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BKA 0849

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 14.11.2024: Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 29.11.2024

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 29.11.2024, TOP 6.2

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 6.2_241126-Beantwortung-Anfrage-Grüne-BRA)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 6.2_Anfrage zu Illegaler Einbringung von Schadstoffen im Tagebau Garzweiler)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 6.2_Beantwortung RWE_Anfrage illegale Entsorgung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 14.11.2024: Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 6.2_241126-Beantwortung-Anfrage-Grüne-BRA)

8034 Zeichen

Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 44025 Dortmund 
Bezirksregierung  
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie in NRW 
 
Datum:   22. November 2024 
Seite 1 von 4 
 
Aktenzeichen: 
60.90.01-009/2024-007-2  
bei Antwort bitte angeben 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Papathanasiou 
Janick.papathana-
siou@bra.nrw.de 
Telefon: 02931/82-6430 
Fax: 02931/82- 
 
Dienstgebäude: 
Goebenstraße 25 
44135 Dortmund 
 
 
 
 
Hauptsitz / Lieferadresse: 
Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg 
 
Telefon: 02931 82-0 
 
poststelle@bra.nrw.de 
www.bra.nrw.de 
 
Servicezeiten:  
Mo-Do 08:30 – 12:00 Uhr 
13:30 – 16:00 Uhr 
Fr 08:30 – 14:00 Uhr 
 
Landeshauptkasse NRW 
bei der Helaba: 
IBAN: 
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
BIC: WELADEDD 
 
Umsatzsteuer ID:  
DE123878675 
 
 
 
Informationen zur Verarbeitung 
Ihrer Daten finden Sie auf der fol-
genden Internetseite: 
https://www.bra.nrw.de/the-
men/d/datenschutz/ 
Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses 
bei der Bezirksregierung Köln  
Dezernat 32, Frau Kuhl 
50606 Köln  
 
 
 
 
 
Sitzung des Braunkohlenausschusses 
Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tage-
bau Garzweiler  
 
Schreiben der Fraktion Die Grünen vom 14. November 2024 
 
 
Sehr geehrte Frau Kuhl, sehr geehrte Damen und Herren, 
 
in der obigen Angelegenheit berichtet die Bezirksregierung Arnsberg wie 
folgt:  
 
Auf Grundlage von bergrechtlichen Betriebsplänen der Bezirksregierung 
Arnsberg dürfen im Tagebau Garzweiler Bodenmaterial und Steine in ins-
gesamt vier Bodenverwertungsbereichen („Wanlo“, „Jüchen alt“, „Jüchen 
neu“ und „Pösenberg“)  verwertet werden. Die Verwer tung hat schadlos 
und ordnungsgemäß en tsprechend den in gesetzlichen Vorschriften, 
Technischen Regelwerken und erteilten Geneh migungen festgelegten 
Anforderungen zu erfolg en. Die Ablagerungsorte für Bo denaushub sind 
dabei in den bergrechtlichen Betriebsplänen im Einzelnen festgelegt. Die 
Rheinischen Baustoffwerke (RBS) sind Betreiber der Annahmestellen 
und der Bodenverwertungsmaßnahmen. 
 
Die Bezirksregierung A rnsberg, Abteilung  6 – Bergbau und Energie in 
NRW, als landesweit zust ändige Bergbehörde, nimmt hierfür die Aufga-
ben als Abfallwirtschaftsbehörde für die unter Bergaufsicht stehenden Be-
triebe im Land Nordrhein-Westfalen entsprechend der Zuständigkeitsver-
ordnung Umweltschutz wahr. Für Überwachungen und Genehmigungen 
bezüglich außerhalb dieses Zuständi gkeitsbereiches anfallender und zu 
entsorgender Abfälle und den Transport dieser Abfälle zu den Bodenver-
wertungsbereichen sind andere Abfallwirtschaftsbehörden zuständig.

Bezirksregierung  
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie in NRW 
 
Seite 2 von 4 
Am 26.09.2024 konstituierte sich ein Arbeitskreis aus Vertreterinnen und 
Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV 
NRW), des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Ener-
gie (MWIKE NRW), den Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg so-
wie der Zentralstelle für Umweltkriminalität bei der Staatsanwaltschaft 
Dortmund (ZeUK NRW) unter Federführung des MWIKE NRW , welcher 
regelmäßig tagt und Kontrollmöglichkeiten und Maßnahmen  erarbeitet, 
die von den beteiligten Behörden ergriffen werden können, um vergleich-
bare Fälle der illegalen Abfallverbringung zukünftig besser vorbeugen zu 
können oder diese zu verhindern. Hierzu zählt auch die gebotene Prüfung 
von V erbesserungsmöglichkeiten beim (bundesrechtlichen) Rechtsrah-
men und in den Abläufen auf dem gesamten Entsorgungsweg. Daneben 
werden die Arbeiten zur Gefährdungsabschätzung an den Bodenverwer-
tungsbereichen fachlich begleitet. 
 
