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AN/1514/2022

Änderungen der Förderbedingungen bei klimagerechtem Bau und energetischer Sanierung im Wohnungssektor

Die Linke. Anfrage nach § 4 26.08.2022

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 08.11.2022, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3221 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Pascal Pütz  
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2022 
AN/1514/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Unterausschuss Wohnen 06.09.2022 
 
Änderungen der Förderbedingungen bei klimagerechtem Bau und energetischer Sanierung 
im Wohnungssektor 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
Wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Unterausschusses Wohnen zu setzen. 
 
 
Der Presse, beispielsweise dem Kölner Stadtanzeiger vom 28.7.22, ist zu entnehmen, dass die 
Ampelkoalition in Berlin erneut kurzfristig die Förderbedingungen für die energetische Sanierung 
bzw. für den klimagerechten Neubau im Wohnungssektor ändert.  
Die Förderung wird auf 14 Milliarden Euro budgetiert. Davon soll allerdings lediglich eine Milliarde 
in den Neubau fließen. Das durch die FDP geführte Finanzministerium plant, die Subventionen für 
den Neubau komplett zu stoppen.  
 
Dieses Vorgehen der Ampelregierung wird von der Deutschen Umwelthilfe als eine Katastrophe für 
den Klimaschutz bezeichnet; der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft spricht bezüglich der 
Förderpolitik von einem Fiasko und sieht die Erreichung der Klimaziele und die Schaffung 
bezahlbaren Wohnens in weite Ferne rücken.  
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln setzt sich dafür ein, die Wohnungsnot in Köln zu 
beenden. Auch ist es ihr Ziel, zur Eindämmung des Klimawandels beizutragen und die 
Klimaresilienz in Köln zu erhöhen. 
 
Es ergibt sich eine Reihe von Fragen: 
1. Die Stadt Köln und die Wohnungswirtschaft sind ein Bündnis eingegangen. Gemeinsam 
wird das Ziel verfolgt jährlich, 6.000 Wohnungen zu bauen. Sind die geänderten Richtlinien 
nach Einschätzung der Stadt und der Kölner Wohnungswirtschaft nützlich oder hinderlich 
für die Erreichung dieses Ziels? 
 
2. Ein Großteil des Geschosswohnungsbaus in Köln ist in den 60er, 70er und 80er Jahren des 
vergangen Jahrhunderts gebaut worden. Viele dieser Wohnungen energetisch in keinem 
zeitgemäßen Zustand. Wenn die Klimaziele erreicht werden sollen, müssen diese

Wohnungen in den nächsten Jahren saniert werden. Gleichzeitig gilt es diese 
Geschosswohnungen nach Möglichkeit in der sozialen Förderung zu halten oder wieder in 
die soziale Förderung zu bringen.  
 
Müssen hierfür die (kommunalen) Bestandshalter ihre Planungen ändern? Ist aufgrund der 
Änderungen der bundesweiten Förderbedingungen mit höheren oder niedrigeren 
Fertigstellungszahlen im Neubau und bei der Sanierung zu rechnen?  
 
3. Ein Großteil der Kölner Bestandswohnungen -auch Mietwohnungen- gehören sogenannten 
Kleinvermieter*innen. Wie steht deren Dachverband Haus & Grund zu den Kürzungen bei 
Komplettsanierung, Einbau von Wärmepumpen oder beim Austausch von Fenstern? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.11.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1514/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
26.08.2022
Erstellt
26.08.2022 11:38