2008/0297
Erneuerung des Brückenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof - Kostenstelle 066-130-1000 Bundesstraßen Investitionsnummer 08066-6630 'Erneuerung des Brückenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof'
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2008/0297
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.07.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Kämmerei Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0297 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Erneuerung des Brüc kenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof - Kostenstelle 066-130-1000 Bundesstraßen Investitionsnummer 08066-6630 "Erneuerung des Brückenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof " Vorlage vom: 16. 6.2008 Beschlussvorschlag: 1. Für die vorplanerischen Untersuchungen eines Neubaues des Brückenbauwerkes im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof (Phasen 2 bis 5 HOAI) werden Mittel in Höhe von 300.000 Euro er- forderlich. 2. Zur Finanzierung der vorplanerischen Untersuchungen ist es erforderlich, dass im 2. Nachtrags- haushalt 2008 bei der Kostenstelle 066-130-1000 „Bundesstraßen“ unter der neu zu bildenden In- vestitionsnummer 08066-6630 „Erneuerung des Brückenbauwerks im Zuge der Rheinstraße am Hauptbahnhof“ eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro mit Kassenwirksamkeit in 2009 veranschlagt wird. Die Entscheidung darüber wird zu den Haushaltsberatungen zurückge- stellt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.06.2008 Begründung: Das Brückenbauwerk Rheinstraße am Hauptbahnhof überführt die Bundesstraße B 26 mit jeweils 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung und die zweigleisige Straßenbahnstrecke nach Griesheim über die DB- Strecke Darmstadt-Heidelberg. Das Bauwerk dient als einzige direkte Verbindung zwischen den BAB A 5 / A 67 und der Innenstadt und hat somit für die Abwicklung des insbesondere über-regionalen Verkehrs eine immense Bedeutung. Darüber hinaus führt über dieses Bauwerk der einzige Straßen- bahnverkehr zwischen Darmstadt und dem Hessischen Ried. Die uneingeschränkten Benutzbarkeit für den jetzigen (50.000 Kfz / 24 h) aber auch zukünftigen Straßenverkehr stellt eine hohe Anforde- rung dar. Aufgrund der nach DIN 1076 vorgeschriebenen Überwachung und Prüfung von Brücken im Zuge von Straßen und Wegen wurde im Jahr 2006 eine Hauptprüfung durchgeführt. Bei der Prüfung wurden überwiegend Schäden festgestellt, welche die Dauerhaftigkeit, Verkehrssicher-heit und Standsicher- heit des Bauwerkes beeinträchtigen. Die vorhandene Brückenklasse 30 ist für die hohe verkehrliche Beanspruchung (9 % Schwer-verkehr und ÖPNV) nicht mehr ausreichend. Um die schon heute vorhandene und insbesondere bezüglich des Schwerverkehranteils weiter stei- gend prognostizierte Belastungssituation angemessen zu berücksichtigen, als auch die Möglichkeit der Gewährung von Zuwendungen nicht zu gefährden, ist eine Traglasterhöhung auf Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 unbedingt notwendig. Ein Umbau für das bestehende Bauwerk wird aus ingeni- eur-technischer und wirtschaftlicher Sicht aufgrund des Bauwerkszustandes und des Bauwerksalters nicht empfohlen. Die theoretische Nutzungsdauer der Brücke (Baujahr 1912) von 80 Jahren ist gemäß den Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge bereits überschritten. Die zukünftige geplante Verkehrsabwicklung mit eigener Straßenbahntrasse bedingt eine Verbreite- rung der Brücken auf 34,00 m gegenüber 29,95 m im Bestand. Unter Berücksichtigung der oben genannten Randbedingungen ist eine entsprechende Grundlagen- planung durchzuführen, um eine Erneuerung der Brücke im Jahre 2012 zu ermöglichen. Zur Finanzierung der vorplanerischen Untersuchungen ist es erforderlich, dass im 2. Nachtragshaus- halt 2008 bei der Kostenstelle 066-130-1000 „Bundesstraßen“ unter der neu zu bildenden Investiti- 4 ... onsnummer 08066-6630 „Erneuerung des Brückenbauwerks im Zuge der Rheinstraße am Haupt- bahnhof“ eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro mit Kassenwirksamkeit in 2009 veranschlagt wird. Die Entscheidung darüber wird zu den Haushaltsberatungen zurückgestellt. Darmstadt, 16.06.2008 VI-66/3 sch-ha Nst.: 27 04 Der Dezernent II Der Dezernent VI i. V. Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Rheinstraße
- Am Hauptbahnhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0297
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00