0336/2019
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Planung des Abbruchs und Ersatzneubaus der Brücke Escher Str. in Köln Nippes/Bilderstöckchen
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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage 1 : Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 2 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes
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14 143 / f 4.02.2019 Frau Heck 91399 69 Ersatzneubau Brücke Escher Str. hier: Bedarfsprüfung für diverse freiberufliche Leistungen RPA-Nr.: BD 2019/0498 Vorgelegte Kosten: 200.000 € netto (238.000 € brutto) Bestätigte Kosten: 200.000 € netto (238.000 € brutto) Sehr geehrte Dannen und Herren, aufgrund personeller Engpässe sowie z. T. fehlender Fachlichkeit legen Sie mir für die Pla nung und Ausführung des Ersatzneubaus der Fuß- und Radwegbrücke Escher Straße die Bedarfsprüfungen für verschiedene freiberufliche Leistungen mit einem Gesamtvolumen von rund 200.000,- € netto vor. Im Wesentlichen handelt es sich um die Objektplanung Ingeni eurbauwerke inkl. örtlicher Bauüberwachung (ca. 89.000,- € netto) sowie die Fachplanung für das Tragwerk (59.000,- € netto). Die übrigen Planungs- und Gutachterleistungen (u. a. Prüfstatiker, ökologische Bauüberwa chung, Schadstoffgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination etc.) mit Gesamtkos ten in Höhe von insgesamt 42.000,- € netto habe ich keiner detaillierten Prüfung unterzogen, da diese nicht die Vorlagegrenze des RPAs erreichten. Die angegebenen Einzelhonorare wurden weitgehend plausibel dargestellt oder entsprechen denen vergleichbarer Maßnah men. Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Im Gespräch mit -69- (Frau Rose) am 14.02.2019 konnten verschiedene Fragen geklärt werden. Gegen eine Fortführung der Maßnahme bestehen keine Bedenken. Ich empfehle eine stufenweise Beauftragung der Planungsleitung vorzusehen, da die Bauoberleitung ggf. auch von städtischem Personal erbracht werden soll. Ferner sollten die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden, um Interes senskonflikte zu vermeiden. Bzgl. der Honorarermittlung mache ich auf Folgendes aufmerksam: Durch die gemeinsame Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachpla nung Tragwerk ergeben sich Synergieeffekte, die weitgehend berücksichtigt wurden. Dar über hinaus reduziert sich das Honorar für die Objektplanung in Leistungsphase 2 auf 10%. Da es sich um einen Ersatzneubau handelt und ggf. nur die Fundamente der alten Brücke wiederverwendet werden, dürfte eine Bewertung des Umbauzuschlags unter 20 % eher an gemessen sein. Ggf. ist eine Berücksichtigung der Fundamente über die mitzuverarbeitende Bausubstanz wirtschaftlicher. / 2 - 2 - Die Bestandsbrücke ist mit Beleuchtung ausgestattet. Diese fällt in die Zuständigkeit der Rheinenergie. Dennoch sind die Kosten hierfür nach der Systematik der HOAI bei den anre chenbaren Kosten zu berücksichtigen. Es sollte geprüft werden, inwieweit noch eine Beweissicherung sowie ein Erdungs- und Blitz schutzgutachten erforderlich werden. Im Übrigen bitte ich, um Beachtung meiner Blaueintragungen in den Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3 - Lageplan
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400m3002001000 Mittelpunkt: [353996,5648679] 1:7500 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 13.02.2019
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019
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1 Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 öffentlich 3.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Planung des Abbruchs und Ersatzneubaus der Brücke Escher Str. in Köln Nippes/Bilderstöckchen 0336/2019 RM Hammer regt an, beim Bau der neuen Brücke eine Breite von mindestens 4 m vorzusehen. Zudem bitte er, den politischen Gremien verschiedene Entwürfe bzw. Varianten zur Auswahl vorzulegen. RM Pöttgen berichtet aus eigener Erfahrung, dass die Brücke rege von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt werde, da sie eine angenehme Verbindung zwischen zwei Grünanlagen darstelle; dennoch halte er die bisherige Breite grundsätzlich für ausreichend. Auf Nachfrage des SE Fahlenbock bestätigt BG Blome, dass die neue Brücke barrierefrei sein werde. Die Verwaltung werde dem hiesigen Ausschuss und der BV Nippes zu gegebener Zeit verschiedene Gestaltungsvarianten zur Entscheidung vorlegen. Die Anregung, die Breite von 3 m auf 4 m zu optimieren, nehme sie zur Prüfung mit. Beschluss: 1.)Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf fest, die Planung für den Abbruch und den Ersatzneubau der Brücke Escher Str. in Köln Nippes/Bilderstöckchen durchzuführen. 2.)Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in Höhe von rd. 240.000 € brutto sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung (LP 6 HOAI) der Bauleistungen vorzubereiten. 3.)Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 150.000 € des Teilfinanzplans 1202 – 2 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der neu zu bildenden Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Str., für das Haushaltsjahr 2019. Die Mittel werden im Rahmen einer außerplanmäßigen Bereitstellung der Mittel gemäß § 83 I GO NW bereitgestellt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/690/2
Vorlagen-Nummer
0336/2019
Stand: 22.07.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Planung des Abbruchs und
Ersatzneubaus der Brücke Escher Str. in Köln Nippes/Bilderstöckchen
Beschluss:
1.) Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf fest, die Planung für den Abbruch und
den Ersatzneubau der Brücke Escher Str. in Köln Nippes/Bilderstöckchen durchzufüh-
ren.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in
Höhe von rd. 240.000 € brutto sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschrei-
bung (LP 6 HOAI) der Bauleistungen vorzubereiten.
3.) Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen in Höhe von 150.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der
neu zu bildenden Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Str., für das
Haushaltsjahr 2019. Die Mittel werden im Rahmen einer außerplanmäßigen Bereitstel-
lung der Mittel gemäß § 83 I GO NW bereitgestellt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Entwurfsplanung wurde im Sommer 2023 abgeschlossen. Die Untere Naturschutzbehörde
hat eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und eine Genehmi-
gung eines Eingriffs nach § 17 (3) BNatSchG erteilt. Der Baubeschluss wurde eingeholt, siehe
Session 1860/2023.
Nächste Schritte:
Siehe Sachstandsbericht Baubeschluss Session 1860/2023.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Vorlage 1860/2023.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 0336/2019 Freigabedatum 11.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Planung des Abbruchs und Ersatzneubaus der Brücke Escher Str. in Köln Nippes/Bilderstöckchen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf fest, die Planung für den Abbruch und den Ersatz- neubau der Brücke Escher Str. in Köln Nippes/Bilderstöckchen durchzuführen. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in Höhe von rd. 240.000 € brutto sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung (LP 6 HOAI) der Bauleistungen vorzubereiten. 3.) Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermäch- tigungen in Höhe von 150.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der neu zu bildenden Finanzstel- le 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Str., für das Haushaltsjahr 2019. Die Mittel wer- den im Rahmen einer außerplanmäßigen Bereitstellung der Mittel gemäß § 83 I GO NW be- reitgestellt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Alternative: Der Verkehrsausschuss beschließt den ersatzlosen Abbruch der Geh- und Radwegbrücke. Die Kosten des Abbruchs betragen voraussichtlich rd. 40.000 € brutto. Verkehrsausschuss 02.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 240.