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Beantwortung einer mündl. Anfrage von Herrn Dr. Schlieben (CDU-Fraktion) im Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025 zum Sachstand Strukturförderfonds 2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1465/2025 vom 14.05.2025

Stand: Am 20.05.2025 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/6 Vorlagen-Nummer 14.05.2025 1465/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 Beantwortung einer mündl. Anfrage von Herrn Dr. Schlieben (CDU-Fraktion) im Jugendhilfeausschuss vom 25.03.2025 zum Sachstand Strukturförderfonds 2025 In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.03.2025 erkundigte sich Herr Dr. Schlieben zum Sachstand Strukturförderfonds für 2025 1) Ist der Strukturförderfonds 2025 bereits eingerichtet bzw. wann ist mit diesem zu rech- nen? Kann abgeschätzt werden mit welcher Summe der Fonds ausgestattet werde. Antwort der Verwaltung Per Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushaltplan 2025/2026 (Session 0138/2025, Punkt III.8*) ist die Verwaltung beauftragt worden, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und zur weiteren Struktursicherung zu nutzen. In 2026 soll bei erfolgreicher Einführung einer Verpa- ckungssteuer ein entsprechender Fonds gebildet werden. *„Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und zur weiteren Struktursicherung zu nutzen. In 2026 soll bei erfolgreicher Einführung einer Verpackungssteuer ein entsprechender Fonds gebildet werden.“ Ein gesonderter, neuer Strukturförderfonds ist für das Haushaltsjahr 2025 nicht vorgesehen worden. Es wurden auftragsgemäß Ermächtigungsübertragungen in Höhe von rd. 329.000 Euro (Amt für Kinder, Jugend und Familie), rd. 69.000 Euro (Amt für Schulentwicklung) sowie rd. 43.000 Euro (Sportamt) beantragt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus. Darüber hinaus ge- hende Mittel stehen nicht zur Verfügung. Da das bisherige Förderprogramm des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit Ende des Jahres 2024 ausgelaufen ist, ist über die Mittelverwendung für 2025 erneut zu entscheiden. Wie im vergangenen Jahr würde die Verwaltung dann eine unbürokratische Abwicklung be- grüßen. Die Verwaltung wird einen konkreten Vorschlag zur Mittelverwendung einbringen, sofern und sobald die o.g. Mittel zur Verfügung stehen. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 20.05.2025

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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