Mandari Insight

1950/2022

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Akademie für Resilienz und Traumaberatung - A.R.T. e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 05.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.08.2022, TOP 2.1.2

Anlage 6 A.R.T. e.V. Angebote_Überblick_Entwicklung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 A.R.T. e.V. Jahresbericht 2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 A.R.T. e.V. Schutzkonzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung A.R.T. e.V.

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 A.R.T. e.V. Vereinsgeschichte

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 A.R.T. e.V. Konzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 A.R.T. e.V. Angebote_Überblick_Entwicklung

13025 Zeichen

‚Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, müssen wir bei den
Kindern anfangen! Mahatma Gandhi

Angebote des Trägers: Überblick und Entwicklung

Sämtliche Angebote, die der Träger zur Unterstützung für Kinder von 6-12 Jahren entwickelt
und durchgeführt hat, basieren auf folgende Punkten des 82 SGB VIII:

„Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien.
(2) Leistungen der Jugendhilfe sind:

1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes (88 11 bis 14),

2. Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (88 16 bis 21),

3. (...)

4. Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (88 27 bis 35, 36, 37, 39, 40),

& 11 Jugendarbeit, 814 Kinder- und Jugendschutz, 816 Allgemeine Förderung der Erziehung in der
Familie

ka)“

Im Fokus der Arbeit des Trägers stehen Kinder zwischen 6-12 Jahren im Kölner Raum, die
in ihrem bisherigen Leben belastende Erfahrungen machen mussten. Für sie wird in
unterschiedlichen Formaten „Erste Hilfe für die Seele“ angeboten. Der Träger ist seit fünf
Jahren in der Jugendhilfe tätig. Das Angebot wird angesichts der zahlreichen geflüchteten
Familien aus der Ukraine noch stärker nachgefragt werden. Deshalb ist die Anerkennung
für den Zugang zu den Förderungen aus Stiftungen. Landes —- und Bundesmitteln dringend
erforderlich.

Folgende Maßnahmen für Kinder werden angeboten und im Verlauf konzeptionell
weiterentwickelt:

2017 - 2019: KiTrab - Kindergruppen zur Traumabewältigung für Flüchtlingskinder
Im Jahr 2017, während des syrischen Bürgerkrieges, kamen viele Flüchtlingskinder
mit Kriegs-, Flucht- und Gewalterfahrungen nach Köln. Es wurde deutlich, dass hier
dringend sofortige Hilfe benötigt wird, wenn die Integration dieser Kinder gelingen
und Störungen in der weiteren kindlichen Entwicklung verhindert werden sollten. Es
ging dabei um Prävention möglicherweise entstehender kindlicher
Verhaltensauffälligkeiten, nicht um eine Traumatherapie (keine Behandlung bzw.
Bewältigung in diesem Sinne).

Aus diesem Gedanken heraus hat A.R.T. e.V. damals das Konzept zur „Erste(n) Hilfe für die
Seele“ entwickelt. Die Grundidee ist, die Resilienz und die Ressourcen der Kinder so zu
stärken, dass sie lernen mit ihren belastenden Erfahrungen umzugehen.

Ab 2018: KiProb - Kindergruppen zur Problembewältigung für Grundschulkinder
Das ursprüngliche Angebot wurde konzeptionell weiterentwickelt und ausgeweitet
auf alle Kinder in Grundschulen/OGTS, die die in der Familie oder anderswo Dinge
erlebt haben, die sie erschrecken, verstören und seelisch bedrücken und die Gefahr
laufen, Verhaltensauffälligkeiten zu entwickeln, wenn sie mit ihren Erlebnissen allein
gelassen werden.

Ziel ist es, die Ressourcen der Kinder so zu stärken, dass diese ihre belastenden
Erfahrungen und Probleme aus eigener Kraft verarbeiten und resilienter werden.

Ab 2020: Sanz - SandspielZeit - Sanz
Es wurde ein neues Konzept entwickelt für Einzelfallhilfe für die von der Corona-
Situation besonders betroffenen Kinder, weil Gruppen auf Grund der
Hygienebestimmungen nicht angeboten werden konnten.

Ab 2021: DiSpiz - DigitaleSpielZeit
Auf Basis der Corona-Situation wurde noch ein weiteres Angebot zur
Resilienzförderung entwickelt - die Stärkung der Medienkompetenz für
Grundschulkinder. Das Angebot wird von der Deutschen Stiftung Wohlfahrtspflege
gefördert.

2022 — August 22: Projekt Auflleben - Transformation
Es handelt sich um ein Angebot mehrerer KiProb-Maßnahmen im Rahmen des
Förderprogrammes „AUF!leben - Zukunft ist jetzt“, ein Programm der Deutschen
Kinder- und Jugendstiftung, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend. Das Programm ist Teil des Aktionsprogramms "Aufholen nach
Corona" der Bundesregierung.

Ziel ist, die psychische Gesundheit von Kindern zu fördern, indem ihre Resilienz,
emotionale Stabilität und Selbstwirksamkeit gestärkt werden.

Zu den einzelnen Angeboten:
KiProb

Aufgrund etlicher Anfragen von Kölner Schulen/OGS begann ab Herbst 2018 die
Kooperationen des Trägers mit den Grundschulen/OGS: alle „KiProb - Kindergruppen zur °
Problembewältigung“ wurden seitdem an Grundschulen im Nachmittagsbereich (OGS)
angeboten.

Nach einer ausführlichen Information und Beratung durch den Träger erfolgt die Auswahl
der Kinder, die Bedarf für eine KiProb haben, über die zuständigen Schulsozialarbeiter:innen
oder die OGS-Leitungen in Zusammenarbeit mit den Lehrer:innen. Sie schlagen die Kinder
vor, die im Schulalltag auffällig geworden sind und bei denen sich Probleme sozialer oder
kognitiver Art (z.B. Konzentrationsschwächen) gezeigt haben.

Nach Abschluss der Maßnahmen findet ein reflektierendes Gespräch mit den
verantwortlichen Pädagogen:innen/Kooperationpartnern statt, insgesamt ist eine enge
Zusammenarbeit mit der Schule/OGS notwendig und konzeptionell vorgesehen. Neben der
kooperativen Arbeit mit Schulen, OGS, in den ersten Jahren auch mit dem Roten Kreuz, plant
der Träger eine Vernetzung und Kooperation auch mit dem Schulpsychologischen Dienst.

Mit KiProb kann A.R.T. e.V. allen Kindern, bei denen der Bedarf besteht, gleichermaßen Hilfe
und Unterstützung anbieten. Das Gemeinschaftserlebnis in der Gruppe führt zu einer
stärkeren Integration bisher ausgegrenzter Kinder, und jedes einzelne erhält die Chance, sich
wieder stabilisiert und selbstbewusster in die Gemeinschaft einzubringen.

Inhalt und Ablauf von KiProb

Die Kindergruppen treffen sich über 10 Wochen jeweils für eine Stunde pro Woche.
Ergänzend zum Sandspiel lernen sie Übungen und Affirmationen, die ihnen helfen, wieder
sicherer und stärker zu werden.

Beim Sandspiel sitzt jedes Kind an einem Tisch mit einem kleinen mit Sand gefüllten Kasten.
Ein/e freiwillige/r Helfer:in sitzt mit dabei und schaut zu. Es gibt viel unterschiedliches
Spielmaterial, das vom Kind frei ausgewählt werden darf. Damit kann es Bilder oder Szenen
im Sand aufstellen oder einfach ungestört für sich spielen.

Zentraler Erfolgsfaktor für die Kinder ist das annehmende, emotionale Sicherheit
vermittelnde Umfeld. Dies wird mit einer 1:1 Begleitung für jedes Kind durch von A.R.T. e.V.
fortgebildete freiwillige Helfer:innen gewährleistet und stellt das Besondere an dem Konzept
dar. Sie haben eine wichtige Rolle: das Kind kann sich bei ihnen „frei“ fühlen, im Sand alles
zu gestalten, was es möchte. Zugleich fühlt es sich durch die innere Ruhe und Zugewandtheit
der Helfer:innen „geschützt“. Der gesamte Prozess des Spielens läuft überwiegend
nonverbal zwischen Kind und Helfer:in ab.

Die gesamte Arbeit in der Gruppe findet unter der Leitung von zwei speziell ausgebildeten
Fachkräften von A.R.T. e.V. statt.