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die zurzeit bestehende Fuß- und Radwegbrücke, Baujahr 1990, ist in einem schlechten baulichen Zustand. In dem Prüfbericht vom Juni 2018 zur regelmäßigen Bauwerksuntersuchung nach DIN 1076 wurde das Bauwerk mit der Zustandsnote 3,2 bewertet, wobei die Note 1 einen sehr guten und die Note 4 einen ungenügenden Bauwerkszustand beschreibt. Aufgrund des schlechten Zustandes des Holztragwerkes plant die Verwaltung die bestehende Brücke abzureißen und eine neue Geh- und Radwegbrücke an derselben Stelle zu errichten. Lage: Die Brücke befindet sich im Stadtteil Bilderstöckchen und überspannt die vierspurige Äußere Kanal- straße im Zuge der Escher Straße. Die Brücke ist Teil des Radwegenetzplans NRW und verbindet die beiden Flächen des Bürgerparks Nord. Der Bürgerpark Nord dient als Naherholungsgebiet und ist Bestandteil des Grünzuges Nord. Vorhandenes Bauwerk: Das Brückenbauwerk wurde im Jahre 1990 als Holzbalkentrogbrücke errichtet. Es handelt sich um eine Vierfeldbrücke mit einer Gesamtlänge von rd. 65,00 m und einer Breite von 3,00 m. Der Überbau ist in vier Einfeldträger aufgeteilt, mit jeweils zwei Hauptträgern aus verleimtem Brettschichtholz. Die Mittelträger, Querträger und der Aussteifungsverband bestehen aus Kanthölzern. Die Zwischenstüt- zung erfolgt über hölzerne Auflagerjoche, die über Stahlbetonfundamente flach gegründet sind. Die Endauflager sind über eingespannte Holzpfähle im Baugrund gegründet. 3 Planung des Brückenneubaus: Der Neubau der Brücke soll auf der Grundlage folgender Randbedingungen geplant werden. Die Brücke wird an der gleichen Stelle wieder errichtet. Die Bau- und Durchfahrtshöhen blei- ben erhalten. Die Bemessung der Brücke erfolgt grundsätzlich für die Nutzung als Geh-/Radweg. Die Einschränkungen für den Verkehr der Äußeren Kanalstraße beim Abbruch der vorhande- nen bzw. beim Bau der neuen Brücke werden auf ein Minimum reduziert. Während der Bauzeit ist die Brücke gesperrt. Es wird eine Ausweichroute über die Kreuzung Escher Str./Äußere Kanalstraße ausgewiesen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Für den Ersatzneubau gibt es keine Gestal- tungsspielräume, da Lage, Höhe und Abmessungen der Brücke unveränderlich sind. Bau- und Planungskosten: Für den Brückenneubau einschließlich Abbruchkosten und der Anpassung der Wegeflächen werden Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 790.000 € brutto veranschlagt. Hinzu kommen die Planungskosten in Höhe von rd. 240.000 € brutto. Bei den genannten Kosten handelt es sich lediglich um einen prognostizierten Kostenorientierungs- wert. Zeitplanung: Der Baubeschluss wird für das Jahr 2020 angestrebt, so dass ein Baubeginn ab 2021 möglich ist. Die Bauzeit wird mit 8 Monaten veranschlagt. Rechnungsprüfungsamt: Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 14.02.2019 unter der Nummer BD 2019/0498 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Bearbeitung berücksich- tigt. Finanzierung: Die Planungskosten für den Abriss und den Neubau der Brücke belaufen sich, gemäß der geprüften Kosten des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, auf 240.000 € brutto. Zur Sicherstellung der Finanzierung der investiven Auszahlungen ist gem. § 83 I GO NW eine außer- planmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 150.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, in der Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnah- men –, bei der neu zu bildenden Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Abriss und Neubau Brücke Escher Str. im Haushaltsjahr 2019 erforderlich. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszah- lungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“, Haushaltsjahr 2019. Aufgrund von Anpassungen der Bau- abläufe bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2019 nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe im Haushaltsjahr 2019 abfließen werden. Die zur Deckung bereitgestellten Haushaltsmittel müssen jedoch im Zuge der Haushaltsplananmeldung 2020/2021 inklusive der Finanzplanung bis 2024 nachveranschlagt werden. Die restlichen benötigten Planungsmittel in Höhe von 90.000 € werden im Rahmen der Haushaltspla- nungen für den städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 inklusive der Finanzplanung bis 2024 veran- schlagt. 4 Alternative: Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu der signalisierten Kreuzung Escher Straße/Äußere Kanalstra- ße/Robert-Perthel-Straße, würde sich der Umweg bei Entfall der Brücke auf rd. 100 m Länge belau- fen. Es könnte daher grundsätzlich auf einen Ersatzneubau verzichtet werden. Anlagen: Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 3 - Lageplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0336/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 24.01.2019 11:01