Ausstellung von Bewohnerparkausweisen im Rahmen des privaten Car-Sharing
Mitteilung Ausschuss 0925/2022 vom 06.04.2022
Stand: Am 17.05.2022 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 06.04.2022 0925/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Verkehrsausschuss 17.05.2022 Ausstellung von Bewohnerparkausweisen im Rahmen des privaten Car-Sharing Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises konnte nach den bis Februar 2018 gültigen städti- schen Richtlinien nur erfolgen, wenn der Antragstellende mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer Straße gemeldet ist, in denen das Bewohnerparken eingerichtet ist, das Fahrzeug auf den Bewoh- nenden zugelassen oder nachweislich überwiegend von ihm genutzt wird und er über keinen privaten Stellplatz verfügt. Für Bewohnende, die gewerbliche Car-Sharing Angebote nutzen, besteht die Möglichkeit einen Be- wohnerparkausweis auf den Namen der Car-Sharing-Firma auszustellen. Privates Car-Sharing wurde vorher nicht berücksichtigt, so dass bei Nutzung eines Fahrzeuges durch mehrere Fahrzeugführende jeweils nur für ein Bewohnerparkgebiet ein Bewohnerparkausweis aus- gestellt werden konnte. Zur Förderung des privaten Car-Sharing und der daraus resultierenden Reduzierung von privaten Kraftfahrzeugen, verbunden mit einer Reduzierung der Umweltbelastung, wurde Teilnehmenden einer privaten Car-Sharing-Gruppe im Rahmen eines 2-jährigen Pilotversuches ab dem 01.03.2018 die Möglichkeit eröffnet, bei Nutzung eines gemeinsamen Fahrzeuges Bewohnerparkausweise für unter- schiedliche Bewohnerparkgebiete zu erhalten. Die Ausstellung der Bewohnerparkausweise erfolgte zunächst befristet auf 12 Monate, sofern neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises folgende Kriterien erfüllt sind: 2 - Neben dem für das Car-Sharing-Projekt genutzten Fahrzeug ist weder auf einen der Teilneh- menden noch auf eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person ein weiteres Fahrzeug zu- gelassen. - Die Halterin/der Halter des Fahrzeuges bestätigt die gemeinsame Nutzung jedem Antragstel- lenden. - Jeder Antragstellende ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und weist dies nach. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei einem der Kundenzentren einen Antrag auf Ausstel- lung eines entsprechenden Bewohnerparkausweises stellen. Bei Verlängerung des Bewohnerparkausweises sind alle o. g. Voraussetzungen erneut nachzuwei- sen. Um im Rahmen des Pilotprojektes belastbarere Aussagen zu erhalten, wurde die Pilotphase noch- mals um insgesamt weitere 2 Jahre verlängert. Während der Pilotphase wurden 2018 66 2019 42 2020 84 2021 32 Bewohnerparkausweise im Rahmen des privaten Car-Sharing ausgestellt. Aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen während des Pilotprojektes und um Planungssicher- heit für die an einem privaten Carsharing Interessierten zu gewähren, wird die Ausstellung von Be- wohnerparkausweisen im Rahmen des privaten Carsharings nun dauerhaft ermöglicht. Die Verwaltung wird dies auf der Homepage entsprechend darstellen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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07.04.2022
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
07.04.2022
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
07.04.2022
TOP 10.2.23, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
07.04.2022
TOP 10.2.17, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
28.04.2022
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
02.05.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
02.05.2022
TOP 10.2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
02.05.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
16.05.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.05.2022 zuletzt
TOP 7.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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