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V/0906/2016

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Gescherweg B“ in der Hensenstraße

Vorlagen 02.11.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 24.11.2016, TOP 9.3

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0906/2016

Beschlussvorlage

6440 Zeichen

V/0906/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Gescherweg B„ in der Hensenstraße 
(Maßnahme im Haltestellenprogramm 2017) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Gescherweg B“ wird auf Grundlage des 
verkehrstechnischen Entwurfs vom September 2016 (Anlage 1) zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukos ten in Höhe von ca. 157.000 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 33.300 €. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und –anlagen 
   
 
Zeile  13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2018 37.000 Haltestellenbereich 
120.000  
Zeile  02 Zuwendungen und allgemeine Um-
lagen 
2018 33.300 
ÖPNV-Förderung 
für den barriere-
freien Ausbau der 
Haltestelle; ca. 90 
% 
Ergebnis 123.700  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2017 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung unter 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0906/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0906/2016 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mitte lfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Die Haltestelle „Gescherweg B“ stadtauswärts ist im Haltestellenprogramm 2017 vorgesehen. Die 
Prioritätenliste ist mit der Vorlage V/0270/2016 „Verbesserung an Haltestellen“ 2017/2018 am 
16.06.2016 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen 
worden. 
 
Bestand 
 
Die Hensenstraße gehört zum Hauptverkehrsstraßennetz der Sta dt Münster und ist als Kreisstraße 
K1 klassifiziert.  Sie ist Bestandteil des sog. Gievenbecker Ringes, der aus folgenden Straßen gebi l-
det wird: Gievenbecker Weg, Busso -Peus-Straße, Roxeler Straße, Dieckmannstraße und Hense n-
straße. Im Verkehrsnetz Gievenbe cks übernimmt dieser Ring die Funktion einer innerörtlichen Ve r-
kehrsstraße. Aktuell wird die Hensenstraße in diesem Bereich von ca. 8.800 Kfz/Tag befahren. Für 
eine Hauptverkehrsstraße mit den beschriebenen Funktionen, ist dies im Vergleich zu anderen Ort s-
durchfahrten eine geringe Verkehrsbelastung. 
 
Die Bushaltestelle „Gescherweg B“ befindet sich hinter dem Kreuzungspunkt Hensenstr a-
ße/Gescherweg/Enschedeweg. 
 
Sie wird von der Buslinie 11 und 12 im 20-Minuten-Takt bedient. Diese Bushaltestelle ist als Busbucht 
ausgebaut und mit einer Wartehalle (K5-Modell) ausgestattet. 
 
Der Querschnitt im Bereich der o. g. Bushaltestelle gliedert sich in eine ca. 1,20 m breite Aufstellfl ä-
che, einen ca. 1,00 m breiten Radweg und einen 1,80 m breiten Gehweg. 
 
Planung 
 
Die Planung sieht vor, in dem nördlichen Abschnitt der Hensenstraße aufgrund des überdimensionier-
ten Knotenpunktes und der geringen Verkehrsbelastung eine Spurreduzierung auf eine Geradeaus-
spur mittels einer Markierung durchzuführen und die Bushaltestelle „Gesche rweg B“ als eine Fah r-
bahnrandhaltestelle auszubauen. 
 
Die vorh. Rechtabbiegespur wird mittels einer Markierung (Breitstrich) von dem fließenden Ve rkehr 
getrennt und kann als Parkstreifen genutzt werden. Die nördliche Geradeausspur wird zu einer 
Rechtsabbiegespur markiert.  
Die Aufweitung des Querschnittes im Bereich der geplanten Fahrbahnrandhaltestelle soll erhalten 
bleiben, damit das Vorbeifahren an einem haltenden Bus für den Kfz-Verkehr jederzeit möglich ist. Im 
weiteren Verlauf der Hensenstraße wird de r Geradeausverkehr in Richtung Gievenbeck einsp urig 
geführt. 
 
Der Ausbau der Bushaltestelle „Gescherweg B“ wird gemäß der Anlage IV 1.4 erfolgen.  
  
Diese Bushaltestelle wird mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem au s-
gestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l-
lungsgesetz (BGG). 
 
Durch den Rückbau der Busbucht wird eine ausreichend große Aufstellfläche von ca. 3,55 m für die 
Fahrgäste geschaffen. Der geplante Radweg von ca. 1,50 m Breite wird hinter der Bushaltestelle g e-
führt, sodass Konflikte zwischen den Radfahrern und den Fahrgästen ausgeräumt werden kö nnen. 
Der Gehweg erhält eine Breite von ca. 2,05 m.

- 3 - 
V/0906/2016 
 
Zusätzlich wird die alte Wartehalle (K5 -Modell) gegen eine normale Standard -Wallwartehalle ausge-
tauscht und neu positioniert.  
 
Um den multimodalen Verkehr „Fahrrad + Bus“ zu fördern, werden 4 Fahrradanlehnbügel im Zuge 
des barrierefreien Ausbaus an dieser Haltestelle installiert. 
 
Zudem werden i m Zuge des barrierefreien Ausbaus der  Bushaltestelle die Nebenanlagen in dem 
westlichen Quadranten des Knotenpunktes mit den entsprechenden Leiteinrichtungen ausgestattet. 
 
Die Planung sieht vor, die Aufstellflächen für die Fußgängern an der vorhandenen Lichtsignalanl age 
vorzuziehen und entsp rechend der Anlage IV 2.4 auszubauen, damit die Querungsstelle auch für 
Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen eindeutig auffindbar und sicher nut z-
bar ist.  
Die Mittelinsel wird zu Lasten der nördlichen Fahrbahn auf ca. 2,50 m Breite ver breitert, um den bar-
rierefreien Ausbau sicherzustellen.  
Die im westlichen Knotenpunktbereich befindlichen Leuchten müssen versetzt werden, ebenso  wie 
alle bestehenden LSA-Masten. 
 
Reduktionsvariante: 
 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und po litisch beschlossenen Standards barrier efrei 
ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis-
se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i-
nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.  Dies entspräche in 
keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan

Beratungsverlauf (2)

17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Hensenstraße
  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Gescherweg
  • Gievenbecker Weg
  • Busso-Peus-Straße
  • Enschedeweg

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Details

Aktenzeichen
V/0906/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37