1267/2019
Beweidung im Naturschutzgebiet N4 (Rheineaue Worringen bis Langel)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/10 Vorlagen-Nummer 18.04.2019 1267/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 Beweidung im Naturschutzgebiet N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der BAB1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen hat als eine Ausgleichsmaßnahme die extensive Ganzjahresbeweidung oder saisonale Beweidung der Rheinaue bei Worringen im Naturschutzgebiet N4 festgelegt. Die Ausgleichsmaßnahme ist vom Lan- desbetrieb Strassen NRW umzusetzen. Sie steht in Einklang mit dem aktuellen Pflege- und Entwick- lungsplan für die beiden Naturschutzgebiete N1 (Rheinaue Langel bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel). Der Landesbetrieb hat zwischenzeitlich ein Beweidungskonzept erstellen las- sen und jemanden gesucht, der die Bewirtschaftung für die Beweidung übernehmen kann. Die Beweidung auf der insgesamt rund 30 ha großen Fläche soll in diesem Frühjahr beginnen. Die festgelegte Fläche umfasst die Wiese bei Worringen als extensives Grünland sowie den unmittelba- ren Ufersaum des Rheins mit den angrenzenden Flutrasengesellschaften. Die Beweidung erfolgt als Saisonbeweidung zwischen Frühjahr und Herbst mit einer Herde Glanrinder. Das Glanrind ist eine alte Haustierrasse, die zwischenzeitlich aufgrund relativ geringer Erträge fast ausgestorben war. Die Rasse wird mittlerweile gern in der extensiven Landschaftspflege eingesetzt, in Köln beispielsweise in der Wahner Heide. Die Herde in Worringen wird aus einem Bullen, mehreren Muttertieren und Käl- bern bestehen. In Kürze werden die Zäune gesetzt und die Tiere auf das Gelände gebracht. Die Wiese bei Worringen wird in zwei Flächen unterteilt, so dass gemäß dem Beschluss der BV 6 vom 29.10.2015 ein Zugang zum Rhein auf dem Weg zwischen den beiden Hochflutrinnen erhalten bleibt. Die weitere Wegefüh- rung nach Osten erfolgt am Waldrand auf dem überwiegend bereits vorhandenen Weg. Nach Westen ist ein neuer Weg entlang der Hochflutrinne geplant. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1267/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 04.04.2019 13:49