3279/2020/1
Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße
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Anlage1 - Lageplan LSA
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Anlage
Anlage 3: Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 21.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2021 öffentlich 2.1 Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanal- straße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 3279/2020 RM Wahlen macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass bei den Arbeiten an den Ampelanlagen möglichst Vorrangschaltungen für den ÖPNV, insbe- sondere für die kreuzenden Straßenbahnlinien, eingerichtet werden sollten. Er schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Auf seine Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass drei der betroffenen Anlagen entlang der Inneren Kanalstraße aktuell nicht am Verkehrsrechner ange- schlossen sind: Innere Kanalstraße/Hornstraße Innere Kanalstraße/Am Gleisdreieck Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Nord. Im Rahmen der Anpassung auf Tempo 50 seien diese Anschlüsse jedoch vorgese- hen. SE Grieser begrüßt seitens der Klima Freunde Köln die Anpassung auf Tempo 50. Allerdings sollte es den Bezirksvertretungen erleichtert werden, im Bereich von Schu- len und Kitas kurzfristig auch Tempo 30-Zonen einzuführen. Aktuell werde in diesen Einrichtungen häufig bei geöffneten Fenstern unterrichtet; die Lärmbelastung bei Tempo 30 sei wesentlich geringer. Die Reduzierung auf Tempo 50 sei aus ihrer Sicht nur ein erster Schritt. Wün- schenswert wäre die Umwandlung und bauliche Abtrennung von einer Kfz-Spur in eine reine Radspur; langfristig zudem die Umwandlung in eine ÖPNV-Spur mit einem enger getakteten Busangebot. 2 RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Vorlage bereits heute hätte zustimmen können. RM Tokyürek schließt sich für die Fraktion Die Linke. dieser Auffassung an. Sie bittet noch um Mitteilung, warum die Verwaltung die Anregung der BV Innenstadt, in bei- den Richtungen Blitzgeräte aufzustellen, nicht in den Beschlussvorschlag übernom- men habe. Für die FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass diese mit der Vorlage leben kön- ne. Er möchte jedoch nachdrücklich die Einrichtung einer Grünen Welle auf dem ge- samten Abschnitt anregen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge- reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu halten.
Anlage 2 - Lageplan Tempolimits (korrigierte Fassung)
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Dom Neumarkt Herkulesstr. Amsterdamer Str. Graeffstr. INNENSTADT SÜDSTADT Tempolimits auf der Inneren Kanalstraße und der Universitätsstraße DEUTZ Messe- gelände Zoobrücke Rheinauhafen Chlodwigplatz Barbarossaplatz Rudolfplatz Universität Rhein Luxemburger Str. Dürener Str. Zülpicher Str. Aachener Str. Universitätsstr. Subbelrather Str. Nord-Süd-Fahrt Venloer Str. Riehler Str. Innere Kanalstr. Innere Kanalstr. Bachemer Str. 50 km/h 60 km/h 70 km/h Anlage 2
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3279/2020/1 Freigabedatum 04.02.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Bei regulärer Beteiligung aller anzuhörenden Bezirksvertretungen könnte der erforderliche 2. Bera- tungsgang im Verkehrsausschuss am 02.03.2021 nicht gewährleistet werden. Dieser ist jedoch erfor- derlich, um die kurzfristige Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Inneren Kanalstraße umzuset- zen. Beschluss: Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung empfehlen wir dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 04.02.2021 zugestimmt gez. Spelthann gez. Berg 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 62.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen Nr.4366/2006) hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung aufgefordert zu überprüfen, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 50 im Verlauf der Inneren Kanalstra- ße reduziert werden kann. Mit Beschluss vom 24.01.2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss gefasst: 1. „Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstra- ße zwischen der Kreuzung Subbelrather Straße und Aachener Straße auf 50 km/h zu be- schränken und mit Blitzgeräten in beiden Richtungen zu überwachen. (…)“ Im Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße befinden sich zahlreiche Straßenabschnitte, welche be- reits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausweisen. Nur noch Teilabschnitte lassen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt überprüft, ob diese Bereiche, auf denen zurzeit noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgewiesen ist, ebenfalls auf Tem- po 50 reduziert werden können. Diese Überprüfung hat ergeben, dass es aus Verkehrssicherheits- gründen sinnvoll ist, auf dem Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße die zulässige Höchstgeschwin- 3 digkeit auf 50 km/h festzulegen. Hiermit wird insbesondere den allgemeinen Vorgaben der Straßen- verkehrsordnung (StVO) auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen. Diese Ge- schwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße würde dann im Gesamtverlauf der in der StVO festgeleg- ten ortsüblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h entsprechen. Bei Festlegung einer gleichblei- benden Geschwindigkeit im Gesamtverlauf dieser Verkehrsachse ist eine