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AN/0577/2025

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen in Porz“

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 13.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.1

Antrag Fraktionen -Vermietung kommunaler Räume

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Antrag Fraktionen -Vermietung kommunaler Räume

3796 Zeichen

CDU^ IFraktion der Bezirksvertretung Porz I
Km Stadtbezirk Köln'JW*
Gleichlautend:
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Porz, den 06.05.2025
Drinqlichkeitsantraq zur Sitzung der BV Porz am 15.05.2025
hier: "Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an als 
gesichert rechtsextremistische geltende Parteien und ihr nahestehende Organisationen“
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Porz beschließt den zuständigen Rat zu bitten die Verwaltung zu beauftragen, 
keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzentren an als gesichert rechtsextremistische 
geltende Parteien und ihr nahestehende Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwal­
tung wird durch den Rat beauftragt, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedin­
gungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen.
Begründung:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" 
eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung festgestellt. Diese 
Einstufung ruht derzeit, ist aber die wesentliche Grundlage für den vorliegenden Antrag. Der Bildungs- 
und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet zur Erziehung zur 
Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Die Vermietung von Räum­
lichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu diesen Grundwerten stehen, würde die­
sem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen wie Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren 
haben einen besonderen Bildungs- und Schutzauftrag, insbesondere gegenüber Kindern und Jugend­
lichen.
Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und 
vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" der 
Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermietung öffentlicher Einrich­

tungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der Einrichtung zu­
widerlaufen.
Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung ein klares Zeichen für die Verteidigung demokrati­
scher Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen Einrichtungen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass höchstwahrscheinlich rechtextreme Parteien 
aktuell aktiv Schulräume für Parteiveranstaltungen im Vorfeld der bevorstehenden Kommunalwahl 
anmieten bzw. angemietet haben. Ein Beschluss der Bezirksvertretung zu einem späteren Zeitpunkt 
würde die Möglichkeit verfehlen, rechtzeitig zu reagieren und die Nutzung öffentlicher Räume durch 
rechtsextreme Parteien zu unterbinden. Um Schaden von den betroffenen Einrichtungen und ihrem 
Bildungs- sowie Schutzauftrag abzuwenden und die Umsetzung des Antrags zeitnah sicherzustellen, 
ist ein sofortiges Handeln der Verwaltung der Stadt Köln erforderlich. Nur so kann verhindert werden, 
dass demokratiefeindliche Positionen in kommunalen Räumen verbreitet werden.
Quellen
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
https://bass.schule.nrw/6043.htm
Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, rassistische 
und antisemitische Gruppen:
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf30/leitfaden-zum-umgang-mit-der-anmietung-von-
oeffentlichen-raeumen.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Redlin Stefan Götz
Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender CDU
Jutta Komorowski
Fraktionsvorsitzende SPD

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0577/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
13.05.2025
Erstellt
06.05.2025 14:02