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0554/2020

Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020/2021 - Veranschlagung BO-Mittel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020, TOP 6.3

Anlage zur Vorlage-Nr. 0554-2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage zur Vorlage-Nr. 0554-2020

1135 Zeichen

Bezirksvertretung Porz 
    
Anlage zur Vorlage-Nr. 0544/2020 
         
 
Produkt- 
gruppe 
Bezeichnung 
Teilergebnis-
/finanzplan 
Finanzposition Sachkonto Kostenstelle Kostenträger 
(Auftrag) bisher (2522/2019) Vorschlag (neu) 
 
0604 Kinder- und 
Jugendarbeit 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705100            31.800,00 €              46.400,00 €  
 
0504 
Freiwillige 
Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705000            10.800,00 €              15.750,00 €  
 
0301 Schulträgeraufgaben 0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705704010            10.200,00 €              14.900,00 €  
 
0801 
Sportförderung/Unter- 
haltung von 
Sportstätten 
0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705200            10.000,00 €              14.600,00 €  
 
0416 Kulturförderung  0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705704110            35.900,00 €              52.400,00 €  
 
0507 
Betrieb, Unterhaltung 
und Förderung von 
Bürgerhäusern und -
zentren 
0275.573.1800.6 531800 S027070160 P02705705002             5.200,00 €                7.550,00 €  
       
103.900,00 € 151.600,00 €

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3255 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0554/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020/2021  
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gemäß § 37 
Abs. 3 der GO NRW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf 
die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 151.600,00 € pro Jahr. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 10.09.2019, TOP 6.10 (Beschlussvorla-
ge-Nr. 2522/2019) wird aufgehoben. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  p.a. 151.600,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. 
Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Porz pro Jahr ein 
Betrag in Höhe von 151.600,00 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem 
Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. 
Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung 
der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
- Anlage

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0554/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.02.2020
Erstellt
17.02.2020 16:08