Stetigkeit des Verkehrs gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass bei gleichbleibender Geschwindigkeit eine Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden für die gesamte Abwicklung des Verkehrs gewährleistet wird. Eine entsprechende Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann jedoch nur erfolgen, wenn alle vorhandenen Lichtsignalanlagen auf diese Höchstgeschwindigkeit programmiert werden. Betroffen sind, zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße, 20 Ampelanlagen. Die Änderung der betroffenen Lichtsignalanlagen könnte innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung realisiert werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 62.000 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit der Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden eine Verbesserung des Ver- kehrsflusses und dadurch eine Verringerung der Emissionen erreicht. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Lageplan LSA 2. Lageplan Tempolimits
Anlage 4 DE 3279_2020_1 Tempo 50 Innere Kanalstraße
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Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 3279/2020/1 Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 11/66/662 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 Gremium Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Begründung für die Dringlichkeit: 15.03.2021 Bei regulärer Beteiligung aller anzuhörenden Bezirksvertretungen könnte der erforderliche 2. Bera- tungsgang im Verkehrsausschuss am 02.03.2021 nicht gewährleistet werden. Dieser ist jedoch erfor- derlich, um die kurzfristige Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Inneren Kanalstraße umzuset- zen. Beschluss: Gemäß $ 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 3. 0 Aaynmt DD SR ahnt _ Haushaltsmäßige Auswirkungen EO Nein [U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse DO] Nein U] Ja _% X Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 62.000 _€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein [] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz m Nein RX Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) m Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen Nr.4366/2006) hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung aufgefordert zu überprüfen, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 50 im Verlauf der Inneren Kanalstra- Be reduziert werden kann. Mit Beschluss vom 24.01.2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss gefasst: 1. „Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstra- Be zwischen der Kreuzung Subbelrather Straße und Aachener Straße auf 50 km/h zu be- schränken und mit Blitzgeräten in beiden Richtungen zu überwachen. (...)“ Im Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße befinden sich zahlreiche Straßenabschnitte, welche be- reits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausweisen. Nur noch Teilabschnitte lassen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt überprüft, ob diese Bereiche, auf denen zurzeit noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgewiesen ist, ebenfalls auf Tem- po 50 reduziert werden können. Diese Überprüfung hat ergeben, dass es aus Verkehrssicherheits- gründen sinnvoll ist, auf dem Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße die zulässige Höchstgeschwin- 3 digkeit auf 50 km/h festzulegen. Hiermit wird insbesondere den allgemeinen Vorgaben der Straßen- verkehrsordnung (StVO) auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen. Diese Ge- schwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße würde dann im Gesamtverlauf der in der StVO festgeleg- ten ortsüblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h entsprechen. Bei Festlegung einer gleichblei- benden Geschwindigkeit im Gesamtverlauf dieser Verkehrsachse ist eine Stetigkeit des Verkehrs gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass bei gleichbleibender Geschwindigkeit eine Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden für die gesamte Abwicklung des Verkehrs gewährleistet wird. Eine entsprechende Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann jedoch nur erfolgen, wenn alle vorhandenen Lichtsignalanlagen auf diese Höchstgeschwindigkeit programmiert werden. Betroffen sind, zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße, 20 Ampelanlagen. Die Anderung der betroffenen Lichtsignalanlagen könnte innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung realisiert werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 62.000 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit der Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden eine Verbesserung des Ver- kehrsflusses und dadurch eine Verringerung der Emissionen erreicht. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Lageplan LSA 2. Lageplan Tempolimits
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
- Innere Kanalstraße
- Amsterdamer Straße
- Graeffstraße
- Universitätsstraße
- Dürener Straße
- Zülpicher Straße
- Aachener Straße
- Subbelrather Straße
- Riehler Straße
- Rudolfplatz
- Am Gleisdreieck
- Luxemburger Straße
- Bachemer Straße 50
- Herkulesstraße
- Barbarossaplatz
- Venloer Straße
- Nord-Süd-Fahrt
- Chlodwigplatz
- Hornstraße
- Zoobrücke
- Neumarkt
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 3279/2020/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 12:35