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AN/0749/2021

Schulessen für B.u.T.-Berechtigte

Volt Anfrage nach § 4 14.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.04.2021, TOP 3.2.7

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Volt Anfrage nach § 4

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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.04.2021 
AN/0749/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
 
Schulessen für B.u.T.-Berechtigte 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
 
Zum Hintergrund: Im Köln haben einige 1000 Schülerinnen und Schüler als B.u.T.-Berechtigte 
(Bildungs- und Teilhabepakt der Bundesregierung) Anspruch auf eine kostenlose Mittagsmahl-
zeit in der Schule und Jugendzenten. Diesen Anspruch haben diese Schülerinnen und Schüler 
auch während der pandemiebedingten Schulschließungen. Leider ist es immer noch so, dass 
nicht alle Kölner Kinder die ihnen zustehende Mahlzeit erhalten! Dies ist unter anderem darin 
begründet, dass die Kinder täglich zur Abholung in die Schule kommen müssen. Allerdings er-
folgt die Ausgabe dieser Lunchpakete regelmäßig zu Zeiten, in denen auch der Onlineunterricht 
stattfindet. Daher ist es nicht selten, dass bei Schulen mit 56 oder auch 400 Kindern mit An-
spruch auf die kostenlose Mahlzeit lediglich 2 Kinder das Angebot annehmen. Sie sind faktisch 
vor die Wahl gestellt, am Distanzunterricht teilzunehmen oder das Essen abzuholen.  
 
Ein anderer Grund könnte allerdings auch der Inhalt der Lunchpakete sein. Zur Verdeutlichung 
lege ich Ihnen 2 Beispiele als Bild anbei. Bei dem einen Bild handelt es sich um ein Lunchpaket, 
welches die Firma Apetito am Montag, den 22.02.2021 erstmalig an eine Kölner Förderschule 
geliefert hat (in der Zeit davor erfolgte gar keine Belieferung). Für dieses Paket müssen zum 
Teil Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 40 Minuten für den einfachen Weg zurück-
gelegt werden. Schülerinnen und Schüler, die auf einen Schulspezialverkehr angewiesen sind, 
sind überhaupt nicht in der Lage dieses Paket zu erhalten, da kein Schulspezialverkehr für das 
Abholen einer Mittagsmahlzeit eingerichtet ist. Bei dem zweiten Paket handelt es sich um eine 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
Ratsfraktion Volt 
 
Rathaus Spanischer Bau  
Rathausplatz , Zi. B 137  
50667 Köln 
 
Volt@stadt-koeln.de

- 2 - 
 
Wochenration, die von dem Kochenden sehr viel Kreativität verlangt, um daraus täglich eine 
schmackhafte Mahlzeit zuzubereiten.  
 
1. Wie kann sichergestellt werden, dass die B.u.T.-berechtigten Schülerinnen und Schüler ihr 
Schulessen erhalten, ohne, dass Unterrichtsinhalte verpasst werden? 
 
2. Ist die Einführung von Essensgutscheinen (wie z.B. von Sodexo) eine Option? Diese können 
von der Stadt verteilt werden und nur für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke eingelöst 
werden und werden in Köln u.a. von Rewe, Kaufland, Penny, Edeka und vielen anderen 
Partnern mehr akzeptiert.  
 
3. Ist eine Entschädigung vorgesehen für die Kinder und Familien, bei denen die Essensvertei-
lung nicht funktioniert hat? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Jennifer Glashagen 
Fraktionsvorsitzende Volt

Beratungsverlauf (1)

19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0749/2021
Typ
Volt Anfrage nach § 4
Datum
14.04.2021
Erstellt
14.04.2021 11:41