V/0158/2021
Beschluss des Hauptausschusses vom 10.02.2021 nach § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Fonds zur Stärkung des Einzelhandels
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Änderungsantrag zum Antrag A-/011/2021 Fonds zur Stärkung des Einzelhandels
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster B’90 / Grüne / GAL im Rat der Stadt Münster SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster VOLT Gruppe im Rat der Stadt Münster Änderungsantrag zum Ratsantrag Fonds zur Stärkung des Einzelhandels Münster, 10. Februar 2021 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Neuer Punkt 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Förderprogramm „Sofortprogramm Innenstadt –30 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zu beantragen. Aus Haushaltsresten wird ein Fonds aufgelegt, der dafür bestimmt ist, Aktionen des lokalen Einzelhandels zur Wiederbelebung nach dem Lockdown zu unterstützen. Eine mögliche weitere finanzielle Beteiligung der Stadt wird im Rahmen der Haushaltsberatung geprüft. Begründung: Erfolgt ggfls. mündlich. gez. Stefan Weber und Fraktion gez. Christoph Kattentidt und Fraktion gez. Marius Herwig, Lia Kirsch, Doris Feldmann und Fraktion gez. Jörg Berens und Fraktion gez. Helene Goldbeck und Tim Pasch
Anlage A
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Anlage A zur V/0158/2021 Kurzüberblick Die Verwaltung richtet einen Fonds zur Stärkung der Innenstadt ein, der mit einem Sockelbetrag von 80 000 Euro aus Restmitteln des Eigenbetriebs Münster Marketing finanziert wird. Eine lan- desseitige Co-Finanzierung für einen offenen kommunalen Unterstützungsfonds ist aus den be- stehenden Förderprogrammen nicht möglich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken“ (ISM-Prozess) verfolgt. Teilziele; Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Steigerung der Nutzungsvielfalt. Bestandteil des Innenstadtentwicklungskonzeptes Finanzierung Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln von Münster Marketing. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahmen zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beinhalten Beiträge zum Klimaschutz und zu einer stadtverträglichen Mobilität.
A_R_0011_2021_a_r_0011_2021_CDU_Fonds_zur_Staerkung_des_Einzelhandels
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Antrag an den Rat A-/0011/2021 Antrag an den Rat Münster, 2. Februar 2021 Fonds zur Stärkung des Einzelhandels Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fonds als zusätzliche Position im Haushalt vorzusehen, der mindestens 200.000 EUR eigene Mittel der Stadt umfasst, die dafür bestimmt sind, Aktionen des lokalen Einzelhandels zur Wiederbelebung nach dem Lockdown zu unterstützen. 2. Für diesen Fonds sollen zusätzlich Fördermittel des Landes und des Bundes sowie Spenden von Wirtschaft und Banken eingeholt werden, die diesen Fonds noch weiter füllen sollen. 3. Über die Vergabe der Mittel entscheidet Münster Marketing in Abstimmung mit führenden Einzelhandelsverbänden. Es sollen Projekte bevorzugt werden, die örtliche Künstler oder Kunstausbildungseinrichtungen in Aktionen des Einzelhandels in besonderem Maße einbeziehen. 4. Dabei sind die Innenstadt als auch die Stadtteile gleichermaßen zu berücksichtigen. Begründung: Es gibt verschiedene Maßnahmen der Förderung des Einzelhandels sowohl in der Innen- stadt als auch in den Stadtteilen, für die finanzielle Mittel erforderlich sind. Dies können Förderungen von Einzelaktionen von einzelnen Einzelhändlern und Gruppen, die Attraktivität der Einkaufsbereiche zu erhöhen, sein. Denkbar sind Aktionen, in denen im öffentlichen Raum oder im individuellen Einzelhandel Crossover – Events von Kultur, Kunst, Design und Einzelhandel stattfinden, angefangen von Konzerten über Ausstellungen, Designdarbietun- gen, Aktionen von Musik- und Kunstschulen, Bibliotheken bis hin zu Kleinkunst etc. Der münsteraner Einzelhandel hat immer schon eine große Kreativität bewiesen. Der Fonds könnte auch für Wirtschaftsberatungsleistung oder für Gründungsunterstützungen für bestimmte Einzelhandelsideen verwendet werden. All dies kann durch den Fonds gefördert werden. Er soll zunächst mit 200.000 EUR ausgestattet werden. Über die Verwendung des Geldes sollte das Stadtmarketing Münster in Abstimmung mit führenden Einzelhandelsver- bänden entscheiden. Für diesen Fonds sind Fördermittel von Bund und Land möglich, die mit kommunalen Mitteln aufzustocken sind. Auch Beiträge der örtlichen Wirtschaft bzw. Banken sind einzuwerben. Wichtig ist, dass ein solcher Fonds kurzfristige Aktionen möglich macht, damit schnell in die Planung und Umsetzung von Förderungen eingetreten werden kann. gez. Stefan Weber und Fraktion
