V/0023/2026
Errichtung einer provisorischen Rettungswache im alten FWH Roxel (Baubeschluss)
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Anlage 1 Kostenschätzung
629 Zeichen
Kostenermittlung nach DIN 276 23.62.0004 Shine [06.01.2026 Arbeitsplatznummer Name Datum [Prov. RWRxei | _ _ T[Projekistaridahr [| 2026] Baumaßnahme Finanzstelle [Fertigstellung ar | 2026| KT 7 Zuschläge: Unvorhersehbares Bauabschnitte KG 200 - Vorbereitende Maß. 3 KG 300 - Baukonstruktionen 177.930,00 € KG 400 - Technische Anlagen 230.622,00 € KG 500 - Außenanlagen 10.000,00 € KG 600 - Beschaffungen 25.000,00 € KG 700 - Baunebenkosten 7.000,00 € Summe KG 100-700 450.552,00 € Summe Zuschläge 22.448,00 € Gesamtkosten 473.000,00 € Erläuterungen: aufgestellt: .; dchut 8.00.2026 Schwin gesehen: Mont ot. 01.0086
Anlage 6 Stellungnahme Feuerwehr
1594 Zeichen
Textbaustein Amt 37 zum Baubeschluss Umbau RW 11a Begründung aus Sicht der Feuerwehr: Mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans (V0622 /2022) durch den Rat der Stadt Münster, ist die Einrichtung einer Rettungswache im Bereich der Stadtteile Roxel und Gievenbeck festgeschrieben worden. Im Rettungsdiens tbedarfsplan ist das Defizit in Bezug auf die Erreichungsrade des Rettungsdienstes beschrieben. (Abbildung 1) Abbildung 1 Quelle Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Münster Bis zur endgültigen Umsetzung dieser Maßnahmen ist zur Erreichung der Schutzziele aus dem Rettungsdienstbedarfsplan der Betrieb einer tem porären Rettungswache erforderlich. Die Einrichtung dieser temporären Rettungswache trä gt zur Verbesserung der bedarfsgerechten und flächendeckenden rettungsdienst lichen Versorgung der Bevölkerung in den Statteilen Roxel und Gievenbeck bei. (Abbildung 2) Abbildung 2 Darstellung der Erreichungsgrade des Rettungsdienstes in den Stadtteilen Gievenbeck und Roxel. Im Rahmen der Bewertung der Bausubstanz und des Zus chnittes des ehem. Feuerwehrhauses wurde von Seiten der Ämter 37 und 2 3 festgestellt, dass eine Nutzung als temporären Rettungswache möglich ist Daher beabsichtigt die Feuerwehr in der v. g. Liege nschaft einem Rettungswagen (RTW) im 24h-Betrieb zu stationieren. Die geplante provisorische Rettungswache im ehemaligen Feuerwehrhaus in Roxel ist nur als Interimslösung zu sehen, bis eine neue Rettungswache fertig gestellt wird. Von Seiten der Feuerwehr ist eine Nutzungsdauer des alten Feuerwehrhauses für 7 Jahre geplant.
Anlage 5 Folgelastberechnung
2663 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 07.01.26 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement, PG1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Errichtung porvisorische Rettungwache Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer Hochbau: 8 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 473.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 473.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 473.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 473.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € - € - € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 5.680,00 7,89 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 90,00 0,13 Zwischensumme 2026 5.770,00 8,01 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2026 59.130,00 82,13 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2026 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2026 7.100,00 9,86 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 7.100 € p.a. + Tilgung (3 %) 14.190 € p.a. = Schuldendienst 21.290 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 72.000,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2026 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 72.000,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 15,22 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 3a Checkliste barrierefreies Bauen
3793 Zeichen
Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020:
„Barrierefreiheit / Design für alle“
Stand: Januar 2022
Anlage 3 zur Vorlage V/00 23 /2026
Neubau/ bauliche Erweiterung
Umbau im Bestand
Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
ja, Anzahl:
Entfernung des Parkplatzes zum
Haupteingang,
Anbindung an den ÖPNV
Name der Haltestelle:
mit Hochbordstein
mit Blindenleitsystem
nein, Erläuterung:
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang
Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite
Gebäudezugang leicht auffindbar
Haupteingang schwellenfrei
barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe
Einbindung in Blindenleitsystem
Automatiktür
Bewegungsfläche vor der Tür
1,50 x 1,50 m
Sonstiges: keine barrierefrei e Erschließung,
da Interimsnutzung und Mitarbeitende ohne
Einschränkung en.
