0300/2017
3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Information zum aktuellen Sachstand
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/0 Vorlagen-Nummer 31.01.2017 0300/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 31.01.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn / Information zum aktuellen Sachstand Planfeststellungsbeschluss Die Bezirksregierung Köln hat mit Beschluss vom 22.04.2016 den Plan für das Vorhaben 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn festgestellt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind beim Ober- verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) fristgerecht zwei Klagen einge- gangen. Aus diesem Grunde ist der Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtskräftig. Darüber hinaus hat einer der Kläger beim OVG NRW einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für die 3. Baustufe gestellt. Nach dem da- raufhin vom OVG NRW erlassenen „Hängebeschluss“ war die Durchführung von Baumfällarbeiten bis zum 31.12.2016 nicht möglich. Beschluss durch das OVG NRW Am 23.12.2016 hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster in diesem verwaltungsge- richtlichen Eilverfahren beschlossen, dass die „aufschiebende Wirkung“ der Klage zum Planfeststel- lungsverfahren aufgehoben wird. Mit dieser Entscheidung hätten die notwendigen „vorbereitenden Maßnahmen“ für die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn begonnen werden können. Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts entscheidet jedoch nicht über die anhängigen Klagen im Hauptverfahren, sodass ein rechtskräftiges Baurecht für den Baubeginn der Straßen- und Gleis- bauarbeiten weiterhin nicht gegeben ist. Im Ergebnis könnte eine derzeit nicht absehbare Zeitspanne zwischen den vorbereitenden Arbeiten und dem konkreten Baubeginn entstehen, in der keine Bautä- tigkeiten auf der Bonner Straße erfolgen. Insofern bleibt ein abschließendes Urteil des OVG NRW im Klageverfahren gegen den Planfeststel- lungsbeschluss weiterhin abzuwarten. Baumfällarbeiten auf der Bonner Straße voraussichtlich ab Oktober Im Sinne eines fließenden Bauablaufs und zur Minimierung der Belastungen von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern hat sich die Stadt daher entschieden, mit den notwendigen „vorbereitenden Maßnahmen“ zum 3. Bauabschnitt der Nord-Süd-Stadtbahn noch nicht zu beginnen. Die für den Bau der 3. Baustufe erforderlichen Baumfällarbeiten entlang der Bonner Straße werden voraussichtlich ab Herbst 2017 durchgeführt. gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0300/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27