2751/2022
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 Antwort zur RPA Stellungnahme
1361 Zeichen
Anlage 4 Stellungnahme zu den Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom 23.01.2023 zu Vorlage 2751/2022 Die von der KVB erstellten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und Kostenteilung) zur 2. Bauphase der Bahnsteigverlängerungen wurden mit den bei der Stadt zuständigen Fachämtern abgestimmt. Hier ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der KVB und den Fachämtern vorgesehen. Für alle städtischen Gesamtkosten wurde ein Verwaltungskostenzuschlag von 7 % festgelegt. Eine Aufteilung nach Eigen- und Fremdleistung für die einzelnen Gewerke kann derzeit noch nicht vorgenommen werden, wird aber im Rahmen der Erfordernisse und unter Beachtung der rechtlichen Grundlage erfolgen. Für die 3. und 4. Bauphase wird die Verwaltung dem RPA entsprechende Unterlagen fristgerecht unter Beachtung der gültigen Regelungen vorlegen. Die Maßnahme ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) grundsätzlich zuschussfähig. Der Fördersatz beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Kostenprognose bzw. die Prognose der Fördermittel wird davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten zu ca. 80% zuwendungsfähig sind. Dies ist ein Erfahrungswert, der der Kalkulation zugrunde liegt. Erst mit Bewilligung der Fördermittel werden die zuwendungsfähigen Kosten vom Fördermittelgeber festgesetzt.
Anlage 2_Übersichtsplan
744 Zeichen
Anlage 2 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Haltestellenumbau Linie 4 1. Schlebusch 2. Odenthaler Str. 3. Leuchterstr. 4. Am Emberg 5. Im Weidenbruch 6. Mülheim Berliner Str. 7. Von-Sparr-Str. 8. Keupstr. 9. Grünstr. 10. Stegerwaldsiedlung Linie 13 11. Sülzgürtel 12. Dürener Str./ Gürtel 13. Wüllnerstr. 14. Aachener Str./Gürtel Linie 13 und Linie 18 15. Wichheimer Str. 16. Vis cheringstr. Linie 18 17. Thielenbruch Zuständig Stadt Köln 18. Zoo/ Flora Zuständig Stadt Hürth und HGK 19. Efferen 20. Kiebitzweg 21. Hürth Hermülheim Legende - Linie 4 - Linie 13 - Linie 18 - sonstige Linien � umzubauende Haltestellen o nicht betroffene Haltestellen KVB@ Datum: 25.11.2020 Kartengrundlage: KVB AG; OSM Contributers
Anlage 2.6 Lageplan Stegerwaldsiedlung
1415 Zeichen
Legende —— | Planung Bahnsteig neu FI FT] Rampe/ Treppe neu Gleisbereich neu Fußweg neu f 7] Fahrbahnrand neu Grünfläche neu gemeinsamer Geh- und Radweg neu *Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt und durch 66 genehmigt werden Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18 Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift -64- Amt für Verkehrsmanagement gez. Stieler 29.09.22 - © 2 = u = jan Ei ie ı I I | ı , ı Eure Bu | + = om 0 I I ! f I B: | |} | +85 n I l f _ | _ oo a£ SS . oo Se oo . nn — . oO” oo Oo U u EEE +-- + 2 Il I asalan = rm —__t ot _ OU D 1 __- vn ö SE -66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke gez. Dietz und Radwegebau* 9.11.22 10.11.22 17.11.22 -68- Amt für nachhaltige nicht Mobilitätsentwicklung Betroffen -69- Amt für Brücken, gez. Melchert | gez. Kümpel gez. Matzel . Rod Tunnel und Stadtbahnbau gez. Rode 18.11.22 17.11.22 -15- Nahverkehrsmanagement |" 25.08.2022 Maßstab: 1:200 Kapazitätserweiterungen auf den [sc S Ind. | Linien 4, 13 und 18 1 Tsersikös er\Kapazitätserweiterungen Stegerwaldsiedlung Lageplan EN Sregerwaldsiedlung\Baubeschluss\? gez. Kugel gez. Köster -Projektleitung- -Bearbeiter- KVBQ) KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297X780
Anlage 2.3 Leuchterstraße Lageplan
1194 Zeichen
gg g5+93 017 m‘ 2m 90c ’ m SO nz a) In Legende Planung [____] Bahnsteig neu [77] Rampe/ Treppe neu Fahrbahnrand *Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt und durch 66 genehmigt werden Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18 Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift -64- Amt für gez. Stieler Verkehrsmanagement 29.09.22 -66- Amt für Straßen und Radwegebau* gez. Zucker 9.11.22 gez. Fellecke 10.11.22 gez. Dietz 17.11.22 -68- Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung nicht Betroffen -69- Amt für Brücken, gez. Melchert gez. Kümpel Tunnel und Stadtbahnbau gez. Rode 18.11.22 17.11.22 gez. Matze -15- Nahverkehrsmanagement [Pr | 25.08.2022 Maßstab: 1:200 Kapazitätserweiterungen auf den |crcxe Ina ini | U:\Users\Köster\K: u Linien 4, 13 und 18 Lulosers öster\Kapazitätserwei Ha Iltestel le Lu chte rstr. Lagepla n 18\S\Leuchterstr\Baubeschluss\20220805 euer -Projektleitung- -Bearbeiter- KVBQ) KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297X1350)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1400 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bahnsteigverlängerungen erfolgen an vorhandenen Haltestellen und orientieren sich am Bestand. Zudem sind die Planungsrandbedingungen wie z.B. eine direkt an die Bahnsteige anschließende Kreuzung, so eng gesteckt, dass die Einflussnahme der Öffentlichkeit auf Planungsvarianten sehr gering ist. Die Bestandsbahnsteige werden baulich nicht verändert und das Erscheinungsbild der Haltestelle bleibt gleich. Es findet jedoch eine öffentliche Projektkommunikation statt (Broschüren, Blogeinträge, Social Media, Presse) mit denen regelmäßig über das Gesamtprojekt und dessen Fortschritt berichtet wird. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2.1 Schlebusch Lageplan Haltestelle
1623 Zeichen
Legende Planung Bahnsteig neu Rampe/ Treppe neu Gleisbereich neu [u U — m je) N + D ) Fußweg neu +0.181.444 GOOM Soon 00 on | | | | T | L [0] lı. | M u Gebäude neu Grünfläche neu mm | 0 _.)_ _ *Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung u B eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt un nn22 2.20.20. 0. 0200200200200 -- BU... 10-222... --8- er EN - ( u . und durch 66 genehmigt werden © +0.181.605 Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18 TL_ = 0.000 —n - u _ L ===> »>»>»>=5=5===,==,=z=z m —— u [eo mm Sg 58.172 . - - = Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift , _ u -64- Amt für gez. Stieler 0.000 % = Verkehrsmanagement 29.09.22 _ _ _ i 4 E3 -66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke gez. Dietz Sn B und Radwegebau* 9.11.22 10.11.22 17.11.22 = gez. Fuhrmann Ieehei ar nachha uge gez. Siggelkow| gez. Möller gez. Kühns 27.09.22 obilitätsentwicklung 27.09.22 gez. Leitow 9 65T+0+ -69- Amt für Brücken, gez. Rode gez. Melchert gez. Kümpel Tunnel und Stadtbahnbau 18.11.22 17.11.22 gez. Matzel -15- Nahverkehrsmanagement |" 26.09.2022 Maßstab: 1:200 Y 25 = E72 n Kapazitätserweiterungen aufden [sr S = Fe i | . i | Li n i en 4, 1 3 un d 1 8 iNsersikös er\Kapazitätserweiterungen = & ai = Ha Itestel le Sch | ebu sch Lagepla n 18\S\Schlebusch\Baubeschluss\20220805 & - i h . bh Entwurf.d > ®) - - u gez. Kugel gez. Köster -Projektleitung- -Bearbeiter- = Ä i } I, u KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297X970
Anlage 2.4 Am Emberg Lageplan
1111 Zeichen
Legende Planung Bahnsteig neu Rampe/ Treppe neu Fußweg neu Gebäude neu eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt und durch 66 genehmigt werden Anlage zum 2. Baubeschluss Lin -64- Amt für gez. Stieler Verkehrsmanagement 29.09.22 *Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung ie 4, 13 und 18 Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift -66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke und Radwegebau* 9.11.22 10.11.22 gez. Dietz 17.11.22 -68- Amt für nachhaltige nicht Mobilitätsentwicklung Betroffen -69- Amt für Brücken gez. Melchert ' ez. Rode Tunnel und Stadtbahnbau 9 18.11.22 -15- Nahverkehrsmanagement gez. Kümpel 17.11.22 Datum: 25.08.2022 gez. Matzel Maßstab: 1:200 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Am Emberg Lageplan -Projektleitung- -Bearbeiter- Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN Strecke Ind. U:\Users\Kös! een L4 13 18\S\Am Emberg\Baubeschluss\20220805_Am gez. Kugel gez. Köster KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG 297X970
Beschlussvorlage Rat
18551 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 2751/2022 Freigabedatum 24.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den Ausbau der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rah- men der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förderung betra- gen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durchführung der Maß- nahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des städtischen Eigenanteils (nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten von rd. 2,5 Mio. € netto an die Köl- ner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG). Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe einer inves- tiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.- Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Mülheim uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 07.