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V/0722/2023

Vahlbusch - Fahrbahninstandsetzung, Bau einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge und Installation einer Straßenbeleuchtung zwischen dem DEK und der Siedlung Schmitz-Kühlken

Vorlagen 18.12.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 12.03.2024, TOP 5.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1586 Zeichen

Anlage A zur V/0722/2023 
Kurzüberblick 
Widmung der Kanalpromenade zwischen Föhrenweg und Ballonstartplatz als Rad- und Fußweg. 
Umsetzung von Beleuchtung, einer Wendeanlage und Fahrbahnsanierung zwischen DEK und der 
Siedlung Schmitz-Kühlken. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024/2025 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entste-
hen Kosten in Höhe von ca. 160.000 €. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 1 Folgelastenberechnung

2340 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0722/2023 Aufgestellt am: 04.01.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 160.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 160.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 160.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 160.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 1.600 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 1.600 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 4.000 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2.400 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.400 € p.a.
+ Tilgung 4.800 € p.a.
= Schuldendienst 7.200 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 8.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 8.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Vahlbusch - Fahrbahninstandsetzung, Bau einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge und 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 2 Lageplan

1467 Zeichen

Anlage 2: Lageplan Bl. 1 zur Vorlage V/0722/2023

co \\ _.-. 178
\
\

166

„gepl. Zeichen 357-50
- mit Zusatzzeichen

ri)

g\Yendehammer für
SI. Er} 3-achsige Müllfahrzeuge

& 03
BES N —
en  * — . Zeichen 283-30

>
-
>:

——_— ®

Datum Name
M Ü NSTER Bearbeitet |Sep. 2023 |Kappler
Gezeichnet |Sep. 2023 |Kappler
Blatt Nr. 18)
Amt für Mobilität Maßstab _|1: 500
und Tiefbau Plotdatum 16.12.22

Vahlbusch

Kanalpromenade Hiltrup - Fahrbahninstandsetzung und
Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge

Lageplan Bi. 2 zur Vorlage V/0722/2023

Anlage 2

N

223

22

Datum Name
M Ü N STER Bearbeitet |Sep. 2023 |Kappler
Gezeichnet |Sep. 2023 |Kappler
Blatt Nr. |2(8)
Amt für Mobilität Maßstab |1:500

und Tiefbau

Plotdatum 16.12.22

Vahlbusch

Kanalpromenade Hiltrup - Fahrbahninstandsetzung und

Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge

Anlage 2: Lageplan Bl. 3 zur Vorlage V/0722/2023

vorh. Zeichen 244,
244a, 283-10 und ZZ

1020-30, 1052-37
entfallen N
| TI Warnmarkierung 0.3 gepl. Zeichen 240
. /3.0 m aufbrin
Alle Halteverbotsschilder, ” gen \L
Kanalpromenade Tempo 30 Schilder und

7

zugehörige Zusatzzeichen &
entfernen u =
Herausnehmbare -
Sperrpfosten
nach DIN 3223
vorh. Zeichen 283-398 VOTh. Zeichen 205
und ZZ 1052-37
entfallen
I
N: Datum Name

| Bearbeitet |Sep. 2023 |Kappıı
MUNSTER Basar

Blatt Nr. 38)
Amt für Mobilität Maßstab 11: 500
und Tiefbau Plotdatum 16.12.22

Vahlbusch

Kanalpromenade Hiltrup - Fahrbahninstandsetzung und
Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge

Beschlussvorlage

5424 Zeichen

V/0722/2023 
V/0722/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vahlbusch - Fahrbahninstandsetzung, Bau einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge und Installation 
einer Straßenbeleuchtung zwischen dem DEK und der Siedlung Schmitz-Kühlken 
 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung und dem Bau einer Wendeanlage sowie der Instandsetzung der Fahrbahn und der In-
stallation einer Straßenbeleuchtung in der Straße Vahlbusch zwischen dem DEK und der Siedlung 
Schmitz-Kühlken wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlage 2) zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 160.000 € ent-
stehen. Einnahmen aus Fördermitteln werden nicht erwartet.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2024 
2025 
80.000 
 80.000 
 
