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Änderungen der Förderbedingungen bei klimagerechtem Bau und energetischer Sanierung im Wohnungssektor
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/1514/2022 vom 26.08.2022
Stand: Am 08.11.2022 im Unterausschuss Wohnen beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Pascal Pütz Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2022 AN/1514/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Unterausschuss Wohnen 06.09.2022 Änderungen der Förderbedingungen bei klimagerechtem Bau und energetischer Sanierung im Wohnungssektor Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Unterausschusses Wohnen zu setzen. Der Presse, beispielsweise dem Kölner Stadtanzeiger vom 28.7.22, ist zu entnehmen, dass die Ampelkoalition in Berlin erneut kurzfristig die Förderbedingungen für die energetische Sanierung bzw. für den klimagerechten Neubau im Wohnungssektor ändert. Die Förderung wird auf 14 Milliarden Euro budgetiert. Davon soll allerdings lediglich eine Milliarde in den Neubau fließen. Das durch die FDP geführte Finanzministerium plant, die Subventionen für den Neubau komplett zu stoppen. Dieses Vorgehen der Ampelregierung wird von der Deutschen Umwelthilfe als eine Katastrophe für den Klimaschutz bezeichnet; der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft spricht bezüglich der Förderpolitik von einem Fiasko und sieht die Erreichung der Klimaziele und die Schaffung bezahlbaren Wohnens in weite Ferne rücken. DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln setzt sich dafür ein, die Wohnungsnot in Köln zu beenden. Auch ist es ihr Ziel, zur Eindämmung des Klimawandels beizutragen und die Klimaresilienz in Köln zu erhöhen. Es ergibt sich eine Reihe von Fragen: 1. Die Stadt Köln und die Wohnungswirtschaft sind ein Bündnis eingegangen. Gemeinsam wird das Ziel verfolgt jährlich, 6.000 Wohnungen zu bauen. Sind die geänderten Richtlinien nach Einschätzung der Stadt und der Kölner Wohnungswirtschaft nützlich oder hinderlich für die Erreichung dieses Ziels? 2. Ein Großteil des Geschosswohnungsbaus in Köln ist in den 60er, 70er und 80er Jahren des vergangen Jahrhunderts gebaut worden. Viele dieser Wohnungen energetisch in keinem zeitgemäßen Zustand. Wenn die Klimaziele erreicht werden sollen, müssen diese Wohnungen in den nächsten Jahren saniert werden. Gleichzeitig gilt es diese Geschosswohnungen nach Möglichkeit in der sozialen Förderung zu halten oder wieder in die soziale Förderung zu bringen. Müssen hierfür die (kommunalen) Bestandshalter ihre Planungen ändern? Ist aufgrund der Änderungen der bundesweiten Förderbedingungen mit höheren oder niedrigeren Fertigstellungszahlen im Neubau und bei der Sanierung zu rechnen? 3. Ein Großteil der Kölner Bestandswohnungen -auch Mietwohnungen- gehören sogenannten Kleinvermieter*innen. Wie steht deren Dachverband Haus & Grund zu den Kürzungen bei Komplettsanierung, Einbau von Wärmepumpen oder beim Austausch von Fenstern? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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