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen s. Text € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge s. Text € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 sind in den letzten Jahren stark an- gestiegen. In der Folge übersteigt die Nachfrage, insbesondere zu den Hauptverkehrszei- ten, auf größeren Streckenabschnitten die derzeitigen Kapazitäten. Da Taktverdichtungen aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrplantrassen nicht möglich sind, sollen die not- wendigen zusätzlichen Platzkapazitäten mit einem geänderten Fahrzeugkonzept zur Ver- fügung gestellt werden. Das Fahrzeugkonzept sieht den Einsatz von ca. 70 m langen Zü- gen vor. Mit dem Einsatz der neuen Züge lässt sich die Kapazität um rund 20 % erhöhen. Voraussetzung dafür sind Bahnsteige mit einer Länge von mindestens 60 m. Dafür wird die KVB AG die 17 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./Gürtel, Sülzgür- tel, Thielenbruch, Vischeringstr., Wichheimer Str., Schlebusch, Odenthaler Str., Leuch- terstr., Am Emberg, Im Weidenbruch, Mülheim Berliner Str., Von-Sparr-Str., Keupstr., Grünstr. und Stegerwaldsiedlung verlängern. Die Federführung für Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen wurden der KVB AG durch den Rat der Stadt Köln bereits mit den Vorlagen 2723/2018 und 2662/2019 über- tragen. Die KVB wird die Maßnahme in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen und die Stadt Köln fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Planung, der Ausführung, der Kosten sowie der Terminprognose informieren sowie Gelegenheit zur Einsicht in die entsprechen- den Unterlagen geben. 3 Bauphasenweise Einholung der Baubeschlüsse Für die Einholung eines Baubeschlusses ist die Planungstiefe des Abschlusses der Ent- wurfsplanung der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforderlich. Die Leistungsphase 3 HOAI wird für die einzelnen Haltestellen des Projektes nach und nach erreicht und wird für alle Haltestellen erst in einigen Jahren vor- liegen. Um Einschränkungen für die Fahrgäste während der baulichen Umsetzung und für eine gleichmäßige Auslastung der KVB-Baukapazitäten möglichst gering zu halten, soll der Umbau der Haltestellen über einen längeren Zeitraum zwischen 2022 und 2026 in vier Bauphasen erfolgen. Für die zweite Bauphase wird die aus Gründen der Gleisunterhaltung anstehende Liniennetztrennung zwischen den Haltestellen Am Emberg und Schlebusch genutzt. Die notwendigen Baubeschlüsse werden abhängig vom Planungsstand eingeholt. Der Baubeschluss für das erste Haltestellenpaket erfolgte im Dezember 2021 (Session 2430/2021). Der nun anstehende 2. Baubeschluss umfasst 6 Haltestellen. Es ist geplant, in 2023 einen weiteren Baubeschluss für die Haltestellen der 3. Bauphase und in 2024 einen Baubeschluss für die Haltestellen der 4. Bauphase einzuholen. Bauzeiten und Bauphasen Geplant ist, alle betroffenen Bahnsteige an den 17 Haltestellen in vier Bauphasen von 2022 bis 2026 auszubauen, damit Ende 2026 die schrittweise Umstellung auf das neue Fahr- zeugkonzept erfolgen kann. Die Einteilung der Haltestellen in vier Bauphasen richtet sich nach dem Planungs- und Umsetzungsaufwand sowie dem zu erwartenden Aufwand bei den Genehmigungsverfahren. Eine Bauphase besteht aus drei bis sechs Haltestellen. Da- bei dient die derzeitige Einteilung der Bauphasen nur einer ersten Orientierung. Aus- schlaggebend für den konkreten Umsetzungszeitpunkt sind vor allem möglichst geringe Einschränkungen für die Fahrgäste. Dies wird durch die Ausnutzung anstehender Stre- ckensperrungen erreicht, sodass zusätzliche Streckensperrungen aufgrund des Bahnstei- gausbaus teilweise vermieden werden können. Zusätzlich wird eine optimierte Integration der Bauabläufe in freie Kapazitäten der Bauabteilungen der KVB AG berücksichtigt. 1. Bauphase (Nicht Gegenstand der Vorlage) Im April 2022 wurde mit der Umsetzung der Haltestellen der 1. Bauphase (Aachener Str./Gürtel, Dürener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Str.) begonnen. Die Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr. sowie Dürener Str./Gürtel wurden im Juni fertig gestellt und Im Weidenbruch im August. Auch die Haltestelle Berliner Str. wurde Ende 2022 fertig gestellt. 2. Bauphase (Gegenstand der Vorlage) In der 2. Bauphase sollen die Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung umgebaut werden. Der Ausbau der Haltestellen umfasst alle zwingend erforderlichen Maßnahmen, damit die ca. 70 m langen Züge eingesetzt werden können. Im Wesentlichen sind dies die Verlänge- rung der Bahnsteige, die entsprechende Anpassung von Zuwegungen, Gleis- und Fahr- bahnquerungen sowie die Anpassung von Lichtsignalanlagen. Darüber hinaus wird die Bahnsteigbeleuchtung auf Energiesparsysteme umgerüstet und die Blindenleitsysteme auf den aktuellen Standard angepasst. Für die Stadtbahnhaltestelle Leuchterstr. hat die Bezirksvertretung Mülheim am 11.09.2017 beschlossen (Session AN/1142/2017): „Der Kreuzungsbereich Berliner Str./Leuchterstr./Zeisbuschweg ist neu zu planen und umzubauen, mit dem Ziel die Ge- fährdung von Fußgänger/innen, insbesondere auch von Schulkindern und Radfahrer/innen deutlich zu senken“. Da eine solche Maßnahme im Rahmen der Bahnsteigverlängerungen nicht möglich ist, wird dieser Beschluss von der Verwaltung separat bearbeitet. 