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AN/2260/2022

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Nutzungskonzept Porzer Groov - 3232/2022"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 30.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.12.2022

Änderungsantrag CDU und Grüne - Nutzungskonzept Groov

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Änderungsantrag CDU und Grüne - Nutzungskonzept Groov

3145 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin    
Sabine Stiller       
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 28 
28.11.2022 
Antrag zu Top 6.1 der Sitzung der BV Porz am 03.11.2022 
hier:      "Nutzungskonzept Porzer Groov“ Vorl.Nr. 3232/2022 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
wir bitten Sie folgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen  
Beschlussentwurf: 
1.Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen ein gemeinsames Vergabe-
konzept für Veranstaltungen im Bereich von Veranstaltungsplatz und dem Dorfplatz „Am Markt“, an 
der Groov in Köln-Porz Zündorf zu erstellen. Gemäß Zuständigkeitsordnung entscheiden über all-
gemeine Vorgaben zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Straßen- und Wege-
gesetz NRW“ die jeweiligen Bezirke. Hierdurch wird es der Bezirksvertretung Porz ermöglicht, bei 
der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, analog wie bei den Plätzen in der Innenstadt, 
objektive Genehmigungen für Platzvergaben zu erwirken. Die bereits  genehmigten Traditionsver-
anstaltungen bleiben grundsätzlich genehmigungsfähig unter Beachtung des neuen Vergabekon-
zeptes. Veranstaltungen müssen vorrangig auf dem Festplatz (Kirmesplatz) stattfinden welcher als 
gesetzlich beschriebener „Alternativstandort“ (s.u.) zum Dorfplatz angelegt wurde. Eine Durchfüh-
rung von Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, ohne zeitgleich belegten Festplatz, soll vermieden 
werden. Abweichungen hiervon sollen nur durch die zuständige Bezirksvertretung genehmigt wer-
den können. 
2. Der Bereich des Festplatzes wird umgehend aus dem Landschaftsgeschützen Bereich herausge-
löst um ihn optimal mit dem Dorfplatz korrespondierend verwalten zu können. Die Flächen können 
nicht unabhängig voneinander betrachtet werden und der Festplatz darf keinen höheren Einschrän-
kungen unterliegen als der Dorfplatz. Zumal der Festplatz quasi eine geschotterte „Parkplatzfläche“ 
darstellt. 
3. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dieses Vergabekonzept kurzfristig zur Be-
schlussfassung vorzulegen. Im Sommer 2025 wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen. 
Begründung:

Durch eine unklare Vergaberegelung kommt es immer wieder zu missverständlichen Situationen. 
Die Bezirksvertretung muss in ihrer Zuständigkeit die beantragten Sondernutzungsgenehmigungen 
objektiv beurteilen und herbeiführen können. 
Das Vergabekonzept soll dies ermöglichen und z.B. verhindern, dass Veranstaltungen ungewollt 
durchgeführt- (Mobile Kaffeebude) oder auf den Dorfplatz verlagert werden. Die bevorzugte Verwen-
dung des Festplatzes rührt u.a. aus §3.4 „Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschim-
missionen bei Freizeitanlagen“ RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz - V-5 - 8827.5 - (V Nr.) v. 23.10.2006. 
Alternativstandorte zum Dorfplatz sind zu nutzen wenn vorhanden. 
Mit  freundlichen Grüßen 
Dieter Redlin       Stefan Götz  
Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen       Fraktionsvorsitzender CDU

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Am Markt
  • An der Groov

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Details

Aktenzeichen
AN/2260/2022
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
30.11.2022
Erstellt
30.11.2022 17:14