AN/2260/2022
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Nutzungskonzept Porzer Groov - 3232/2022"
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Änderungsantrag CDU und Grüne - Nutzungskonzept Groov
3145 Zeichen
Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 28 28.11.2022 Antrag zu Top 6.1 der Sitzung der BV Porz am 03.11.2022 hier: "Nutzungskonzept Porzer Groov“ Vorl.Nr. 3232/2022 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf: 1.Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen ein gemeinsames Vergabe- konzept für Veranstaltungen im Bereich von Veranstaltungsplatz und dem Dorfplatz „Am Markt“, an der Groov in Köln-Porz Zündorf zu erstellen. Gemäß Zuständigkeitsordnung entscheiden über all- gemeine Vorgaben zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Straßen- und Wege- gesetz NRW“ die jeweiligen Bezirke. Hierdurch wird es der Bezirksvertretung Porz ermöglicht, bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, analog wie bei den Plätzen in der Innenstadt, objektive Genehmigungen für Platzvergaben zu erwirken. Die bereits genehmigten Traditionsver- anstaltungen bleiben grundsätzlich genehmigungsfähig unter Beachtung des neuen Vergabekon- zeptes. Veranstaltungen müssen vorrangig auf dem Festplatz (Kirmesplatz) stattfinden welcher als gesetzlich beschriebener „Alternativstandort“ (s.u.) zum Dorfplatz angelegt wurde. Eine Durchfüh- rung von Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, ohne zeitgleich belegten Festplatz, soll vermieden werden. Abweichungen hiervon sollen nur durch die zuständige Bezirksvertretung genehmigt wer- den können. 2. Der Bereich des Festplatzes wird umgehend aus dem Landschaftsgeschützen Bereich herausge- löst um ihn optimal mit dem Dorfplatz korrespondierend verwalten zu können. Die Flächen können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden und der Festplatz darf keinen höheren Einschrän- kungen unterliegen als der Dorfplatz. Zumal der Festplatz quasi eine geschotterte „Parkplatzfläche“ darstellt. 3. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dieses Vergabekonzept kurzfristig zur Be- schlussfassung vorzulegen. Im Sommer 2025 wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen. Begründung: Durch eine unklare Vergaberegelung kommt es immer wieder zu missverständlichen Situationen. Die Bezirksvertretung muss in ihrer Zuständigkeit die beantragten Sondernutzungsgenehmigungen objektiv beurteilen und herbeiführen können. Das Vergabekonzept soll dies ermöglichen und z.B. verhindern, dass Veranstaltungen ungewollt durchgeführt- (Mobile Kaffeebude) oder auf den Dorfplatz verlagert werden. Die bevorzugte Verwen- dung des Festplatzes rührt u.a. aus §3.4 „Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschim- missionen bei Freizeitanlagen“ RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8827.5 - (V Nr.) v. 23.10.2006. Alternativstandorte zum Dorfplatz sind zu nutzen wenn vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Dieter Redlin Stefan Götz Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender CDU
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Am Markt
- An der Groov
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2260/2022
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 30.11.2022
- Erstellt
- 30.11.2022 17:14