V/0727/2010
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk X St. Mauritz
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Beschlussvorlage
1771 Zeichen
V/0727/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Zentrales Justiziariat Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk X St. Mauritz Beratungsfolge 04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk X Münster – St. Mauritz wird wiedergewählt Herr Erhard Rettig geboren am 09.02.1949 wohnhaft Wittninkheide 8 in 48157 Münster II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die dritte Amtszeit des Herrn Erhard Rettig als stellvertretende Schiedsperson in St. Mauritz endet am 24.11.2010. Herr Rettig steht für eine weitere fünfjährige Amtszeit zur Verfügung. Weitere Per- sonen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Rettig vor. I. V. Dr. Heinrichs Vorlagen-Nr.: V/0727/2010 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 29.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0727/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wittninkheide 8
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0727/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37