Summe Auszahlungen  160.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
17.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0722/2023 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
      
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2026 ff. 1.600 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 4.000 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2026 ff. 2.400 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Aufbauend auf die beschlossene Grundsatzvorlage V/0241/2020/1, in der die Ziele und Inhalte bereits 
detailliert beschrieben wurden, enthält die zur Beschlussfassung vorliegende Planung die für die Um-
setzung der Maßnahme erforderlichen baulichen und verkehrsrechtlichen Elemente. Die Kanalpro-
menade wird im Bereich zwischen dem Föhrenweg und dem Ballonstartplatz für den Kfz Verkehr ge-
sperrt. Durch die Maßnahme wird die Strecke insbesondere für radfahrende Pendlerinnen und Pend-
ler attraktiver, sodass der Radverkehr als wichtiger Bestandteil des Umweltverbunds gestärkt wird.  
 
Die Anlieger der Siedlung Schmitz-Kühlken wurden im Rahmen einer Anliegerversammlung am 
16.06.2023 über die Maßnahme informiert. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
Mit der Realisierung der Sperrung Kanalpromenade für den Kfz-Verkehr zwischen Föhrenweg und 
Ballonstartplatz gemäß Beschluss zur Vorlage V/0241/2020/1 wird die Kanalpromenade zwischen 
Föhrenweg und Ballonstartplatz als Rad- und Fußweg gewidmet. Vom DEK in Richtung Vahlbusch 
werden ca. 30 m von „uneingeschränkter Nutzung“ in die Nutzung als Rad- und Fußweg umgewid-
met.  
Durch die Sperrung der Kanalpromenade und die daraus resultierende Sackgasse am Ende der 
Straße Vahlbusch muss eine Wendeanlage zwischen der Siedlung Schmitz-Kühlken und dem Dort-
mund-Ems-Kanal gebaut werden. Diese dient als Wendemöglichkeit für Pkw sowie für 3-achsige 
Müllfahrzeuge, um die Müllentsorgung für die Gebäude Kanalpromenade 125 und 127 verkehrssicher 
zu gewährleisten. Ohne die geplante Wendeanlage kann die Müllentsorgung für Haus Nr. 125 und 
127 nur in der ca. 330 m entfernten Siedlung Schmitz-Kühlken verkehrssicher erfolgen. 
Alternativ zum Bau einer Wendeanlage an der vorgesehenen Stelle könnte auch eine Wendemög-
lichkeit im Bereich der T-Kreuzung Vahlbusch/Kanalpromenade vorgesehen werden. Diese Variante 
wurde jedoch bisher aus Verkehrssicherheitsgründen (Konflikt zwischen Radfahrern/Fußgängern und 
zurücksetzenden KfZ) nicht weiterverfolgt. 
Die Fahrbahn zwischen DEK und der Siedlung Schmitz-Kühlken ist in einem baulich schlechten Zu-
stand und wird im Rahmen der geplanten Maßnahme saniert. Die Fahrbahn und die Wendeanlage 
werden in Asphaltbauweise hergestellt. Ergänzend werden im betreffenden Abschnitt neue Straßen-
leuchten installiert.

- 3 - 
V/0722/2023 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Arbeiten seitens 
des Kanalbaus sind nicht geplant. Auftragsvergabe und Baubeginn sollen voraussichtlich im Jahr 
2024 erfolgen. 
 
 
4. Beträge Dritter/Zuschüsse  
 
Eine Refinanzierung ist nicht möglich: 
Durch die geplante Maßnahme entstehen keine Beitragspflichten.  
Die Maßnahme ist nicht zuwendungsfähig. Es werden keine Zuwendungen erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Lageplan

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Föhrenweg
  • Schmitz-Kühlken
  • Kanalpromenade 125
  • Vahlbusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0722/2023
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2023
Erstellt
04.12.2023 09:22