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1465/2025

Beantwortung einer mündl. Anfrage von Herrn Dr. Schlieben (CDU-Fraktion) im Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025 zum Sachstand Strukturförderfonds 2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.05.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.05.2025, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2283 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/6 
510/6 
Vorlagen-Nummer 14.05.2025 
 1465/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 
 
Beantwortung einer mündl. Anfrage von Herrn Dr. Schlieben (CDU-Fraktion)  im 
Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025 zum Sachstand Strukturförderfonds 2025 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.03.2025 erkundigte sich Herr Dr. Schlieben 
zum Sachstand Strukturförderfonds für 2025 
 
1) Ist der Strukturförderfonds 2025 bereits eingerichtet bzw. wann ist mit diesem zu rech-
nen? Kann abgeschätzt werden mit welcher Summe der Fonds ausgestattet werde. 
 
Antwort der Verwaltung 
Per Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushaltplan 2025/2026 (Session 0138/2025, Punkt 
III.8*) ist die Verwaltung beauftragt worden, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 
2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und zur 
weiteren Struktursicherung zu nutzen. In 2026 soll bei erfolgreicher Einführung einer Verpa-
ckungssteuer ein entsprechender Fonds gebildet werden. 
*„Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 
2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen 
und zur weiteren Struktursicherung zu nutzen. In 2026 soll bei erfolgreicher Einführung 
einer Verpackungssteuer ein entsprechender Fonds gebildet werden.“ 
Ein gesonderter, neuer Strukturförderfonds ist für das Haushaltsjahr 2025 nicht vorgesehen 
worden. 
Es wurden auftragsgemäß Ermächtigungsübertragungen in Höhe von rd. 329.000 Euro (Amt 
für Kinder, Jugend und Familie), rd. 69.000 Euro (Amt für Schulentwicklung) sowie rd. 43.000 
Euro (Sportamt) beantragt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus. Darüber hinaus ge-
hende Mittel stehen nicht zur Verfügung. 
Da das bisherige Förderprogramm des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit Ende des 
Jahres 2024 ausgelaufen ist, ist über die Mittelverwendung für 2025 erneut zu entscheiden. 
Wie im vergangenen Jahr würde die Verwaltung dann eine unbürokratische Abwicklung be-
grüßen. 
Die Verwaltung wird einen konkreten Vorschlag zur Mittelverwendung einbringen, sofern und 
sobald die o.g. Mittel zur Verfügung stehen. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1465/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.05.2025
Erstellt
12.05.2025 11:29