BKA 0849
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 14.11.2024: Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 6.2_241126-Beantwortung-Anfrage-Grüne-BRA)
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Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 44025 Dortmund Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Datum: 22. November 2024 Seite 1 von 4 Aktenzeichen: 60.90.01-009/2024-007-2 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Papathanasiou Janick.papathana- siou@bra.nrw.de Telefon: 02931/82-6430 Fax: 02931/82- Dienstgebäude: Goebenstraße 25 44135 Dortmund Hauptsitz / Lieferadresse: Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg Telefon: 02931 82-0 poststelle@bra.nrw.de www.bra.nrw.de Servicezeiten: Mo-Do 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Fr 08:30 – 14:00 Uhr Landeshauptkasse NRW bei der Helaba: IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE123878675 Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie auf der fol- genden Internetseite: https://www.bra.nrw.de/the- men/d/datenschutz/ Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln Dezernat 32, Frau Kuhl 50606 Köln Sitzung des Braunkohlenausschusses Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tage- bau Garzweiler Schreiben der Fraktion Die Grünen vom 14. November 2024 Sehr geehrte Frau Kuhl, sehr geehrte Damen und Herren, in der obigen Angelegenheit berichtet die Bezirksregierung Arnsberg wie folgt: Auf Grundlage von bergrechtlichen Betriebsplänen der Bezirksregierung Arnsberg dürfen im Tagebau Garzweiler Bodenmaterial und Steine in ins- gesamt vier Bodenverwertungsbereichen („Wanlo“, „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und „Pösenberg“) verwertet werden. Die Verwer tung hat schadlos und ordnungsgemäß en tsprechend den in gesetzlichen Vorschriften, Technischen Regelwerken und erteilten Geneh migungen festgelegten Anforderungen zu erfolg en. Die Ablagerungsorte für Bo denaushub sind dabei in den bergrechtlichen Betriebsplänen im Einzelnen festgelegt. Die Rheinischen Baustoffwerke (RBS) sind Betreiber der Annahmestellen und der Bodenverwertungsmaßnahmen. Die Bezirksregierung A rnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW, als landesweit zust ändige Bergbehörde, nimmt hierfür die Aufga- ben als Abfallwirtschaftsbehörde für die unter Bergaufsicht stehenden Be- triebe im Land Nordrhein-Westfalen entsprechend der Zuständigkeitsver- ordnung Umweltschutz wahr. Für Überwachungen und Genehmigungen bezüglich außerhalb dieses Zuständi gkeitsbereiches anfallender und zu entsorgender Abfälle und den Transport dieser Abfälle zu den Bodenver- wertungsbereichen sind andere Abfallwirtschaftsbehörden zuständig. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 2 von 4 Am 26.09.2024 konstituierte sich ein Arbeitskreis aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW), des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Ener- gie (MWIKE NRW), den Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg so- wie der Zentralstelle für Umweltkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ZeUK NRW) unter Federführung des MWIKE NRW , welcher regelmäßig tagt und Kontrollmöglichkeiten und Maßnahmen erarbeitet, die von den beteiligten Behörden ergriffen werden können, um vergleich- bare Fälle der illegalen Abfallverbringung zukünftig besser vorbeugen zu können oder diese zu verhindern. Hierzu zählt auch die gebotene Prüfung von V erbesserungsmöglichkeiten beim (bundesrechtlichen) Rechtsrah- men und in den Abläufen auf dem gesamten Entsorgungsweg. Daneben werden die Arbeiten zur Gefährdungsabschätzung an den Bodenverwer- tungsbereichen fachlich begleitet. Zu Ihren Fragen im Einzelnen: 1. Wie weit ist der jetzige Sachstand zu Art, Höhe und Auswirkung der Schadstoffe (z. B. bei Auswaschung, Seeflutung)? Art und Umfang der Schadstoffbelast ung sind Gegenstand des Er- mittlungsverfahrens bei der ZeUK. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Welche Mengen, mit welchen Belastungen im Tagebau Garzweiler möglicherweise falsch deklariert verbracht wurden, kann derzeit nicht gesagt werden. Landesseitig wurde das Sachverständigenbüro ahu GmbH beauf- tragt, ein durch das geotechnische Büro Prof. Düllmann GmbH im Auftrag der Rheinischen Baustoffwerke erarbeitetes Untersuchungs- konzept zur Gefährdungsabschätzung zu prüfen. Der landesseitig be- auftragte Sachverständige nach § 18 Bundes -Bodenschutzgesetz begleitet ferner die durchzuführenden Probenahmen und überprüft die Ergebnisse der Untersuchungen und Gefahrenbeurteilung. Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich im 1. Quartal 2025 vorliegen. Bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnisse zu Art, Höhe und Auswirkungen der Schadstoffe kann daher aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 3 von 4 2. Ist bekannt wo diese Böden eingebaut wurden und wenn ja, müs- sen sie entfernt werden (im Seebereich, in Schutzwällen vor Siedlungen z. B. Venrath - Kaulhausen, wo die Stadt ab ca. 2021 sehr großes Interesse an Rückbau Wall und Bau Aussichtsturm zeigte)? In den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird der Zeitraum zwi- schen 2021 und 2024 betrachtet. Während dieser Zeit wurden die vier Verwertungsbereiche „Wanlo“, „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und „Pösenberg“ auf Grundlage bergrechtlicher Sonderbetriebspläne be- trieben. Die Verwertungsbereiche „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und „Pösenberg“ liegen östlich der A 44. Der Verwertungsbereich „Wanlo“ liegt westlich des Autobahnkreuzes Holz. Gegenwärtig wird ein mit dem Arbeitskreis sowie dem landesseitig beauftragten Prüfgutachter der ahu GmbH abgestimmtes Untersu- chungskonzept umgesetzt, um daraus zunächst Einschätzungen be- züglich möglicher Gefahren für Umweltschutzgüter ableiten zu kön- nen. Zu einem daraus möglicherweise resultierenden Handlungsbe- darf (z. B. Entfernung von Bodenmaterial) kann daher aktuell n och keine Aussage getroffen werden. 3. Welche Bereiche des Tagebaues könnten noch betroffen sein? Könnte das auch Bereiche betreffen, die nicht in unmittelbarer Ufernähe liegen? Über die vorgenannten vier Verwertungsbereiche hinaus, sind keine weiteren Bereiche betroffen. 4. Wie wirken sich die laufenden Ermittlungen auf das laufende Braunkohleplanverfahren, See-, Rekultivierungsplanung etc. aus? Die behördlichen Recherchen und staatsanwaltschaftlichen Ermitt- lungen dauern an. Ob und inwiefern diese Auswirkungen auf das lau- fende Braunkohlenplanverfahren, die Seeplanung und die Rekultivie- rung des Tagebaus in den betroffenen Verwertungsbereichen haben werden, ist abhängig von den ausstehenden gutachterlichen Unter- suchungsergebnissen und den daraus abzuleitenden Bewertungen . Hierzu kann daher aktuell ebenfalls keine Aussage getroffen werden. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 4 von 4 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Praktiken zu- künftig zu verhindern und damit die Umwelt und auch die um- liegende Bevölkerung effektiv zu schützen? Die Einführung von möglichen Verbesserungen beim (bundesrechtli- chen) Rechtsrahmen und in den Abläufen auf dem gesamten Entsor- gungsweg, um vergleichbaren Fällen in Zukunft besser vorbeugen zu können, obliegt dem Gesetzgeber. Welche Optimierungen hinsichtlich der Dokumentations- und Über- wachungsmaßnahmen unter Bergaufsicht möglich und umsetzbar sind, ist gegenwärtiger Prüfgegenstand der Bezirksregierung Arns- berg. Hierzu zählen die bereits umgesetzte Erhöhung amtlicher Stich- probenahmen sowie die Dokumentation des Einbaus innerhalb von definierten Verkippungsrastern. 