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2632/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Maßnahmen zur Verhinderung von Parken auf dem Bürgersteig auf der Bergisch Gladbacher Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 15.03.2021, TOP 2.2

Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

4550 Zeichen

Von: xxxx]  
Gesendet: Sonntag, 10. November 2019 12:43 
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Bürgerantrag § 24 GO NRW 
Bürgerantrag § 24 GO NRW 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
bedauerlicherweise muss ich diesen Bürgerantrag stellen, da Herr Oberstadtdirektor Keller seit 
Monaten überhaupt nicht auf meine Eingaben reagiert. Er ignoriert die Mails von Anwohnern 
Thielenbruchs, als auch meine Mails, er sendet keine Lese- oder Eingangsbestätigung und er reagiert 
auch nicht auf die Hinweise auf akute Gefahrensituationen. 
Folglich müssen wir diesen Weg einschlagen. Es scheint Herrn Dr. Keller auch nicht zu interessieren, 
dass die Stadtverwaltung sicherlich besseres zu tun hat als den, bedingt durch seine Untätigkeit 
verursachten Zusatzaufwand, ausbaden zu dürfen. 
Ich stelle hiermit den Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW und fordere die 
Stadtverwaltung auf, aktiv und konsequent gegen Bürgersteigparker auf der Bergisch Gladbacher 
Straße in Köln Thielenbruch, von Otto Kayser Straße und Stadtgrenze Bergisch Gladbach vorzugehen 
und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen um dies dauerhaft zu verhindern. 
Die verbleibenden Bürgersteigbreiten zwischen den unzulässig geparkten Fahrzeugen und den 
Grundstückszäunen sind teilweise unter 80 Cm. Siehe beigefügte Fotos. Dadurch werden sowohl 
Behinderte mit Rollstuhl, als auch Eltern mit Kinderwagen gezwungen, über die stark befahrene 
Bergisch Gladbacher Straße auszuweichen. Oftmals sind die Restbreiten so gering, dass gar 
Fußgänger und Kinder über die Straße gehen müssen. Aber auch das scheint Dr. Keller nicht zu 
interessieren. 
Laut politischen Beschlüssen, u.a. der Bezirksvertretung Innenstadt sollen, auch im Sinne der 
behinderten Menschen Mindestgehwegbreiten von 1,5 Meter vorhanden sein, besser noch 2,0 
Meter. Hier sind es aber in der Regel gerade 80 cm. 
Einige Anwohner haben eigenmächtig (einige auch genehmigte) Blumenkübel etc. auf die 
Bürgersteige gestellt. Auch dies beantrage ich hinsichtlich der Zulässigkeit zu überprüfen. 
Diesen Antrag wird auch an die Medien gesendet, damit auch dort erkannt wird, wie 
verantwortungslos Oberstadtdirektor Keller die lebensgefährlichen Situationen für die Fußgänger 
umgeht. Sollte es zu einem Unfall aufgrund der zu engen Bürgersteigbreiten kommen gilt es zu 
überlegen, ob man dann Dr. Keller als darüber informierter Verwaltung Chef in die Verantwortung 
genommen werden kann. Eine Anzeige auf Verdacht der Fahrlässigen Körperverletzung würden wir 
Anwohner in diesem Fall auf jeden Fall erstatten. 
Gesendet: Mittwoch, 23. Oktober 2019 um 21:15 Uhr 
Von: xxxx> 
An: stadtdirektor@st adt-koeln.de, mobilitaet@agorakoeln.de 
Betreff: Zugeparkte Bürgersteige Bergisch Gladbacher Straße Thielenbruch  
Sehr geehrter Herr Dr. Keller, 
leider gibt es auf meine Mail an Sie persönlich keine  Reaktion, obwohl mein Aniiegen auf eine sehr 
gefährliche Situation hinweist.

