V/0722/2023
Vahlbusch - Fahrbahninstandsetzung, Bau einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge und Installation einer Straßenbeleuchtung zwischen dem DEK und der Siedlung Schmitz-Kühlken
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1586 Zeichen
Anlage A zur V/0722/2023 Kurzüberblick Widmung der Kanalpromenade zwischen Föhrenweg und Ballonstartplatz als Rad- und Fußweg. Umsetzung von Beleuchtung, einer Wendeanlage und Fahrbahnsanierung zwischen DEK und der Siedlung Schmitz-Kühlken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024/2025 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entste- hen Kosten in Höhe von ca. 160.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 1 Folgelastenberechnung
2340 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0722/2023 Aufgestellt am: 04.01.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 160.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 160.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 160.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 160.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 1.600 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 1.600 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 4.000 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2.400 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.400 € p.a. + Tilgung 4.800 € p.a. = Schuldendienst 7.200 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 8.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 8.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Vahlbusch - Fahrbahninstandsetzung, Bau einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge und Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage 2 Lageplan
1467 Zeichen
Anlage 2: Lageplan Bl. 1 zur Vorlage V/0722/2023 co \\ _.-. 178 \ \ 166 „gepl. Zeichen 357-50 - mit Zusatzzeichen ri) g\Yendehammer für SI. Er} 3-achsige Müllfahrzeuge & 03 BES N — en * — . Zeichen 283-30 > - >: ——_— ® Datum Name M Ü NSTER Bearbeitet |Sep. 2023 |Kappler Gezeichnet |Sep. 2023 |Kappler Blatt Nr. 18) Amt für Mobilität Maßstab _|1: 500 und Tiefbau Plotdatum 16.12.22 Vahlbusch Kanalpromenade Hiltrup - Fahrbahninstandsetzung und Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge Lageplan Bi. 2 zur Vorlage V/0722/2023 Anlage 2 N 223 22 Datum Name M Ü N STER Bearbeitet |Sep. 2023 |Kappler Gezeichnet |Sep. 2023 |Kappler Blatt Nr. |2(8) Amt für Mobilität Maßstab |1:500 und Tiefbau Plotdatum 16.12.22 Vahlbusch Kanalpromenade Hiltrup - Fahrbahninstandsetzung und Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge Anlage 2: Lageplan Bl. 3 zur Vorlage V/0722/2023 vorh. Zeichen 244, 244a, 283-10 und ZZ 1020-30, 1052-37 entfallen N | TI Warnmarkierung 0.3 gepl. Zeichen 240 . /3.0 m aufbrin Alle Halteverbotsschilder, ” gen \L Kanalpromenade Tempo 30 Schilder und 7 zugehörige Zusatzzeichen & entfernen u = Herausnehmbare - Sperrpfosten nach DIN 3223 vorh. Zeichen 283-398 VOTh. Zeichen 205 und ZZ 1052-37 entfallen I N: Datum Name | Bearbeitet |Sep. 2023 |Kappıı MUNSTER Basar Blatt Nr. 38) Amt für Mobilität Maßstab 11: 500 und Tiefbau Plotdatum 16.12.22 Vahlbusch Kanalpromenade Hiltrup - Fahrbahninstandsetzung und Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge
Beschlussvorlage
5424 Zeichen
V/0722/2023
V/0722/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Vahlbusch - Fahrbahninstandsetzung, Bau einer Wendeanlage für Müllfahrzeuge und Installation
einer Straßenbeleuchtung zwischen dem DEK und der Siedlung Schmitz-Kühlken
- Planungs- und Baubeschluss -
Beratungsfolge
30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung und dem Bau einer Wendeanlage sowie der Instandsetzung der Fahrbahn und der In-
stallation einer Straßenbeleuchtung in der Straße Vahlbusch zwischen dem DEK und der Siedlung
Schmitz-Kühlken wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlage 2) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 160.000 € ent-
stehen. Einnahmen aus Fördermitteln werden nicht erwartet.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen
Investitionsmaß-
nahme
0007 Verkehrsflächen, Neubau
und Erneuerung
Auszahlungen 2024
2025
80.000
80.000
Summe Auszahlungen 160.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
17.01.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
Telefon: 492-6590
GKoops@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0722/2023
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2026 ff. 1.600 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 4.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2026 ff. 2.400 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Aufbauend auf die beschlossene Grundsatzvorlage V/0241/2020/1, in der die Ziele und Inhalte bereits
detailliert beschrieben wurden, enthält die zur Beschlussfassung vorliegende Planung die für die Um-
setzung der Maßnahme erforderlichen baulichen und verkehrsrechtlichen Elemente. Die Kanalpro-
menade wird im Bereich zwischen dem Föhrenweg und dem Ballonstartplatz für den Kfz Verkehr ge-
sperrt. Durch die Maßnahme wird die Strecke insbesondere für radfahrende Pendlerinnen und Pend-
ler attraktiver, sodass der Radverkehr als wichtiger Bestandteil des Umweltverbunds gestärkt wird.