6. Besteht die Möglichkeit, dass eine solche Schadstoffverkip- pung auch in den anderen Restseen erfolgt ist? Die Identifizierung weiterer möglicher Annahmestellen ist Gegen- stand der laufenden Ermittlungen. Hier liegen keine Verdachtsmo- mente gegenüber den Tagebauen Hambach oder Inden vor. . Mit freundlichen Grüßen und Glückauf Im Auftrag gez. Janick Papathanasiou
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 6.2_Anfrage zu Illegaler Einbringung von Schadstoffen im Tagebau Garzweiler)
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Betreff: Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler Ausgehend von einer Strafanzeige der Bezirksregierung Düsseldorf im August 2024 lassen umfangreiche Ermittlungen der neu gegründeten Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) und des Landes- kriminalamtes Nordrhein-Westfalen befürchten, dass im Tagebau Garzweiler über einen längeren Zeitraum Schadstoff-belasteter Bodenaushub eingebracht wurde. Auch der Landtag NRW befasste sich im September im Rahmen einer Anfrage der SPD Landtagfraktion mit dem Thema (Die uns vorliegenden Quel- len sind am Ende der Anfrage angefügt) Da sich im Rahmen der Rekultivierung und Folgenutzung auch der Braun- kohlenausschuss der Bezirksregierung Köln regelmäßig mit den Rest- seen im Rheinischen Revier befasst, bitten wir um Beantwortung nachfol- gender Fragen: 1. Wie weit ist der jetzige Sachstand zu Art, Höhe und Auswirkung der Schadstoffe (z.B. bei Auswaschung, Seeflutung)? 2. Ist bekannt wo diese Böden eingebaut wurden und wenn ja, müssen sie entfernt werden (im Seebereich, in Schutzwällen vor Siedlungen z.B. Venrath - Kaulhausen, wo die Stadt ab ca. 2021 sehr großes Interesse an Rückbau Wall und Bau Aussichtsturm zeigte)? 3. Welche Bereiche des Tagebaues könnten noch betroffen sein? Könnte das auch Bereiche betreffen, die nicht in unmittelbarer Ufernähe liegen? im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 14.11.2024 An den Vorsitzenden im Braunkohlenausschuss Herrn Stefan Götz Bezirksregierung Köln 50667 Köln 4. Wie wirken sich die laufenden Ermittlungen auf das laufende Braunkoh- leplanverfahren, See-, Rekultivierungsplanung etc. aus? 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Praktiken zukünftig zu verhindern und damit die Umwelt und auch die umliegende Bevölkerung effektiv zu schützen? 6. Besteht die Möglichkeit, dass eine solche Schadstoffverkippung auch in den anderen Restseen erfolgt ist? Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Horst Lambertz Fraktionsvorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln Gudrun Zentis Mitglied des Braunkohlenausschusses f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin) Quellenauflistung: www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/grossrazzia-duesseldorf-illegale-entsor- gung-100.amp lka.polizei.nrw/presse/umfangreiche-durchsuchungsmassnahmen-wegen-des- verdachts-der-illegalen-entsorgung-belasteter-boeden-im-tagebau-garzweiler opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18- 2973.pdf&ved=2ahUKEwjkx7iGwtSJAxWkxgIHHdqWL- voQFnoECBQQAQ&usg=AOvVaw1Iyg4naGmLzowBuQ4lu4OH
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 6.2_Beantwortung RWE_Anfrage illegale Entsorgung)
