2586/2021
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214 in Köln-Merheim
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Anlage 6
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A N L A G E 6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214" in Köln-Merheim Vorlage 2586/2021 hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 02.09.2021 - Die Bezirksvertretung Kalk hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig als TOP 8.2.6 in der Sitzung am 28.05. mit Änderungen zur weiteren Beschlussfassung empfohlen: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich östlich, südlich und nördlich der Ostmerheimer Straße in Merheim, (Gemarkung Langenbrück, Flur 71 Flurstücke Nummer 4923, 5770, 5799 und 5800) —Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214" in Köln-Merheim— einzuleiten mit dem Ziel, neben dem bereits im Bau befindlichen ersten Abschnitt der Wohnbebauung und der Kindertageseinrichtung im Bestand in einem zweiten Bauabschnitt weitere Wohneinheiten inklusive Studentenappartements zu schaffen. Es werden mindestens 50% geförderte und mindestens 50% preisgedämpfte Wohneinheiten errichtet. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Debatte zur Beschlussvorlage in der Sitzung der BV 8 am 2. September 2021, wurde anhand konkreter Beispiele die Aussage des Vorhabenträgers, es würde bezahlbarer Wohnraum speziell für Studenten mit dem Projekt geschaffen, kritisch hinterfragt. Im Kern wurde festgestellt, dass „bezahlbarer“ Wohnraum nur durch die sehr geringe Wohnungsgröße entstehe und auch hier im oberen Preissegment angeboten werde. Das Gesamtvorhaben setzt sich aus 3 Bauabschnitten zusammen: Bauabschnitt 1: 6-gruppige Kindertagesstätte, Umsetzung auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans ( Gemeinbedarf – Krankenanstalt Merheim, Art der Nutzung und § 34 BauGB hinsichtlich aller übrigen Einfügungskriterien), Bindung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Klinikum Merheim durch Baulast und vertragliche Regelungen Bauabschnitt 2:107 Wohnungen, Umsetzung auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans ( Gemeinbedarf – Krankenanstalt Merheim, Art der Nutzung und § 34 BauGB hinsichtlich aller übrigen Einfügungskriterien), Bindung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Klinikum Merheim durch Baulast und vertragliche Regelungen Bauabschnitt 3: Circa 140Wohnungen, Schwerpunkt kleine Wohnungen/Appartements, Kernzielgruppe Studenten, keine Bindung an Klinikum Merheim, daher nach bestehenden Bebauungsplan nicht umsetzbar, Aufstellung eines neuen Vorhaben- und Erschließungsplans zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts. Für den 3. Bauabschnitt wird die Bagatellgrenze (4.2.2 der Umsetzungsanweisung zu Nr. 2 (2) des Kooperativen Baulandmodells Fassung 2017, Geschossfläche Wohnen > 6.750m²) überschritten. Dementsprechend unterliegt das Vorhaben den Regelungen des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017. Entsprechend der Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells sind 30% der geplanten Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß den aktuellen Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu errichten. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben im Rahmen des Planverfahrens erfolgt in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde (Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln) und dem Fördergeber (Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichberechtigung und die NRW Bank). Hinsichtlich des geförderten Wohnungsbaus können in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde und dem Fördergeber beziehungsweise nach deren Vorgaben Regelungen im Bebauungsplan und Durchführungsvertrag getroffen werden. Über die Anforderungen des kooperativen Baulandmodells (festgelegter Anteil öffentlich geförderter Wohnraum) hinaus, kann die Verwaltung aktuell keine Vorgaben hinsichtlich der Preisgestaltung im Rahmen der Bauleitplanung treffen. Planungsrechtlich regelbar ist z.B. die Anzahl und Größe von Wohnungen, d.h. es kann in einem Vorhaben gesteuert werden, ob viele kleine Wohnungen (Appartements, MicroAppartements) oder zum Beispiel große, familiengerechte oder für Wohngemeinschaften geeignete Wohneinheiten geschaffen werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 2586/2021 Freigabedatum 13.