Flure/ sonstige Verkehrsflächen
nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m
alle Etagen barrierefrei erreichbar
kontrastreiche Gestaltung
Etagen teilweise barrierefrei erreichbar
Erläuterung:
Türen
leicht zu öffnen
Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm
Obentürschließer mit Freilauffunktion
kontrastreiche Gestaltung
Aufzüge
Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07
Sprachausgabe der Etagen
Notrufsystem auch für Menschen mit
Hörbehinderung nutzbar
Bewegungs- und Wartefläche
≥ 1,50 x 1,50 m
Spiegel an der Wand gegenüber der Tür
Klappsitz vorhanden
Erläuterung der Abweichungen: keine
Aufzüge vorhanden.
2
Treppen/ Rampen
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Bewegungsfläche vor Rampen
Handlauf in zwei Höhen
Stufenmarkierungen
beidseitiger Handlauf
Erläuterung der Abweichungen :
Barrierefreie Sanitärräume
nach Geschlecht getrennte barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Gestaltung und Ausstattung entspricht den
Vorgaben der DIN 18040-1
kontrastreiche Gestaltung
geruchsdichter selbstschließender
Hygienebehälter
Wandhaken in zwei Höhen
Erläuterung der Abweichungen :
Wickelmöglichkeit für Kinder in einer
Sanitäranlage
höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden
Wandklappliege vorhanden
Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ :
Orientierungshilfen
Informations-und Leitsystem nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1
Abschnitt 4.4
Orientierungstafeln in großer Schrift und in
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)
Sicherung von Gefahrenstellen und
gefährlichen Hindernissen
ausreichende und blendfreie Beleuchtung
kontrastreiche Gestaltung
Erläuterung der Abweichungen:
Taktile Informationen
taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4)
Raumbeschriftung in Profilschrift und
Brailleschrift
Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder
Rampen
Sonstiges:
Handlaufenden an Treppen mit taktiler
Etagenkennung
Klingelanlage mit Gegensprechfunktion
am Eingangsbereich
Erläuterung der Abweichungen:
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen
Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen
mit eingeschränktem Hörvermögen
Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN
18041), Erläuterung:
Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1),
Raumbezeichnung:
Erläuterung der Abweichungen:
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und
Details:
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende,
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):
Anlage 4 Planunterlagen
1712 Zeichen
0349 Projektleitung Standortnummer Bauen im Bestand Zeichnung Amtsleitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis Erstellung Maßstab P-00000 Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 04.08.2025 1:100 Mitarbeiter/in Krietemeyer Mantke / Schniedenharn 0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln Everdiking Schwingel P:\ArchiCad\0349_Feuerwehrhaus Roxel\02_GESAMTBESTAND \0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln Schwingel Zeichnung Mitarbeiter/in 420 / 297 G e s a m t b e s t a n d Errichtung einer provisorischen Rettungswache im alten FWH Roxel Havixbecker Str. 20 48161 Münster Blattgröße: 420/297 - Druckdatum: 04.08.2025 Erdgeschoss Lager RTW Bst/00 Erdgeschoss 0349-Bst-00-Erdgschoss_2025-100- 0349 Projektleitung Standortnummer Bauen im Bestand Zeichnung Amtsleitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis Erstellung Maßstab P-00000 Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 04.08.2025 1:100 Mitarbeiter/in Krietemeyer Mantke / Schniedenharn 0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln Everdiking Schwingel P:\ArchiCad\0349_Feuerwehrhaus Roxel\02_GESAMTBESTAND \0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln Schwingel Zeichnung Mitarbeiter/in 420 / 297 G e s a m t b e s t a n d Errichtung einer provisorischen Rettungswache im alten FWH Roxel Havixbecker Str. 20 48161 Münster Blattgröße: 420/297 - Druckdatum: 04.08.2025 Dachgeschoss Lager/ PuMi Büro/Aufenthalt/Küche Schlafen 1 Schlafen 2 Schlafen 3 Spindraum Fitness Bst/01 Dachgeschoss 0349-Bst-01-Dachgschoss_2025-100-
Beschlussvorlage
4917 Zeichen
V/0023/2026
V/0023/2026
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtung einer provisorischen Rettungswache im alten FWH Roxel (Baubeschluss)
Beratungsfolge
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Das ehemalige FWH Roxel an der Havixbecker Straße 20 soll zu einer provisorischen Rettungswa-
che umgebaut werden. Hierdurch wird die bedarfsgerechte und flächendeckende rettungsdienstliche
Versorgung der Bevölkerung in den Stadtteilen Roxel und Gievenbeck so lange sichergestellt, bis die
gemäß Rettungsdienstbedarfsplan (V/0622/2022) erforderliche Rettungswache errichtet ist. Die Feu-
erwehr geht von einer Interimsnutzung für die Dauer von sieben Jahren aus.
