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V/0158/2021

Beschluss des Hauptausschusses vom 10.02.2021 nach § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Fonds zur Stärkung des Einzelhandels

Vorlagen 11.02.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Münster Marketing, Sitzung am 17.02.2021, TOP 11

Änderungsantrag zum Antrag A-/011/2021 Fonds zur Stärkung des Einzelhandels

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Anlage A

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A_R_0011_2021_a_r_0011_2021_CDU_Fonds_zur_Staerkung_des_Einzelhandels

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Berichtsvorlage

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Änderungsantrag zum Antrag A-/011/2021 Fonds zur Stärkung des Einzelhandels

1135 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat  
der Stadt Münster 
 
B’90 / Grüne / GAL 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
SPD-Fraktion im Rat  
der Stadt Münster 
 
 
FDP-Fraktion im Rat  
der Stadt Münster 
 
 
VOLT Gruppe im Rat  
der Stadt Münster 
 
 
Änderungsantrag zum Ratsantrag Fonds zur 
Stärkung des Einzelhandels 
 
 
 Münster, 10. Februar 2021 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
  
  
Neuer Punkt 1. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Förderprogramm 
„Sofortprogramm Innenstadt –30 Millionen Euro für die Stabilisierung der 
Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zu beantragen. Aus 
Haushaltsresten wird ein Fonds aufgelegt, der dafür bestimmt ist, Aktionen des 
lokalen Einzelhandels zur Wiederbelebung nach dem Lockdown zu 
unterstützen. Eine mögliche weitere finanzielle Beteiligung der Stadt wird im 
Rahmen der Haushaltsberatung geprüft. 
 
 
 
Begründung: 
Erfolgt ggfls. mündlich. 
 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion 
 
gez. Christoph Kattentidt und Fraktion 
 
gez. Marius Herwig, Lia Kirsch, Doris Feldmann und Fraktion 
 
gez. Jörg Berens und Fraktion 
 
gez. Helene Goldbeck und Tim Pasch

Anlage A

1299 Zeichen

Anlage A zur V/0158/2021 
 
 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung richtet einen Fonds zur Stärkung der Innenstadt ein, der mit einem Sockelbetrag 
von 80 000 Euro aus Restmitteln des Eigenbetriebs Münster Marketing finanziert wird. Eine lan-
desseitige Co-Finanzierung für einen offenen kommunalen Unterstützungsfonds ist aus den be-
stehenden Förderprogrammen nicht möglich. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City 
als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken“ (ISM-Prozess) 
verfolgt. 
Teilziele; Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, 
Steigerung der Nutzungsvielfalt. 
Bestandteil des Innenstadtentwicklungskonzeptes 
 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln von Münster Marketing. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Die Maßnahmen zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beinhalten Beiträge zum 
Klimaschutz und zu einer stadtverträglichen Mobilität.

A_R_0011_2021_a_r_0011_2021_CDU_Fonds_zur_Staerkung_des_Einzelhandels

2479 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0011/2021 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
 
Fonds zur Stärkung des Einzelhandels 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fonds als zusätzliche Position im Haushalt 
vorzusehen, der mindestens 200.000 EUR eigene Mittel der Stadt umfasst, die dafür 
bestimmt sind, Aktionen des lokalen Einzelhandels zur Wiederbelebung nach dem 
Lockdown zu unterstützen.  
 
2. Für diesen Fonds sollen zusätzlich Fördermittel des Landes und des Bundes sowie 
Spenden von Wirtschaft und Banken eingeholt werden, die diesen Fonds noch weiter 
füllen sollen.  
 
3. Über die Vergabe der Mittel entscheidet Münster Marketing in Abstimmung mit führenden 
Einzelhandelsverbänden. Es sollen Projekte bevorzugt werden, die örtliche Künstler oder 
Kunstausbildungseinrichtungen in Aktionen des Einzelhandels in besonderem Maße 
einbeziehen.  
 