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214" in Köln-Merheim Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) für den Bereich östlich, südlich und nördlich der Ostmerheimer Straße in Merheim, (Gemarkung Langenbrück, Flur 71 Flurstücke Nummer 4923, 5770, 5799 und 5800) — Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214" in Köln-Merheim— einzuleiten mit dem Ziel, neben dem be- reits im Bau befindlichen ersten Abschnitt der Wohnbebauung und der Kindertageseinrichtung im Bestand in einem zweiten Bauabschnitt weitere Wohneinheiten inklusive Studentenappartements zu schaffen. Alternative: Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplans, Beibehaltung des bisherigen Planungsrechts „Fläche für Gemeinbedarf – Krankenanstalt Merheim“ Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die WohnWert Merheim GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) hat am 25.01.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel beauftragt, auf ihren Grundstücken entlang der Ostmerheimer Straße in Merheim (Gemarkung Langenbrück, Flur 71 Flurstücke Nummer 4923, 5770, 5799 und 5800, Anlage 1) eine Wohnbebauung sowie eine sechs- gruppige Kindertagesstätte zu realisieren beziehungsweise planungsrechtlich zu sichern. Das Plangebiet ist als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen und der Krankenanstalt Köln-Merheim zugeordnet. Das Hauptareal der Krankenanstalt Köln – Merheim grenzt südlich und östlich an das Bebauungsplangebiet. In der direkten Umgebung gegenüber der Ostmerheimer Straße im Norden liegt ein großflächiger Einzelhandel. Im Nordosten grenzt entlang des Arnikaweges vorwiegend Wohnnutzung an das Ge- biet. Die westliche und südwestliche Umgebung des Plangebietes wird ebenfalls durch Wohnbebau- ung geprägt. Die südwestliche Wohnbebauung ist hierbei in drei Wohnhochhäuser mit bis zu 15 Ge- schossen gegliedert. Im Osten liegen die Einrichtungen der der städtischen Kliniken Köln-Merheim. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 7.400 m². Auf dem nordwestlichen Teilbereich (Flurstück Nummer 5770) besteht eine neungeschossige Wohn- bebauung. Diese wird momentan als Personalwohnhaus für die Kliniken Merheim genutzt. Die be- reits realisierte sechs-gruppige Kindertagesstätte befindet sich auf dem südlichen Grundstück (Flur- stück Nummer 5799) des Plangebietes. Im östlichen Bereich (Flurstück Nummer 5800) ist als Ersatz für das neungeschossige Bestandsgebäude ein neues Personalwohnhaus mit insgesamt 107 Wohneinheiten kurz vor Fertigstellung (Genehmigung auf Grundlage des bestehenden Bebauungs- plans). Nördlich und westlich des bestehenden Personalwohnhauses (Flurstück Nummer 5770) ist das Ge- biet durch eine sukzessive Vegetationsstruktur sowie durch vereinzelte Bestandsbäume entlang der Ostmerheimer Straße geprägt. Im Rahmen der Errichtung des Ersatzneubaues (Flurstück Nummer 5800) für die derzeitigen Personalwohnungen konnte der Grünbestand im Osten des Gebietes nicht erhalten werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungs- plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor (vgl. Anlage 2), Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die relevanten Umweltbelange werden im weiteren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. Da der rechtskräftige Bebauungsplan 7345 0/03-1 (Blatt 1) für das nahezu gesamte Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Krankenanstalt Köln – Merheim“ festsetzt, 3 ist die Änderung beziehungsweise Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Zielset- zung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Reali- sierung ergänzender Wohnbebauung unabhängig von der Krankenhausnutzung zu schaffen. Um die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wur- den erste städtebauliche Varianten erarbeitet, auf deren Basis die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum 05.07. bis zum 05.08.2019 durchgeführt wurde. Das städtebauliche Konzept wurde am 11.05.2021 dem Gestaltungsbeirat vorgestellt und entsprechend dessen Empfehlungen umfassend überarbeitet (Kubatur, Freiflächen). Die veränderte Planung wurde am 29.06.2021 dem Gestaltungsbeirat erneut vorgestellt, positiv beurteilt und als Grundlage für die weitere Planung empfohlen. Das Plangebiet ist über die Ostmerheimer Straße von 3 Seiten erschlossen. Über die Stadtbahnhaltestelle "Merheim" der Linie 1 und die Haltestelle „Ostmerheimer Straße“ der Buslinien 157 und 158 ist das Areal an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Dem Bedarf an Kindertageseinrichtungen in Köln-Merheim trägt das Vorhaben durch die Integration der bereits vom Vorhabenträger errichteten Kindertageseinrichtung, die über den ursächlichen Be- darf im Plangebiet hinausgeht, Rechnung. Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation ist bekannt. Der vom Vorhaben im Grundschulbereich ausgelöste Bedarf kann im Zuge der südlich an der Ostmerheimer Straße in Vorbereitung befindlichen Projektentwicklung für eine neue Grundschule voraussichtlich gedeckt werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf Kranken- haus dargestellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Da die geplanten Nutzungen die im bestehenden Umfeld vorhandenen Nutzungsstrukturen fortführen, ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungs- plan im Wege der Berichtigung angepasst. Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnen genutzt werden. Geplant ist die Realisierung von circa 140 Geschosswohnungen im freifinanzierten und geförderten Segment mit einem hohen Anteil an Stu- dentenappartements. Die Schaffung neuen Wohnraums entspricht dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, für die wachsende Bevölkerung ein ausreichendes Wohnungsangebot in zentralen Lagen be- reitzustellen. Die Realisierung neuer Wohnungsbauvorhaben leitet sich aus dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und stimmt mit den Leitlinien der städtischen Wohnungspolitik überein. Besonders im Stadtbezirk Kalk verlangen die demographische Entwicklung und der daraus resultierende Wohnraummangel die zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Das städtebauliche Konzept (Anlage 3) sieht eine fünf- bis siebengeschossige, Blockrandbebauung vor, welche sich nach Westen öffnet vor. Die Freiflächen sollen begrünt und mit Spiel- und Aufent- haltsmöglichkeiten gestaltet werden. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen Baulandmodell liegt vor. Die Vorhabenträgerin plant diesen Anteil aufgrund der in der weiteren Pla- nung zu endgültig zu ermittelnden Geschossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Woh- nungsbaus zu realisieren. Durch die im Plangebiet bestehende sechsgruppige Kindertageseinrich- tung kann der ursächliche Mehrbedarf des Vorhabens gedeckt werden. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße und der geplanten Grundfläche Wohnen ist davon auszugehen, dass keine öffent- liche Grünfläche und Spielflächen in der geforderten Mindestgröße von 5.000 m²/500m² realisiert werden müssen. Im weiteren Verfahren wird die genaue Umsetzung der Grünflächenbedarfe vorha- benbezogen geprüft. 4 Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Nach bisheri- gem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen im wei- teren Planverfahren insbesondere zu betrachten: Artenschutz Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) Boden Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe) Verkehr Klima Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klima- wandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Bisher sind noch keine konkreten Maßnahmen beschlossen, welche Auswirkungen auf den Klimaschutz hätten. Anlagen 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 3 Städtebauliches Planungskonzept 4 Kennzahlen Kooperatives Baulandmodell
Anlage 1
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Ostmerheimer Straße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 73456/02 Ostmerheimer Straße 214in Köln - Merheim Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3 städtebauliches-Konzept
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Kinderspielfläche: 1.054,17 m2 Trafo 14 Fahr r.-Stp II Müll Unterflur TG -Einfahrt Überdeckelung VII + ST V + ST V + ST BA1: Kita, Bestand BA2: Wohnhaus, Bestand BA 2: Wohnhaus , Bestand BA 3: Wohnhaus , Planung 50,40 ü. NHN +8,00 57,70 ü. NHN 49,70 ü. NHN +17,90 68,30 ü. NHN +15,10 65,50 ü. NHN +24,10 74,50 ü. NHN +21,10 71,50 ü. NHN 50,40 ü. NHN Hochhaus Bestand IX Geschosse, +26,50 76,90 ü. NHN 10 PKW -STP Kita Isometrie, Blick von Norden Kaspar Kraemer Architekten GmbH Neubau Mehrfamilienhaus Merheim 210712 OMS_Lageplan 1:500 Anlage 3
Anlage 4 Baulandmodell
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Kaspar Kraemer . Architekten GmbH Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Ostmerheimer Straße in Köln – Kalk/Merheim Kennzahlen Kooperatives Baulandmodell für BA3 Stand 12.07.2021 4.3.2 Erwartete Einwohnerzahl Geschossfläche oberirdisch gem. BauNVO 1990, m² 7.911,56 Davon min. öffentlich gefördert (30%) 2.373,47 Rechnerische Anzahl Wohneinheiten (nach Baulandmodell, 1 WE/90m² GF) 87,91 Erstbelegungsquote mit Anteil öffentlich geförderten Wohnungen 2,30 Rechnerische Anzahl Einwohner (Anzahl WE x Erstbelegungsquote) 202,18 4.3.3 Kindertagesstätte Da im Zuge des Bauvorhabens bereits ein sechsgruppiger Kindergarten realisiert worden ist, vermuten wir, dass damit der Mehrbedarf bereits gedeckt ist. 4.3.4 Öffentlicher Spielplatz Mehrbedarf Öffentliche Spielplatzfläche (Einwohnerzahl x 2 m²), m² 404,37 Da die Fläche unter 500m² liegt, kann ein Ablösebetrag gezahlt werden. 4.3.5 Öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grünfläche Mehrbedarf öffentl. Grünfläche (Einwohner x 10 m²), m² 2.021,84 Die öffentliche Grünfläche kann nicht auf dem Plangrundstück nachgewiesen werden. Da der Bedarf unter 5000 m² liegt, kann ein Ablösebetrag gezahlt werden.
