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V/0082/2020

Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 "Berechnung des Kinderbetreuungsbeitrags mittels linear progressiver Tarifzonen"

Vorlagen 31.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.08.2020, TOP 15

Antrag der Ratsgruppe Piraten_OEDP an den Rat

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag der Ratsgruppe Piraten_OEDP an den Rat

2035 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0064/2019  
 
          
Münster, den 30.09.2019 
 
 
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP: 
 
Berechnungsmodell der Elternbeiträge korrigieren 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Berechnung des Kinderbetreuungsbeitrags erfolgt zukünftig mittels linear 
progressiver Tarifzonen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt 2 Tarifzonenmodelle auf Basis der aktuell gültigen 
Beitragsstufen zu erstellen:  
 
a) Das eine soll anhand der vorliegenden Beitragsdaten im Ergebnis möglichst 
haushaltsneutral sein. 
 
b) Das andere unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung der 
Beitragszahlergruppen der jeweiligen Stufe. 
 
3. Die beiden Modelle werden dem Rat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
a) „Linear progressive Tarifzonen“ ist das in Deutschland verwendete Modell zur 
Berechnung der Einkommensteuer. Es bedarf also hoffentlich keiner ausschweifenden 
Erklärung an dieser Stelle. 
 
b) Härtefallvermeidung: 
 
Es ist uns zu Ohren gekommen, dass Arbeitnehmer seitens der Arbeitgeber freiwillige 
Lohnerhöhungen ablehnen mussten, da diese durch Erreichen der nächsten Stufe im 
Beitragsmodell, dazu führen, unterm Strich dadurch minus zu machen. 
Arbeitnehmer, welche tarifliche Lohnerhöhungen erhalten, können diese ggf. noch nicht 
einmal ablehnen. Beispiele: 
 
1) EKSt-Brutto: 37.000€ Zulage: 2% = 740€ 
Der Kitabeitrag steigt von 0€ auf 2.784€. (45h U3) 
Statt 740€ mehr, hat die Familie nun 2.704€ weniger!  
 
2) Brutto: 50.000€ Zulage: 2%   = 1.000€ 
Beitrag steigt von 2.784€ auf 3.708€. (45h U3) 
Von den 1000€ verbleiben gerade mal 76€.

Aber auch ohne die o.g. Problematik macht es wenig Sinn, dass eine Familie mit einem 
Einkommen von z.B. 62.000€ exakt den gleichen Beitr ag zahlt wie eine mit 74.999€ Brutto. 
 
Wir sind zuversichtlich, dass die Verwaltung der Stadt Münster ausreichend digitalisiert ist, 
um auch das mathematisch vielleicht etwas anspruchsvollere Tarifzonenmodell zu 
realisieren. 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Anlage A

1473 Zeichen

Anlage A zur V/0082/2020 
Kurzüberblick 
Der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019, den 
Elternbeitrag zukünftig mittels linear progressiver Tarifzonen zu berechnen, wird nicht aufgegrif-
fen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Folge eines linear progressives Tarifzonenmodell unter Beibehaltung der aktuellen maxima-
len Belastung der Beitragszahlergruppen der jeweiligen Einkommensgruppe wären Minderein-
nahmen. 
 
Ein haushaltsneutrales Berechnungsmodells würde zu Beitragserhöhungen führen. 
 
Durch beide Berechnungsmodelle .würden die Personal- und Sachkosten steigen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 0601 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Da der Antrag der Ratsgruppe auf eine zukünftige Berechnung der Elternbeiträge nach einem line-
ar-progressiven Tarifzonenmodell nicht aufgegriffen wird, hat er keine Auswirkung auf den Haushalt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, bis 31.07.2020 § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), ab 
01.08.2020 §§ 50 u. 51 KiBiz

Beschlussvorlage

9780 Zeichen

V/0082/2020 
V/0082/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 "Berechnung 
des Kinderbetreuungsbeitrags mittels linear progressiver Tarifzonen" 
 
Beratungsfolge 
 
   18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Ausführungen zu linear progressiven 
Tarifzonenmodellen zur Kenntnis und lehnt deren Einführung ab. Der Antrag der Ratsgruppe Pira-
ten/ÖDP Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 ist mit dieser Vorlage bearbeitet und erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
1. Antragsanliegen: 
Den Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 (vgl. Anlage 
1) hat der Rat in seiner Sitzung vom 09.10.2019 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien verwiesen. 
Ziel des Antrags ist es, den Kinderbetreuungsbeitrag zukünftig mittels linear progressiver Tarifzonen 
zu berechnen. 
Die Verwaltung soll beauftragt werden, zwei Tarifzonenmodelle auf Basis der aktuell 
gültigen Beitragsstufen zu erstellen: 
a) Das eine soll anhand der vorliegenden Beitragsdaten im Ergebnis möglichst 
haushaltsneutral sein. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
27.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Siewert 
Telefon: 492-5147 
SiewertS@stadt-
muenster.de 
 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5130 
KratzTrutti@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0082/2020 
 
b) Das andere soll unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung der Bei-
tragszahlergruppen der jeweiligen Stufe erfolgen. 
 
