AN/1477/2022
Inflation bei Bezirksmitteln nicht ignorieren ÄA zu zu TOP 8.1.4 „Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/24
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.08.2022 AN/1477/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 TOP 8.1.4 Inflation bei Bezirksmitteln nicht ignorieren ÄA zu zu TOP 8.1.4 „Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/24 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk b ittet um Aufnahme des folgenden Änderungsantrags zu TOP 8.1. 4 „Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/24 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen“ auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 25.08.2021 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass der Rat der Stadt Köln seinen Beschluss vom 05.05.2022 korrigieren möge und die bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 für den Stadtbezirk neu festsetzt auf eine Höhe von 167.762 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 33.400€ und je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,12 € bei 119.966 Einwohnerinnen im Bezirk. (gesamt: 134.362 €) 2. Für den Fall, dass die Fachauss chüsse und der Rat der Stadt Köln der dringend notwendigen Korrektur bei der Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2023/2024 folgen, ergeben sich daraus gerundet die folgenden neuen Zahlen, welche statt der Vorlage beschlossen werden: Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 2023/2024 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 10.535,33 0285.573.1800.4 0416 Kulturförderung 12.650,33 0285.573.1800.4 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 52.725,34 0285.573.1800.4 0604 Kinder- und Jugendarbeit 61.265,34 0285.573.1800.4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 9.495,33 0285.573.1800.4 1301 Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 21.090,33 0285.573.1800.4 Gesamtsummen DR 68 167.762 (Vorratsbeschluss) 3. Für den Fall, dass die Fachausschüsse und der Rat der Stadt Köln der dringend notwendigen Korrektur bei der Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2023/2024 doch nicht folgen werden, beschließt die Bezirksvertretung Kalk die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel, wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehen. Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon versucht in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.417.800 € für das Haushaltsjahr 2023/2024 festgesetzt hat. Stadtbezirke auf insgesamt unzureichende 1.417.800 € für das Haushaltsjahr 2023/2024 festgesetzt hat. Da Kalk nicht auf Kosten der anderen Bezirke bevorzugt werden soll, will und darf, muss der Rat diese Entscheidung korrigieren. Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für das Jahr 2023/20 24 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk entweder ein Betrag in Höhe von 158.000 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag - 3 - von 1,07 € pro Einwohner*in zusammensetzt oder nach Beschluss und Bestätigung des vorliegenden Korrektur-Antrags ein Betrag in Höhe von 167.762 €., der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 33.400 € und einem Kopfbetrag von 1,12 € pro Einwohner*in zusammensetzt. Da der Bezirksvertretung Kalk zum Datum der Beschlussfassung nicht bekannt ist, welche abschließende Entscheidung der Rat der Stadt Köln bezüglich des Haushaltes und damit auch der Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für d ie Jahre 2023/2024 treffen wird, muss sie sowohl den korrigierten Antrag beschließen als auch die unkorrigierte Vorla ge. Für die korrigierte Berechnung der Mittel in Höhe von 167.762 € für den Stadtbezirk Kalk hat DIE LINKE basierend auf den Beschlüssen des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen -Nr. 2221/2016), vom 07.11.2019 (Vorlagen -Nr. 3619/2019) und vom 24.06.2021 (Vorlage n- Nr. 1763/2021) folgendes zugrunde gelegt: je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 33.400 € je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,12 € die Anlage 1 zur Vorlage der Stadt Köln (Vorlagen -Nr. 1222/2022), sowie für den Sockelbetrag die bekannten Ja hres-Inflationsraten von 2016 bis heute und für den Kopfbetrag die bekannten Jahres -Inflationsraten von 2019 bis heute. In Anbetracht der derzeitigen veröffentlichten monatlichen Inflationsraten Januar +4,9 Februar +5,1 März +7,3 April +7,4 Mai +7,9 Juni +7,6 Juli +7,5 (Quelle: Statistisches Bundesamt) und einem daraus errechneten Durchschnitt von 6,8 Prozent Teuerung, ist eine von uns vorgeschlagene Erhöhung von 6,17 Prozent gegenüber dem Vorschlag der Stadtverwaltung und dem bisherigen Beschluss des Rates eine recht bescheidene Anpassung und längst kein Ausgleich. Insbesondere wenn bedacht wird, dass die letzte Erhöhung aus dem Jahr 2019 stammt. - 4 - Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1477/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 24.08.2022 12:12