Anlage 2 Erläuterung
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1 A N L A G E 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Vorhabenbezogene r Bebauungsplan Arbeitstitel: Ostmerheimer Straße in Köln – Kalk/Merheim 1 Anlass und Ziel der Planung Die WohnWert Merheim GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin), hat am 25.01.2021 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf ihren Grundstücken entlang der Ostmerheimer Straße in Merheim im Osten von Köln eine Wohn- bebauung sowie eine sechs-gruppige Kindertagesstätte zu realisieren beziehungsweise planungs- rechtlich zu sichern. Da der rechtskräftige Bebauungsplan 7345 0/03-1 (Blatt 1) für das nahezu gesamte Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung “Krankenanstalt Köln-Merheim“ festsetzt, ist die Änderung beziehungsweise Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen. Für das Plangebiet wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass auf der Plangebietsfläche insgesamt circa 245 Wohneinheiten entstehen werden. 2 Verfahren Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung von bebauten innerstädtischen Flächen handelt, somit um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfah- ren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) inner- halb des Geltungsbereiches wird bei einer Plangebietsgröße von circa 0,74 Hektar (ha), weniger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Ab- satz 1 Nummer 1 BauGB. Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Num- mer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Euro- päische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Da die Voraussetzungen des § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbe- zogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei können die Ver- fahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebau- ungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird jeweils der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 2 3 Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung und Umgebung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Kölner Stadtteil Merheim im Osten von Köln. Es umfasst Grundstücke (Flurstücke Nummer 5770, 5799 und 5800), die als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen sind und den städtischen Kliniken Köln-Merheim zu zuordnen sind. Das Gebiet wird nahezu allseitig von der Ostmerheimer Straße eingefasst. Das Hauptareal der städtischen Kliniken Köln-Merheim grenzt südlich und östlich an das Bebauungsplangebiet. In der direkten Umgebung gegenüber der Ostmerheimer Straße im Norden liegt ein großflächiger Einzelhandel. Im Nordosten grenzt entlang des Arnikaweges vorwiegend Wohnnutzung an das Gebiet. Die westliche und südwestliche Umgebung des Plangebietes wird ebenfalls durch Wohn- bebauung geprägt. Die südwestliche Wohnbebauung ist hierbei in drei Wohnhochhäuser mit bis zu 15 Geschossen gegliedert. Im Osten liegen die Einrichtungen der städtischen Kliniken Köln- Merheim. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 0,74 Hektar (ha).. 3.2 Bestandssituation Auf dem nordwestlichen Teilbereich (Flurstück Nummer 5770) besteht eine neungeschossige Wohnbebauung. Diese wird momentan als Personalwohnhaus für die städtischen Kliniken Mer- heim genutzt. Die bereits realisierte sechs-gruppige Kindertagesstätte befindet sich auf dem südli- chen Grundstück (Flurstück Nummer 5799) des Plangebietes. Im östlichen Bereich (Flurstück Nummer 5800) ist als Ersatz für das neungeschossige Bestandsgebäude ein neues Personal- wohnhaus mit insgesamt 107 Wohneinheiten entstanden. Nördlich und westlich des bestehenden Personalwohnhauses (Flurstück Nummer 5770) ist das Gebiet durch eine sukzessive Vegetationsstruktur sowie durch vereinzelte Bestandsbäume ent- lang der Ostmerheimer Straße geprägt. Im Rahmen der Errichtung des Ersatzneubaues (Flur- stück Nummer 5800) für die derzeitigen Personalwohnungen konnte der Grünbestand im Osten des Gebietes nicht erhalten werden. In der Umgebung befindet sich eine Gemengelage aus gewerblichen Nutzungen, Einzelhandel und Wohnen. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist über die Ostmerheimer Straße an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Über die Olpener Straße besteht eine Anbindung an die Autobahn 4. Die Autobahn- Auffahrt Köln-Merheim ist circa 1,3 Kilometer entfernt. Die Haltestelle "Merheim" der Stadtbahnlinie 1 liegt in einer Entfernung von circa 300 Meter und ist damit fußläufig gut erreichbar. Über die Haltestelle „Ostmerheimer Straße“ der Buslinien 157 und 158 ist das Areal an das Busnetz angeschlossen, die Haltestelle liegt nördlich des Plangebie- tes und ist circa 100 Meter entfernt. 