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2008/0372

Sanierung Martinsviertel Privates Anwesen Liebfrauenstraße 103 hier: Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen

Magistratsvorlage 11.08.2008

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Mwive DuLLnmm ELIEYERZET SEITE:

244. Tun Dlus- ei
TENGESTALTUNG Su

Freng-Shui-Deratung
Uta Bollmann - Talstraße 3 - 64342 Seeheim-Jugenheim \

Herr Alex Sill

Bauvorhaben:
Garten mit Einfahrtsbereich

64 Darmstadt

Kostenkalkulation:
Erneuerung des Einfahrtsbereichs, Begrünung der Gartenfläche

Pos. Bezeichnung Größe Einzelpreis Gesamtpreis

1 Mutterboden anfahren und Insges. 170 m2 150 Euro 25500,00
auftragen, /m2
‚Boden planieren .

2 Pflasterfläche vorbereiten,
Auskofferung und Unterbau.
Betonpflaster

3 Pflanzung von Sträuchern u.
Bodendeckern,

4 Rasenplanum und Ruseneinsaat,
25500,00
Mwst.19%: 4845,00

Tr —

Öesamt: 30345,00

Fon: 08257-981572, Fax. 06257-991572, Mobil: 0177-8083738, E-Mait. utabollmann@web.de
Sparkasse Darmstadt, BLZ 50850150, Kto 23014998

1 ul/’ol

2008/0372

4208 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.08.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat VI 
Dezernat II 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II  20 
VI  61 
Stvv. 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0372 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Sanierung Martinsviertel 
Privates Anwesen Liebfrauenstraße 103  
hier: Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen 
 
Vorlage vom: 11. 8.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt die Durchführung der Ordnungsmaßnahme (Abbruch von der ehemaligen 
Brotbackstube) auf dem privaten Anwesen Liebfrauenstraße 103 zur Kenntnis und stimmt der 
Maßnahme zu und ermächtigt das Stadtplanungsamt eine Abbruchvereinbarung zu schließen. 
 
Die anfallenden Kosten in Höhe von 85.126,00 Euro können aus Sanierungsfördermitteln 
finanziert werden und stehen bei der Kostenstelle 061-030-1000 mit der Investitionsnummer 
08061-4013 “Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung. 
 
 
Anlagen:  Zusammenstellung der Kosten 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.08.2008 
 
 
Ausgangssituation: 
Das Anwesen Liebfrauenstraße 103 liegt im Block 23.09 im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet 
Martinsviertel. Der nördliche Teil des Blockes, in dem sich das betroffene Anwesen befindet, ist durch 
eine hohe Bebauungsdichte gekennzeichnet, die zu Belichtungsdefiziten führt und dadurch die 
Wohnqualität in den Blockrandgebäuden und die Nutzungsmöglichkeiten auf den 
Grundstücksfreiflächen im erheblichen Maß einschränkt.  
 
Für den Block wurde eine Broschüre mit einem Neuordnungsvorschlag zur frühzeitigen Erörterung der 
Sanierung erstellt und die Öffentlichkeit davon unterrichtet. In dem Neuordnungsvorschlag ist es 
vorgesehen, den Blockinnenbereich zu entkernen. Davon ist auch das Anwesen Liebfrauenstraße 103 
betroffen. Die seit vielen Jahren leer stehende Brotbackstube befindet sich auf dem rückwärtigen Teil 
des Grundstücks.  
 
Die Planungen zum Abbruch der ehemaligen Brotbackstube wurden mit den Eigentümern ausführlich 
erörtert. Sie sahen die Maßnahme positiv. Nun beabsichtigen aber die Eigentümer, das Anwesen 
Liebfrauenstraße 103 zu verkaufen. Die neuen Eigentümer wurden ebenfalls über den 
Neuordnungsvorschlag bezüglich des Blocks 23.09 informiert. Sie erklärten sich bereit, die ehemalige 
Brotbackstube abzubrechen und sich mit einer Vereinbarung dazu zu verpflichten. Die Maßnahme soll 
zügig durchgeführt werden.  
 
 
Zum Abbruch des Gebäudes: 
Die Kosten können als Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 147 BauGB aus 
Sanierungsförderungsmitteln erstattet werden und stellen sich wie folgt zusammen.  
 
1. Die Abbruchkosten und Wiederauffüllung der Freifläche gemäß dem Angebot des günstigsten 
Anbieters + Nebenkosten : 41.412,00 EUR.  
2. Herstellung der Fläche als Gartenfläche + Nebenkosten: 36.414,00 Euro 
3. Entschädigung der Eigentümer für den Gebäudewert gemäß der Ertragswertermittlung, 
erstellt durch das Vermessungsamt: 7.300 EUR 
 
Die Durchführung der Abbruchmaßnahme sowie deren Kostenerstattung werden durch die 
Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt.  
 
 
Darmstadt, 11.08.2008 
61.1 wi-sm     Tel. 3936 
 
 
Dezernat II      Dezernat VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister      Stadtrat

3 
... 
 
Anlage:  
 
Zusammenstellung der Kostenansätze  
(brutto) 
 
1. Abbruch und Wiederauffüllung, 
ehemaliges Brotbackhaus Liebfrauenstraße 103   34.510,00 € 
  20% Nebenkosten        06.902,00 € 
 Zwischensumme:       41.412,00 € 
 
2. Herstellung der Freifläche      30.345,00 € 
Rund 170 qm auf dem Anwesen Liebfrauenstraße 103 
20% Nebenkosten        06.069,00 € 
 Zwischensumme:       36.414,00 € 
 
3. Gebäudewertentschädigung       07.300,00 € 
 
 
 
Endsumme:        85.126,00 €

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 27
TOP 447
TOP 15

Orte (1)

  • Liebfrauenstraße 103

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0372
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00