2632/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Maßnahmen zur Verhinderung von Parken auf dem Bürgersteig auf der Bergisch Gladbacher Straße
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Anlage- Eingabe
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Von: xxxx] Gesendet: Sonntag, 10. November 2019 12:43 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE> Betreff: Bürgerantrag § 24 GO NRW Bürgerantrag § 24 GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bedauerlicherweise muss ich diesen Bürgerantrag stellen, da Herr Oberstadtdirektor Keller seit Monaten überhaupt nicht auf meine Eingaben reagiert. Er ignoriert die Mails von Anwohnern Thielenbruchs, als auch meine Mails, er sendet keine Lese- oder Eingangsbestätigung und er reagiert auch nicht auf die Hinweise auf akute Gefahrensituationen. Folglich müssen wir diesen Weg einschlagen. Es scheint Herrn Dr. Keller auch nicht zu interessieren, dass die Stadtverwaltung sicherlich besseres zu tun hat als den, bedingt durch seine Untätigkeit verursachten Zusatzaufwand, ausbaden zu dürfen. Ich stelle hiermit den Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW und fordere die Stadtverwaltung auf, aktiv und konsequent gegen Bürgersteigparker auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln Thielenbruch, von Otto Kayser Straße und Stadtgrenze Bergisch Gladbach vorzugehen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen um dies dauerhaft zu verhindern. Die verbleibenden Bürgersteigbreiten zwischen den unzulässig geparkten Fahrzeugen und den Grundstückszäunen sind teilweise unter 80 Cm. Siehe beigefügte Fotos. Dadurch werden sowohl Behinderte mit Rollstuhl, als auch Eltern mit Kinderwagen gezwungen, über die stark befahrene Bergisch Gladbacher Straße auszuweichen. Oftmals sind die Restbreiten so gering, dass gar Fußgänger und Kinder über die Straße gehen müssen. Aber auch das scheint Dr. Keller nicht zu interessieren. Laut politischen Beschlüssen, u.a. der Bezirksvertretung Innenstadt sollen, auch im Sinne der behinderten Menschen Mindestgehwegbreiten von 1,5 Meter vorhanden sein, besser noch 2,0 Meter. Hier sind es aber in der Regel gerade 80 cm. Einige Anwohner haben eigenmächtig (einige auch genehmigte) Blumenkübel etc. auf die Bürgersteige gestellt. Auch dies beantrage ich hinsichtlich der Zulässigkeit zu überprüfen. Diesen Antrag wird auch an die Medien gesendet, damit auch dort erkannt wird, wie verantwortungslos Oberstadtdirektor Keller die lebensgefährlichen Situationen für die Fußgänger umgeht. Sollte es zu einem Unfall aufgrund der zu engen Bürgersteigbreiten kommen gilt es zu überlegen, ob man dann Dr. Keller als darüber informierter Verwaltung Chef in die Verantwortung genommen werden kann. Eine Anzeige auf Verdacht der Fahrlässigen Körperverletzung würden wir Anwohner in diesem Fall auf jeden Fall erstatten. Gesendet: Mittwoch, 23. Oktober 2019 um 21:15 Uhr Von: xxxx> An: stadtdirektor@st adt-koeln.de, mobilitaet@agorakoeln.de Betreff: Zugeparkte Bürgersteige Bergisch Gladbacher Straße Thielenbruch Sehr geehrter Herr Dr. Keller, leider gibt es auf meine Mail an Sie persönlich keine Reaktion, obwohl mein Aniiegen auf eine sehr gefährliche Situation hinweist. Teilweise sind Personen mit Kinderwagen, aber auch Rollstuihlfahrer, gewzungen, auf die stark befahrene Bergisch -Gladbacher-Straße, auszuweichen. Sind Sie sich eigentlich der Gefahr und Ihrer Verantwortung als Oberstadtdirektor, der über die Situation informiert ist, bewusst? Ich bitte um eine kurzfristige Antwort, ansonsten werden wir Anwohner die Medien einschalten und mkittels Transparente auf die Gefahrensituation und die Pass ivität der Stadt hinweisen. