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3959/2021

Mediationsverfahren Klimawende/ RheinEnergie

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 24.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.11.2021, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

19959 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer  24.11.2021 
 3959/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 
 
Mediationsverfahren Klimawende/ RheinEnergie 
Frau Lange bittet um Beantwortung der folgenden Fragen zum Eckpunktepapier von Klimawende und 
RheinEnergie (2985/2021): 
1. Der Rat hat die „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035“ 
in seiner Sitzung am 24.06.2021 beschlossen. Dies beinhaltet auch, dass RheinEnergie bis 2035 
klimaneutral werden soll. Rheinenergie handelt aber nicht nur mit Strom und Wärme, sondern 
auch mit Erdgas. Im Jahr 2020 hat Rheinenergie laut seinem Geschäftsbericht 8.159.336 MWh 
Erdgas verkauft. Wie sieht der Ausstiegsplan beim Gashandel aus? 
2. Im Eckpunktepapier heißt es bei Szenario 1 „Status Quo“ wie folgt: „Die RheinEnergie wird wei-
terhin fast ausschließlich Neubau-Quartiere an die Fernwärme anschließen, der große Bestand an 
Geschosswohnungsbau mit fossilen Einzelfeuerungen bleibt unberührt (Nettozuwachs < 10 
MW/a). Erdgas wird der dominierende Energieträger in den KWK-Anlagen und somit auch für die 
Fernwärmebereitstellung bleiben.“ Heißt das, dass RheinEnergie auch über 2035 hinaus, weiter-
hin Erdgas als dominierenden Energieträger nutzen will? 
3. Bedeutet dies, dass, wenn die Rahmenbedingungen den Vorstellungen von Rheinenergie nicht 
entsprechenden, Rheinenergie den Ratsbeschluss zur Klimaneutralität 2035 nicht umsetzen will? 
4. Warum sind in diesem Papier keine Förderung, keine Ausbauziele für dezentralen Wärmepumpen 
(für einzelne Häuser) vorgesehen? 
5. Ist es richtig, dass unabhängig von eventuell vorhandenen Fernwärmezugängen, es den Hausei-
gentümer:innen weiterhin überlassen bleiben soll, die Heizmöglichkeit selbst zu wählen, soweit 
sie klimaschonend ist oder wird hier über Anschlusszwang an Fernwärmenetze nachgedacht? 
6. Im Eckpunktepapier steht, dass die Klimawende Köln neue Investitionen in fossile Kraftwerke ab-
lehnt. Auch wir lehnen dies ab. Wenn das Kohlekraftwerk in Merkenich 2025 stillgelegt wird, reicht 
die Leistung der gasbetriebenen GuD-Anlage aus, um den Status quo an Strom, Wärme und 
Dampf zu liefern. Gibt es dennoch Pläne der Rheinenergie, über eine reine Sanierung der alten 
GuD-Anlage hinaus, die Leistung ihrer Gaskraftwerke zu erhöhen oder neue fossile Kraftwerke zu 
bauen? Wenn ja, welche Investitionen sind geplant, welche neue Kraftwerke soll es geben, um 
wie viel soll die Leistung bestehender Kraftwerke durch Umbau erhöht werden? Hier bitten wir um 
detaillierte Angaben. 
7. Der Gasverbrauch wird sich voraussichtlich allein durch die Abschaltung des Kohlekraftwerks in 
Merkenich in den nächsten Jahren erhöhen. Wieviel Gas soll voraussichtlich mehr verbraucht 
werden? Kann man davon ausgehen, dass in Summe die CO2-Emissionen in den nächsten 5 bis 
10 Jahren signifikant gesenkt werden? 
8. Bei der Wärmeversorgung setzt die Rheinenergie in einem hohen Maße auf Wasserstoff. Hierzu 
sagt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU): „Für Gebäudeheizungen und im Pkw-
Verkehr ist die Nutzung von Wasserstoff hingegen ineffizient und deutlich teurer als eine direkte 
Elektrifizierung mittels Wärmepumpen und batterieelektrischen Fahrzeugen. Anders als in der

