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3639/2022/1

Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich Sicherheit im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 11.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 30.01.2023, TOP 11.1

Anlage 1_UEFA EURO 2024 Bedarfprüfung_Sicherheitskonzept

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Anlage 2_Stellungnahme 14

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Anlage 1_UEFA EURO 2024 Bedarfprüfung_Sicherheitskonzept

4313 Zeichen

IV
52
522
14
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes zur UEFA EURO 2024 
hier: Bedarfsprüfung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Stadt Köln hat sich bereits im Jahr 2017, zur Austragung der Fußball Europameis­
terschaft 2024 beworben. Am 27. September 2018 ist die Entscheidung zur Austra­
gung der UEFA EURO 2024 in Deutschland gefallen. Die Stadt Köln ist eine von 
zehn gastgebenden Städten der UEFA EURO 2024. Bereits im nationalen Bewer­
bungsverfahren wurden umfangreiche Garantien und Erklärungen vonseiten der 
Stadt Köln abgegeben. Darauf basierend wurden „Leitfäden“ und „Tournament Re­
quirements“ durch die UEFA erstellt und verbindlich durch die Städte angenommen. 
Die seinerzeit eingegangen vertraglichen Verpflichtungen sehen unter anderem vor, 
für die Ausrichtung der UEFA EURO 2024 ein sog. Host-City Konzept zu erstellen. 
Dieses wird am Ende beschreiben, wie die Stadt Köln die UEFA EURO 2024 organi­
siert und durchführt. Dazu gehört auch die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes 
und einer daraus resultierenden Maßnahmenplanung für z. Bsp. Straßensperrungen, 
Fantrennungen, Sicherheits- und Notfallzonen, Meetingpoints für die Fans der antre­
tenden Mannschaften etc. - vor dem Hintergrund allen Besuchern und Einwohnern in 
Köln eine sichere UEFA EURO 2024 zu ermöglichen. Dabei werden alle sicherheits­
relevanten Dienststellen und Behörden einbezogen und die erforderlichen sicher­
heitstechnischen Maßnahmen und Zuständigkeiten definiert. Sekundäres Ziel des 
Sicherheitskonzeptes ist es ebenfalls, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der 
Möglichkeiten auf Nachhaltigkeit zu prüfen und umweltorientierte Maßnahmen zu 
entwickeln und zu berücksichtigen.
Die Erstellung des Sicherheitskonzeptes beginnt 2023 und endet spätestens im Juni 
2024 - unmittelbar vor Beginn der UEFA EURO 2024. Eine Erstellung des Konzep­
tes durch vorhandenes Personal ist leider nicht möglich, da die personellen Kapazitä­
ten bereits jetzt erschöpft sind. Die Einstellung von befristetem zusätzlichem Perso­
nal ist angesichts des kurzen Zeitraumes und der aktuellen Marktlage für Fachkräfte 
in diesem Bereich ebenfalls nicht zielführend.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt 52 in Abstimmung mit Amt 32 zunächst die Lie­
ferungen und Leistungen (AP1) zur Erstellung des Sicherheitskonzeptes und zu ei­
nem späteren Zeitpunkt die daraus resultierenden erforderlichen begleitenden Maß­
nahmen (Durchführung und Sicherstellung des Sicherheitskonzeptes) extern zu ver­
geben. Das geschätzte Gesamtvolumen wird aktuell mitca. 1.500.000 Euro brutto 
beziffert. 1
Die Kosten für die oben beschriebenen Leistungen werden wie folgt abgeschätzt und 
verteilen sich auf die Jahre 2023 -2024. Aufgrund der vorhandenen Erfahrungen im
/2
Anlage 1

-2-
Bereich von Sicherheitsfragen bei Großevents erfolgten die Kosteneinschätzung und 
die Ermittlung der Stundensätze in Abstimmung mit 32. Die genaue Verteilung der 
Kosten für AP2 und AP3 sind erst nach / bzw. im Rahmen der Entwicklung des Si­
cherheitskonzeptes durch die Gutachtenden konkretisierbar. Auf Grund der zu bewäl­
tigenden Aufgaben die mit der Wahrnehmung der Planung und der darauf folgenden 
Durchführung des Sicherheitskonzeptes einhergehen, ist eine Vergabe der genann­
ten Aufgabenbereiche an eine*n zukünftige^ Bewerberin sinnvoll und erstrebens­
wert.
Leistungen Kosten Mittelabfluss
AP1 Entwicklung des Sicherheitskon­
zeptes - Beratung und Erstellung 300.000 € im Ifd. Jahr 2023
AP2 Umsetzung der Sicherheitsmaß­
nahmen 900.000 € 2024
AP3 Umsetzung notwendiger Zusatz­
maßnahmen abhängig von Spiel­
paarungen
300.000 €
2024
Gesamt 1.500.000 €
52 fungiert im Rahmen der Erstellung bzw. der kommenden Ausschreibung als koor­
dinierende und mittelbereitstellende Stelle. Die inhaltlichen Vorgaben zu den Veran­
staltungsorten und Planungen zur Umsetzung des Events erfolgen in enger Abstim­
mung zwischen 52 und 32. Dabei bewertet 32 in Zusammenarbeit mit dem Koordinie­
rungsgremium für Großveranstaltungen das erstellte Konzept in fachlicher Hinsicht. 
Die Ausschreibung erfolgt nach Beschlussfassung über 1000-10.
Mittel für die Maßnahme stehen bei FiPo 5200.574.2900.0, P55005100312 in ausrei­
chender Höhe zur Verfügung.
Ich bitte um Zustimmung bzw. Anerkennung der Bedarfsprüfung
Mit freundlichen (Srüßen
Robert Voigtsberger
Anlagen

