AN/0577/2025
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen in Porz“
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Antrag Fraktionen -Vermietung kommunaler Räume
3796 Zeichen
CDU^ IFraktion der Bezirksvertretung Porz I Km Stadtbezirk Köln'JW* Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 06.05.2025 Drinqlichkeitsantraq zur Sitzung der BV Porz am 15.05.2025 hier: "Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an als gesichert rechtsextremistische geltende Parteien und ihr nahestehende Organisationen“ Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Porz beschließt den zuständigen Rat zu bitten die Verwaltung zu beauftragen, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzentren an als gesichert rechtsextremistische geltende Parteien und ihr nahestehende Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwal tung wird durch den Rat beauftragt, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedin gungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen. Begründung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung festgestellt. Diese Einstufung ruht derzeit, ist aber die wesentliche Grundlage für den vorliegenden Antrag. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet zur Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Die Vermietung von Räum lichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu diesen Grundwerten stehen, würde die sem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen wie Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs- und Schutzauftrag, insbesondere gegenüber Kindern und Jugend lichen. Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermietung öffentlicher Einrich tungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der Einrichtung zu widerlaufen. Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung ein klares Zeichen für die Verteidigung demokrati scher Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen Einrichtungen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass höchstwahrscheinlich rechtextreme Parteien aktuell aktiv Schulräume für Parteiveranstaltungen im Vorfeld der bevorstehenden Kommunalwahl anmieten bzw. angemietet haben. Ein Beschluss der Bezirksvertretung zu einem späteren Zeitpunkt würde die Möglichkeit verfehlen, rechtzeitig zu reagieren und die Nutzung öffentlicher Räume durch rechtsextreme Parteien zu unterbinden. Um Schaden von den betroffenen Einrichtungen und ihrem Bildungs- sowie Schutzauftrag abzuwenden und die Umsetzung des Antrags zeitnah sicherzustellen, ist ein sofortiges Handeln der Verwaltung der Stadt Köln erforderlich. Nur so kann verhindert werden, dass demokratiefeindliche Positionen in kommunalen Räumen verbreitet werden. Quellen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen https://bass.schule.nrw/6043.htm Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, rassistische und antisemitische Gruppen: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf30/leitfaden-zum-umgang-mit-der-anmietung-von- oeffentlichen-raeumen.pdf Mit freundlichen Grüßen Dieter Redlin Stefan Götz Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender CDU Jutta Komorowski Fraktionsvorsitzende SPD
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0577/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 13.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 14:02