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2751/2022

Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2023, TOP 10.5

Anlage 4 Antwort zur RPA Stellungnahme

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Anlage 2_Übersichtsplan

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Anlage 2.6 Lageplan Stegerwaldsiedlung

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Anlage 2.3 Leuchterstraße Lageplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2.1 Schlebusch Lageplan Haltestelle

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Ansehen

Anlage 2.4 Am Emberg Lageplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) 13.03.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2026

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2025

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Anlage 8 Vorabuszug Finanzausschuss vom 15.05.2023

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Anlage 3 Prüfbericht RPA

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Anlage 2.2 Odenthaler Straße Lageplan

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Anlage 6 Stellungnahme zum Beschluss BV Mülheim

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Anlage 2.5 Lageplan_Von Sparr Str

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Anlage 4 Antwort zur RPA Stellungnahme

1361 Zeichen

Anlage 4 
Stellungnahme zu den Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) 
vom 23.01.2023 zu Vorlage 2751/2022 
 
Die von der KVB erstellten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und 
Kostenteilung) zur 2. Bauphase der Bahnsteigverlängerungen wurden mit den bei 
der Stadt zuständigen Fachämtern abgestimmt. Hier ist auch weiterhin eine enge 
Zusammenarbeit zwischen der KVB und den Fachämtern vorgesehen. 
Für alle städtischen Gesamtkosten wurde ein Verwaltungskostenzuschlag von 7 % 
festgelegt. Eine Aufteilung nach Eigen- und Fremdleistung für die einzelnen Gewerke 
kann derzeit noch nicht vorgenommen werden, wird aber im Rahmen der 
Erfordernisse und unter Beachtung der rechtlichen Grundlage erfolgen. 
Für die 3. und 4. Bauphase wird die Verwaltung dem RPA entsprechende Unterlagen 
fristgerecht unter Beachtung der gültigen Regelungen vorlegen. 
Die Maßnahme ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNVG) grundsätzlich zuschussfähig. Der Fördersatz beträgt bis zu 90% der 
zuwendungsfähigen Kosten. Für die Kostenprognose bzw. die Prognose der 
Fördermittel wird davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten zu ca. 80% 
zuwendungsfähig sind. Dies ist ein Erfahrungswert, der der Kalkulation zugrunde 
liegt. Erst mit Bewilligung der Fördermittel werden die zuwendungsfähigen Kosten 
vom Fördermittelgeber festgesetzt.

Anlage 2_Übersichtsplan

744 Zeichen

Anlage 2 
Kapazitätserweiterungen 
auf den Linien 4, 13 und 18 
Haltestellenumbau 
Linie 4 
1. Schlebusch
2. Odenthaler Str.
3. Leuchterstr.
4. Am Emberg
5. Im Weidenbruch
6. Mülheim Berliner Str.
7. Von-Sparr-Str.
8. Keupstr.
9. Grünstr.
10. Stegerwaldsiedlung
Linie 13 
11. Sülzgürtel
12. Dürener Str./ Gürtel
13. Wüllnerstr.
14. Aachener Str./Gürtel
Linie 13 und Linie 18 
15. Wichheimer Str.
16. Vis cheringstr.
Linie 18 
17. Thielenbruch
Zuständig Stadt Köln 
18. Zoo/ Flora
Zuständig Stadt Hürth und HGK 
19. Efferen
20. Kiebitzweg
21. Hürth Hermülheim
Legende 
- Linie 4
- Linie 13
- Linie 18
- sonstige Linien
� umzubauende Haltestellen
o nicht betroffene Haltestellen
KVB@ 
Datum: 25.11.2020 
Kartengrundlage: KVB AG; 
OSM Contributers

Anlage 2.6 Lageplan Stegerwaldsiedlung

1415 Zeichen

Legende

—— | Planung

Bahnsteig neu

FI
FT] Rampe/ Treppe neu

Gleisbereich neu

Fußweg neu

f 7] Fahrbahnrand neu

Grünfläche neu

gemeinsamer Geh- und Radweg neu

*Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung
eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt
und durch 66 genehmigt werden

Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18

Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift

-64- Amt für
Verkehrsmanagement

gez. Stieler
29.09.22

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Mobilitätsentwicklung Betroffen

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Tunnel und Stadtbahnbau gez. Rode 18.11.22 17.11.22

-15- Nahverkehrsmanagement |" 25.08.2022
Maßstab: 1:200

Kapazitätserweiterungen auf den [sc S Ind. |
Linien 4, 13 und 18 1 Tsersikös er\Kapazitätserweiterungen
Stegerwaldsiedlung Lageplan EN Sregerwaldsiedlung\Baubeschluss\?

gez. Kugel gez. Köster
-Projektleitung- -Bearbeiter-

KVBQ) KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
Scheidtweilerstraße 38

