V/0082/2020
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 "Berechnung des Kinderbetreuungsbeitrags mittels linear progressiver Tarifzonen"
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Antrag der Ratsgruppe Piraten_OEDP an den Rat
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0064/2019
Münster, den 30.09.2019
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP:
Berechnungsmodell der Elternbeiträge korrigieren
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Berechnung des Kinderbetreuungsbeitrags erfolgt zukünftig mittels linear
progressiver Tarifzonen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt 2 Tarifzonenmodelle auf Basis der aktuell gültigen
Beitragsstufen zu erstellen:
a) Das eine soll anhand der vorliegenden Beitragsdaten im Ergebnis möglichst
haushaltsneutral sein.
b) Das andere unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung der
Beitragszahlergruppen der jeweiligen Stufe.
3. Die beiden Modelle werden dem Rat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
a) „Linear progressive Tarifzonen“ ist das in Deutschland verwendete Modell zur
Berechnung der Einkommensteuer. Es bedarf also hoffentlich keiner ausschweifenden
Erklärung an dieser Stelle.
b) Härtefallvermeidung:
Es ist uns zu Ohren gekommen, dass Arbeitnehmer seitens der Arbeitgeber freiwillige
Lohnerhöhungen ablehnen mussten, da diese durch Erreichen der nächsten Stufe im
Beitragsmodell, dazu führen, unterm Strich dadurch minus zu machen.
Arbeitnehmer, welche tarifliche Lohnerhöhungen erhalten, können diese ggf. noch nicht
einmal ablehnen. Beispiele:
1) EKSt-Brutto: 37.000€ Zulage: 2% = 740€
Der Kitabeitrag steigt von 0€ auf 2.784€. (45h U3)
Statt 740€ mehr, hat die Familie nun 2.704€ weniger!
2) Brutto: 50.000€ Zulage: 2% = 1.000€
Beitrag steigt von 2.784€ auf 3.708€. (45h U3)
Von den 1000€ verbleiben gerade mal 76€.
Aber auch ohne die o.g. Problematik macht es wenig Sinn, dass eine Familie mit einem
Einkommen von z.B. 62.000€ exakt den gleichen Beitr ag zahlt wie eine mit 74.999€ Brutto.
Wir sind zuversichtlich, dass die Verwaltung der Stadt Münster ausreichend digitalisiert ist,
um auch das mathematisch vielleicht etwas anspruchsvollere Tarifzonenmodell zu
realisieren.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Anlage A
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Anlage A zur V/0082/2020 Kurzüberblick Der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019, den Elternbeitrag zukünftig mittels linear progressiver Tarifzonen zu berechnen, wird nicht aufgegrif- fen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Folge eines linear progressives Tarifzonenmodell unter Beibehaltung der aktuellen maxima- len Belastung der Beitragszahlergruppen der jeweiligen Einkommensgruppe wären Minderein- nahmen. Ein haushaltsneutrales Berechnungsmodells würde zu Beitragserhöhungen führen. Durch beide Berechnungsmodelle .würden die Personal- und Sachkosten steigen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 0601 Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Da der Antrag der Ratsgruppe auf eine zukünftige Berechnung der Elternbeiträge nach einem line- ar-progressiven Tarifzonenmodell nicht aufgegriffen wird, hat er keine Auswirkung auf den Haushalt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, bis 31.07.2020 § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), ab 01.08.2020 §§ 50 u. 51 KiBiz
Beschlussvorlage
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V/0082/2020 V/0082/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 "Berechnung des Kinderbetreuungsbeitrags mittels linear progressiver Tarifzonen" Beratungsfolge 18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Ausführungen zu linear progressiven Tarifzonenmodellen zur Kenntnis und lehnt deren Einführung ab. Der Antrag der Ratsgruppe Pira- ten/ÖDP Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 ist mit dieser Vorlage bearbeitet und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Antragsanliegen: Den Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019 (vgl. Anlage 1) hat der Rat in seiner Sitzung vom 09.10.2019 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami- lien verwiesen. Ziel des Antrags ist es, den Kinderbetreuungsbeitrag zukünftig mittels linear progressiver Tarifzonen zu berechnen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zwei Tarifzonenmodelle auf Basis der aktuell gültigen Beitragsstufen zu erstellen: a) Das eine soll anhand der vorliegenden Beitragsdaten im Ergebnis möglichst haushaltsneutral sein. