Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020/2021 - Veranschlagung BO-Mittel
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0554/2020 vom 25.02.2020
Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.
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Anlage zur Vorlage-Nr. 0554-2020
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Bezirksvertretung Porz Anlage zur Vorlage-Nr. 0544/2020 Produkt- gruppe Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Finanzposition Sachkonto Kostenstelle Kostenträger (Auftrag) bisher (2522/2019) Vorschlag (neu) 0604 Kinder- und Jugendarbeit 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705100 31.800,00 € 46.400,00 € 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705000 10.800,00 € 15.750,00 € 0301 Schulträgeraufgaben 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705704010 10.200,00 € 14.900,00 € 0801 Sportförderung/Unter- haltung von Sportstätten 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705200 10.000,00 € 14.600,00 € 0416 Kulturförderung 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705704110 35.900,00 € 52.400,00 € 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705002 5.200,00 € 7.550,00 € 103.900,00 € 151.600,00 € -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 0554/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020/2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gemäß § 37 Abs. 3 der GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 151.600,00 € pro Jahr. Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 10.09.2019, TOP 6.10 (Beschlussvorla- ge-Nr. 2522/2019) wird aufgehoben. Bezirksvertretung 7 (Porz) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme p.a. 151.600,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Porz pro Jahr ein Betrag in Höhe von 151.600,00 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. - Anlage
Beratungsverlauf
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