3.4 Störfallbetriebe Im Plangebiet wie auch in der benachbarten Umgebung befinden sich keine Störfallbetriebe, ge- mäß SEVESO-Richtlinie. 3 4 Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als "All- gemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 4.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt Innenbereich dar und trifft keine Aussagen. 4.3 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf Kranken- haus dargestellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Da die geplanten Nutzungen die im bestehen- den Umfeld vorhandenen Nutzungsstrukturen fortführen, ist die geordnete städtebauliche Entwick- lung durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächen- nutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst. 4.4 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nummer 7345 0/03-1 (Blatt 1) aus dem Jahr 1974 und Nummer 74459/07 (2. Änderung) aus dem Jahr 2007. Der nahe- zu komplette Bereich des Plangebietes ist als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Ausge- nommen hiervon ist ein nördliches Teilstück, welches als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist. Nördlich und östlich des Plangebietes liegt der Bebauungsplan Nummer 74459/07 aus dem Jahr 2003, der für die den angrenzenden großflächigen Einzelhandel eine Kerngebietsfestsetzung mit bis zu fünf Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl (GRZ) von bis zu 1,0 trifft. Die östlich an das Kerngebiet angrenzende Bebauung (entlang des Arnikaweges) ist als Mischgebiet mit bis zu vier Vollgeschossen und einer GRZ von bis zu 0,6 ausgewiesen. Westlich des Plangebietes liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 7345 9/02. In diesem Bereich wird entlang der Ostmerheimer Straße ein Allgemeines Wohngebiet mit bis zu 15 Vollge- schossen festgesetzt. 4.5 Kooperatives Baulandmodell Für das durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich neu ermöglichte Wohngebäude (dritte Bauabschnitt, s.u.) – circa 140 Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Prüfung der städtebaulichen Kennzahlen für das Kooperative Baulandmodell hat ergeben, dass ein rechnerischer Mehrbedarf von circa 404 m² an öffentlichen Spielplätzen und circa 2.022 m² an öffentlichen beziehungsweise öffentlich zugänglichen Grünflächen gegeben ist. Beide Flächenbedarfe liegen unter den Schwellenwerten von 500 m² bei öffentlichen Spielflächen bezie- hungsweise 5000 m² bei öffentlich zugänglichen Grünflächen und könnten dementsprechend ab- gelöst werden. Die genaue Umsetzung erfolgt im weiteren Planverfahren 5 Planungs- und Nutzungskonzept Für den Geltungsbereich wurde ein Masterplan entwickelt, der die städtebauliche Entwicklung für den Gesamtgrundstücksbereich an der Ostmerheimer Straße aufzeigt und in einer integrierten Planung über insgesamt drei Bauabschnitte zusammenführt. Ziel der Planung ist die Realisierung 4 beziehungsweise die Sicherung (Ausweisung) der zukünftig vorwiegend als Wohnnutzung genutz- ten Flächen sowie der bereits realisierten sechs-gruppigen Kindertagesstätte. Der erste Bauabschnitt umfasste das südliche Flurstück Nummer 5799. Hier wurde eine sechs- gruppige Kindertagesstätte inklusive der erforderlichen Spiel- und Freiräume (circa 520 m²), wel- che nach Westen hin orientiert sind, realisiert. Die Kindertagesstätte wurde in einer zweigeschos- sigen Bauweise errichtet und grenzt nach Norden hin unmittelbar an den ebenfalls bereits reali- sierten zweiten Bauabschnitt. Im Rahmen des zweiten Bauabschnittes ist auf dem Flurstück Nummer 5800 ein Ersatzneubau für die auf dem Flurstück Nummer 5770 bestehenden Personalwohnungen geschaffen worden. Die Gebäudestruktur des zweiten Bauabschnittes weist bis zu fünf Vollgeschosse plus Staffelge- schoss auf und ist straßenbegleitend von Osten nach Norden errichtet worden. Hier wurden ins- gesamt 107 Wohneinheiten realisiert. Nach erfolgter Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des zweiten Bauabschnittes ist nun die Realisierung des dritten Abschnittes geplant. Nach Niederlegung des Bestandsgebäudes soll auf dem Flurstück Nummer 5770 eine direkt an- grenzende städtebauliche Fortführung der bereits realisierten