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 27.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Siewert Telefon: 492-5147 SiewertS@stadt- muenster.de Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5130 KratzTrutti@stadt- muenster.de - 2 - V/0082/2020 b) Das andere soll unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung der Bei- tragszahlergruppen der jeweiligen Stufe erfolgen. 2. Prüfung der Umsetzung des Antrags In der Begründung des Antrags wird auf das in Deutschland verwendete Modell linear-progressiver Tarifzonen zur Berechnung der Einkommensteuer verwiesen. Ein Tarifsystem wird als linear-progressiv bezeichnet, wenn die Steuerlast mit wachsendem Einkom- men überproportional wächst. Bei der Einkommensteuer sind dabei mehrere Zonen zu unterscheiden: In der Nullzone bleibt ein Grundbetrag steuerfrei. Zwei Progressionszonen erfassen das zu versteu- ernde Einkommen. Die Tarife steigen in diesen Zonen linear an. Jedes höhere Einkommen unterliegt dem Spitzensteuersatz. Eine Übertragung des Modells auf den Bereich der Elternbeiträge würde sich wie folgt darstellen: - Die Einkommensgruppen der bestehenden Elternbeitragstabelle werden beibehalten. - Jede Einkommensgruppe bildet eine Tarifzone. Innerhalb der jeweiligen Tarifzone/Einkommensgruppe wird der Elternbeitrag prozentual vom ta t- sächlichen Einkommen ermittelt (z.B. mit 5 ,6 %). Im Gegensatz zum linear -progressiven deut- schen Steuermodell erfolgt innerhalb der jeweili gen Tarifzone/Einkommensgruppe keine Steig e- rung des prozentualen Anteils am Einkommen. - Pro Tarifzone/Einkommensgruppe steigert sich der Anteil des Elternbeitrags am Einkommen (z.B. 5,6 % in der Einkommensgruppe bis 75.000 €, 5,9 % in der Einkommensgruppe bis 85.000 €). Eine Umsetzung der beiden Modelle nach Ziff.1a und 1b des Antrags hätte folgende Auswirkungen: Die Umsetzung eines linear-progressiven Tarifzonenmodells hätte bei einem haushaltsneutralen Mo- dell Beitragserhöhungen und bei einem Modell unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belas- tung Mindereinnahmen in derzeit nicht bezifferbarer Höhe zur Folge. Darüber hinaus ist in beiden Varianten mit steigenden Personalkosten und mit Kosten für die Umsetzung durch den Software- Anbieter zu rechnen. Haushaltsneutrales Tarifzonenmodell (Ziff. 1a) Dieses Modell hat Beitragserhöhungen zur Folge. In den jeweiligen Einkommensgruppen/Tarifzonen zahlen aktuell alle Eltern den gleichen Beitrag. Die Mindereinnahmen, die bei den Elternbeiträgen für die Einkommen im unteren Bereich einer Ein- kommensgruppe entstehen, müssten durch die Erhöhung der Elternbeiträge für die höheren Ein- kommen in dieser Einkommensgruppe kompensiert werden. Für wie viele Beitragspflichtige und in welcher Höhe Beitragserhöhungen erfolgen müssten, kann erst nach einer vom Software-Anbieter erstellten Beitragstabelle ausgewertet werden. Dem u.a. Beispiel (für jeweils drei Kinder unter drei Jahren, die 45 Stunden wöchentlich in einer Ki n- dertageseinrichtung betreut werden), ist zu entnehmen, dass es für ein haushaltsneutrales Tarifz o- nenmodell zu einer Erhöhung des bisherige Elternbeitrags in der jeweilige n Einkommensgru p- pe/Tarifzone je nach Höhe des Einkommens kommen wird. - 3 - V/0082/2020 Tabelle 1: Beispiel für ein haushaltsneutrales Tarifzonenmodell: 3 Kinder, 45 Std. Kind u 3 Aktuelles System Alternatives System Veränderungen Einkommensgruppe € Aktueller Elternbeitrag € mtl. Einkommen (Beispiele) € Elternbeitrag € mtl. (Mehr-/Minder- einnahmen) % vom Einkom- men € € 62.001 – 75.000 350 62.100 6,05 313 -37 350 69.000 6,05 348 - 2 350 75.000 6,05 378 +28 Zwischensumme 1 1.050 1039 -11 75.001 – 85.000 419 75.100 6,35 397 -22 419 80.000 6,35 423 +4 419 85.000 6,35 450 +31 Zwischensumme 2 1.257 1270 +13 Einnahmen 2.307 2.309 +2 Der Prozentsatz vom Einkommen in der jeweiligen Einkommensgruppe/Tarifzone wurde für dieses Modell so gewählt, dass das Ergebnis eine haushaltsneutrale Einnahme von Elternbeiträgen ist. Tarifzonenmodell unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung (Ziff. 