Mandari Insight

V/0023/2026

Errichtung einer provisorischen Rettungswache im alten FWH Roxel (Baubeschluss)

Vorlagen 26.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 26.02.2026, TOP 6.1

Anlage 1 Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 6 Stellungnahme Feuerwehr

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Ansehen

Anlage 5 Folgelastberechnung

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Ansehen

Anlage 3a Checkliste barrierefreies Bauen

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Ansehen

Anlage 4 Planunterlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Checkliste nachhaltiges Bauen

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Ansehen

Anlage 1 Kostenschätzung

629 Zeichen

Kostenermittlung nach DIN 276

23.62.0004 Shine [06.01.2026

Arbeitsplatznummer Name Datum

[Prov. RWRxei |  _ _ T[Projekistaridahr [| 2026]
Baumaßnahme Finanzstelle [Fertigstellung ar | 2026|

KT 7
Zuschläge: Unvorhersehbares

Bauabschnitte

KG 200 - Vorbereitende Maß.

3

KG 300 - Baukonstruktionen 177.930,00 €
KG 400 - Technische Anlagen 230.622,00 €
KG 500 - Außenanlagen 10.000,00 €

KG 600 - Beschaffungen 25.000,00 €
KG 700 - Baunebenkosten 7.000,00 €

Summe KG 100-700 450.552,00 €
Summe Zuschläge 22.448,00 €

Gesamtkosten 473.000,00 €

Erläuterungen:

aufgestellt: .; dchut 8.00.2026
Schwin

gesehen: Mont ot. 01.0086

Anlage 6 Stellungnahme Feuerwehr

1594 Zeichen

Textbaustein Amt 37 zum Baubeschluss Umbau RW 11a 
 
Begründung aus Sicht der Feuerwehr: 
Mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans (V0622 /2022) durch den Rat der Stadt 
Münster, ist die Einrichtung einer Rettungswache im  Bereich der Stadtteile Roxel und 
Gievenbeck festgeschrieben worden. Im Rettungsdiens tbedarfsplan ist das Defizit in 
Bezug auf die Erreichungsrade des Rettungsdienstes beschrieben.  
 (Abbildung 1)  
 
 
Abbildung 1 Quelle Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Münster  
Bis zur endgültigen Umsetzung dieser Maßnahmen ist zur Erreichung der Schutzziele aus 
dem Rettungsdienstbedarfsplan der Betrieb einer tem porären Rettungswache 
erforderlich. 
Die Einrichtung dieser temporären Rettungswache trä gt zur Verbesserung der 
bedarfsgerechten und flächendeckenden rettungsdienst lichen Versorgung der 
Bevölkerung in den Statteilen Roxel und Gievenbeck bei.  (Abbildung 2)

Abbildung 2 Darstellung der Erreichungsgrade des Rettungsdienstes in den Stadtteilen Gievenbeck und Roxel. 
 
Im Rahmen der Bewertung der Bausubstanz und des Zus chnittes des ehem. 
Feuerwehrhauses wurde von Seiten der Ämter 37 und 2 3 festgestellt, dass eine Nutzung 
als temporären Rettungswache möglich ist   
 
Daher beabsichtigt die Feuerwehr in der v. g. Liege nschaft einem Rettungswagen (RTW) 
im 24h-Betrieb zu stationieren. Die geplante provisorische Rettungswache im ehemaligen 
Feuerwehrhaus in Roxel ist nur als Interimslösung zu sehen, bis eine neue Rettungswache 
fertig gestellt wird. Von Seiten der Feuerwehr ist eine Nutzungsdauer des alten 
Feuerwehrhauses für 7 Jahre geplant.

Anlage 5 Folgelastberechnung

2663 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 07.01.26
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement, PG1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Errichtung porvisorische Rettungwache
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer Hochbau: 8 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 473.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 473.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 473.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 473.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  -  €                            -  €                   0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 5.680,00 7,89
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 90,00 0,13
Zwischensumme 2026 5.770,00 8,01
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2026 59.130,00 82,13
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2026 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2026 7.100,00 9,86
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 7.100 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 14.190 € p.a.
= Schuldendienst 21.290 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
72.000,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2026 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 72.000,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 15,22
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 3a Checkliste barrierefreies Bauen

3793 Zeichen

Anlage  3a zu  den  Gebäudeleitlinien  2020: 
„Barrierefreiheit / Design für alle“  
Stand: Januar 2022  
Anlage 3 zur Vorlage V/00 23 /2026 
 Neubau/ bauliche Erweiterung 
 Umbau im Bestand 
 Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung  
 ja, Anzahl:       
 Entfernung des Parkplatzes zum 
Haupteingang,       
Anbindung an den ÖPNV 
Name der Haltestelle:  
 mit Hochbordstein 
 mit Blindenleitsystem 
 nein, Erläuterung:       
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang  
 Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite 
 Gebäudezugang leicht auffindbar  
 Haupteingang schwellenfrei 
 barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe 
  Einbindung in Blindenleitsystem 
 
 Automatiktür 
 Bewegungsfläche vor der Tür  
1,50 x 1,50 m  
 Sonstiges: keine barrierefrei e Erschließung, 
da Interimsnutzung und Mitarbeitende ohne 
Einschränkung en.  
Flure/ sonstige Verkehrsflächen   
 nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Türen   
 leicht zu öffnen 
 Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm 
 
 Obentürschließer mit Freilauffunktion 
 kontrastreiche Gestaltung 
 
Aufzüge  
 Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN 
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 
 Sprachausgabe der Etagen  
 Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar  
 Bewegungs- und Wartefläche  
≥ 1,50 x 1,50 m  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
 Klappsitz vorhanden 
 Erläuterung der Abweichungen: keine 
Aufzüge vorhanden.