Anlage 2_Stellungnahme 14

978 Zeichen

14   .11.2022 
52 
UEFA EURO 2024, Erstellung eines Sicherheitskonzeptes 
voraussichtlicher Auftragswert 1.500.000 Euro brutto, 1.260.504 Euro netto 
Bedarfsprüfungs-Nr. 141-39-08-22 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des von der Stadt Köln mit dem Deutschen Fußball 
Bund (DFB) in 2018 geschlossenen Host City Vertrags zur UEFA EURO 2024 verlangen die 
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, entsprechend der aufgestellten Turnieranforderungen 
(Tournament Requirements). 
Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung schließe ich mich dem Ergebnis der 
Bedarfsprüfung unter der oben genannten Nummer an. 
Die Möglichkeit der gemeinsamen Vergabe der einzelnen Arbeitspakete ist mit 30, Amt für 
Recht, Vergabe und Versicherung vergaberechtssicher abzustimmen. 
Unter Beachtung der Wertgrenze ist nach der Zuständigkeitsordnung ein Bedarfsstellungs-
beschluss des zuständigen Ausschusses einzuholen. 
Mit freundlichen Grüßen 
22
Anlage 2

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

8406 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 3639/2022/1 
Freigabedatum 
 11.01.2023 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit-
glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 
Absatz 3 Satz 2 GO NRW. 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Leistungen für den Themenbereich 
Sicherheit im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 2024 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 30.01.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
 
In der ursprünglichen Vorlage wurde der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen 
/ Vergabe / Internationales (AVR) am 28.11.2022 gebeten, den Beschluss vorbehaltlich der 
Vorberatungen im Sport- und Finanzausschuss zu fassen. Dies ist nicht erfolgt. Nach den nun 
erfolgten Vorberatungen und Zustimmungen in den vorgenannten Ausschüssen steht nun 
noch die Beschlussfassung des AVR aus. Die Beschlussfassung muss nun unverzüglich zur 
Einleitung der Ausschreibung für die Dienstleistung erfolgen, damit die bestehenden Termin-
vorgaben (das Sicherheitskonzept ist ein Teil des Host City Konzeptes und in seiner zweiten 
Fassung für den 30.06.2023 zur zwingenden Abgabe terminiert) eingehalten werden können. 
Jede weitere zeitliche Verzögerung, bspw. eine Beschlussfassung in der Sitzung am 
30.01.2023, potenziert das Risiko einer nicht fristgerechten Fertigstellung des Sicherheitskon-
zepts. Dies begründet sich auch durch die teilweise langwierigen Vergabeverfahren und den 
damit verbundenen Risiken. 
 
 
Beschluss 
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales erkennt 
den Bedarf zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Erstellung des Sicherheits-
konzeptes mit anschließender Umsetzung zur Vorbereitung und Durchführung der Fußball EM 
2024 vorbehaltlich der Vorberatungen im Finanz- und Sportausschuss an und beauftragt die 
Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. 
 
Die voraussichtlichen Kosten für das Sicherheitskonzept, die Umsetzung des Konzeptes so-
wie die daraus resultierenden Maßnahmen betragen 1.500.000,- € Brutto. 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - Aufwandsermächtigun-
gen für das Sicherheitskonzept und deren Umsetzung im Rahmen der Austragung der Euro 
2024 in Höhe von 0,3 Mio. € in 2023 und 1,2 Mio. € in 2024 veranschlagt. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
11.01.2023    gez. Reker  gez. Petelkau

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hintergrund 
 
Die Stadt Köln hat sich bereits im Jahr 2017 zur Austragung der Fußball Europameisterschaft 
2024 beworben. Am 27. September 2018 ist die Entscheidung zur Austragung der UEFA EU-
RO 2024 in Deutschland gefallen. Die Stadt Köln ist eine von zehn gastgebenden Städten der 
UEFA EURO 2024. Bereits im nationalen Bewerbungsverfahren wurden umfangreiche Garan-
tien und Erklärungen vonseiten der Stadt Köln abgegeben. Darauf basierend wurden „Leitfä-
den“ und „Tournament Requirements“ durch die UEFA erstellt und verbindlich durch die Städ-
te angenommen. Die seinerzeit eingegangen vertraglichen Verpflichtungen sehen unter ande-
rem vor, für die Ausrichtung der UEFA EURO 2024 ein sog. Host-City Konzept zu erstellen. 
Dieses wird am Ende beschreiben, wie die Stadt Köln die UEFA EURO 2024 organisiert und 
durchführt. 
 
