3272/2020
Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" für das Haushaltsjahr 2021
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 3272/2020 Freigabedatum 17.02.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" für das Haushaltsjahr 2021 Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021 Begründung der Dringlichkeit: Durch die mit dieser Vorlage vorgesehene Verteilung der disponiblen Leitprojektmittel ist die Kultur- verwaltung in der Lage, eine Reduzierung von Projektfördermitteln im Jahr 2021 teilweise kompensie- ren zu können und somit die Schwerpunktsetzung in den kulturellen Sparten beizubehalten. Die Jah- resplanung der Kulturverwaltung für die beabsichtigen Bewilligungen in der Projektförderung basiert auf den zur Verfügung stehenden Mitteln. Durch die Unsicherheit des Corona-Lockdowns konnte die Gesamtplanung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr abgeschlossen werden als sonst üblich. Ohne eine Planungssicherheit für diese Mittel können entsprechende Absichtserklärungen an die Zuschussnehmenden nicht in allen sonst möglichen Fällen abgegeben werden. Diese sind für die Kulturschaffenden wiederum die Grundlage ihrer eigenen Planung und teilweise Voraussetzung zur Einwerbung weiterer Fördermittel. Um diese Planungssicherheit für die Zuschussnehmenden herzustellen, ist eine kurzfristige Be- schlussfassung notwendig. Leider konnte der Ausschuss Kunst und Kultur im regulären Sitzungslauf nicht rechtzeitig erreicht werden. Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ in Höhe von 307.922 Euro für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt: Theater 97.232 Euro (31,58%) Tanz 28.746 Euro (9,34%) Bildende Kunst 40.180 Euro (13,05%) Literatur 10.144 Euro (3,29%) Filmkultur 17.866 Euro (5,80%) Popkultur 16.288 Euro (5,29%) Musik 55.722 Euro (18,10%) Kulturelle Teilhabe 13.144 Euro (4,27%) Spartenübergreifend: Infrastrukturförderung/ 2 Baumaßnahmen/Lärmschutz 28.600 Euro (9,29%) Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 17.02.2021 Gez. Reker Gez. Hammer 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 307.922 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Definition strategischer Leitlinien haben die Dezernentinnen und Dezernenten die Möglichkeit erhalten, über das Tagesgeschäft hinausgehende, aber unabänderlich anstehende Aus- bauprojekte ab dem Haushalt 2018 zu definieren, darzustellen und einzureichen. Das Kulturdezernat hat daraufhin das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ angemeldet. Das Leitprojekt sieht in den Jahren 2018 bis 2021 eine kontinuierliche Erhöhung der Transferaufwendungen vor. Für die Jahre 2018 und 2020 wurden bereits 1.170.800 Euro mittels verschiedener Beschlussvorlagen für Förderungen verteilt. Im Haushaltsjahr 2021 waren weitere 389.500 Euro vorgesehen; in 2022 ist keine weitere Steigerung der Mittel beabsichtigt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 entfallen gemäß der mittelfristigen Finanzplanung die Leitmittel vollständig. Nachdem für die Jahre 2018 und 2019 die Leitprojektmittel schwerpunktmäßig in strukturelle Förde- rungen flossen, insbesondere in Erhöhungen von institutionellen Förderungen, sollten die zusätzli- chen Leitprojektmittel von 2020 bis 2022 die allgemeinen Projektfördermittel für jede Sparte erhöhen. Im Haushaltsjahr 2020 konnte dies auch so umgesetzt werden. Die Verwaltung plant und handelt im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushalts und des damit zur Verfügung stehenden, aktuellen Budgets. Dies betrifft auch den Teilergebnisplan 0416 – Kultur- förderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen. 4 Eine Senkung von institutionellen Fördermitteln ist aus Sicht der Kulturverwaltung wegen des auf mehrere Jahre ausgelegten Förderzwecks sowie des Strukturerhalts zu vermeiden. Daher wirken sich die aus dem zur Verfügung stehenden Budget ergebenden Folgen in der vorgenannten Teilplanzeile zwangsläufig überproportional im Bereich der Projektförderung aus. Glücklicherweise ist die Kulturverwaltung durch die im Haushaltsjahr 2021 disponiblen Leitprojektmit- tel in der Lage, eine Reduzierung von Projektfördermitteln im Jahr 2021 teilweise kompensieren zu können und somit die Schwerpunktsetzung in den kulturellen Sparten beizubehalten. Hierzu ist an- zumerken, dass auch die zugesetzten Leitprojektmittel selbst einer Kürzung unterliegen: von den ur- sprünglich vorgesehenen 389.500 Euro verbleiben zur tatsächlichen Verausgabung 307.922 Euro. Dies führt zu der nachfolgenden Aufteilung der disponiblen Leitprojektmittel. Eine vollständige Über- sicht zur beabsichtigten, tatsächlichen Verteilung der Mittel bzw. Kompensation in den Sparten ist aus der als Anlage beigefügten Tabelle für das Jahr 2021 ersichtlich. Zugesetzte Leitprojektmittel für Projektförderungen in den jeweiligen Sparten: Theater 97.232 Euro (31,58%) Tanz 28.746 Euro (9,34%) Bildende Kunst 40.180 Euro (13,05%) Literatur 10.144 Euro (3,29%) Filmkultur 17.866 Euro (5,80%) Popkultur 16.288 Euro (5,29%) Musik 55.722 Euro (18,10%) Kulturelle Teilhabe 13.144 Euro (4,27%) Spartenübergreifend: Infrastrukturförderung/ Baumaßnahmen/Lärmschutz 28.600 Euro (9,29%) Die Mittel in Höhe von 307.922 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. Über die Verteilung der oben genannten Mittel für das Jahr 2022 ist in Abhängigkeit der Haushalts- planung 2022 gesondert zu entscheiden. Anlage
Anlage zu 3272-2020 - Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt
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Anlage zur Vorlage 3272/2020 Kulturamt - Transferaufwendungen - Kürzungen und Zusetzungen Leitprojekt 2021 ↓ ↓ Referat - Ansatz 2021 Haushalt Kürzung PKZ 2021 Zusetzung Leitprojekt nach Kürzung Zusetzung Leitprojekt % tatsächlich verfügbare Mittel verbleibende Differenz Theater 3.121.050 € -138.450 € 97.232 € 31,58% 3.079.832 € -41.218 € Tanz 748.150 € -36.920 € 28.746 € 9,34% 739.975 € -8.175 € Bildende Kunst 1.232.950 € -57.583 € 40.180 € 13,05% 1.215.547 € -17.403 € Literatur 375.050 € -14.119 € 10.144 € 3,29% 371.075 € -3.975 € Filmkultur 611.950 € -25.188 € 17.866 € 5,80% 604.628 € -7.322 € Popkultur 521.750 € -23.201 € 16.288 € 5,29% 514.837 € -6.913 € Musik 2.510.857 € -71.673 € 55.722 € 18,10% 2.494.906 € -15.951 € Kulturelle Teilhabe 454.850 € -18.501 € 13.144 € 4,27% 449.493 € -5.357 € Infrastrukturförderung/Bau- maßnahmen/Lärmschutz 950.000 € -40.520 € 28.600 € 9,29% 938.080 € -11.920 € 10.526.607 € -426.155 € 307.922 € 100,00% 10.408.374 € -118.233 € disponible Leitprojektmittel 2021389.500 € -81.578 € 307.922 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3272/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.02.2021
- Erstellt
- 10.11.2020 11:58