50933 Köln

ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297X780

Anlage 2.3 Leuchterstraße Lageplan

1194 Zeichen

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Legende

Planung

[____] Bahnsteig neu
[77] Rampe/ Treppe neu

Fahrbahnrand

*Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung
eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt
und durch 66 genehmigt werden

Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18

Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift
-64- Amt für

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Verkehrsmanagement

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Mobilitätsentwicklung

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Maßstab: 1:200

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-Projektleitung- -Bearbeiter-
KVBQ) KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG

Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln

ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN

297X1350)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1400 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bahnsteigverlängerungen erfolgen an vorhandenen Haltestellen und orientieren sich am Bestand. 
Zudem sind die Planungsrandbedingungen wie z.B. eine direkt an die Bahnsteige anschließende 
Kreuzung, so eng gesteckt, dass die Einflussnahme der Öffentlichkeit auf Planungsvarianten sehr gering 
ist. Die Bestandsbahnsteige werden baulich nicht verändert und das Erscheinungsbild der Haltestelle 
bleibt gleich. Es findet jedoch eine öffentliche Projektkommunikation statt (Broschüren, Blogeinträge, 
Social Media, Presse) mit denen regelmäßig über das Gesamtprojekt und dessen Fortschritt berichtet 
wird. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2.1 Schlebusch Lageplan Haltestelle

1623 Zeichen

Legende

Planung

Bahnsteig neu

Rampe/ Treppe neu

Gleisbereich neu

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Fußweg neu

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Grünfläche neu

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Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18

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-69- Amt für Brücken, gez. Rode gez. Melchert gez. Kümpel

Tunnel und Stadtbahnbau 18.11.22 17.11.22 gez. Matzel

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-Projektleitung- -Bearbeiter-
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Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln

ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN

297X970

Anlage 2.4 Am Emberg Lageplan

1111 Zeichen

Legende

Planung

Bahnsteig neu
Rampe/ Treppe neu

Fußweg neu

Gebäude neu

eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt
und durch 66 genehmigt werden

Anlage zum 2. Baubeschluss Lin

-64- Amt für gez. Stieler
Verkehrsmanagement 29.09.22

*Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung

ie 4, 13 und 18
Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift

-66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke
und Radwegebau* 9.11.22 10.11.22

gez. Dietz
17.11.22

-68- Amt für nachhaltige nicht
Mobilitätsentwicklung Betroffen

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Tunnel und Stadtbahnbau 9 18.11.22

-15- Nahverkehrsmanagement

gez. Kümpel
17.11.22

Datum: 25.08.2022

gez. Matzel

Maßstab: 1:200

Kapazitätserweiterungen auf den
Linien 4, 13 und 18
Am Emberg Lageplan

-Projektleitung- -Bearbeiter-

Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln

ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN

Strecke Ind.

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KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG

297X970

Beschlussvorlage Rat

18551 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2751/2022 
Freigabedatum 
 24.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf eine 
Nutzlänge von 60 m  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den Ausbau 
der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, 
Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rah-
men der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. 
Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förderung betra-
gen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durchführung der Maß-
nahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des städtischen Eigenanteils 
(nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten von rd. 2,5 Mio. € netto an die Köl-
ner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG).  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe einer inves-
tiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-
Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt 
und die Bezirksvertretung Mülheim uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 07.03.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Text € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Text € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   s. Text € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    s. Text € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 sind in den letzten Jahren stark an-
gestiegen. In der Folge übersteigt die Nachfrage, insbesondere zu den Hauptverkehrszei-
ten, auf größeren Streckenabschnitten die derzeitigen Kapazitäten. Da Taktverdichtungen 
aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrplantrassen nicht möglich sind, sollen die not-
wendigen zusätzlichen Platzkapazitäten mit einem geänderten Fahrzeugkonzept zur Ver-
fügung gestellt werden. Das Fahrzeugkonzept sieht den Einsatz von ca. 70 m langen Zü-
gen vor. Mit dem Einsatz der neuen Züge lässt sich die Kapazität um rund 20 % erhöhen. 
Voraussetzung dafür sind Bahnsteige mit einer Länge von mindestens 60 m. Dafür wird die 
KVB AG die 17 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./Gürtel, Sülzgür-
tel, Thielenbruch, Vischeringstr., Wichheimer Str., Schlebusch, Odenthaler Str., Leuch-
terstr., Am Emberg, Im Weidenbruch, Mülheim Berliner Str., Von-Sparr-Str., Keupstr., 
Grünstr. und Stegerwaldsiedlung verlängern. 
 
Die Federführung für Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen wurden der KVB 
AG durch den Rat der Stadt Köln bereits mit den Vorlagen 2723/2018 und 2662/2019 über-
tragen.  
Die KVB wird die Maßnahme in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen und die Stadt 
Köln fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Planung, der Ausführung, der Kosten 
sowie der Terminprognose informieren sowie Gelegenheit zur Einsicht in die entsprechen-
den Unterlagen geben.