Sanz

Ausgelöst durch die Corona-Krise, wurde im Frühjahr 2020 ein weiteres Format, die „SanZ-
SandspielZeit “ für Grundschulen entwickelt. Da ein Gruppenangebot an den Schulen wegen
der Hygienebestimmungen nicht möglich war, erhielten die Kinder einzeln von den
Fachkräften des Vereins Unterstützung.

Gerade sozial benachteiligte Familien können durch die krisenbedingten Einschränkungen
noch mehr belastet sein und die Kinder sind dann die Leidtragenden. Bei Sanz wird mit den
Eltern ein Gespräch (Psychoedukation) mit den jeweiligen Eltern durchgeführt, damit sie die
Reaktionen ihrer Kinder besser verstehen und diese bestmöglich unterstützen können und
damit sie erlernte Übungen mit ihren Kindern weiterhin anwenden können.

DiSpiz

Seit Mai 2021 ist ein weiteres Angebot hinzugekommen: die ‚Digitale Spielzeit - DiSpiz‘.
Inhaltlich unterschiedlich zu den bisherigen Angeboten steht als neuer Schwerpunkt der
Resilienzförderung die Entwicklung von Medienkompetenz im Fokus: jedes Kind bekommt
leihweise von ARTeV ein iPad zur Verfügung gestellt, auf dem sich eine von ARTeV eigens für
das Programm entwickelte App (Digitale SpielZeit - DiSpiZ) befindet. Medienkompetenz und
soziale Kompetenz werden mit diesem Programm gleichermaßen gefördert.

Das Projekt wurde durch die Stiftung Wohlfahrtspflege ermöglicht und für-1 Jahr (bis Mai
2022) gefördert.

Projekt Auflleben

Für acht Monate - Januar 2022 bis August 2022 - wird dem Träger von der Deutschen
Kinder- und Jugend Stiftung in der Kategorie Transformation die Übertragung des KiProb
Konzeptes (s.o.) für drei Gruppen in drei neuen Kölner Grundschulen gefördert.

Neue Angebote für ukrainische Kinder

Aktuell wird der Kontakt zur Stadt Köln/Koordination (DRK) hergestellt, um den geflüchteten,
ukrainischen Kindern mit KiProb oder Sanz Unterstützung und ‚Erste Hilfe für die Seele‘
geben zu können.

Konzeptionelle Einordnung der Angebote

Kindergruppen zur Problembewältigung - KiProb
SandspielZeit-Sanz

In unserer Arbeit werden ausschließlich wissenschaftlich fundierte Methoden angewendet:
1. Sandspiel
2. Übungen und Affirmationen zur Stabilisierung und Stressbewältigung
3. Psychoedukation

1. Sandspiel

Der Verein bezieht sich auf die historischen Wurzeln des Sandspiels, auf die „World
Technique“ von Margaret Lowenfeld (1890-1973). Die Kriegsärztin und Pionierin M.
Lowenfeld beschreibt in ihrem Konzept (1929), dass die Kinder die „Welttechnik“ und den
Begriff „world“ eigentlich selbst erfunden haben: aus kleinen Figuren, die sie im Spielzimmer
vorfanden, bauten die Kinder sich ihre „Welten“. Lowenfeld stellte den Kindern Sandkästen
aus Zinkblech, die mit Sand oder Wasser gefüllt waren, für ihr Spiel bereit. Der „freie,
geschützte Raum“ ist dabei eine grundlegende Voraussetzung. Die Kinder benötigen diese
Sicherheit für sich, um die fördernde Wirkung der „Welttechnik“ zu erfahren. Lowenfeld
beobachtete, dass die Sandbilder eine symbolische Umsetzung und Darstellung von
Empfindungen, Erfahrungen, unbewussten oder bewussten Konflikte sind und meist bereits
Lösungen enthalten.

In dem Konzept der „Expressiven Sandarbeit“ hat Eva Pattis Zoja (geb. 1952) das Sandspiel
für die Gruppenanwendung in Krisengebieten weiterentwickelt. Unter anderem um den
freien, geschützten Raum für jedes Kind zu gewährleisten, ist für jedes Kind ein/e eigene/r
Helfer:in vorgesehen, der/die das Spiel des Kindes zugewandt, unterstützend und nonverbal
begleitet.

A.R.T. e.V. hat das Konzept des Sandspiels von M. Lowenfeld und E.Pattis Zoja als Basis
genutzt, um es in eine ressourcenorientierte, pädagogische Richtung weiterzuentwickeln

und mit Übungen zur Stressbewältigung und Entwicklung von Resilienz zu verknüpfen
(s.u.).

Im Unterschied zur anderen (z.B. therapeutischen) Vorgehensweisen ist die Haltung der
Helfer:innen beim Sandspiel:

- Überwiegend nonverbal,

- nicht eingreifend/kommentierend oder forcierend/lenkend,

- enthält keine Deutungen oder Interpretationen,

- ist grundsätzlich wertfrei und ohne Erwartungen an das Kind,

- den freien geschützten Raum für das Kind ständig haltend.

Alle Gruppen werden von zwei speziell ausgebildeten Fachkräften geleitet, die freiwilligen
Helfer:innen sind alle in einem speziellen Seminar auf ihre Aufgabe vorbereitet worden und
erhalten jeweils anschließend Supervision.

So geschützt kann sich die stärkende Wirkung des symbolischen Spiels beim Kind entfalten
und die Resilienz gefördert werden.

2. Übungen und Affirmationen zur Stabilisierung und Stressbewältigung

Flankierend zum Sandspiel werden Übungen gemacht, die in der Resilienz-/Stressforschung
zur Anwendung empfohlen werden.

Einerseits bekommen die freiwilligen Helfer:innen Übungen zur Verfügung gestellt, die zu
ihrer eigenen Entspannung und Selbstregulation während der Spielsituation dienen. Durch
den Nachahmungseffekt ist die Wirkung auf das Kind beruhigend und stressreduzierend. Als
Beispiel wären hier die entschleunigte Atmung, die funktionelle Entspannung und die
bilaterale Stimulation zu nennen.

Andererseits wird durch gemeinsames Singen (Atmung), Tapping und das Sprechen von
Affirmationen mit dazugehörenden Bewegungen eine Stärkung des gesamten Organismus’
des Kindes angeregt.

Das Kind lernt so auf spielerische Weise sich selbst zu beruhigen.

3 Psychoedukation

In den Elterngesprächen wird, neben der Befragung zum Kind, den Eltern in verständlicher
Weise erklärt, was eine Teilnahme der Kinder an einer KiProb oder SanZ bedeutet. Wichtig
ist, dass die Eltern ihr Einverständnis für eine Teilnahme geben und verstehen, dass ihrem
Kind geholfen wird sowie dass eine regelmäßige Teilnahme Voraussetzung ist. So können sie
die Arbeit unterstützen und dafür Sorge tragen, dass das Kind regelmäßig teilnimmt. Sie
werden sensibilisiert, positive Entwicklungen bei ihren Kindern wahrzunehmen. In der
Sanz - Elternberatung wird auf verständliche Weise dargestellt, wie Stress im Gehirn
funktioniert und welches Verhalten sinnvoll ist, um das eigene Kind zu unterstützen.

Den Eltern werden Übungen erklärt und vorgestellt, die sie mit den Kindern nach Abschluss
der Angebote anwenden können. Insgesamt basiert die Elternarbeit auf einem
ressourcenorientierten Ansatz: es geht darum, das zu unterstützen, was an positiven
Umgang mit dem Kind vorhanden ist und aufklärend daran zu arbeiten, wie dies verstärkt
werden kann.

Anlage 4 A.R.T. e.V. Jahresbericht 2020

4327 Zeichen

A.R.T.  e.V.                  
Akademie für Resilienz und Traumaberatung A.R.T.  e.V. 
Bernhardstraße 17, 50968 Köln  0171 5248413 www.artev.info   
 
‚Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, müssen wir bei den 
Kindern anfangen.‘    Mahatma Gandhi 
 
Jahresbericht 2020 
Auf Grund der Pandemie, der Coronakrise, ist das Jahr 2020 auch bei uns völlig anders 
gelaufen, als es der Träger geplant hatte. 
Bis zur 1. Hälfte des Jahres sollten 4 Kindergruppen zur Traumabewältigung/ 
Problembewältigung  - KiTrab/KiProb (weitere 4 Gruppen nach der Sommerpause) 
stattfinden. Eine Gruppe in Aachen, drei in Köln. Die Gruppe in Aachen (10 Kinder) war 
bereits gestartet und musste Mitte März 2020 nach der 6. Sitzung wegen dem Shutdown 
abgebrochen werden. Von drei Gruppen in Köln waren zwei komplett vorbereitet (Ort, 
Termine, freiwillige Helfer*innen u.a.), diese wurden ebenfalls abgesagt. 
Eine Arbeit in großen Gruppen – 10 Kinder + 10 freiwillige HelferInnen + zwei leitende 
Fachkräfte - war bis auf absehbare Zeit nicht mehr möglich. 
Zum Bedauern des Trägers musste die Arbeit in Aachen ganz eingestellt werden; der 
Aufwand von Köln aus zu organisieren und auch zu finanzieren war nicht mehr tragbar. 
 
