1800/2019
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 13.05.2019
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Mitteilung Ausschuss
3134 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/113/3 113/3-3100 Vorlagen-Nummer 29.05.2019 1800/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 13.05.2019 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage hinsichtlich TOP 4.3 (1117/2019) zur Berechnung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Erfahrungsbericht 2017 In der Sitzung des AVR am 13.05.2019 zu TOP 4.3, Erfahrungsbericht zur Inklusionsvereinbarung 2017, wurde die Verwaltung gebeten, die Berechnung der Schwerbehindertenquote zu erläutern. Die Frauenquote sei mit 7,03 % ausgewiesen, die Männerquote mit 8,09 %, die Gesamtschwerbehin- dertenquote jedoch mit 8,24 %. Die Verwaltung bedankt sich für die positive Rückmeldung des AVR zum Erfahrungsbericht 2017 und erläutert gerne die Berechnung der verschiedenen Quoten, denen tatsächlich unterschiedliche Be- rechnungsmodi zugrunde liegen. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen unter Pkt. 2.3 des Erfahrungsberichts 2017 basiert auf der Jahresmeldung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX und wurde mit Unterstützung der Software IW-Elan der Bundesagentur für Arbeit ermittelt. Hierzu wird in einer monatlichen Betrachtung die Gesamtzahl der Arbeitsplätze der Anzahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte gegenübergestellt. Im Jahresdurchschnitt ergibt sich daraus die im Erfahrungsbericht 2017 korrekt ausgewiesene Ge- samtschwerbehindertenquote von 8,24 %. Unter Pkt. 2.1 des Erfahrungsberichts werden die Zahlen der schwerbehinderten Beschäftigten unter- teilt nach Frauen und Männern im Kalenderjahr 2017 ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Auswertung zum 31.12.2017. Von den am 31.12.2017 beschäftigten 1.546 Men- schen mit einer Schwerbehinderung waren 936 Frauen und 610 Männer. Bezogen auf die Zahl der weiblichen Beschäftigten der Stadt Köln von 13.317 ergibt sich zum 31.12.2017 eine Quote von 7,03 %. Entsprechend ergibt sich aus der Gegenüberstellung der 610 schwerbehinderten Männer zur Ge- samtzahl 7.541 eine Männerquote von 8,09 %. Zur Verdeutlichung wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen: Beschäftigungsverhält- nisse zum 31.12.2017 Schwerbehinderte Be- schäftigte zum 31.12.2017 Quote der schwerbehinder- ten Beschäftigten zum Stichtag 31.12.2017 20.858 1.546 7,41 % Weibliche Beschäftigte zum 31.12.2017 Schwerbehinderte weibliche Beschäftigte zum 31.12.2017 Quote der schwerbehinder- ten Frauen zum Stichtag 31.12.2017 13.317 936 7,03 % 2 Männliche Beschäftigte zum 31.12.2017 Schwerbehinderte männliche Beschäftigte zum 31.12.2017 Quote der schwerbehinder- ten Frauen zum Stichtag 31.12.2017 7.541 610 8,09 % Diese Verfahrensweise erleichtert die Erstellung des Erfahrungsberichts erheblich, ohne dass es zu grundsätzlich anderen Aussageergebnissen kommt. Allerdings sind die Zahlen nicht exakt vergleich- bar. Die Verwaltung wird diesen Umstand in künftigen Berichten deutlicher kenntlich machen. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1800/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.05.2019
- Erstellt
- 21.05.2019 12:09