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1016/2025

Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2025/2026 - „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene"

Beschlussvorlage Ausschuss 24.04.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 20.05.2025, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8230 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 1016/2025 
Freigabedatum 
24.04.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2025/2026 - „Darstellende 
Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2025/2026 für 
die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß dem Finanzausschussbeschluss vom 17.01.2025 
(AN/0062/2025) unter „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene“ im Teilergebnisplan in der 
Produktgruppe 0416-Kulturförderung zugesetzten Mittel in Höhe von jeweils 250.000 Euro.  
Die Mittel werden anteilig zur Aufstockung der institutionellen Förderung der Comedia Colonia 
Theater gGmbH sowie zur Aufstockung der mehrjährigen und der einjährigen Projektförde-
rung Tanz wie folgt verwendet:  
In 2025: 
 Comedia Colonia Theater gGmbH: Aufstockung um 100.000 Euro 
 Mehrjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 110.000 Euro 
 Einjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 40.000 Euro 
 
In 2026: 
 Comedia Colonia Theater gGmbH: Aufstockung um 100.000 Euro 
 Mehrjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 88.000 Euro 
 Einjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 62.000 Euro 
 
Der städtische Betriebskostenzuschuss an die Comedia Colonia Theater gGmbH für die Jahre 
2025 und 2026 beläuft sich somit auf jeweils 1.070.000 Euro. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    250.000  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 17.01.2025 wurden im Rahmen der Kulturförder-
abgabe (AN/0062/2025) für unterschiedliche Kulturbetriebe für 2025 und 2026 zusätzliche 
Fördermittel bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 13.02.2025 vom Rat beschlos-
senen Haushaltsplan 2025/2026 übernommen.  
Für die „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene“ stehen demnach Mittel in Höhe von je-
weils 250.000 Euro für 2025 und 2026 zur Verfügung. Davon sind jeweils 100.000 Euro 
zweckgebunden für die Comedia Colonia Theater gGmbH, die im Rahmen einer aufgestock-
ten institutionellen Förderung für 2025 und 2026 vergeben werden sollen. Das Theater hatte 
zuletzt in 2024 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.020.000 Euro erhalten; dieser 
Betrag beinhaltete eine Zusetzung von 100.000 Euro gemäß Freigabebeschluss des Aus-
schusses Kunst und Kultur vom 14.03.2023 (Vorlage Nr. 0487/2023). Durch die jetzige Aufsto-
ckung des Ansatzes um 100.000 Euro steigt der Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2025 
und 2026 auf 1.070.000 Euro. 
Die verbleibenden 150.000 Euro aus „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene“ sollen zur 
Aufstockung der Förderungen für die einjährige sowie die mehrjährige Projektförderung im 
Tanz eingesetzt und wie folgt verteilt werden:

3 
2025: 
 Mehrjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 110.000 Euro 
 Einjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 40.000 Euro 
 
Die Zuschusshöhen der geförderten Tanzkompanien im Rahmen mehrjähriger Projektförde-
rung stellen sich für 2025 wie folgt dar: 
 Bisherige Zu-
schusssumme (ur-
sprüngliche Pla-
nung Kulturamt) 
Neue Zuschuss-
summe 2025 
MOUVOIR e.V.            35.000,00    45.000,00 
Emanuele Soavi incompany GbR            35.000,00    45.000,00 
Reut Shemesh            25.000,00    35.000,00 
tanzfuchs PRODUKTION            20.000,00    30.000,00 
tanz.tausch gUG            25.000,00    35.000,00 
CircusDanceFestival gUG            25.000,00    35.000,00 
XXTANZTHEATER            20.000,00    30.000,00 
Overhead Project/Behren&Behren GbR            25.000,00    35.000,00 
performing:group            25.000,00    35.000,00 
Iptanz            20.000,00    30.000,00 
Antje Velsinger            20.000,00    30.000,00 
 