4.  Dabei sind die Innenstadt als auch die Stadtteile gleichermaßen zu berücksichtigen. 
 
 
Begründung: 
 
Es gibt verschiedene Maßnahmen der Förderung des Einzelhandels sowohl in der Innen-
stadt als auch in den Stadtteilen, für die finanzielle Mittel erforderlich sind. Dies können 
Förderungen von Einzelaktionen von einzelnen Einzelhändlern und Gruppen, die Attraktivität 
der Einkaufsbereiche zu erhöhen, sein. Denkbar sind Aktionen, in denen im öffentlichen 
Raum oder im individuellen Einzelhandel Crossover – Events von Kultur, Kunst, Design und 
Einzelhandel stattfinden, angefangen von Konzerten über Ausstellungen, Designdarbietun-
gen, Aktionen von Musik- und Kunstschulen, Bibliotheken bis hin zu Kleinkunst etc. Der 
münsteraner Einzelhandel hat immer schon eine große Kreativität bewiesen. Der Fonds 
könnte auch für Wirtschaftsberatungsleistung oder für Gründungsunterstützungen für 
bestimmte Einzelhandelsideen verwendet werden. All dies kann durch den Fonds gefördert 
werden. Er soll zunächst mit 200.000 EUR ausgestattet werden. Über die Verwendung des 
Geldes sollte das Stadtmarketing Münster in Abstimmung mit führenden Einzelhandelsver-
bänden entscheiden.  
 
Für diesen Fonds sind Fördermittel von Bund und Land möglich, die mit kommunalen Mitteln 
aufzustocken sind. Auch Beiträge der örtlichen Wirtschaft bzw. Banken sind einzuwerben.  
 
Wichtig ist, dass ein solcher Fonds kurzfristige Aktionen möglich macht, damit schnell in die 
Planung und Umsetzung von Förderungen eingetreten werden kann. 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Berichtsvorlage

11696 Zeichen

V/0158/2021 
V/0158/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Beschluss des Hauptausschusses vom 10.02.2021 nach § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen zum Fonds zur Stärkung des Einzelhandels 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.02.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 auf der Grundlage des Antrages der CDU-
Fraktion Nr. A -R/0011/2021 „Fonds zur Stärkung des Einzelhandels„ und des vorgelegten 
gemeinsamen Änderungsantrages der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der 
SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe Volt folgenden Beschluss gefasst:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Förderprogramm „Sofortprogramm Innen-
stadt – 30 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein -
Westfalen“ zu beantragen. Aus Haushaltsresten wird ein Fonds aufg elegt, der dafür bestimmt ist, 
Aktionen des lokalen Einzelhandels zur Wiederbelebung nach dem Lockdown zu unterstützen. Ei-
ne mögliche weitere finanzielle Beteiligung der Stadt wird im Rahmen der Haushaltsberatung ge-
prüft.  
 
2. Für diesen Fonds sollen zusätzlich Fördermittel des Landes und des Bundes sowie Spenden von 
Wirtschaft und Banken eingeholt werden, die diesen Fonds noch weiter füllen sollen.  
 
3. Über die Vergabe der Mittel entscheidet Münster Marketing in Abstimmung mit führenden Einzel-
handelsverbänden. Es sollen Projekte bevorzugt werden, die örtliche Künstler oder Kunstausbil-
dungseinrichtungen in Aktionen des Einzelhandels in besonderem Maße einbeziehen.  
 
4.  Dabei sind die Innenstadt als auch die Stadtteile gleichermaßen zu berücksichtigen. 
 
Dieser Beschluss verfolgt das Ziel, die kritische Situation der Innenstadt durch die akuten und sicher 
auch mittel- bis langfristigen Strukturveränderungen im Einzelhandel abzufedern und den Transfor-
mationsprozess der Innenstadt so zu begleiten, dass Münster auch in Zukunft über ein lebendiges, 
attraktives Stadtzentrum verfügt. 
 