Die Anlieger der Siedlung Schmitz-Kühlken wurden im Rahmen einer Anliegerversammlung am
16.06.2023 über die Maßnahme informiert.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Mit der Realisierung der Sperrung Kanalpromenade für den Kfz-Verkehr zwischen Föhrenweg und
Ballonstartplatz gemäß Beschluss zur Vorlage V/0241/2020/1 wird die Kanalpromenade zwischen
Föhrenweg und Ballonstartplatz als Rad- und Fußweg gewidmet. Vom DEK in Richtung Vahlbusch
werden ca. 30 m von „uneingeschränkter Nutzung“ in die Nutzung als Rad- und Fußweg umgewid-
met.
Durch die Sperrung der Kanalpromenade und die daraus resultierende Sackgasse am Ende der
Straße Vahlbusch muss eine Wendeanlage zwischen der Siedlung Schmitz-Kühlken und dem Dort-
mund-Ems-Kanal gebaut werden. Diese dient als Wendemöglichkeit für Pkw sowie für 3-achsige
Müllfahrzeuge, um die Müllentsorgung für die Gebäude Kanalpromenade 125 und 127 verkehrssicher
zu gewährleisten. Ohne die geplante Wendeanlage kann die Müllentsorgung für Haus Nr. 125 und
127 nur in der ca. 330 m entfernten Siedlung Schmitz-Kühlken verkehrssicher erfolgen.
Alternativ zum Bau einer Wendeanlage an der vorgesehenen Stelle könnte auch eine Wendemög-
lichkeit im Bereich der T-Kreuzung Vahlbusch/Kanalpromenade vorgesehen werden. Diese Variante
wurde jedoch bisher aus Verkehrssicherheitsgründen (Konflikt zwischen Radfahrern/Fußgängern und
zurücksetzenden KfZ) nicht weiterverfolgt.
Die Fahrbahn zwischen DEK und der Siedlung Schmitz-Kühlken ist in einem baulich schlechten Zu-
stand und wird im Rahmen der geplanten Maßnahme saniert. Die Fahrbahn und die Wendeanlage
werden in Asphaltbauweise hergestellt. Ergänzend werden im betreffenden Abschnitt neue Straßen-
leuchten installiert.
- 3 -
V/0722/2023
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Arbeiten seitens
des Kanalbaus sind nicht geplant. Auftragsvergabe und Baubeginn sollen voraussichtlich im Jahr
2024 erfolgen.
4. Beträge Dritter/Zuschüsse
Eine Refinanzierung ist nicht möglich:
Durch die geplante Maßnahme entstehen keine Beitragspflichten.
Die Maßnahme ist nicht zuwendungsfähig. Es werden keine Zuwendungen erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung
Anlage 2: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Föhrenweg
- Schmitz-Kühlken
- Kanalpromenade 125
- Vahlbusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0722/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2023
- Erstellt
- 04.12.2023 09:22