2 
 
  
Treppen/ Rampen  
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
 Bewegungsfläche vor Rampen 
 Handlauf in zwei Höhen 
 Stufenmarkierungen 
 
 beidseitiger Handlauf 
 Erläuterung der Abweichungen :  
  
  
Barrierefreie Sanitärräume  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung und Ausstattung entspricht den 
Vorgaben der DIN 18040-1 
 kontrastreiche Gestaltung 
 geruchsdichter selbstschließender 
Hygienebehälter 
 Wandhaken in zwei Höhen 
 Erläuterung der Abweichungen :       
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden 
 Wandklappliege vorhanden 
 Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ : 
      
 
  
Orientierungshilfen  
 Informations-und Leitsystem nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1 
Abschnitt 4.4 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975)  
 Sicherung von Gefahrenstellen und 
gefährlichen Hindernissen 
 ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Taktile Informationen  
 taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) 
 Raumbeschriftung in Profilschrift und 
Brailleschrift 
 Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder 
Rampen 
 Sonstiges:       
 
 Handlaufenden an Treppen mit taktiler 
Etagenkennung 
 Klingelanlage mit Gegensprechfunktion 
am Eingangsbereich 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen 
 
 Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen 
mit eingeschränktem Hörvermögen 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 
18041), Erläuterung:       
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1), 
Raumbezeichnung:       
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und 
Details:   
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende, 
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage 4 Planunterlagen

1712 Zeichen

0349 
Projektleitung 
Standortnummer 
Bauen im Bestand Zeichnung 
Amtsleitung 
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung 
Architektur und Projektsteuerung 
Projektdatei 
Planbezeichnung 
Projektverzeichnis 
Erstellung Maßstab 
P-00000 
Index 
Projektnummer Planphase 
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 
04.08.2025 1:100 
Mitarbeiter/in 
Krietemeyer 
Mantke / Schniedenharn 
0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln 
Everdiking Schwingel 
P:\ArchiCad\0349_Feuerwehrhaus Roxel\02_GESAMTBESTAND 
\0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln 
Schwingel 
Zeichnung 
Mitarbeiter/in 
420 / 297 
G e s a m t b e s t a n d
Errichtung einer 
provisorischen 
Rettungswache im alten 
FWH Roxel 
Havixbecker Str. 20 
48161 Münster 
Blattgröße: 420/297 - Druckdatum: 04.08.2025 
Erdgeschoss 
Lager 
RTW 
Bst/00 Erdgeschoss 
0349-Bst-00-Erdgschoss_2025-100-

0349 
Projektleitung 
Standortnummer 
Bauen im Bestand Zeichnung 
Amtsleitung 
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung 
Architektur und Projektsteuerung 
Projektdatei 
Planbezeichnung 
Projektverzeichnis 
Erstellung Maßstab 
P-00000 
Index 
Projektnummer Planphase 
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 
04.08.2025 1:100 
Mitarbeiter/in 
Krietemeyer 
Mantke / Schniedenharn 
0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln 
Everdiking Schwingel 
P:\ArchiCad\0349_Feuerwehrhaus Roxel\02_GESAMTBESTAND 
\0349_Feuerwehrhaus Roxel.pln 
Schwingel 
Zeichnung 
Mitarbeiter/in 
420 / 297 
G e s a m t b e s t a n d
Errichtung einer 
provisorischen 
Rettungswache im alten 
FWH Roxel 
Havixbecker Str. 20 
48161 Münster 
Blattgröße: 420/297 - Druckdatum: 04.08.2025 
Dachgeschoss 
Lager/ 
PuMi 
Büro/Aufenthalt/Küche 
Schlafen 1
Schlafen 2 Schlafen 3 Spindraum Fitness 
Bst/01 Dachgeschoss 
0349-Bst-01-Dachgschoss_2025-100-

Beschlussvorlage

4917 Zeichen

V/0023/2026 
V/0023/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung einer provisorischen Rettungswache im alten FWH Roxel (Baubeschluss) 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das ehemalige FWH Roxel an der Havixbecker Straße 20 soll zu einer provisorischen Rettungswa-
che umgebaut werden. Hierdurch wird die bedarfsgerechte und flächendeckende rettungsdienstliche 
Versorgung der Bevölkerung in den Stadtteilen Roxel und Gievenbeck so lange sichergestellt, bis die 
gemäß Rettungsdienstbedarfsplan (V/0622/2022) erforderliche Rettungswache errichtet ist. Die Feu-
erwehr geht von einer Interimsnutzung für die Dauer von sieben Jahren aus. 
Für den Umbau werden Mittel in Höhe von 473.000 € benötigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0210 Rettungsdienst     
Investitionsmaßnahme 4230 Baukosten provis. Rettungswa-
che Roxel 
   