Münster Marketing 
 
16.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Spinnen 
Telefon: 492-2700 
spinnen@stadt-muenster.de

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V/0158/2021 
Situation der Innenstadt 
 
Die Pandemie hat die strukturellen Probleme des Innenstadt -Einzelhandels deutschlandweit extrem 
beschleunigt und führt in der Folge zu einer besorgniserregen den Schwächung der Innenstädte. Es 
ist davon auszugehen, dass anders als in der Gastronomie und in Teilen des touristischen Gewerbes 
der Einzelhandel nicht zu der gewohnten Dominanz zurückkehren wird. Eine so gravierende Struktur-
veränderung in den Innenstä dten ist auch in normalen Zeiten keine leichte Aufgabe und es braucht 
Zeit, bis sich neue Angebote und ein anderer Nutzungsmix etabliert haben, den die Bewohner/innen 
und die Gäste der Stadt als so attraktiv empfinden, dass sie die Innenstadt regelmäßig un d selbstver-
ständlich besuchen. 
 
Die Pandemie stellt uns nun auch in Münster, einer Stadt, die für ihre attraktive Innenstadt mit über-
regionaler Strahlkraft und einem besonderen Einzelhandelsangebot bekannt ist, vor enorme Heraus-
forderungen. Zahlreiche Gesc häftsaufgaben sind schon jetzt im Stadtzentrum sichtbar. Die Frage 
nach Nachfolgenutzungen stellt sich drängend und die Sorge vor sog. Down -Trading-Prozessen 
(Qualitätsverlust der Einzelhandelslagen durch Ansiedlung sog. Billigangebote wie z. B. „Ein -Euro-
Läden“) wächst. 
 
Unterstützung in der Krise 
 
Die Verwaltung arbeitet mit dem Citymanagement bei Münster Marketing seit Jahren systematisch mit 
den Innenstadtakteuren aus Handel, Gastronomie und Immobilieneigentümern und gemeinsam mit 
den beiden wichtigen B ündnissen Initiative starke Innenstadt (ISI) Münster e.V. und Immobilien - und 
Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel Münster e.V. an einer stetigen Steigerung der Innen-
stadtattraktivität. Diese gelebte und gewachsene Kooperation hilft uns gerade jetzt sehr; sie macht 
abgestimmtes Agieren in der Krise leichter und effizient. 
 
So werden schon seit Beginn des ersten Lockdowns intensive Gespräche mit dem Handel, der Gast-
ronomie und den Eigentümern geführt, die sich alle der Aufgabe stellen wollen, den bevor stehenden 
Wandel in der Innenstadt gemeinsam zu bewältigen und vor allem mit zu gestalten. Gemeinsam ar-
beiten die Wirtschaftsförderung, die Planungsverwaltung und das Amt für Mobilität und Tiefbau unter 
der Moderation von Münster Marketing mit den privaten  Partnern daran, Strukturen für den Innen-
stadtwandel aufzubauen und ganz gezielt in vielen Einzelmoderationen Lösungen für Leerstände zu 
finden, Eigentümer zu beraten und konkrete Unterstützung zu gewähren. 
 
Diese Arbeit soll kurz- und langfristig in die F orm eines Zentrenmanagements überführt werden: Das 
Land hat aus dem Corona -Sofortprogramm dafür 99.000 Euro bereitgestellt. Die Arbeiten daran ha-
ben bereits begonnen und werden in Kürze in konzentrierter Form mit Hilfe externer Unterstützung in 
feste Strukturen überführt, von denen die Stadt auch langfristig profitiert. 
 