Die Phase des Shutdowns März/April 2020 wurde vom A.R.T.e.V. Leitungsteam sehr aktiv  
genutzt, um u.a. in Online-Teamsitzungen ein Konzept zu entwickeln, das ein professionelles 
Unterstützungsangebot zumindest für einzelne Kinder und ihre Eltern gewährleisten sollte – 
eine Art ‚Notfallprogramm‘ 
Ausgelöst durch die Corona-Krise und ihre absehbaren Folgen gerade für Kinder wurde so ein 
weiteres Format, die „SanZ- SandspielZeit “, für Grundschulen konzipiert. Dabei handelt es 
sich um Einzelfallhilfe für 6-12 jährige Kinder, die besonders unter der Situation leiden. Bei 
diesem Setting wird eine zusätzliche persönliche Beratung (Psychoedukation) mit den 
jeweiligen Eltern durchgeführt, damit sie die Reaktionen ihrer Kinder besser verstehen und 
diese bestmöglich unterstützen können. Für jeweils 10 Wochen gehen zwei Fachkräfte 
(Psychosoziale Beratung) aus dem A.R.T.e.V.-Leitungsteam einmal wöchentlich für zwei 
Stunden in die Schule oder OGS. Hier erhalten 6 Kinder eine Einzelfallhilfe, begleitend 
werden deren Eltern in einem Anfangs- und einem Abschlussgespräch beraten.

Die angewendeten Methoden, z.B. das Sandspiel, sind aus dem gut erprobten Repoirtoir der 
Gruppenarbeit (KiTrab/KiProb) entnommen und erzielen in der Einzelarbeit genauso eine 
positive, unterstützende Wirkung. 
Insgesamt konnte im Jahr 2020 in einer Flüchtlingsunterbringung (Aachen) und an drei 
verschiedenen Schulen* in Köln 30 Kindern und ihren Eltern die wertvolle Unterstützung 
gegeben werden. 
*Schulen: Fiedrich-List Grundschule, Köln- Gremberhoven; 
     KGS Kupfergasse, Köln- Porz Urbach;  
     Maria-Sibylla- Merian- Schule, Köln Bayenthal; 
Parallel zu unserer Konzeptarbeit und unseren Einsätzen in den Schulen wurde kontinuierlich 
an unserem/r Internetauftritt/Homepage gearbeitet. Hier war es unbedingt nötig z.B. Texte, 
die zu Missverständnissen geführt hatten, zu verändern und neue Fotos und insgesamt eine 
schönere Gestaltung vorzunehmen. Die Homepage ist nun fast fertig gestellt und wird ständig 
gepflegt. (www.artev.info ) 
Für das Jahr 2021 ist der Einsatz von Kindergruppen zur Trauma-/Problembewältigung – 
KiTrab/KiProb sofort geplant, sobald es die Bestimmungen wieder zu lassen. Bis dahin 
werden wir, soweit möglich weiter die Einzelfallhilfe SanZ anbieten. LehrerInnen und 
ErzieherInnen zeigen einen hohen Bedarf für belastete Kinder an. 
Der Träger nimmt an einer Ausschreibung der Stiftung Wohlfahrtspflege  teil: ‚ Zugänge 
schaffen - Digitalisierung stärken‘. Für den Antrag wurde das Konzept ‚Digitale 
Kinderbegleitung & Elternberatung – DiKib‘ erarbeitet, eine Entscheidung wird Anfang 
April 2021 gefällt. 
Außerdem wurde für das Jahr 2022 ein Förderantrag bei der Stadt Köln erarbeitet. 
  
  
  
 
 
 
 
 
Spenden an: Kölner Bank eG IBAN DE 74 3806 0186 4606 3660 14 BIC GENODED1CGN 
 
Förderung durch: Bezirksamt Rodenkirchen; 
Bürgerverein Porz-Mitte e.V.; Robert-und-Renate-Rath-Stiftung; Stiftung RTL- ‚Wir 
 helfen Kindern e.V.; JaBe-Stiftung; Volksbank Köln Bonn eG; Schmuckstückchen 2008 e.V. 
"wir helfen" – M DuMont Schauberg e.V. ; Laachende Hätze e.V.;

Anlage 3 A.R.T. e.V. Schutzkonzept

10871 Zeichen

Präventions — und Schutzkonzept des Trägers (Stand 2018)

Für die Teilnahme an einer Kindergruppe zur Traumabewältigung:

1) die Eltern der Kinder werden von den vor Ort arbeitenden SozialarbeiterInnen
angesprochen (Vorauswahl)

2) die teilnehmenden Kinder werden mit Hilfe einer Anamnese mit Fragebogen
ausgesucht;
Ausschlusskriterium: a) das Kind ist schon in einer therapeutischen Maßnahme
b) das Kind ist so schwer traumatisiert, dass eine
Einzelmaßnahme notwendig ist und eine Gruppe nicht
förderlich wäre;

3) besondere Auffälligkeiten, die Richtung $8a weisen, werden der Heimleitung mitgeteilt,
die innerhalb ihres Schutzkonzeptes zum Eingreifen authorisiert und verpflichtet sind;
für den Träger gilt hier die Informationspflicht;

4) Einholung der Einverständniserklärung der Eltern
a) dass der Träger in Kontakt gehen darf mit 'versorgenden'
Institutionen’ ( Heimleitung, Schule, Kindergarten)
b) dass die Kinder teilnehmen dürfen und die Eltern dafür
sorgen, dass sie pünktlich und zuverlässig kommen;

5)Schweigepflicht über Prozesse der Kinder für alle Beteiligten (mit oben genannten
Ausnahmen);
a)Datenschutz : es werden grundsätzlich keine Namen an
Dritte weitergegeben;
b) die Dokumentation ist immer anonymisiert

Für die TraumahelferInnen:

1) alle TraumahelferInnen hinterlegen für die Begleitung eines Kindes in einer KiTrab ein
aktuelles, erweitertes Führungszeugnis beim Träger;

2) alle TraumahelferInnen füllen vor der Fortbildung zum/r TraumahelferIn einen
Fragebogen zur Belastbarkeit aus - 265 Fragen zur Selbstreflektion, die Werte werden
dem Träger mitgeteilt ( Ausschlusskriterium: unverarbeitete eigene Traumata )

3) alle TraumahelferInnen müssen eine dafür konzipierte Fortbildung beim Träger
absolvieren; (hier behält sich der Träger vor, zu entscheiden, ob eine Eignung zur
Begleitung eines Kindes möglich ist)

4) die TraumahelferInnen erhalten nach jedem Einsatz nach der Kindergruppe eine Stunde
Supervision zur eigenen Entlastung, durchgeführt von der KiTrab-Leitung;

5) die TraumahelferInnen sind während des Einsatzes vor Ort über den Träger
haftpflichtversichert;

Für die KiTrab- Leitungen:

- Fachliche Voraussetzung: Kinder- und Jugend Therapeuten, Kinderärzte,
HeilpädagogInnen, LehrerInnen, SupervisorInnen - alle mit Traumaberatungs-
erfahrungen; (die u.U. auch beim Träger erworben werden können)

- regelmäßige Supervision und Fortbildung

Ergänzung Schutzkonzept August 2020
Für die SandspielZeit - Sanz

Wie verfahren wir, wenn in einer SanZ
e Krisen entstehen,
e,gefährliche‘ Auffälligkeiten (bei Kindern od. Eltern) festgestellt werden?

Grundsätzlich steht die Beratungsarbeit, wie jede andere unter Schweigepflicht. D.h. es werden
auch keine Informationen über die Kinder an die Eltern weitergegeben. Was wir mit den Kindern in
der SanZ machen, erfahren die Eltern in ihrer eigenen Beratung (Übungen etc.)

