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AN/0330/2020

Struktur der Arbeitslosenzentren in Köln aufrechterhalten

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) 05.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.05.2020, TOP 2.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

2969 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Michael Paetzold 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2020 
 
AN/0330/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
 
Struktur der Arbeitslosenzentren in Köln aufrechterhalten 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrter Herr Paetzold, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der kom-
menden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren fordert die Landesregierung auf, 
1. die jahrelange Expertise und Arbeitserfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
aller Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen anzuerkennen;  
2. die bisherige Beratungsarbeit und Tätigkeit zur Stabilisierung von Langzeitarbeits-
losen als Kerntätigkeit der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen 
beizubehalten und auch über 2020 auskömmlich zu fördern;  
3. Arbeitsschutz als unabhängiges Aufgabenfeld zu betrachten und ein eigenes flä-
chendeckendes Beratungssystem zu entwickeln, das speziell für den Themenkom-
plex ausgebildet ist. Die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren kön-
nen dabei als wichtige Kooperationspartner in die Planung einbezogen werden.  
 
Begründung: 
Die Landesregierung plant, die Zuschüsse für Arbeitslosenzentren künftig in die Beratung 
von Arbeitnehmern, die von Ausbeutung betroffen sind, umzuleiten. Diese neue Aufgabe 
sollen künftig Erwerbslosenberatungsstellen übernehmen; Arbeitslosenzentren sind dafür 
nicht vorgesehen.

- 2 - 
 
In Köln sind allein sieben Einrichtungen Arbeitslosenzentren: ABC Höhenhaus, BFmF e.V., 
Frauen gegen Erwerbslosigkeit e. V., Kellerladen e.V., Lindweiler Treff (Diakonie), Veedel 
e.V., ECHO Chorweiler. Da sie mit einem niedrigschwelligen Empowerment-Ansatz ein deut-
lich anderes Instrument als Erwerbslosenberatungsstellen darstellen, läuft diese Entschei-
dung der Landesregierung nicht auf Vermeidung von Doppelstrukturen, sondern auf Ab-
schaffung eines der Instrumente gegen Langzeiterwerbslosigkeit hinaus. 
In Köln ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen im letzten Jahr leicht rückläufig gewesen. 
Nichtsdestotrotz sind immer noch 55,5 % der Erwerbslosen in unserer Stadt langzeiterwerbs-
los. Das sind über 18.000 Menschen. Mit zunehmender Dauer der Erwerbslosigkeit stellen 
sich Effekte ein, denen am besten durch ein zunächst niedrigschwelliges Angebot begegnet 
werden kann. Deswegen ist das Angebot, das Arbeitslosenzentren bereitstellen, auch für die 
nächsten Jahre unverzichtbar. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  
Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0330/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke)
Datum
05.03.2020
Erstellt
05.03.2020 08:27