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0054/2017

Ersatzbeschaffung von 4 Großflächenmähern für die Rasenpflege im Bereich Friedhöfe

Beschlussvorlage Ausschuss 26.01.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2017, TOP 7.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 -(Dringlichkeitsbegründung)

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RPA-Votum-4 Großflächenmäher

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Bedarfsbegründung 4 Großflächenmäher

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Beschlussvorlage Ausschuss

4443 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0054/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von 4 Großflächenmähern für die Rasenpflege im Bereich Friedhöfe 
hier: Bedarfsfeststellung und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.  Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplanten  
     Beschaffungsmaßnahmen fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in  
     Höhe von 441.252 EUR im T eilfinanzplan 1303 / Friedhöfe, Zeile 9 / Auszahlungen für den  
     Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000 -1303-0-0002 /  
     Beschaffungen KFZ , Hpl. 2016/2017, Hj. 2017. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   441.252 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   73.542 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die auf den Kölner Friedhöfen zu pflegenden Rasenflächen haben sich durch eine veränderte Besta t-
tungs- und Trauerkultur seit 2007 um ca. 37 ha erhöht. Daher sind die bisher eingesetzten Mäher für 
die dortigen Rasenflächen nicht mehr geeignet, um die Anforderungen zu erfüllen. D ie angestrebten 
Schnittintervalle von wenigstens 14 Tagen während der Vegetationsperiode konnten mit den vorha n-
denen Mähern in der Vergangenheit nicht immer eingehalten werden. Diese Schnitthäufigkeit ist no t-
wendig, um die gefahrlose Zugänglichkeit der Gra bstätten für die Trauernden jederzeit gewährleisten 
zu können und das Umfeld der Gräber in gepflegtem Zustand zu halten. Die vorhandenen Mäher 
zeigten verstärkt Überlastungen und reparaturbedingte Ausfälle und können nicht mehr wirtschaftlich 
eingesetzt werden. In erheblichem Umfang mussten Rasenflächen ersatzweise personalintensiv mit 
Handrasenmähern bearbeitet werden. Zum Teil mussten Mähleistungen in Fremdvergaben eing e-
kauft werden. 
 
Aufgrund dieser Umstände ist zeitnah die Ersatzbeschaffung von 4 Mähern  für Großrasenflächen 
erforderlich, damit diese für die Vegetationsperiode 2017 einsetzbar sind. 
 
Der Gerätetyp (Aufsitzmäher mit Fahrerkabine und variabler Schnittbriete von 1,50 m bis 2,50 m) 
wurde als am besten geeignet definiert. Der Einsatz der Mäher dieses Typs ist bereichsübergreifend 
geplant. 
 
Die Ersatzbeschaffung ist Bestandteil der Fortschreibung des Fahrzeug - und Maschinenkonzeptes. 
Das Konzept „Fahrzeug - und Arbeitsmaschinenkonzept Stadtgrün – Forst – Friedhof, 2. Fortschre i-
bung“ befindet sich derzeit im Entwurfsstadium. 
 
Die Anschaffung von Mähern mit alternativen Antrieben scheidet aus, da Gerätetypen aus diesem 
Segment nicht auf dem Markt verfügbar sind. 
 
Die Kostenberechnung für die Beschaffung der 4 Großflächenmäher beläuft sich auf 432.600  EUR.

3 
Hinzu kommen noch 8.652 EUR für Beschaffungskosten durch die AWB. Das Rechnungsprüfung s-
amt hat der Bedarfsprüfung (Anlage 1) mit Schreiben vom 05.01.2017 – RPA-Nr. 141/17/01/17 zuge-
stimmt (Anlage 2). 
 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 4 41.252 € stehen im Teilfinanzplan 1303/ Friedhöfe, 
Zeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 0000 -
1303-0-0002/ Beschaffungen KFZ, Hpl. 2016 / 2017, Hj. 2017, zur Verfügung. 
 
Die durch die Beschaffung der Großfläc henmäher entstehenden Abschreibungen wurden im Teile r-
gebnisplan 1303 Friedhöfe, Hpl. 2016/2017 incl. Mittelfristplanung berücksichtigt und werden über 
Friedhofsgebühren refinanziert. 
 