Die Schweigepflicht ist dort begrenzt, wo wir den Eindruck haben, dass eine 'Kindeswohl-
gefährdung' nach $8a vorliegen könnte.

Wenn wir z.B. sehen.oder hören, dass dem Kind zu Hause Gewalt angetan oder die Mutter von
ihrem Mann verprügelt wird oder sich andere Anzeichen zeigen, die uns vermuten lassen, dass eine
gefährliche Situation vorliegt, sind wir verpflichtet dies zu melden.

Im Rahmen der SanZ, die der Träger ARTeV in Kooperation mit einer Schule/OGS durchführt,
muss es für die SanZ-BeraterInnen eine jeweilige AnsprechpartnerIn (ASP) geben. Diese ist
einerseits die Verbindung zwischen angemeldeten Kindern und den SanZ-BeraterInnen. Sie nimmt
die Namen der Kinder/Eltern auf und gibt in dem vorliegenden Protokoll die Gründe an, warum ein
Kind in die SanZ kommt. Andererseits sollte sie in der Zeit, in der eine SanZ läuft für Notfälle vor
Ort sein. So dass sie ggfs. direkt mit einbezogen werden kann, um den Notfall zu übernehmen und
zu entscheiden, wie nach der SanZ mit Kind oder Eltern umzugehen ist. D.h. ARTeV als Träger
übernimmt die Verantwortung für die Arbeit in den zwei Stunden SanZ, wenn es Probleme danach
od. darüber hinaus gibt, müssen die vom Träger OGS/Schule - oder weitergehend mit dem sozialen
Dienst o.ä. übernommen werden. Als Träger ist ARTeV wie eine Hilfskonstruktion für die
OGS/Schule und macht deshalb keine Alleingänge.

AnsprechpartnerIn (ASP)an der Schule/ OGS...............s0s0.200000000000 0000000
FAN HERE nennen euren Diensthändysememeeneneneenanerserenmuneen

ist während der 2h SandspielZeit vor Ort oder mindestens telefonisch erreichbar. (ggfs. eine
Vertretung)

Die SanZ BeraterInnen sind informiert über den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung*, so dass sie
schriftlich eine erste Gefahreneinschätzung geben können (Protokoll Kinder/Eltern). Bei ARTeV
sind die aktuellen erweiterten Führungszeugnisse der SanZ BeraterInnen hinterlegt. Sie sind
während des Einsatzes durch den Träger Haftpflicht versichert.

Hintergrundtext:

https://www.kinder-in-guten-haenden.de/index.php/kinderschutz/woerterbuch?showall=&start=3
Gefahrenbegriffe °

e Erhebliche Gefahr: Eine Gefahr, die eines oder mehrere bedeutsame Rechtsgüter, wie Leben,
Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates bedroht.

e Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung, oder
sogar der Tod einzutreten droht.

e Gefahr im Verzuge: Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle
der zuständigen Behörde, handlungs- oder vertretungsberechtigten Person
oder Personenmehrheit (z. B. beide Eltern) eine andere Behörde, Person oder Einzelperson
tätig wird. Beispiel: Notvertretung des Kindes durch einen Elternteil ($ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB)
allein bei grundsätzlich gemeinsamer Sorgeberechtigung.

*1.Gesetzliche Grundlagen 1.1 SGB VIII Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) -
Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. IS. 1163) $ 8a
1.Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

2.(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes
oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen
nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den
Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher
Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von
seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung
die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten
anzubieten.

3.(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das
Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage
sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und
kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das
Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

4.(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der
Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die
Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden
erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit,
so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst
ein.

5.(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach
diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass

11. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von
ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, _

22. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen
wird sowie

33. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes
oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die
Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die
Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die
Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt
informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

4

5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines
Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen
zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des
Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach $ 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im
Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem
die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit
hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 5 1.2
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Gesetz zur Kooperation und Information
im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. 1S. 2975) $ 4 Beratung und Übermittlung von
Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden 1. Ärztinnen oder
Ärzten, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörigen eines änderen Heilberufes, der für
die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung
erfordert, 2. Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher
Abschlussprüfung, 3. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -beratern sowie 4.
Beraterinnen oder Beratern für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder
Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, 5. Mitgliedern oder
Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den $$ 3 und 8 des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes, 6. staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder -arbeitern oder
staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder -pädagogen oder 7. Lehrerinnen oder Lehrern an
öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen
bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die
Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die
Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des
Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

Anlage 1 Satzung A.R.T. e.V.

6521 Zeichen

Vereinsatzung 
Akademie für Resilienz und Traumaberatung – A.R.T.  e.V. 
 
§ 1 Name und Sitz 
 
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann  
 
Akademie für Resilienz und Traumaberatung – A.R.T  e.V. 
 
Er hat seinen Sitz in Köln 
 
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 
 
§ 2 Vereinszweck 
 
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 
”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. 
 
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe gem. § 52 Abs.2 S.1 Nr.4 AO  sowie die 
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 
Abs.2 S.1 Nr.3 AO und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs.2 S.1 
Nr. 7 AO. 
 
Der Verein verfolgt seine Zwecke insbesondere durch Hilfestellung an Menschen, die durch Erleben 
von Gewalt, Terror und Not extremen psychischen Belastungen ausgesetzt waren. Im Sinne des 
Kinder–und Jugendhilfegesetzes ist der Zielgruppe ‚Kinder und Jugendliche‘ in Form der ‚Ersten 
Hilfe für die Seele‘ besondere Aufmerksamkeit zu geben. Es werden pädagogische Konzepte zur 
Unterstützung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen entwickelt und umgesetzt. 
 
Neben der direkten Betreuung und Begleitung dieser Menschen, werden Helfer*innen und 
Multiplikator*innen geschult und nachbetreut, die mit diesen Menschen arbeiten (z.B. geflüchtete oder 
durch andere Erlebnisse traumatisierte Menschen). 
 
Es werden Seminare und Fortbildungen im Themenbereich Resilienz und Trauma veranstaltet, u.a.: 
 
a) Fortbildung zum/r  Traumahelfer*in 
b) Seminare zur Multiplikation und Installierung eines pädagogischen Hilfskonzeptes 
c) Seminare zum Thema Resilienz  
d) Seminare zum Thema Trauma 
 
§ 3 Selbstlosigkeit 
 
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder 
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem 
Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt 
werden. 
 
 
§ 4 Mitgliedschaft  
 
Mitglied kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen 
Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur 
zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt 
werden. 
 
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die 
Mitgliederversammlung.  
 
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz 
einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. 
 
§ 5 Mitgliederversammlung 
 
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt; sie ist beschlussfähig, wenn sie 
ordnungsgemäß einberufen wurde. Auf begründeten Antrag, wenn das Interesse des Vereins 
es erfordert oder auch bei Austritt eines Vorstandes kann eine außerordentliche 
Mitgliederversammlung einberufen werden. 
 
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.  
 
Satzungsänderungen: eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen 
einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden 
behandelt wie nicht erschienene. 
 
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll wird 
durch den/die Protokollführer*in erstellt und durch diese/n und den/die Versammlungsleiter*in  
unterzeichnet. 
 
Aufgaben der Mitgliederversammlung: 
 
• Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands 
• Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt. 
• Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins 
• Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts 
 
§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB 
 
Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern: der*m ersten Vorsitzenden, dem*r zweiten 
Vorsitzenden und der Kassenwärtin/dem Kassenwart. 
Der Verein kann von der/m 1. Vorsitzenden und der/m 2. Vorsitzenden einzeln vertreten werden. 
 
§ 7 Geschäftsführender Vorstand / Beirat 
 
Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht 
vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden. 
 
Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der 
Mitgliederversammlung zugewiesen sind. 
 
 
Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der 
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Die Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden. 
 
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen 
Vorstandes im Amt. 
 
Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. 
Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet die Mitgliederversammlung. 
 
Der Vorstand ist berechtigt, eine/n GeschäftsführerIn mit der Erledigung der laufenden 
Vereinsgeschäfte zu betrauen. 
 
Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im Voraus zur 
Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. 
 
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das 
zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende 
Änderungen eigenständig durchzuführen.  
 
§ 8 Revision 
 
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor*in (Kassenwart/Kassenwärtin). Die 
Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und 
Vereinsbeschlüsse. 
 
