1921/2020
Beschluss des Integrationsrates "Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten"
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 02.07.2020 1921/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 18.08.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 Beschluss des Integrationsrates "Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten" Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 den Dringlichkeitsantrag „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ (Vorlage AN/0671/2020) mehrheit- lich wie folgt beschlossen: Der Integrationsrat bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, 1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossene Wohneinheiten unterzubringen und 2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, um Gemein- schaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen.“ Die aus den Beschlüssen hervorgegangenen Beschlussempfehlungen an den Rat sollten aus Sicht der Verwaltung aus verschiedenen Gründen, die in der Folge erläutert werden, nicht in Gänze in ei- nen entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Hauptausschuss zu seiner Sitzung am 13.07.2020 überführt werden. Die Verwaltung hat die Anregungen des Integrationsrates geprüft und ist zu folgendem Ergeb- nis gekommen: Zu Punkt 1. Mit Beginn der Corona-Pandemie hat das Amt für Wohnungswesen seine Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete ausgebaut. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln eine dezentrale Unterbringungsstra- tegie für geflüchtete Menschen und nutzt keine „Sammelunterkünfte“ mehr, die beispielsweise ver- gleichbar sind mit den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Bereits 76 Prozent der Geflüchteten sind in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Bad und eigener Küche untergebracht. Die Aussage „Besonders in Gemeinschaftsunterkünften ist das Risiko einer Virusinfektion sehr hoch“ kann für städtische Unterkünfte in Köln nicht bestätigt werden. Im Zeitraum 01.04. - 31.05.2020 wur- den 852 Testungen an 586 Menschen vorgenommen und davon waren lediglich zehn Ergebnisse positiv (1,7 %). Diese zehn Personen waren an vier unterschiedlichen Standorten untergebracht; zwei dieser Standorte verfügen über abgeschlossene Wohneinheiten. Das Amt für Wohnungswesen hat gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ein umfassendes Maßnah- menpaket zur Corona Schutzverordnung NRW entwickelt und erfolgreich praktiziert. Die Corona- Schutzverordnung NRW wird selbstverständlich auch in der Notaufnahme Herkulesstraße beachtet. Eine Begehung durch das Gesundheitsamt hat zu keiner Beanstandung geführt. In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.05.2020 wurde für die Herkulesstraße ausdrücklich 2 festgestellt, dass diese den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung einer Familie mit Kindern im Rahmen des § 14 Abs.1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) unter Beachtung des Ge- sundheitsschutzes gerecht wird und kein Anspruch auf eine anderweitige Unterbringung besteht (Az. 22 L 805/20). Eine Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit wird grundsätzlich immer als favorisierte Form der Unterbringung angesehen. Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen können aber auch in allen anderen Einrichtungen - wie z.B. der Notaufnahme in der Herkulesstraße - durch die dort unter- gebrachten Personen eingehalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Geflüchteten gegenüber dem Sozialen Dienst keine Auskunft über ihren Gesundheitszustand abgeben müssen. Dies erfolgt immer freiwillig (Art. 9 II DSGVO). Eine konkrete Einschätzung der Vulnerabilität ist daher für medizi- nische Laien nicht möglich. Gleichzeitig ist eine Versorgung aller als Risikogruppen einzustufenden Personen in abgeschlossenen Unterkünfte aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht möglich. Den- noch hat der Soziale Dienst ein spezielles Verfahren entwickelt, um Risikogruppen des Robert-Koch- Instituts zu identifizieren und gegebenenfalls adäquat unterzubringen. Hierzu steht das Amt für Woh- nungswesen in ständigem Austausch mit dem Gesundheitsamt. Eine Verlegung von Personen aus Risikogruppen nach diesem Verfahren musste seit Beginn der Pandemie in weniger als zehn Fällen vorgenommen werden. Dies ist auch durch die Tatsache bedingt, dass besondere Vulnerabilität im Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, d.h. Geflüchtete mit gesundheitlichen Ein- schränkungen, schweren Erkrankungen, hohem Alter o.ä. bei der Belegung von abgeschlossenen Unterkunftseinheiten immer gesondert berücksichtigt werden. Die Forderung, Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossenen Unterbringungsein- heiten unterzubringen, steht der vom Rat am 20.07.2004 beschlossenen „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ entgegen. Hier ist insbesondere in Kapitel 3.1.1 eine sinnvol- le Regelung hinsichtlich der sogenannten Erstaufnahme (Herkulesstraße) getroffen worden. Gemäß Kapitel 3.1.2 wäre nach Ansicht der Verwaltung eine Konkretisierung erforderlich hinsichtlich der Soll- Vorgabe: „zunehmend dem Charakter abgeschlossener Unterbringungseinheiten entsprechen“. Gemäß dem städtischen Ressourcenmanagement wird kontinuierlich die Unterbringung von Geflüch- teten in abgeschlossenen Einheiten verfolgt. So, wie auch ein kleiner Bestand an Beherbergungsbe- trieben die Unterbringungsressourcen ergänzt, werden auch Wohnheime mit nicht abgeschlossenen Einheiten immer ein geringer Bestandteil der Unterbringungskapazitäten sein. Zu beachten ist auch, dass gerade Standorte aus der Flächenvorlage gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet wur- den und die Baugenehmigungen in der Regel längstens bis Ende 2022 gelten. Diese Standorte ver- fügen ausnahmslos über abgeschlossene Unterbringungseinheiten. Deren Nutzungsmöglichkeit über 2022 hinaus (z.B. durch Änderung Bebauungsplan) hat einen entscheidenden Einfluss auf die ver- fügbaren Ressourcen mit abgeschlossenen Unterbringungseinheiten. zu Punkt 2. Die Anregung zur Weiterentwicklung des Konzeptes zur Unterbringungssituation wurde von der Ver- waltung bereits aufgenommen und unter Einbezug der aktuellen Ressourcen sowie des Belegungs- managements mit dessen Erstellung begonnen. Es soll mit den beteiligten Gremien (Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Ausschuss für Soziales und Senioren und Integrationsrat) abgestimmt werden. Zielsetzung ist dabei jedoch nicht die prioritäre Auflösung von Unterkünften mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und / oder Sanitäreinrichtungen, sondern die bedarfsgerechte Versorgung Ge- flüchteter unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen Aspekten. Eine Übernahme der Beschlusspunkte des Integrationsrates in eine Verwaltungsvorlage zur Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss in dieser Form ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht zielführend. Zur Sitzung am 13.07.2020 wird dem Hauptausschuss daher folgender Beschlussvorschlag (Vorlage 1628/2020) vorgelegt: Der Hauptausschuss nimmt die Anregung des Integrationsrates vom 26.05.2020 zur Kenntnis. Er beschließt, dass 3 1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, adäquat untergebracht werden. 2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zur bedarfsgerechten Ver- sorgung Geflüchteter unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrati- ven Aspekten entwickelt wird. Die Beschlussvorlage der Verwaltung (1628/2020) mit einer vom Beschluss des Integrationsrates abweichenden Empfehlung an den Hauptausschuss wird dem Integrationsrat nicht erneut zu dessen Vorberatung vorgelegt, da dieser mit seinem Beschluss zu AN/0671/2020 bereits ein eindeutiges Vo- tum abgegeben hatte. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1921/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2020
- Erstellt
- 24.06.2020 14:48