4 Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Endhaltestelle Schlebusch ist eine Ver- längerung der Bahnsteige inklusive Sanierung nicht wirtschaftlich, weshalb die Haltestelle neu gebaut wird. In diesem Zuge erfolgen zudem eine Sanierung der Bushaltestelle und der Buswendeschleife sowie der Bau eines Bahnstromunterwerks. In der Planung ist auch der Standort für den Fahrradtower berücksichtigt, der im Anschluss an die Ausbaumaß- nahme umgesetzt werden soll. Die Anordnung der neuen Gleise und der Bahnsteige erfolg- te so, dass perspektivisch eine Stadtbahnverlängerung möglich bleibt. Durch den Bau der längeren Bahnsteige erfolgt ein Eingriff in Flora und Fauna, der bei je- der Haltestelle durch Umweltgutachten sowie nach Bedarf Landschaftspflegerischen Be- gleitplänen und artenschutzrechtlichen Gutachten bewertet und ausgeglichen wird. Die Planung wurde unter Berücksichtigung eines möglichst geringen Eingriffs in Flora und Fau- na durchgeführt. An der Haltestelle Von-Sparr-Str. entfällt ein Baum mit einem Stammdurchmesser von ca. 10 cm. An der Haltestelle Schlebusch entfallen 13 Bäume mit mittlerem „Baumholz“. Beide Maßnahmen werden über das übliche Punktesystem und einer Ausgleichsfläche in Köln Weidenpesch ausgeglichen. Der Verlust der Bäume in Schlebusch wird darüber hinaus über eine Aufforstung eines ehemaligen Materiallagers im Dünnwald in näherer Umgebung zusätzlich ausgeglichen. Sonstiges Zusätzlich zu den infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen bedarf es einer softwaremäßigen Überarbeitung von 74 Lichtsignalanlagen entlang der Linien 4, 13 und 18. Die Programmie- rung dieser Lichtsignalanlagen erfolgt kurz vor Inbetriebnahme der Langzüge nach Abschluss der 4. Bauphase. Diese Maßnahme wird in einer nachfolgenden Vorlage aufgegriffen. Genehmigungsverfahren Für die Haltestellen der 2. Bauphase sind Genehmigungen nach § 9 und § 28 Personenbeför- derungsgesetz (PBefG) erforderlich. Die Antragsunterlagen für die Bau- und Betriebsgeneh- migungen befinden sich derzeit in Zusammenstellung und werden anschließend einzeln bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Für den Ausbau der Bahnsteige an den Haltestellen der 3. und 4. Bauphasen sind je nach Maßnahmenumfang Genehmigungen nach § 60 Straßenbahn-Bau und Betriebsordnung (BOStrab), § 9 oder § 28 PBefG erforderlich. Die Anträge werden nach abschließender Ab- stimmung mit den betroffenen Ämtern der Stadtverwaltung bei der Bezirksregierung einge- reicht. Für jede Haltestelle wird eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt, in der die Ein- griffe in Flora und Fauna bewertet werden. Entsprechende Vorsorge- und Ausgleichsmaß- nahmen werden ermittelt und im Rahmen der Umsetzung durchgeführt. Kosten Die Kosten für die 2. Bauphase werden insgesamt auf rd. 11,2 Mio. € netto beziffert. Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der zu finanzierende städti- sche Maßnahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestel- len, der Leiteinrichtungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßen- führung. Die Betriebstechnik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der KVB AG umgesetzt und finanziert. Nach dieser Aufteilung ergibt sich für die Stadt Köln ein Gesamtkostenanteil der 6 Halte- stellen der 2. Bauphase in Höhe von 6,3 Mio. € netto und 4,9 Mio. € netto für die KVB AG. Der Maßnahmenanteil der Stadt Köln wird der KVB inklusive eines pauschalen Planungs- kostenzuschlags auf die Gesamtkosten von 7 % in Höhe von rund 0,8 Mio. € netto für Pla- nungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen erstattet. 5 Die Maßnahme ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) förderfähig; der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die KVB AG hat die Fördermittel beantragt und geht derzeit von zuwendungsfähigen Kos- ten von rund 8,9 Mio. € netto aus. Es werden Fördermittel für die Baukosten in Höhe von rd. 8,0 Mio. € netto (anteilig Stadt Köln 4,5 Mio. €; KVB AG 3,5 Mio. €) erwartet. Diese För- dermittel werden von der KVB AG vereinnahmt. Der städtische Anteil an der Förderung wird entsprechend angerechnet. Der Finanzierungsantrag für die oberirdischen Haltestellen auf allen Linien wurde vorsorg- lich am 16. April 2021 durch die KVB beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (jetzt go.Rheinland