§ 9 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks 
 
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft  oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt 
das Vermögen der Körperschaft an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband 
Nordrhein-Westfalen  e.V., Wuppertal, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, 
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 
 
 
Köln, den 10.08.2020

Beschlussvorlage Ausschuss

15440 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1950/2022 
Freigabedatum 05.08.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Akademie für 
Resilienz und Traumaberatung - A.R.T. e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den 
„Akademie für Resilienz und Traumaberatung – A.R.T. e.V.“, Bernhardstr. 17, 50968 Köln, zunächst 
befristet für die Dauer von 2 Jahren, gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe 
anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der „Akademie für Resilienz und Traumaberatung – A.R.T. e.V.“, Bernhardstr. 17, 50968 Köln wurde 
in 2016 gegründet und am 15.08.2016 mit Sitz in Köln in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln 
unter VR-Nr. 19022 eingetragen. 
Der Verein hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. 
 
Gemäß § 2 der Satzung ist als Vereinszweck die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung des 
öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Er-
ziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52, Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4, 3 u. 7 Abgabenordnung (AO) ver-
ankert. 
 
Das Finanzamt Köln-Altstadt hat für den Verein mit Datum vom 23.01.2020 einen Freistellungsbe-
scheid zur Körperschaftsteuer für das Jahr 2018 erteilt. 
 
Den Vereinsvorstand bilden: 
- Siegfried Röck 
- Renate Scherer 
- Jutta Eggeling-Trakakis 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Im Zuge der Antragsprüfung lagen neben dem Antrag vom 29.01.2021 und der Satzung, datiert auf 
den 10.08.2020, zunächst folgende Unterlagen vor: 
- die Darstellung der Vereinsgeschichte und die Beschreibung der Angebote 
- der Jahresbericht 2020  
- ein Präventions- und Schutzkonzept des Vereins mit Stand 2018 
 
Nach Prüfung der Unterlagen wurde am 25.10.2021 durch die Fachverwaltung eine Telefonkonferenz 
mit einer Vertreterin des Vereins „A.R.T. e.V.“ geführt. Zudem wurden die Inhalte der Homepage des 
Vereins (https://www.artev.info/) einbezogen. 
 
Der Verein „A.R.T e.V.“ ist der Fachverwaltung seit dem Jahr 2018 bekannt. In den Jahren 2018 und 
2019 wurden im Rahmen einer fachbezogenen Prüfung zum damaligen Antrag auf Anerkennung als 
Träger der freien Jugendhilfe mehrere persönliche Termine mit dem Verein wahrgenommen und mit 
Datum vom 16.10.2018 eine fachpädagogische Stellungnahme erstellt.  
 
 
(1) Darstellung der Tätigkeiten des Vereins  
Der Verein hat seinen Sitz in Köln und ist laut Antragsunterlagen in Köln, Aachen und Waldbröl tätig. 
Seit dem Jahr 2021 ist der Verein Mitglied des DPWV und gibt an, dass im selbigen Jahr seine Ver-
einssatzung mit § 2 um die Zielgruppe Kinder und Jugendliche ergänzt wurde.

3 
Art der Tätigkeit:  
Die Angebote des Vereins stellen sich wie folgt dar:  
- 2-tägige Fortbildung zum*r Traumahelfer*in für freiwillige Laienhelfer 
- Seminare zur Multiplikation eines Hilfsangebots für Kinder am offenen Ganztag; Zielgruppe 
Lehrer*innen, Erzieher*innen, Schulsozialarbeiter*innen 
- Seminare zum Thema Trauma und Resilienz, Zielgruppe pädagogisches Fachpersonal mit 
dem Ziel der Aufklärung zum Thema Trauma und Resilienz 
 
O.g. Seminare bilden die Grundlage, um folgende Angebote umzusetzen:  
- Kindergruppe zur Traumabewältigung, „KiTrap“:  
Sandspiel in 1:1 Begleitung, i.d.R. mit 10 Kinder, 10 Traumahelfer*innen, 2 Gruppenleitungen; Dauer 
10 Wochen, 2 Stunden pro Woche  
- Kindergruppe zur Problembewältigung, „KiProb“: 
Sandspiel in 1:1 Begleitung, i.d.R. mit 10 Kinder, 10 Traumahelfer*innen, 2 Gruppenleitungen; Dauer 
10 Wochen, 2 Stunden pro Woche 
- SandspielZeit, „SanZ“: 
Sandspiel in 1:1 Begleitung, i.d.R Einzelarbeit; Dauer: keine Angabe 
 
O.g. Angebote werden vor Ort an Schulen und/oder in Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt: 
- Der Zugang zu den Angeboten erfolgt durch Lehrkräfte und/oder Schulsozialarbeiter bzw. dem 
Sozialdienst in den Unterkünften für Geflüchtete.  
- Laut des sog. Präventions- und Schutzkonzepts des Vereins erfolgt die Teilnahme unter fol-
genden Voraussetzungen: Einverständniserklärung der Eltern und des Ausfüllens eines 
Anamnesebogen. Ausschlusskriterien sind: „a) das Kind ist schon in einer therapeutischen 
Maßnahme, b) das Kind ist so schwer traumatisiert, dass eine Einzelmaßnahme notwendig ist 
und eine Gruppen nicht förderlich wäre“ 
- Zur Leitung eines KiTrap-Angebots heißt es im Präventionskonzept: „Fachliche Vorausset-
zung: Kinder- und Jugend Therapeuten, Kinderärzte, HeilpädagInnnen, LehrerInnen, Supervi-
sorInne – alle mit Traumaberatunserfahrung; (die u.U. auch beim Träger werden können)“ Die 
KiTrap-Leitungen erhalten im Sinne des Präventionskonzeptes „regelmäßig Supervision und 
Fortbildung“. 
 
Der Beschreibung der Angebote ist zu entnehmen, dass das methodische Vorgehen auf der Grundla-
ge des therapeutischen Sandspiels nach Dora M. Kalff (1904-1990, Psychoanalytikerin aus der Schu-
le C.G. Jung), Margaret Lowenfeld (1890-1973, Therapeutin), auf der Analytischen Psychologie von 
C.G. Jung (Tiefenpsychologe) sowie der sog. „Expressiven Sandarbeit“ nach Eva Pattis Zoja (geb. 
1952, Psychoanalytikerin aus der Schule C.G. Jung) beruht. Hinzu kommen flankierende Übungen 
zur Affirmation mit dem Ziel, dass das teilnehmende Kind lernt „auf spielerische Weise sich zu regu-
lieren“ sowie eine Eltern-Kind-Beratung/Befragung (laut Unterlagen Psychoedukation). Die Durchfüh-
rung erfolgt: „überwiegend nonverbal, nicht eingreifend/kommentierend oder forcierend/lenkend“.  
 
Der Verein benennt u.a. als Aufgabe Kindern und Jugendlichen zu helfen, wenn diese durch das Er-
leben von Gewalt, Terror und Not extremen psychischen Belastungen ausgesetzt waren und führt als 
Grundidee des Gruppenangebots an, „(…) die Selbstheilungskräfte und Ressourcen der Kinder so zu 
stärken, dass sie ihre schrecklichen Erfahrungen aus eigener Kraft verarbeiten und resilienter wer-
den.“ Laut Aussage des Vereins „A.R.T. e.V.“ seien mindestens 50% der teilnehmenden Kinder von 
Traumatisierungen betroffen, welche auf sexuellen Missbrauch, häuslicher Gewalt oder Kriegserfah-
rungen zurückzuführen sind.  
 
Nach eigener Einschätzung des Vereins werden in allen Angeboten, keine Deutungen oder Interpre-
tationen des Verhaltens oder Befindens vorgenommen. Dies stellt aus Sicht von „A.R.T. e.V.“ klar die 
Abgrenzung zur Sandspieltherapie dar. Der Verein gibt an, keine Therapie durchzuführen. Vielmehr 
nehme das Angebot Anleihen aus den Feldern Psychologie, Pädagogik, psychosozialer Beratung, 
Gesundheitshilfe und Erwachsenenbildung.  
 