2 
 
Agora-Studie ist der SRU der Auffassung, dass für Fernwärme Wasserstoff zu teuer ist und vor-
rangig dort genutzt werden sollte, wo es keine  Alternative gibt (z.B.: Industrie, Luftverkehr, 
Schiffsverkehr). Die SRU ist mit ihrer Auffassung nicht allein. Ist es nicht sehr riskant, auf bezahl-
baren grünen Wasserstoff als Energiequelle für Fernwärme zu setzen? 
9. Im Eckpunktepapier heiß es: „Spätestens in den 30er-Jahren wird ein schrittweiser Markthochlauf 
von zunächst marktnahem und später marktlichem grünem Wasserstoff erwartet; dann kann die 
mit zahlreichen Maßnahmen begonnene Dekarbonisierung der Fernwärme finalisiert werden. Eine 
Investitionskostenförderung von hocheffizienten grünen Wasserstoff-KWK-Technologien unter-
stützen den Markthochlauf.“ Wie genau soll das gehen, dass ab 2030 jedes Jahr ca. 20 Prozent  
Gas durch grünen Wasserstoff  ersetzt werden? In einer Gasleitung können max. 20 Prozent 
Wasserstoff dem Gas beigemengt werden. Ansonsten bedarf Wasserstoff einer eigenen Leitung. 
Auch die KWK-Anlagen von Rheinenergie sind  auf Erdgas ausgelegt und bedürften einer Umrüs-
tung bzw. eines Neubaus. Wir bitten die Umstellungsschritte detailliert in einer Zeitschiene von 
2030 bis 2035 dazustellen. 
10. Sind die drei Großwärmepumpen so ausgelegt, dass sie in der Regel den Wärmebedarf der 
Fernwärmenetze komplett decken können, auch dann, wenn weitere Fernwärmenetze hinzukom-
men? 
11. Sollen die KWK-Anlagen nach 2035 in Szenario 2 und 3 nur noch bei  Dunkelflauten eingesetzt 
werden, dann wenn die Großwärmepumpen nicht eingesetzt werden können, weil der Strom fehlt 
und die Wärmespeicher erschöpft sind? 
12. Rheinenergie gibt in seinem Geschäftsbericht zum Stromverkauf folgendes an: 
Stromverkauf in MWh im Jahr    2020      2019 
Sonderkunden    8.783.805           10.074.657 
Vermarktung Eigenerzeugung 4.843.397   5.340.227 
Direktvermarktung und BHKWs 1.142.900     426.885 
Im Eckpunktepapier ist bei dem Stromverkauf auf von insgesamt ca. 11,7 TWh die Rede, also nur 
von dem Strom, der den Privat-, Gewerbe- und Sonderkunden (2019) geliefert wird. 
Wie sieht es mit der Umstellung auf erneuerbaren Strom bei der Vermarktung der Eigenerzeu-
gung und der Direktvermarktung inklusive BHKWs aus, die in 2019 rund 33% und in 2020 rund 
37% des Stromverkaufs ausgemacht haben? 
13. Wie sieht der geplante Umstiegspfad hin zu erneuerbaren Strom, bezogen auf den Gesamtstrom-
verkauf, nach Jahren gelistet aus, angegeben in MWh, anfangend mit dem Jahr 2021 und endend 
mit dem Jahr 2035? Wir bitten um eine tabellarische Aufstellung. Ist es so, dass geplant ist, zu 
Beginn viel CO2 einzusparen und gegen Ende des Pfads weniger, um dazu beizutragen das  CO2 
Budget nicht zu überschreiten? 
14. Im Eckpunktepapier ist von der Novellierung oder gar Abschaffung der „Verordnung über die Um-
stellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum“ (Wärmelieferverordnung – Wär-
meLV) die Rede. Nun dient die Verordnung eigentlich dem Mieterschutz. Was soll novelliert wer-
den bzw. auf welche Rechte sollen Mieter im Zukunft verzichten und warum? 
Die Verwaltung antwortet hierzu: 
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Ergebnisse des Mediationsverfahrens zwischen der Kli-
mawende und der RheinEnergie die Beschlussvorlage 3762/2021 „Mediationsverfahren Klimawende 
Köln – RheinEnergie AG“ zur Umsetzung der vereinbarten Ziele in die politische Beratung einge-
bracht. (siehe https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104690) 
Zur Beantwortung wurde die RheinEnergie um Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldung wurde bei 
der Beantwortung berücksichtigt. 
 