 
Anlage: 
Begründung der Dringlichkeit (Anlage 0) 
Begründung zur Bedarfsprüfung (Anlage 1) 
Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2)

Anlage 0 -(Dringlichkeitsbegründung)

998 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Sollte der avisierte Sitzungstermin des Fachausschusses am 02.02. nicht erreicht werden 
können, würde sich der Sitzungstermin des Mittelfreigabe beschließenden 
Finanzausschusses um 6 Wochen verzögern. 
Wie in der Vorlage beschrieben zeigen die Belastungsintensitäten der bisher eingesetzten 
Mäher bereits deutliche Reparaturanfälligkeiten. Die Verschleißindikatoren deuten auf eine 
wirtschaftliche Unvertretbarkeit von Instandsetzungsmaßnahmen hin. Es ist deshalb wichtig, 
dass die Ersatzmäher als Entlastung für die Vegetationsperiode 2017 zum Einsatz kommen 
können.    
Zur Vermeidung kostenträchtiger Alternativen (Anmietung von Mähern, Fremdvergaben, 
personalintensiver Einsatz von Handrasenmähern, unverhältnismäßige 
Instandsetzungsmaßnahmen) ist ein verzögerungsfreies Beschaffungsverfahren auch vor 
dem Hintergrund des § 75 (1) der Gemeindeordnung, der eine sparsame, wirtschaftliche und 
effiziente Haushaltsführung gebietet, erforderlich.

RPA-Votum-4 Großflächenmäher

1536 Zeichen

z
14 0) .01.2017

141/1

67

Ersatzbeschaffung von 4 Großflächenmähern mit einer variablen Schnittbreite von
1,50 m bis 2,50 m für die Rasenpflege auf den Kölner Friedhöfen (141/17/01/17)

hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 432.600 € brutto/ 363.550 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22.12.2016 übersandten Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die
Ersatzbeschaffung von 4 Großflächenmähern mit einer variablen Schnittbreite von 1,50 m
bis 2,50 m für die Rasenpflege auf den Kölner Friedhöfen.

Sie haben erläutert, dass die bisher eingesetzten Mäher aufgrund der Erhöhung der Rasen-
flächen seit 2007 um ca. 37 ha und der Veränderung der Friedhofsflächen durch die verän-
derte Bestattungs- und Trauerkultur nicht mehr geeignet sind die Anforderungen zu erfüllen.
Die gewünschten Schnittintervalle von wenigstens 14-Tagen während der Vegetationsperio-
de konnten in der Vergangenheit nicht immer eingehalten werden. Dadurch kam es verstärkt
zu Überlastungen der vorhandenen Mäher und reparaturbedingten Ausfällen. Aufgrund der
veränderten Anforderungen wurde der oben genannte Mähertyp als am besten geeignet de-
finiert.

In dem zukünftigen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept sind die oben genannten Groß-
flächenmäher enthalten. Das Konzept befindet sich derzeit in der letzten Fertigstellungspha-
se und soll im Frühjahr diesen Jahres den zuständigen Gremien vorgelegt werden.

Aufgrund Ihrer Ausführungen stimme ich dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zu.
Mit freundlichen Grüßen

c

Bedarfsbegründung 4 Großflächenmäher

5866 Zeichen

67 22.12.2016
672/22 Herr Staat
R 25128

-14-

Anhang zur Bedarfsprüfung vom 22.12.2016 zur Beschaffung:

Lieferung von 4 Großflächenmähern mit einer variablen Schnittbreite von 1,50 m
Breite bis 2,50 m Breite für die Grünpflegearbeiten der Kölner Friedhöfe.

Rasenpflege auf den Friedhöfen verlangt eine höhere Schnittintensität. Ziel ist ein
Schnittintervall von wenigstens 14 Tagen während der Vegetationsperiode. Diese
Schnitthäufigkeit ist notwendig, um die gefahrlose Zugänglichkeit der Grabstätten für
die Trauernden jederzeit gewährleisten zu können und das Umfeld der Gräber stets
in einem gepflegten Zustand zu halten.

Die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur und die daraus

resultierenden Veränderungen der Gestaltung der Friedhofsflächen werden im neuen

Fahrzeug und Maschinenkonzept des Amtes 67 unter Punkt 5.1 ausgeführt.

Auf alle Friedhöfe bezogen hat sich die Größe der Rasenflächen seit 2007 um ca. 37

ha erhöht. Im täglichen Betrieb war zunehmend erkennbar, dass die nach dem

letzten Konzept beschafften Mäher nach Anzahl und Mähertyp nicht mehr

ausreichend waren, um die Anforderungen zu erfüllen.

Da die gewünschten Schnittintervalle nicht eingehalten werden konnten und der

.Grasaufwuchs zu lang wurde, kam es verstärkt zu Überlastungen der vorhandenen

Mäher ünd reparaturbedingten Ausfällen, die die Situation weiter verschärften. In

" nicht unerheblichem Umfang mussten Rasenflächen, die normalerweise mit
leistungsstärkeren Aufsitzmähern gemäht werden können, personalintensiv mit
Handrasenmähern bearbeitet werden. Zum Teil wurden Mähleistungen über
Fremdvergaben eingekauft. Trotzdem kam es vermehrt zu Bürgerbeschwerden über

“ den mangelhaften Pflegezustand einzelner Friedhöfe.

