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4093/2018

Umsetzung des Ratsbeschlusses "Jobrad für städtische Beschäftigte"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 10.12.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3299 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/110/1 
 
Vorlagen-Nummer: 10.12.2018 
 4093/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 
 
Umsetzung des Ratsbeschlusses "Jobrad für städtische Beschäftigte" 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1780/2018 der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 10.12.2018 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 
„Jobrad für städtische Beamte und Beschäftigte“ 
 
1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um den oben zitierten  
   Ratsbeschluss umzusetzen? 
 
2. Wie haben die Landesregierung sowie die angesprochenen Tarifparteien auf die   
   Forderung des Rates reagiert? 
 
3. Welchen Stand haben die beauftragte Prüfung sowie die Vorbereitung eines  
   Rahmenvertrages für das Leasing von Diensträdern erreicht?  
 
Zu der Anfrage wird mitgeteilt, dass die Verwaltung mit Schreiben vom 24.10.2018 die Staatskanzlei 
des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten hat, auf eine legislative Novellierung des Besoldungsrechts 
mit dem Ziel hinzuwirken, eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Dienstrad-Leasings für den Be-
reich der Beamten zu ermöglichen. Mit Schreiben vom 21.11.2018 hat Herr Ministerpräsident Laschet 
in einer Zwischennachricht eine abschließende Beantwortung durch das Ministerium der Finanzen in 
Aussicht gestellt. 
 
Ebenfalls am 24.10.2018 hat die Verwaltung den Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV) und 
die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gebeten, für die Tarifbeschäftigten auf 
eine tarifliche Öffnungsklausel hinzuwirken, die eine Entgeltumwandlung für Dienstrad-Leasing-
Modelle ermöglicht. Bisher ist ausschließlich eine Entgeltumwandlung zum Zwecke der Altersvorsor-
ge tarifvertraglich abgedeckt. Zusätzlich hat die Verwaltung KAV und VKA um Mitteilung gebeten, ob 
die Stadt Köln, wie in Ziffer 3 der Anfrage angesprochen, in Anwendung des aus § 4 Abs. 3 des Tarif-
vertragsgesetzes (TVG) fließenden Günstigkeitsprinzips für die Übergangszeit im Vorgriff auf eine 
abschließende tarifvertragliche Regelung das Modell der Entgeltumwandlung zu Gunsten von Lea-
singverträgen für Dienstfahrräder bereits jetzt auf die Tarifbeschäftigten übertragen kann. 
 
Der KAV hat mit Schreiben vom 02.11.2018 ausgeführt, dass bisher die Gewerkschaften einer tarif-
vertraglichen Öffnungsklausel unter Verweis u.a. auf rentenrechtliche Nachteile der Beschäftigten 
nicht zugestimmt haben. Eine übergangsweise Entgeltumwandlung ohne tarifvertragliche Öffnungs-
klausel stuft der KAV insbesondere vor dem Hintergrund als nicht zielführend ein, dass die Stadt Tü-
bingen, die das Jobrad-Leasing im Wege der Entgeltumwandlung ohne eine solche Öffnungsklausel 
umgesetzt hat, derzeit mit einer Rückforderung von ca. 280.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträ-
gen rechnen muss.

2 
 
Eine abschließende Bewertung mit nachfolgender Information der politischen Gremien durch die 
Verwaltung wird nach Rückmeldung des Ministeriums der Finanzen für den Beamtenbereich und des 
VKA für den Bereich der Tarifbeschäftigten erfolgen. 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4093/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.12.2018
Erstellt
06.12.2018 14:49