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RWE RWE Power AG | Auenheimer Straße 27 | 50129 Bergheim-Niederaußemn Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses Köln Bezirksregierung Köln Tagebauplanung Ihre Zeichen Unsere Zeichen POB-T/dr.dr Dez. 32, Frau Eva Kuhl Name Dr. Jacobus den Drijver Telefon (02271)-751 23367 E-Mail jacobus.drijvererwe.com 50606 köln Bergheim-Niederaußem, 21. November 2024 Sitzung des Braunkohlenausschusses am 29.11.2024 Anfrage Fraktion der Grünen vom 14.11.2024 Sehr geehrte Frau Kuhl, sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 18.11.2024 leiteten Sie uns die Anfrage der Fraktion der Grü- nen zur Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Ta- gebau Garzweiler mit der Bitte um Beantwortung weiter. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Aufgrund der andauernden Ermittlungen handelt es sich da- bei um einen Zwischenbericht aus Sicht der RWE Power. Zu den einzelnen Fragen: 1. Wie weit ist der jetzige Sachstand zu Art, Höhe und Auswirkung der Schadstoffe (z.B. bei Auswaschung, Seeflutung)? Auf Basis eines anonymen Hinweises hat die Bezirksregierung Düsseldorf im Juli 2024 zu dem in Rede stehenden Sachverhalt begonnen, Vorermittlungen durchzuführen. Seit Ende August 2024 ist die Zentralstelle für Umweltkrimi- nalität bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ZeUkK) mit dem Fall betraut. Die Ermittlungen dauern an. Aus Sicht der RWE Power ergibt sich zudem folgender Sachstand: Die Rheinischen Baustoffwerke haben als Betreiber der Annahmestellen das geotechnische Büro Prof. Düllmann damit beauftragt, die betroffenen Kip- penbereiche daraufhin zu untersuchen, ob durch die dort möglicherweise mit falscher Deklaration verbrachten Massen ein Umweltschaden entstanden sein könnte und ob sich daraus Auswirkungen auf die Wirkungspfade „Boden- Mensch“ und „Boden-Wasser“ ergeben. Hierzu werden anhand von Bohrun- gen Misch- und Einzelproben gewonnen, die einen Aufschluss über die Schad- stoffsituation der Kippen liefern sollen. Das Konzept des Büros Prof. Düllmann ist mit der Bezirksregierung Arnsberg, deren Fachgutachter, der AHU in Aachen sowie dem Arbeitskreis aus MUNV, MWIKE, den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf sowie der ZeUK abgestimmt. Mit den Untersuchun- gen wird iin der 48 KW. 2024 begonnen. Die Ergebnisse und deren Interpreta- tion werden im Verlauf des ersten Quartals 2025 erwartet. RWE Power Aktiengesellschaft Betriebsstätte Auenheimer Straße 27 50129 Bergheim T +492271 751-0 F +492271 751-1414 I www.rwe.com Vorsitzender des Aufsichtsrates; Dr. Michael Müller Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender) Steffen Kanitz Dr. Lars Kulik Kemal Razanica Sitz der Gesellschaft: Essen Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB17420 Bankverbindung: Commerzbank Köln BIC COBADEFF37O IBAN: DE72 5704 0044 0500 1490 00 Gläubiger-IdNr. DE37ZZZ000001307538 USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717/1032 RWE Seite 2 Konkrete Erkenntnisse über Auftreten, Art und Umfang einer möglichen Schadstoffbelastung einerseits und zu konkreten Mengen möglicherweise falsch deklarierter Bodenmaterialien andererseits liegen uns derzeit nicht vor. 2. Ist bekannt wo diese Böden eingebaut wurden und wenn ja, müssen sie entfernt werden (im Seebereich, in Schutzwällen vor Siedlungen z.B. Venrath - Kaulhausen, wo die Stadt ab ca. 2021 sehr großes Interesse an Rückbau Wall und Bau Aussichtsturm zeigte)? Gegenstand der Untersuchungen sind die im Tagebau Garzweiler ehemals betriebenen vier Bereiche zur Annahme von unbelastetem Bodenaushub in einem Zeitraum von 2021 bis 2024. Hiervon befinden sich drei östlich der Autobahn 44 im sogenannten östlichen Restloch („Jüchen-alt“, „Jüchen- neu“, „Pösenberg“) und einer unmittelbar westlich des Autobahndreiecks Holz („Wanio“). Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine Entfernung von Bodenmate- rial erfordern. 