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1800/2019

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 13.05.2019

Mitteilung Ausschuss 29.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 01.07.2019, TOP 3.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3134 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/113/3 
113/3-3100 
Vorlagen-Nummer  29.05.2019 
 1800/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung vom 13.05.2019 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage hinsichtlich TOP 4.3 (1117/2019) zur Berechnung 
der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Erfahrungsbericht 2017 
In der Sitzung des AVR am 13.05.2019 zu TOP 4.3, Erfahrungsbericht zur Inklusionsvereinbarung 
2017, wurde die Verwaltung gebeten, die Berechnung der Schwerbehindertenquote zu erläutern. 
Die Frauenquote sei mit 7,03 % ausgewiesen, die Männerquote mit 8,09 %, die Gesamtschwerbehin-
dertenquote jedoch mit 8,24 %. 
Die Verwaltung bedankt sich für die positive Rückmeldung des AVR zum Erfahrungsbericht 2017 und 
erläutert gerne die Berechnung der verschiedenen Quoten, denen tatsächlich unterschiedliche Be-
rechnungsmodi zugrunde liegen. 
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen unter Pkt. 2.3 des Erfahrungsberichts 2017 
basiert auf der Jahresmeldung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX und wurde mit Unterstützung 
der Software IW-Elan der Bundesagentur für Arbeit ermittelt. 
Hierzu wird in einer monatlichen Betrachtung die Gesamtzahl der Arbeitsplätze der Anzahl der 
Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte gegenübergestellt. 
Im Jahresdurchschnitt ergibt sich daraus die im Erfahrungsbericht 2017 korrekt ausgewiesene Ge-
samtschwerbehindertenquote von 8,24 %. 
Unter Pkt. 2.1 des Erfahrungsberichts werden die Zahlen der schwerbehinderten Beschäftigten unter-
teilt nach Frauen und Männern im Kalenderjahr 2017 ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine 
stichtagsbezogene Auswertung zum 31.12.2017. Von den am 31.12.2017 beschäftigten 1.546 Men-
schen mit einer Schwerbehinderung waren 936 Frauen und 610 Männer. Bezogen auf die Zahl der 
weiblichen Beschäftigten der Stadt Köln von 13.317 ergibt sich zum 31.12.2017 eine Quote von 7,03 
%. 
Entsprechend ergibt sich aus der Gegenüberstellung der 610 schwerbehinderten Männer zur Ge-
samtzahl 7.541 eine Männerquote von 8,09 %. 
Zur Verdeutlichung wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen: 
Beschäftigungsverhält-
nisse zum 31.12.2017 
Schwerbehinderte Be-
schäftigte zum 
31.12.2017 
Quote der schwerbehinder-
ten Beschäftigten zum 
Stichtag 31.12.2017 
20.858 1.546 7,41 % 
 
Weibliche Beschäftigte 
zum 31.12.2017 
Schwerbehinderte 
weibliche Beschäftigte 
zum 31.12.2017 
Quote der schwerbehinder-
ten Frauen zum Stichtag 
31.12.2017 
13.317 936 7,03 %

2 
 
 
Männliche Beschäftigte 
zum 31.12.2017 
Schwerbehinderte 
männliche Beschäftigte 
zum 31.12.2017 
Quote der schwerbehinder-
ten Frauen zum Stichtag 
31.12.2017 
7.541 610 8,09 % 
 
Diese Verfahrensweise erleichtert die Erstellung des Erfahrungsberichts erheblich, ohne dass es zu 
grundsätzlich anderen Aussageergebnissen kommt. Allerdings sind die Zahlen nicht exakt vergleich-
bar. Die Verwaltung wird diesen Umstand in künftigen Berichten deutlicher kenntlich machen. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1800/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.05.2019
Erstellt
21.05.2019 12:09