Übernahme von Auszubildenen mit Behinderung
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0552/2023 vom 23.03.2023
Stand: Am 08.05.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die LINKE FDP-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.03.2023 AN/0552/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2023 Übernahme von Auszubildenen mit Behinderung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen und Ratsmitglieder bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des AVR am 08.05.2023 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung soll prüfen, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung im Geltungsbereich oder lediglich alternativ und hilfsweise unter An- wendbarkeit des TVAöD auszubilden und diese bei bestandener Ausbildung gemäß §16aTVAöD zu übernehmen. Weiterhin soll geprüft werden, wie Auszubildende die zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ebenfalls vollumfänglich unter den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden können und bei erfolgreich bestandener Ausbildung sinnvoll in den Dienststellen der Stadtverwaltung oder anderen kommunalen Einrichtungen einge- setzt werden können. Begründung: Aktuell werden jährlich mehrere junge Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung von der Stadt Köln zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ausgebildet. Zuletzt wurde, trotz vieler vakanter Stellen, nicht allen erfolgreichen Absolvent*innen der Ausbildung eine Anschlussbeschäftigung bei der Stadtverwaltung angeboten (siehe Mitteilung 1020/2022). - 2 - Dass in Zeiten von akutem Fachkräftemangel auf fast allen Ebenen und Positionen, junge Menschen über drei Jahre von der Stadt ausgebildet werden und trotz erfolgreich abge- schlossener Ausbildung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ist ein unbefriedigender Zustand. Damit die Stadt Köln ihrer Selbstverpflichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Be- hinderung gerecht wird, sollten entweder verbindliche Übernahmevereinbarungen der Stadt gegenüber Auszubildenden getroffen werden die nicht nach TVAöD angestellt sind oder die- se direkt nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ausgebildet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Christian Joisten SPD- Fraktionsvorsitzender gez. gez. gez. Michael Weisenstein Ulrich Breite Lucas Sickmöller LINKE- FDP- Volt- Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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08.05.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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