Das Handlungsprogramm 
 
Während der Strukturwandel in der Innenstadt ein langfristiger Prozess ist und noch viele Jahre dau-
ern wird, verlangt die pandemiebedingte Akutsituation rasches Hande ln. Der Transformationsprozess 
der Innenstadt als ganzer erfordert daher Maßnahmen mit unterschiedlicher Zeitperspektive: Er 
braucht Maßnahmen und Projekte, die kurzfristig wirken, er benötigt Experimentier - und Ausprobier-
phasen mit mittelfristiger Umsetzu ngsperspektive und er braucht langfristig wirksame Konzepte und 
Entwicklungsperspektiven. Dazu gehören auch Fragen der Mobilität in dern Innenstadt. 
 
Zu den Akutmaßnahmen gehören z. B. die Fenstergestaltung leerstehender Erdgeschosse, kleinere 
Projekte aus  dem Kulturbereich, schnelle Zwischennutzungslösungen, die Etablierung geeigneter 
Moderationsformate zwischen den Eigentümern und potentiellen Nutzern. Dazu gehören auch weitere 
Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie - besonders die Außengastronomie - sowie Veran-
staltungen, die Frequenz in die Stadt bringen. Ebenfalls kurzfristig zu realisieren, aber durchaus mit 
mittelfristiger Perspektive, sind jetzt geeignete Kampagnen und Projekte zur Stärkung des Besucher -

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V/0158/2021 
und Gästeaufkommens im Übernachtungs- und Tagestourismus und der Verbesserung der Sichtbar-
keit der Münster-Qualitäten in der digitalen Kommunikation. 
 
Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehört der geplante Aufbau eines Zentrenmanagements (s. o). 
Dieses sollte auf einer aussagekräftigen Datenbasis e ntwickelt werden, die u.a. das derzeitige Nut-
zungsangebot in den einzelnen Straßen und Quartieren beschreibt und Entwicklungsperspektiven 
darstellt. Das Zentrenmanagement arbeitet u.a. an Übergangslösungen für Ladennutzungen, an der 
Schaffung von Ausprobierlagen für kleinere oder neue Geschäftsmodelle, an der Profilierung einzel-
ner Quartiere und Straßen gemeinsam mit den dort ansässigen Akteuren oder an der Platzierung gut 
frequentierter und leicht zugänglicher kultureller Angebote in der Innenstadt. 
 
All diese Maßnahmen und Projekte werden nur dann ihre Wirkung erzielen können, wenn sie in eine 
gemeinsam erarbeitete Entwicklungsperspektive für die Innenstadt integriert sind. Hier stehen die 
Perspektiven für die Weiterentwicklung des öffentlichen Raums im Vo rdergrund, die Vergrößerung 
der Nutzungsmöglichkeiten und die Erhöhung der Nutzungsvielfalt auch durch Gewinnung von mehr 
Stadtraum für die Menschen. Auch dazu sind mit dem Zukunftsprozess die Vorarbeiten geleistet. In 
wenigen Wochen werden dessen Ergebnis se in ein Innenstadtentwicklungskonzept (INSEK) über-
führt, das gemeinsam mit der Bürgerschaft und den Innenstadtakteuren konkrete Maßnahmen für die 
nächsten Jahre definiert und die erforderliche Basis für einen Anspruch auf Städtebauförderungsmit-
tel bildet (Ratsbeschluss vom 26.08.2020). Mit dem Entwicklungsprozess zum Martiniviertel, den der 
Rat ebenfalls bereits beschlossen hat (Ratsbeschluss 09.10.2019), ist bereits ein konkretes Vorhaben 
zur Zukunftsentwicklung der Innenstadt definiert. 
 
Instrumente zur Unterstützung des Strukturwandels:  Innenstadtfonds 
 
Um vor allem bei den kurz - und mittelfristigen Problemstellungen agil und gezielt handeln und unter-
stützen zu können, ist ein flexibles Budget erforderlich, das unkompliziert eingesetzt und aktiviert 
werden kann und mehrjährig zur Verfügung steht. Der vorgeschlagene Fonds ist dafür ein geeignetes 
Modell, er soll im Jahr 2021 dahingehend untersucht werden, ob und wie die Unterstützung zur Wie-
derbelebung des Einzelhandels mit den Fondsmitteln gelingt. Glei chzeitig ist die weitere Entwicklung 
der Corona-Pandemie und ihre Auswirkung auf den Einzelhandel in Münster in den Blick zu nehmen. 
 
