgt einerseits dem GEG und ermöglicht die vorrangige
 Stromversorgung der Wärmepumpe und zum anderen kann gemeinsam mit dem Eisspeicher 
 der Autarkiegrad erhöht und somit die Abhängigkeit von externen Erzeugungsquellen (Strom, 
 Wärme, Kälte) reduziert werden. 
-  Vor dem Hintergrund der derzeitigen globalen Situation und dem volkswirtschaftlich erklärten Ziel
 der dezentralen Energieerzeugung wurde entschieden, dass die PV-Anlage auf beiden Dachflächen 
 geplant wird. 
Technische 
Gebäudeausrüstung

Neubau Bezirksrathaus in Köln-Rodenkirchen
Nachhaltigkeit | 10.2023 | LPH3
Nachhaltigkeitsaspekte
7
Freiflächen
Rathausvorplatz:
-  Zentraler Punkt des Entwurfs ist die Hinführung der Bürger über den Rathausvorplatz in das
 Rathausgebäude. Verstärkt wird diese städtebauliche Geste mittels Platzbelag und einer, sich 
 auf der rechten Seite befindenden Baumreihe. Da sich der Vorplatz über die Tiefgarage erstreckt, 
 werden die Bäume, wie im Wettbewerb bereits ausgelobt, in Hochbeeten vorgesehen.
  
- Die schattenspendenden Bäume bieten hier in Kombination mit den angrenzenden 
  Sitzgelegenheiten eine angenehme Möglichkeit zum Verweilen.
- Die aus der Auslobung hervorgehenden Anforderungen an eine autofreie und flexible 
 Vorplatznutzung, sowie u.a. der Möglichkeit regelmäßig Marktveranstaltungen stattfinden 
 zu lassen, erfordern ein robustes, versiegeltes Oberflächenmaterial. Gleichzeitig sind in Bezug 
 auf die Platzmöblierung entsprechende Verkehrs- und Abstellflächen für die u.a die Feuerwehr 
  und die Marktfahrzeuge zu berücksichtigen.
Freianlagenerweiterung, Flurstück 2462 (optional)
- Eine temporäre Grünraumplanung würde sich auf dem Flurstück 2462 anbieten.
  Mit einer wassergebundenen Wegedecke, schattenspendender Bepflanzung und die Ausbildung 
 von Retentionsmulden zur Regenwasserrückhaltung könnte mehr unversiegelte Fläche mit hoher
 Aufenthaltsqualität im Bereich des neuen Rathauses entstehen und zudem den Gedanken der 
 Rheinpassage unterstützen.

Anlage 11, Auszug Finanzausschuss 18.03.2024

4279 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 19.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 18.03.2024  
öffentlich 
10.6 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - 
Baubeschluss 
2924/2023 
 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen und den Ziffern 1 
bis 5 zuzustimmen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla-
nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver-
kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter 
Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 
21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän-
zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 
Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. 
Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 
% Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt.  
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe 
Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden 
muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale 
Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General-
unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 
8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 
9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni-
gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch-

und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie 
die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. 
Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung 
für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene-
ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene-
ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli-
che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub-
unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer-
den.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech-
nungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech-
nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir-
chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen 
Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu 
einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt.  
 
Der Finanzausschuss schließt sich dem Votum des Betriebsausschusses Gebäude-
wirtschaft an und stellt den Beschluss über Ziffer 6 zurück . 
 
Zusätzliche Option (Alternative): 
 
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat-
haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem-
porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung 
einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge-
bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der 
Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal-
tigkeitsaspekte).  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 
Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor-
hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der 
Stadt Köln bereitzustellen. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

20923 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2924/2023 
Freigabedatum 
02.02.2024 / 25.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - Baubeschluss
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in 
Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Rodenkirchen inklusive 
der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Verkehrsbauwerk“ (Zugang zur Tief-
garage von der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle) auf der Grundlage der vor-
gelegten Entwurfsplanung vom 21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kos-
tenberechnung mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne 
Rückbau). Ergänzend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von 
rund 57,5 Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 
Mio. Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 % 
Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. 
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr-
scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale Leis-
tungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein Generalunterneh-
men für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 8 (Objektüber-
wachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) 
beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleunigung und im Sinne der Wirt-
schaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- und Tiefbauunternehmen beauftragt, 
welches den Abbruch unterirdisch sowie die Erstellung der Baugrube und den Verbau 
für den Ersatzneubau leisten soll. Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig 
eine Teilbaugenehmigung für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 
11.03.2024 
29.04.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 
nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 
11.03.2024 
29.04.2024 
Finanzausschuss 
nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 
18.03.2024 
06.05.2024 
Rat 
nur zu Ziffer 6 des Beschlussvorschlags 
21.03.2024 
16.05.2024

2 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Generalunter-
nehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Generalunterneh-
mer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtliche Risiken (Preis-
änderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Subunternehmerausfälle, et 
cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten werden.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haus-
halt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach 
Maßgabe des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientechnik und 
Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist über den 
städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse werden unter 
Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt herbei-
geführt. 
 
Zusätzliche Option (Alternative): 
 
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer temporären Freian-
lage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung einer innerstädtischen 
Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsgebäudes an der Oststraße 12 wird 
dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der Unterstützung der Offensive Starkregen-
prävention vom 06.09.2021 (Nachhaltigkeitsaspekte). 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 Mio. Euro 
brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvorhergesehenes in 
den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der Stadt Köln bereitzustel-
len.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen  siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der 
eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Dem entgegen wirkt das Nachhaltigkeitskonzept: Es wird unter anderem angestrebt, Betonre-
cycling in der Fassade und –falls möglich- auch an anderen Stellen einzusetzen.  
Auf Dachflächen soll eine extensive Begrünung und eine Photovoltaikanlage umgesetzt wer-
den. Solarkollektoren betreiben die Wärmepumpe. 
Das Neubauvorhaben kommt ohne fossile Brennstoffe aus. 
Eine Lebenszyklusanalyse (LCA) wird im Projekt erbracht.  
 
Begründung: 
Historie 
 
Seit 2007 wurden für das Bezirksrathaus Rodenkirchen Vergleiche zur Sanierung oder Neu-
bau des Gebäudes angestellt und Investorenmodelle geprüft (Beschluss-Nummer 4946/2007). 
Im Jahr 2009 erfolgte ein städtebaulicher Wettbewerb zur Auslotung der hochbaulichen Mög-
lichkeiten auf dem Planungsgebiet. 
Mit Beschluss vom 27. April 2012 (Vorlagen-Nummer 1273/2012) beauftragte der Rat die Ver-
waltung mit der Planung eines Ersatzneubaus inklusive Abbruch für das Bezirksrathaus Ro-

4 
denkirchen an gleicher Stelle. Nach Abschluss des nichtoffenen hochbaulichen und freiraum-
planerischen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 erfolgte die Auslobung im Jahr 2018. 
Im Jahr 2020 erfolgte die Beauftragung an den Generalplaner für die Abbruchplanung, den 
Neubau mit eingeschossiger Tiefgarage und Freianlagenplanung (Leistungsphasen LPH 1 bis 
LPH 4 sowie LPH 6 und LPH 7). Die Vergabe aus der funktionalen Leistungsbeschreibung 
sollte an einen Unternehmer erfolgen. Zum Auftrag an den Generalplaner gehört auch die Pla-
nung einer städtebaulichen Entwurfsplanung im Maßstab bis 1:500 (LPH 1 bis LPH 3) als „Vi-
sionsplanung“. 
Mit Beschluss vom 3. Februar 2022 (Vorlagen-Nummer 3890/2021) wurde der Abriss des Be-
standsgebäudes bereits vorgezogen. 
Der Planungsbeschluss aus 2012 ist Basis dieser Baubeschlussvorlage. 
 
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des Bestandsbaus zur Realisierung des Ersatzneu-
baus an gleicher Stelle. Bereits vor Auftrag an den Generalunternehmer war bekannt, dass 
das Gebäude schadstoffbelastet ist und nicht mehr den Anforderungen an ein barrierefreies, 
modernes Verwaltungsgebäude entspricht. Neben dem Verwaltungs-Neubau in Anlehnung an 
die Passivhausbauweise für 140 bis 160 Beschäftigte zuzüglich Reserve mit bis zu 180 mögli-
chen Arbeitsplätzen inklusive Kundenzentrum erfolgt die autofreie Neugestaltung der Freianla-
gen um den Standort auf projektierter Fläche. Zum Neubau gehört eine eingeschossige Tief-
garage mit circa 63 PKW-Stellplätzen, 6 Motorrollerstellplätzen, 35 Fahrradstellplätzen im Be-
schäftigtenkeller und 28 Stellplätzen für Räder oder Lastenräder oberirdisch, mit neu ausge-
richteter Tiefgaragenzufahrt zur Oststraße. 
Das Projekt wird als BIM-Pilotprojekt über alle Leistungsphasen erfasst. Die BIM-Methodik un-
terstützt die Planung, dient der Kollisionsprüfung in der Planung, ist Basis der Lebenszyk-
lusanalyse, der Massenermittlung und Kalkulationsgrundlage für Ausschreibungen und Kos-
tenberechnung. Sie soll das Betreiber-Management erleichtern. 
Der Neubau soll die Anforderungen an ein modernes Verwaltungsgebäude erfüllen und barrie-
refrei sein. Die Stahlbetonskelettbauweise ermöglicht eine flexible Nutzung. Die Planung bie-
tet einen reduzierten Aufwand zur Umstellung von der Zellenbürostruktur auf eine Multi-Space 
Variante. Im Gebäude wird auch eine Unisex-WC-Anlage eingeplant. Der Sitzungssaal wird 
auf Basis einer Medienplanung nach dem Stand der Technik und in Abstimmung mit den Nut-
zerdienststellen ausgestattet. 
Die Außenanlagen verfolgen das ausgelobte städtebauliche Planungsziel der „Rheinpassage“ 
von der Hauptstraße entlang des Neubaus bis zum Rhein. Die Planung umfasst ein Erschlie-
ßungsbauwerk an der Hauptstraße mit integrierter Bushaltestelle als direkten Zugang zur Tief-
garage. Die Taxistellplätze sind gebäudenah umgezogen und entfallen nicht. Die Tiefgaragen-
planung ist so konzipiert, dass ein Betrieb durch Externe möglich wäre. Die Infrastruktur für E-
Mobilität für PKW (maximal 21 Stück) und Fahrräder (Ladespinde) wird vorbereitet. Die La-
destationen selbst sind nicht Gegenstand der Realisierung. Hinter dem Rathaus wird ein „Nut-
zergarten“ errichtet zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Der Zugang zur Gartenfläche ist 
durch Toranlagen beschränkt. Flucht- und Rettungswege werden dadurch nicht eingeschränkt 
und mit der Nachbarschaft geregelt. 
Wie gefordert ist der Vorplatz autofrei und hält Versorgungsleitungen für Veranstaltungen vor. 
Nur die Feuerwehr, die Müllabfuhr und notwendiger Anlieferverkehr können den Vorplatz um-
fahren. Die Zufahrtsmöglichkeit wird durch steckbare Poller geregelt. Vier Schatten spen-
dende Bäume in Hochbeeten werden gemäß Wettbewerbsentwurf auf der Tiefgarage in einer 
Achse platziert und lassen gleichzeitig Raum für Veranstaltungen.  
Das Brandschutzkonzept wurde mit der Feuerwehr Köln abgestimmt. Die weitere Prüfung er-
folgt bei Einholung der Baugenehmigung. 
 