Die Ausprägung der Rasenflächen auf den Friedhöfen ist nicht einheitlich. Ein großer
Teil der Rasenflächen besteht aus kleinteiligen, zergliederten Flächen, vor allem in
bestehenden Wahlgrabfluren, wo zwischen den einzelnen, noch bestehenden
Grabstellen ehemalige Grabstellen mit Rasen eingesät wurden und zu mähen sind.
Auch in noch weitgehend geschlossenen Grabfluren finden sich zunehmend nicht
genutzte Grabstellen, die als Rasenflächen zu pflegen sind.
Baumgruppen, Gehölz- und Beetpflanzungen, Solitärbäume, Wasserbecken, Bänke
etc. gliedern die Flächen zusätzlich.
Im Fall der Grabangebote ohne Pflegeverpflichtung für die Nutzungsberechtigten
(Pflegefreies Urnengrab, Pflegefreie Grabkammer).sind die Oberflächen als
Rasenflächen angelegt, in der Regel innerhalb der Grabflure ohne gliedernden-
Strukturen. Allerdings sind es hier die einheitlich liegenden Grabsteine, die eine
Rasenpflege mit größeren Mäheinheiten verhindern.
Neben diesen kleinteilig strukturierten Rasenflächen finden sich auch Bereiche mit
mehr oder weniger weitläufigen Rasenflächen, die eine Rasenpflege mit größeren
Mäheinheiten ermöglichen. Hier handelt es sich teilweise um bereits in der

_ ursprünglichen Planung als derart weitläufige Rasenflächen angelegte Bereiche,
zumeist auf den großen und mittleren Friedhöfen. Zunehmend sind dies aber auch .
ehemalige Reihengrabflure oder größtenteils abgeräumte Wahlgrabflure, in denen
sich nur noch wenige aktive Grabstellen finden. Größere zusammenhängende
Rasenflächen sind außerdem die Flure für Baumwahlgrabstätten.

Aufgrund dieser Anforderungen und Rahmenbedingungen wurden zwei Mähertypen
definiert, die zu einer Rasenpflege mit der größtmöglichen Effizienz führen.

Dies ist zum einen ein Aufsitzmäher als Knick- oder Hecklenker mit
Frontsichelmähwerk und, hersteller- bzw. modellabhängig, einer Schnittbreite
zwischen 0,95 m bis 1,25 m. Dieser Mähertyp eignet sich für die oben beschriebenen
kleinteiligen Rasenflächen. Dieser Maschinentyp. wird den jeweiligen
Meisterbereichen zugeordnet. |

Für die größeren Flächen wurde ein Aufsitzmäher mit Fahrerkabine als Knick- oder
Hecklenker mit Frontsichelmähwerk und variabler Schnittbreite von 1,50 m bis 2,50 -
m definiert. Dieser Mähertyp eignet sich für die größeren und großen Rasenflächen
auf den Friedhöfen. Durch die variablen Schnittbreiten ist ein sehr flexibler Einsatz
dieses Mähertyps gewährleistet. Der Einsatz dieses Maschinentyps ist
bereichsübergreifend geplant, mit jeweils fest der Maschine zugeordnetem
Fahrpersonal.

Die Bemessung der für die Gesamtrasenfläche notwendigen Anzahl an Mähern
erfolgte auf Basis von Berechnungsmethoden aus einer Hausarbeit an der
Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Höxter aus dem Jahr 2015 (Benedikt Filmar:
Leistungsberechnung von Pflegemaschinen, Höxter 2015); diese Arbeit wiederum
wurde in Anlehnung an das Fachbuch ‚Leistungsermittlungshandbuch für
Baumaschinen und Bauprozesse‘ von Prof. Dr.-Ing. Gerhard Girmscheid, Zürich
2010, geschrieben.

Die entsprechende Berechnung sowie die Ermittlung der Stückzahlen ist am Ende _

der Begründung angefügt.

Im Fall des zweiten Mähertyps, mit einer variablen Schnittbreite von 1,50 m bis 2,50
m, ergab die Berechnung einen Bedarf von 5 Stück Aufsitzmähern. Zu diesem Gerät
sollen drei weitere Frontschlegelmähwerke ergänzend beschafft werden.

Die größeren Mähertypen sollen mit einer Ausstattung gem. StVO und
Fahrgeschwindigkeit von bis zu40 km/h beschafft werden, um einen selbstständigen
Wechsel zwischen den Einsatzorten ohne Bindung zusätzlicher Transportkapazitäten

zu ermöglichen.

Flächenmäher mit Variabler Schnittbreite von 1,50 m bis 2,50 m; Bereich Friedhof

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Mäher:

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normale Belastung
hohe Unterbrechnungen; vermehrt Überfahrten

(Fiachenleistung der Rasenmäher im Bereich Friedhof | E ’ u ]
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Beratungsverlauf (2)

02.02.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0054/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27