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0300/2017

3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Information zum aktuellen Sachstand

Mitteilung Ausschuss 31.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.02.2017, TOP 10.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2488 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/0 
 
Vorlagen-Nummer  31.01.2017 
 0300/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 31.01.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Information zum aktuellen Sachstand 
Planfeststellungsbeschluss 
Die Bezirksregierung Köln hat mit Beschluss vom 22.04.2016 den Plan für das Vorhaben  
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn festgestellt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind beim Ober-
verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) fristgerecht zwei Klagen einge-
gangen. Aus diesem Grunde ist der Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtskräftig.  
 
Darüber hinaus hat einer der Kläger beim OVG NRW einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gegen 
den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für die 3. Baustufe gestellt. Nach dem da-
raufhin vom OVG NRW erlassenen „Hängebeschluss“ war die Durchführung von Baumfällarbeiten bis 
zum 31.12.2016 nicht möglich.  
 
 
Beschluss durch das OVG NRW 
Am 23.12.2016 hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster in diesem verwaltungsge-
richtlichen Eilverfahren beschlossen, dass die „aufschiebende Wirkung“ der Klage zum Planfeststel-
lungsverfahren aufgehoben wird. Mit dieser Entscheidung hätten die notwendigen „vorbereitenden 
Maßnahmen“ für die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn begonnen werden können.  
 
Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts entscheidet jedoch nicht über die anhängigen Klagen 
im Hauptverfahren, sodass ein rechtskräftiges Baurecht für den Baubeginn der Straßen- und Gleis-
bauarbeiten weiterhin nicht gegeben ist. Im Ergebnis könnte eine derzeit nicht absehbare Zeitspanne 
zwischen den vorbereitenden Arbeiten und dem konkreten Baubeginn entstehen, in der keine Bautä-
tigkeiten auf der Bonner Straße erfolgen. 
 
Insofern bleibt ein abschließendes Urteil des OVG NRW im Klageverfahren gegen den Planfeststel-
lungsbeschluss weiterhin abzuwarten.  
 
 
Baumfällarbeiten auf der Bonner Straße voraussichtlich ab Oktober  
Im Sinne eines fließenden Bauablaufs und zur Minimierung der Belastungen von Anwohnern und 
Verkehrsteilnehmern hat sich die Stadt daher entschieden, mit den notwendigen „vorbereitenden 
Maßnahmen“ zum 3. Bauabschnitt der Nord-Süd-Stadtbahn noch nicht zu beginnen.  
 
Die für den Bau der 3. Baustufe erforderlichen Baumfällarbeiten entlang der Bonner Straße werden 
voraussichtlich ab Herbst 2017 durchgeführt. 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

31.01.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.02.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0300/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27