Option – temporäre Grünraumplanung 
 
Ein Teil der Abbruchmaßnahme erfolgt auf dem Flurstück 2462. Das Flurstück ist für die Rea-
lisierung des Neubaus gemäß Wettbewerb nicht projektiert und von dem Neubau nicht betrof-
fen. Die Verwaltung schlägt wegen der exponierten Lage und zur Erweiterung der Freianlagen 
für die Öffentlichkeit vor, auf dem Flurstück eine temporäre Grünraumgestaltung gemäß An-
lage 2 umzusetzen. Die Grünraumlösung gilt als temporär, um der visionären städtebaulichen

5 
Entwicklung Freiraum zu lassen. Die Statik des Neubaus berücksichtigt bereits einen mögli-
chen Durchbruch zum angrenzenden Flurstück als Erweiterung der Tiefgarage mit geleichzei-
tiger Nutzung derselben Tiefgaragenzufahrt. 
 
Chancen und Risiken (exemplarisch) 
 
Das Bauvorhaben ist, über seine städtebauliche Komplexität und das Energiekonzept hinaus, 
anspruchsvoll.  
- Innenstadtlage: Das Rodenkirchener Stadtzentrum ist eng, hochfrequentiert, und der Vor-
platz steht den Kölner Bürgerinnen und Bürgern für diverse Veranstaltungen (Märkte et 
cetera) zur Verfügung. Das Bauvorhaben grenzt an die direkte Nachbarschaft und Einkaufs-
straße und bedarf deshalb einer aufwändigen und eng abgestimmten Verkehrslenkungs-, Ter-
min- und Nachbarschaftsplanung. Die Baustelleinrichtung wird sich phasenweise verändern, 
um den Standort in einem vertretbaren Rahmen zu belasten. Flucht- und Rettungswege sind 
dabei zu gewährleisten.  
- Verkehrskonzepte im direkten Zusammenhang des Bauvorhabens werden durch und in Zu-
sammenarbeit mit dem Amt für Mobilitätsentwicklung und einem extern beauftragten Ver-
kehrsgutachter geprüft und beantwortet (Vorlagen-Nummer AN/0496/2018). 
- Gründungskonzept: Die Nachbarschaftsbebauung grenzt dicht an den Neubau mit Tiefga-
rage. Das Bauvorhaben befindet sich in der Hochwasserschutzzone III.  
- Die Kampfmittelräumung und Denkmalpflege werden in die Abwicklung der Tiefbaumaßnah-
men eingebunden. Funde sind möglich. 
- Die öffentliche Beleuchtung wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement und der Rhein-
Energie abgestimmt, durch diese geprüft und freigegeben. 
- Die temporäre Grünraumfläche bietet die Chance für mehr Aufenthaltsqualität und Grün in 
der Innenstadtlage von Rodenkirchen und rahmt die „Rheinpassage“. 
- Der Risikozuschlag wurde in Anlage 5 aufgelistet und bewertet.  
 
Umsetzung Energieleitlinien 
 
Die Energieleitlinien der Stadt Köln sind Gegenstand der Planung. Die Energie-Checkliste 
liegt als Anlage 4 bei. 
 
Barrierefreiheit 
 
Das Gebäude wird barrierefrei geplant und errichtet. 
Der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat wurden die Entwurfs-
planung und das Konzept vorgestellt und fanden Zustimmung. 
 
Raumprogramm 
 
Das Raumprogramm wurde im Zuge der Vorplanung (LPH 2) und der Entwurfsplanung (LPH 
3) fortgeschrieben und mit dem Zentralen Raummanagement (ZRM) und den Nutzerdienst-
stellen abgestimmt. 
 
Kostenentwicklung 
 
Der Beschluss 4946/2007 aus dem Jahr 2007 basiert auf Leistungsphase Null (Projektent-
wicklung). Dem Beschluss wurde eine nicht weiter indizierte grobe Kostenindikation von 
rund 18,2 Mio. Euro aus dem Jahr 2002 hinterlegt. Die Berechnung aus dem Jahr 2002 wurde 
auf der Grundlage einer groben Schätzung zum damaligen Anforderungsbedarf über BRI 
(Brutto-Raum-Inhalt = umbauter Raum) mit 32.709 cbm vorgenommen. Die rund 18,2 Mio. 
Euro beinhalten Kosten für das Bauwerk (Kostengruppe (KG) 300) und der technischen Anla-
gen (KG 400) als wesentliche Kostenbestandteile. Für die Außenanlagen (KG 500 mit 3 %) 
und die Baunebenkosten (Honorare, Gebühren, et cetera = KG 700 mit 20 %) wurde die Kos-
tenannahme mit seiner Zeit dem Architekten bekannten zusätzlichen Prozentsätzen hochge-
rechnet. 
 
Die hier vorliegende aktuelle Baubeschluss-Vorlage zur Leistungsphase 3 basiert auf einer 
Fortschreibung des ausgelobten Wettbewerbsentwurfs aus 2018 als Entwurfsplanung. Der

6 
Generalplaner hat einen BRI von 35.588 cbm für den Ersatzneubau ermittelt. Zur Kostenbe-
rechnung wurden die Kostengruppen 300 bis 700 gemäß DIN 276 sach- und fachgerecht er-
mittelt und durch den Projektsteurer geprüft. Der gesamte Beschluss-Wert läge bei rund 
78,72 Mio. Euro brutto ohne die bereits beschlossene Rückbaumaßnahme. 
 
Zum Beschluss-Wert gehört der Ersatzneubau mit eingeschossiger Tiefgarage, der neuen 
Position der Tiefgagenerschließung in Richtung Oststraße, die Berücksichtigung der Entwick-
lungen an den Stand der Qualitätsanforderungen und Standards für ein modernes Ver-
waltungsgebäude mit einem umfangreichen Nachhaltigkeitskonzept. Darüber hinaus bietet 
die Beschluss-Vorlage eine Alternative, die „Grünraum Option“ an. Die Entwurfsplanung des 
Ersatzneubaus und die dazugehörige Umgestaltung der Freianlagen greifen die ausgelobten 
Wettbewerbsziele auf und schreiben diese fort. 
Dementsprechend wurde die Kubatur des Gebäudes erweitert und optimiert. Dies erfolgte 
zum einen zur Erfüllung des Raumprogrammes und zur Deckung des Mehrbedarfs an Flä-
chen für die Technik. Zum anderen wurden die Ausstattungsanforderungen für ein modernes 
und flexibles Verwaltungsgebäude berücksichtigt und zeigen einen Mehrwehrt in der Entwick-
lung von 2002 wie auch 2018 zu heute. Zudem werden Kosten für höhere Energiestandards 
auf Basis eines effektiven Nachhaltigkeitskonzeptes sowie Barrierefreiheit im gesamten 
Gebäude beschlossen. Die Beschlusslage weist eine Entwicklung und einen Mehrwert auf. 
Die Medientechnik für einen modernen Sitzungssaal ist in der KG 600 berücksichtigt. 
Um die Neugestaltung rund um den Ersatzneubau zu einem städtebaulichen Gesamtbild zu 
fassen, wurden zusätzliche Flurstücke bei der Außenanlagenplanung und Berechnung 
(KG 500) berücksichtigt. Hier bietet der Entwurf über die notwendigen Fahrradstellplätze hin-
aus 20 weitere, öffentliche Fahrradstellplätze an. Der Neubauentwurf sieht Dachbegrü-
nung auf Dachflächen vor. Durch die Abbruchmaßnahme entsteht auf dem angrenzenden 
Flurstück eine Brachfläche. Als städtebaulichen Mehrwert bietet die Beschluss-Vorlage eine 
zusätzliche Option an: eine temporäre Lösung für mehr Grün in den Städten zum Beispiel zur 
Regenwasserrückhaltung. Zum Nachhaltigkeitskonzept des Ersatzneubaus gehört ebenso, 
dass die Entwurfsplanung in Anlehnung an die Passivhausbauweise erfolgte. Die Skelett-
bauweise ist ressourcenschonend und bietet einen flexiblen Grundrissaufbau für Zellenbüros 
(Realisierung) oder auch die Möglichkeit zum Umbau in ein Multi-Space-Konzept. Für die Fas-
sade ist Recycling-Beton und für die Tiefgarage ist eine Infrastruktur für Mobilitätsangebote 
eingeplant. Auf den Gebäudedachflächen werden Photovoltaik-Anlagen errichtet zur Strom-
versorgung. Es ist gelungen, den Verwaltungsbau mit fossilfreier Energieversorgung zu pla-
nen. 
 
 
Finanzierung 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen 
an die Gebäudewirtschaft.  
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der nutzenden Dienststelle abgerechnet.  
 
Aus der Errichtung des Neubaus ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die 
Sparte „Verwaltungsgebäude“ eine jährliche Haushaltsbelastung von rund 4,05 Mio. Euro zu-
züglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 0,66 Mio. Euro jährlich.  
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 2,51 Mio. Euro (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkos-
ten) auf das Bezirksrathaus Rodenkirchen. Die restlichen Mehraufwendungen werden im 
Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der Sparte „Verwal-
tungsgebäude“ abgebildet. Der Haushaltsbelastung durch den Neubau steht eine Entlastung

7 
durch den Wegfall der bisherigen Miete für das Bestandsgebäude (inklusive Nebenkosten; 
jährlich rund 1,16 Mio. Euro). und der Kosten der beiden Interimsanmietungen (Pacht inklu-
sive Nebenkosten und anteiligen Kosten der Herrichtung; jährlich rund 1,64 Mio. Euro) gegen-
über. 
 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für den Zentralansatz der Mieten inklusive Neben-
kosten werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 ab dem Haushaltsjahr 
2027 vom Zentralen Raummanagement in der erforderlichen Höhe berücksichtigt. 
 
Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung der Kostengruppe 600 (Möblierung, Medien-
technik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkirchen ist ab 
dem Jahr 2026 vorgesehen und über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erfor-
derlichen Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu ei-
nem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. 
 