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrter Herr Dr. Keller, Sehr geehrte Damen und Herren, die Bürgersteige auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln Thielenbruch, zwischen Otto Kayer Straße und Stadtgrenze Bergisch Gladbach, sind zum großen Teil von PKW zugeparkt. Die verbleibenden Breiten sind i.d.R. unter einen Meter. Dadurch haben ältere Menschen, auch meine Großmutter, oft große Schwierigkeiten dort vorbei zukommen, wenn sie z.B. m alleine mit ihrem E-Rolli unterwegs ist. Folglich muss sie dann über die Straße ausweichen. Das gilt auch für junge Mütter mit Kinderwagen, erst recht mit Zwillingskinderwagen. Wie verhält es sich mit den Beschlüssen innerhalb der Stadt, die Bürgersteige überall auf einer Breite von 2,0 Meter frei zu halten? Wieso toleriert man diese Parkweise in Thielenbruch seit Jahrzehnten? Wieso wird das vom Ordnungsamt nicht geahndet? Was überwiegt mehr, die Interessen der (einflußreichen) Anlieger/ Autofahrer oder aber die Interessen der Fußgänger und Behinderten? Ich bitte um Prüfung und Mitteilung. Angehangen zwei Fotos. Mit freundlcihen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2632/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Maßnahmen zur Verhinderung von Parken auf dem Bürgersteig auf der Bergisch Gladbacher Straße (Az.: 02-1600-272/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe und fordert die Verwaltung auf, die Kontrollen auf der Bergisch Gladbacher Straße beizubehalten. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 01.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent fordert die Stadtverwaltung auf, aktiv und konsequent gegen Bürgersteigparkende auf der Bergisch Gladbacher Straße vorzugehen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Bergisch Gladbacher Straße ist eine der Hauptverkehrsstraßen in Köln und verläuft durch mehre- re Stadtteile. Dementsprechend ist sie im Fokus von Kontrollen zur Parküberwachung sowie Ge- schwindigkeitskontrollen. Bei den Einsätzen der Verkehrsüberwachung werden insbesondere Bereiche berücksichtigt, in denen bekannt ist, dass dort die Verkehrssicherheit von Fahrradfahrenden und Gehwegnutzenden gefährdet wird. Dennoch ist es nicht möglich, diese bekannten Bereiche täglich und zu unterschiedlichen Zeiten zu berücksichtigen, weil auch in den umliegenden Straßen und im gesamten Bezirk hoher Kontrollbe- darf besteht. Dennoch ist die Brisanz dort bekannt und wird in der Relation zu vergleichbaren Straßen in Köln umfangreich kontrolliert; dies gilt sowohl für Parken als auch für Geschwindigkeitsmessungen. Der Verkehrsdienst war mehrfach im Bereich zwischen Otto-Kayser-Straße und der Stadtgrenze zur Überprüfung der Situation vor Ort, konnte jedoch keine Auffälligkeiten feststellen, auch wenn im Um- feld einige Verstöße festgestellt wurden. In Bereichen, in denen viele Geschäfte ansässig sind, wird regelmäßig gegenüber von Gewerbe auf dem Rad- oder Gehweg geparkt, wenn Fahrzeugführende vor dem jeweiligen Geschäft keinen Park- platz finden; hier wird bei Kontrollen sehr konsequent verwarnt. Im Bereich der Hausnummern 570 bis 610 wurden aus o. a. Grund im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 01.07.2020 insgesamt 813 Verwarnun- gen ausgestellt, auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße waren es 1.736 Verwarnungen. Diese Zahlen sprechen für eine hohe Kontrolltätigkeit vor Ort. In einigen Bereichen wird das Gehwegparken toleriert, wenn trotz parkender Fahrzeuge ausreichend Restbreite des Gehweges vorhanden ist. Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht ein gesetzliches Haltverbot für den Gehweg. Aus verkehrlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Hinsichtlich der ungenehmigt aufgestellten Blumenkübel auf der Bergisch Gladbacher Straße wurde der Ordnungs- und Verkehrsdienst beauftragt, die gesamte Bergisch Gladbacher Straße zu kontrollie- ren. Die ungenehmigt aufgestellten Blumenkübel werden entsprechend mit Aufklebern gekennzeich- net und nach Ablauf der vorgegebenen Beseitigungsfrist abgeräumt. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bergisch Gladbacher Straße
- Otto-Kayser-Straße
- Gladbacher Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2632/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.12.2020
- Erstellt
- 20.08.2020 13:41