GmbH) eingereicht. Am 23.02.2022 erfolgte von der go.Rheinland GmbH die Erlaubnis zum zuschussunschäd- lichen Maßnahmenbeginn für alle oberirdischen Haltestellen. Die Stadt Köln erstattet der KVB AG für die Bauphase 2 somit insgesamt den folgenden Eigenteil: Gesamtkostenanteil Stadt Köln 6,3 Mio. € zuzüglich 7 % Zuschlag Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungskosten 0,8 Mio. € Zwischensumme 7,1 Mio. € Zuzüglich 19 % MwSt. 1,3 Mio. € Zwischensumme 8,4 Mio. € Abzüglich Fördermittel 4,5 Mio. € Städtischer Eigenanteil (brutto abzgl. Förderung) 3,9 Mio. € (Städtischer Eigenanteil (netto abzgl. Förderung) 2,5 Mio. €) Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. Bezüglich der Folgekosten aus der Stadtbahnwagenbeschaffung (Hochflur) wird auf die Rats- vorlage Nr. 3243/2020 verwiesen. Finanzierung Zur Finanzierung stehen im Hpl. 2023/2024 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 636.600 € in 2023 und 1.197.100 € in 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Fi- nanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 bereit. Die darüber hinaus benötigten Aus- zahlungsermächtigungen werden innerhalb des oben genannten Teilfinanzplans in der gleichen Produktgruppe im Wege der echten Deckung gem. § 9 Ziff. 1 der Haushalts- satzung 2023/2024 durch eine am jeweiligen Projektfortschritt orientierte Umschichtung von anderen Investitionsmaßnahmen / Finanzstellen des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zur Verfügung gestellt. Durch die sukzessive Fertigstellung der einzelnen Haltestellen und deren Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung entstehen folgende jährliche Erträge und Aufwendungen (ggf. anteilig in Abhängigkeit des genauen Datums) ab dem Jahr 2023: Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen und Erträge (Zuwendungen) sind in Bezug auf die Jahre 2023 und 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des gerundet Ab 2023 Ab 2024 Ab 2025 Zuwendung / Sonder- posten 76.000 € 177.000 € 181.600 € Abschreibung 105.500 € 245.900 € 252.200 € 6 Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen und 14 – bi- lanzielle Abschreibungen, eingeplant. Die ab 2025 anfallenden Aufwendungen und Erträge wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die für den KVB-Anteil der Maßnahme prognostizierten Kosten in Höhe von 40 Tsd. € (Ab- schreibungen und Zinsen abzüglich der erhaltenen Fördermittel) sind in der aktuellen Wirt- schaftsplanung der KVB ab 2026 berücksichtigt. Die von der KVB zu übernehmenden Maßnahmen erfordern nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) eine Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die gem. Ziffer 12.2 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs führen. Hinweise zu Kostensteigerungen im (Gesamt-)Projekt Im Rahmen der Vorbereitung des 2. Baubeschlusses wurden die Kostensätze für die Kos- tenberechnung sowie die Ermittlung des Kostenorientierungswertes für die nach dem Bau- beschluss noch ausstehenden Haltestellen aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich durch die allgemeine Entwicklung der Baupreise in den letzten Jahren (2018 Q1-2021 Q4 + ca. 20%) und die darüber hinaus derzeit am Markt aufgrund der aktuellen Situation zu beobachtenden stark ansteigenden Preise. Weitere Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Kostenannahme in Höhe von 1,1 Mio. € ergeben sich aufgrund zusätzlich in der Maßnahme berücksichtigten Sanie- rungsarbeiten an der Haltestelle Schlebusch. Die Gehwegoberfläche der an die Stadtbahn- haltestelle anschließenden Bushaltestelle und deren Zuwegung, die Fahrbahnoberfläche der Buswendeschleife und die Kabeltrasse entlang der eingleisigen Strecke werden im Zu- ge des Neubaus der Stadtbahnhaltestelle ebenfalls erneuert. Diese Maßnahmen sind nicht zwingend, jedoch sinnvollerweise im Rahmen des Haltestellenneubaus zu berücksichtigen. Insgesamt erhöhen sich damit die Gesamtkosten der Bahnsteigverlängerungen für die 17 Haltestellen in den 4 Bauphasen von ursprünglich geschätzt rd. 13,1 Mio. € netto auf nun- mehr rd. 18,1 Mio. € netto. Die Berücksichtigung des städtischen Eigenanteils an den jeweiligen Baustufen erfolgt be- darfsgerecht im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren gemäß der fortlaufenden Maßnahmenplanung. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung der Maßnahme wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektorenspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf- rastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist sys- temimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick- lung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet. 7 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Übersichtsplan 2.1 Lageplan Schlebusch 2.2 Lageplan Odenthaler Straße 2.3 Lageplan Leuchterstraße 2.4 Lageplan Am Emberg 2.5 Lageplan Von-Sparr-Straße 2.6 Lageplan Stegerwaldsiedlung Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt (RPA) Anlage 4 Antwort auf Stellungnahme RPA