Termine 
 
Der Terminplan zur Leistungsphase 3 vom 29.08.2023 sieht einen Baubeginn für die Projekt-
ausführungsphase 2 „Abbruch unterirdisch mit Baugrube“ ab dem 2. Halbjahr 2024 vor und für 
den Neubau im 1. Halbjahr 2025. Die Inbetriebnahme des Neubaus (nach Baufertigstellung 
und technischer Inbetriebnahme) könnte ab 1. Halbjahr 2027 erfolgen. Für die Inbetriebnahme 
zur Übergabe an die Nutzer wird von circa sechs Monaten ausgegangen.  
 
Es handelt sich um die Fortführung einer bereits laufenden Maßnahme. Es wurde bereits ein 
Vertrag mit dem ausgelobten Generalplaner abgeschlossen. Ein erster Abbruchunternehmer 
zur Projektausführungsphase 1 ist beauftragt. Die Vorbereitung der Ausschreibung für den 
zweiten Abbruchunternehmer befindet sich in Bearbeitung. 
 
Anlagen 
Anlage 1a –Präsentation des Generalplaners zur Entwurfsplanung vom 21.08.2023 
Anlage 1b – Nachhaltigkeitskonzept des Generalplaners 
Anlage 2 – Option für die Alternative Grünraumplanung 
Anlage 3.1 – Kostenberechnung ohne Option Grünraum 
Anlage 3.2 – Kostenberechnung mit Option Grünraum 
Anlage 4 – Energie-Checkliste  
Anlage 5 – Risikobetrachtung 
Anlage 6 – aktualisierte Präsentation zur Entwurfsplanung 
Anlage 7 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (wird bis zur ersten Sitzung des Sit-
zungslaufes nachgereicht)

Anlage 1a - Präsentation Entwurfsplanung vom 21-08-2023

32514 Zeichen

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Entwurfsplanung LP3 
Oktober 2023
Anlage 1b

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
2
Städtebauliche Einordnung

geplander Neubau im Kontext | o.M. | Luftbild
Hauptstraße
Hauptstraße
Oststraße
Barbarastraße
geplanter Neubau
Spielplatz
Sommershof Köln
Rewe Center
geplanter Rathausvorplatz
inkl. Tiefgarage
Parkplatz
Rheinpassage
Walter-Rathenau-Straße
ca. 23.00 m
Umriss Bestand
ca. 30.00 m
Bezirksrathaus Rodenkirchen
geplanter Neubau
HauptstraßeRathausvorplatz
inkl. Tiefgarage
ca.+12.00 m ca.+10.30 m
ca.+23.00 m
ca.+8.00 m
ca +4.00 m
ca.+17.50 m
ca. 59,45 m üNHN
ca. 61,15m üNHN
ca. 53,15 m üNHN
ca. 72,15 m üNHN
ca. 66,65 m üNHN
ca. 56,00 m üNHN
+0 .00 m
49,15 m üNHN
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
3

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
4
Übersicht
Entwurfsplanung LP3

V
I
I I I
T G  E i n f a h r t1 5  %  S t e i g u n g
R a t h a u s v o r p l a t z
B u s h a l t e s t e l l e
H a u p t s t r a ße
Oststraße
S p i e l p l a t z
3 9 2 3 4 0
4 0 8
5 0 72 6 9 5
2 4 4 6
2 6 9 6
2 4 6 2
2 5 8 7
2 8 3 4
1 3 2 7
8 8 5
2 5 8 5
2 5 9 1
2 4 6 1
2 4 6 1 0
4 0 9 4 1 0
3 9 5
4 5 2
W
alther-Ratenau-Straße
Im
 Park
2 4 7 1
Rheinpassage
I
H a u p t e i n g a n g
Tiefgarage
2 7 0 1
5  %  S t e i g u n g
5  %  S t e i g u n g
N o t a u s g a n g
N o t a u s g a n g
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage,
 Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen 
verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten.
JSWD Architekten GmbH & Co. KG Maternusplatz 11 D-50996 Köln
Tel.:  +49 (0) 221 93 555 0-0 Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99
Generalplaner/ Architekt
Fachplaner
Projektsteuerung
Bauherr
Projekt
Hinweise
Datum
Maßstab
Format
Planbezeichnung
Leistungsphase
Freigabe
...................................................
.....
Datum, Unterschrift
Freigabe
...................................................
.....
Datum, Unterschrift
Freigabe
...................................................
.....
Datum, Unterschrift
Freigabe
...................................................
.....
Datum, Unterschrift
Weitergehende Detaillierungen sind der Fach- und Montageplanung zu entnehmen.
Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Bei Unstimmigk
eiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu inf
ormieren.
Alle Stahlbetonteile sind zu fasen: Fertigteile Fase = 6mm (Diagonale), Ortbeton Fase =
 15mm (Diagonale), im Bereich von Abdichtungen Fase
 = 30mm (Diagonale)
Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKF.
Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun
g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, 
der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme
n.
Tel.: Fax.:
Tel.: Fax.:
Tel.: Fax.:
±0.00 = 49.15 üNN A1
Abkürzungen
AK Außenkante AHD Abhangdecke AL Abluft BD Bodendurchbruch BS Bodenschlitz BRH BrüstungshöheBMZ Brandmeldezentrale BTB Bauteilblatt BTK Bauteilkatalog BW Brandwand F Fertig FK Fundamentkante
IK Innenkante i.L. Im Lichten LH Lichte Raumhöhe NA Notausgang OK Oberkante OL Oberlicht RA Rauchabzug RB Rohboden RBV Rohbodenversprung 
RD Rohdecke RDV Rohdeckenversprung FW Feuerwehraufzug
RDA Rauchschutz-Druck-Anl. RWA Rauchwärmeabzug
STG Steigungen UK Unterkante UZ Unterzug
ÜZ ÜberzugüNN über NormalnullVK Vorderkante WD Wanddurchbruch WS Wandschlitz ZL Zuluft DD Deckendurchbruch
fb feuerbeständige Wand fh feuerhemmende Wand fh-G feuerhemmende 
Brandschutzverglasung
BWQ Brandwandqualität BArd-A Wand Bauart rauchdicht 
aus nichtbrennbaren Stoffen
dT dichtschließender Abschluss dsT dicht- und selbstschließend rd rauchdichter Abschluss fh feuerhemmender, dicht-
abschließender Abschluss
fh-rd feuerhemmender, rauchdichter
Abschluss
E90 feuerbeständiger 
Fahrschachtabschluss
Planchronik
Anlegung
00.00.0000
dz
A1 (841x594)
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planinhalt_Nummer_Index_Planstatus
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planinhalt_Nummer_Index_Planstatus
A
A
B
B
F Frauenparkplatz e Stellplatz für Elektroauto R Rollerstellplatz
Sechtemer Straße 5 50968 Köln
1 : 500
12.06.2023 16:52:06
13.06.23
Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen
Lageplan (Geographischer Norden)
Ottoplatz 1 50679 Köln
Hauptstr.85
50996 Köln
Entwurfplanung
11020_00_B01_AR_3_001_LA_DA_001_0_P
11020_00_B01_AR_3_001_LA_DA_001_0_P
Index
Bemerkung
Datum
Name
Zugang TG
Einfahrt
TG
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
5
Eingang
Notausgang
Grundstücksgrenze
Notausgang
Tor
MA-Eingang
Zufahrt
TG 
Bushaltestelle
Rathausvorplatz
Rheinpassage
Lageplan Neubau          | o.M.| Zuwegungen & Erschließung Neubau

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
6
Eingang
Self-Service
Büro gr.
Wartezone
Hausmeister Post
Büro gr.
Büro gr. Büro gr.
Büro gr.
Büro gr.
VZ Amtsleiter
Amtsleiter
Windfang
Leitung
Tresor K
Back office
Kasse
Infotheke
Büro kl.
Co-Working I
Personal
Büro DBZ
Pförtner
Multifunktionszone
WC H
WC D
WC H Be
Prüfraum ID
Tresor M
WC D Be WC B U Be
WC B Be
Sozial
Kopieren
ELT
IT
Foyer
Zugang 
Tiefgarage
Bushaltestelle
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
Mülltonnenaufzug
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
TGA-Schacht
Rathausvorplatz
Tor
Meldehalle
Snack Automat
Tor
Fluchttreppe
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage,  Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht  gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen 
verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten.
JSWD Architekten GmbH & Co. KG
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D-50996 Köln
Tel.:  +49 (0) 221 93 555 0-0
Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99
Generalplaner / Architekt
Nutzer (gemeinschaftlich)
Projektsteuerung
Bauherr
Projekt
Hinweise
Datum
Maßstab Format
Planbezeichnung
Leistungsphase
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
±0.00 = 49.15 üNN
A1
Abkürzungen
AK Außenkante
AHD Abhangdecke
AL Abluft
BD Bodendurchbruch
BS Bodenschlitz
BRH Brüstungshöhe
BMZ Brandmeldezentrale
BTB Bauteilblatt
BTK Bauteilkatalog
BW Brandwand
F Fertig
FK Fundamentkante
IK Innenkante
i.L. Im Lichten
LH Lichte Raumhöhe
NA Notausgang
OK Oberkante
OL Oberlicht
RA Rauchabzug
RB Rohboden 
RBV Rohbodenversprung 
RD Rohdecke
RDV Rohdeckenversprung
FW Feuerwehraufzug
RDA Rauchschutz-Druck-Anl.
RWA Rauchwärmeabzug
STG Steigungen
UK Unterkante
UZ Unterzug
ÜZ Überzug
üNN über Normalnull
VK Vorderkante
WD Wanddurchbruch
WS Wandschlitz
ZL Zuluft
DD Deckendurchbruch
fb 
fh
fh-G
BWQ
BArd-A
dT
dsT
rd
fh
fh-rd
E90
Planchronik
Anlegung 00.00.0000 dz
A1 (841x594)
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
A A
B
C
F Frauenparkplatz
e Stellplatz für Elektroauto
R Rollerstellplatz
Sechtemer Straße 5
50968 Köln
B
C
Plansymbolik / Plangrafik
feuerbeständige Wand
feuerhemmende Wand
feuerhemmende 
Brandschutzverglasung
Brandwandqualität
Wand Bauart rauchdicht 
aus nichtbrennbaren Stoffen
dichtschließender Abschluss
dicht- und selbstschließend
rauchdichter Abschluss
feuerhemmender, dicht-
abschließender Abschluss
feuerhemmender, rauchdichter
Abschluss
feuerbeständiger 
Fahrschachtabschluss
Stahlbeton
Dachdeckung Begrünung
Mauerwerk Kalksandstein
Dämmung hart 
OKFFB   Oberkante Fertigfußboden
OKFFB                Oberkante Fertigfußboden
OKRFB                Oberkante Rohfußboden
UKFD                  Unterkante Fertigdecke
UKRD                  Unterkante Rohdecke
Trockenbau Gipsplatte
Dämmung weich
Grundstucksgrenze
%
Sauberkeitsschicht
Schacht
WD
b / h / OK/UK
Erdreich
Neigungskote
Projektleitung: Mirja Richter
Tel.: +49 (0)221 221 20445
Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi
Tel.: +49 (0)221 120690 06
0
Drehkipp mit Schließvorrichtung
(Dreh nur zu Reinigungszwecken)
Fassade
Festverglasung
Fassade
Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und 
Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren.
Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, 
der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n.
Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau.
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) 
nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept.
Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, 
Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung.
Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. 
Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt.
Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe  Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik.
Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen.
1 : 200
13.10.2023 15:45:59
07/11/22
Neubau des Bezirksrathaus
Rodenkirchen
Grundriss EG
Ottoplatz 1
50679 Köln
Hauptstr.85
50996 Köln
000_Va
000_Va
Index Bemerkung Datum Name
Erdgeschoss
N        | o.M. | Erdgeschoss
Meldehalle
Verwaltung
Rathausvorplatz Foyer
Foyer
Meldehalle
Verwaltung
Meldehalle
Wartezone
Foyer Aufzug
Verwaltung
Grundstücksgrenze