Zu 1) 
Der „Ausstiegsfahrplan“ der RheinEnergie aus dem Erdgasvertrieb sieht vor: 
Dort wo neben der Gasleitung auch Fernwärme verlegt ist, werden die Kunden ein Fernwärmeange-

3 
 
bot erhalten. Wenn der Straßenzug verdichteten mehrgeschossigen Bestandsbau aufweist und in 
Reichweite des Wärmenetzes der RheinEnergie liegt, präferiert die RheinEnergie die Ausdehnung 
(Netzvorstreckung) und den Anschluss an das hocheffiziente Wärmenetz. Dort wo dies nicht möglich 
ist, erhalten die Kunden Hinweise zu Energieberatung und über den Einsatz von Wärmepumpen 
(WP). Elektrisch angetriebene Wärmepumpen bieten sich insbesondere im Bereich der (sanierten) 
EFH und ZFH an, wobei diese an der beheizten Wohnfläche nur rund 25% in Köln ausmachen. Kun-
den, die weiterhin einen gasförmigen dekarbonisierten Energieträger nutzen möchten oder müssen 
(weder Fernwärmevorstreckung noch elektrisch angetriebene WP lohnt sich), erhalten zukünftig ein 
Angebot bzgl. Biomethan oder einem synth. erneuerbaren gasförmigen Energieträger. 
 
Zu 2) 
Im Eckpunktepapier werden die konkreten Zielvorgaben für drei unterschiedliche Szenariopfade ab-
geleitet. Szenario 1 „Status Quo“ geht davon aus, dass die energie- und klimapolitischen Rahmenbe-
dingungen weitgehend fortbestehen mit den hieraus resultierenden Folgen.  
Die Beschlussvorlage 3762/2021 „Mediationsverfahren Klimawende Köln – RheinEnergie AG“ sieht 
vor, dass die beteiligten städtischen Akteure die im Eckpunktepapier festgehalten Maßnahmen ge-
mäß Szenario 2 umsetzen und eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anstreben. 
 
Zu 3) 
Die Umsetzung ist abhängig von den ordnungsrechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rah-
menbedingungen. Sofern die Rahmenbedingungen nicht geschaffen werden, erschwert dies die Um-
setzung. 
Die Beschlussvorlage 3762/2021 „Mediationsverfahren Klimawende Köln – RheinEnergie AG“ sieht 
vor, dass die beteiligten städtischen Akteure die im Eckpunktepapier festgehalten Maßnahmen ge-
mäß Szenario 2 umsetzen und eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anstreben. 
 
Zu 4) 
Die “Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) bietet umfassende und auskömmliche Förderungen 
für elektrisch betriebene Wärmepumpen, weshalb dies als Randbedingung im Eckpunktepapier nicht 
vertieft wurde.  
Das bestehende Förderprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz“ fördert Erdwärmepumpen. 
Die Beschlussvorlage 3762/2021 „Mediationsverfahren Klimawende Köln – RheinEnergie AG“ sieht 
vor, ein Investitionsprogramm Klimaschutz aufzulegen. Vorgesehen ist, in einer zukünftigen Förder-
richtlinie als dritte Stufe, die Deckung des Restwärmebedarfs durch effiziente Wärmeversorgung aus 
regenerativen Energien zu berücksichtigen. 
 
Zu 5) 
Hinsichtlich Neubauvorhaben wird auf Punkt 7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neu-
bau der Beschlussvorlage zum Mediationsverfahren Klimawende Köln- RheinEnergie verwiesen.  
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein an das Fernwärmenetz angeschlossenes Quartier durch den 
Wechsel des Energieträgers im Fernwärmenetz wärmeversorgungsseitig beispielsweise deutlich 
schneller und einfacher klimaneutral gestellt werden kann als bei dezentraler, individueller Wärme-
versorgung der einzelnen Gebäude im Quartier.  
 