Zu Ihren Fragen im Einzelnen: 
 
1. Wie weit ist der jetzige Sachstand zu Art, Höhe und Auswirkung 
der Schadstoffe (z. B. bei Auswaschung, Seeflutung)? 
 
Art und Umfang der Schadstoffbelast ung sind Gegenstand des Er-
mittlungsverfahrens bei der ZeUK. Die Ermittlungen hierzu dauern an. 
Welche Mengen, mit welchen Belastungen im Tagebau Garzweiler 
möglicherweise falsch deklariert verbracht wurden, kann derzeit nicht 
gesagt werden. 
 
Landesseitig wurde das  Sachverständigenbüro ahu GmbH beauf-
tragt, ein durch das geotechnische Büro Prof. Düllmann  GmbH im 
Auftrag der Rheinischen Baustoffwerke erarbeitetes Untersuchungs-
konzept zur Gefährdungsabschätzung zu prüfen. Der landesseitig be-
auftragte Sachverständige nach § 18 Bundes -Bodenschutzgesetz 
begleitet ferner die durchzuführenden Probenahmen und überprüft 
die Ergebnisse der Untersuchungen und Gefahrenbeurteilung.  
 
Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich im 1. Quartal 
2025 vorliegen. Bezüglich der daraus resultierenden Erkenntnisse zu 
Art, Höhe und Auswirkungen der Schadstoffe kann daher aktuell noch 
keine Aussage getroffen werden.

Bezirksregierung  
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie in NRW 
 
Seite 3 von 4 
2. Ist bekannt wo diese Böden eingebaut wurden und wenn ja, müs-
sen sie entfernt werden (im Seebereich, in Schutzwällen vor 
Siedlungen z. B. Venrath - Kaulhausen, wo die Stadt ab ca. 2021 
sehr großes Interesse an Rückbau Wall und Bau Aussichtsturm 
zeigte)? 
 
In den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird der Zeitraum zwi-
schen 2021 und 2024 betrachtet. Während dieser Zeit wurden die vier 
Verwertungsbereiche „Wanlo“, „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und 
„Pösenberg“ auf Grundlage bergrechtlicher Sonderbetriebspläne be-
trieben. Die Verwertungsbereiche „Jüchen alt“, „Jüchen neu“ und 
„Pösenberg“ liegen östlich der A 44. Der Verwertungsbereich „Wanlo“ 
liegt westlich des Autobahnkreuzes Holz.   
 
Gegenwärtig wird ein mit dem Arbeitskreis sowie dem landesseitig 
beauftragten Prüfgutachter der ahu GmbH abgestimmtes Untersu-
chungskonzept umgesetzt, um daraus zunächst Einschätzungen be-
züglich möglicher Gefahren für Umweltschutzgüter ableiten zu kön-
nen. Zu einem daraus möglicherweise resultierenden Handlungsbe-
darf (z. B. Entfernung von Bodenmaterial)  kann daher aktuell n och 
keine Aussage getroffen werden.     
 
3. Welche Bereiche des Tagebaues könnten noch betroffen sein? 
Könnte das auch Bereiche betreffen, die nicht in unmittelbarer 
Ufernähe liegen? 
 
Über die vorgenannten vier Verwertungsbereiche hinaus, sind keine 
weiteren Bereiche betroffen.   
 
4. Wie wirken sich die laufenden Ermittlungen auf das laufende 
Braunkohleplanverfahren, See-, Rekultivierungsplanung etc. 
aus? 
 
Die behördlichen Recherchen und staatsanwaltschaftlichen Ermitt-
lungen dauern an. Ob und inwiefern diese Auswirkungen auf das lau-
fende Braunkohlenplanverfahren, die Seeplanung und die Rekultivie-
rung des Tagebaus in den betroffenen Verwertungsbereichen haben 
werden, ist abhängig von den ausstehenden gutachterlichen Unter-
suchungsergebnissen und den daraus abzuleitenden Bewertungen . 
Hierzu kann daher aktuell ebenfalls keine Aussage getroffen werden.

Bezirksregierung  
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie in NRW 
 
Seite 4 von 4 
5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Praktiken zu-
künftig zu verhindern und damit die Umwelt und auch die um-
liegende Bevölkerung effektiv zu schützen?  
 