Das „Sofortprogramm Innenstadt“, mit dem das Land NRW Kommunen bei der Stabilisierung ihrer 
Innenstädte unterstützt, hat z um Aufbau eines Zentrenmanagements bereits eine Förderung zuge-
sagt (s. o.). Aus diesem Förderprogramm des Landes ist eine Co -Finanzierung eines offenen Innen-
stadtfonds nicht möglich. Gefördert werden nur gezielte einzelne Maßnahmen wie z. B. die Anmie-
tung leerstehender Objekte oder bauliche Veränderungen zur Veränderung von Handelslagen oder 
Handelsobjekten.  
 
Nachfragen beim Land NRW haben zudem ergeben, dass leider auch das Instrument des Verfü-
gungsfonds, für das sich Münster beworben hatte und das hier s chon eingeführt ist, für diesen Zweck 
nicht geeignet ist. Es lässt nur eine Förderung investiver Maßnahmen zu und verlangt zudem eine 50 
%-Finanzierung aus privaten Mitteln (Handel, Innenstadtakteure, ISI, ISG...), die zurzeit sicher nicht 
von denen zu akq uirieren sind, die der Unterstützung bedürfen. Die Finanzierung solcher Maßnah-
men kann daher nur aus laufenden Mitteln ermöglicht werden und ist entsprechend begrenzt. 
 
 
Der Eigenbetrieb Münster Marketing wird für das erste Jahr (2021) aus nicht ausgeschöp ften Fi-
nanzmitteln, etwa für das Turnier der Sieger und anderer geplanter und nicht durchgeführter Veran-
staltungen in der Lage sein, 80.000 Euro als Grundlage für den Fonds bereit zu stellen. Die restlichen 
Erträge aus 2020 fließen zunächst in die Rücklage  und sind für die Durchführung von geplanten Ver-
anstaltungen und Projekten verbindlich eingeplant - etwa von Reallaboren an der Hörsterstraße, die 
Etablierung eines Abendmarktes und regelmäßigen Kommunikations - und Beteiligungsformaten zur 
Zukunft der Innnenstadt. Diese Veranstaltungen sind gezielte Kommunikationsmaßnahmen zur Stär-
kung der Innenstadt und leisten damit wichtige Beiträge zur Grundidee des Innenstadtfonds, können 
aber nicht als freie Mittel in diesen überführt werden.

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Die Förderung von Zwisch ennutzungen oder die Unterstützung für interessante, nicht etablierte Ge-
schäftskonzepte oder innovative Gründungen, für die mehrjährig größere Summen bereitgestellt wer-
den müssten, wird mit diesem Budget allerdings kaum möglich sein. Auch größere touristis che Kam-
pagnen oder zusätzliche überregionale Marketingmaßnahmen lassen sich mit den herkömmlichen 
Budgets kaum realisieren; die Fortsetzung der erfolgreichen Tourismuskampagne „DeinMünster-
landMoment“ gemeinsam mit dem Münsterland e. V., die im letzten Jahr  gestartet ist und Münsters 
urban/ländliche Qualitäten gerade jetzt im innerdeutschen Tourismus fördern soll, wird derzeit in et-
was reduzierter Form vorbereitet. 
 
I. V. 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anträge an den Rat 
Fonds zur Stärkung des Einzelhandels (Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-/0011/2021 vom 
02.02.2021 und Änderungsantrag vom 10.02.2021)

Beratungsverlauf (1)

17.02.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hörsterstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0158/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2021
Erstellt
11.02.2021 13:53