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Insolvenz der GerchGroup - Folgen für die Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2773/2023 vom 30.08.2023

Stand: Am 31.08.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer 30.08.2023 2773/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Insolvenz der GerchGroup - Folgen für die Stadt Köln Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1532/2023 Die SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln baten um Be- antwortung folgender Fragen: 1. Welche Kölner Projekte sind möglicherweise durch die Insolvenzanmeldung der Gerchgroup AG betroffen? 2. Wie wirkt sich dies auf den geplanten und dringend benötigten Wohnungsbau aus? 3. Bei welchen konkreten Projekten erwartet die Verwaltung Verzögerungen durch die Insolvenz der Gerchgroup AG? 4. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits eingeleitet bzw. welche Schritte plant die Verwaltung, um Bauverzögerungen und sonstige negative Folgen abzuwen- den? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1. Neben dem Laurenz-Carré mit seinen zwei Bauabschnitten war die Gerch Group zuletzt Vorhabenträger für ein Grundstück nördlich des Grünzugs Char- lier im Mülheimer Süden. Zu 2. Da die Stadt zahlreiche andere Verfahren mit erheblichen Wohnungsbaupoten- zialen betreibt, ist dies in der Gesamtbilanz unerheblich. Dennoch setzt sich die Stadt für die Umsetzung vor allem des sehr weit gediehenen Laurenz-Carrés auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes ein. Zu 3. Siehe Punkt 1. Das Verfahren im Mülheimer Süden wurde von der Gerch Group in den letzten Jahren nicht aktiv betrieben. Zu 4. Die Verwaltung ist in konstruktiver Abstimmung mit der Projektgesellschaft der Gerch Group, damit in absehbarer Zeit die Bautätigkeiten am Standort des Lau- renz – Carre`s wieder aufgenommen werden, mit dem Ziel, das Projekt gemäß der Baugenehmigung und des Planrechtes zu realisieren. Im Licht dessen gilt es, die Insolvenzverfahren der Holding-Gesellschaften zu berücksichtigen und zu respektieren. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 2.9.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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