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2008/0297

Erneuerung des Brückenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof - Kostenstelle 066-130-1000 Bundesstraßen Investitionsnummer 08066-6630 'Erneuerung des Brückenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof'

Magistratsvorlage 16.06.2008

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2008/0297

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2008/0297

4529 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.07.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
Kämmerei 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0297  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Erneuerung des Brüc kenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof 
- Kostenstelle 066-130-1000 Bundesstraßen 
  Investitionsnummer 08066-6630 "Erneuerung des Brückenbauwerkes im Zuge der  
  Rheinstraße am Hauptbahnhof
" 
 
Vorlage vom: 16. 6.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für die vorplanerischen Untersuchungen eines Neubaues des Brückenbauwerkes im Zuge der 
Rheinstraße am Hauptbahnhof (Phasen 2 bis 5 HOAI) werden Mittel in Höhe von 300.000 Euro er-
forderlich. 
2. Zur Finanzierung der vorplanerischen Untersuchungen ist es erforderlich, dass im 2. Nachtrags-
haushalt 2008 bei der Kostenstelle 066-130-1000 „Bundesstraßen“ unter der neu zu bildenden In-
vestitionsnummer 08066-6630 „Erneuerung des Brückenbauwerks im Zuge der Rheinstraße am 
Hauptbahnhof“ eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro mit Kassenwirksamkeit 
in 2009 veranschlagt wird. Die Entscheidung darüber wird zu den Haushaltsberatungen zurückge-
stellt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.06.2008 
 
Begründung: 
 
Das Brückenbauwerk Rheinstraße am Hauptbahnhof überführt die Bundesstraße B 26 mit jeweils 2 
Fahrstreifen je Fahrtrichtung und die zweigleisige Straßenbahnstrecke nach Griesheim über die DB-
Strecke Darmstadt-Heidelberg. Das Bauwerk dient als einzige direkte Verbindung zwischen den BAB 
A 5 / A 67 und der Innenstadt und hat somit für die Abwicklung des insbesondere über-regionalen 
Verkehrs eine immense Bedeutung. Darüber hinaus führt über dieses Bauwerk der einzige Straßen-
bahnverkehr zwischen Darmstadt und dem Hessischen Ried. Die uneingeschränkten Benutzbarkeit 
für den jetzigen (50.000 Kfz / 24 h) aber auch zukünftigen Straßenverkehr stellt eine hohe Anforde-
rung dar. 
 
Aufgrund der nach DIN 1076 vorgeschriebenen Überwachung und Prüfung von Brücken im Zuge von 
Straßen und Wegen wurde im Jahr 2006 eine Hauptprüfung durchgeführt. Bei der Prüfung wurden 
überwiegend Schäden festgestellt, welche die Dauerhaftigkeit, Verkehrssicher-heit und Standsicher-
heit des Bauwerkes beeinträchtigen.  
 
Die vorhandene Brückenklasse 30 ist für die hohe verkehrliche Beanspruchung (9 % Schwer-verkehr 
und ÖPNV) nicht mehr ausreichend. 
 
Um die schon heute vorhandene und insbesondere bezüglich des Schwerverkehranteils weiter stei-
gend prognostizierte Belastungssituation angemessen zu berücksichtigen, als auch die Möglichkeit 
der Gewährung von Zuwendungen nicht zu gefährden, ist eine Traglasterhöhung auf Brückenklasse 
60/30 nach DIN 1072 unbedingt notwendig. Ein Umbau für das bestehende Bauwerk wird aus ingeni-
eur-technischer und wirtschaftlicher Sicht aufgrund des Bauwerkszustandes und des Bauwerksalters 
nicht empfohlen. Die theoretische Nutzungsdauer der Brücke (Baujahr 1912) von 80 Jahren ist gemäß 
den Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge bereits überschritten.  
 
Die zukünftige geplante Verkehrsabwicklung mit eigener Straßenbahntrasse bedingt eine Verbreite-
rung der Brücken auf 34,00 m gegenüber 29,95 m im Bestand.  
 
Unter Berücksichtigung der oben genannten Randbedingungen ist eine entsprechende Grundlagen-
planung durchzuführen, um eine Erneuerung der Brücke im Jahre 2012 zu ermöglichen. 
 
 
 
 
 
 
Zur Finanzierung der vorplanerischen Untersuchungen ist es erforderlich, dass im 2. Nachtragshaus-
halt 2008 bei der Kostenstelle 066-130-1000 „Bundesstraßen“ unter der neu zu bildenden Investiti-

4 
... 
onsnummer 08066-6630 „Erneuerung des Brückenbauwerks im Zuge der Rheinstraße am Haupt-
bahnhof“ eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro mit Kassenwirksamkeit in 2009 
veranschlagt wird. Die Entscheidung darüber wird zu den Haushaltsberatungen zurückgestellt. 
 
Darmstadt, 16.06.2008 
VI-66/3 sch-ha 
Nst.: 27 04 
 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
i. V. 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat    Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 33
TOP 16
TOP 9
TOP 372

Orte (2)

  • Rheinstraße
  • Am Hauptbahnhof

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0297
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.06.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00