Zu 6) 
Die RheinEnergie plant keine Errichtungen weiterer neuer fossil-befeuerter Heiz-Kraftwerke (HKW). 
Für dem HKW Standort Merkenich wird der Umbau/ Modernisierung derzeit geplant. Vereinzelt bietet 
die RheinEnergie AG ihren Kunden auf Wunsch noch Erdgas-BHKW im Contracting an. Diese haben 
kürzere wirtschaftliche Amortisationszeiträume als o.g. HKW und werden perspektivisch H2-ready

4 
 
nachgerüstet bzw. modernisiert. 
 
Zu 7) 
Die RheinEnergie geht davon aus, dass im Jahr 2026 (nach Stilllegung der KWK-Anlage auf Braun-
kohlebasis) ein zusätzlicher Gaseinsatz von 1 TWh im Vergleich zum Niveau in 2024 auftreten wird. 
(Stand Preisprämissen 08/2021). 
Durch den weiteren Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie in Deutschland und den 
Einsatz weiterer geplanter Dekarbonisierungstechnologien bei der RheinEnergie, wie z.B. Großwär-
mepumpen, werden die CO2-Emissionen mittel und langfristig kontinuierlich sinken. 
 
Zu 8) 
Die Einsatzgebiete sowie die zeitliche Komponente der flächendeckenden Verfügbarkeit von Wasser-
stoff sind in Wissenschaft und Praxis umstritten: 
Aus gesamtstädtischer Energiebilanzierungssicht sollte Wasserstoff aufgrund seines hohen Primär-
energiefaktors zunächst eingesetzt werden, wo derzeit keine Alternativen zur Verfügung stehen, die 
THG-Emissionen substantiell zu reduzieren. Auch wenn Wasserstoff derzeit noch nicht primär für die 
Wärmeversorgung eingesetzt wird/werden sollte, bildet Wasserstoff einen wesentlichen Baustein zum 
Abfangen von Spitzenlasten. Dies deckt sich mit der Einschätzung des SRU, der auf S. 64 schreibt:  
Wasserstoff und PtX-Folgeprodukte tragen in eher geringem Umfang per KWK zur Fernwärmever-
sorgung bei. Sie werden primär für die Fernwärme-Spitzenlast genutzt, insbesondere in kalten Perio-
den mit geringer Windstromeinspeisung.“ (Maaß et al. 2021)  
Neben der bereits im Eckpunktepapier zitierten Agora-Studie, empfiehlt jedoch auch das Öko-Institut 
(Die Wasserstoffstrategie 2.0 für Deutschland, 05/2021) Wasserstoff in der Fernwärme/KWK: „Was-
serstoff wird für die Ausbalancierung eines vor allem auf variablen erneuerbaren Energien basieren-
den Stromsystems wie auch für den Übergang zu grüner Fernwärme perspektivisch eine wichtige 
Rolle spielen können und müssen. Angesichts des relativ teuren Energieträgers Wasserstoff sollte 
dabei bis auf weiteres der Anwendung von Wasserstoff in Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung Priori-
tät haben“. Zu ähnlichen bzw. gleichlautenden Einschätzungen kommt weiterhin Frontier Economics 
für den DVGW e.V.; team-consult für den BDEW; IFEU, Fraunhofer und Consentec für BMWi, das 
EWI in der DENA-Leitstudie „Integrierte Energiewende“ sowie das Fraunhofer IFAM et al. für das LA-
NUV1. 
 
