3455/2021
Fragen der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26. August 2021 zum Zweiten Coronabericht
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4402 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 13.10.2021 3455/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Fragen der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses SoSeSe am 26.08.2021 zum Zweiten Coronabericht Die SPD-Fraktion stellte in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26. August folgende Nachfragen zum Zweiten Coronabericht. 1. Wer kontrolliert Maskenpflicht und Stellungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen? 2. Warum bekommen Menschen in der Prostitution keine staatliche Unterstützung, damit sie sich dem Risiko nicht aussetzen müssen? 3. Wie kommt die Stadt zu der Annahme, dass sich die Käufer an die Regeln halten? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: zu 1.: Wer kontrolliert Maskenpflicht und Stellungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen? Der Ordnungsdienst der Stadt Köln kontrolliert neben allgemeinen Ordnungswidrigkeiten auch die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW im Sin- ne des Infektionsschutzes. Im Bereich Prostitution gilt derzeit die 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet), wobei nicht immunisier- te Personen über einen negativen PCR-Test verfügen müssen. Grundsätzlich sind die Betreibenden von Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs oder ähnlichen Einrichtungen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Bei eingehenden Beschwerden über die Nichteinhaltung werden durch den Ordnungsdienst Kontrollen vor Ort durchgeführt. Werden dabei Verstöße festgestellt, werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus finden stichprobenartig unangekündigte Kontrollen der Einrichtungen statt. Der Straßenstrich an der Geestemünder Straße wird von der Stadt Köln, dem Amt für öffentliche Ord- nung in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Sozialdienst katho- lischer Frauen e.V. Köln (SkF e.V.) betreut. Für die Nutzung des Geländes gilt neben den Regelun- gen der Coronaschutzverordnung ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept, welches durch das städ- tische Gesundheitsamt erstellt wurde, mit einer Maskenpflicht und weiteren prostitutionsspezifischen Vorgaben. Die Kooperationspartner*innen vor Ort weisen auf die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen hin und leiten Verstöße an den Ordnungsdienst bzw. die Polizei weiter. Das Amt für Öffentliche Ord- nung verfügt an der Geestemünder Straße über das Haus- bzw. Platz- und Kontrollrecht und übt die- ses aus. Neben dem Auf- und Abschließen des Geländes, finden stichprobenartige Kontrollen statt, bei denen die Nichteinhaltung der Vorschriften geahndet wird. Stellungen zur Einhaltung der Hygie- 2 nemaßnahmen werden zum Schutz der Privatsphäre dabei nicht kontrolliert. zu 2.: Warum bekommen Menschen in der Prostitution keine staatliche Unterstützung, damit sie sich dem Risiko nicht aussetzen müssen? Personen, die der Prostitution nachgehen, haben einen Leistungsanspruch nach dem SGB II, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind z. B. das Alter, eine bestehende Erwerbsfä- higkeit, der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowie evtl. ausländerrechtli- che Voraussetzungen und das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II. Wurde eine Person hilfebedürftig, weil sie aufgrund der Corona-Pandemie ihrer Tätigkeit als Sexarbeiter*in nicht mehr nachgehen konnte, besteht somit kein Unterschied zu anderen Antragssteller*innen. Das Jobcenter Köln ist während der laufenden Corona Pandemie, auch während der zurückliegenden Lockdowns, für alle Einwohner*innen Köln auf vielen Kommunikationswegen erreichbar. Hierzu zäh- len der Postweg, die telefonische Erreichbarkeit, E-Mail und Jobcenter.digital. Beratungsgespräche in Präsenz sind nach Terminvereinbarung oder in besonderen Situationen auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. zu 3.: Wie kommt die Stadt zu der Annahme, dass sich die Käufer an die Regeln halten? Die Freier werden bei Einfahrt in den Straßenstrich an der Geestemünder Straße über die geltenden Vorschriften informiert und durch den Ordnungsdienst stichprobenartig kontrolliert (siehe Beantwor- tung zu Frage 1). Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3455/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 11:33