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AN/1477/2022

Inflation bei Bezirksmitteln nicht ignorieren ÄA zu zu TOP 8.1.4 „Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/24

Änderungsantrag BV8 (Linke) 24.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

6782 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.08.2022 
AN/1477/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
TOP 8.1.4 
 
Inflation bei Bezirksmitteln nicht ignorieren ÄA zu zu TOP 8.1.4 „Veranschlagung der 
bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/24 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk b ittet um Aufnahme des folgenden 
Änderungsantrags zu TOP 8.1. 4 „Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das 
Jahr 2023/24 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen“ auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung  8 am 25.08.2021 
 
Beschluss:  
1. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass der Rat der Stadt Köln seinen 
Beschluss vom 05.05.2022 korrigieren möge und die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gem. §37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 für den 
Stadtbezirk neu festsetzt auf eine Höhe von 167.762 €. Dieser Betrag setzt sich 
zusammen aus einem Sockelbetrag von 33.400€ und je Einwohner einen 
Kopfbetrag in Höhe von 1,12 € bei 119.966 Einwohnerinnen im Bezirk. (gesamt: 
134.362 €) 
 
2. Für den Fall, dass die Fachauss chüsse und der Rat der Stadt Köln der dringend 
notwendigen Korrektur bei der Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für 
die Jahre 2023/2024  folgen, ergeben sich daraus gerundet die folgenden neuen 
Zahlen, welche statt der Vorlage beschlossen werden:  
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
 
Konsumtiver Bereich 
Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 
2023/2024 
Finanzposition 
0301 Schulträgeraufgaben 10.535,33 0285.573.1800.4 
0416 Kulturförderung 12.650,33 0285.573.1800.4 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
52.725,34 0285.573.1800.4 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 61.265,34 0285.573.1800.4 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 
9.495,33 0285.573.1800.4 
1301 Öffentliches Grün, Wald - und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen  
21.090,33 0285.573.1800.4 
 Gesamtsummen DR 68  167.762 
 
 
 
(Vorratsbeschluss) 
3. Für den Fall, dass die Fachausschüsse und der Rat der Stadt Köln der dringend 
notwendigen Korrektur bei der Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für 
die Jahre 2023/2024  doch nicht folgen werden, beschließt die Bezirksvertretung 
Kalk die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel, wie in der 
Verwaltungsvorlage vorgesehen.  
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist festgelegt, 
dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom 
Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den 
Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
Dieser Bestimmung hat der Rat der  Stadt Köln schon versucht in der Weise Rechnung 
getragen, dass er in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 
1.417.800 € für das Haushaltsjahr 2023/2024 festgesetzt hat. Stadtbezirke auf 
insgesamt unzureichende 1.417.800 € für das Haushaltsjahr 2023/2024 festgesetzt hat.  
Da Kalk nicht auf Kosten der anderen Bezirke bevorzugt werden soll, will und darf, muss 
der Rat diese Entscheidung korrigieren.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land 
NordrheinWestfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser 
Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für 
das Jahr 2023/20 24 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk entweder ein Betrag in Höhe von 
158.000 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag

- 3 - 
von 1,07 € pro Einwohner*in zusammensetzt oder nach Beschluss und Bestätigung des 
vorliegenden Korrektur-Antrags ein Betrag in Höhe von 167.762 €., der sich aus einem 
Sockelbetrag in Höhe von 33.400 € und einem Kopfbetrag von 1,12 € pro Einwohner*in 
zusammensetzt. 
Da der Bezirksvertretung Kalk zum Datum der Beschlussfassung nicht bekannt ist, 
welche abschließende Entscheidung der Rat der Stadt Köln bezüglich des Haushaltes 
und damit auch der Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für d ie Jahre 
2023/2024  treffen wird, muss sie sowohl den korrigierten Antrag beschließen als auch 
die unkorrigierte Vorla ge. 
 
Für die korrigierte Berechnung der Mittel in Höhe von 167.762 €  für den Stadtbezirk Kalk 
hat DIE LINKE basierend auf den Beschlüssen des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen -Nr. 
2221/2016), vom 07.11.2019 (Vorlagen -Nr. 3619/2019) und vom 24.06.2021 (Vorlage n-
Nr. 1763/2021) folgendes zugrunde gelegt:  
 je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 33.400 €  
 je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,12 €  
 die Anlage 1 zur Vorlage der Stadt Köln (Vorlagen -Nr. 1222/2022), sowie  
 für den Sockelbetrag die bekannten Ja hres-Inflationsraten von 2016 bis heute 
und  
 für den Kopfbetrag die bekannten Jahres -Inflationsraten von 2019 bis heute.  
In Anbetracht der derzeitigen veröffentlichten monatlichen Inflationsraten  
Januar +4,9 
Februar +5,1 
März +7,3 
April +7,4 
Mai +7,9 
Juni +7,6 
Juli +7,5 
(Quelle: Statistisches Bundesamt) und einem daraus errechneten Durchschnitt von 6,8 
Prozent Teuerung, ist eine von uns vorgeschlagene Erhöhung von 6,17 Prozent 
gegenüber dem Vorschlag der Stadtverwaltung und dem bisherigen Beschluss des 
Rates eine recht bescheidene Anpassung und längst kein Ausgleich. Insbesondere wenn 
bedacht wird, dass die letzte Erhöhung aus dem Jahr 2019 stammt.

- 4 - 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des 
Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) 
bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige 
Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine 
umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, 
werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch 
dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.  
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und 
investiven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die 
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/1477/2022
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
24.08.2022
Erstellt
24.08.2022 12:12