Anlage 5, Auszug BV 9 (Mülheim) 13.03.2023
2277 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 14.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.03.2023 öffentlich 9.2.9 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bau- phase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m 2751/2022 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag ab- stimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den Ausbau der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutzlän- ge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förde- rung betragen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durch- führung der Maßnahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des städtischen Eigenanteils (nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten von rd. 2,5 Mio. € netto an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG). Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt- gruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0- 9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß- nahmen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung In- nenstadt und die Bezirksvertretung Mülheim uneingeschränkt zustimmen. Sollte eine durchgängige barrierefreie Erreichbarkeit der Straßenbahnhaltestelle Am Emberg während des Umbaus nicht möglich sein, muss die Bushaltestelle Am Emberg zur Standardhaltestelle für Niederflurbusse werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2026
3727 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
2751/2022
Stand: 30.06.2026
Sachstandsbericht
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf eine
Nutzlänge von 60 m
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den Ausbau
der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg,
Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rah-
men der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18.
Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förderung betra-
gen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durchführung der Maß-
nahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des städtischen Eigenanteils
(nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten von rd. 2,5 Mio. € netto an die Köl-
ner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG).
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe einer inves-
tiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im Teilfinanzplan
des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlänge-
rung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der barriere-
freien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsalternativen anzu-
bieten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
11.10.2023
Am 05.09.2023 wurde mit dem Umbau der Haltestelle Stegerwaldsiedlung begonnen. Am
04.10.2023 wurde mit den Arbeiten zur Errichtung des Technikgebäudes an der Haltestelle
Schlebusch begonnen.
10.04.2025
2
Der Umbau an den Stadtbahnhaltestellen "Von-Sparr-Str.", "Schlebusch", "Odenthaler Str."
stadtauswärts und "Leuchterstraße" und die Inbetriebnahme ist bis Ende November 2024 er-
folgt.
30.06.2026
Der Umbau an den Stadtbahnhaltestellen "Von-Sparr-Str.", "Schlebusch", "Odenthaler Str."
stadtauswärts, „Stegerwaldsiedlung“ und "Leuchterstraße" ist abgeschlossen. Das Technikge-
bäude an der Haltestelle Schlebusch wurde errichtet.
Nächste Schritte:
11.10.2023
Im Frühjahr 2024 ist der Umbau der Haltestelle Von-Sparr-Straße vorgesehen. Im Sommer
2024 folgt der Umbau der Haltestellen Schlebusch, Leuchterstraße und Odenthaler Straße.
Die Haltestelle Schlebusch wird für den Zeitraum von voraussichtlich Ende Mai bis Anfang No-
vember 2024 nicht angefahren. Die Fahrten der Stadtbahnen enden bis Mitte August an der
Haltestelle Im Weidenbruch und bis Anfang November an der Haltestelle Odenthaler Straße.
Die Haltestelle Am Emberg wird aufgrund der Lage in einer Wasserschutzzone 2 und der da-
mit erforderlichen Abschaltung von Brunnen während des Baus und in Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde sowie der Rheinenergie erst im Winter 2025/2026 umgebaut.
10.04.2025
Für die Stadtbahnhaltestellen "Odenthaler Str." stadteinwärts und "Am Emberg" wird der Um-
bau nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung erfolgen.
