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Struktur der Arbeitslosenzentren in Köln aufrechterhalten

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) AN/0330/2020 vom 05.03.2020

Stand: Am 28.05.2020 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2020 AN/0330/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Struktur der Arbeitslosenzentren in Köln aufrechterhalten Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Paetzold, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren fordert die Landesregierung auf, 1. die jahrelange Expertise und Arbeitserfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen anzuerkennen; 2. die bisherige Beratungsarbeit und Tätigkeit zur Stabilisierung von Langzeitarbeits- losen als Kerntätigkeit der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen beizubehalten und auch über 2020 auskömmlich zu fördern; 3. Arbeitsschutz als unabhängiges Aufgabenfeld zu betrachten und ein eigenes flä- chendeckendes Beratungssystem zu entwickeln, das speziell für den Themenkom- plex ausgebildet ist. Die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren kön- nen dabei als wichtige Kooperationspartner in die Planung einbezogen werden. Begründung: Die Landesregierung plant, die Zuschüsse für Arbeitslosenzentren künftig in die Beratung von Arbeitnehmern, die von Ausbeutung betroffen sind, umzuleiten. Diese neue Aufgabe sollen künftig Erwerbslosenberatungsstellen übernehmen; Arbeitslosenzentren sind dafür nicht vorgesehen. - 2 - In Köln sind allein sieben Einrichtungen Arbeitslosenzentren: ABC Höhenhaus, BFmF e.V., Frauen gegen Erwerbslosigkeit e. V., Kellerladen e.V., Lindweiler Treff (Diakonie), Veedel e.V., ECHO Chorweiler. Da sie mit einem niedrigschwelligen Empowerment-Ansatz ein deut- lich anderes Instrument als Erwerbslosenberatungsstellen darstellen, läuft diese Entschei- dung der Landesregierung nicht auf Vermeidung von Doppelstrukturen, sondern auf Ab- schaffung eines der Instrumente gegen Langzeiterwerbslosigkeit hinaus. In Köln ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen im letzten Jahr leicht rückläufig gewesen. Nichtsdestotrotz sind immer noch 55,5 % der Erwerbslosen in unserer Stadt langzeiterwerbs- los. Das sind über 18.000 Menschen. Mit zunehmender Dauer der Erwerbslosigkeit stellen sich Effekte ein, denen am besten durch ein zunächst niedrigschwelliges Angebot begegnet werden kann. Deswegen ist das Angebot, das Arbeitslosenzentren bereitstellen, auch für die nächsten Jahre unverzichtbar. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf

  1. 28.05.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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