Für den Umbau werden Mittel in Höhe von 473.000 € benötigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0210 Rettungsdienst
Investitionsmaßnahme 4230 Baukosten provis. Rettungswa-
che Roxel
Auszahlungen 2026 473.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei
der o.g. Maßnahme veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt.
Amt für
Immobilienmanagement
18.02.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schwingel
Telefon: 492-2447
Schwingel@stadt -
muenster.de
- 2 -
V/0023/2026
Die Folgelastenberechnung (Anlage Nr. 5) wird zur Kenntnis genommen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2027 ff. 5.770
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 59.130 Nutzungssauer 8
Jahre
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2027 ff. 7.100
Summe 72.000
Begründung:
Die Freiwillige Feuerwehr Roxel ist Ende 2021 vom Feuerwehrhaus an der Havixbecker Str. 20 in das
neu gebaute Feuerwehrhaus an der Tilbecker Straße 33 umgezogen. Für die Nachfolgenutzung des
ehem. Feuerwehrhauses im Jahr 2020 wurde ein Antrag für ein Gesamtkonzept zur Wohnnutzung
von der CDU-Fraktion in der BV-West (A-W/0060/2020) gestellt. In der dazugehörigen Stellungnahme
wurde der BV -West vom Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass als nahtlose Übergangslösung die leer-
stehenden Fahrzeughallen für die Unterstellung von Fahrzeugen und Gerätschaften des Amtes für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit genutzt werden sollen, da der zuvor genutzte Standort in der
Oxford Kaserne nicht mehr zur Verfügung steht. Diese temporäre Übergangslösung dient e dem
Schutz der Fahrzeuge und Gerätschaften vor Witterungseinflüssen. Diese Nutzung findet seit 2025
nicht mehr statt. Die Gerätschaften befinden sich nun in der neu errichteten Halle am Höltenweg.
Die ehemalige Wohnung des Feuerwehrhauses steht ebenfalls leer.
Mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans (V/0622/2022) durch den Rat der Stadt Münster, ist
die priorisierte Einrichtung einer Rettungswache im Bereich der Stadtteile Roxel und Gievenbeck
festgeschrieben worden. Bis zur endgültigen Umsetzung dieser Maßnahmen ist zur Erreichung der
Schutzziele aus dem Rettungsdienstbedarfsplan der Betrieb einer temporären Rettungswache erfor-
derlich, um nicht in ein Organisationsverschulden zu geraten.
Durch die Einrichtung dieser temporären Rettungswache im ehemaligen Feuerwehrhaus Roxel wird
die bedarfsgerechte und flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung in den
Stadtteilen Roxel und Gievenbeck sichergestellt.
Im Rahmen der Bewertung der Bausubstanz und des Zuschnittes des ehem. Feuerwehrhauses wur-
de von Seiten des Amtes für Immobilienmanagement und der Feuerwehr festgestellt, dass eine Nut-
zung als temporären Rettungswache möglich ist und ein erreichbares Ziel darstellt. Daher beabsich-
tigt die Feuerwehr in der v. g. Liegenschaft einen Rettungswagen (RTW) im 24h-Betrieb zu stationie-
ren.
Die geplante provisorische Rettungswache im ehemaligen Feuerwehrhaus der Löscheinheit Roxel ist
lediglich als Interimslösung zu sehen, bis eine neue Rettungswache fertig gestellt wird. Von Seiten
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V/0023/2026
der Feuerwehr ist eine Nutzungsdauer des alten Feuerwehrhauses f ür fünf bis acht Jahre geplant.
(vgl. auch Niederschrift der BV Münster -West vom 05.06.2025 zu Punkt 9.3 der Tagesordnung A -
W/0006/2025)
Gez.
Arno Minas
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Kostenschätzung
Anlage 2: Checkliste nachhaltiges Bauen
Anlage 3: Checkliste barrierefreies Bauen
Anlage 4: Planunterlagen
Anlage 5: Folgelastenberechnung
Anlage 6: Stellungnahme Feuerwehr
Anlage 2 Checkliste nachhaltiges Bauen
3335 Zeichen
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: ehem. FWH Roxel
Vorlagen-Nr.: V/0023/2026 Anlage: 2
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges
Erläuterung: Umbau
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus-
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude-
leitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein:
Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme: Austausch der Fenster
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh 3794 ca. CO2-Einsparung: 0,78 t/a
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: kg CO2
Vermiedene Emissionen: kg CO2
Erläuterung:
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung:
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet:
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schulen)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja m2
Nein Begründung
aufgestellt: 07.01.2026 geprüft: Große Ahlert
Amt für Immobilienmanagement
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Havixbecker Straße 20
- Tilbecker Straße 33
- Höltenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0023/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 14:16