V/0906/2016
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Gescherweg B“ in der Hensenstraße
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0906/2016
Beschlussvorlage
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V/0906/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Gescherweg B„ in der Hensenstraße (Maßnahme im Haltestellenprogramm 2017) Beratungsfolge 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Gescherweg B“ wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom September 2016 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukos ten in Höhe von ca. 157.000 € en t- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 33.300 €. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2018 37.000 Haltestellenbereich 120.000 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Um- lagen 2018 33.300 ÖPNV-Förderung für den barriere- freien Ausbau der Haltestelle; ca. 90 % Ergebnis 123.700 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2017 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung unter Vorlagen-Nr.: V/0906/2016 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0906/2016 dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mitte lfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Anlass Die Haltestelle „Gescherweg B“ stadtauswärts ist im Haltestellenprogramm 2017 vorgesehen. Die Prioritätenliste ist mit der Vorlage V/0270/2016 „Verbesserung an Haltestellen“ 2017/2018 am 16.06.2016 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen worden. Bestand Die Hensenstraße gehört zum Hauptverkehrsstraßennetz der Sta dt Münster und ist als Kreisstraße K1 klassifiziert. Sie ist Bestandteil des sog. Gievenbecker Ringes, der aus folgenden Straßen gebi l- det wird: Gievenbecker Weg, Busso -Peus-Straße, Roxeler Straße, Dieckmannstraße und Hense n- straße. Im Verkehrsnetz Gievenbe cks übernimmt dieser Ring die Funktion einer innerörtlichen Ve r- kehrsstraße. Aktuell wird die Hensenstraße in diesem Bereich von ca. 8.800 Kfz/Tag befahren. Für eine Hauptverkehrsstraße mit den beschriebenen Funktionen, ist dies im Vergleich zu anderen Ort s- durchfahrten eine geringe Verkehrsbelastung. Die Bushaltestelle „Gescherweg B“ befindet sich hinter dem Kreuzungspunkt Hensenstr a- ße/Gescherweg/Enschedeweg. Sie wird von der Buslinie 11 und 12 im 20-Minuten-Takt bedient. Diese Bushaltestelle ist als Busbucht ausgebaut und mit einer Wartehalle (K5-Modell) ausgestattet. Der Querschnitt im Bereich der o. g. Bushaltestelle gliedert sich in eine ca. 1,20 m breite Aufstellfl ä- che, einen ca. 1,00 m breiten Radweg und einen 1,80 m breiten Gehweg. Planung Die Planung sieht vor, in dem nördlichen Abschnitt der Hensenstraße aufgrund des überdimensionier- ten Knotenpunktes und der geringen Verkehrsbelastung eine Spurreduzierung auf eine Geradeaus- spur mittels einer Markierung durchzuführen und die Bushaltestelle „Gesche rweg B“ als eine Fah r- bahnrandhaltestelle auszubauen. Die vorh. Rechtabbiegespur wird mittels einer Markierung (Breitstrich) von dem fließenden Ve rkehr getrennt und kann als Parkstreifen genutzt werden. Die nördliche Geradeausspur wird zu einer Rechtsabbiegespur markiert. Die Aufweitung des Querschnittes im Bereich der geplanten Fahrbahnrandhaltestelle soll erhalten bleiben, damit das Vorbeifahren an einem haltenden Bus für den Kfz-Verkehr jederzeit möglich ist. Im weiteren Verlauf der Hensenstraße wird de r Geradeausverkehr in Richtung Gievenbeck einsp urig geführt. Der Ausbau der Bushaltestelle „Gescherweg B“ wird gemäß der Anlage IV 1.4 erfolgen. Diese Bushaltestelle wird mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem au s- gestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l- lungsgesetz (BGG). Durch den Rückbau der Busbucht wird eine ausreichend große Aufstellfläche von ca. 3,55 m für die Fahrgäste geschaffen. Der geplante Radweg von ca. 1,50 m Breite wird hinter der Bushaltestelle g e- führt, sodass Konflikte zwischen den Radfahrern und den Fahrgästen ausgeräumt werden kö nnen. Der Gehweg erhält eine Breite von ca. 2,05 m. - 3 - V/0906/2016 Zusätzlich wird die alte Wartehalle (K5 -Modell) gegen eine normale Standard -Wallwartehalle ausge- tauscht und neu positioniert. Um den multimodalen Verkehr „Fahrrad + Bus“ zu fördern, werden 4 Fahrradanlehnbügel im Zuge des barrierefreien Ausbaus an dieser Haltestelle installiert. Zudem werden i m Zuge des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle die Nebenanlagen in dem westlichen Quadranten des Knotenpunktes mit den entsprechenden Leiteinrichtungen ausgestattet. Die Planung sieht vor, die Aufstellflächen für die Fußgängern an der vorhandenen Lichtsignalanl age vorzuziehen und entsp rechend der Anlage IV 2.4 auszubauen, damit die Querungsstelle auch für Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen eindeutig auffindbar und sicher nut z- bar ist. Die Mittelinsel wird zu Lasten der nördlichen Fahrbahn auf ca. 2,50 m Breite ver breitert, um den bar- rierefreien Ausbau sicherzustellen. Die im westlichen Knotenpunktbereich befindlichen Leuchten müssen versetzt werden, ebenso wie alle bestehenden LSA-Masten. Reduktionsvariante: Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und po litisch beschlossenen Standards barrier efrei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis- se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i- nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dies entspräche in keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Hensenstraße
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Gescherweg
- Gievenbecker Weg
- Busso-Peus-Straße
- Enschedeweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0906/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37