2. Prüfung der Umsetzung des Antrags 
In der Begründung des Antrags wird auf das in Deutschland verwendete Modell linear-progressiver 
Tarifzonen zur Berechnung der Einkommensteuer verwiesen. 
Ein Tarifsystem wird als linear-progressiv bezeichnet, wenn die Steuerlast mit wachsendem Einkom-
men überproportional wächst. Bei der Einkommensteuer sind dabei mehrere Zonen zu unterscheiden: 
In der Nullzone bleibt ein Grundbetrag steuerfrei. Zwei Progressionszonen erfassen das zu versteu-
ernde Einkommen. Die Tarife steigen in diesen Zonen linear an. Jedes höhere Einkommen unterliegt 
dem Spitzensteuersatz. 
Eine Übertragung des Modells auf den Bereich der Elternbeiträge würde sich wie folgt darstellen: 
- Die Einkommensgruppen der bestehenden Elternbeitragstabelle werden beibehalten. 
- Jede Einkommensgruppe bildet eine Tarifzone. 
Innerhalb der jeweiligen Tarifzone/Einkommensgruppe wird der Elternbeitrag prozentual vom ta t-
sächlichen Einkommen ermittelt (z.B. mit 5 ,6 %). Im Gegensatz zum linear -progressiven deut-
schen Steuermodell erfolgt innerhalb der jeweili gen Tarifzone/Einkommensgruppe keine Steig e-
rung des prozentualen Anteils am Einkommen.  
- Pro Tarifzone/Einkommensgruppe steigert sich der Anteil des Elternbeitrags am Einkommen  
(z.B. 5,6 % in der Einkommensgruppe bis 75.000 €, 5,9 % in der Einkommensgruppe bis 85.000 
€). 
 
Eine Umsetzung der beiden Modelle nach Ziff.1a und 1b des Antrags hätte folgende Auswirkungen: 
 
Die Umsetzung eines linear-progressiven Tarifzonenmodells hätte bei einem haushaltsneutralen Mo-
dell Beitragserhöhungen und bei einem Modell unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belas-
tung Mindereinnahmen in derzeit nicht bezifferbarer Höhe zur Folge. Darüber hinaus ist in beiden 
Varianten mit steigenden Personalkosten und mit Kosten für die Umsetzung durch den Software-
Anbieter zu rechnen. 
 
Haushaltsneutrales Tarifzonenmodell (Ziff. 1a) 
 
Dieses Modell hat Beitragserhöhungen zur Folge. In den jeweiligen Einkommensgruppen/Tarifzonen 
zahlen aktuell alle Eltern den gleichen Beitrag.  
Die Mindereinnahmen, die bei den Elternbeiträgen für die Einkommen im unteren Bereich einer Ein-
kommensgruppe entstehen, müssten durch die Erhöhung der Elternbeiträge für die höheren Ein-
kommen in dieser Einkommensgruppe kompensiert werden. 
Für wie viele Beitragspflichtige und in welcher Höhe Beitragserhöhungen erfolgen müssten, kann erst 
nach einer vom Software-Anbieter erstellten Beitragstabelle ausgewertet werden. 
 
Dem u.a. Beispiel (für jeweils drei Kinder unter drei Jahren, die 45 Stunden wöchentlich in einer Ki n-
dertageseinrichtung betreut werden), ist zu entnehmen, dass es für ein haushaltsneutrales Tarifz o-
nenmodell zu einer Erhöhung des bisherige Elternbeitrags in der jeweilige n Einkommensgru p-
pe/Tarifzone je nach Höhe des Einkommens kommen wird.

- 3 - 
V/0082/2020 
Tabelle 1: Beispiel für ein haushaltsneutrales Tarifzonenmodell: 
 
3 Kinder, 45 Std. Kind u 3  
Aktuelles System Alternatives System Veränderungen 
Einkommensgruppe 
€ 
Aktueller 
Elternbeitrag 
€ mtl. 
Einkommen 
(Beispiele) 
€ 
Elternbeitrag 
€ mtl. 
(Mehr-/Minder-
einnahmen) 
% vom Einkom-
men 
€ € 
62.001 – 75.000 
350 62.100 6,05 313 -37 
350 69.000 6,05 348 - 2 
350 75.000 6,05 378 +28 
Zwischensumme 1 1.050   1039 -11 
75.001 – 85.000 
419 75.100 6,35 397 -22 
419 80.000 6,35 423 +4 
419 85.000 6,35 450 +31 
Zwischensumme 2 1.257   1270 +13 
Einnahmen 2.307   2.309 +2 
 
Der Prozentsatz vom Einkommen in der jeweiligen Einkommensgruppe/Tarifzone wurde für dieses 
Modell so gewählt, dass das Ergebnis eine haushaltsneutrale Einnahme von Elternbeiträgen ist. 
 
