0359/2021
Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im konventionellen Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 562-4 Vorlagen-Nummer 13.04.2021 0359/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im konventionellen Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.01.2021 reichte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu TOP 7.3 - Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im konventionellen Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen - folgende Fragen zu der ent- sprechenden Vorlage 1423/2020 ein. 1. Wie ist z.B. Erreichbarkeit von Abstellräumen gewährleistet, wenn kein Aufzug eingebaut wird? Oder befinden die sich in den Wohnungen? 2. Sind BeWo- oder WG-Konzepte integrierbar? 3. Sind (zukunftsfeste) Ausstattungen für Sinnesbehinderte einbezogen? 4. Müsste nicht intensive Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen mit bedacht werden (jetzt S. 7 extensiv)? Die Verwaltung beantwortet diese wie folgt: zu Frage 1: Grundsätzlich wird für jede Wohnung ein Abstellraum/Keller vorgesehen, der in der Regel im Keller- geschoss geplant wird. In Wohngebäuden, in denen nicht mehr als drei Geschosse vorgesehen sind, mithin keine gesetzliche Verpflichtung zur Planung und Errichtung eines Aufzuges besteht, sind die Abstellräume über das Treppenhaus zu erreichen. In Wohnungen mit einer Raumanzahl ab 4, wird zusätzlich in der Wohnung ein integrierter Abstellraum oder alternativ eine Nische in der Größe von mind. 1m² vorgesehen. Rollstuhlgerechte Wohnungen werden unabhängig von der Raumanzahl mit einem integrierten Abstellraum geplant. zu Frage 2: Das Amt für Wohnungswesen berücksichtigt bei Neubauten im Wohnungsbau eine Mindestzahl an barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen. Körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen werden standardmäßig bei der Erhebung personenbezogener Daten nicht berücksichtigt. Hier stehen erhebliche datenschutzrechtliche Beden- ken entgegen. Die Bauplanungen für die Unterbringung von Geflüchteten oder Wohnungslosen orientieren sich nicht an der Initiierung von Wohnformen für besondere Personengruppen mit gesundheitlichen Einschrän- kungen, wie z.B. Betreutes Wohnen oder Pflegewohngruppen. 2 Soweit Wohnungslose oder Geflüchtete entsprechende gesundheitliche Einschränkungen haben, steht in erster Linie eine Vermittlung und Versorgung im bestehenden Regelsystem an. Sofern eine Versorgung in Wohnraum mit abgeschlossenen Wohneinheiten durch das Amt für Woh- nungswesen erfolgt und aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine Wohnraumanpassung erforderlich ist, wird dies individuell im Einzelfall durchgeführt. zu Frage 3: Die Verwaltung berücksichtigt bei den Planungen ihrer Wohngebäude und Gebäuden zur öffentlich- rechtlichen Unterbringung neben den Bestimmungen zur Barrierefreiheit (DIN 18040) auch insbeson- dere die Belange sinnes- bzw. sehbehinderter Menschen. Insoweit wird u.a. auch stets eine kontrast- reiche Gestaltung auf Grundlage der entsprechenden DIN 32975 - Kontraste im öffentlichen Raum – umgesetzt. Hierdurch trägt sie insbesondere nicht nur den Belangen sehbehinderter Menschen Rechnung, sondern verbessert auch den Komfort und die Sicherheit aller Bewohner. zu Frage 4: Die Verwaltung wird künftig die Möglichkeit einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung bei ihren Bau- vorhaben obligatorisch prüfen. Bei einer intensiven Dachbegrünung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass diese in der Regel als Überdachung von Tiefgaragen zur Umsetzung kommt. Meist werden diese auch in das Freiflächen- konzept des Bauvorhabens eingebunden. Diese Bereiche werden dann als Terrassenflächen, Sitz- und Spielbereiche sowie Begrünungen mit geringer Substratschüttung realisiert, um hier Kosten zu minimieren. Eine intensive Begrünung auf Flachdächern oberhalb der letzten Geschossdecke kann im Rahmen der Kostenobergrenze der Wohnraumförderbestimmungen nicht realisiert werden. Eine Fassadenbegrünung ist bei künftigen Bauvorhaben grundsätzlich boden- oder wandgebunden denkbar. Eine wandgebundene Fassadenbegrünung ist hierbei jedoch mit einem sehr hohen Investi- tions- und Pflegeaufwand verbunden. Gez. Dr. Rau
(Vorab)-Auszug aus der Niederschrift SoSe Wohnungsbaustandards
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 19.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 öffentlich 7.3 Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im kon- ventionellen Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen 1423/2020 Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung zur Kenntnis genommen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen reicht folgende Anmerkungen und Fragen zur Vorlage ein: Anmerkung: Aufgrund der Wichtigkeit und Grundsätzlichkeit der neuen Standards sollte die Vorlage in die Beratung durch die Ausschüsse genommen werden (auch in die StadtAG Behindertenpolitik + Wohnausschuss) - nicht nur als Mitteilung. Konzepterweiterung auf eine 3. Standardvariante für innovative Wohnformen (BeWo-Wohngruppen, Pflegewohngruppen, ...) . Ggf. mit Ausprägungen für bestimmte Benutzergruppen nach der körperlichen, psychischen und geistigen Bedarfen (Ambient Assisted Living, intensivere Lärmdämmung, Schlagfestig- keit und Bruchsicherheit, Gemeinschaftsküchen, Pflegebäder, E-Rolli- Parkplätze, spezielle Farbschema, Fallschutz statt Sand und spezielles Spiel- gerät, ggf. Parkplätze für bedarfsgerecht umgebaute Fahrzeuge) Positiv: Anbindung an DIN 18040 Nachfragen: 1. Wie ist z.B. Erreichbarkeit von Abstellräumen gewährleistet, wenn kein Aufzug eingebaut wird? Oder befinden die sich in den Wohnungen? 2. Sind BeWo- oder WG-Konzepte integrierbar? 3. Sind (zukunftsfeste) Ausstattungen für Sinnesbehinderte einbezogen? 4. Müsste nicht intensive Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen mit be- dacht werden (jetzt S. 7 extensiv)?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0359/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.04.2021
- Erstellt
- 01.02.2021 15:17