Konkretes Vorhaben 
 
Zur Vorbereitung und zur Durchführung des Events sind verschiedene Aktivitäten im Themen-
bereich Sicherheit erforderlich, die von der Stadtverwaltung nicht in Eigenleistung erbracht 
werden können. Dies macht die Vergabe von Leistungen erforderlich. 
 
Dazu gehört auch die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und einer daraus resultierenden

3 
 
Maßnahmenplanung für z. B. Straßensperrungen, Fantrennungen, Sicherheits- und Notfallzo-
nen, Meetingpoints für die Fans der antretenden Mannschaften etc. – vor dem Hintergrund, 
allen Besucher*innen und Einwohner*innen in Köln eine sichere UEFA EURO 2024 zu ermög-
lichen. 
 
Zur Erstellung des von der EURO 2024 GmbH geforderten Sicherheitskonzeptes sind gut-
achterliche Leistungen sowie die Durchführung von Workshops inklusive der Moderation die-
ser erforderlich. Bereits Mitte 2023 muss der 2. Entwurf des Sicherheitskonzeptes eingereicht 
werden, sowie der finale Entwurf 2024 und die Endfassung unmittelbar vor der Europameis-
terschaft. 
 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Sportamt in Abstimmung mit dem Amt für öffentliche 
Ordnung zunächst die Lieferungen und Leistung (AP1) zur Erstellung des Sicherheitskonzep-
tes und zu einem späteren Zeitpunkt die daraus resultierenden erforderlichen begleitenden 
Maßnahmen (Durchführung und Sicherstellung des Sicherheitskonzeptes) extern zu verge-
ben. Das geschätzte Gesamtvolumen wird aktuell mit ca. 1.500.000 € brutto beziffert. 
 
Die Kosten für die oben beschriebenen Leistungen werden wie folgt abgeschätzt und verteilen 
sich auf die Jahre 2023 – 2024. Aufgrund der vorhandenen Erfahrungen im Bereich von Si-
cherheitsfragen bei Großevents erfolgten die Kosteneinschätzung und die Ermittlung der 
Stundensätze in Abstimmung mit dem Amt für öffentliche Ordnung. Die genaue Verteilung der 
Kosten für AP2 und AP3 sind erst nach / bzw. im Rahmen der Entwicklung des Sicherheits-
konzeptes durch die Gutachtenden konkretisierbar. Auf Grund der zu bewältigenden Aufga-
ben die mit der Wahrnehmung der Planung und der darauf folgenden Durchführung des Si-
cherheitskonzeptes einhergehen, ist eine Vergabe für die beiden der genannten Aufgabenbe-
reiche an eine*n zukünftige*n Bewerber*in sinnvoll und erstrebenswert. 
 
Leistungen Kosten Mittelabfluss 
AP1 Entwicklung des Sicherheitskon-
zeptes – Beratung und Erstellung 300.000 € im lfd. Jahr 2023 
AP2 Umsetzung der Sicherheitsmaß-
nahmen 900.000 € 2024 
AP3 Umsetzung notwendiger Zusatz-
maßnahmen abhängig von Spiel-
paarungen 
300.000 € 
2024 
Gesamt  1.500.000 €  
 
 
Finanzierung 
 
Für das Gutachten / Sicherheitskonzept stehen im Haushaltsplan 2023/2024, vorbehaltlich 
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 
Aufwandsermächtigungen für das Sicherheitskonzept, sowie die Umsetzung des Konzeptes 
im Rahmen der Austragung der Euro 2024 in Höhe von 300.000 € in 2023 und 1,2 Mio. € in 
2024 zur Verfügung. 
 
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz weist ausdrücklich darauf hin, 
dass die aufgrund der EM 2024 entstehenden Kosten für die Gefahrenabwehr (Feuerwehr, 
Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement) nicht in den genannten  
1,5 Mio. € brutto berücksichtigt sind. Die Höhe der zu erwartenden Kosten für den Bereich der 
Gefahrenabwehr für die EM 2024 kann erst nach Vorliegen des Sicherheitskonzeptes bzw. 
nach Abschluss der Einsatzvorplanung bestimmt werden. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Es ist erklärtes Ziel der EURO 2024 GmbH und der Verwaltung, in allen Bereichen im Rah-
men der Durchführung der UEFA EURO 2024 nachhaltiger und umweltschonender zu wer-

4 
 
den. Im Sicherheitskonzept sind somit die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Mög-
lichkeiten auf Nachhaltigkeit zu prüfen und umweltorientierte Maßnahmen zu entwickeln und 
zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 11.1 Genehmigung (DE/EilE)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3639/2022/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2023
Erstellt
13.12.2022 19:05