Tarifzonenmodell unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung (Ziff. 1 b) 
 
Dieses Modell hat Mindereinnahmen zur Folge. 
Der bisherige Elternbeitrag in den einzelnen Einkommensgruppen/Tarifzonen soll nicht überschritten 
werden. Für alle Einkommen unterhalb des höchsten Einkommens der jeweiligen Einkommensgruppe 
ergibt sich ein geringerer Elternbeitrag als bisher, was im Ergebnis zu Mindereinnahmen führt. 
 
Tabelle 2: Beispiel für ein Tarifzonenmodell unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung:  
 
3 Kinder, 45 Std. Kind u 3  
Aktuelles System Alternatives System Veränderungen 
Einkommensgruppe 
€ 
Aktueller 
Elternbeitrag 
€ mtl. 
Einkommen 
(Beispiele) 
€ 
Elternbeitrag 
€ mtl. 
(Mehr-/Minder-
einnahmen) 
% vom Einkom-
men 
€ € 
62.001 – 75.000 
350 62.100 5,60 290 -60 
350 69.000 5,60 322 -28 
350 75.000 5,60 350 0 
Zwischensumme 1 1.050   962 -88 
75.001 – 85.000 
419 75.100 5,90 369 -50 
419 80.000 5,90 393 -26 
419 85.000 5,90 418 -1 
Zwischensumme 2 1.257   1.180 -77 
Einnahmen 2.307   2.142 -165 
 
Bei diesem Modell soll der aktuell in einer Einkommensgruppe/Tarifzone zu zahlende Elternbeitrag 
nicht überschritten werden. Daher wurde der Prozentwert ausgehend vom höchstmöglichen Einko m-
men einer Einkommensgruppe/Tarifzone (z.B. 75.000 €) und anhand des aktuellen Elternbeitrags 
(z.B.350 €) ermittelt.

- 4 - 
V/0082/2020 
Sach- und Personalkosten 
 
Darüber hinaus sind bei einem linear -progressiven Berechnungsmodell zur Erhe bung von Elternbe i-
trägen steigende  Sach- und Personalkosten  zu erwarten , weil das Verfahren zur Festsetzung der 
Elternbeiträge aufwendiger wird, verursacht durch 
 
- spitz auszurechnende Einkommen, mit einem daraus resultierenden erhöhten Beratungsbedarf 
der Eltern. 
- jährliche Überprüfungen, weil sich die Einkommen in den meisten Fällen jährlich ändern und sich 
jede Änderung des Einkommens auf den Elternbeitrag auswirkt. 
- Mahnungen durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen, wenn Daueraufträge nicht an den 
neuen Elternbeitrag angepasst werden, infolgedessen vermehrte Nachfragen beim Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien. 
 
Die Erstellung einer Elternbeitragstabelle unter der Voraussetzung der Haushaltsneutralität (Ziff. 
1a) bzw. die Auswertungen der Mindereinnahmen (Ziff. 1b) durch den Software -Anbieter würde 
Mehrkosten verursachen. 
Das Ergebnis wäre zudem wenig aussagekräftig, da viele in der Software hinterlegte Einkommen 
nicht aktuell sind (z weijährige rückwirkende Überprüfungen, keine genauen Anga ben des Ei n-
kommens in der höchsten Einkommensgruppe über 150.000 €, nur Nennung der Einkommen s-
gruppe bei Neuanmeldungen). 
 
3. Fazit: 
Aus Sicht der Verwaltung ist e ine Einführung von Berechnungsmodellen für Elternbeiträge mittels 
linear-progressiver Tarifzonen nicht empfehlenswert.  
Die Umsetzung des Berechnungsmodells unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Beiträge pro 
Einkommensgruppe würde zu Mindereinnahmen führen. 
Bei einer haushaltsneutralen Umsetzung des Berechnungsmodells käme  es zu Beitragserhöhungen  
für viele Eltern, die vor dem Hintergrund der Einführung eines zweiten beitragsfreien Kitajahres durch 
den Landesgesetzgeber nicht zu vermitteln sind. 
Beide Modelle verursachen zudem steigende Personal- und Sachkosten. 
 
Die im ers ten Beispiel der Antragsbegründung beschriebene Problematik der erstmaligen Festse t-
zung eines Elternbeitrags für bisher beitragsfreie Eltern aufgrund einer Lohnerhöhung würde durch 
ein linear-progressives System nicht behoben. Auch hier würde es bei Überschreitung der ersten Ein-
kommensgruppe zur erstmaligen Festsetzung eines Elternbeitrags und damit für bisher beitragsfreie 
Eltern zu vergleichsweise hohen Elternbeiträgen und Nachforderungen kommen. 
Wie das zweite Beispiel der Antragsbegründung belegt, würde  in der beschriebenen Fallkonstellation 
die Höhe der Elternbeiträge und damit die entsprechende Nachforderung in einem linear -
progressiven System zwar moderater ausfallen als es gegenwärtig der Fall ist, andererseits würde 
jede Lohnsteigerung zu einer Erhö hung der Elternbeiträge führen. Im aktuellen Beitragssystem ve r-
bleiben viele Eltern trotz Einkommenszuwachs in der gleichen Einkommensgruppe und zahlen keinen 
höheren Elternbeitrag. 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019

Beratungsverlauf (1)

19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0082/2020
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37