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AN/0075/2017

Sonntagsöffnungen 2017 auf den Prüfstand!

Die Linke. Anfrage nach § 4 19.01.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 26.01.2017, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2495 Zeichen

An die Ausschussvorsitzende 
Frau dos Santos Herrmann 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Reker 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:   19.01.2017 
AN/0075/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 26.01.2017 
 
Sonntagsöffnungen 2017 auf den Prüfstand! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende dos Santos Herrmann, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Wirtschaftsausschusses zu nehmen: 
Auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft hat das Verwaltungsgericht Köln am 
02.01.2017 die Wahrung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes geprüft und die Vorlage 
der Verwaltung sowie die Entscheidung des Rates bezüglich der Öffnung von Verkaufsstellen am 
08.01.2017 in Porz-Eil für zu leicht und daher nicht gesetzeskonform befunden. 
Der Erklärung der Stadt vom 03.01. 2017 ist nur zu entnehmen, dass man die andere 
Rechtsauffassung des Gerichts zur Kenntnis nehme und darauf verzichte, Beschwerde beim 
Oberverwaltungsgericht einzulegen. 
Die Entscheidung des VG Köln stellt jedoch keine neue Rechtsauffassung dar, sondern spiegelt 
lediglich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009, des 
Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 sowie des OVG NRW vom 10.06.2015 wieder, die 
jeweils auch in den Beratungen im Wirtschaftsausschuss erörtert, aber von der Verwaltung nicht 
wirklich ernsthaft gewürdigt wurden. 
Vor diesem Hintergrund und der Ankündigung von Ver.di, weitere Verfahren gegen die weiteren 
beschlossenen Sonntagsöffnungen einzuleiten, fragen wir die Verwaltung:

1. Hält die Verwaltung an ihrer bisherigen Rechtsauffassung fest? 
2. Falls nein: Wie beabsichtigt die Verwaltung, Rechtssicherheit für alle Beteiligten 
herzustellen? 
3. Beabsichtigt die Verwaltung, die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen vom 25.11.2016 auszusetzen und hinsichtlich ihrer 
Rechtssicherheit zu überprüfen und das Ergebnis erneut zur Beratung vorzulegen? 
4. Wie erklärt sich die Verwaltung das Nichtstattfinden des „traditionellen“ Marktes am 
08.01.2017 in Porz-Eil? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

26.01.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0075/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
19.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27