Berichtsvorlage
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V/0158/2021 V/0158/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Beschluss des Hauptausschusses vom 10.02.2021 nach § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Fonds zur Stärkung des Einzelhandels Beratungsfolge 17.02.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Bericht Bericht: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 auf der Grundlage des Antrages der CDU- Fraktion Nr. A -R/0011/2021 „Fonds zur Stärkung des Einzelhandels„ und des vorgelegten gemeinsamen Änderungsantrages der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe Volt folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Förderprogramm „Sofortprogramm Innen- stadt – 30 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein - Westfalen“ zu beantragen. Aus Haushaltsresten wird ein Fonds aufg elegt, der dafür bestimmt ist, Aktionen des lokalen Einzelhandels zur Wiederbelebung nach dem Lockdown zu unterstützen. Ei- ne mögliche weitere finanzielle Beteiligung der Stadt wird im Rahmen der Haushaltsberatung ge- prüft. 2. Für diesen Fonds sollen zusätzlich Fördermittel des Landes und des Bundes sowie Spenden von Wirtschaft und Banken eingeholt werden, die diesen Fonds noch weiter füllen sollen. 3. Über die Vergabe der Mittel entscheidet Münster Marketing in Abstimmung mit führenden Einzel- handelsverbänden. Es sollen Projekte bevorzugt werden, die örtliche Künstler oder Kunstausbil- dungseinrichtungen in Aktionen des Einzelhandels in besonderem Maße einbeziehen. 4. Dabei sind die Innenstadt als auch die Stadtteile gleichermaßen zu berücksichtigen. Dieser Beschluss verfolgt das Ziel, die kritische Situation der Innenstadt durch die akuten und sicher auch mittel- bis langfristigen Strukturveränderungen im Einzelhandel abzufedern und den Transfor- mationsprozess der Innenstadt so zu begleiten, dass Münster auch in Zukunft über ein lebendiges, attraktives Stadtzentrum verfügt. Münster Marketing 16.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Spinnen Telefon: 492-2700 spinnen@stadt-muenster.de - 2 - V/0158/2021 Situation der Innenstadt Die Pandemie hat die strukturellen Probleme des Innenstadt -Einzelhandels deutschlandweit extrem beschleunigt und führt in der Folge zu einer besorgniserregen den Schwächung der Innenstädte. Es ist davon auszugehen, dass anders als in der Gastronomie und in Teilen des touristischen Gewerbes der Einzelhandel nicht zu der gewohnten Dominanz zurückkehren wird. Eine so gravierende Struktur- veränderung in den Innenstä dten ist auch in normalen Zeiten keine leichte Aufgabe und es braucht Zeit, bis sich neue Angebote und ein anderer Nutzungsmix etabliert haben, den die Bewohner/innen und die Gäste der Stadt als so attraktiv empfinden, dass sie die Innenstadt regelmäßig un d selbstver- ständlich besuchen. Die Pandemie stellt uns nun auch in Münster, einer Stadt, die für ihre attraktive Innenstadt mit über- regionaler Strahlkraft und einem besonderen Einzelhandelsangebot bekannt ist, vor enorme Heraus- forderungen. Zahlreiche Gesc häftsaufgaben sind schon jetzt im Stadtzentrum sichtbar. Die Frage nach Nachfolgenutzungen stellt sich drängend und die Sorge vor sog. Down -Trading-Prozessen (Qualitätsverlust der Einzelhandelslagen durch Ansiedlung sog. Billigangebote wie z. B. „Ein -Euro- Läden“) wächst. Unterstützung in der Krise Die Verwaltung arbeitet mit dem Citymanagement bei Münster Marketing seit Jahren systematisch mit den Innenstadtakteuren aus