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
7
Stadtbalkon
Rathausterasse
I
Büro gr.
Sitzungssaal
Catering
Lager
Besprecher
Fraktion gr.
Fraktion gr.
Fraktion kl. Fraktion kl.
Einzelm.SeniorenvertretungJugendfo.
VZ Bezirksbürgerm.
Bezirksbürgerm.
Archiv
Kopieren
Büro gr.
Sozial
Büro kl.
ELT
IT
Pumi
I
WC Unisex
WC D
WC B U
WC H Be
WC D Be
Archiv
Atrium
0.9 x1.2
Wartefläche
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
I
I
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verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten.
JSWD Architekten GmbH & Co. KG
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Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99
Generalplaner / Architekt
Nutzer (gemeinschaftlich)
Projektsteuerung
Bauherr
Projekt
Hinweise
Datum
Maßstab Format
Planbezeichnung
Leistungsphase
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
±0.00 = 49.15 üNN
A1
Abkürzungen
AK Außenkante
AHD Abhangdecke
AL Abluft
BD Bodendurchbruch
BS Bodenschlitz
BRH Brüstungshöhe
BMZ Brandmeldezentrale
BTB Bauteilblatt
BTK Bauteilkatalog
BW Brandwand
F Fertig
FK Fundamentkante
IK Innenkante
i.L. Im Lichten
LH Lichte Raumhöhe
NA Notausgang
OK Oberkante
OL Oberlicht
RA Rauchabzug
RB Rohboden 
RBV Rohbodenversprung 
RD Rohdecke
RDV Rohdeckenversprung
FW Feuerwehraufzug
RDA Rauchschutz-Druck-Anl.
RWA Rauchwärmeabzug
STG Steigungen
UK Unterkante
UZ Unterzug
ÜZ Überzug
üNN über Normalnull
VK Vorderkante
WD Wanddurchbruch
WS Wandschlitz
ZL Zuluft
DD Deckendurchbruch
fb 
fh
fh-G
BWQ
BArd-A
dT
dsT
rd
fh
fh-rd
E90
Planchronik
Anlegung 00.00.0000 dz
A1 (841x594)
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
A A
B
C
F Frauenparkplatz
e Stellplatz für Elektroauto
R Rollerstellplatz
Sechtemer Straße 5
50968 Köln
B
C
Plansymbolik / Plangrafik
feuerbeständige Wand
feuerhemmende Wand
feuerhemmende 
Brandschutzverglasung
Brandwandqualität
Wand Bauart rauchdicht 
aus nichtbrennbaren Stoffen
dichtschließender Abschluss
dicht- und selbstschließend
rauchdichter Abschluss
feuerhemmender, dicht-
abschließender Abschluss
feuerhemmender, rauchdichter
Abschluss
feuerbeständiger 
Fahrschachtabschluss
Stahlbeton
Dachdeckung Begrünung
Mauerwerk Kalksandstein
Dämmung hart 
OKFFB   Oberkante Fertigfußboden
OKFFB                Oberkante Fertigfußboden
OKRFB                Oberkante Rohfußboden
UKFD                  Unterkante Fertigdecke
UKRD                  Unterkante Rohdecke
Trockenbau Gipsplatte
Dämmung weich
Grundstucksgrenze
%
Sauberkeitsschicht
Schacht
WD
b / h / OK/UK
Erdreich
Neigungskote
Projektleitung: Mirja Richter
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Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi
Tel.: +49 (0)221 120690 06
0
Drehkipp mit Schließvorrichtung
(Dreh nur zu Reinigungszwecken)
Fassade
Festverglasung
Fassade
Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und 
Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren.
Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, 
der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n.
Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau.
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) 
nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept.
Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, 
Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung.
Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. 
Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt.
Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe  Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik.
Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen.
1 : 200
13.10.2023 15:46:02
24/11/22
Neubau des Bezirksrathaus
Rodenkirchen
Grundriss 1.OG
Ottoplatz 1
50679 Köln
Hauptstr.85
50996 Köln
010_Va
010_Va
Index Bemerkung Datum Name
1. Obergeschoss
N        | o.M. | 1. Obergeschoss
Sitzungssaal
Verwaltung
Saalfoyer
Stadtbalkon
Rathausterrasse
Foyer
Sitzungssaal
Rathausterasse / Stadtbalkon
Verwaltung
Sitzungssaal
Saalfoyer
Verwaltung
Aufzug
Grundstücksgrenze

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
8
I
Büro gr.
Büro gr.
Co-Working II
Büro kl.
Büro kl.
Büro kl.
Büro kl.
Büro kl.
VZ AmtsleiterBesprecher
Amtsleiter
Büro kl.Büro kl.Büro kl.Büro kl.
Kopieren
Sozial
Büro kl.
WC B U
Archiv
Büro gr. Büro gr.
Büro kl.
Besprecher
Archiv ELT
IT
I
WC H
WC D
Luftraum
Luftraum
Pumi
0.9 x1.2
Wartefläche
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
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verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten.
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Maternusplatz 11
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Tel.:  +49 (0) 221 93 555 0-0
Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99
Generalplaner / Architekt
Nutzer (gemeinschaftlich)
Projektsteuerung
Bauherr
Projekt
Hinweise
Datum
Maßstab Format
Planbezeichnung
Leistungsphase
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
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Datum, Unterschrift
±0.00 = 49.15 üNN
A1
Abkürzungen
AK Außenkante
AHD Abhangdecke
AL Abluft
BD Bodendurchbruch
BS Bodenschlitz
BRH Brüstungshöhe
BMZ Brandmeldezentrale
BTB Bauteilblatt
BTK Bauteilkatalog
BW Brandwand
F Fertig
FK Fundamentkante
IK Innenkante
i.L. Im Lichten
LH Lichte Raumhöhe
NA Notausgang
OK Oberkante
OL Oberlicht
RA Rauchabzug
RB Rohboden 
RBV Rohbodenversprung 
RD Rohdecke
RDV Rohdeckenversprung
FW Feuerwehraufzug
RDA Rauchschutz-Druck-Anl.
RWA Rauchwärmeabzug
STG Steigungen
UK Unterkante
UZ Unterzug
ÜZ Überzug
üNN über Normalnull
VK Vorderkante
WD Wanddurchbruch
WS Wandschlitz
ZL Zuluft
DD Deckendurchbruch
fb 
fh
fh-G
BWQ
BArd-A
dT
dsT
rd
fh
fh-rd
E90
Planchronik
Anlegung 00.00.0000 dz
A1 (841x594)
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
A A
B
C
F Frauenparkplatz
e Stellplatz für Elektroauto
R Rollerstellplatz
Sechtemer Straße 5
50968 Köln
B
C
Plansymbolik / Plangrafik
feuerbeständige Wand
feuerhemmende Wand
feuerhemmende 
Brandschutzverglasung
Brandwandqualität
Wand Bauart rauchdicht 
aus nichtbrennbaren Stoffen
dichtschließender Abschluss
dicht- und selbstschließend
rauchdichter Abschluss
feuerhemmender, dicht-
abschließender Abschluss
feuerhemmender, rauchdichter
Abschluss
feuerbeständiger 
Fahrschachtabschluss
Stahlbeton
Dachdeckung Begrünung
Mauerwerk Kalksandstein
Dämmung hart 
OKFFB   Oberkante Fertigfußboden
OKFFB                Oberkante Fertigfußboden
OKRFB                Oberkante Rohfußboden
UKFD                  Unterkante Fertigdecke
UKRD                  Unterkante Rohdecke
Trockenbau Gipsplatte
Dämmung weich
Grundstucksgrenze
%
Sauberkeitsschicht
Schacht
WD
b / h / OK/UK
Erdreich
Neigungskote
Projektleitung: Mirja Richter
Tel.: +49 (0)221 221 20445
Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi
Tel.: +49 (0)221 120690 06
0
Drehkipp mit Schließvorrichtung
(Dreh nur zu Reinigungszwecken)
Fassade
Festverglasung
Fassade
Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und 
Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren.
Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, 
der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n.
Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau.
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) 
nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept.
Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, 
Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung.
Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. 
Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt.
Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe  Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik.
Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen.
1 : 200
13.10.2023 15:24:12
07/11/22
Neubau des Bezirksrathaus
Rodenkirchen
Grundriss 2.OG
Ottoplatz 1
50679 Köln
Hauptstr.85
50996 Köln
020_Va
020_Va
Index Bemerkung Datum Name
2. Obergeschoss
N        | o.M. | 2. Obergeschoss
Sitzungssaal
Verwaltung
Saalfoyer
Verwaltung
Verwaltung
Rathausterrasse
Aufsicht
Luftraum
Luftraum
Aufsicht
Luftraum
Luftraum
Aufzug
Grundstücksgrenze

