AN/0075/2017
Sonntagsöffnungen 2017 auf den Prüfstand!
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Linke Anfrage nach § 4
2495 Zeichen
An die Ausschussvorsitzende Frau dos Santos Herrmann An die Oberbürgermeisterin Frau Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.01.2017 AN/0075/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 26.01.2017 Sonntagsöffnungen 2017 auf den Prüfstand! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende dos Santos Herrmann, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses zu nehmen: Auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft hat das Verwaltungsgericht Köln am 02.01.2017 die Wahrung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes geprüft und die Vorlage der Verwaltung sowie die Entscheidung des Rates bezüglich der Öffnung von Verkaufsstellen am 08.01.2017 in Porz-Eil für zu leicht und daher nicht gesetzeskonform befunden. Der Erklärung der Stadt vom 03.01. 2017 ist nur zu entnehmen, dass man die andere Rechtsauffassung des Gerichts zur Kenntnis nehme und darauf verzichte, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Entscheidung des VG Köln stellt jedoch keine neue Rechtsauffassung dar, sondern spiegelt lediglich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009, des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 sowie des OVG NRW vom 10.06.2015 wieder, die jeweils auch in den Beratungen im Wirtschaftsausschuss erörtert, aber von der Verwaltung nicht wirklich ernsthaft gewürdigt wurden. Vor diesem Hintergrund und der Ankündigung von Ver.di, weitere Verfahren gegen die weiteren beschlossenen Sonntagsöffnungen einzuleiten, fragen wir die Verwaltung: 1. Hält die Verwaltung an ihrer bisherigen Rechtsauffassung fest? 2. Falls nein: Wie beabsichtigt die Verwaltung, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen? 3. Beabsichtigt die Verwaltung, die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 25.11.2016 auszusetzen und hinsichtlich ihrer Rechtssicherheit zu überprüfen und das Ergebnis erneut zur Beratung vorzulegen? 4. Wie erklärt sich die Verwaltung das Nichtstattfinden des „traditionellen“ Marktes am 08.01.2017 in Porz-Eil? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0075/2017
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 19.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27