Die mehrjährige Projektförderung gewährt den Künstler*innen unter dem Haushaltsvorbehalt 
einen vierjährigen Planungshorizont sowie eine festgelegte städtische Fördersumme, die u. a. 
zur Akquise weiterer Mittel an mögliche Förderer kommuniziert werden kann. 
Die mehrjährige Projektförderung hat sich als Förderinstrument für freie Gruppen, die nicht 
über eigene Spielstätten verfügen, aber ganzjährig mit ihren Produktionen in Köln präsent 
sind, als besonders geeignete Förderform entwickelt. 
In Abstimmung mit dem Tanzbeirat wurde in der letzten Vergaberunde für die Förderperiode 
2025–2028 die Zahl der mehrjährig geförderten Gruppen im Tanz auf elf Kompanien angeho-
ben. Die bisher geplante Zuschusssumme ermöglicht es den Akteur*innen, auf künstlerisch 
hohem Niveau Projekte zu konzipieren, zu disponieren und zu realisieren. Um den Kostenstei-
gerungen bei Honoraren für Künstler*innen und Dienstleister*innen, aber auch bei Mieten und 
Energiekosten zu begegnen, sollen die Fördersummen für die Tanzgruppen und -akteur*innen 
um 10.000 Euro pro Gruppe in 2025 angehoben werden. Für die Aufstockung zugunsten der 
elf mehrjährig geförderten Tanzensembles und -akteur*innen sollen somit 110.000 Euro ein-
gesetzt werden.  
Der restliche Betrag von 40.000 Euro soll im bereits laufenden Förderjahr den einjährigen Pro-
jektkostenzuschüssen im Tanz zugutekommen.  
2026: 
 Mehrjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 88.000 Euro 
 Einjährige Projektförderung Tanz:  Aufstockung um 62.000 Euro 
 
Die Zuschusshöhen der geförderten Tanzkompanien im Rahmen mehrjähriger Projektförde-
rung stellen sich für 2026 wie folgt dar:

4 
 Bisherige Zu-
schusssumme (ur-
sprüngliche Pla-
nung Kulturamt) 
Neue Zuschuss-
summe 2026 
MOUVOIR e.V.            35.000,00 43.000,00 
Emanuele Soavi incompany GbR            35.000,00 43.000,00 
Reut Shemesh            25.000,00 33.000,00 
tanzfuchs PRODUKTION            20.000,00 28.000,00 
tanz.tausch gUG            25.000,00 33.000,00 
CircusDanceFestival gUG            25.000,00 33.000,00 
XXTANZTHEATER            20.000,00 28.000,00 
Overhead Project/Behren&Behren GbR            25.000,00 33.000,00 
performing:group            25.000,00 33.000,00 
Iptanz            20.000,00 28.000,00 
Antje Velsinger            20.000,00 28.000,00 
 
Auch für das Jahr 2026 soll der Zusatz durch die Mittel der Kulturförderabgabe den Tanzgrup-
pen und -akteur*innen in der mehrjährigen Projektförderung zugutekommen. Die Fördersum-
men für die Tanzgruppen und -akteur*innen werden um 8.000 Euro pro Gruppe angehoben. 
Für die Aufstockung zugunsten der elf mehrjährig geförderten Tanzensembles und -akteur*in-
nen sollen somit 88.000 Euro in 2026 eingesetzt werden.  
Der restliche Betrag von 62.000 Euro soll im vollen Förderjahr 2026 den einjährigen Projekt-
kostenzuschüssen im Tanz zugutekommen. 
Die Zuordnung für 2025 und 2026 reagiert auf die aktuellen Bedarfe und Produktionsweisen 
der Tanzakteur*innen. 
 
 
Finanzierung: 
Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von je 250.000 Euro in 2025 und 2026 stehen im Teil-
ergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen unter „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene“ mit 
150.000 Euro und unter „Zentrum für junge Bürgerinnen und Bürger in Köln und NRW – Co-
media Theater (Comedia)“ mit 100.000 Euro (Aufstockung des Ansatzes) zur Verfügung. 
Diese Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den 
Haushaltsplan 2025/26 insgesamt in seiner Sitzung am 13.02.2025 beschlossen.

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1016/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.04.2025
Erstellt
04.04.2025 13:58