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1338/2022

Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 31.01.2022

Mitteilung BV 21.04.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.04.2022, TOP 6.6

Mitteilung BV

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Protokoll BeiratsVB 31.01.22

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Mitteilung BV

374 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 1338/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022 
 
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 31.01.2022 
In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 
31.01.2022.

Protokoll BeiratsVB 31.01.22

3813 Zeichen

Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der UNB der Stadt Köln am 
31.01.2022  
 
 
Teilnehmer/innen: 
 
 
Naturschutzbeirat: Herr von der Stein, Frau Euler-Bertram 
 
Verwaltung: Frau Weil, Frau Christ, Herr Distelrath, Herr Bracke, Herr Quinders, 
Herr Göth, Herr Longo 
 
 
Anträge auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 
67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
1. Kronenreduktion eines Naturdenkmals an der Franz- Kreuter- Str. 3, Ge-
markung: Ehrenfeld Flur: 70 Flurstück: 1939 / 0 und 1938/0 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Auf dem genannten Grundstück findet ab März eine Baumaßnahme des Kölner 
Studierendenwerks zur Errichtung eines Studierendenwohnheims mit 32 Wohn-
plätzen in 16 2-Zimmer-Wohnungen (Gebäudeklasse-4)statt. 
 
Im Zuge dieser Maßnahme muss das Naturdenkmal 401.01 (2 Rosskastanien) 
auf städtischem Grund in seiner seitlichen Kronenausdehnung um ca. 1,5 bis max 
2m reduziert werden, um Platz für den Baukörper zu schaffen. An der kleineren 
Rosskastanie muss ein kopflastiger Starkast (>10cm) stärker zurückgenommen 
werden. Die restlichen Schnitte sind als geringfügig anzusehen, da ein Astdurch-
messer von 5cm nicht überschritten wird. Die Maßnahmen werden durch das Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen umgesetzt und durch den zuständigen 
Baumkontrolleur überwacht. Die vollversiegelte Fläche im Kronentraufbereich 
wird im Zuge der Maßnahme baumschonend entsiegelt, was zu einer Verbesse-
rung der Nährstoff- und Wassersituation vor Ort beitragen wird. Zu Beginn der 
Baumaßnahme erfolgt eine Einweisung der Gewerke durch den zuständigen 
Baumkontrolleur hinsichtlich des dort befindlichen, geschützten, städtischen 
Baumbestandes. Die Schnittmaßnahmen werden vor dem 01.03.2022 durchge-
führt, sodass kein Konflikt mit dem Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich §39 und 
§44 entsteht. 
 
Eingriff /Kompensation 
Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwen-
dig.  
 
Artenschutz: 
Bei der Einhaltung folgender Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der 
Antragsteller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein 
Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinrei-
chender Sicherheit ausgeschlossen. Um auch die lediglich besonders geschütz-
ten Arten nicht zu gefährden, werden folgende Auflagen erteilt:

• Die Rückschnittmaßnahmen erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 
01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die 
Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baubegleitung hinzu zu ziehen. Diese 
hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch 
Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Aufgrund der Wohnsituation in der Stadt Köln ist die Schaffung von 16 Miniap-
partments für Studierende als notwendig anzusehen. Der Eingriff in das Natur-
denkmal kann diesbezüglich als geringfügig eingeordnet werden. Sofern die bei 
der Vorbesprechung festgelegten Maßgaben eingehalten werden, ist das Vorha-
ben mit den Belangen des Naturschutzes als vereinbar anzusehen.  
Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesna-
turschutzgesetz (BNatSchG) erteilt werden. 
Entscheidung: 
Dem Vorhaben wurde seitens des Beirats in seiner Vorbesprechung am 
31.01.2022 zugestimmt, allerdings unter der Maßgabe: 
 dass der Starkastschnitt auf Zugast erfolgen soll, damit die weitere Ent-
wicklung des Astes gesichert ist und die entstehende Wunde durch den 
Baum versorgt werden kann.  
 Durchführung, Kontrolle und Abnahme der Maßnahmen im Kronenbereich 
durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. 
 
 Einhaltung und Kontrolle der Schutzbestimmungen gem. DIN 18920 und 
RAS-LP4. 
 
 Ausführung der Arbeiten vor dem 01.03.2022

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Franz-Kreuter-Straße 3
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
1338/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
21.04.2022
Erstellt
20.04.2022 21:38