Die Einführung von möglichen Verbesserungen beim (bundesrechtli-
chen) Rechtsrahmen und in den Abläufen auf dem gesamten Entsor-
gungsweg, um vergleichbaren Fällen in Zukunft besser vorbeugen zu 
können, obliegt dem Gesetzgeber. 
 
Welche Optimierungen hinsichtlich der Dokumentations- und Über-
wachungsmaßnahmen unter Bergaufsicht möglich und umsetzbar 
sind, ist gegenwärtiger Prüfgegenstand der Bezirksregierung Arns-
berg. Hierzu zählen die bereits umgesetzte Erhöhung amtlicher Stich-
probenahmen sowie die Dokumentation des Einbaus innerhalb von 
definierten Verkippungsrastern.  
 
6. Besteht die Möglichkeit, dass eine solche Schadstoffverkip-
pung auch in den anderen Restseen erfolgt ist? 
 
Die Identifizierung  weiterer möglicher Annahmestellen ist Gegen-
stand der laufenden Ermittlungen. Hier liegen keine Verdachtsmo-
mente gegenüber den Tagebauen Hambach oder Inden vor. .   
 
 
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf 
Im Auftrag 
 
gez. Janick Papathanasiou

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 6.2_Anfrage zu Illegaler Einbringung von Schadstoffen im Tagebau Garzweiler)

2817 Zeichen

Betreff: Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im 
Tagebau Garzweiler 
 
Ausgehend von einer Strafanzeige der Bezirksregierung Düsseldorf im August 
2024 lassen umfangreiche Ermittlungen der neu gegründeten Zentralstelle für 
die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) und des Landes-
kriminalamtes Nordrhein-Westfalen befürchten, dass im Tagebau Garzweiler 
über einen längeren Zeitraum Schadstoff-belasteter Bodenaushub eingebracht 
wurde. Auch der Landtag NRW befasste sich im September im Rahmen einer 
Anfrage der SPD Landtagfraktion mit dem Thema (Die uns vorliegenden Quel-
len sind am Ende der Anfrage angefügt) 
 
Da sich im Rahmen der Rekultivierung und Folgenutzung auch der Braun-
kohlenausschuss der Bezirksregierung Köln regelmäßig mit den Rest-
seen im Rheinischen Revier befasst, bitten wir um Beantwortung nachfol-
gender Fragen: 
 
1. Wie weit ist der jetzige Sachstand zu Art, Höhe und Auswirkung der 
Schadstoffe (z.B. bei Auswaschung, Seeflutung)? 
 
2.  Ist bekannt wo diese Böden eingebaut wurden und wenn ja, müssen sie 
entfernt werden (im Seebereich, in Schutzwällen vor Siedlungen z.B. 
Venrath - Kaulhausen, wo die Stadt ab ca. 2021 sehr großes Interesse 
an Rückbau Wall und Bau Aussichtsturm zeigte)? 
 
3. Welche Bereiche des Tagebaues könnten noch betroffen sein? Könnte 
das auch Bereiche betreffen, die nicht in unmittelbarer Ufernähe liegen? 
 
 
 
 
 
im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 14.11.2024 
 
An den 
Vorsitzenden im Braunkohlenausschuss 
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln 
50667 Köln

4. Wie wirken  sich die laufenden Ermittlungen auf das laufende Braunkoh-
leplanverfahren, See-, Rekultivierungsplanung etc. aus? 
 
5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Praktiken zukünftig zu 
verhindern und damit die Umwelt und auch die umliegende Bevölkerung 
effektiv zu schützen?  
 
6. Besteht die Möglichkeit, dass eine solche Schadstoffverkippung auch in 
den anderen Restseen erfolgt ist? 
 
 
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Horst Lambertz 
Fraktionsvorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln 
 
Gudrun Zentis 
Mitglied des Braunkohlenausschusses 
 
f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin) 
 
 
Quellenauflistung: 
www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/grossrazzia-duesseldorf-illegale-entsor-
gung-100.amp 
 
lka.polizei.nrw/presse/umfangreiche-durchsuchungsmassnahmen-wegen-des-
verdachts-der-illegalen-entsorgung-belasteter-boeden-im-tagebau-garzweiler 
 
opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-
2973.pdf&ved=2ahUKEwjkx7iGwtSJAxWkxgIHHdqWL-
voQFnoECBQQAQ&usg=AOvVaw1Iyg4naGmLzowBuQ4lu4OH

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 6.2_Beantwortung RWE_Anfrage illegale Entsorgung)

