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AN/0552/2023

Übernahme von Auszubildenen mit Behinderung

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 23.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2023, TOP 8.4

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2835 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion 
Fraktion Die LINKE 
FDP-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.03.2023 
 
AN/0552/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 08.05.2023 
 
Übernahme von Auszubildenen mit Behinderung 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen und Ratsmitglieder bitten Sie, den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der Sitzung des AVR am 08.05.2023 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung soll prüfen, wie es gelingen kann, jungen Menschen mit Behinderung oder 
Lernbeeinträchtigung im Geltungsbereich oder lediglich alternativ und hilfsweise unter An-
wendbarkeit des TVAöD auszubilden und diese bei bestandener Ausbildung gemäß 
§16aTVAöD zu übernehmen. Weiterhin soll geprüft werden, wie Auszubildende die zum*zur 
Fachpraktiker*in Büromanagement ebenfalls vollumfänglich unter den Geltungsbereich des 
TVAöD aufgenommen werden können und bei erfolgreich bestandener Ausbildung sinnvoll 
in den Dienststellen der Stadtverwaltung oder anderen kommunalen Einrichtungen einge-
setzt werden können.  
 
 
Begründung: 
Aktuell werden jährlich mehrere junge Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung 
von der Stadt Köln zum*zur Fachpraktiker*in Büromanagement ausgebildet. Zuletzt wurde, 
trotz vieler vakanter Stellen, nicht allen erfolgreichen Absolvent*innen der Ausbildung eine 
Anschlussbeschäftigung bei der Stadtverwaltung angeboten (siehe Mitteilung 1020/2022).

- 2 - 
 
Dass in Zeiten von akutem Fachkräftemangel auf fast allen Ebenen und Positionen, junge 
Menschen über drei Jahre von der Stadt ausgebildet werden und trotz erfolgreich abge-
schlossener Ausbildung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ist ein unbefriedigender Zustand. 
Damit die Stadt Köln ihrer Selbstverpflichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Be-
hinderung gerecht wird, sollten entweder verbindliche Übernahmevereinbarungen der Stadt 
gegenüber Auszubildenden getroffen werden die nicht nach TVAöD angestellt sind oder die-
se direkt nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ausgebildet 
werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Christian Joisten 
SPD- 
Fraktionsvorsitzender 
   
gez.    gez.    gez. 
Michael Weisenstein  Ulrich Breite   Lucas Sickmöller 
LINKE-   FDP-    Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0552/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
23.03.2023
Erstellt
22.03.2023 16:34