1680/2020
Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2891 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 08.06.2020 1680/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 09.06.2020 Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln Mit Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 02.06.2020 stellte die Fraktion Die Linke der Verwaltung folgende Fragen: 1. Steht den Beschäftigten wie den Bewohnerinnen und Bewohnern ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung? 2. Wie oft und in welcher Weise (regelmäßig oder anlassbezogen) werden Tests bei den oben genannten Personen (Bewohner/innen, pflegende und nicht-pflegende Beschäftigte) durchge- führt? Bitte gehen Sie auch auf die Bedingungen für die Wiederholung der Tests ein. 3. Beschäftigte berichten von einem Fall aus Bonn, nachdem positiv getestete Mitarbeiter in 14- tägiger Quarantäne auf Druck des Arbeitgebers bereits nach sieben Tagen ihren Dienst wie- der aufnehmen mussten. Ist der Stadtverwaltung bekannt, inwieweit Quarantänezeiten von in der Pflege Beschäftigten eingehalten werden? 4. Inwieweit kontrolliert das Gesundheitsamt solche Zustände, etwa die Einhaltung der Quaran- tänezeiten, das Vorhandensein von ausreichend Schutzmaterial, die Häufigkeit der Tests? 5. Eine Möglichkeit, Infektionsketten zu minimieren, ist die sog. Kohortenlösung. Dabei werden im Pflegebereich bestimmte Mitarbeiter bestimmten Bewohner/innen zugeordnet, die sie dann ausschließlich pflegen. Überwacht das Gesundheitsamt im Falle einer positiven Bewertung dieser Kohortenlösung die Einhaltung derselben? Bitte gehen Sie auch kurz auf das Überwa- chungsverfahren ein. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: Zu 1.: Der Markt hat sich gut erholt, die Einrichtungen können zurzeit selbständig Material kaufen. Die Preise sind jedoch gestiegen. Bei Bedarf können die Einrichtungen sich nach wie vor auch an die Task Force Risikogruppen wenden. Zu 2.: Die Beschäftigten werden einmal im Monat getestet. Die Bewohner und Bewohnerinnen wer- den anlassbezogen getestet. Darüber hinaus können die Einrichtungen nach Absprache mit der Task Force Risikogruppen auch selber Abstriche durchführen. Zu 3.: Hier steht die Task Force Risikogruppen mit den Einrichtungen in engem Kontakt und Aus- tausch über das Vorgehen. 2 Zu 4.: Die Task Force Risikogruppen steht hier in engem Kontakt mit den betroffenen Einrichtungen telefonisch, per E-Mail und vor Ort. Zu 5.: Wie bereits geschildert steht die Task Force Risikogruppen in engem Kontakt mit den betroffe- nen Einrichtungen telefonisch, per E-Mail und vor Ort. Nicht alle Einrichtungen können eine Bezugs- pflege umsetzen, weil dafür Fachkräfte fehlen. In solchen Fällen werden Lösungen vor Ort gefunden. Diese werden mit der jeweiligen Einrichtung individuell besprochen und umgesetzt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1680/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 03.06.2020 08:19