6503 Zeichen

RWE

RWE Power AG | Auenheimer Straße 27 | 50129 Bergheim-Niederaußemn
Geschäftsstelle des
Braunkohlenausschusses Köln
Bezirksregierung Köln

Tagebauplanung

Ihre Zeichen
Unsere Zeichen POB-T/dr.dr

Dez. 32, Frau Eva Kuhl Name Dr. Jacobus den Drijver
Telefon (02271)-751 23367
E-Mail jacobus.drijvererwe.com

50606 köln

Bergheim-Niederaußem, 21. November 2024

Sitzung des Braunkohlenausschusses am 29.11.2024
Anfrage Fraktion der Grünen vom 14.11.2024

Sehr geehrte Frau Kuhl, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 18.11.2024 leiteten Sie uns die Anfrage der Fraktion der Grü-
nen zur Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Ta-
gebau Garzweiler mit der Bitte um Beantwortung weiter. Dieser Bitte kommen
wir gerne nach. Aufgrund der andauernden Ermittlungen handelt es sich da-
bei um einen Zwischenbericht aus Sicht der RWE Power.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Wie weit ist der jetzige Sachstand zu Art, Höhe und Auswirkung der
Schadstoffe (z.B. bei Auswaschung, Seeflutung)?

Auf Basis eines anonymen Hinweises hat die Bezirksregierung Düsseldorf im
Juli 2024 zu dem in Rede stehenden Sachverhalt begonnen, Vorermittlungen
durchzuführen. Seit Ende August 2024 ist die Zentralstelle für Umweltkrimi-
nalität bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ZeUkK) mit dem Fall betraut. Die
Ermittlungen dauern an.

Aus Sicht der RWE Power ergibt sich zudem folgender Sachstand:

Die Rheinischen Baustoffwerke haben als Betreiber der Annahmestellen das
geotechnische Büro Prof. Düllmann damit beauftragt, die betroffenen Kip-
penbereiche daraufhin zu untersuchen, ob durch die dort möglicherweise mit
falscher Deklaration verbrachten Massen ein Umweltschaden entstanden
sein könnte und ob sich daraus Auswirkungen auf die Wirkungspfade „Boden-
Mensch“ und „Boden-Wasser“ ergeben. Hierzu werden anhand von Bohrun-
gen Misch- und Einzelproben gewonnen, die einen Aufschluss über die Schad-
stoffsituation der Kippen liefern sollen. Das Konzept des Büros Prof. Düllmann
ist mit der Bezirksregierung Arnsberg, deren Fachgutachter, der AHU in
Aachen sowie dem Arbeitskreis aus MUNV, MWIKE, den Bezirksregierungen
Arnsberg und Düsseldorf sowie der ZeUK abgestimmt. Mit den Untersuchun-
gen wird iin der 48 KW. 2024 begonnen. Die Ergebnisse und deren Interpreta-
tion werden im Verlauf des ersten Quartals 2025 erwartet.

RWE Power
Aktiengesellschaft

Betriebsstätte
Auenheimer Straße 27
50129 Bergheim

T +492271 751-0
F +492271 751-1414
I www.rwe.com

Vorsitzender des
Aufsichtsrates;
Dr. Michael Müller

Vorstand:

Dr. Frank Weigand
(Vorsitzender)
Steffen Kanitz

Dr. Lars Kulik
Kemal Razanica

Sitz der Gesellschaft:
Essen

Eingetragen beim
Amtsgericht Essen
HRB17420

Bankverbindung:

Commerzbank Köln

BIC COBADEFF37O

IBAN: DE72 5704 0044
0500 1490 00

Gläubiger-IdNr.

DE37ZZZ000001307538

USt-IdNr. DE 8112 23 345
St-Nr. 112/5717/1032

RWE

Seite 2

Konkrete Erkenntnisse über Auftreten, Art und Umfang einer möglichen
Schadstoffbelastung einerseits und zu konkreten Mengen möglicherweise
falsch deklarierter Bodenmaterialien andererseits liegen uns derzeit nicht vor.

2. Ist bekannt wo diese Böden eingebaut wurden und wenn ja, müssen sie
entfernt werden (im Seebereich, in Schutzwällen vor Siedlungen z.B.
Venrath - Kaulhausen, wo die Stadt ab ca. 2021 sehr großes Interesse
an Rückbau Wall und Bau Aussichtsturm zeigte)?

