Mandari Insight

0359/2021

Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im konventionellen Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021, TOP 10.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

(Vorab)-Auszug aus der Niederschrift SoSe Wohnungsbaustandards

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4350 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
562-4 
Vorlagen-Nummer 13.04.2021 
 0359/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im konventionellen 
Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.01.2021 reichte die Fraktion 
Bündnis 90 / Die Grünen zu TOP 7.3 - Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards 
im konventionellen Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen - folgende Fragen zu der ent-
sprechenden Vorlage 1423/2020 ein. 
 
1. Wie ist z.B. Erreichbarkeit von Abstellräumen gewährleistet, wenn kein Aufzug eingebaut 
wird? Oder befinden die sich in den Wohnungen?  
 
2. Sind BeWo- oder WG-Konzepte integrierbar?  
 
3. Sind (zukunftsfeste) Ausstattungen für Sinnesbehinderte einbezogen? 
 
4. Müsste nicht intensive Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen mit bedacht werden 
(jetzt S. 7 extensiv)?  
 
 
Die Verwaltung beantwortet diese wie folgt: 
 
 
zu Frage 1: 
Grundsätzlich wird für jede Wohnung ein Abstellraum/Keller vorgesehen, der in der Regel im Keller-
geschoss geplant wird. In Wohngebäuden, in denen nicht mehr als drei Geschosse vorgesehen sind, 
mithin keine gesetzliche Verpflichtung zur Planung und Errichtung eines Aufzuges besteht, sind die 
Abstellräume über das Treppenhaus zu erreichen. In Wohnungen mit einer Raumanzahl ab 4, wird 
zusätzlich in der Wohnung ein integrierter Abstellraum oder alternativ eine Nische in der Größe von 
mind. 1m² vorgesehen. Rollstuhlgerechte Wohnungen werden unabhängig von der Raumanzahl mit 
einem integrierten Abstellraum geplant. 
 
 
zu Frage 2: 
Das Amt für Wohnungswesen berücksichtigt bei Neubauten im Wohnungsbau eine Mindestzahl an 
barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen. 
Körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen werden standardmäßig bei der Erhebung 
personenbezogener Daten nicht berücksichtigt. Hier stehen erhebliche datenschutzrechtliche Beden-
ken entgegen.   
Die Bauplanungen für die Unterbringung von Geflüchteten oder Wohnungslosen orientieren sich nicht 
an der Initiierung von Wohnformen für besondere Personengruppen mit gesundheitlichen Einschrän-
kungen, wie z.B. Betreutes Wohnen oder Pflegewohngruppen.

2 
 
Soweit Wohnungslose oder Geflüchtete entsprechende gesundheitliche Einschränkungen haben, 
steht in erster Linie eine Vermittlung und Versorgung im bestehenden Regelsystem an. 
 
Sofern eine Versorgung in Wohnraum mit abgeschlossenen Wohneinheiten durch das Amt für Woh-
nungswesen erfolgt und aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine Wohnraumanpassung 
erforderlich ist, wird dies individuell im Einzelfall durchgeführt. 
 
 
zu Frage 3: 
Die Verwaltung berücksichtigt bei den Planungen ihrer Wohngebäude und Gebäuden zur öffentlich-
rechtlichen Unterbringung neben den Bestimmungen zur Barrierefreiheit (DIN 18040) auch insbeson-
dere die Belange sinnes- bzw. sehbehinderter Menschen. Insoweit wird u.a. auch stets eine kontrast-
reiche Gestaltung auf Grundlage der entsprechenden DIN 32975 - Kontraste im öffentlichen Raum – 
umgesetzt. Hierdurch trägt sie insbesondere nicht nur den Belangen sehbehinderter Menschen 
Rechnung, sondern verbessert auch den Komfort und die Sicherheit aller Bewohner.  
 
 
zu Frage 4: 
Die Verwaltung wird künftig die Möglichkeit einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung bei ihren Bau-
vorhaben obligatorisch prüfen.  
Bei einer intensiven Dachbegrünung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass diese in der Regel als 
Überdachung von Tiefgaragen zur Umsetzung kommt. Meist werden diese auch in das Freiflächen-
konzept des Bauvorhabens eingebunden. Diese Bereiche werden dann als Terrassenflächen, Sitz- 
und Spielbereiche sowie Begrünungen mit geringer Substratschüttung realisiert, um hier Kosten zu 
minimieren. Eine intensive Begrünung auf Flachdächern oberhalb der letzten Geschossdecke kann 
im Rahmen der Kostenobergrenze der Wohnraumförderbestimmungen nicht realisiert werden. 
Eine Fassadenbegrünung ist bei künftigen Bauvorhaben grundsätzlich boden- oder wandgebunden 
denkbar. Eine wandgebundene Fassadenbegrünung ist hierbei jedoch mit einem sehr hohen Investi-
tions- und Pflegeaufwand verbunden.  
 
Gez. Dr. Rau

(Vorab)-Auszug aus der Niederschrift SoSe Wohnungsbaustandards

1824 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467  
Fax       :  (0221) 221-22528 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  19.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 01. Sitzung des 
Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 
öffentlich 
7.3 Schaffung eines Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards im kon-
ventionellen Wohnungsbau durch das Amt für Wohnungswesen 
1423/2020 
 
Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung zur 
Kenntnis genommen. 
 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen reicht folgende Anmerkungen und Fragen zur 
Vorlage ein: 
 
Anmerkung:  
 
 Aufgrund der Wichtigkeit und Grundsätzlichkeit der neuen Standards sollte die 
Vorlage in die Beratung durch die Ausschüsse genommen werden (auch in 
die StadtAG Behindertenpolitik + Wohnausschuss) - nicht nur als Mitteilung. 
 
 Konzepterweiterung auf eine 3. Standardvariante für innovative Wohnformen 
(BeWo-Wohngruppen, Pflegewohngruppen, ...) . Ggf. mit Ausprägungen für 
bestimmte Benutzergruppen nach der körperlichen, psychischen und geistigen 
Bedarfen (Ambient Assisted Living, intensivere Lärmdämmung, Schlagfestig-
keit und Bruchsicherheit, Gemeinschaftsküchen, Pflegebäder, E-Rolli-
Parkplätze, spezielle Farbschema, Fallschutz statt Sand und spezielles Spiel-
gerät, ggf. Parkplätze für bedarfsgerecht umgebaute Fahrzeuge) 
 
 Positiv: Anbindung an DIN 18040 
Nachfragen: 
1. Wie ist z.B. Erreichbarkeit von Abstellräumen gewährleistet, wenn kein Aufzug 
eingebaut wird?  Oder befinden die sich in den Wohnungen?

2. Sind BeWo- oder WG-Konzepte integrierbar? 
 
3. Sind (zukunftsfeste) Ausstattungen für Sinnesbehinderte einbezogen? 
 
4. Müsste nicht intensive Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen mit be-
dacht werden (jetzt S. 7 extensiv)?

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0359/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.04.2021
Erstellt
01.02.2021 15:17