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Venloer Straße soll Einbahnstraße werden

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) AN/0732/2019 vom 05.06.2019

Stand: Am 18.06.2019 im Verkehrsausschuss geändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Ratsgruppe GUT An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn BM Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.06.2019 AN/0732/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 18.06.2019 Venloer Straße soll Einbahnstraße werden Sehr geehrter Herr Wolter, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrs- ausschusses am 18.06.2019: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, A) 1. die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Venloer Straße zwischen Äußerer Ka- nalstraße und Inneren Kanalstraße / Fuchsstraße zu prüfen und mit Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu beginnen 2. mit dem Fördergeber über eine Aufhebung der Zweckbindung zu verhandeln. Sollten diese Prüfungen und Verhandlungen positiv ausfallen, so ist die Verwaltung beauf- tragt, die Venloer Straße als Einbahnstraße mit folgenden Maßgaben umzuplanen: B) 1. die Fläche für den Autoverkehr wird auf einen Fahrstreifen reduziert. 2. die Flächen für den Radverkehr werden deutlich erhöht. Dabei wird geprüft, ob es sinnvoll ist, den Autoverkehr vom Radverkehr zu trennen und diesen auf einer Seite der Venloerstraße zu bündeln. - 2 - 3. ein fließender Verkehr aller Verkehrsträger muss ermöglicht werden; 4. eine Verkehrsuntersuchung soll zeigen, welche Fahrtrichtung geeigneter ist. Hier liegt die Priorität auf der Fahrtrichtung Stadtmitte. 5. die Flächen für Kfz-Abstellflächen, Lieferzonen und Bürgersteige sind neu zu orga- nisieren mit dem Ziel, eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und eine Verbesse- rung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Kfz-Abstellflächen sollen ein kurzzeitiges Parken zum Einkauf ermöglichen. Begründung: Die Venloer Straße ist eine zentrale Verkehrsachse mit angrenzenden Wohnquartieren und einem hohen Anteil an Einzelhandel. Aufgrund der unterschiedlichsten Funktionen wie Lie- ferverkehre, Ziel- und Quellverkehre, Einkaufs- und Freizeitverkehre gibt es ein hohes Kon- fliktpotenzial zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, z.B. Parken in 2. Reihe und Liefer- verkehre außerhalt der Lieferzonen, das es aufzulösen gilt. Ebenfalls ist dabei die Aufent- haltsqualität für Anwohner zu verbessern. Auch um insbesondere eine zukunftsfähige, umweltgerechte Mobilität zu erhalten, müssen die Verkehre neuorganisiert werden. In Bezug auf die Luftreinhalteplanung wird deutlich, dass eine Reduzierung des MIV und eine Ausweitung der Verkehrsträger des Umweltver- bundes dringend geboten sind. Köln hat mit dem Konzept Mobil 2025 Ziele für eine menschengerechte und umweltverträgli- che Mobilität in einer lebenswerten und klimafreundlichen Stadt formuliert. Um diese Ziele zu erreichen, müssen entsprechende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden; nicht nur in der Innenstadt, sondern überall dort wo gehandelt werden kann. Ehrenfeld hat das Potenzial, den örtlichen Radverkehrsanteil noch weiter zu steigern. Die Umwandlung der Ehrenfelder Straße soll dazu beitragen, dass insbesondere der Fahrrad- verkehr attraktiver und der Durchgangsverkehr reduziert wird. Die Oberfläche der Venloer Straße wurde auch mit Fördermitteln gemäß dem Gemeindever- kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aus dem U-Bahn-Bau der Linien 3 und 4 wiederherge- stellt. Es liegt daher eine Zweckbindung bis zum Jahr 2027 vor, die eine bauliche Verände- rung zunächst ausschließt, bzw. diese förderschädlich sein kann. Die Neuordnung führt zu einer Aufwertung/Erhöhung der Funktionalität der Venloer Straße. Die Förderrichtlinien las- sen in einem solchen Fall durchaus Ausnahmen bzgl. der Zweckbindung zu. Auch mit Blick auf die Erreichung der Ziele des Luftreinhalteplans sollte daher vorab mit dem Fördergeber über eine Aufhebung der Zweckbindung gesprochen werden. Die Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld sollte, wo immer möglich, in die Überlegungen einbe- zogen werden. Vorschläge aus der Bezirksvertretung sind in die Prüfungen und Planungen einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer - 3 - gez. Tobias Scholz Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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