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
9
III
I
Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro kl.
Büro kl.
Büro kl.
Büro gr.
Sozial
Büro kl.Büro kl. Büro kl. Büro kl. Büro gr.
Büro kl. Büro kl.
Besprecher
WC B U
Büro kl.
Büro gr.
Büro gr.
ELT IT
Dachbegrünung
I
Kopieren
WC DWC H
Flur
0.9 x 2.14 
Wartefläche
Pumi
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage,  Verwertung und Mitteilung Ihres Inhaltes ist nicht  gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen 
verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten.
JSWD Architekten GmbH & Co. KG
Maternusplatz 11
D-50996 Köln
Tel.:  +49 (0) 221 93 555 0-0
Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99
Generalplaner / Architekt
Nutzer (gemeinschaftlich)
Projektsteuerung
Bauherr
Projekt
Hinweise
Datum
Maßstab Format
Planbezeichnung
Leistungsphase
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
±0.00 = 49.15 üNN
A1
Abkürzungen
AK Außenkante
AHD Abhangdecke
AL Abluft
BD Bodendurchbruch
BS Bodenschlitz
BRH Brüstungshöhe
BMZ Brandmeldezentrale
BTB Bauteilblatt
BTK Bauteilkatalog
BW Brandwand
F Fertig
FK Fundamentkante
IK Innenkante
i.L. Im Lichten
LH Lichte Raumhöhe
NA Notausgang
OK Oberkante
OL Oberlicht
RA Rauchabzug
RB Rohboden 
RBV Rohbodenversprung 
RD Rohdecke
RDV Rohdeckenversprung
FW Feuerwehraufzug
RDA Rauchschutz-Druck-Anl.
RWA Rauchwärmeabzug
STG Steigungen
UK Unterkante
UZ Unterzug
ÜZ Überzug
üNN über Normalnull
VK Vorderkante
WD Wanddurchbruch
WS Wandschlitz
ZL Zuluft
DD Deckendurchbruch
fb 
fh
fh-G
BWQ
BArd-A
dT
dsT
rd
fh
fh-rd
E90
Planchronik
Anlegung 00.00.0000 dz
A1 (841x594)
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
A A
B
C
F Frauenparkplatz
e Stellplatz für Elektroauto
R Rollerstellplatz
Sechtemer Straße 5
50968 Köln
B
C
Plansymbolik / Plangrafik
feuerbeständige Wand
feuerhemmende Wand
feuerhemmende 
Brandschutzverglasung
Brandwandqualität
Wand Bauart rauchdicht 
aus nichtbrennbaren Stoffen
dichtschließender Abschluss
dicht- und selbstschließend
rauchdichter Abschluss
feuerhemmender, dicht-
abschließender Abschluss
feuerhemmender, rauchdichter
Abschluss
feuerbeständiger 
Fahrschachtabschluss
Stahlbeton
Dachdeckung Begrünung
Mauerwerk Kalksandstein
Dämmung hart 
OKFFB   Oberkante Fertigfußboden
OKFFB                Oberkante Fertigfußboden
OKRFB                Oberkante Rohfußboden
UKFD                  Unterkante Fertigdecke
UKRD                  Unterkante Rohdecke
Trockenbau Gipsplatte
Dämmung weich
Grundstucksgrenze
%
Sauberkeitsschicht
Schacht
WD
b / h / OK/UK
Erdreich
Neigungskote
Projektleitung: Mirja Richter
Tel.: +49 (0)221 221 20445
Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi
Tel.: +49 (0)221 120690 06
0
Drehkipp mit Schließvorrichtung
(Dreh nur zu Reinigungszwecken)
Fassade
Festverglasung
Fassade
Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und 
Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren.
Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, 
der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n.
Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau.
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) 
nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept.
Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, 
Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung.
Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. 
Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt.
Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe  Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik.
Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen.
1 : 200
13.10.2023 15:24:14
07/11/22
Neubau des Bezirksrathaus
Rodenkirchen
Grundriss 3.OG
Ottoplatz 1
50679 Köln
Hauptstr.85
50996 Köln
030_Va
030_Va
Index Bemerkung Datum Name
3-5. OG | Regelgeschoss
N        | o.M. | 3-5. Obergeschoss
Verwaltung
Verwaltung
Verwaltung
Beraterbüros
PV und Gründach
Aufzug
Grundstücksgrenze

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
10
1,5 m
Abstand für 
Arbeitsraum 
Baugrube
1,5 m
RLT Zentrale II
Elektro-
Betriebsräume
RLT Zentrale I
Sitzungssaal
Büros
USV
SiBe
HAR TW
GebäudetechnikBMA
Lichtschacht
Traforaum HAR Gas
Z u f a h r t  T i e f g a r a g e
Zugang
Rathausvorplatz
Parkautomat
Umkleide D
Umkleide H
Gebäudetechnik Archiv
Sanitätsraum BOD-Spind
Foyer UG
Fahrradstellplätze
Müllraum
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik
Mülltonnenaufzug
Eisspeicher
WC B U
Sportraum
WC D Be
WC H Be
EDV Anlagen
Kabinenmaß
1250 x 2100 mm
1150kg / 15 Pers.
TGA Schacht
TGA Schacht
TGA Schacht
Treppenraum
Archiv
e
e
e
e
e
e
FFFF
RRRRR
Hauptstraße
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verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte vorbehalten.
JSWD Architekten GmbH & Co. KG
Maternusplatz 11
D-50996 Köln
Tel.:  +49 (0) 221 93 555 0-0
Fax.: +49 (0) 221 93 555 0-99
Generalplaner / Architekt
Nutzer (gemeinschaftlich)
Projektsteuerung
Bauherr
Projekt
Hinweise
Datum
Maßstab Format
Planbezeichnung
Leistungsphase
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
Freigabe
................................................... .....
Datum, Unterschrift
±0.00 = 49.15 üNN
A1
Abkürzungen
AK Außenkante
AHD Abhangdecke
AL Abluft
BD Bodendurchbruch
BS Bodenschlitz
BRH Brüstungshöhe
BMZ Brandmeldezentrale
BTB Bauteilblatt
BTK Bauteilkatalog
BW Brandwand
F Fertig
FK Fundamentkante
IK Innenkante
i.L. Im Lichten
LH Lichte Raumhöhe
NA Notausgang
OK Oberkante
OL Oberlicht
RA Rauchabzug
RB Rohboden 
RBV Rohbodenversprung 
RD Rohdecke
RDV Rohdeckenversprung
FW Feuerwehraufzug
RDA Rauchschutz-Druck-Anl.
RWA Rauchwärmeabzug
STG Steigungen
UK Unterkante
UZ Unterzug
ÜZ Überzug
üNN über Normalnull
VK Vorderkante
WD Wanddurchbruch
WS Wandschlitz
ZL Zuluft
DD Deckendurchbruch
fb 
fh
fh-G
BWQ
BArd-A
dT
dsT
rd
fh
fh-rd
E90
Planchronik
Anlegung 00.00.0000 dz
A1 (841x594)
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planinhalt_Nummer_Index_Planstatus
Nummer_Gebäude_Trakt_FB_LP_Verfasser_Planart_Planin halt_Nummer_Index_Planstatus
A A
B
C
F Frauenparkplatz
e Stellplatz für Elektroauto
R Rollerstellplatz
Sechtemer Straße 5
50968 Köln
B
C
Plansymbolik / Plangrafik
feuerbeständige Wand
feuerhemmende Wand
feuerhemmende 
Brandschutzverglasung
Brandwandqualität
Wand Bauart rauchdicht 
aus nichtbrennbaren Stoffen
dichtschließender Abschluss
dicht- und selbstschließend
rauchdichter Abschluss
feuerhemmender, dicht-
abschließender Abschluss
feuerhemmender, rauchdichter
Abschluss
feuerbeständiger 
Fahrschachtabschluss
Stahlbeton
Dachdeckung Begrünung
Mauerwerk Kalksandstein
Dämmung hart 
OKFFB   Oberkante Fertigfußboden
OKFFB                Oberkante Fertigfußboden
OKRFB                Oberkante Rohfußboden
UKFD                  Unterkante Fertigdecke
UKRD                  Unterkante Rohdecke
Trockenbau Gipsplatte
Dämmung weich
Grundstucksgrenze
%
Sauberkeitsschicht
Schacht
WD
b / h / OK/UK
Erdreich
Neigungskote
Projektleitung: Mirja Richter
Tel.: +49 (0)221 221 20445
Projektsteuerer: Abdelhamid Moamedi
Tel.: +49 (0)221 120690 06
0
Drehkipp mit Schließvorrichtung
(Dreh nur zu Reinigungszwecken)
Fassade
Festverglasung
Fassade
Architektenzeichnung nur im Zusammenhang mit freige gebener Fachplanung gültig! Weitergehende Detaillie rungen sind der Fach- und 
Montageplanung zu entnehmen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sind Bauleitung und Architekt umgehend zu informieren.
Herstellerbedingte Maßänderungen, die die Gestaltun g beeinflussen, sind mit dem Auftraggeber, 
der Projektsteuerung und dem Architekten abzustimme n.
Türhöhen und Brüstungshöhen beziehen sich auf OKFFB , Türbreiten beziehen sich auf den Rohbau.
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Brandschutzt üren -verglasungen, Wänden, Decken, Stützen, Schach twände, Treppenraumwände, usw.) 
nach Angabe Brandschutz gem. Brandschutzkonzept.
Für Bauteile mit Anforderung an die Statik siehe Tr agwerksplanung. Angaben über erforderliche Material stärken, Größen der Ankerplatten, Dübel, 
Schrauben und Schweißnähte gemäß Statik. Verbau gem . Baumgrubenplanung.
Die Bestandshöhen sind dem amtlichen Lageplan zu en tnehmen. 
Die geplanten Höhen der Freianlagen sind der Freian lagenplanung zu entnehmen, Freianlagen hier nur sch ematisch als Kontext dargestellt.
Für Bauteile mit Anforderung an die Bauphysik siehe  Bauteilbeschreibung, gem. Ang. Bauphysik.
Angaben zu haustechnischen Anlagen sind den Unterla gen der Fachplanung TGA zu entnehmen.
1 : 200
13.10.2023 15:24:09
24/11/22
Neubau des Bezirksrathaus
Rodenkirchen
Grundriss UG
Ottoplatz 1
50679 Köln
Hauptstr.85
50996 Köln
001_Va
001_Va
Index Bemerkung Datum Name
Untergeschoss
N        | o.M. | Untergeschoss
Technikräume, Archive, Sportraum
Mitarbeiter Fahrradkeller
Tiefgarage
Technikräume
Archive
Sportraum
Fahrradkeller
Mitarbeiter
Tiefgarage
63 STP
Aufzug
Grundstücksgrenze

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
11
Foyer / Meldehalle
Sitzungssaal / Saalfoyer
Verwaltung
Schnitt A - A
Technikräume, Archive, Sportraum
Tiefgarage
Foyer
Saalfoyer
Tiefgarage
Rheinpassage
Flur
Flur
Flur
Flur
Umkleide
Büro
Büro
Büro
UG - FoyerHaustechnik
Büro
Büro
Büro
Besprecher
Wartebereich
Besprecher
Flur
Flur
Flur
Haustechnik
Foyer
Saalfoyer
Tiefgarage
Rheinpassage
Flur
Flur
Flur
Flur
Umkleide
Büro
Büro
Büro
UG - FoyerHaustechnik
Büro
Büro
Büro
Besprecher
Wartebereich
Besprecher
Flur
Flur
Flur
Haustechnik
1 2 3 4 5
8 8.1 96 7
1''
5.OG OKFFB +18,80
4.OG OKFFB +15,10
3.OG OKFFB +11,40
1.OG OKFFB +4,00
EG OKFFB +0,00
2.OG OKFFB +7,70
OKRFB -3,97
5.OG UKRD +18,32
4.OG UKRD +14,62
3.OG UKRD +10,92
2.OG UKRD +7,22
1.OG UKRD +3,52
Attika +23,10
DG UKRD +22,02
DG OKRFB +22,27
5.OG OKRFB +18,57
4.OG OKRFB +14,87
3.OG OKRFB +11,17
2.OG OKRFB +7,47
1.OG OKRFB +3,77
EG OKRFB -0,24
EG UKRD -0,49
UG OKRFB -4,40
Attika +12,00
-
-
-
-
2
2
2
2
3
3
1
1
2
2
o.M. | Schnitt A-A

