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0925/2022

Ausstellung von Bewohnerparkausweisen im Rahmen des privaten Car-Sharing

Mitteilung Ausschuss 06.04.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 7.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3378 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer  06.04.2022 
 0925/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
 
Ausstellung von Bewohnerparkausweisen im Rahmen des privaten Car-Sharing 
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises konnte nach den bis Februar 2018 gültigen städti-
schen Richtlinien nur erfolgen, wenn der Antragstellende mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer 
Straße gemeldet ist, in denen das Bewohnerparken eingerichtet ist, das Fahrzeug auf den Bewoh-
nenden zugelassen oder nachweislich überwiegend von ihm genutzt wird und er über keinen privaten 
Stellplatz verfügt.  
Für Bewohnende, die gewerbliche Car-Sharing Angebote nutzen, besteht die Möglichkeit einen Be-
wohnerparkausweis auf den Namen der Car-Sharing-Firma auszustellen. 
 
Privates Car-Sharing wurde vorher nicht berücksichtigt, so dass bei Nutzung eines Fahrzeuges durch 
mehrere Fahrzeugführende jeweils nur für ein Bewohnerparkgebiet ein Bewohnerparkausweis aus-
gestellt werden konnte.  
 
Zur Förderung des privaten Car-Sharing und der daraus resultierenden Reduzierung von privaten 
Kraftfahrzeugen, verbunden mit einer Reduzierung der Umweltbelastung, wurde Teilnehmenden einer 
privaten Car-Sharing-Gruppe im Rahmen eines 2-jährigen Pilotversuches ab dem 01.03.2018 die 
Möglichkeit eröffnet, bei Nutzung eines gemeinsamen Fahrzeuges Bewohnerparkausweise für unter-
schiedliche Bewohnerparkgebiete zu erhalten.  
Die Ausstellung der Bewohnerparkausweise erfolgte zunächst befristet auf 12 Monate, sofern neben 
den allgemeinen Voraussetzungen zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises folgende Kriterien 
erfüllt sind:

2 
 
- Neben dem für das Car-Sharing-Projekt genutzten Fahrzeug ist weder auf einen der Teilneh-
menden noch auf eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person ein weiteres Fahrzeug zu-
gelassen. 
 
- Die Halterin/der Halter des Fahrzeuges bestätigt die gemeinsame Nutzung jedem Antragstel-
lenden. 
 
- Jeder Antragstellende ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und weist dies nach. 
 
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei einem der Kundenzentren einen Antrag auf Ausstel-
lung eines entsprechenden Bewohnerparkausweises stellen. 
 
Bei Verlängerung des Bewohnerparkausweises sind alle o. g. Voraussetzungen erneut nachzuwei-
sen. 
 
Um im Rahmen des Pilotprojektes belastbarere Aussagen zu erhalten, wurde die Pilotphase noch-
mals um insgesamt weitere 2 Jahre verlängert. 
 
Während der Pilotphase wurden 
 
 2018 66   
 2019 42   
 2020 84   
 2021 32 Bewohnerparkausweise im Rahmen des privaten Car-Sharing ausgestellt. 
 
Aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen während des Pilotprojektes und um Planungssicher-
heit für die an einem privaten Carsharing Interessierten zu gewähren, wird die Ausstellung von Be-
wohnerparkausweisen im Rahmen des privaten Carsharings nun dauerhaft ermöglicht. 
Die Verwaltung wird dies auf der Homepage entsprechend darstellen. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (10)

07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0925/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.04.2022
Erstellt
16.03.2022 10:26