Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 31.01.2022
Mitteilung BV 1338/2022 vom 21.04.2022
Stand: Am 25.04.2022 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 1338/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 31.01.2022 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 31.01.2022. -
Protokoll BeiratsVB 31.01.22
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Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der UNB der Stadt Köln am 31.01.2022 Teilnehmer/innen: Naturschutzbeirat: Herr von der Stein, Frau Euler-Bertram Verwaltung: Frau Weil, Frau Christ, Herr Distelrath, Herr Bracke, Herr Quinders, Herr Göth, Herr Longo Anträge auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1. Kronenreduktion eines Naturdenkmals an der Franz- Kreuter- Str. 3, Ge- markung: Ehrenfeld Flur: 70 Flurstück: 1939 / 0 und 1938/0 Beschreibung der Maßnahme: Auf dem genannten Grundstück findet ab März eine Baumaßnahme des Kölner Studierendenwerks zur Errichtung eines Studierendenwohnheims mit 32 Wohn- plätzen in 16 2-Zimmer-Wohnungen (Gebäudeklasse-4)statt. Im Zuge dieser Maßnahme muss das Naturdenkmal 401.01 (2 Rosskastanien) auf städtischem Grund in seiner seitlichen Kronenausdehnung um ca. 1,5 bis max 2m reduziert werden, um Platz für den Baukörper zu schaffen. An der kleineren Rosskastanie muss ein kopflastiger Starkast (>10cm) stärker zurückgenommen werden. Die restlichen Schnitte sind als geringfügig anzusehen, da ein Astdurch- messer von 5cm nicht überschritten wird. Die Maßnahmen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umgesetzt und durch den zuständigen Baumkontrolleur überwacht. Die vollversiegelte Fläche im Kronentraufbereich wird im Zuge der Maßnahme baumschonend entsiegelt, was zu einer Verbesse- rung der Nährstoff- und Wassersituation vor Ort beitragen wird. Zu Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Einweisung der Gewerke durch den zuständigen Baumkontrolleur hinsichtlich des dort befindlichen, geschützten, städtischen Baumbestandes. Die Schnittmaßnahmen werden vor dem 01.03.2022 durchge- führt, sodass kein Konflikt mit dem Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich §39 und §44 entsteht. Eingriff /Kompensation Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwen- dig. Artenschutz: Bei der Einhaltung folgender Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinrei- chender Sicherheit ausgeschlossen. Um auch die lediglich besonders geschütz- ten Arten nicht zu gefährden, werden folgende Auflagen erteilt: • Die Rückschnittmaßnahmen erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baubegleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen. Befreiungsvoraussetzungen: Aufgrund der Wohnsituation in der Stadt Köln ist die Schaffung von 16 Miniap- partments für Studierende als notwendig anzusehen. Der Eingriff in das Natur- denkmal kann diesbezüglich als geringfügig eingeordnet werden. Sofern die bei der Vorbesprechung festgelegten Maßgaben eingehalten werden, ist das Vorha- ben mit den Belangen des Naturschutzes als vereinbar anzusehen. Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG) erteilt werden. Entscheidung: Dem Vorhaben wurde seitens des Beirats in seiner Vorbesprechung am 31.01.2022 zugestimmt, allerdings unter der Maßgabe: dass der Starkastschnitt auf Zugast erfolgen soll, damit die weitere Ent- wicklung des Astes gesichert ist und die entstehende Wunde durch den Baum versorgt werden kann. Durchführung, Kontrolle und Abnahme der Maßnahmen im Kronenbereich durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Einhaltung und Kontrolle der Schutzbestimmungen gem. DIN 18920 und RAS-LP4. Ausführung der Arbeiten vor dem 01.03.2022
Beratungsverlauf
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25.04.2022
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.6, Kenntnisnahme (Mitteilung).
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