3. Welche Bereiche des Tagebaues könnten noch betroffen sein? Könnte das auch Bereiche betreffen, die nicht in unmittelbarer Ufernähe lie- gen? Außer den vier genannten Kippenbereichen sind keine weiteren Bereiche be- troffen. A. Wie wirken sich die laufenden Ermittlungen auf das laufende Braun- kohleplanverfahren, See-, Rekultivierungsplanung etc. aus? Die Ermittlungen stellen die ordnungsgemäße Rekultivierung grundsätzlich nicht in Frage. Ob und inwieweit sich im Bereich der Annahmestellen tempo- räre Verzögerungen bei der Rekultivierung des Tagebaus ergeben, kann erst nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen eingeschätzt werden. 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Praktiken zukünftig zu verhindern und damit die Umwelt und auch die umliegende Bevöl- kerung effektiv zu schützen? Die Annahme und der Einbau von unbelastetem Bodenaushub wurden im Ta- gebau Garzweiler auf der Grundlage der hierzu erteilten Genehmigungen so- wie der einschlägigen Gesetz- und Verordnungslage durchgeführt. Die Grundlage der jetzigen Ermittlungen bildet ein Betrugsverhalten mit hoher kri- mineller Energie. Ob Gesetze, Normen und Verordnungen anzupassen sind, ist behördlich bzw. politisch zu entscheiden. Unabhängig davon führen die Rheinischen Baustoffwerke als Betreiber der Aushubannahmestellen ein Beprobungsregime durch, nach dem ergänzend zu den vom Anlieferer durchzuführenden Deklarationsanalyse von den ersten 500 t einer Baumaßnahme und allen weiteren 5.000 t stichprobenartige Analysen des angelieferten Materials vorgenommen werden. Zudem hat die RWE Power AG die Annahme von unbelastetem Bodenaushub im Tagebau Garzweiler vorsorglich auf die Deponie für Kraftwerksreststoffe verlagert, die als DK I-Deponie auch zur Aufnahme des Bodenaushubs zugelassen ist. RWE Seite 3 6. Besteht die Möglichkeit, dass eine solche Schadstoffverkippung auch in den anderen Restseen erfolgt ist? Die im Ermittlungsverfahren beschuldigten Personen stehen im Verdacht, vor- sätzlich falsch deklariertes Bodenmaterial in den Jahren 2021 bis 2024 in hierfür nicht geeignete Annahmestellen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln sowie im Bereich des Regionalverbandes Ruhr angeliefert und die entsprechenden Prüf- und Kontrollmechanismen umgangen zu haben. Die Verdachtsmomente beziehen sich somit nicht ausschließlich auf den Tagebau Garzweiler, sondern auch auf zahlreiche Annahmestellen in der Region, die in keinem Zusammenhang mit RWE Power oder den Rheinischen Baustoffwerken stehen. Bezüglich der Tagebaue Inden und Hambach bestehen keine Ver- dachtsmomente. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf RWE Power Aktiengesellschaft ppa. IV ‚Au (EylI-Vetter) (Stamann)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 14.11.2024: Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0849 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.11.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 29.11.2024 6.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 14.11.2024: Anfrage zur illegalen Entsor- gung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Anfrage wurde sowohl von RWE (Anl. 2 zu TOP 6.2) als auch von der Bezirksregierung Arns- berg (Anl. 3 zu TOP 6.2) beantwortet. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 6.2_Anfrage zu Illegaler Einbringung von Schadstoffen im Tagebau Garzwei - ler 2. Anl. 2 zu TOP 6.2_Beantwortung RWE_Anfrage illegale Entsorgung 3. Anl. 3 zu TOP 6.2_241126-Beantwortung-Anfrage-Grüne-BRA
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0849
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 29.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 11:27