Zu 9) 
Die konkrete Ausgestaltung des schrittweisen Markhochlaufes von Wasserstoff ist derzeit noch in der 
Ausarbeitung und hat in den letzten ca. 1,5 Jahren eine ganz erhebliche Dynamik entwickelt. In Be-
zug auf die Kölner Standorte der Gasheizkraftwerke der RheinEnergie besteht die günstige Aus-
gangslage, dass mehrere Ferngasleitungen in Standortnähe verlegt sind. RheinEnergie geht davon 
aus, dass Wasserstoff ab Ende der 20er Jahre über diese in zunehmendem Maße zur Verfügung 
stehen wird, siehe dazu auch den Bericht des von der Bundesregierung eingesetzten nationalen 
Wasserstoffrates mit dem Titel „Wasserstoff Aktionsplan Deutschland 2021 – 2025“, Juni 2021 oder 
den Bericht des BDEW „Roadmap Gas“. 
Die verantwortlichen Ferngasnetzbetreiber haben ein hohes Eigeninteresse bestehende Ferngaslei-
tungen mittels Wasserstoff weiter zu nutzen und haben daher eine Studie zu einem möglichen Was-
serstoff-Startnetz veröffentlicht (https://www.fnb-gas.de/fnb-
gas/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/fernleitungsnetzbetreiber-veroeffentlichen-karte-fuer-
visionaeres-wasserstoffnetz-h2-netz/). 
Dies wurde von den Beteiligten des Mediationsverfahrens intensiv diskutiert und im Eckpunktepapier 
konsensual festgehalten. 
 
                                                 
1 LANUV: Landesamt für Natur, Umwelt und Ve rbraucherschutz Nordrhein -Westfalen

5 
 
Zu 10) 
Bei den Großwärmepumpen (GWP) handelt es sich um eine sehr kostenintensive Investition, sodass 
eine vollständig redundante Auslegung, nicht dem energiewirtschaftlichen Optimum entspricht. Zu-
sätzlich besteht noch das hocheffiziente KWK-Erzeugungssystem (noch Erdgas, später grüner H2) 
welches bei Stromhochpreisphasen – u.a. bei kalten Dunkelflauten - zum Tragen käme.  
Vor dem kommenden GWP-Ausbau muss noch gesetzgeberische Planungssicherheit bezüglich der 
Entlastung von Umlagen- und Abgaben im Rahmen von Förderprogrammen bestehen. Der gezielte 
und sukzessive Ausbau von GWP für die Fernwärme wird RheinEnergie in Abhängigkeit vorliegenden 
Randbedingungen konsequent weiterverfolgen. Es bedarf der Schaffung geeigneter, ordnungsrechtli-
cher Rahmenbedingungen zum Einsatz von GWP. Die Verhandlungspartner des Mediationsverfah-
rens haben vereinbart, ihre Kanäle zu nutzen um die Schaffung der Rahmenbedingungen auf den 
entsprechenden politischen Ebenen einzufordern.  
 
Zu 11) 
Dunkelflauten geben zum Ausdruck, dass nicht in ausreichendem Umfang erneuerbarer Strom zur 
Verfügung steht, um die Nachfrage zu decken. Aufgrund entsprechender Preissignale an der Börse 
würde die RheinEnergie Heiz-Kraftwerke über 2035 hinaus in diesen Stunden betreiben, auf Basis 
von grünem H2.  
Damit wird die Kölner KWK durch die dekarbonisierte Wärmebereitstellung gleichzeitig für die Versor-
gungssicherheit im Strombereich in der Region und Deutschland einen erheblichen und unverzichtba-
ren Beitrag leisten. Die disponible Kraftwerksleistung - langfristig auf Basis grüner Gase - wird nicht 
nur in Dunkelflauten sondern auch zum häufigen Ausgleich der Strombilanz in Deutschland benötigt, 
die mit den volatilen Einspeisungen der Erneuerbaren Energien einhergeht.  
 
Zu 12) 
Die Umstellung der Eigenerzeugung auf erneuerbaren Strom findet durch die in Kapitel 3, 5 und 6 des 
Eckpunktepapiers beschriebenen Maßnahmen statt, u. a.: 
 Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit direkte Erhöhung des EE-Anteils an der 
Eigenerzeugung 
 Umstellung der KWK-Erzeugung und damit Senkung des fossilen Anteils an der 
Stromerzeugung (Solarthermie, Großwärmepumpen, Power-to-Heat, ggf. tiefe Geothermie) 
 Finale Dekarbonisierung der dann noch existierenden fossilen Erzeugungskapazitäten mittels 
grünem Wasserstoff 
Die Anlagen in der Direktvermarktung sind in erster Linie Windkraft- und PV-Anlagen sowie BHKW 
und erzeugen so bereits zu einem großen Teil erneuerbaren Strom. Ein Teil der BHKW wird bereits 
heute mit Biomethan betrieben. Für die weiteren Erdgas-BHKW wird die Umstellung auf Biomethan 
geprüft, alternativ die spätere Umstellung auf grünen H2. 
 