Strukturen aus dem zweiten Bauab- schnitt erfolgen. Die städtebauliche Kubatur (fünf Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss) wird aufgenommen und nach Norden hin straßenbegleitend weitergeführt. Am nördlichsten Punkt, in der Nähe zur Olpener Straße, soll durch die Realisierung einer sieben geschossigen Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss eine qualitätsvolle Eingangssituation beziehungsweise Adressbildung geschaffen werden. Die entwickelte Hofsituation, im westlichen Bereich des Plangebietes, wird als Grün- und Klein- kinderspielbereich vorgesehen. Ein Bereich von ca. 1.054 m² wird dabei als Kleinkinderspielfläche entwickelt werden. Entlang der Flurstücksgrenzen 5770 und 5800 ist eine Durchfahrt für die Feu- erwehr berücksichtigt. Der ruhende Verkehr soll vorwiegend in einer Tiefgarage untergebracht werden, um eine ausrei- chende und qualitätsvolle Freiflächengestaltung zu sichern. Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage soll entlang der im Westen verlaufenden Ostmerheimer Straße positioniert werden. Darüber hin- aus ist für das Vorhaben ein Car-Sharing Modell angedacht. Der vorliegende Entwurfsstand weist eine GRZ von circa 0,44 und eine GFZ von circa 1,94 über das gesamte Plangebiet auf. Insgesamt sieht der Entwurf eine Wohnbebauung mit V- bis VII- Vollgeschossen und eine Entwicklung von insgesamt circa 245 Wohneinheiten bezogen auf das Gesamtplangebiet vor. Von den innerhalb des dritten Bauabschnittes geplanten 140 Wohneinhei- ten sollen circa 116 Wohneinheiten als Studenten-Appartements, überwiegend als 2er-WG´s aus- gebildet werden. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln hat dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf in seiner Sit- zung vom 29.06.2021 zugestimmt. 6 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 6.1 Verkehr Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Um- feld wurden in Teilen bereits geprüft (Verkehrsgutachten Vorhaben Ostmerheimer Straße 214, PTV – Transport Consult GmbH, Düsseldorf, Mai 2019) und werden im Rahmen des weiteren Verfahrens von den entsprechenden Gutachtern qualifiziert. Hierzu haben bereits aktuelle Ver- kehrszählungen stattgefunden. Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet. Aussagen zum Lärmbelastung werden im weiteren Verfahren gutachterlich ermittelt. 5 6.2 Artenschutz Auf Grund potenzieller Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten und vorhabenbedingten Wirkungen wurden für die ersten beiden Bauabschnitte bereits gutachterliche Untersuchungen der Betroffenheit dieser Arten sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu deren Schutz – Artenschutzprüfung – erarbeitet (raskin – Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen, Juli 2016). Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden geeignete Vermeidungsmaßnahmen, inklusive funktionserhaltender, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen bei Umsetzung der Planung aufge- führt. Für den dritten Bauabschnitt wird eine aktuelle Artenschutzprüfung erstellt. 6.3 Pflanzen/ Baumbestand Eingriffe im Sinne des § 1 a Absatz 3 Satz 6, die aufgrund des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 4 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig. Die durch die Planung betroffenen Bäume werden kartiert, bewertet und entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ausgeglichen. Hierzu ist ebenfalls das Kölner Büro für Faunis- tik mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt. In diesem Zusammenhang wird auch be- trachtet, ob sich innerhalb des Plangebietes noch schützenswerte Biotope befinden. 6.4 Immissionsschutz Die Umgebung des Plangebietes ist in Teilen durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Einwir- kungen durch den Gewerbelärm auf das Plangebiet werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immissionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Lärmemissi- onen erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Darüber hinaus liegt das Plangebiet innerhalb der Nachtschutzzone des Flughafens Köln-Bonn. Gemäß der Übersichtskarte Nachtschutzzone des Flughafens Köln/Bonn können nachts äquiva- lente Dauerschallpegel von über 55 dB(A) auftreten. Die gegebenenfalls hieraus resultierenden Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt. Das Bauverbot des § 5 Abs. 2 Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG) ist in der vorliegenden Konstella- tion nicht gegeben, da die Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 3 Nummer 6 FluLärmG einschlägig ist. Denn der geplante Bebauungsplan dient der Anpassung von vorhandenen Ortsteilen mit Wohnbebauung. 