3 
 
 
Bauphasenweise Einholung der Baubeschlüsse 
 
Für die Einholung eines Baubeschlusses ist die Planungstiefe des Abschlusses der Ent-
wurfsplanung der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) erforderlich. Die Leistungsphase 3 HOAI wird für die einzelnen Haltestellen des 
Projektes nach und nach erreicht und wird für alle Haltestellen erst in einigen Jahren vor-
liegen. Um Einschränkungen für die Fahrgäste während der baulichen Umsetzung und für 
eine gleichmäßige Auslastung der KVB-Baukapazitäten möglichst gering zu halten, soll der 
Umbau der Haltestellen über einen längeren Zeitraum zwischen 2022 und 2026 in vier 
Bauphasen erfolgen. Für die zweite Bauphase wird die aus Gründen der Gleisunterhaltung 
anstehende Liniennetztrennung zwischen den Haltestellen Am Emberg und Schlebusch 
genutzt. Die notwendigen Baubeschlüsse werden abhängig vom Planungsstand eingeholt. 
Der Baubeschluss für das erste Haltestellenpaket erfolgte im Dezember 2021 (Session 
2430/2021). Der nun anstehende 2. Baubeschluss umfasst 6 Haltestellen. Es ist geplant, in 
2023 einen weiteren Baubeschluss für die Haltestellen der 3. Bauphase und in 2024 einen 
Baubeschluss für die Haltestellen der 4. Bauphase einzuholen. 
 
 
Bauzeiten und Bauphasen 
 
Geplant ist, alle betroffenen Bahnsteige an den 17 Haltestellen in vier Bauphasen von 2022 
bis 2026 auszubauen, damit Ende 2026 die schrittweise Umstellung auf das neue Fahr-
zeugkonzept erfolgen kann. Die Einteilung der Haltestellen in vier Bauphasen richtet sich 
nach dem Planungs- und Umsetzungsaufwand sowie dem zu erwartenden Aufwand bei 
den Genehmigungsverfahren. Eine Bauphase besteht aus drei bis sechs Haltestellen. Da-
bei dient die derzeitige Einteilung der Bauphasen nur einer ersten Orientierung. Aus-
schlaggebend für den konkreten Umsetzungszeitpunkt sind vor allem möglichst geringe 
Einschränkungen für die Fahrgäste. Dies wird durch die Ausnutzung anstehender Stre-
ckensperrungen erreicht, sodass zusätzliche Streckensperrungen aufgrund des Bahnstei-
gausbaus teilweise vermieden werden können. Zusätzlich wird eine optimierte Integration 
der Bauabläufe in freie Kapazitäten der Bauabteilungen der KVB AG berücksichtigt. 
 
 
1. Bauphase (Nicht Gegenstand der Vorlage) 
  
Im April 2022 wurde mit der Umsetzung der Haltestellen der 1. Bauphase (Aachener 
Str./Gürtel, Dürener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Str.) 
begonnen. Die Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr. sowie Dürener Str./Gürtel 
wurden im Juni fertig gestellt und Im Weidenbruch im August. Auch die Haltestelle Berliner 
Str. wurde Ende 2022 fertig gestellt.  
 
 
2. Bauphase (Gegenstand der Vorlage) 
 
In der 2. Bauphase sollen die Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am 
Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung umgebaut werden.  
Der Ausbau der Haltestellen umfasst alle zwingend erforderlichen Maßnahmen, damit die 
ca. 70 m langen Züge eingesetzt werden können. Im Wesentlichen sind dies die Verlänge-
rung der Bahnsteige, die entsprechende Anpassung von Zuwegungen, Gleis- und Fahr-
bahnquerungen sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen. Darüber hinaus wird die 
Bahnsteigbeleuchtung auf Energiesparsysteme umgerüstet und die Blindenleitsysteme auf 
den aktuellen Standard angepasst. 
Für die Stadtbahnhaltestelle Leuchterstr. hat die Bezirksvertretung Mülheim am 11.09.2017 
beschlossen (Session AN/1142/2017): „Der Kreuzungsbereich Berliner 
Str./Leuchterstr./Zeisbuschweg ist neu zu planen und umzubauen, mit dem Ziel die Ge-
fährdung von Fußgänger/innen, insbesondere auch von Schulkindern und Radfahrer/innen 
deutlich zu senken“. Da eine solche Maßnahme im Rahmen der Bahnsteigverlängerungen 
nicht möglich ist, wird dieser Beschluss von der Verwaltung separat bearbeitet.