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
12
Ansichten

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
13
Rheinpassage Rathausvorplatz
Haupteingang
Nebeneingang
Mitarbeiterzugang
Stadtbalkon Anschluss an Nachbar
KolonnadeHausmeister
Nebenzugang
Tiefgarage Untergeschoss
Rathausgarten
5.OG OKFFB +18,80
4.OG OKFFB +15,10
3.OG OKFFB +11,40
1.OG OKFFB +4,00
EG OKFFB +0,00
2.OG OKFFB +7,70
Attika +23,10
Attika +12,00
Ansicht Süd-West

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
14
Ansicht Nord-West
Rheinpassage RathausvorplatzRathausterrasse Sitzungssaal
Saalfoyer
Meldehalle Foyer
Stadtbalkon
Kolonnade
5.OG OKFFB +18,80
4.OG OKFFB +15,10
3.OG OKFFB +11,40
1.OG OKFFB +4,00
2.OG OKFFB +7,70
EG OKFFB +0,00
Attika +23,10
Attika +12,00
Attika +4,34

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
15
Ansicht Süd-Ost
Büros
Meldehalle
Notausgang KIK
RathausterrasseNotausgang
Lüftungs-
türme
Mitarbeiterzugang
Untergeschoss Eisspeicher
5.OG OKFFB +18,80
4.OG OKFFB +15,10
3.OG OKFFB +11,40
2.OG OKFFB +7,70
1.OG OKFFB +4,00
EG OKFFB +0,00
UG OKFFB -4,32
Attika +23,10
Attika +12,00
Attika +4,36

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Vorstellung Entwurfsplanung | Oktober 2023
16
Ansicht Nord-Ost
MeldehalleBüros RheinpassageRathausterrasseNotausgang
Untergeschoss TiefgarageEisspeicher
Lüftungs-
turm
Lüftungs-
turm
Lüftungs-
turm
Fluchttreppe
5.OG OKFFB +18,80
4.OG OKFFB +15,10
3.OG OKFFB +11,40
1.OG OKFFB +4,00
EG OKFFB +0,00
2.OG OKFFB +7,70
Attika +23,10
Attika +12,00

Anlage 3.2 - Kostenberechnung mit Option Grünraum

1216 Zeichen

BRR - BAUBESCHLUSSVORLAGE   Stand: 09.08.2023 1 I 1 
 
BRR - Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen  
Einholung Baubeschluss 2023 
 
Anlage 03.2  
  
Datum    09.11.23  
Thema   Kostenberechnung 
Erstellt von JSWD, HI, 263-13 
Generalplaner JSWD Architekten GmbH & Co. KG, 50996 Köln 
Projektsteuerer Hitzler Ingenieure, 50968 Köln  
 
10/2023 – Kostenberechnung (KB) in Kurzfassung,  
alle Werte gerundet, alle Werte Brutto in Euro 
 
KG = Kostengruppe 
 
Aufteilung nach Ausführungsbereichen 
 
 Ersatzneuba u 
Beschlussvorlage- Nr.: 
2924/2023 
Rückbau  
Beschluss-Nr.: 
3890/2021 
 
Teil A (Kostenberechnung) 
  
KB (KG 200)   
KB (KG 300-700) inkl. T-TU/GU 
Zuschlag 
60,5 – 3 Mio. 
= 57,5 Mio. 
 
Zuzügl. Baupreisindex-Prognose 3,1 Mio.  
Risikozuschlag 10,5 Mio.  
Zuzügl. Unvorhergesehenes 7,1 Mio.  
Gesamt  78,2  Mio.   
 
Teil B Alternative  
Punkt 5 in Beschlussvorlage 
2924/2023 
(Kostenschätzung) 
  
Zuzüglich „Option Grünraum“ 
(siehe Anlage 02 
Option_Grünraumplanung) 
0,36 Mio. 
 
Zuzügl. Baupreisindex-Prognose 0,03 Mio.  
Risikozuschlag 0,09 Mio.  
Zuzügl. Unvorhergesehenes 0,04 Mio.  
Zwischensumme Option  0,5 2 Mio .  
   
Gesamt Teil A + B  78,72  Mio.   
   
Beschlusslage offen 6,4 Mio. Euro

Anlage 9 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BA Gebäudewirtschaft vom 11.03.2024

4333 Zeichen

Anlage 9 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon: (0221) 221 22443 
Fax:  (0221) 221 22344 
E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 13.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 11.03.2024  
öffentlich 
7.2 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - 
Baubeschluss 
2924/2023 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme der 
Punkte 1-5.  
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla-
nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver-
kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter 
Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 
21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän-
zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 
Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. 
Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 
% Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt. 
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe 
Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden 
muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale 
Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General-
unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 
8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 
9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni-
gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- 
und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie

die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. 
Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung 
für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene-
ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene-
ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli-
che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub-
unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer-
den.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech-
nungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech-
nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir-
chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen 
Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu 
einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig empfohlen 
Zusätzliche Option (Alternative): 
 
Die Alternative unter Punkt 6 stellt der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zurück 
und wünscht eine erneute Vorlage im nächsten Beratungslauf: 
 
1. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat-
haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem-
porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung 
einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge-
bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der 
Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal-
tigkeitsaspekte). 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 
Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor-
hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der 
Stadt Köln bereitzustellen.

Anlage 2 - Option Gruenraum für die Alternative

3115 Zeichen

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Entwurfsplanung LPH3 
zusätzliche projektierte Flächen
Anlage 2b

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
zusätzliche projektierte Flächen | Entwurfsplanung LPH 3
2
2462
2471
Grundfläche Neubau 1.453 m²
Legende:
+
+
=
+
409
2462
Option
Bezirksrathaus
ca. 1.453 m2
Ausschnitt Rampe 210 m²
Freianlagen 3.590 m²
Beschlussfläche Gesamt 5.253 m²
Option Grünraum 1.136 m²
2834
Neubau
Freianlagen
Rampe

Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
zusätzliche projektierte Flächen | Entwurfsplanung LPH 3
3
48,90
48,90
48,90 48,90
48,4548,45
48,45
48,45
48,17
48,62
48,75
48,76
Holzblockbank
Wassergebundene Wegedecke
Stein-Sitzkante
Rampe
Retentionsmulde
Rasen
Haupteingang
Self-Service
Tiefgarage
Multifunktionszone
Atrium
Lichtschacht
Lichtschacht
Lichtschacht
Fluchttreppe
Notausgang
Notausgang
Leitsystem
Regenwasser Zisterne
Lüftungsbauwerke
Tor
Mülltonnenaufzug
Nebenzugang Hausmeister
Tiefgarage
15% Steigung
5% Steigung
Brüstungshöhe 1,10m
1,8%
48,90
DD DD
DD
DD
300m²
29,3m²
6,25
3,00
3,90
1,00
4,00
2,25
2,25
1,90
0,30
0,85
1,20
3,60
5,70
3,60
9,60
1,20
5,40
4,80
3,90
1,20
3,90
4,20
3,80
0,20
1,00
0,25
4,30
16,60
1,10
1,40
2,25
2,5%
49,15
49,05
48,78
49,10
49,09
49,13
49,11
2,7%
2,5%
2,1%
(48,77)
(48,80)
(48,79)?
(48,59)
48,76
48,64
48,90
48,90
48,78
49,15
(49,06)(49,11)
(49,31)
2,0%
OKRD
48,00
2,8%
OKRD
48,00
OKRD
48,00
2,8%
OKRD
48,00
(48,72)
(48,86)
(48,87)
(48,81)
(49,05)
(48,92)
(49,34)
(46,42)
(49,28)
48,9448,94
2,5%
48,90
48,94
2,5%
48,96
48,85
(48,57)
49,09
2,5% OKRD
48,00
(48,19)(48,58)
OKM (50,41)
48,93
49,03
48,94
49,15
49,1149,09
OKFF 49,15
OKFF EG
49,15
49,01 49,10
Planänderungsliste/Datum/Name
Freigabe: Teamleitung:
BauherrProjekt
Datum
Maßstab
Index
bearbeitet
Höhenbezug
Format
Leistungsphase 
Plannummer  
Planinhalt
N
Alle Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden.
420 297x
Druckdatum 16.10.2023
K:\2020\20-170 Bezirksrathaus Rodenkirchen, Köln\LPH 3\3.3_Planwerk_Entwurf\3.3.2_Pläne_Aktuell\11020_00_Z00_LA_2_005_KP_00_004_0_F_Konzept mit Flur 2462.dwg
Generalplaner / Architekt
Geprüft
Projektleitung:
Geprüft
Freigabe:
Fachplaner
JSWD Architekten GmbH & Co. KG
Maternusplatz 11
D-50996 Köln
1:250
29.11.2022
1_F
SB
Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen, Köln
Konzept Integration Flur 2462
Vorentwurfsplanung
11020_00_Z00_LA_2_005_KP_00_004
NHN
Entwässerungsrinne
0:  Planerstellung LP 2 - Abgabe zur LPH3     //SB 11.08.2023
12.06.2023
1:  Beleuchtung gem. Rheinenergie angepasst     //SB 16.10.2023
Eine temporäre Grünraumplanung 
würde sich insbesondere auf dem 
Flurstück 2462 anbieten. 
Mit einer wassergebundenen Wege-
decke, schattenspendender 
Bepflanzung und die Ausbildung von 
Retentionsmulden zur Regenwasser-
rückhaltung könnte mehr unversiegelte 
Fläche mit hoher Aufenthaltsqualität im 
Bereich des neuen Rathauses entstehen.
Konzept Flurstück 2462
Sicherstellung 
Garagezufahrt
Oststraße 12
Rheinpassage
Option
Nutzergarten
Haupteingang
Vorplatz

Anlage 15 - Auszug aus der Niederschrift vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 17.06.2024

5307 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 20.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 17.06.2024  
öffentlich 
7.1 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - 
Baubeschluss 
2924/2023 
RM Roß-Belkner bittet darum die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien 
zu verweisen. 
 
Beigeordneter Greitemann ergänzt, dass es sich hier um die rechtliche Darstellung 
der Verwaltungsseite handele. Sollte die Politik hier einen Parkplatz verwirklichen wol-
len, so müsse hierfür der Bebauungsplan geändert und somit eine rechtlich sichere 
Grundlage geschaffen werden. Grundsätzlich wäre dies möglich. 
Des Weiteren seien bei dem Bezirksrathaus Rodenkirchen genügend Parkplätze für 
Mitarbeitende und Besucher geplant worden und würden entsprechend realisiert, wie 
dargestellt.  
 