1 b) Dieses Modell hat Mindereinnahmen zur Folge. Der bisherige Elternbeitrag in den einzelnen Einkommensgruppen/Tarifzonen soll nicht überschritten werden. Für alle Einkommen unterhalb des höchsten Einkommens der jeweiligen Einkommensgruppe ergibt sich ein geringerer Elternbeitrag als bisher, was im Ergebnis zu Mindereinnahmen führt. Tabelle 2: Beispiel für ein Tarifzonenmodell unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Belastung: 3 Kinder, 45 Std. Kind u 3 Aktuelles System Alternatives System Veränderungen Einkommensgruppe € Aktueller Elternbeitrag € mtl. Einkommen (Beispiele) € Elternbeitrag € mtl. (Mehr-/Minder- einnahmen) % vom Einkom- men € € 62.001 – 75.000 350 62.100 5,60 290 -60 350 69.000 5,60 322 -28 350 75.000 5,60 350 0 Zwischensumme 1 1.050 962 -88 75.001 – 85.000 419 75.100 5,90 369 -50 419 80.000 5,90 393 -26 419 85.000 5,90 418 -1 Zwischensumme 2 1.257 1.180 -77 Einnahmen 2.307 2.142 -165 Bei diesem Modell soll der aktuell in einer Einkommensgruppe/Tarifzone zu zahlende Elternbeitrag nicht überschritten werden. Daher wurde der Prozentwert ausgehend vom höchstmöglichen Einko m- men einer Einkommensgruppe/Tarifzone (z.B. 75.000 €) und anhand des aktuellen Elternbeitrags (z.B.350 €) ermittelt. - 4 - V/0082/2020 Sach- und Personalkosten Darüber hinaus sind bei einem linear -progressiven Berechnungsmodell zur Erhe bung von Elternbe i- trägen steigende Sach- und Personalkosten zu erwarten , weil das Verfahren zur Festsetzung der Elternbeiträge aufwendiger wird, verursacht durch - spitz auszurechnende Einkommen, mit einem daraus resultierenden erhöhten Beratungsbedarf der Eltern. - jährliche Überprüfungen, weil sich die Einkommen in den meisten Fällen jährlich ändern und sich jede Änderung des Einkommens auf den Elternbeitrag auswirkt. - Mahnungen durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen, wenn Daueraufträge nicht an den neuen Elternbeitrag angepasst werden, infolgedessen vermehrte Nachfragen beim Amt für Ki n- der, Jugendliche und Familien. Die Erstellung einer Elternbeitragstabelle unter der Voraussetzung der Haushaltsneutralität (Ziff. 1a) bzw. die Auswertungen der Mindereinnahmen (Ziff. 1b) durch den Software -Anbieter würde Mehrkosten verursachen. Das Ergebnis wäre zudem wenig aussagekräftig, da viele in der Software hinterlegte Einkommen nicht aktuell sind (z weijährige rückwirkende Überprüfungen, keine genauen Anga ben des Ei n- kommens in der höchsten Einkommensgruppe über 150.000 €, nur Nennung der Einkommen s- gruppe bei Neuanmeldungen). 3. Fazit: Aus Sicht der Verwaltung ist e ine Einführung von Berechnungsmodellen für Elternbeiträge mittels linear-progressiver Tarifzonen nicht empfehlenswert. Die Umsetzung des Berechnungsmodells unter Beibehaltung der aktuellen maximalen Beiträge pro Einkommensgruppe würde zu Mindereinnahmen führen. Bei einer haushaltsneutralen Umsetzung des Berechnungsmodells käme es zu Beitragserhöhungen für viele Eltern, die vor dem Hintergrund der Einführung eines zweiten beitragsfreien Kitajahres durch den Landesgesetzgeber nicht zu vermitteln sind. Beide Modelle verursachen zudem steigende Personal- und Sachkosten. Die im ers ten Beispiel der Antragsbegründung beschriebene Problematik der erstmaligen Festse t- zung eines Elternbeitrags für bisher beitragsfreie Eltern aufgrund einer Lohnerhöhung würde durch ein linear-progressives System nicht behoben. Auch hier würde es bei Überschreitung der ersten Ein- kommensgruppe zur erstmaligen Festsetzung eines Elternbeitrags und damit für bisher beitragsfreie Eltern zu vergleichsweise hohen Elternbeiträgen und Nachforderungen kommen. Wie das zweite Beispiel der Antragsbegründung belegt, würde in der beschriebenen Fallkonstellation die Höhe der Elternbeiträge und damit die entsprechende Nachforderung in einem linear - progressiven System zwar moderater ausfallen als es gegenwärtig der Fall ist, andererseits würde jede Lohnsteigerung zu einer Erhö hung der Elternbeiträge führen. Im aktuellen Beitragssystem ve r- bleiben viele Eltern trotz Einkommenszuwachs in der gleichen Einkommensgruppe und zahlen keinen höheren Elternbeitrag. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0064/2019 vom 30.09.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0082/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37