30.06.2026
Der Umbau der Stadtbahnhaltestelle „Odenthaler Str.“ stadteinwärts erfolgt nach Erteilung der
erforderlichen Genehmigung. Der Umbau der in der Wasserschutzzone II gelegenen Halte-
stelle „Am Emberg“ ist für die Winterperiode 2026/2027 vorgesehen. Die Errichtung der Bus-
wendeschleife an der Haltestelle Schlebusch erfolgt nach Erteilung der erforderlichen wasser-
rechtlichen Genehmigung.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Juni 2027
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 25.04.2023
2703 Zeichen
Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 öffentlich 4.2 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bau- phase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m 2751/2022 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke., FDP und Volt vom 24.04.2023 AN/0696/2023 RM Wahlen erinnert in diesem Zusammenhang an einen weiteren Beschluss der BV Mülheim zum Umbau der Haltestelle Leuchterstraße. Er bittet um einen Sachstands- bericht und bittet diesen auch der BV Mülheim zur Kenntnis zu geben. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke., FDP und Volt, AN/0696/2023): Der Beschluss wird nach Absatz zwei wie folgt ergänzt: Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der barrierefreien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsal- ternativen anzubieten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den Ausbau der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., 2 Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutz- länge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förde- rung betragen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durch- führung der Maßnahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des städtischen Eigenanteils (nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten von rd. 2,5 Mio. € netto an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG). Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe ei- ner investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der barrierefreien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsal- ternativen anzubieten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 8 Vorabuszug Finanzausschuss vom 15.05.2023
1961 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 15.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.05.2023 öffentlich 10.3 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bau- phase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m 2751/2022 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts - den Ausbau der Bahnsteige der 6 Haltestellen Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, Von-Sparr-Str. und Stegerwaldsiedlung (2. Bauphase) auf eine Nutz- länge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18. Die Gesamtkosten dieser zweiten Bauphase (Planungs- und Baukosten) vor Förde- rung betragen voraussichtlich ca. 11,2 Mio. € netto. Durch die Übertragung der Durch- führung der Maßnahme an die KVB AG umfasst der Beschluss die Erstattung des städtischen Eigenanteils (nach Abzug von Fördermitteln) an den Investitionskosten von rd. 2,5 Mio. € netto an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG). Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 die Freigabe ei- ner investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 636.600 € für die v.g. Maßnahme im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Kommt es im Rahmen der Bautätigkeiten zu temporären Einschränkungen der barrierefreien Erreichbarkeit von Haltestellen, so sind barrierearme Mobilitätsal- ternativen anzubieten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 Prüfbericht RPA
3508 Zeichen
/ 2 14 23.01.2023 143 69 über Dezernat III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2751/2022 (Stand 19.01.2023) Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m RPA-Nr.: 2022/0235 Eingereichte Kosten: rd. 2.550.000 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines Baubeschlusses im Rat der Stadt Köln legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Kostenberechnung für die zweite Bauphase der Kapazitätser- weiterung auf den Linien 4, 13 und 18 vor. Der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wurde die Federführung für die Planung und Umsetzung der Maßnahme übertragen. Diese erhält als Ausgleich für erbrachte Leistungen einen Verwaltungskostenzuschlag von 7%. Die Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergab folgende Feststellungen: Die Gesamtkosten für die zweite Bauphase (6 Haltestellen) betragen vor Förderung laut Kos- tenberechnung rund 11,2 Mio. € netto, der städtische Anteil liegt bei rund 6,3 Mio. € netto. Der Anteil der Gesamtkosten der Stadt Köln beträgt unter Berücksichtigung der maximalen Förderung laut Vorlage 2,55 Mio. € netto. Die Berechnung des Verwaltungskostenzuschlags an die KVB kann anhand der vorgelegten Unterlagen nicht bestätigt werden. Diese erfolgt auf Grundlage der Gesamtkosten unabhän- gig davon, ob es sich um Eigenleistungen oder Fremdleistungen der KVB handelt. Auch wurde der Verwaltungskostenzuschlag auf Leistungen berechnet, die durch die Stadt Köln selbst erbracht werden. Laut dem vorliegenden Kostensatzverzeichnis der KVB (Stand 01.01.2022) wird der Verwaltungskostenzuschlage nur bei Fremdrechnungen der Stadt Köln berücksichtigt. Die von der KVB erstellte Kostenberechnung gibt einen guten Einblick darüber, welche Maß- nahmen durchgeführt werden müssen. Insgesamt sind 2,6 Mio. € (29%) der Gesamtkosten ohne weitere Erläuterungen