Handel, Gastronomie und Immobilieneigentümern und gemeinsam mit den beiden wichtigen B ündnissen Initiative starke Innenstadt (ISI) Münster e.V. und Immobilien - und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel Münster e.V. an einer stetigen Steigerung der Innen- stadtattraktivität. Diese gelebte und gewachsene Kooperation hilft uns gerade jetzt sehr; sie macht abgestimmtes Agieren in der Krise leichter und effizient. So werden schon seit Beginn des ersten Lockdowns intensive Gespräche mit dem Handel, der Gast- ronomie und den Eigentümern geführt, die sich alle der Aufgabe stellen wollen, den bevor stehenden Wandel in der Innenstadt gemeinsam zu bewältigen und vor allem mit zu gestalten. Gemeinsam ar- beiten die Wirtschaftsförderung, die Planungsverwaltung und das Amt für Mobilität und Tiefbau unter der Moderation von Münster Marketing mit den privaten Partnern daran, Strukturen für den Innen- stadtwandel aufzubauen und ganz gezielt in vielen Einzelmoderationen Lösungen für Leerstände zu finden, Eigentümer zu beraten und konkrete Unterstützung zu gewähren. Diese Arbeit soll kurz- und langfristig in die F orm eines Zentrenmanagements überführt werden: Das Land hat aus dem Corona -Sofortprogramm dafür 99.000 Euro bereitgestellt. Die Arbeiten daran ha- ben bereits begonnen und werden in Kürze in konzentrierter Form mit Hilfe externer Unterstützung in feste Strukturen überführt, von denen die Stadt auch langfristig profitiert. Das Handlungsprogramm Während der Strukturwandel in der Innenstadt ein langfristiger Prozess ist und noch viele Jahre dau- ern wird, verlangt die pandemiebedingte Akutsituation rasches Hande ln. Der Transformationsprozess der Innenstadt als ganzer erfordert daher Maßnahmen mit unterschiedlicher Zeitperspektive: Er braucht Maßnahmen und Projekte, die kurzfristig wirken, er benötigt Experimentier - und Ausprobier- phasen mit mittelfristiger Umsetzu ngsperspektive und er braucht langfristig wirksame Konzepte und Entwicklungsperspektiven. Dazu gehören auch Fragen der Mobilität in dern Innenstadt. Zu den Akutmaßnahmen gehören z. B. die Fenstergestaltung leerstehender Erdgeschosse, kleinere Projekte aus dem Kulturbereich, schnelle Zwischennutzungslösungen, die Etablierung geeigneter Moderationsformate zwischen den Eigentümern und potentiellen Nutzern. Dazu gehören auch weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie - besonders die Außengastronomie - sowie Veran- staltungen, die Frequenz in die Stadt bringen. Ebenfalls kurzfristig zu realisieren, aber durchaus mit mittelfristiger Perspektive, sind jetzt geeignete Kampagnen und Projekte zur Stärkung des Besucher - - 3 - V/0158/2021 und Gästeaufkommens im Übernachtungs- und Tagestourismus und der Verbesserung der Sichtbar- keit der Münster-Qualitäten in der digitalen Kommunikation. Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehört der geplante Aufbau eines Zentrenmanagements (s. o). Dieses sollte auf einer aussagekräftigen Datenbasis e ntwickelt werden, die u.a. das derzeitige Nut- zungsangebot in den einzelnen Straßen und Quartieren beschreibt und Entwicklungsperspektiven darstellt. Das Zentrenmanagement arbeitet u.a. an Übergangslösungen für Ladennutzungen, an der Schaffung von Ausprobierlagen für kleinere oder neue Geschäftsmodelle, an der Profilierung einzel- ner Quartiere und Straßen gemeinsam mit den dort ansässigen Akteuren oder an der Platzierung gut frequentierter und leicht zugänglicher kultureller Angebote in der Innenstadt. All diese Maßnahmen und Projekte werden nur dann ihre Wirkung erzielen können, wenn sie in eine gemeinsam erarbeitete Entwicklungsperspektive für die Innenstadt integriert sind. Hier stehen die Perspektiven für die Weiterentwicklung des öffentlichen Raums im Vo rdergrund, die Vergrößerung der Nutzungsmöglichkeiten und die Erhöhung der Nutzungsvielfalt auch durch Gewinnung von mehr Stadtraum für die Menschen. Auch dazu sind mit dem Zukunftsprozess die Vorarbeiten geleistet. In wenigen Wochen werden dessen Ergebnis se in ein Innenstadtentwicklungskonzept (INSEK) über- führt, das gemeinsam mit der Bürgerschaft und den Innenstadtakteuren