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3455/2021

Fragen der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 26. August 2021 zum Zweiten Coronabericht

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.11.2021, TOP 11.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4402 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer  13.10.2021 
 3455/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
 
Fragen der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses SoSeSe am 26.08.2021 zum Zweiten 
Coronabericht 
Die SPD-Fraktion stellte in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 
26. August folgende Nachfragen zum Zweiten Coronabericht. 
 
 
1. Wer kontrolliert Maskenpflicht und Stellungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen? 
 
2. Warum bekommen Menschen in der Prostitution keine staatliche Unterstützung, damit sie sich 
dem Risiko nicht aussetzen müssen? 
 
3. Wie kommt die Stadt zu der Annahme, dass sich die Käufer an die Regeln halten? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
zu 1.: Wer kontrolliert Maskenpflicht und Stellungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen? 
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln kontrolliert neben allgemeinen Ordnungswidrigkeiten auch die 
Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW im Sin-
ne des Infektionsschutzes. 
Im Bereich Prostitution gilt derzeit die 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet), wobei nicht immunisier-
te Personen über einen negativen PCR-Test verfügen müssen. Grundsätzlich sind die Betreibenden 
von Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs oder ähnlichen Einrichtungen für die Einhaltung der 
Vorschriften verantwortlich. Bei eingehenden Beschwerden über die Nichteinhaltung werden durch 
den Ordnungsdienst Kontrollen vor Ort durchgeführt. Werden dabei Verstöße festgestellt, werden 
entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus finden stichprobenartig 
unangekündigte Kontrollen der Einrichtungen statt. 
  
Der Straßenstrich an der Geestemünder Straße wird von der Stadt Köln, dem Amt für öffentliche Ord-
nung in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Sozialdienst katho-
lischer Frauen e.V. Köln (SkF e.V.) betreut. Für die Nutzung des Geländes gilt neben den Regelun-
gen der Coronaschutzverordnung ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept, welches durch das städ-
tische Gesundheitsamt erstellt wurde, mit einer Maskenpflicht und weiteren prostitutionsspezifischen 
Vorgaben.  
  
Die Kooperationspartner*innen vor Ort weisen auf die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen 
hin und leiten Verstöße an den Ordnungsdienst bzw. die Polizei weiter. Das Amt für Öffentliche Ord-
nung verfügt an der Geestemünder Straße über das Haus- bzw. Platz- und Kontrollrecht und übt die-
ses aus. Neben dem Auf- und Abschließen des Geländes, finden stichprobenartige Kontrollen statt, 
bei denen die Nichteinhaltung der Vorschriften geahndet wird. Stellungen zur Einhaltung der Hygie-

2 
 
nemaßnahmen werden zum Schutz der Privatsphäre dabei nicht kontrolliert. 
 
 
zu 2.: Warum bekommen Menschen in der Prostitution keine staatliche Unterstützung, damit sie sich 
dem Risiko nicht aussetzen müssen? 
 
Personen, die der Prostitution nachgehen, haben einen Leistungsanspruch nach dem SGB II, wenn 
sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind z. B. das Alter, eine bestehende Erwerbsfä-
higkeit, der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowie evtl. ausländerrechtli-
che Voraussetzungen und das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II. Wurde eine 
Person hilfebedürftig, weil sie aufgrund der Corona-Pandemie ihrer Tätigkeit als Sexarbeiter*in nicht 
mehr nachgehen konnte, besteht somit kein Unterschied zu anderen Antragssteller*innen. 
 
Das Jobcenter Köln ist während der laufenden Corona Pandemie, auch während der zurückliegenden 
Lockdowns, für alle Einwohner*innen Köln auf vielen Kommunikationswegen erreichbar. Hierzu zäh-
len der Postweg, die telefonische Erreichbarkeit, E-Mail und Jobcenter.digital. 
Beratungsgespräche in Präsenz sind nach Terminvereinbarung oder in besonderen Situationen auch 
ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. 
 
 
zu 3.: Wie kommt die Stadt zu der Annahme, dass sich die Käufer an die Regeln halten?  
  
Die Freier werden bei Einfahrt in den Straßenstrich an der Geestemünder Straße über die geltenden 
Vorschriften informiert und durch den Ordnungsdienst stichprobenartig kontrolliert (siehe Beantwor-
tung zu Frage 1). 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3455/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.10.2021
Erstellt
29.09.2021 11:33