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1680/2020

Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.06.2020

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 3.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2891 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2020 
 1680/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 09.06.2020 
 
Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln 
Mit Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 02.06.2020 stellte die Fraktion Die Linke 
der Verwaltung folgende Fragen: 
 
1. Steht den Beschäftigten wie den Bewohnerinnen und Bewohnern ausreichend Schutzmaterial 
zur Verfügung? 
2. Wie oft und in welcher Weise (regelmäßig oder anlassbezogen) werden Tests bei den oben 
genannten Personen (Bewohner/innen, pflegende und nicht-pflegende Beschäftigte) durchge-
führt? Bitte gehen Sie auch auf die Bedingungen für die Wiederholung der Tests ein.  
3. Beschäftigte berichten von einem Fall aus Bonn, nachdem positiv getestete Mitarbeiter in 14-
tägiger Quarantäne auf Druck des Arbeitgebers bereits nach sieben Tagen ihren Dienst wie-
der aufnehmen mussten. Ist der Stadtverwaltung bekannt, inwieweit Quarantänezeiten von in 
der Pflege Beschäftigten eingehalten werden?  
4. Inwieweit kontrolliert das Gesundheitsamt solche Zustände, etwa die Einhaltung der Quaran-
tänezeiten, das Vorhandensein von ausreichend Schutzmaterial, die Häufigkeit der Tests? 
5. Eine Möglichkeit, Infektionsketten zu minimieren, ist die sog. Kohortenlösung. Dabei werden 
im Pflegebereich bestimmte Mitarbeiter bestimmten Bewohner/innen zugeordnet, die sie dann 
ausschließlich pflegen. Überwacht das Gesundheitsamt im Falle einer positiven Bewertung 
dieser Kohortenlösung die Einhaltung derselben? Bitte gehen Sie auch kurz auf das Überwa-
chungsverfahren ein.  
 
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: 
 
Zu 1.: Der Markt hat sich gut erholt, die Einrichtungen können zurzeit selbständig Material kaufen. Die 
Preise sind jedoch gestiegen. Bei Bedarf können die Einrichtungen sich nach wie vor auch an die 
Task Force Risikogruppen wenden. 
 
Zu 2.: Die Beschäftigten werden einmal im Monat getestet. Die Bewohner und Bewohnerinnen wer-
den anlassbezogen getestet. Darüber hinaus können die Einrichtungen nach Absprache mit der Task 
Force Risikogruppen auch selber Abstriche durchführen. 
 
Zu 3.: Hier steht die Task Force Risikogruppen mit den Einrichtungen in engem Kontakt und Aus-
tausch über das Vorgehen.

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Zu 4.: Die Task Force Risikogruppen steht hier in engem Kontakt mit den betroffenen Einrichtungen 
telefonisch, per E-Mail und vor Ort. 
 
Zu 5.: Wie bereits geschildert steht die Task Force Risikogruppen in engem Kontakt mit den betroffe-
nen Einrichtungen telefonisch, per E-Mail und vor Ort. Nicht alle Einrichtungen können eine Bezugs-
pflege umsetzen, weil dafür Fachkräfte fehlen. In solchen Fällen werden Lösungen vor Ort gefunden. 
Diese werden mit der jeweiligen Einrichtung individuell besprochen und umgesetzt. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 3.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1680/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.06.2020
Erstellt
03.06.2020 08:19