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1751/2019

Vorhalten einer Notfallpraxis im rechtsrheinischen Norden

Mitteilung BV 29.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.07.2019, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1965 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1751/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019 
 
 Vorhalten einer Notfallpraxis im rechtsrheinischen Norden 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschloss in ihrer Sitzung am 21.01.2019 die Verwaltung damit zu 
beauftragen, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dafür einzusetzen, dass für den 
rechtsrheinischen Norden eine Notfallpraxis vorgehalten wird. 
Sofern die Kassenärztliche Vereinigung an ihrem Vorhaben festhält, die Notfallpraxis Genovevastra-
ße zu schließen, bittet die Bezirksvertretung Mülheim unverzüglich um die Vorlage einer belastbaren 
Datengrundlage, aus der hervorgeht, dass die in der Begründung aufgeführte befürchtete Unterver-
sorgung und Verlagerung des Patientenstroms in das Klinikum Holweide nicht stattfinden wird. 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: 
 
Die Entscheidung über die Vorhaltung von Notfallpraxen liegt nicht bei der Verwaltung der Stadt Köln. 
Zuständig hierfür ist die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die 
Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem gesetzlich 
bezeichneten Umfang ( § 75 Abs. 1 Satz1 i.V.m. § 73 Abs. 2 SGB V) sicherzustellen und den Kran-
kenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärzt-
liche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. 
 
Eine belastbare Datengrundlage, aus der hervorgeht, dass die in der Begründung aufgeführte be-
fürchtete Unterversorgung und Verlagerung des Patientenstroms in das Klinikum Holweide nicht statt-
finden wird, kann nicht durch die Stadt Köln vorgelegt werden, da sie diese Daten weder hat noch 
erheben kann. 
 
Die Anfrage wird daher durch das Gesundheitsamt der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Köln 
mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet.

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1751/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.05.2019
Erstellt
17.05.2019 08:00