als Pau- schalen ausgewiesen. - 2 - Es ist nicht bei allen Positionen ersichtlich, auf welcher Grundlage die Verteilung der anteili- gen Kosten zwischen Stadt Köln und KVB vorgenommen wurde. Es ist nicht erkennbar, das die von der KVB erstellten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Kos- tenberechnung und Kostenteilung) durch das Fachamt geprüft und anerkannt wurden. In der Vorlage ist eine Kostensteigerung auf Grund von zusätzlichen Maßnahmen, der Kos- tenentwicklungen der letzten Jahre und der Ausschreibungsergebnisse des 1 Bauabschnitts berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund der vorgenannten Argumente eine weitere Kostensteigerung für den 3. und 4. Bauabschnitt und somit für die Gesamtmaßnah- me zu erwarten ist. Die Maßnahme ist zuschussfähig. Anhand der Unterlagen ist erkennbar, dass die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten pauschal mit 80% der Gesamtkosten angesetzt wurde. Auf wel- cher Grundlage diese Annahme getroffen wurde ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Aus den oben genannten Gründen kann die Höhe der ermittelten städtischen Gesamtkosten nicht bestätigt werden. Damit eine umfassende Beratung der Ratsgremien bei dem 3. und 4. Bauabschnitt erfolgen kann, geht das Rechnungsprüfungsamt davon aus, dass die Unterlagen entsprechend den gültigen Regelungen, unter Berücksichtigung einer ausreichenden Bearbeitungszeit, einer fach- und sachlichen Prüfung durch das Fachamt und mit den dazugehörigen Verträgen vor- gelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 2.2 Odenthaler Straße Lageplan
1353 Zeichen
| Legende =) —— | Planung [____] Bahnsteig neu > ® [77] Rampe/ Treppe neu ® x op} oO N m + au I | *Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung + | eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt | und durch 66 genehmigt werden HD ee) _. = Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18 N 08) Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift m —— -64- Amt für gez. Stieler u 90 m&o | Verkehrsmanagement 29.09.22 —— — -66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke gez. Dietz m nd Radwegebau* 9.11.22 10.11.22 17.11.22 \ NL N IIII—— -68- Amt für nachhaltige nicht 60m, 9 | = Mobilitätsentwicklung Betroffen u d __H ‚90 cm nz NV m. a 6 BEN BD > -69- Amt für Brücken gez. Melchert gez. Kümpel Am d- ..DTn ——m [no, 8 ' “Ri j j „M | |? Id = h Tunnel und Stadtbahnbau gez. Rode 18.11.22 17.11.22 9e2. Matze = \ RR ) _ [@) . ) N -15- Nahverkehrsmanagement |: [25.08.2022 — ( ON IS 5 Maßstab: 1:200 7 NY | Kapazitätserweiterungen aufden [s... Ss I ma | | > ini | U:\Users\Köster\Kapazitätserweiterungen ! | B Linien 4, 13 und 18 L4 13 18\S\Odenthaler 7 — | en Odenthaler Str. Lageplan Str\Baubeschluss\20220805_Odenthaler | 5 BR ar gez. Kugel gez. Köster -Projektleitung- -Bearbeiter- KVBQ) Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297X1350
Anlage 6 Stellungnahme zum Beschluss BV Mülheim
1147 Zeichen
Anlage 6 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 2 auf eine Nutzlänge von 60 m 2751/2022 Zusätzlicher Beschlussvorschlag der BV 9 vom 13.03.2023 Sollte eine durchgängige barrierefreie Erreichbarkeit der Straßenbahnhaltestelle Am Emberg während des Umbaus nicht möglich sein, muss die Bushaltestelle Am Emberg zur Standardhaltestelle für Niederflurbusse werden. Die Verwaltung nimmt zu dem geänderten bzw. ergänzenden Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim wie folgt Stellung: Da ein wesentlicher Teil der Baumaßnahme an der Haltestelle Am Emberg den Umbau der Rampenanlage betrifft, ist die Stadtbahnhaltestelle während der Bauzeit nicht barrierefrei erreichbar. Die Bushaltestelle Am Emberg befindet sich in beiden Richtungen auf Fahrbahnniveau. Ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle würde dabei zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen. Daher wird geprüft, ob während der Bauzeit eine provisorische Herstellung eines 18 cm Bussteigs möglich ist, so dass zumindest eine teilweise Barrierefreiheit gewährleistet ist.
Anlage 2.5 Lageplan_Von Sparr Str
1312 Zeichen
Legende Planung Bahnsteig neu Rampe/ Treppe neu Gleisbereich neu Fußweg neu *Für alle Eingriffe ins öffentliche Straßenland muss vor Bauausführung eine Ausführungsplanung seitens der KVB erstellt und durch 66 genehmigt werden Anlage zum 2. Baubeschluss Linie 4, 13 und 18 Zugestimmt/Dienststelle Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift| Datum/Unterschrift -64- Amt für gez. Stieler Verkehrsmanagement 29.09.22 -66- Amt für Straßen gez. Zucker gez. Fellecke gez. Dietz NL = 60m, 90cm SO AN S —. - und Radwegebau* 9.11.22 10.11.22 17.11.22 -68- Amt für nachhaltige nicht Mobilitätsentwicklung Betroffen -69- Amt für Brücken, gez. Melchert gez. Kümpel Tunnel und Stadtbahnbau gez. Rode 18.11.22 17.11.22 gez. Matzel -15- Nahverkehrsmanagement |": | 08.08.2022 Bu < \ Maßstab: 1:200 Io au u er 5 Kapazitätserweiterungen aufden [sc = L, j \L O Bu u Q . Linien 4, 13 und 18 [U\Usersikös er\Kapazitätserweiterungen | ı lo B) . cl L = L = m | — u = J . Von-Spa rr-Str. Querschnitt LE\S\Von-Spart-Str\Baubsschluss\202208 nn nn m uELIT, I 5 “ [ gez. Kugel gez. Köster T \ IT; Mn u u En En EEE EEE Lu [11217 a | -Projektleitung- -Bearbeiter- . . EEE Eee KVBÖ) KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG DEN l Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297X780
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2751/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 23.08.2022 16:33