4 
Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Endhaltestelle Schlebusch ist eine Ver-
längerung der Bahnsteige inklusive Sanierung nicht wirtschaftlich, weshalb die Haltestelle 
neu gebaut wird. In diesem Zuge erfolgen zudem eine Sanierung der Bushaltestelle und 
der Buswendeschleife sowie der Bau eines Bahnstromunterwerks. In der Planung ist auch 
der Standort für den Fahrradtower berücksichtigt, der im Anschluss an die Ausbaumaß-
nahme umgesetzt werden soll. Die Anordnung der neuen Gleise und der Bahnsteige erfolg-
te so, dass perspektivisch eine Stadtbahnverlängerung möglich bleibt. 
Durch den Bau der längeren Bahnsteige erfolgt ein Eingriff in Flora und Fauna, der bei je-
der Haltestelle durch Umweltgutachten sowie nach Bedarf Landschaftspflegerischen Be-
gleitplänen und artenschutzrechtlichen Gutachten bewertet und ausgeglichen wird. Die 
Planung wurde unter Berücksichtigung eines möglichst geringen Eingriffs in Flora und Fau-
na durchgeführt. 
 
An der Haltestelle Von-Sparr-Str. entfällt ein Baum mit einem Stammdurchmesser von ca. 
10 cm. An der Haltestelle Schlebusch entfallen 13 Bäume mit mittlerem „Baumholz“. Beide 
Maßnahmen werden über das übliche Punktesystem und einer Ausgleichsfläche in Köln 
Weidenpesch ausgeglichen. Der Verlust der Bäume in Schlebusch wird darüber hinaus 
über eine Aufforstung eines ehemaligen Materiallagers im Dünnwald in näherer Umgebung 
zusätzlich ausgeglichen. 
 
 
Sonstiges  
 
Zusätzlich zu den infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen bedarf es einer softwaremäßigen 
Überarbeitung von 74 Lichtsignalanlagen entlang der Linien 4, 13 und 18. Die Programmie-
rung dieser Lichtsignalanlagen erfolgt kurz vor Inbetriebnahme der Langzüge nach Abschluss 
der 4. Bauphase. Diese Maßnahme wird in einer nachfolgenden Vorlage aufgegriffen. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
  
Für die Haltestellen der 2. Bauphase sind Genehmigungen nach § 9 und § 28 Personenbeför-
derungsgesetz (PBefG) erforderlich. Die Antragsunterlagen für die Bau- und Betriebsgeneh-
migungen befinden sich derzeit in Zusammenstellung und werden anschließend einzeln bei 
der Bezirksregierung Köln eingereicht. 
Für den Ausbau der Bahnsteige an den Haltestellen der 3. und 4. Bauphasen sind je nach 
Maßnahmenumfang Genehmigungen nach § 60 Straßenbahn-Bau und Betriebsordnung 
(BOStrab), § 9 oder § 28 PBefG erforderlich. Die Anträge werden nach abschließender Ab-
stimmung mit den betroffenen Ämtern der Stadtverwaltung bei der Bezirksregierung einge-
reicht. Für jede Haltestelle wird eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt, in der die Ein-
griffe in Flora und Fauna bewertet werden. Entsprechende Vorsorge- und Ausgleichsmaß-
nahmen werden ermittelt und im Rahmen der Umsetzung durchgeführt. 
 
 
Kosten 
 
Die Kosten für die 2. Bauphase werden insgesamt auf rd. 11,2 Mio. € netto beziffert. 
 
Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der zu finanzierende städti-
sche Maßnahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestel-
len, der Leiteinrichtungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßen-
führung. Die Betriebstechnik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der 
KVB AG umgesetzt und finanziert.  
  
Nach dieser Aufteilung ergibt sich für die Stadt Köln ein Gesamtkostenanteil der 6 Halte-
stellen der 2. Bauphase in Höhe von 6,3 Mio. € netto und 4,9 Mio. € netto für die KVB AG. 
Der Maßnahmenanteil der Stadt Köln wird der KVB inklusive eines pauschalen Planungs-
kostenzuschlags auf die Gesamtkosten von 7 % in Höhe von rund 0,8 Mio. € netto für Pla-
nungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen erstattet.

5 
Die Maßnahme ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW 
(ÖPNVG) förderfähig; der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. 
Die KVB AG hat die Fördermittel beantragt und geht derzeit von zuwendungsfähigen Kos-
ten von rund 8,9 Mio. € netto aus. Es werden Fördermittel für die Baukosten in Höhe von 
rd. 8,0 Mio. € netto (anteilig Stadt Köln 4,5 Mio. €; KVB AG 3,5 Mio. €) erwartet. Diese För-
dermittel werden von der KVB AG vereinnahmt. Der städtische Anteil an der Förderung 
wird entsprechend angerechnet. 
 
Der Finanzierungsantrag für die oberirdischen Haltestellen auf allen Linien wurde vorsorg-
lich am 16. April 2021 durch die KVB beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (jetzt 
go.Rheinland GmbH) eingereicht. 
 
Am 23.02.2022 erfolgte von der go.Rheinland GmbH die Erlaubnis zum zuschussunschäd-
lichen Maßnahmenbeginn für alle oberirdischen Haltestellen. 
 