Teilweise sind Personen mit Kinderwagen, aber auch Rollstuihlfahrer, gewzungen, auf die stark 
befahrene Bergisch -Gladbacher-Straße, auszuweichen. Sind Sie sich eigentlich der Gefahr und 
Ihrer Verantwortung als Oberstadtdirektor, der über die Situation informiert ist, bewusst?  
Ich bitte um eine kurzfristige Antwort, ansonsten werden wir Anwohner die Medien einschalten und 
mkittels Transparente auf die Gefahrensituation und die Pass ivität der Stadt hinweisen. 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Keller, 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
die Bürgersteige auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln Thielenbruch, zwischen Otto Kayer  
Straße und Stadtgrenze Bergisch Gladbach, sind zum großen Teil von PKW zugeparkt. Die 
verbleibenden Breiten sind i.d.R. unter einen Meter.  
Dadurch haben ältere Menschen, auch meine Großmutter, oft große Schwierigkeiten dort vorbei 
zukommen, wenn sie z.B. m alleine mit ihrem E-Rolli unterwegs ist. Folglich muss sie dann über die 
Straße ausweichen. Das gilt auch für junge Mütter mit Kinderwagen, erst recht mit 
Zwillingskinderwagen.  
Wie verhält es sich mit den Beschlüssen innerhalb der Stadt, die Bürgersteige  überall auf einer 
Breite von 2,0 Meter frei zu halten?  
Wieso toleriert man diese Parkweise in Thielenbruch seit Jahrzehnten? Wieso wird das vom 
Ordnungsamt nicht geahndet?  
Was überwiegt mehr, die Interessen der (einflußreichen) Anlieger/ Autofahrer oder aber die 
Interessen der Fußgänger und Behinderten?  
Ich bitte um Prüfung und Mitteilung.  
Angehangen zwei Fotos.  
Mit freundlcihen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3284 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2632/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Maßnahmen zur Verhinderung von Parken auf dem 
Bürgersteig auf der Bergisch Gladbacher Straße (Az.: 02-1600-272/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe und fordert die Verwaltung auf, 
die Kontrollen auf der Bergisch Gladbacher Straße beizubehalten.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 01.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent fordert die Stadtverwaltung auf, aktiv und konsequent gegen Bürgersteigparkende auf der 
Bergisch Gladbacher Straße vorzugehen (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Bergisch Gladbacher Straße ist eine der Hauptverkehrsstraßen in Köln und verläuft durch mehre-
re Stadtteile. Dementsprechend ist sie im Fokus von Kontrollen zur Parküberwachung sowie Ge-
schwindigkeitskontrollen. 
Bei den Einsätzen der Verkehrsüberwachung werden insbesondere Bereiche berücksichtigt, in denen 
bekannt ist, dass dort die Verkehrssicherheit von Fahrradfahrenden und Gehwegnutzenden gefährdet 
wird. Dennoch ist es nicht möglich, diese bekannten Bereiche täglich und zu unterschiedlichen Zeiten 
zu berücksichtigen, weil auch in den umliegenden Straßen und im gesamten Bezirk hoher Kontrollbe-
darf besteht. Dennoch ist die Brisanz dort bekannt und wird in der Relation zu vergleichbaren Straßen 
in Köln umfangreich kontrolliert; dies gilt sowohl für Parken als auch für Geschwindigkeitsmessungen. 
Der Verkehrsdienst war mehrfach im Bereich zwischen Otto-Kayser-Straße und der Stadtgrenze zur 
Überprüfung der Situation vor Ort, konnte jedoch keine Auffälligkeiten feststellen, auch wenn im Um-
feld einige Verstöße festgestellt wurden. 
In Bereichen, in denen viele Geschäfte ansässig sind, wird regelmäßig gegenüber von Gewerbe auf 
dem Rad- oder Gehweg geparkt, wenn Fahrzeugführende vor dem jeweiligen Geschäft keinen Park-
platz finden; hier wird bei Kontrollen sehr konsequent verwarnt. Im Bereich der Hausnummern 570 bis 
610 wurden aus o. a. Grund im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 01.07.2020 insgesamt 813 Verwarnun-
gen ausgestellt, auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße waren es 1.736 Verwarnungen. Diese 
Zahlen sprechen für eine hohe Kontrolltätigkeit vor Ort. In einigen Bereichen wird das Gehwegparken 
toleriert, wenn trotz parkender Fahrzeuge ausreichend Restbreite des Gehweges vorhanden ist.  
Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht ein gesetzliches Haltverbot für den 
Gehweg. Aus verkehrlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 
Hinsichtlich der ungenehmigt aufgestellten Blumenkübel auf der Bergisch Gladbacher Straße wurde 
der Ordnungs- und Verkehrsdienst beauftragt, die gesamte Bergisch Gladbacher Straße zu kontrollie-
ren. Die ungenehmigt aufgestellten Blumenkübel werden entsprechend mit Aufklebern gekennzeich-
net und nach Ablauf der vorgegebenen Beseitigungsfrist abgeräumt. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Otto-Kayser-Straße
  • Gladbacher Straße

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Details

Aktenzeichen
2632/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.12.2020
Erstellt
20.08.2020 13:41