6.5 Klima Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Zu die- sen Maßnahmen zählen unter anderem die Anlage von extensiven Dachbegrünungen, die Begrü- nung von nicht überbauten Tiefgaragenteilen, die Pflanzung von Bäumen sowie die Anlage von Gartenflächen. Auch eine Fassadenbegrünung ist für den dritten Bauabschnitt vorgesehen. Mit einer entsprechenden Freianlagenplanung ist ein qualifiziertes Landschaftsarchitekturbüro beauf- tragt. Durch Berücksichtigung dieser stadtklimatischen Anforderungen kann die Planung einer Verschlechterung des Schutzgutes Klima entgegenwirken und eine Veränderung des Lokalklimas abmindern. Für das vorliegende Vorhaben werden im Weiteren auch ein entsprechendes Energieversor- gungskonzept, ein Entwässerungskonzept sowie ein Konzept zur Starkregenvorsorge erarbeitet. Mit der Erstellung einer Untersuchung wurde ein entsprechendes Fachbüro beauftragt. Auch für die Bauphase wird die Vorhabenträgerin prüfen, welche Aspekte des klimagerechten Bauens, etwa bei der Auswahl der Materialien, zum Einsatz kommen können. 6 6.6 Altlasten Für das gesamte Plangebiet wurde im Rahmen des ersten Bauabschnittes eine Bodenuntersu- chungen (Stand: 02.11.2015) durchgeführt. Für die vakanten Flurstücke liegen gemäß Gutachten keine Erkenntnisse auf altlastverdächtige Flächen und Altlasten vor. Auch dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse über Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet vor, so dass in Übereinstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt weitere Bodenuntersuchungen nicht erforderlich sind. 6.7 Kulturelles Erbe Aus kulturlandschaftlicher Sicht wird im Rahmen der weiteren Planung auch eine Auseinanderset- zung mit dem Schutzgut "Kulturelles Erbe" (Baudenkmäler, Denkmalbereiche, historische erhal- tenswerte Bausubstanz, Bodendenkmäler, vermutete Bodendenkmäler, historische Kulturland- schaftsbereiche und historische Kulturlandschaftselemente sowie das Immaterielle Erbe) erfolgen. Dies trifft im Besonderen auf die angrenzenden historischen Gebäuden (Luftwaffenkaser- ne/Feldflughafen Merheim) im Bereich des Krankenhausgeländes beziehungsweise des Neubau- gebietes "Madausgärten" zu. 6.8 Umweltbelange Gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB verzichtet werden. Die Umweltbelange, wie zum Beispiel Lärmschutz insbesondere im Hinblick auf die ge- werbliche Nutzung der Umgebung, werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Weite- re betroffene Umweltbelange, werden im weiteren Verfahren ermittelt. 7 Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird entsprechend § 12 BauGB ein Durchführungs- vertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.
Anlage 5 Auszug BV Kalk 02.09.2021 TOP 8.2.6.doc
1624 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 06.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 02.09.2021 öffentlich 8.2.6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214" in Köln-Merheim 2586/2021 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 01.09.2021 AN/1858/2021 Die Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer (SPD-Fraktion) lässt über den Be- schlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung aus dem gemeinsamen Ände- rungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abstimmen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich östlich, südlich und nördlich der Ost- merheimer Straße in Merheim, (Gemarkung Langenbrück, Flur 71 Flurstücke Nummer 4923, 5770, 5799 und 5800) —Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214" in Köln-Merheim— einzulei- ten mit dem Ziel, neben dem bereits im Bau befindlichen ersten Abschnitt der Wohnbebau- ung und der Kindertageseinrichtung im Bestand in einem zweiten Bauabschnitt weitere Wohneinheiten inklusive Studentenappartements zu schaffen. Es werden mindestens 50% geförderte und mindestens 50% preisgedämpfte Wohneinheiten errichtet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 5
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Ostmerheimer Straße 214
- Olpener Straße
- Merheimer Straße
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 2586/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.08.2021
- Erstellt
- 19.07.2021 06:56