Die Stadt Köln erstattet der KVB AG für die Bauphase 2 somit insgesamt den folgenden 
Eigenteil: 
 
Gesamtkostenanteil Stadt Köln        6,3 Mio. € 
zuzüglich 7 % Zuschlag Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungskosten  0,8 Mio. € 
Zwischensumme          7,1 Mio. € 
Zuzüglich 19 % MwSt.         1,3 Mio. € 
Zwischensumme          8,4 Mio. € 
Abzüglich Fördermittel         4,5 Mio. € 
Städtischer Eigenanteil (brutto abzgl. Förderung)     3,9 Mio. € 
(Städtischer Eigenanteil (netto abzgl. Förderung)      2,5 Mio. €) 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im 
Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für 
die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
Bezüglich der Folgekosten aus der Stadtbahnwagenbeschaffung (Hochflur) wird auf die Rats-
vorlage Nr. 3243/2020 verwiesen. 
 
 
Finanzierung 
 
Zur Finanzierung stehen im Hpl. 2023/2024 investive Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 636.600 € in 2023 und 1.197.100 € in 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Fi-
nanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 bereit. Die darüber hinaus benötigten Aus-
zahlungsermächtigungen werden innerhalb des oben genannten Teilfinanzplans in der 
gleichen Produktgruppe im Wege der echten Deckung gem. § 9 Ziff. 1 der Haushalts-
satzung 2023/2024 durch eine am jeweiligen Projektfortschritt orientierte Umschichtung 
von anderen Investitionsmaßnahmen / Finanzstellen des Amtes für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau zur Verfügung gestellt. 
 
Durch die sukzessive Fertigstellung der einzelnen Haltestellen und deren Aktivierung in 
der Anlagenbuchhaltung entstehen folgende jährliche Erträge und Aufwendungen (ggf. 
anteilig in Abhängigkeit des genauen Datums) ab dem Jahr 2023: 
 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen und Erträge (Zuwendungen) sind in 
Bezug auf die Jahre 2023 und 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des 
gerundet  Ab 2023 Ab 2024 Ab 2025 
Zuwendung / Sonder-
posten 
76.000 € 177.000 € 181.600 € 
Abschreibung 105.500 € 245.900 € 252.200 €

6 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen und 14 – bi-
lanzielle Abschreibungen, eingeplant. Die ab 2025 anfallenden Aufwendungen und Erträge 
wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Die für den KVB-Anteil der Maßnahme prognostizierten Kosten in Höhe von 40 Tsd. € (Ab-
schreibungen und Zinsen abzüglich der erhaltenen Fördermittel) sind in der aktuellen Wirt-
schaftsplanung der KVB ab 2026 berücksichtigt.   
Die von der KVB zu übernehmenden Maßnahmen erfordern nach Maßgabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) eine Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, 
die gem. Ziffer 12.2 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs 
führen. 
 
Hinweise zu Kostensteigerungen im (Gesamt-)Projekt 
 
Im Rahmen der Vorbereitung des 2. Baubeschlusses wurden die Kostensätze für die Kos-
tenberechnung sowie die Ermittlung des Kostenorientierungswertes für die nach dem Bau-
beschluss noch ausstehenden Haltestellen aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre 
angepasst. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich durch die allgemeine Entwicklung 
der Baupreise in den letzten Jahren (2018 Q1-2021 Q4 + ca. 20%) und die darüber hinaus 
derzeit am Markt aufgrund der aktuellen Situation zu beobachtenden stark ansteigenden 
Preise. 
Weitere Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Kostenannahme in Höhe von 
1,1 Mio. € ergeben sich aufgrund zusätzlich in der Maßnahme berücksichtigten Sanie-
rungsarbeiten an der Haltestelle Schlebusch. Die Gehwegoberfläche der an die Stadtbahn-
haltestelle anschließenden Bushaltestelle und deren Zuwegung, die Fahrbahnoberfläche 
der Buswendeschleife und die Kabeltrasse entlang der eingleisigen Strecke werden im Zu-
ge des Neubaus der Stadtbahnhaltestelle ebenfalls erneuert. Diese Maßnahmen sind nicht 
zwingend, jedoch sinnvollerweise im Rahmen des Haltestellenneubaus zu berücksichtigen. 
 
Insgesamt erhöhen sich damit die Gesamtkosten der Bahnsteigverlängerungen für die 17 
Haltestellen in den 4 Bauphasen von ursprünglich geschätzt rd. 13,1 Mio. € netto auf nun-
mehr rd. 18,1 Mio. € netto. 
 
Die Berücksichtigung des städtischen Eigenanteils an den jeweiligen Baustufen erfolgt be-
darfsgerecht im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren gemäß der 
fortlaufenden Maßnahmenplanung.   
 