Zu 13) 
Im Privat- und Gewerbekundensegment wird die Umstellung für das Jahr 2022 derzeit vollzogen (sie-
he Pressemitteilung vom 13.09.2021: 
https://www.rheinenergie.com/de/unternehmen/newsroom/nachrichten/news_56512.html.) 
Für das Sonderkundensegment gilt in Szenario 2, dass spätestens ab 2035 alle Groß- und Sonder-
kunden mit 100% Ökostrom versorgt werden. Als Meilenstein auf dem Weg dorthin wird die Beliefe-
rung für diese Kunden ab 2030 so ausgeführt, dass alle Letztverbraucher mind. 50% der Menge als 
erneuerbaren Strom erhalten. Für „Weiterverteiler“ (z.B. Stadtwerke) werden sich in besserer Kennt-
nis der energiewirtschaftlichen Lage die Klimawende Köln und RheinEnergie in 2026 dazu abstim-
men, welches ambitionierte, aber wirtschaftlich erreichbare, Ökostromziel für 2030 angestrebt werden 
kann.  
Eine genauere Aufschlüsselung des Sonderkundensegmentes ist in diesem hochwettbewerblichen

6 
 
volatilen Umfeld derzeit unmöglich. 
Die Volatilität und daraus resultierenden Unsicherheiten dieses Segmentes werden durch die aktuel-
len sehr hohen Marktpreise hautnah aufgezeigt. 
 
Zu 14) 
Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im verdichteten Ballungsraum ist ohne die leitungsge-
bundene Wärmelieferung nicht möglich, was durch eine Vielzahl von Studien belegt wird (z. B. Ham-
burg-Institut & Prognos, „Perspektive der Fernwärme“, November 2020 / Agora Energiewende, „Ein 
Gebäudekonsens für Klimaneutralität“, Juni 2021 / Fraunhofer IEE, „Transformationspfade der Fern-
wärme in Rückkopplung mit dem Energiesystem und notwendige Rahmenbedingungen“, Juni 2021 / 
Fraunhofer IFAM et al. für das LANUV, September 2021).  
Die RheinEnergie hat im Jahre 2020 mit der Unterstützung eines Beratungsunternehmen ein Positi-
onspapier erarbeitet, dass die Hindernisse für den Ausbau der Fernwärme durch die WärmeLV be-
nennt und gleichzeitig Lösungen für deren Weiterentwicklung unter Wahrung der Mieterschutzziele 
aufzeigt („Weiterentwicklung der WärmeLV unter Wahrung der Mieterschutzziele – Emissionen min-
dern, ohne Mieter zu benachteiligen“). Darin wurden im Wesentlichen folgende Handlungsfelder her-
ausgearbeitet: 
 Weiterentwicklung des Kostenvergleichs, da Fernwärmenetzbetreiber hierbei objektiv 
benachteiligt werden und somit ein Ausbau der Fernwärme unnötigerweise verhindert wird 
 Schaffung von Rechtssicherheiten hinsichtlich zulässiger Produkt- und Preisdifferenzierungen 
(z. B. Umlegbarkeit von Kosten auf Vermieter und Mieter), so dass die getätigten Investitionen 
sich auch refinanzieren können 
 Klarstellung und Sicherstellung eines langfristigen Mieterschutzes bei Abschluss von 
Mietverträgen 
Auch die Politik hat das Dilemma erkannt, weshalb das zuständige „Bundesamt für Justiz“ derzeit ein 
Forschungsvorhaben zum Thema: „Wirksamkeit der in 2013 eingeführten Regelungen zur Umstellung 
auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum“ durch Dritte evaluieren lässt. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3959/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
24.11.2021
Erstellt
10.11.2021 13:25