4093/2018
Umsetzung des Ratsbeschlusses "Jobrad für städtische Beschäftigte"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3299 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/1 Vorlagen-Nummer: 10.12.2018 4093/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Umsetzung des Ratsbeschlusses "Jobrad für städtische Beschäftigte" Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1780/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 10.12.2018 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Jobrad für städtische Beamte und Beschäftigte“ 1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um den oben zitierten Ratsbeschluss umzusetzen? 2. Wie haben die Landesregierung sowie die angesprochenen Tarifparteien auf die Forderung des Rates reagiert? 3. Welchen Stand haben die beauftragte Prüfung sowie die Vorbereitung eines Rahmenvertrages für das Leasing von Diensträdern erreicht? Zu der Anfrage wird mitgeteilt, dass die Verwaltung mit Schreiben vom 24.10.2018 die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten hat, auf eine legislative Novellierung des Besoldungsrechts mit dem Ziel hinzuwirken, eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Dienstrad-Leasings für den Be- reich der Beamten zu ermöglichen. Mit Schreiben vom 21.11.2018 hat Herr Ministerpräsident Laschet in einer Zwischennachricht eine abschließende Beantwortung durch das Ministerium der Finanzen in Aussicht gestellt. Ebenfalls am 24.10.2018 hat die Verwaltung den Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gebeten, für die Tarifbeschäftigten auf eine tarifliche Öffnungsklausel hinzuwirken, die eine Entgeltumwandlung für Dienstrad-Leasing- Modelle ermöglicht. Bisher ist ausschließlich eine Entgeltumwandlung zum Zwecke der Altersvorsor- ge tarifvertraglich abgedeckt. Zusätzlich hat die Verwaltung KAV und VKA um Mitteilung gebeten, ob die Stadt Köln, wie in Ziffer 3 der Anfrage angesprochen, in Anwendung des aus § 4 Abs. 3 des Tarif- vertragsgesetzes (TVG) fließenden Günstigkeitsprinzips für die Übergangszeit im Vorgriff auf eine abschließende tarifvertragliche Regelung das Modell der Entgeltumwandlung zu Gunsten von Lea- singverträgen für Dienstfahrräder bereits jetzt auf die Tarifbeschäftigten übertragen kann. Der KAV hat mit Schreiben vom 02.11.2018 ausgeführt, dass bisher die Gewerkschaften einer tarif- vertraglichen Öffnungsklausel unter Verweis u.a. auf rentenrechtliche Nachteile der Beschäftigten nicht zugestimmt haben. Eine übergangsweise Entgeltumwandlung ohne tarifvertragliche Öffnungs- klausel stuft der KAV insbesondere vor dem Hintergrund als nicht zielführend ein, dass die Stadt Tü- bingen, die das Jobrad-Leasing im Wege der Entgeltumwandlung ohne eine solche Öffnungsklausel umgesetzt hat, derzeit mit einer Rückforderung von ca. 280.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträ- gen rechnen muss. 2 Eine abschließende Bewertung mit nachfolgender Information der politischen Gremien durch die Verwaltung wird nach Rückmeldung des Ministeriums der Finanzen für den Beamtenbereich und des VKA für den Bereich der Tarifbeschäftigten erfolgen. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4093/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.12.2018
- Erstellt
- 06.12.2018 14:49