Gegenstand der Untersuchungen sind die im Tagebau Garzweiler ehemals
betriebenen vier Bereiche zur Annahme von unbelastetem Bodenaushub in
einem Zeitraum von 2021 bis 2024. Hiervon befinden sich drei östlich der
Autobahn 44 im sogenannten östlichen Restloch („Jüchen-alt“, „Jüchen-
neu“, „Pösenberg“) und einer unmittelbar westlich des Autobahndreiecks Holz
(„Wanio“).

Derzeit liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine Entfernung von Bodenmate-
rial erfordern.

3. Welche Bereiche des Tagebaues könnten noch betroffen sein? Könnte
das auch Bereiche betreffen, die nicht in unmittelbarer Ufernähe lie-
gen?

Außer den vier genannten Kippenbereichen sind keine weiteren Bereiche be-
troffen.

A. Wie wirken sich die laufenden Ermittlungen auf das laufende Braun-
kohleplanverfahren, See-, Rekultivierungsplanung etc. aus?

Die Ermittlungen stellen die ordnungsgemäße Rekultivierung grundsätzlich
nicht in Frage. Ob und inwieweit sich im Bereich der Annahmestellen tempo-
räre Verzögerungen bei der Rekultivierung des Tagebaus ergeben, kann erst
nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen eingeschätzt werden.

5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Praktiken zukünftig
zu verhindern und damit die Umwelt und auch die umliegende Bevöl-
kerung effektiv zu schützen?

Die Annahme und der Einbau von unbelastetem Bodenaushub wurden im Ta-
gebau Garzweiler auf der Grundlage der hierzu erteilten Genehmigungen so-
wie der einschlägigen Gesetz- und Verordnungslage durchgeführt. Die
Grundlage der jetzigen Ermittlungen bildet ein Betrugsverhalten mit hoher kri-
mineller Energie. Ob Gesetze, Normen und Verordnungen anzupassen sind,
ist behördlich bzw. politisch zu entscheiden.

Unabhängig davon führen die Rheinischen Baustoffwerke als Betreiber der
Aushubannahmestellen ein Beprobungsregime durch, nach dem ergänzend
zu den vom Anlieferer durchzuführenden Deklarationsanalyse von den ersten
500 t einer Baumaßnahme und allen weiteren 5.000 t stichprobenartige
Analysen des angelieferten Materials vorgenommen werden. Zudem hat die
RWE Power AG die Annahme von unbelastetem Bodenaushub im Tagebau
Garzweiler vorsorglich auf die Deponie für Kraftwerksreststoffe verlagert, die
als DK I-Deponie auch zur Aufnahme des Bodenaushubs zugelassen ist.

RWE

Seite 3

6. Besteht die Möglichkeit, dass eine solche Schadstoffverkippung auch
in den anderen Restseen erfolgt ist?

Die im Ermittlungsverfahren beschuldigten Personen stehen im Verdacht, vor-
sätzlich falsch deklariertes Bodenmaterial in den Jahren 2021 bis 2024 in
hierfür nicht geeignete Annahmestellen in den Regierungsbezirken Düsseldorf
und Köln sowie im Bereich des Regionalverbandes Ruhr angeliefert und die
entsprechenden Prüf- und Kontrollmechanismen umgangen zu haben. Die
Verdachtsmomente beziehen sich somit nicht ausschließlich auf den Tagebau
Garzweiler, sondern auch auf zahlreiche Annahmestellen in der Region, die in
keinem Zusammenhang mit RWE Power oder den Rheinischen Baustoffwerken
stehen. Bezüglich der Tagebaue Inden und Hambach bestehen keine Ver-
dachtsmomente.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

RWE Power Aktiengesellschaft
ppa. IV

‚Au

(EylI-Vetter) (Stamann)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 14.11.2024: Anfrage zur illegalen Entsorgung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler)

938 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0849 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 26.11.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 29.11.2024 6.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN v. 14.11.2024: Anfrage zur illegalen Entsor-
gung schadstoffbelasteter Böden im Tagebau Garzweiler 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Anfrage wurde sowohl von RWE (Anl. 2 zu TOP 6.2) als auch von der Bezirksregierung Arns-
berg (Anl. 3 zu TOP 6.2) beantwortet.  
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 6.2_Anfrage zu Illegaler Einbringung von Schadstoffen im Tagebau Garzwei -
ler  
2. Anl. 2 zu TOP 6.2_Beantwortung RWE_Anfrage illegale Entsorgung  
3. Anl. 3 zu TOP 6.2_241126-Beantwortung-Anfrage-Grüne-BRA

Beratungsverlauf (1)

29.11.2024 Braunkohlenausschuss
TOP 6.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0849
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
29.11.2024
Erstellt
18.11.2024 11:27