RM Roß-Belkner weist darauf hin, dass die in unter Punkt 6 dargestellte „temporäre 
Parkanlange“ auch nicht mit dem hinterlegten Bebauungsplan übereinstimme und 
trotzdem realisiert werden solle. Sie plädiert abermals für eine Weitergabe der Vorlage 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
 
Beschluss: 
Die Punkte 1-5 wurden in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 
11.03.2024 dem Rat zur Annahme empfohlen.  
In der heutigen Sitzung wurde lediglich Punkt 6 beraten. 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla-
nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver-
kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter

Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 
21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän-
zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 
Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. 
Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 
% Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt.  
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe 
Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden 
muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale 
Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General-
unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 
8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 
9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni-
gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- 
und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie 
die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. 
Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung 
für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene-
ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene-
ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli-
che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub-
unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer-
den.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech-
nungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech-
nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir-
chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen 
Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu 
einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt.  
 
Beschluss zu Punkt 6: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in 
die nachfolgenden Gremien. 
 
Zusätzliche Option (Alternative): 
 
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat-
haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem-
porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung 
einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge-
bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der 
Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal-
tigkeitsaspekte).  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52

Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor-
hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der 
Stadt Köln bereitzustellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig verwiesen

Anlage 6 - aktualisierte Präsentation der Entwurfsplanung

6272 Zeichen

Neubau Bezirksrathaus 
Rodenkirchen (BRR)
Präsentation Entwurfsplanung:
• Kurzvorstellung Stand der Planung 21.08.23
• Kostenentwicklung seit 2002
• Termine
JSWD Architekten / PLAY-TIME
Anlage 6

Präsentation 
Entwurfsplanung  
Kurzvorstellung 
2

Städtebauliche Einordung und Beschlussfläche
5.253 qm + Option 1.136 qm 
Konzept Flurstück 2462 
(Aufnahme in Projektierungsfläche) 
Vorschlag: temporäre Grünraumplanung 
zur Vermeidung von Brachfläche 
- wassergebundenen Wegedecke 
- schattenspendender Bepflanzung 
- Ausbildung von Retentionsmulden zur 
Regenwasserrückhaltung 
= mehr unversiegelte Fläche mit hoher 
Aufenthaltsqualität 
Schnitt Neubau und Bestand, JSWD, o. Maßstab 
Option 
Grünraum 
Option 
Grünraum 
3
Bestand Neubau 
Vorplatz 
inkl. Tiefgarage 
Rheinpassage 
Parkplatz, 
Bestand 
Sommershof 
Bestand 
Neubau

Realisierung – Städtebau
Städtebau / Lage gem. 
Anforderungen Auslobung: 
- Rheinpassage wird verfolgt 
- Vorplatz ist autofrei 
- Verkehrsbauwerk mit integrierter 
Bushaltestelle 
- Taxiplatz dauerhaft umgezogen 
- Keine Kurzparker-Stellplätze 
- Veranstaltungsnutzung 
- Eingeschossige TG für Mieter und 
Besucher 
- Fassadenanschluss Nachbar 
- Mietergarten 
- Insgesamt 60 Fahrradstellplätze im 
Projekt 
Lageplan, JSWD, o. Maßstab 
4

Erdgeschoss
- Barrierefreies Gebäude 
- Trennung zw. Öffentlich und 
Verwaltung 
- 18 x Arbeitsplätze KUZ 
- Nutzungsmöglichkeit für 
Veranstaltungen (Foyer, Saalfoyer 
und Sitzungssaal) 
- Nutzung Windfang für Terminal 
- Sicherheitstreppenhaus 
- Unisex WC verortet 
- Aufzüge als Durchlader 
5

Galeriegeschoss / 1. OG
- Terrassennutzung mit Nutzungskonzept 
- Sitzungssaal hybrid 
- Medientechnik für Sitzungssaal 
- Anordnung der Büros an Fassade 
- Versorgung und Besprechungsräume 
im Kern 
Terrasse 
6

Regelgeschoss / 3.-5. OG
- Anordnung der Büros an Fassade 
- Versorgung und Besprechungsbüros 
im Kern 
- Beraterbüros nach Angabe ZRM mit 
Vorhängen an Glastrennwänden 
- Keine festgelegte Verortung der 
Nutzdienststellen auf Ebenen 
- Dachflächen mit extensiver 
Begrünung und Photovoltaik 
Beraterbüro 
Aufsicht Dachfläche III 
Aufsicht Terrasse 
Dachfläche I 
7

Untergeschoss / Tiefgarage
- mehr Technikfläche als im Wettbewerb 
- Hauszugang über TG möglich 
- 35 Fahrradstellplätze im Mieterkeller 
- Infrastruktur für Ladespinte Fahrrad und PKW 
- Traforaum entfällt und wird oberirdisch verortet 
- Müllraum über Aufzug erreichbar 
- Sportraum, Umkleide etc. gem. abgestimmtem 
Raumprogramm 
- TG bietet Möglichkeit zur Betreibung durch Dritte 
- Infrastruktur für Parkscheinautomat, Kassenautomat 
Ampelsystem für Zufahrtsregelung 
- Rolltor 
8
Grundriss, JSWD, o. Maßstab

Untergeschoss / Tiefgarage
Verkehrsbauwerk 
Zuständigkeitsschnittstelle: 
GW und KVB 
- 63 PKW-Stellplätze in TG 
- 6 Rollerstellplätze in TG 
- 21 Ladepunkte PKW angedacht 
- 6 Frauenparkplätze verortet 
- 3 Behindertenstellplätze verortet 
9
Grundriss, JSWD, o. Maßstab Grundriss, JSWD, o. Maßstab 
Perspektive, JSWD, o. Maßstab

Schnitt A-A
10
Schnitt A-A, JSWD, o. Maßstab

Kostenentwicklung 
seit 2002
Kurzfassung
11

Kostenentwicklung
KG = Kostengruppe
12
• 4 946/2007 Beschluss
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
2007 (nicht indizierte Kosten aus 2002) LPH 0 rd. 18,2 Mio. €
K
osten basieren auf einer groben Indikation
über BRI 32.709 cbm
für KG 300 + 400 + KG 500 mit 3% + KG 700 mit 20%
• 2924/2023 Baubeschlussvorlage
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
2023 Kostenberechnung LPH 3 rd. 78,72 Mio. € 
Kosten basieren auf Kostenberechnung zur LPH 3 
(Entwurfsplanung) 
mit BRI 35.588 cbm 
für KG 300 bis KG 700
inklusive Realisierung Flurstück „Grünraum Option“ unter 
Berücksichtigung der Entwicklung an Qualität und Standards

• Optimierung der Kubatur zum Wettbewerb / KG 300 
- Mehr Bruttorauminhalt zur Erfüllung des Raumprogramm s und Deckung des Mehrbedarfs an Fläche für die Technik 
- Ausstattungsqualitätsanpassung für ein modernes und flexi bles Verwaltungsgebäude 
• Technische Ausstattung / KG 400 + KG 600 
- höherer Energiestandard auf Basis eines effektiven Nachha ltigkeitskonzeptes (siehe Folie 14) 
- Erhöhte Barrierefreiheit 
- Medientechnik für einen modernen Sitzungssaal 
• Freianlagen / KG 500 
- Zusätzlich notwendige Flurstücke zur Erfüllung des Entwurf es und ein städtebauliches Gesamtbild 
- Dachbegrünung auf allen Dachflächen 
- 20 Stück zusätzliche Fahrradstellplätze anstatt nur notwend ige 
- Optional: zusätzliches Flurstück zur Vermeidung von Brachfläch e für mehr Grün in Städten (Regenwasserrückhaltung) 
13 
Mehrwert - Entwicklung von Qualität und Standards

Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitskonzepts
Exemplarisch: 
- Neubauplanung in Anlehnung an die Passivhausbauweise 
- Skelettbauweise (ressourcenschonend) 
- Flexibler Grundrissaufbau (Zellenbüro + Multi-Space -K onzept) 
- Infrastrukturbereitstellung für Mobilitätsangebot (E-P KW, E-Bike) 
- Recycling-Beton in Fassade sowie Suche nach weiteren Einsat z-Potentialen (z.B. in Tragkonstruktion und Gründung) 
- Extensive Dachbegrünung auf allen Dachflächen 
- PV-Anlage auf allen Gebäude-Dachflächen 
- Heizung + Kühlung mit ca. 69% Autarkiegrad unter Verw endung Eisspeicher + Wärmepumpe (Hauptversorgung über 
Solarkollektor) 
- Fossilfreie Energieversorgung 
- Adiabate Kühlung 
- Option Grünraum: 
Erweiterung Freifläche mit Flurstück 2462 für mehr Grün- und Retentionsflächen zur Regenwasserrückhaltung. 
14

Kostenberechnung (KB) 
Stand 10/2023 
 Kostenberechnung liegt zur Prüfung dem RPA vor. 
70 % 
4 % 8 %1 % 
13 % 
4 % 
15

Termine
16

Terminplan LPH 3
Stand 10/2023 
Phase 1 
Abbruch 
oberirdisch 
Q2 2023 
Phase 2 
Baugrube & 
Restabbruch 
ca. Q2 2024 
Phase 3 
Neubau 
ca. Q1 2025 
Bauliche 
Fertigstellung 
ca. Q4 2026 
ca. 12 Monate ca. 9 Monate ca. 24 Monate 
Projektstatus 
Einzug 
Nutzer 
ca. 3 Monate 
Legende: 
Bauliche Fertigstellung = Baurechtliche Abnahme, die tech nische Inbetriebnahme 
Einzug Nutzer = - Einrichtung (Möblierung, IT, Arbeitspla tzeinrichtung) 
- Einzug der Nutzer (Umzug) 
Nachjustierung, Regelbetrieb = Beginn des Regelbetriebs
- Nachregulierung, Nachjustierung 
- Klärung von unwesentlichen Mängeln 
- Bearbeitung von Störmeldungen 
ca. 3 Monate 
Nachjustierung 
Regelbetrieb 
ca. 2027 
17

JSWD Architekten / PLAY-TIME 
Vielen Dank!
18 
Stand 22.11.2023

Anlage 10 AVR 11.03.2024 Vorabauszug aus dem Beschlussprotokoll_2924-2024

4406 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 
Frau Siemon 
Telefon: (0221) 221 25001 
Fax:  (0221) 221 22026 
E-Mail: 11-Gremien@stadt-koeln.de 
Datum: 14.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
vom 11.03.2024  
öffentlich 
10.2 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - 
Baubeschluss 
2924/2023 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales 
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla-
nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver-
kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter 
Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 
21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän-
zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 
Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. 
Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 
% Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt.  
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe 
Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden 
muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale 
Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General-
unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 
8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 
9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni-
gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch-

und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie 
die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. 
Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung 
für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene-
ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene-
ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli-
che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub-
unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer-
den.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech-
nungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech-
nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir-
chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen 
Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu 
einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. 
 
