Vorhalten einer Notfallpraxis im rechtsrheinischen Norden
Mitteilung BV 1751/2019 vom 29.05.2019
Stand: Am 08.07.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 1751/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019 Vorhalten einer Notfallpraxis im rechtsrheinischen Norden Die Bezirksvertretung Mülheim beschloss in ihrer Sitzung am 21.01.2019 die Verwaltung damit zu beauftragen, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein dafür einzusetzen, dass für den rechtsrheinischen Norden eine Notfallpraxis vorgehalten wird. Sofern die Kassenärztliche Vereinigung an ihrem Vorhaben festhält, die Notfallpraxis Genovevastra- ße zu schließen, bittet die Bezirksvertretung Mülheim unverzüglich um die Vorlage einer belastbaren Datengrundlage, aus der hervorgeht, dass die in der Begründung aufgeführte befürchtete Unterver- sorgung und Verlagerung des Patientenstroms in das Klinikum Holweide nicht stattfinden wird. Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: Die Entscheidung über die Vorhaltung von Notfallpraxen liegt nicht bei der Verwaltung der Stadt Köln. Zuständig hierfür ist die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem gesetzlich bezeichneten Umfang ( § 75 Abs. 1 Satz1 i.V.m. § 73 Abs. 2 SGB V) sicherzustellen und den Kran- kenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärzt- liche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Eine belastbare Datengrundlage, aus der hervorgeht, dass die in der Begründung aufgeführte be- fürchtete Unterversorgung und Verlagerung des Patientenstroms in das Klinikum Holweide nicht statt- finden wird, kann nicht durch die Stadt Köln vorgelegt werden, da sie diese Daten weder hat noch erheben kann. Die Anfrage wird daher durch das Gesundheitsamt der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Köln mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet.
Beratungsverlauf
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08.07.2019
TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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