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AN/0732/2019

Venloer Straße soll Einbahnstraße werden

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 05.06.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 1.2

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

4357 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Verkehrsausschusses 
Herrn BM Andreas Wolter 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.06.2019 
 
AN/0732/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
 
Venloer Straße soll Einbahnstraße werden 
Sehr geehrter Herr Wolter, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrs-
ausschusses am 18.06.2019: 
 
Beschluss: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
A)  
1. die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Venloer Straße zwischen Äußerer Ka-
nalstraße und Inneren Kanalstraße / Fuchsstraße zu prüfen und mit Verhandlungen 
mit den zuständigen Behörden zu beginnen 
 
2. mit dem Fördergeber über eine Aufhebung der Zweckbindung zu verhandeln. 
 
 
 
Sollten diese Prüfungen und Verhandlungen positiv ausfallen, so ist die Verwaltung beauf-
tragt, die Venloer Straße als Einbahnstraße mit folgenden Maßgaben umzuplanen: 
 
B)  
1. die Fläche für den Autoverkehr wird auf einen Fahrstreifen reduziert. 
 
2. die Flächen für den Radverkehr werden deutlich erhöht. Dabei wird geprüft, ob es 
sinnvoll ist, den Autoverkehr vom Radverkehr zu trennen und diesen auf einer Seite 
der Venloerstraße zu bündeln.

- 2 - 
 
3. ein fließender Verkehr aller Verkehrsträger muss ermöglicht werden; 
 
4. eine Verkehrsuntersuchung soll zeigen, welche Fahrtrichtung geeigneter ist. Hier 
liegt die Priorität auf der Fahrtrichtung Stadtmitte. 
 
5. die Flächen für Kfz-Abstellflächen, Lieferzonen und Bürgersteige sind neu zu orga-
nisieren mit dem Ziel, eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und eine Verbesse-
rung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Kfz-Abstellflächen sollen ein kurzzeitiges 
Parken zum Einkauf ermöglichen.  
 
 
Begründung: 
 
 
Die Venloer Straße ist eine zentrale Verkehrsachse mit angrenzenden Wohnquartieren und 
einem hohen Anteil an Einzelhandel. Aufgrund der unterschiedlichsten Funktionen wie Lie-
ferverkehre, Ziel- und Quellverkehre, Einkaufs- und Freizeitverkehre gibt es ein hohes Kon-
fliktpotenzial zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, z.B. Parken in 2. Reihe und Liefer-
verkehre außerhalt der Lieferzonen, das es aufzulösen gilt. Ebenfalls ist dabei die Aufent-
haltsqualität für Anwohner zu verbessern. 
 
Auch um insbesondere eine zukunftsfähige, umweltgerechte Mobilität zu erhalten, müssen 
die Verkehre neuorganisiert werden. In Bezug auf die Luftreinhalteplanung wird deutlich, 
dass eine Reduzierung des MIV und eine Ausweitung der Verkehrsträger des Umweltver-
bundes dringend geboten sind. 
 
Köln hat mit dem Konzept Mobil 2025 Ziele für eine menschengerechte und umweltverträgli-
che Mobilität in einer lebenswerten und klimafreundlichen Stadt formuliert. Um diese Ziele zu 
erreichen, müssen entsprechende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden; nicht nur 
in der Innenstadt, sondern überall dort wo gehandelt werden kann. 
 
Ehrenfeld hat das Potenzial, den örtlichen Radverkehrsanteil noch weiter zu steigern. Die 
Umwandlung der Ehrenfelder Straße soll dazu beitragen, dass insbesondere der Fahrrad-
verkehr attraktiver und der Durchgangsverkehr reduziert wird. 
 
Die Oberfläche der Venloer Straße wurde auch mit Fördermitteln gemäß dem Gemeindever-
kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aus dem U-Bahn-Bau der Linien 3 und 4 wiederherge-
stellt. Es liegt daher eine Zweckbindung bis zum Jahr 2027 vor, die eine bauliche Verände-
rung zunächst ausschließt, bzw. diese förderschädlich sein kann. Die Neuordnung führt zu 
einer Aufwertung/Erhöhung der Funktionalität der Venloer Straße. Die Förderrichtlinien las-
sen in einem solchen Fall durchaus Ausnahmen bzgl. der Zweckbindung zu. Auch mit Blick 
auf die Erreichung der Ziele des Luftreinhalteplans sollte daher vorab mit dem Fördergeber 
über eine Aufhebung der Zweckbindung gesprochen werden. 
 
Die Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld sollte, wo immer möglich, in die Überlegungen einbe-
zogen werden. Vorschläge aus der Bezirksvertretung sind in die Prüfungen und Planungen 
einzubeziehen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

- 3 - 
 
gez. Tobias Scholz 
Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße
  • Fuchsstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0732/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
05.06.2019
Erstellt
20.05.2019 11:08