Umfang der Tätigkeit:  
Laut Bericht des Vereins sind folgende Informationen zum Umfang der Tätigkeit bekannt:  
- 2017/2018: Kooperation mit dem Gesundheitsamt und dem Sozialdienst des DRK in einer Un-

4 
terkunft für Geflüchtete, 10 Kinder und 10 Laienhelfer  
- Bis zum Jahr 2019 wurden 200 Kinder erreicht und es wurde ein Pool von 50 Traumahel-
fer*innen aufgebaut.  
- Im Jahr 2020 wurden 10 Kinder in Aachen im Angebot Kindergruppe zur Traumabewältigung 
(KiTrap) erreicht und 30 Kinder an drei Schulen teils online im Angebot SandspielZeit (SanZ). 
Durchgeführt wurden die Angebote an der Friedrich-List-Grundschule in Köln-
Gremberghoven, KGS Kupfergasse in Köln-Porz, Maria-Sybilla-Merian-Schule in Köln – 
Bayenthal.  
 
(2) Personal und Organisation des Vereins 
Laut Antragsunterlagen und Homepage sind die im Vorstand und mit Kindern und Jugendlichen täti-
gen Personen des Vereins in folgenden Qualifikationen/Berufen/Betätigungsfeldern befasst: Lehramt 
Sekundarstufe II und I, Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Psychotherapeutin (Heilpraktiker HP). Dem Vor-
stand gehören seit 2016 an: Frau Eggeling-Trakakis (Dipl. Sozialpädagogin), Herr Siegrid Röck (Pen-
sionär) und Frau Renate Scherer (Dipl. Sozialwissenschaftlerin). Im Oktober 2019 wurde laut An-
tragsunterlagen ein Leitungsteam aus 9 Frauen („pädagogisch-psychologisch-medizinisch-
Fachkräfte“) gebildet. Aufgabe des Leitungsteams ist die operative Führung der Geschäfte des Ver-
eins.  
 
(3) Stellungnahme 
Art der Zusammenarbeit 
Zwischen dem Verein „A.R.T. e.V.“ und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Amt für 
Schulentwicklung der Stadt Köln besteht bisher keine Zusammenarbeit. Zu Beginn der Vereinsgrün-
dung von „A.R.T. e.V.“ bestand ein Austausch mit dem Gesundheitsamt im Rahmen der Bewältigung 
von Aufgaben im Bereich psychosoziale Gesundheit von Familien mit Fluchtgeschichte und dem DRK 
Köln. Eine Kooperationsbeziehung wird durch einzelne Schulstandorte (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit) 
mit dem Verein gepflegt. Eine Vernetzung zu weiteren Akteuren in Köln aus dem Arbeitsfeld Trauma, 
wie z.B. der LVR-Traumaambulanz, den Familien- und Spezialberatungsstellen, dem Gewaltschutz-
zentrum, der Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht nach hiesigem Sachstand nicht.  
 
Bewertung der Kontinuität der Organisation 
Der Verein besteht seit nunmehr fast 6 Jahren. Die bestehende Struktur aus Vorstand und Vereins-
mitgliedern wurde im Jahr 2019 um ein Leitungsteam aus 9 Frauen erweitert. Es ist davon auszuge-
hen, dass der Verein weiterhin Bestand hat und durch die Mitgliedschaft im DPWV auch künftig eine 
qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen kann.  
 
Einordnung der Angebote des Antragsstellers 
Voraussetzung für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 SGB 
VIII ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Als Aufgabe der Kinder- und Ju-
gendhilfe werden alle Angebote gewertet, die im Katalog des § 2 SGB VIII einzuordnen sind.  
Bisher umfasste das Angebot des Vereins „A.R.T. e.V.“ die Traumbewältigung mit der Methode des 
Sandspiels. Das in der vorliegenden Beschreibung skizzierte Sandspiel gehört zu den nonverbalen 
Verfahren der Tiefenpsychologie, die heute weltweit von Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenen – 
Psychotherapeuten verschiedenster psychotherapeutischer Richtungen angewandt wird. Die Durch-
führung dieser Methode erfolgt im geschützten Rahmen einer Psychotherapie, traditionell im Einzel-
setting und kann auch als Diagnostikinstrument genutzt werden.1  
 
Der Verein „A.R.T e.V.“ hat auf der Grundlage der oben beschriebenen Methode und in Anlehnung an 
Teile eines durch Prof. Dr. Thomas Loew (Chefarzt an der Psychosomatik an der Universität Regens-
burg) entwickelten psychotherapeutischen Behandlungsverfahrens ein eigenes Konzept entwickelt, 
welches sich weder an Standards der Traumapädagogik2 noch an Leitlinien zur Behandlung von 
akuten Folgen einer Traumatisierung orientiert. Für das Fachgebiet der Behandlung von Traumata 
haben im Jahr 2019 die medizinischen Fachgesellschaften Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung 
von akuten Folgen psychischer Traumatisierung veröffentlicht. Hierin sind für die Interventionen bei 
Kinder evidenzbasierte Behandlungsmethoden, das Verfahren zur Diagnostik und die Rahmenbedin-
                                                 
1 https://www.isst -society.com/what -is-sandplay (Zugriff am 26.10.2021) 
2 https://fachverband-traumapaedagogik.org/standards.html

5 
gungen einer Behandlung benannt3. Laut Leitlinie ist folgender Aspekt im Kinder- und Jugendalter 
entscheidend: „Frühinterventionen für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko sollen dem 
Alter und dem Entwicklungsstatus angepasst sein und die Eltern bzw. die Bezugspersonen einbezie-
hen. Der mentale und emotionale Entwicklungsstand eines Kindes oder eines Jugendlichen hat auf 
die Art der Verarbeitung und Integration traumatischer Erfahrungen großen Einfluss.“ 4 (S. 33 der Leit-
linien) Die medizinischen Fachgesellschaften betonen, dass insbesondere bei Frühinterventionen 
eine tiefgehende Diagnostik zur Vermeidung von Fehlbehandlungen unerlässlich ist. Der Zugang zum 
Gruppenangebot des Vereins erfolgt nicht durch Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, sondern 
durch die Schule und die an den Schulen verortete Schulsozialarbeit. Die Annahme, dass 50% der 
teilnehmenden Kinder traumatisiert sind, ist nicht evidenzbasiert. Traumabehandlung bedarf zunächst 
einer differenzierten Diagnostik durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bzw. Kinder- 
und Jugendlichenpsychiater*innen auf der Basis evidenzbasierter Methoden gem. den Richtlinien und 
ICD bzw. DSM Kriterien. Die vom Verein aus einer psychotherapeutischen Methode herausgenom-
menen Elemente werden losgelöst von psychotherapeutischem Hintergrund angewandt. Ohne die 
Einbeziehung einer Diagnostik und Einbettung in ein professionelles Kooperationsnetzwerk5 birgt die-
ses Vorgehen das Risiko einer Fehlbeurteilung der Entwicklung eines Kindes.  
Das dargelegte Angebot ist nicht klar dem Feld der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des § 1 Abs. 1 
SGB VIII und die tatsächliche Praxis des Vereins ist nicht eindeutig dem Aufgabenkatalog gemäß § 2 
SGB VIII zuzuordnen. Der Verein A.R.T. e.V. hat initial im Kontext der Zuwanderung von Geflüchteten 
durch sein bürgerschaftliches Engagement intensiv die Arbeit in Unterkünften für Geflüchtete unter-
stützt und sich der spezifischen Zielgruppe gewidmet.  
 
„A.R.T. e.V.“ wurde in mehreren Gesprächen nahegelegt, ein Angebot mit der expliziten Zielrichtung 
der Resilienzförderung zu entwickeln und zu erproben. 
Diesem Ansatz ist der Verein nunmehr gefolgt. „A.R.T. e.V.“ hat nach einer am 28.02.2022 erfolgten 
Videokonferenz zwischen den Vereinsvertretern und Vertretern der pädagogischen Fachabteilung der 
Verwaltung seine Unterlagen aktualisiert und erläutert, es sei nun der Aspekt der „Resilienz“ in den 
Mittelpunkt der pädagogischen Betätigung gerückt. 
Das entsprechende Dokument „Angebote des Trägers: Überblick und Entwicklung“ hat der Verein 
vorgelegt. 
 
Mit diesem Angebot erfüllt der Verein „Akademie für Resilienz und Traumaberatung – A.R.T. e.V.“ die 
erforderlichen Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1 SGB VIII. 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII, zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren vor. In diesem Zeitraum wird die tatsächliche Um-
setzung der Jugendhilfetätigkeit ausgewertet. 
 
Bei einem entsprechenden Tätigwerden des Vereins, steht einer dauerhaften Anerkennung des Ver-
eins nichts im Wege. 
 