Zusätzliche Option (Alternative): 
 
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat-
haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem-
porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung 
einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge-
bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der 
Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal-
tigkeitsaspekte).  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 
Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor-
hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der 
Stadt Köln bereitzustellen. 
 
 
l. Abstimmungsergebnis: 
 
Für die Punkte 1-5 wird einstimmig zugestimmt. 
 
ll. Abstimmungsergebnis:  
 
Für den Punkt 6 wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien beschlossen.

Anlage 14 - Beantwortung einer Nachfrage von RM Roß-Belkner aus dem Betriebsausschuss vom 29. April 2024

2517 Zeichen

Anlage 14 zur Beschlussvorlage 2924/2023: 
Antwort auf eine Nachfrage vom RM Roß-Belkner aus der Sitzung des  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 29. April 2024 
 
RM Roß-Belkner, CDU -Fraktion, beantragte in der Sitzung des Betriebsausschusses 
der Gebäudewirtschaft vom 29. April 2024 die Prüfung der maximalen Anzahl von zu-
sätzlichen Parkplätzen unter Berücksichtigung der Klimaanforderungen an dieser 
Stelle nebst den Parkplätzen der Tiefgarage und die Kostendarlegung dieser Nut-
zungsvariante. 
Außerdem sei die Summe von 0,52 Mio. Euro aufgeführt. In den Anlagen 3, 3.1 und 
3.2 weise die Gesamtsumme Rückbau einmal 82 Mio. Euro und ohne 78 Mio. Euro 
aus. Dies sei ein Unterschied von 4 Mio. Euro und nicht von 0,52 Mio. Euro. In der Be-
schlusslage offen sei die Summe von 6,4 Mio. Euro genannt. Sie bittet um Erklärung 
der Summen. 
 
Antwort der Verwaltung  
Zusätzliche Parkplätze: 
Die maximale Anzahl zusätzlicher Stellplätze kann ermittelt werden. Allerdings ist 
diese Fläche im B-Plan als Fläche für den Gemeinbedarf (Bezirksrathaus) festgesetzt 
und sieht keine Nutzung als Parkplatz vor.  
Die Fläche für die Grünraumoption wurde bisher als „wilder Parkplatz“ benutzt und ge-
duldet. Es gab für diese Fläche nie eine offizielle Widmung als Parkplatz. Die Park-
platzfläche ist bereits zum Großteil abgerissen, da es für den Abbruch der bestehen-
den Tiefgarageneinfahrt notwendig war. Darüber hinaus wird die Fläche für die 
Baustellenlogistik benötigt. 
 
Eine zukünftige Parkplatznutzung entspricht nicht den Festsetzungen im B-Plan. Mög-
lich wären hier gemäß der Baunutzungsverordnung kulturelle oder soziale Einrichtun-
gen. 
 
  
Erklärung der Summen: 
Die Kosten der Grünraumoption unter Nummer 6 betragen 0,52 Mio. Euro brutto. 
Die Kosten des Neubaus betragen 78,2 Mio. Euro (ohne Grünraum). 
Der Abriss kostet gemäß Kostenberechnung aus dem Jahr 2023 rund 4,2 Mio. Euro 
brutto. 
Abriss und Neubau kosten nach der Kostenberechnung 2023 zusammen rund 82,4 
Mio. Euro brutto (Anlage 3.1). 
 
Der in Anlage 3.2 in der zweiten Spalte genannte Betrag in Höhe von 6,4 Mio. Euro 
für den Abriss stammt aus der Vorlage zum Rückbaubeschluss (Beschluss-
Nr.3890/2021) und beruht auf einer Kostenannahme aus dem Jahr 2021. Das „of-
fen“ bezieht sich nicht auf die zweite Spalte und somit nicht auf diesen Betrag. 
 
Für die Beschlussvorlage 2924-2023 ergibt sich zusammen mit der Grünraumoption 
aus Nr. 6 eine offene Gesamtsumme aller Beschlussteile in Höhe von rund 82,9 Mio. 
Euro brutto.

Anlage 13 Vorabauszug BA Gebäudewirtschaft vom 29.04.2024

4382 Zeichen

Anlage 13 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon: (0221) 221 22443 
Fax:  (0221) 221 22344 
E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 02.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 29.04.2024  
öffentlich 
7.3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln - 
Baubeschluss 
2924/2023 
Die Punkte 1-5 wurden in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 
11.03.2024 dem Rat zur Annahme empfohlen.  
In der heutigen Sitzung wurde lediglich Punkt 6 beraten. 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Pla-
nung in Leistungsphase 4 bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI) und dem Neubau für das Bezirksrathaus Ro-
denkirchen inklusive der Freianlagen, eingeschossiger Tiefgarage und „Ver-
kehrsbauwerk“ (Zugang zur Tiefgarage von der Hauptstraße mit integrierter 
Bushaltestelle) auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung vom 
21.08.2023 und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenberechnung mit Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 78,2 Mio. Euro brutto (ohne Rückbau). Ergän-
zend zu den Kosten der Kostengruppen (KG) 300-600 in Höhe von rund 57,5 
Mio. Euro brutto wurden dabei Erhöhungen nach Baupreisindex (rund 3,1 Mio. 
Euro brutto), ein anteiliger Risikozuschlag (rund 10,5 Mio. Euro brutto) und 10 
% Aufschlag für Unvorhergesehenes (rund 7,1 Mio. Euro brutto) berücksichtigt.  
Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe 
Wahrscheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden 
muss. 
2. Das Projektkonzept sieht vor, auf Basis der Entwurfsplanung eine funktionale 
Leistungsbeschreibung für den Ersatzneubau zu erstellen. Es soll ein General-
unternehmen für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 
8 (Objektüberwachung, Realisierung und Dokumentation) und Leistungsphase 
9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Darüber hinaus wird zur Beschleuni-
gung und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Projektes ein zweites Abbruch- 
und Tiefbauunternehmen beauftragt, welches den Abbruch unterirdisch sowie

die Erstellung der Baugrube und den Verbau für den Ersatzneubau leisten soll. 
Hierzu wird mit Stellung des Bauantrags gleichzeitig eine Teilbaugenehmigung 
für die Ausführungsphase 2 eingeholt. 
3. Bei Vergabe an ein Generalunternehmen (GU) wird dessen Preis einen Gene-
ralunternehmerzuschlag enthalten. Zusätzlich zur Koordination trägt der Gene-
ralunternehmer*die Generalunternehmerin auch die Verantwortung und sämtli-
che Risiken (Preisänderungen im Falle von Pauschalangeboten, Mängel, Sub-
unternehmerausfälle, et cetera), welche mit diesem Zuschlag abgegolten wer-
den.  
4. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem 
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flächenverrech-
nungspreises.  
5. Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (lose Möblierung, Medientech-
nik und Leitsysteme; keine festen Einbauten) des Bezirksrathauses Rodenkir-
chen ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die hierfür erforderlichen 
Beschlüsse werden unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen zu 
einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt.  
 
Beschluss zu Punkt 6: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft stellt die Angelegenheit zurück. 
Zusätzliche Option (Alternative): 
6. Der Rat beschließt zusätzlich zur Baumaßnahme Neubau für das Bezirksrat-
haus Rodenkirchen (Punkte 1. bis 4.) die Planung und Realisierung einer tem-
porären Freianlage (Option Grünraum) für das Flurstück 2462 zur Vermeidung 
einer innerstädtischen Brachfläche. Die Erschließung des Nachbarschaftsge-
bäudes an der Oststraße 12 wird dabei sichergestellt. Die Grünfläche dient der 
Unterstützung der Offensive Starkregenprävention vom 06.09.2021 (Nachhal-
tigkeitsaspekte).  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die jeweils erforderlichen Mittel über 0,52 
Mio. Euro brutto, inklusive Baupreisindex, Risikozuschlag und 10 % für Unvor-
hergesehenes in den entsprechenden Wirtschaftsplänen sowie im Haushalt der 
Stadt Köln bereitzustellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zurückgestellt

Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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14 22.02.2024 
143/1 
Dezernat VI/26 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2924/2023 (Stand 
20.02.2024) 
Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85 in 50996 Köln 
hier: Baubeschluss 
Gesamtkosten Neubau: 78,2 Mio. € brutto ohne Rückbau 
Kosten Freianlage zusätzlich: 0,52 Mio. € brutto 
RPA-Nr. 143/14/01/24 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit dem Baubeschluss beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den Neu-
bau des Bezirksrathauses Rodenkirchen inklusive der Freianlagen und Tiefgarage zu 
realisieren und die dafür erforderliche Planung fortzuführen. Der Vertrag mit dem Ge-
neralplaner wurde bereits geschlossen und das erste Abbruchunternehmen beauf-
tragt. Der Rückbau wurde bereits am 03.02.2022 (Vorlagen Nr. 3890/2021) vom Rat 
der Stadt Köln beschlossen. 
Zusätzlich ist als Alternative der Beschluss für die Planung und Realisierung einer 
temporären Freianlage auf dem Nachbargrundstück vorgesehen. Hierfür wurden 
Kosten in Höhe von 520.000 € errechnet. 
Auf Grundlage der Entwurfsplanung wurden für den Neubau des barrierefreien mo-
dernen Verwaltungsgebäudes Gesamtkosten in Höhe von 78,2 Mio. € ermittelt. In 
dieser Summe ist ein Generalunternehmerzuschlag von rund 7,7 Mio. € enthalten. 
Für Risiken, Erhöhungen des Baupreisindexes und Unvorhergesehenes wurde in der 
Kostenberechnung ein Budget von rund 20,7 Mio. € eingerechnet. Aufgrund der Be-
sonderheiten der Baumaßnahme wird schon jetzt davon ausgegangen, dass die Kos-
tenreserven in Anspruch genommen werden müssen. Kosten für die Ausstattung und 
Möblierung des Rathauses sind nicht Bestandteil der Kostenberechnung. 
Anlage 7

Für die Hauptkostengruppen 300- Baukonstruktion und 400- Technische Anlagen 
wurden Kosten in Höhe von rund 33,5 Mio. € errechnet. Bezogen auf die bebaute 
Bruttogrundfläche ergibt sich ein m²- Preis von rund 3.700 €. Der Preis verdeutlicht 
sowohl architektonisch als auch technisch eine anspruchsvolle Planung nach dem 
neusten Stand der Technik. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die 
allgemeine Lage in der Bauwirtschaft und die Energiekosten weiterhin zu Unsicher-
heiten führen. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass für die Einhaltung der geplanten Bauablaufter-
mine und die anvisierte Fertigstellung bis Ende 2027, die erforderliche Planreife er-
reicht ist, um damit verbundene Störungen im Bauablauf zu vermeiden. 
 
Anhand der vorgelegten Kostenberechnung und Planunterlagen ergeben sich für die 
bereits begonnene Maßnahme keine Anhaltspunkte, die einem Baubeschluss entge-
genstehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (9)

11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.03.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2924/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.03.2024
Erstellt
07.09.2023 15:24