 
Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Kostenberechnung der Maßnahme wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die 
sektorenspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf-
rastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist sys-
temimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick-
lung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz 
bewertet.

7 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Anlage 2 Übersichtsplan 
2.1 Lageplan Schlebusch 
2.2 Lageplan Odenthaler Straße 
2.3 Lageplan Leuchterstraße 
2.4 Lageplan Am Emberg 
2.5 Lageplan Von-Sparr-Straße 
2.6 Lageplan Stegerwaldsiedlung 
 
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt (RPA) 
 
Anlage 4 Antwort auf Stellungnahme RPA

Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) 13.03.2023

2277 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 14.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 13.03.2023 
öffentlich 
9.2.9 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18  
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bau-
phase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m 
2751/2022 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag ab-
stimmen: 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den 
Ausbau der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., 
Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutzlän-
ge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. 
Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förde-
rung betragen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durch-
führung der Maßnahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des 
städtischen Eigenanteils (nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten 
von rd. 2,5 Mio. € netto an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG).  
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe 
einer investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme 
im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt-
gruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-
9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung In-
nenstadt und die Bezirksvertretung Mülheim uneingeschränkt zustimmen.

Sollte eine durchgängige barrierefreie Erreichbarkeit der Straßenbahnhaltestelle 
Am Emberg während des Umbaus nicht möglich sein, muss die Bushaltestelle 
Am Emberg zur Standardhaltestelle für Niederflurbusse werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2026

3727 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2751/2022
Stand: 30.06.2026 
Sachstandsbericht  
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf eine 
Nutzlänge von 60 m 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den Ausbau 
der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, 
Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rah-
men der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. 
Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förderung betra-
gen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durchführung der Maß-
nahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des städtischen Eigenanteils 
(nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten von rd. 2,5 Mio. € netto an die Köl-
ner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG).  
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe einer inves-
tiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlänge-
rung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der barriere-
freien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsalternativen anzu-
bieten. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
11.10.2023 
Am 05.09.2023 wurde mit dem Umbau der Haltestelle Stegerwaldsiedlung begonnen. Am 
04.10.2023 wurde mit den Arbeiten zur Errichtung des Technikgebäudes an der Haltestelle 
Schlebusch begonnen. 
10.04.2025

2 
 
Der Umbau an den Stadtbahnhaltestellen "Von-Sparr-Str.", "Schlebusch", "Odenthaler Str." 
stadtauswärts und "Leuchterstraße" und die Inbetriebnahme ist bis Ende November 2024 er-
folgt. 
30.06.2026 
Der Umbau an den Stadtbahnhaltestellen "Von-Sparr-Str.", "Schlebusch", "Odenthaler Str." 
stadtauswärts, „Stegerwaldsiedlung“ und "Leuchterstraße" ist abgeschlossen. Das Technikge-
bäude an der Haltestelle Schlebusch wurde errichtet. 
Nächste Schritte: 
11.10.2023 
Im Frühjahr 2024 ist der Umbau der Haltestelle Von-Sparr-Straße vorgesehen. Im Sommer 
2024 folgt der Umbau der Haltestellen Schlebusch, Leuchterstraße und Odenthaler Straße.  
Die Haltestelle Schlebusch wird für den Zeitraum von voraussichtlich Ende Mai bis Anfang No-
vember 2024 nicht angefahren. Die Fahrten der Stadtbahnen enden bis Mitte August an der 
Haltestelle Im Weidenbruch und bis Anfang November an der Haltestelle Odenthaler Straße.  
Die Haltestelle Am Emberg wird aufgrund der Lage in einer Wasserschutzzone 2 und der da-
mit erforderlichen Abschaltung von Brunnen während des Baus und in Abstimmung mit der 
Unteren Naturschutzbehörde sowie der Rheinenergie erst im Winter 2025/2026 umgebaut. 
10.04.2025 
Für die Stadtbahnhaltestellen "Odenthaler Str." stadteinwärts und "Am Emberg" wird der Um-
bau nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung erfolgen. 
30.06.2026 
Der Umbau der Stadtbahnhaltestelle „Odenthaler Str.“ stadteinwärts erfolgt nach Erteilung der 
erforderlichen Genehmigung. Der Umbau der in der Wasserschutzzone II gelegenen Halte-
stelle „Am Emberg“ ist für die Winterperiode 2026/2027 vorgesehen. Die Errichtung der Bus-
wendeschleife an der Haltestelle Schlebusch erfolgt nach Erteilung der erforderlichen wasser-
rechtlichen Genehmigung. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Juni 2027

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023

2703 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 25.04.2023  
öffentlich 
4.2 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18  
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bau-
phase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m 
2751/2022 
 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, 
SPD, Die Linke., FDP und Volt vom 24.04.2023 
AN/0696/2023 
 
RM Wahlen erinnert in diesem Zusammenhang an einen weiteren Beschluss der BV 
Mülheim zum Umbau der Haltestelle Leuchterstraße. Er bittet um einen Sachstands-
bericht und bittet diesen auch der BV Mülheim zur Kenntnis zu geben. 
 
Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, 
SPD, Die Linke., FDP und Volt, AN/0696/2023): 
 
Der Beschluss wird nach Absatz zwei wie folgt ergänzt:  
 
Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der 
barrierefreien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsal-
ternativen anzubieten. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den 
Ausbau der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr.,

2 
 
Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutz-
länge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. 
Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förde-
rung betragen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durch-
führung der Maßnahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des 
städtischen Eigenanteils (nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten 
von rd. 2,5 Mio. € netto an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG).  
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe ei-
ner investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im 
Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 
4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der 
barrierefreien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsal-
ternativen anzubieten. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 8 Vorabuszug Finanzausschuss vom 15.05.2023

1961 Zeichen

Anlage 8 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 15.05.2023  
öffentlich 
10.3 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18  
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bau-
phase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m 
2751/2022 
 
 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den 
Ausbau der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., 
Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutz-
länge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. 
Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förde-
rung betragen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durch-
führung der Maßnahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des 
städtischen Eigenanteils (nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten 
von rd. 2,5 Mio. € netto an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG).  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe ei-
ner investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im 
Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 
4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der 
barrierefreien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsal-
ternativen anzubieten.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 Prüfbericht RPA

3508 Zeichen

/ 2 
14 23.01.2023 
143  
 
 
 
69  
über Dezernat III 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2751/2022  
(Stand 19.01.2023) 
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf 
eine Nutzlänge von 60 m 
RPA-Nr.: 2022/0235 
Eingereichte Kosten:   rd. 2.550.000 € netto  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung eines Baubeschlusses im Rat der Stadt Köln legt 69/Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau die Kostenberechnung für die zweite Bauphase der Kapazitätser- 
weiterung auf den Linien 4, 13 und 18 vor. Der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wurde 
die Federführung für die Planung und Umsetzung der Maßnahme übertragen. Diese erhält 
als Ausgleich für erbrachte Leistungen einen Verwaltungskostenzuschlag von 7%. 
Die Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergab folgende Feststellungen: 
Die Gesamtkosten für die zweite Bauphase (6 Haltestellen) betragen vor Förderung laut Kos- 
tenberechnung rund 11,2 Mio. € netto, der städtische Anteil liegt bei rund 6,3 Mio. € netto. 
Der Anteil der Gesamtkosten der Stadt Köln beträgt unter Berücksichtigung der maximalen 
Förderung laut Vorlage 2,55 Mio. € netto.  
Die Berechnung des Verwaltungskostenzuschlags an die KVB kann anhand der vorgelegten 
Unterlagen nicht bestätigt werden. Diese erfolgt auf Grundlage der Gesamtkosten unabhän- 
gig davon, ob es sich um Eigenleistungen oder Fremdleistungen der KVB handelt. Auch 
wurde der Verwaltungskostenzuschlag auf Leistungen berechnet, die durch die Stadt Köln 
selbst erbracht werden. Laut dem vorliegenden Kostensatzverzeichnis der KVB (Stand 
01.01.2022) wird der Verwaltungskostenzuschlage nur bei Fremdrechnungen der Stadt Köln 
berücksichtigt. 
Die von der KVB erstellte Kostenberechnung gibt einen guten Einblick darüber, welche Maß- 
nahmen durchgeführt werden müssen. 
Insgesamt sind 2,6 Mio. € (29%) der Gesamtkosten ohne weitere Erläuterungen als Pau- 
schalen ausgewiesen.

- 2 - 
 
 
Es ist nicht bei allen Positionen ersichtlich, auf welcher Grundlage die Verteilung der anteili-
gen Kosten zwischen Stadt Köln und KVB vorgenommen wurde. 
Es ist nicht erkennbar, das die von der KVB erstellten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Kos-
tenberechnung und Kostenteilung) durch das Fachamt geprüft und anerkannt wurden. 
In der Vorlage ist eine Kostensteigerung auf Grund von zusätzlichen Maßnahmen, der Kos-
tenentwicklungen der letzten Jahre und der Ausschreibungsergebnisse des 1 Bauabschnitts 
berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund der vorgenannten Argumente eine 
weitere Kostensteigerung für den 3. und 4. Bauabschnitt und somit für die Gesamtmaßnah-
me zu erwarten ist. 
Die Maßnahme ist zuschussfähig. Anhand der Unterlagen ist erkennbar, dass die Höhe der 
zuwendungsfähigen Kosten pauschal mit 80% der Gesamtkosten angesetzt wurde. Auf wel-
cher Grundlage diese Annahme getroffen wurde ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. 
Aus den oben genannten Gründen kann die Höhe der ermittelten städtischen Gesamtkosten 
nicht bestätigt werden. 
Damit eine umfassende Beratung der Ratsgremien bei dem 3. und 4. Bauabschnitt erfolgen 
kann, geht das Rechnungsprüfungsamt davon aus, dass die Unterlagen entsprechend den 
gültigen Regelungen, unter Berücksichtigung einer ausreichenden Bearbeitungszeit, einer 
fach- und sachlichen Prüfung durch das Fachamt und mit den dazugehörigen Verträgen vor-
gelegt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Anlage 2.2 Odenthaler Straße Lageplan