Auszahlungen   2026 473.000  
      
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei 
der o.g. Maßnahme veranschlagt.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt.  
Amt für 
Immobilienmanagement  
 
18.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schwingel  
Telefon: 492-2447 
Schwingel@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0023/2026 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage Nr. 5) wird zur Kenntnis genommen 
 
 
 
  
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2027 ff.  5.770  
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  2027 ff.  59.130 Nutzungssauer 8 
Jahre 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2027 ff.  7.100  
Summe    72.000  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Freiwillige Feuerwehr Roxel ist Ende 2021 vom Feuerwehrhaus an der Havixbecker Str. 20 in das 
neu gebaute Feuerwehrhaus an der Tilbecker Straße 33 umgezogen. Für die Nachfolgenutzung des 
ehem. Feuerwehrhauses im Jahr 2020  wurde ein Antrag für ein Gesamtkonzept zur Wohnnutzung 
von der CDU-Fraktion in der BV-West (A-W/0060/2020) gestellt. In der dazugehörigen Stellungnahme 
wurde der BV -West vom Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass als nahtlose Übergangslösung die leer-
stehenden Fahrzeughallen für die Unterstellung von Fahrzeugen und Gerätschaften des Amtes für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit genutzt werden sollen, da der zuvor genutzte Standort in der 
Oxford Kaserne nicht mehr zur Verfügung steht. Diese temporäre Übergangslösung dient e dem 
Schutz der Fahrzeuge und Gerätschaften vor Witterungseinflüssen. Diese Nutzung findet  seit 2025 
nicht mehr statt. Die Gerätschaften befinden sich nun in der neu errichteten Halle am Höltenweg.  
Die ehemalige Wohnung des Feuerwehrhauses steht ebenfalls leer.  
 
Mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans (V/0622/2022) durch den Rat der Stadt Münster, ist 
die priorisierte Einrichtung einer Rettungswache im Bereich der Stadtteile Roxel und Gievenbeck 
festgeschrieben worden. Bis zur endgültigen Umsetzung dieser Maßnahmen ist zur Erreichung der 
Schutzziele aus dem Rettungsdienstbedarfsplan der Betrieb einer temporären Rettungswache erfor-
derlich, um nicht in ein Organisationsverschulden zu geraten. 
Durch die Einrichtung dieser temporären Rettungswache im ehemaligen Feuerwehrhaus Roxel wird 
die bedarfsgerechte und flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung in den 
Stadtteilen Roxel und Gievenbeck sichergestellt. 
Im Rahmen der Bewertung der Bausubstanz und des Zuschnittes des ehem. Feuerwehrhauses wur-
de von Seiten des Amtes für Immobilienmanagement und der Feuerwehr festgestellt, dass eine Nut-
zung als temporären Rettungswache möglich ist und ein erreichbares Ziel darstellt. Daher beabsich-
tigt die Feuerwehr in der v. g. Liegenschaft einen Rettungswagen (RTW) im 24h-Betrieb zu stationie-
ren.  
 
Die geplante provisorische Rettungswache im ehemaligen Feuerwehrhaus der Löscheinheit Roxel ist 
lediglich als Interimslösung zu sehen, bis eine neue Rettungswache fertig gestellt wird. Von Seiten

- 3 - 
V/0023/2026 
der Feuerwehr ist eine Nutzungsdauer des alten Feuerwehrhauses f ür fünf bis acht Jahre geplant. 
(vgl. auch Niederschrift der BV Münster -West vom 05.06.2025 zu Punkt 9.3 der Tagesordnung A -
W/0006/2025) 
 
 
 
 
Gez. 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Kostenschätzung 
Anlage 2: Checkliste nachhaltiges Bauen   
Anlage 3: Checkliste barrierefreies Bauen  
Anlage 4: Planunterlagen 
Anlage 5: Folgelastenberechnung 
Anlage 6: Stellungnahme Feuerwehr

Anlage 2 Checkliste nachhaltiges Bauen

3335 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste  nachhaltiges  Bauen 
 
 
Standort: ehem. FWH Roxel 
Vorlagen-Nr.: V/0023/2026  Anlage: 2  
          
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung: Umbau  
 
2. Wärmeschutz 
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten: 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme: Austausch der Fenster 
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh 3794 ca. CO2-Einsparung:    0,78  t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
3. Neubau / Anmietung 
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO2 
Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:     kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung 
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung 
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit        kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung:       
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:           
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen 
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schulen)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³ 
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung) 
      
 
4. Gründach 
 Ja       m2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt: 07.01.2026 geprüft: Große Ahlert 
 
Amt für Immobilienmanagement

Beratungsverlauf (1)

26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Havixbecker Straße 20
  • Tilbecker Straße 33
  • Höltenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0023/2026
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2026
Erstellt
06.01.2026 14:16