 
Die Satzung, Konzept, Schutzkonzept, Jahresbericht, Darstellung Vereinsgeschichte und Dokum ent „Angebote 
des Trägers: Überblick und Entwicklung“ sind als Anlagen 1 -6 unter Session -Nr. 1950/2022 hinterlegt.  
 
 
 
                                                 
(Zugriff am 26.10.2021) 
4 https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/051 -
027l_S2k_Diagnostik_Behandlung_akute_Folgen_psychischer_Traumatisierung_2019 -10.pdf (Zugriff am 
26.10.2021)  
5 http://www.gewiss-ev.de/Downloads/Diagnostik/Wissenschaft/Wissenschaft/Science/  Das ursprüngliche Kon-
zept der Universität Regensburg sieht die Einbettung in Wisse nschaft und psychosomatische Psychotherapie 
nach SGB V Heilmittelverordnung vor. (Zugriff 26.10.2021)

Anlage 5 A.R.T. e.V. Vereinsgeschichte

3047 Zeichen

A.R.T.  e.V.                  
Akademie für Resilienz und Traumaberatung A.R.T.  e.V. 
Bernhardstraße 17, 50968 Köln  0171 5248413 www.artev.info   
 
 
Vereinsgeschichte 
2016 Gründung des Vereins 
Ziel: Unterstützung von traumatisierten Menschen; Angebote für Multiplikatoren, die 
mit traumatisierten Menschen arbeiten. 
Konzeptentwicklung: 'Kindergruppen zur Traumabewältigung – KiTrab' in Anlehnung 
an das 'Regensburger Modell‘, Uni Regensburg 
 
2017 1. Durchführung KiTrab mit 10 Kindern und 10 Helfer*innen von zwei Fachkräften 
 in einer Kölner Flüchtlingsunterbringung durchgeführt 
 Kooperation mit Gesundheitsamt Köln und DRK, Köln – weiter zwei Gruppen in 
 Flüchtlingsunterbringungen durchgeführt 
 
2018-   Entwicklung eines Handbuches für die Leitung der ‚Kindergruppen zur  
            Traumabewältigung -KiTrab‘; Ausbildung von Fachkräften zu KiTrab-Leitungen 
 
2019 Erweiterung des gleichen Konzeptes als Angebot für Schulen/Offenen Ganztag: 
'Kindergruppen zur Problembewältigung – KiProb' ( für alle Kinder mit und ohne 
Migrationshintergrund ) 
 Durchführung einer KiTrab in Aachen 
Entwicklung eine Bilderbuches für ‚kleine und große Leute- Wir machen das 
Zusammen‘ zum Thema Trauma und Stress 
        >  bis Ende 2019 insgesamt 200 Kinder in 20 Gruppen erreicht; einen Helfer*innen Pool 
 aufgebaut, mit ca. 50 aktiven Helfer*innen 
        >  Okt. 2019 Entwicklung des ARTeV-Leitungsteams – 9 Frauen ( pädagogisch-
 psychologisch- medizinische Fachkräfte), die speziell für diese Arbeit  zusätzlich vom 
 Träger fortgebildet wurden ( u. weiter werden) 
 das operative Geschäft wird vom ARTeV- Leitungsteam ausgeführt; 
 
2020 eine KiTrab in Aachen (10 Kinder) nach 6 Wochen wg. Corona abgebrochen 
 zwei KiProb an Kölner Schulen komplett organisiert, gar nicht erst begonnen 
       >  während des shut downs mit dem ARTeV-Leitungsteam per online ein neues corona- 
angepasstes Konzept entwickelt: 'SandspielZeit – SanZ' – Einzelarbeit/kleine Gruppen 
zur Unterstützung der Kinder und ihrer Eltern

Einsatz von 'SanZ' Juni/Juli an zwei Schulen, 12 Kinder erreicht – bis Ende des Jahres 
vor-3 Schulen mit ca. 20 Kindern ( Gruppe u. Einzel – insgesamt 20 Kinder plus Eltern ) 
 
Laufendes Antragsverfahren Stiftung Wohlfahrtspflege: ‚Zugänge erhalten- 
Digitalisierung stärken’ Projektantrag: DiKib – Digitale Begleitung von Kindern & 
Elternberatung 
 
2021    Satzungsänderung u.a. § 2 Zielgruppe Kinder und Jugendliche ergänzt; 
 Mitgliedschaft DPWV; 
 
 
Finanzierung: 
Spenden, Stiftungen und Bußgelder 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
‚Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, müssen wir bei den 
Kindern anfangen.‘    Mahatma Gandhi 
 
 
Spenden an: Kölner Bank eG IBAN DE 74 3806 0186 4606 3660 14 BIC GENODED1CGN 
 
Förderung durch: Bezirksamt Rodenkirchen; 
Bürgerverein Porz-Mitte e.V.; Robert-und-Renate-Rath-Stiftung; Stiftung RTL- ‚Wir 
 helfen Kindern e.V.; JaBe-Stiftung; Volksbank Köln Bonn eG; Schmuckstückchen 2008 e.V. 
"wir helfen" – M DuMont Schauberg e.V. ; Laachende Hätze e.V.;

Anlage 2 A.R.T. e.V. Konzept

9449 Zeichen

A.R.T. e.V.

Akademie für Resilienz und Traumaberatung A.R.T. e.V.
Bernhardstraße 17, 50968 Köln 0171 5248413 www.artev.info

‚Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, müssen wir bei den
Kindern anfangen! Mahatma Gandhi

Kindergruppen zur Traumabewältigung -KiTrab (Flüchtlingsunterbringungen)
Kindergruppen zur Problembewältigung-KiProb ( Schulen/OGS)
SandspielZeit - Sanz (Einzelfallhilfe)

Die Akademie für Resilienz und Traumaberatung (A.R.T. e.V.), die 2016 als gemeinnütziger
Verein gegründet wurde, hat sich zur Aufgabe gemacht, traumatisierte Menschen zu
unterstützen. Dafür bietet sie passgenaue Maßnahmen zur Traumabewältigung und zum
Aufbau von Resilienz an und bildet Multiplikator*innen fort, die mit den betroffenen
Menschen arbeiten.

Kinder zwischen 6-12 Jahren im Kölner Raum, die in ihrem bisherigen Leben sehr
belastende Erfahrungen machen mussten, stehen im Fokus der Arbeit.

Im Jahr 2017, während des syrischen Bürgerkrieges, kamen viele Flüchtlingskinder mit
Kriegs-, Flucht- und Gewalterfahrungen nach Köln. Es wurde deutlich, dass hier dringend
sofortige Hilfe benötigt wird, wenn die Integration dieser Kinder gelingen und gravierende
Störungen in der weiteren kindlichen Entwicklung verhindert werden sollen.

Aus diesem Gedanken heraus hat A.R.T. e.V. damals das Konzept zur „Ersten Hilfe für die
Seele“ entwickelt und mit „KiTrab - Kindergruppen zur Traumabewältigung“ ein neues
Format der professionellen Unterstützung für Gruppen von 10 Flüchtlingskindern initiiert.

Die Grundidee ist, die Selbstheilungskräfte und Ressourcen der Kinder so zu stärken, dass
sie ihre schrecklichen Erfahrungen aus eigener Kraft verarbeiten und resilienter werden.

Die Kindergruppen treffen sich über 10 Wochen jeweils für eine Stunde pro Woche. Im
Zentrum der Stunde steht das Sandspiel: jedes Kind sitzt an einem Tisch mit einem kleinen
mit Sand gefüllten Kasten. Ein/e freiwillige/r Helfer*in sitzt mit dabei und schaut zu. Es gibt
viel unterschiedliches Spielmaterial, das vom Kind frei ausgewählt werden darf. Damit kann
es Bilder oder Szenen im Sand aufstellen oder einfach ungestört für sich spielen.

Zentraler Erfolgsfaktor für die seelische Stabilisierung der Kinder ist ein annehmendes,
emotionale Sicherheit vermittelndes Umfeld. Dies wird mit einer 1:1 Begleitung für jedes
Kind durch von A.R.T. e.V. fortgebildete freiwillige Helfer*innen gewährleistet und stellt
das Besondere an dem Konzept dar. Sie haben eine wichtige Rolle: das Kind kann sich bei
ihnen „frei“ fühlen, im Sand alles zu gestalten, was es möchte. Zugleich fühlt es sich durch

die innere Ruhe und Zugewandtheit der Helfer*in „geschützt“. So kann es allmählich die
eigenen „Seelenbilder als Szenen im Sand gestalten und seine Konflikte in Bildern
ausdrücken. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung Verarbeitung des Erlebten. Der
gesamte Prozess des Spielens läuft überwiegend nonverbal zwischen Kind und Helfer*in ab.