1353 Zeichen

| Legende
=) —— | Planung
[____] Bahnsteig neu
>
® [77] Rampe/ Treppe neu
®
x
op}
oO
N
m
+
au
I | *Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung
+ | eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt
| und durch 66 genehmigt werden
HD
ee) _.
= Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18
N
08)
Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift
m —— -64- Amt für gez. Stieler
u 90 m&o | Verkehrsmanagement 29.09.22
—— — -66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke gez. Dietz
m nd Radwegebau* 9.11.22 10.11.22 17.11.22
\ NL N IIII—— -68- Amt für nachhaltige nicht
60m, 9 | = Mobilitätsentwicklung Betroffen
u d __H ‚90 cm nz NV m.
a 6 BEN BD > -69- Amt für Brücken gez. Melchert gez. Kümpel
Am d- ..DTn ——m [no, 8 ' “Ri j j „M |
|? Id = h Tunnel und Stadtbahnbau gez. Rode 18.11.22 17.11.22 9e2. Matze
= \
RR )
_ [@) .
) N -15- Nahverkehrsmanagement |: [25.08.2022
— ( ON IS 5 Maßstab: 1:200
7 NY | Kapazitätserweiterungen aufden [s... Ss I ma |
| > ini | U:\Users\Köster\Kapazitätserweiterungen
! | B Linien 4, 13 und 18 L4 13 18\S\Odenthaler
7 — | en Odenthaler Str. Lageplan Str\Baubeschluss\20220805_Odenthaler
| 5
BR ar gez. Kugel gez. Köster
-Projektleitung- -Bearbeiter-
KVBQ) Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297X1350

Anlage 6 Stellungnahme zum Beschluss BV Mülheim

1147 Zeichen

Anlage 6  
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf 
eine Nutzlänge von 60 m 
2751/2022 
 
Zusätzlicher Beschlussvorschlag der BV 9 vom 13.03.2023 
Sollte eine durchgängige barrierefreie Erreichbarkeit der Straßenbahnhaltestelle Am 
Emberg während des Umbaus nicht möglich sein, muss die Bushaltestelle  
Am Emberg zur Standardhaltestelle für Niederflurbusse werden. 
 
Die Verwaltung nimmt zu dem geänderten bzw. ergänzenden Beschluss der 
Bezirksvertretung Mülheim wie folgt Stellung: 
 
 
Da ein wesentlicher Teil der Baumaßnahme an der Haltestelle Am Emberg den Umbau der 
Rampenanlage betrifft, ist die Stadtbahnhaltestelle während der Bauzeit nicht barrierefrei 
erreichbar. 
Die Bushaltestelle Am Emberg befindet sich in beiden Richtungen auf Fahrbahnniveau. Ein 
barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle würde dabei zu einer erheblichen zeitlichen 
Verzögerung führen. Daher wird geprüft, ob während der Bauzeit eine provisorische 
Herstellung eines 18 cm Bussteigs möglich ist, so dass zumindest eine teilweise 
Barrierefreiheit gewährleistet ist.

Anlage 2.5 Lageplan_Von Sparr Str

1312 Zeichen

Legende

Planung

Bahnsteig neu

Rampe/ Treppe neu

Gleisbereich neu

Fußweg neu

*Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung
eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt
und durch 66 genehmigt werden

Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18

Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift

-64- Amt für gez. Stieler
Verkehrsmanagement 29.09.22

-66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke gez. Dietz

NL = 60m, 90cm SO AN S —. - und Radwegebau* 9.11.22 10.11.22 17.11.22

-68- Amt für nachhaltige nicht
Mobilitätsentwicklung Betroffen

-69- Amt für Brücken, gez. Melchert gez. Kümpel
Tunnel und Stadtbahnbau gez. Rode 18.11.22 17.11.22 gez. Matzel
-15- Nahverkehrsmanagement |": | 08.08.2022
Bu < \ Maßstab: 1:200
Io au u er 5 Kapazitätserweiterungen aufden [sc =
L, j \L O Bu u Q . Linien 4, 13 und 18 [U\Usersikös er\Kapazitätserweiterungen
| ı lo B) .
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DEN l Scheidtweilerstraße 38

50933 Köln

ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN

297X780

Beratungsverlauf (6)

07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
25.04.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2751/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.02.2023
Erstellt
23.08.2022 16:33