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2773/2023

Insolvenz der GerchGroup - Folgen für die Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.9.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1967 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2023 
 2773/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
 
Insolvenz der GerchGroup - Folgen für die Stadt Köln 
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1532/2023 
Die SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln baten um Be-
antwortung folgender Fragen: 
1. Welche Kölner Projekte sind möglicherweise durch die Insolvenzanmeldung der 
Gerchgroup AG betroffen?  
2. Wie wirkt sich dies auf den geplanten und dringend benötigten Wohnungsbau aus? 
3. Bei welchen konkreten Projekten erwartet die Verwaltung Verzögerungen durch 
die Insolvenz der Gerchgroup AG? 
4. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits eingeleitet bzw. welche Schritte plant 
die Verwaltung, um Bauverzögerungen und sonstige negative Folgen abzuwen-
den? 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zu 1. Neben dem Laurenz-Carré mit seinen zwei Bauabschnitten war die Gerch 
Group zuletzt Vorhabenträger für ein Grundstück nördlich des Grünzugs Char-
lier im Mülheimer Süden. 
Zu 2. Da die Stadt zahlreiche andere Verfahren mit erheblichen Wohnungsbaupoten-
zialen betreibt, ist dies in der Gesamtbilanz unerheblich. Dennoch setzt sich die 
Stadt für die Umsetzung vor allem des sehr weit gediehenen Laurenz-Carrés 
auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes ein. 
Zu 3. Siehe Punkt 1. Das Verfahren im Mülheimer Süden wurde von der Gerch 
Group in den letzten Jahren nicht aktiv betrieben. 
Zu 4. Die Verwaltung ist in konstruktiver Abstimmung mit der Projektgesellschaft der 
Gerch Group, damit in absehbarer Zeit die Bautätigkeiten am Standort des Lau-
renz – Carre`s wieder aufgenommen werden, mit dem Ziel, das Projekt gemäß 
der Baugenehmigung und des Planrechtes zu realisieren. Im Licht dessen gilt 
es, die Insolvenzverfahren der Holding-Gesellschaften zu berücksichtigen und 
zu respektieren. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.9.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2773/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.08.2023
Erstellt
29.08.2023 08:07