Ergänzend zum Sandspiel werden noch kindgerechte Übungen zur Selbstregulation und
Selbstberuhigung durchgeführt.

Die gesamte Arbeit in der Gruppe findet unter der Leitung von zwei speziell ausgebildeten
Fachkräften von A.R.T. e.V. statt.

Aufgrund etlicher Anfragen von Kölner Schulen/OGS wurde im Herbst 2018 das
ursprüngliche Konzept mit „KiProb - Kindergruppen zur Problembewältigung“ leicht
modifiziert und auf Grundschulkinder, die Belastendes im Elternhaus oder anderswo erlebt
haben, ausgeweitet. Dazu können z.B. Gewaltsituationen, Vernachlässigung, Trennung der
Eltern oder auch Unfall oder Tod einer nahestehenden Person zählen.

Mit KiProb kann A.R.T. e.V. nun Flüchtlingskindern, Kindern mit Migrationshintergrund und
deutschen Kindern aus benachteiligten Familien gleichermaßen Hilfe und Unterstützung
anbieten. Das Gemeinschaftserlebnis in der Gruppe führt zu einer stärkeren Integration
bisher ausgegrenzter Kinder, und jedes einzelne erhält die Chance, sich wieder stabilisiert
und selbstbewußter in die Gemeinschaft einzubringen.

Ausgelöst durch die Corona-Krise wurde im Frühjahr 2020 ein weiteres Format die „Sanz-
SandspielZeit “ für Grundschulen entwickelt. Dabei handelt es sich um Einzelfallhilfe für
6-12 jährige Kinder, die besonders unter der Situation leiden. Gerade benachteiligte Familien
können durch die krisenbedingten Einschränkungen belastet sein und die Kinder sind dann
die Leidtragenden. Bei diesem Setting wird eine zusätzliche persönliche Beratung
(Psychoedukation s.Pkt.3 unten) mit den jeweiligen Eltern durchgeführt, damit sie die
Reaktionen ihrer Kinder besser verstehen und diese bestmöglich unterstützen können.

Konzeptionelle Einordnung der Arbeit: KiTrab-KiProb-Sanz
In unserer Arbeit werden ausschließlich wissenschaftlich fundierte Methoden angewendet:

1. Sandspiel
2. Übungen und Affirmationen zur Stabilisierung und Stressbewältigung
3. Psychoedukation

1. Sandspiel

Das Sandspiel wurde von der Schweizer Analytikerin Dora M. Kalff (1904-1990) entwickelt.
Es handelt sich um eine wissenschaftlich fundierte Methode, die auf der Analytischen
Psychologie C.G. Jungs fußt. Die Sandspieltherapie findet weltweit Anwendung bei Kindern,
Jugendlichen und auch bei Erwachsenen.

Der Verein arbeitet nicht psychotherapeutisch, sondern bezieht sich auf die historischen
Wurzeln des Sandspiels, auf die „World Technique“ von Margaret Lowenfeld (1890-1973).
Die Kriegsärztin und Pionierin M. Lowenfeld beschreibt in ihrem Konzept (1929), dass die
Kinder die „Welttechnik“ und den Begriff „world“ eigentlich selbst erfunden haben: aus
kleinen Figuren, die sie im Spielzimmer vorfanden, bauten die Kinder sich ihre „Welten“.
Lowenfeld stellte den Kindern Sandkästen aus Zinkblech, die mit Sand oder Wasser gefüllt

waren, für ihr Spiel bereit. Der „freie, geschützte Raum“ ist dabei eine grundlegende
Voraussetzung. Die Kinder benötigen diese Sicherheit für sich, um die heilsame Wirkung der
„Welttechnik“ zu erfahren. Lowenfeld beobachtete, dass die Sandbilder eine symbolische
Umsetzung und Darstellung von Empfindungen, Erfahrungen, unbewussten oder bewussten
Konflikte sind und meist bereits Lösungen enthalten.

In dem Konzept der „Expressiven Sandarbeit“ hat Eva Pattis Zoja (geb. 1952) das Sandspiel
für die Gruppenanwendung in Krisengebieten weiterentwickelt. Unter anderem um den
freien, geschützten Raum für jedes Kind zu gewährleisten, ist für jedes Kind ein/e eigene/r
Helfer*in vorgesehen, der/die das Spiel des Kindes zugewandt, unterstützend und nonverbal
begleitet.

Die Arbeit von A.R.T. e.V. basiert auf den Konzepten von M. Lowenfeld und E.Pattis Zoja, sie
ist:

- überwiegend nonverbal,

- nicht eingreifend/kommentierend oder forcierend/lenkend,

- enthält keine Deutungen/Interpretation (im Gegensatzt zur Sandspieltherapie),

- grundsätzlich wertfrei und ohne Erwartungen an das Kind,

- den freien geschützten Raum für das Kind ständig haltend.

Alle Gruppen werden von zwei Fachkräften geleitet, die freiwilligen Helfer*innen sind alle
in einem speziellen Seminar auf ihre Aufgabe vorbereitet worden und erhalten jeweils
anschließend Supervision.

So geschützt kann sich die selbstheilende, stärkende Wirkung des symbolischen Spiels
beim Kind entfalten. \

2. Übungen und Affirmationen zur Stabilisierung und Stressbewältigung

Flankierend zum Sandspiel werden Übungen gemacht, die in der Resilienz-/Stressforschung
forschung zur Anwendung empfohlen werden.

Einerseits bekommen die freiwilligen Helfer*innen Übungen zur Verfügung gestellt, die zu
ihrer eigenen Entspannung und Selbstregulation während der Spielsituation dienen. Durch
den Nachahmungseffekt (Spiegelneuronen) ist die Wirkung auf das Kind beruhigend und
stressreduzierend. Als Beispiel wären hier die Entschleunigte Atmung, die Funktionelle
Entspannung und die Bilaterale Stimulation zu nennen.

Andererseits wird durch gemeinsames Singen (Atmung), das Sprechen von Affirmationen mit
dazugehörenden Bewegungen eine Stärkung des gesamten Organismus des Kindes angeregt.
Das Kind lernt so auf spielerische Weise sich selbst zu regulieren.

3 Psychoedukation

In den Elterngesprächen wird, neben der Befragung zum Kind, den Eltern in verständlicher
Weise erklärt, was eine Teilnahme der Kinder an einer KiTrab/KiProb oder Sanz bedeutet.
Wichtig ist, dass die Eltern ihr Einverständnis für eine Teilnahme geben und verstehen, dass
ihrem Kind geholfen wird sowie dass eine regelmäßige Teilnahme Voraussetzung ist. So

können sie die Arbeit unterstützen und dafür Sorge tragen, dass das Kind regelmäßig
teilnimmt. Sie werden sensibilisiert, positive Entwicklungen bei ihren Kindern
wahrzunehmen. In der Sanz - Elternberatung wird auf verständliche Weise dargestellt, wie
Stress und Trauma im Gehirn funktioniert und welches Verhalten sinnvoll ist, um das eigene
Kind zu unterstützen.

Den Eltern werden Übungen erklärt und vorgestellt, die sie mit den Kindern nach Abschluss
der Angebote anwenden können. Insgesamt basiert die Elternarbeit auf einem
ressourcenorientierten Ansatz: es geht darum, das zu unterstützen, was an positiven
Umgang mit dem Kind vorhanden ist und aufklärend daran zu arbeiten, wie dies verstärkt
werden kann.

Spenden an: Kölner Bank eG IBAN DE 74 3806 0186 4606 3660 14 BIC GENODED1CGN

Förderung durch: Bezirksamt Rodenkirchen;
Bürgerverein Porz-Mitte e.V.; Robert-und-Renate-Rath-Stiftung; Stiftung RTL- ‚Wir
helfen Kindern e.V.; JaBe-Stiftung; Volksbank Köln Bonn eG; Schmuckstückchen 2008 e.V.
"wir helfen” —- M DuMont Schauberg e.V. ; Laachende Hätze e.V.;

Beratungsverlauf (1)

30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bernhardstraße 17
  • Kupfergasse
  • Freiheit

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1950/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.08.2022
Erstellt
08.06.2022 14:36