konkrete Maßnahmen für die nächsten Jahre definiert und die erforderliche Basis für einen Anspruch auf Städtebauförderungsmit- tel bildet (Ratsbeschluss vom 26.08.2020). Mit dem Entwicklungsprozess zum Martiniviertel, den der Rat ebenfalls bereits beschlossen hat (Ratsbeschluss 09.10.2019), ist bereits ein konkretes Vorhaben zur Zukunftsentwicklung der Innenstadt definiert. Instrumente zur Unterstützung des Strukturwandels: Innenstadtfonds Um vor allem bei den kurz - und mittelfristigen Problemstellungen agil und gezielt handeln und unter- stützen zu können, ist ein flexibles Budget erforderlich, das unkompliziert eingesetzt und aktiviert werden kann und mehrjährig zur Verfügung steht. Der vorgeschlagene Fonds ist dafür ein geeignetes Modell, er soll im Jahr 2021 dahingehend untersucht werden, ob und wie die Unterstützung zur Wie- derbelebung des Einzelhandels mit den Fondsmitteln gelingt. Glei chzeitig ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie und ihre Auswirkung auf den Einzelhandel in Münster in den Blick zu nehmen. Das „Sofortprogramm Innenstadt“, mit dem das Land NRW Kommunen bei der Stabilisierung ihrer Innenstädte unterstützt, hat z um Aufbau eines Zentrenmanagements bereits eine Förderung zuge- sagt (s. o.). Aus diesem Förderprogramm des Landes ist eine Co -Finanzierung eines offenen Innen- stadtfonds nicht möglich. Gefördert werden nur gezielte einzelne Maßnahmen wie z. B. die Anmie- tung leerstehender Objekte oder bauliche Veränderungen zur Veränderung von Handelslagen oder Handelsobjekten. Nachfragen beim Land NRW haben zudem ergeben, dass leider auch das Instrument des Verfü- gungsfonds, für das sich Münster beworben hatte und das hier s chon eingeführt ist, für diesen Zweck nicht geeignet ist. Es lässt nur eine Förderung investiver Maßnahmen zu und verlangt zudem eine 50 %-Finanzierung aus privaten Mitteln (Handel, Innenstadtakteure, ISI, ISG...), die zurzeit sicher nicht von denen zu akq uirieren sind, die der Unterstützung bedürfen. Die Finanzierung solcher Maßnah- men kann daher nur aus laufenden Mitteln ermöglicht werden und ist entsprechend begrenzt. Der Eigenbetrieb Münster Marketing wird für das erste Jahr (2021) aus nicht ausgeschöp ften Fi- nanzmitteln, etwa für das Turnier der Sieger und anderer geplanter und nicht durchgeführter Veran- staltungen in der Lage sein, 80.000 Euro als Grundlage für den Fonds bereit zu stellen. Die restlichen Erträge aus 2020 fließen zunächst in die Rücklage und sind für die Durchführung von geplanten Ver- anstaltungen und Projekten verbindlich eingeplant - etwa von Reallaboren an der Hörsterstraße, die Etablierung eines Abendmarktes und regelmäßigen Kommunikations - und Beteiligungsformaten zur Zukunft der Innnenstadt. Diese Veranstaltungen sind gezielte Kommunikationsmaßnahmen zur Stär- kung der Innenstadt und leisten damit wichtige Beiträge zur Grundidee des Innenstadtfonds, können aber nicht als freie Mittel in diesen überführt werden. - 4 - V/0158/2021 Die Förderung von Zwisch ennutzungen oder die Unterstützung für interessante, nicht etablierte Ge- schäftskonzepte oder innovative Gründungen, für die mehrjährig größere Summen bereitgestellt wer- den müssten, wird mit diesem Budget allerdings kaum möglich sein. Auch größere touristis che Kam- pagnen oder zusätzliche überregionale Marketingmaßnahmen lassen sich mit den herkömmlichen Budgets kaum realisieren; die Fortsetzung der erfolgreichen Tourismuskampagne „DeinMünster- landMoment“ gemeinsam mit dem Münsterland e. V., die im letzten Jahr gestartet ist und Münsters urban/ländliche Qualitäten gerade jetzt im innerdeutschen Tourismus fördern soll, wird derzeit in et- was reduzierter Form vorbereitet. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anträge an den Rat Fonds zur Stärkung des Einzelhandels (Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-/0011/2021 vom 02.02.2021 und Änderungsantrag vom 10.02.2021)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Hörsterstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0158/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2021
- Erstellt
- 11.02.2021 13:53